Eingliederungsbilanz SGB III A G E N T U R F Ü R AR B E I T L AN D A U

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1 Eingliederungsbilanz SGB III 2016 A G E N T U R F Ü R AR B E I T L AN D A U

2 Eingliederungsbilanz 2016 der Agentur für Arbeit Landau 1. Vorbemerkungen 2. Übersicht und Anmerkungen zum Tabellenteil 3. Tabellenteil Impressum Agentur für Arbeit Landau Büro der Geschäftsführung Tel.: Eingliederungsbilanz 2016 der Agentur für Arbeit Landau

3 E i n g l i e d e r u n g s b i l a n z Eingliederungsbilanz Vorbemerkungen Gemäß 11 Abs. 1 des Sozialgesetzbuches Drittes Buch (SGB III) ist für die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit eine Eingliederungsbilanz zu erstellen. Auf diese Weise wird Transparenz darüber hergestellt, wofür die Mittel der aktiven Arbeitsmarktpolitik eingesetzt werden, welche Personengruppen gefördert wurden und wie wirksam die Förderung war. 2. Übersicht und Anmerkungen zum Tabellenteil - Tabelle 1: Zugewiesene Mittel und Ausgaben Der Agentur für Arbeit Landau wurden für das Jahr 2016 insgesamt an Eingliederungsmitteln zugeteilt. Diese wurden zu 100 % verausgabt. Die folgenden Grafiken und Übersichten geben einen Überblick über die Förderschwerpunkte der Agentur für Arbeit Landau. Ausgaben nach der arbeitsmarktrechtlichen Schwerpunktsetzung der Agentur für Arbeit Landau im Jahr 2016 in Tausend Euro Aktivierung und berufliche Eingliederung ; 1622 Aufnahme einer Erwerberstätigkeit; 2845 Sonstige Leistungen; 9 Berufliche Weiterbildung; 5990 Berufswahl und Berufsausbildung; 5986 Eingliederungsbilanz 201 der Agentur für Arbeit Landau

4 E i n g l i e d e r u n g s b i l a n z Ausgaben der Agentur für Arbeit Landau nach der arbeitsmarktrechtlichen Schwerpunktsetzung in % 36,4 37,6 36,4 36, , ,9 7,2 0 Berufliche Weiterbildung Berufswahl und Berufsausbildung Aufnahme einer Erwerbstätigkeit Aktivierung und berufliche Eingliederung Ausgaben 2016 nach der arbeitsmarktrechtlichen Schwerpunktsetzung in % Vergleich AA Landau und Bund 36, ,4 Berufliche Weiterbildung 22,7 Berufswahl und Berufsausbildung 17,3 20,1 Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 9,9 12,9 Aktivierung und berufliche Eingliederung AA Landau Bund Eingliederungsbilanz 201 der Agentur für Arbeit Landau

5 E i n g l i e d e r u n g s b i l a n z Tabelle 2: Durchschnittliche Ausgaben je Förderung - Tabellen 3a bis 3c: Geförderte Arbeitnehmer/-innen (insgesamt) sowie darunter besonders förderungsbedürftige Personengruppen und Jüngere unter 25 Jahren - Tabellen 4a bis 4c: Geförderte Arbeitnehmerinnen sowie darunter besonders förderungsbedürftige Personengruppen und Mindest-anteil - Tabelle 5: Abgang aus Arbeitslosigkeit in Erwerbstätigkeit - Tabellen 6a bis 6c: Eingliederungs- und Verbleibsquoten Die Eingliederungsquoten stellen dar, welcher prozentuale Anteil der Maßnahmeteilnehmer/innen sechs Monate nach Maßnahmeaustritt in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung steht. Die folgende Übersicht zeigt die Eingliederungsquoten wesentlicher Maßnahmearten der Agentur für Arbeit Landau, von Rheinland-Pfalz insgesamt sowie auf Bundesebene: ,5 62,4 Aktivierung und berufliche Eingliederung Eingliederungsquoten 2016 im Vergleich 63,1 59,4 58,4 Berufswahl und Berufsausbildung (ohne Berufsorientierung) 68,8 68,2 66,7 Berufliche Weiterbildung 61, ,2 Aufnahme einer Erwerbstätigkeit AA Landau RLP Bund - Tabelle 7: Der regionale Arbeitsmarkt (rechtskreisübergreifend) - Tabelle 8: Entwicklung der Leistungen zur Eingliederung - Tabellen 9a bis 9c: Leistungen zur Eingliederung - Personen mit Migrationshintergrund Eingliederungsbilanz 201 der Agentur für Arbeit Landau

6 Eingliederungsbilanz 201 der Agentur für Arbeit Landau E i n g l i e d e r u n g s b i l a n z

7 Tabellen Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach 11 SGB III Agentur für Arbeit Landau Jahreszahlen 2016

8 Impressum Titel: Region: Berichtsmonat: Agentur für Arbeit Landau Jahreszahlen 2016 Erstellungsdatum: Hinweise: Herausgeber: Die gesetzlichen Grundlagen der Eingliederungsbilanz sowie konzeptionelle und methodische Erläuterungen können den Methodischen Hinweisen entnommen werden. Die Bezeichung der Tabellen orientiert sich an der Nummerierung in 11 Abs. 2 SGB III. Bundesagentur für Arbeit Statistik Rückfragen an: Zentraler Statistik-Service Regensburger Straße Nürnberg Service-Haus.Statistik-Zentraler-Statistik- Service@arbeitsagentur.de Hotline: 0911/ Fax: 0911/ Weiterführende statistische Informationen Internet: Zitierhinweis: Register: "Statistik nach Themen" Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Jahreszahlen 2016, Nürnberg, Juni 2017 Nutzungsbedingungen Sie können Informationen speichern, (auch auszugsweise) mit Quellenangabe weitergeben, vervielfältigen und verbreiten. Die Inhalte dürfen nicht verändert oder verfälscht werden. Eigene Berechnungen sind erlaubt, jedoch als solche kenntlich zu machen. Im Falle einer Zugänglichmachung im Internet soll dies in Form einer Verlinkung auf die Homepage der Statistik der Bundesagentur für Arbeit erfolgen. Die Nutzung der Inhalte für gewerbliche Zwecke, ausgenommen Presse, Rundfunk und Fernsehen und wissenschaftliche Publikationen, bedarf der Genehmigung durch die Statistik der Bundesagentur für Arbeit.

9 Inhaltsverzeichnis Tabelle 1 2 3aI 3aII 3bI 3bII 3cI 3cII 4a 4b 4c 5 6a 6b 6c 7 8a 8b 9a 9b 9cI 9cII Ermessensleistung der aktiven Arbeitsförderung nach dem SGB III - Zugewiesene Mittel und Ausgaben Ermessensleistung der aktiven Arbeitsförderung nach dem SGB III - Durchschnittliche Ausgaben je Förderung Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Frauen und Männer - besonders förderungsbedürftige Personengruppen - Zugang - Jahressumme Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Frauen und Männer - besonders förderungsbedürftige Personengruppen - Zugang - Jahressumme - Anteile Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Frauen und Männer - besonders förderungsbedürftige Personengruppen - Bestand - Jahresdurchschnitt Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Frauen und Männer - besonders förderungsbedürftige Personengruppen - Bestand - Jahresdurchschnitt - Anteile Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Frauen und Männer - Jüngere (unter 25 Jahre) - Zugang - Jahressumme / Bestand - Jahresdurchschnitt Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Frauen und Männer - Jüngere (unter 25 Jahre) - Zugang - Jahressumme / Bestand - Jahresdurchschnitt - Anteile Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Frauen - besonders förderungsbedürftige Personengruppen - Zugang - Jahressumme Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Frauen - besonders förderungsbedürftige Personengruppen - Bestand - Jahresdurchschnitt Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Frauen - Mindestbeteiligung von Frauen nach 1 Abs. 2 Nr. 4 SGB III - Bestand - Jahresdurchschnitt Abgang aus Arbeitslosigkeit in Erwerbstätigkeit im Rechtskreis SGB III - besonders förderungsbedürftige Personengruppen Beschäftigung und Arbeitslosigkeit nach Austritt aus arbeitsmarktpolitischen Instrumenten - Austritte geförderter Arbeitnehmer/-innen Beschäftigung und Arbeitslosigkeit nach Austritt aus arbeitsmarktpolitischen Instrumenten - Eingliederungsquote Beschäftigung und Arbeitslosigkeit nach Austritt aus arbeitsmarktpolitischen Instrumenten - Verbleibsquote Der regionale Arbeitsmarkt (rechtskreisübergreifend) - Verweis auf das Internetangebot der Statistik der Bundesagentur für Arbeit - Entwicklung der Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung - Zugang - Jahressumme Entwicklung der Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung - Eingliederungsquote Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Personen mit Migrationshintergrund nach 281 Abs. 2 SGB III - Zugang - Jahressumme Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Personen mit Migrationshintergrund nach 281 Abs. 2 SGB III - Bestand - Jahresdurchschnitt Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Personen mit Migrationshintergrund nach 281 Abs. 2 SGB III - Beschäftigung nach Austritt aus arbeitsmarktpolitischen Instrumenten - Austritte geförderter Arbeitnehmer/-innen Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Personen mit Migrationshintergrund nach 281 Abs. 2 SGB III - Beschäftigung nach Austritt aus arbeitsmarktpolitischen Instrumenten - Eingliederungsquote

10 Tabelle 1) Ermessensleistung der aktiven Arbeitsförderung - zugewiesene Mittel und Ausgaben a) Zugewiesene Mittel Soll (zugewiesene Mittel) in in in % des Soll (Spalte 1) Ist (Ausgaben) in % von insgesamt (Spalte 2) in % des Eingliederungstitels x x 100 x dav. Eingliederungstitel ,0 83,8 100 Weitere Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung außerhalb des Eingliederungstitels 1) x x 16,2 x b) Ausgaben Ist (Ausgaben) in in % von in % des Eingliederungstitels 2) (Summe A, B, C, D, F, G, H) x A Aktivierung und berufliche Eingliederung ,9 11,6 Vermittlungsbudget 197 1,2 1,4 Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung ,5 10,1 dav. Maßnahmen bei einem Arbeitgeber 20 0,1 0,1 dav. Maßnahmen bei einem Träger ,4 10,0 dav. dar. Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein in sv-pflichtige Beschäftigung 3 0,0 0,0 Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 1) 4 0,0 x dav. Förderung aus dem Vermittlungsbudget 1) 1 0,0 x dav. Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 1) 3 0,0 x Probebeschäftigung behinderter Menschen 1) 22 0,1 x Arbeitshilfen für behinderte Menschen 1) 0,0 x B Berufswahl und Berufsausbildung ,4 28,4 Zuschüsse für Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung (BOM) Berufseinstiegsbegleitung 924 5,6 6,7 Assistierte Ausbildung 293 1,8 2,1 Assistierte Ausbildung für behinderte Menschen 1) - - x Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen allgem. 1) ,3 x Ausbildungsbegleitende Hilfen 684 4,2 5,0 Außerbetriebliche Berufsausbildung ,3 13,4 Ausbildungszuschüsse f. behinderte u. schwerbehinderte Menschen 1) 196 1,2 x Einstiegsqualifizierung 162 1,0 1,2 Berufsausbildungsbeihilfe für Auszubildende in einer 2. Ausbildung 1) 17 0,1 x Zuschuss für schwerbehinderte Menschen im Anschluss an Aus- und Weiterbildung 1) 4 0,0 x C Berufliche Weiterbildung ,4 41,4 Förderung der beruflichen Weiterbildung ,7 25,9 Rehabilitanden in Förderung der beruflichen Weiterbildung 1) 277 1,7 x Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl. Weiterbildung Beschäftigter ,0 15,6 D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ,3 18,5 Eingliederungszuschuss ,0 9,5 Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen 1) 295 1,8 x Gründungszuschuss ,5 9,0 Gründungszuschuss zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben 1) - - x F Beschäftigung schaffende Maßnahmen Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (Zuschuss, Restabw.) G Freie Förderung Freie Förderung SGB III (Restabw.) Erprobung innovativer Ansätze H Sonstige Leistungen 9 0,1 0,1 Förderung der Teilnahme an Sprachkursen Förderung von Jugendwohnheimen Reisekosten aus Anlass der Meldung bei der Arbeitsagentur 9 0,1 0,1 Förderung von Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation 1) - - x Teilnehmerbezogene Programmausgaben des internationalen Services der BA 1) - - x 1) Diese Förderungen gehören zu den weiteren Ermessensleistungen außerhalb des Eingliederungstitels ( 71b SGB IV). 2) Für die Berechnung des Anteils der Schwerpunktgruppen A, B, C, D, F, G und H und des Anteils der Instrumente Ausbildungsbegleitende Hilfen und Außerbetriebliche Berufsausbildung wurden nur die Leistungen des Eingliederungstitels innerhalb der jeweiligen Schwerpunktgruppe / des Instruments berücksichtigt.

11 Tabelle 2) Ermessensleistung der aktiven Arbeitsförderung - Durchschnittliche Ausgaben je Förderung durchschnittliche Ausgaben je Förderung pro Monat (in EURO) 1) Dauer der Leistung (Durchschnitt in Monaten) 2) /- Vorjahr /- Vorjahr A Aktivierung und berufliche Eingliederung Förderung aus dem Vermittlungsbudget 1)2) x x Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 1)2) ,7 0,2 dav. Maßnahmen bei einem Arbeitgeber ,2 0,0 dav. Maßnahmen bei einem Träger ,0 0,3 dav. dar. Aktiv.-u.Vermittl.gutschein in sv-pflichtige. Beschäftigung 1)2) x x Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 1)2)3) x x x x dav. Förderung aus dem Vermittlungsbudget x x dav. Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung ,2 0,4 Probebeschäftigung behinderter Menschen ,9 0,3 Arbeitshilfen für behinderte Menschen 1) x x x x B Berufswahl und Berufsausbildung Berufseinstiegsbegleitung ,4 4,5 Assistierte Ausbildung ,2 3,2 Assistierte Ausbildung für behinderte Menschen - - 7,8 6,9 Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen allgem. 3) ,6-0,4 Ausbildungsbegleitende Hilfen ,5 0,7 Außerbetriebliche Berufsausbildung ,2 2,0 Ausbildungszuschüsse f. behinderte u. schwerbehinderte Menschen ,3-4,5 Einstiegsqualifizierung ,4 0,3 Berufsausbildungsbeihilfe f. Auszubildende i. e. 2. Ausbildung C Berufliche Weiterbildung Förderung der beruflichen Weiterbildung 3) ,5 0,5 Rehabilitanden in Förderung der beruflichen Weiterbildung 3) x x 11,6-2,2 Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl. Weiterbildung Beschäftigter ,8 3,9 D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit Eingliederungszuschuss ,1 0,3 Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen ,8-2,9 Gründungszuschuss ,3 0,6 G Freie Förderung Erprobung innovativer Ansätze x x - - 2) Berechnung Sp. 3: Bei der ausgewiesenen Dauer handelt es sich um die statistische durchschnittliche Förderdauer, die auf Basis der Austritte eines Berichtsjahres und deren Förderbeginn und -ende ermittelt wird. Die Berechnung ist nur bei zeitraumbezogenen Leistungen sinnvoll und möglich, nicht bei den Einmalleistungen. 3) Die Differenzierung nach Pflicht- und Ermessensleistung ist nicht oder nur teilweise möglich. 1) Berechnung Sp. 1: Durchschnittliche monatliche Ausgaben dividiert durch den durchschnittlichen Teilnehmerbestand. Die Berechnung ist nur bei zeitraumbezogenen Leistungen sinnvoll bzw. möglich. Für Einmalleistungen werden für die Berechnung der durchschnittlichen Ausgaben die Jahresausgaben durch die Anzahl der Leistungsfälle dividiert. Somit werden bei den Einmalleistungen die Ergebnisse pro Fall ausgewiesen und sind mit den zeitraumbezogenen Ergebnissen der übrigen Instrumente nicht vergleichbar.

12 Tabelle 3) Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Frauen und Männer Tabelle 3a) besonders förderungsbedürftige Personengruppen 3a I) Zugang - Jahressumme 3) darunter: besonders förderungsbedürftige Personen Langzeit- schwerbehinderte Ältere Berufs- arbeitslose (55 Jahre rück- Menschen und älter) kehrende ( 18 / Abs.1 Gleichgestellte SGB III) Geringqualifizierte 4) Arbeitslose Rechtskreis SGB III x A Aktivierung und berufliche Eingliederung Förderung aus dem Vermittlungsbudget 1) Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Eingliederung 1) * dav. Maßnahmen bei einem Arbeitgeber * dav. Maßnahmen bei einem Träger 1) dav. dar. Aktiv.-u.Vermittl.gutschein in sv-pflichtige Beschäftigung 1) * Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 1) * * dav. Förderung aus dem Vermittlungsbudget 1) dav. Maßnahmen z. Aktivierung u. berufl. Eingliederung 1) * * Probebeschäftigung behinderter Menschen * Arbeitshilfen für behinderte Menschen 1) B Berufswahl und Berufsausbildung x x x x x x B Berufswahl und Berufsausbildung ohne BOM * nachrichtlich: Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung (BOM) 5) Berufseinstiegsbegleitung * Assistierte Ausbildung * Assistierte Ausbildung für behinderte Menschen Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen allgemein 2) * Ausbildungsbegleitende Hilfen Außerbetriebliche Berufsausbildung Ausbildungszuschüsse f. behinderte u. schwerbehinderte Menschen Einstiegsqualifizierung * Berufsausbildungsbeihilfe f. Auszubildende i. e. 2. Ausbildung Zuschuss f. Schwerbehinderte i. Anschluss a. Aus- und Weiterbildung C Berufliche Weiterbildung * Förderung der beruflichen Weiterbildung * 21 * Rehabilitanden in Förderung der beruflichen Weiterbildung Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl. Weiterbildung Beschäftigter * - 39 D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit Eingliederungszuschuss * 62 Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen * Gründungszuschuss * 5 22 * 19 G Freie Förderung Erprobung innovativer Ansätze Summe (A, B, C, D, G) x x x x x x Summe (A, B, C, D, G) ohne BOM ) Enthält ausschließlich oder teilweise Einmalleistungen, deren Darstellung nur als Zugang möglich ist.. 2) Die Differenzierung nach Pflicht- und Ermessensleistung ist nicht oder nur teilweise möglich. 3) Anzahl der Personen, die mindestens ein Personengruppenmerkmal erfüllen. 4) Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Angabe zu den Personen mit geringer Qualifikation unterzeichnet ist. 5) Für Teilnahmen an Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung (BOM) können aus technischen Gründen keine Bestände und keine Personengruppen ausgewertet werden.

13 Tabelle 3) Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Frauen und Männer Tabelle 3a) besonders förderungsbedürftige Personengruppen 3a II) Anteile 3) darunter: besonders förderungsbedürftige Personen Langzeit- schwerbehinderte Ältere Berufs- arbeitslose (55 Jahre rück- Menschen und älter) kehrende ( 18 / Abs.1 Gleichgestellte SGB III) Geringqualifizierte 4) Arbeitslose Rechtskreis SGB III ,4 x 4,1 16,7 2,1 31,3 A Aktivierung und berufliche Eingliederung ,9 1,9 2,6 11,1 2,4 26,6 Förderung aus dem Vermittlungsbudget 1) ,4 3,1 3,2 15,9 2,3 22,7 Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Eingliederung 1) ,6 * 1,8 9,0 2,6 28,6 dav. Maßnahmen bei einem Arbeitgeber ,3 * 2,3 10,3 2,1 26,2 dav. Maßnahmen bei einem Träger 1) ,9 1,4 1,4 8,2 2,8 30,1 dav. dar. Aktiv.-u.Vermittl.gutschein in sv-pflichtige Beschäftigung 1) * * * * * * * Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 1) 53 45,3 * 34,0 - - * dav. Förderung aus dem Vermittlungsbudget 1) 20 30,0-15, ,0 dav. Maßnahmen z. Aktivierung u. berufl. Eingliederung 1) 33 54,5 * 45,5 - - * Probebeschäftigung behinderter Menschen 6 100,0-83,3 - - * Arbeitshilfen für behinderte Menschen 1) - x x x x x x B Berufswahl und Berufsausbildung x x x x x x B Berufswahl und Berufsausbildung ohne BOM ,8 * 2, ,7 nachrichtlich: Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung (BOM) 5) 96 x x x x x x Berufseinstiegsbegleitung ,9 - * ,9 Assistierte Ausbildung 80 91,3 * ,3 Assistierte Ausbildung für behinderte Menschen 5 100, ,0 Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen allgemein 2) ,1 * 2, ,1 Ausbildungsbegleitende Hilfen ,1-1, ,1 Außerbetriebliche Berufsausbildung 56 98, ,2 Ausbildungszuschüsse f. behinderte u. schwerbehinderte Menschen 29 93,1-37, ,1 Einstiegsqualifizierung 65 83,1 - * ,5 Berufsausbildungsbeihilfe f. Auszubildende i. e. 2. Ausbildung Zuschuss f. Schwerbehinderte i. Anschluss a. Aus- und Weiterbildung - x x x x x x C Berufliche Weiterbildung ,4 * 2,5 9,3 2,9 30,8 Förderung der beruflichen Weiterbildung ,6 * 2,8 * 3,4 29,6 Rehabilitanden in Förderung der beruflichen Weiterbildung 23 21, ,7 Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl. Weiterbildung Beschäftigter 90 44,4 - - * - 43,3 D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ,1 5,1 11,7 24,0 2,2 19,2 Eingliederungszuschuss ,8 6,1 4,7 26,3 * 20,9 Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen ,0 * 100,0 26,5-17,6 Gründungszuschuss ,3 * 4,1 17,9 * 15,4 G Freie Förderung - x x x x x x Erprobung innovativer Ansätze - x x x x x x Summe (A, B, C, D, G) x x x x x x Summe (A, B, C, D, G) ohne BOM ,1 1,8 3,1 10,2 2,2 32,6 1) Enthält ausschließlich oder teilweise Einmalleistungen, deren Darstellung nur als Zugang möglich ist. 2) Die Differenzierung nach Pflicht- und Ermessensleistung ist nicht oder nur teilweise möglich. 3) Anzahl der Personen, die mindestens ein Personengruppenmerkmal erfüllen. 4) Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Angabe zu den Personen mit geringer Qualifikation unterzeichnet ist. 5) Für Teilnahmen an Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung (BOM) können aus technischen Gründen keine Bestände und keine Personengruppen ausgewertet werden.

14 Tabelle 3) Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Frauen und Männer Tabelle 3b) besonders förderungsbedürftige Personengruppen 3b I) Bestand - Jahresdurchschnitt 3) darunter: besonders förderungsbedürftige Personen Langzeit- schwerbehinderte Ältere Berufs- arbeitslose (55 Jahre rück- Menschen und älter) kehrende ( 18 / Abs.1 Gleichgestellte SGB III) Geringqualifizierte 4) Arbeitslose Rechtskreis SGB III A Aktivierung und berufliche Eingliederung Förderung aus dem Vermittlungsbudget 1) x x x x x x x Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Eingliederung 1) dav. Maßnahmen bei einem Arbeitgeber dav. Maßnahmen bei einem Träger 1) dav. dar. Aktiv.-u.Vermittl.gutschein in sv-pflichtige Beschäftigung 1) x x x x x x x Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 1) x x x x x x x dav. Förderung aus dem Vermittlungsbudget 1) x x x x x x x dav. Maßnahmen z. Aktivierung u. berufl. Eingliederung 1) Probebeschäftigung behinderter Menschen Arbeitshilfen für behinderte Menschen 1) x x x x x x x B Berufswahl und Berufsausbildung x x x x x x x B Berufswahl und Berufsausbildung ohne BOM nachrichtlich: Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung (BOM) 5) Berufseinstiegsbegleitung Assistierte Ausbildung Assistierte Ausbildung für behinderte Menschen Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen allgemein 2) Ausbildungsbegleitende Hilfen Außerbetriebliche Berufsausbildung Ausbildungszuschüsse f. behinderte u. schwerbehinderte Menschen Einstiegsqualifizierung Berufsausbildungsbeihilfe f. Auszubildende i. e. 2. Ausbildung Zuschuss f. Schwerbehinderte i. Anschluss a. Aus- und Weiterbildung C Berufliche Weiterbildung Förderung der beruflichen Weiterbildung Rehabilitanden in Förderung der beruflichen Weiterbildung Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl. Weiterbildung Beschäftigter D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit Eingliederungszuschuss Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen Gründungszuschuss G Freie Förderung Erprobung innovativer Ansätze Summe (A, B, C, D, G) x x x x x x x Summe (A, B, C, D, G) ohne BOM ) Enthält ausschließlich oder teilweise Einmalleistungen, deren Darstellung nur als Zugang möglich ist. 2) Die Differenzierung nach Pflicht- und Ermessensleistung ist nicht oder nur teilweise möglich. 3) Anzahl der Personen, die mindestens ein Personengruppenmerkmal erfüllen. 4) Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Angabe zu den Personen mit geringer Qualifikation unterzeichnet ist. 5) Für Teilnahmen an Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung (BOM) können aus technischen Gründen keine Bestände und keine Personengruppen ausgewertet werden.

15 Tabelle 3) Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Frauen und Männer Tabelle 3b) besonders förderungsbedürftige Personengruppen 3b II) Anteile 3) darunter: besonders förderungsbedürftige Personen Langzeit- schwerbehinderte Ältere Berufs- arbeitslose (55 Jahre rück- Menschen und älter) kehrende ( 18 / Abs.1 Gleichgestellte SGB III) Geringqualifizierte 4) Arbeitslose Rechtskreis SGB III ,3 13,0 7,9 31,1 2,2 30,6 A Aktivierung und berufliche Eingliederung ,3 2,2 9,1 8,5 4,7 34,6 Förderung aus dem Vermittlungsbudget 1) x x x x x x x Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Eingliederung 1) ,6 2,3 8,0 8,6 4,8 34,9 dav. Maßnahmen bei einem Arbeitgeber 31 42,3 1,6 4,9 10,9 2,2 31,1 dav. Maßnahmen bei einem Träger 1) ,5 2,3 8,5 8,3 5,2 35,4 dav. dar. Aktiv.-u.Vermittl.gutschein in sv-pflichtige Beschäftigung 1) x x x x x x x Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 1) x x x x x x x dav. Förderung aus dem Vermittlungsbudget 1) x x x x x x x dav. Maßnahmen z. Aktivierung u. berufl. Eingliederung 1) 3 87,5-78, ,4 Probebeschäftigung behinderter Menschen 1 100,0-76, ,1 Arbeitshilfen für behinderte Menschen 1) x x x x x x x B Berufswahl und Berufsausbildung x x x x x x x B Berufswahl und Berufsausbildung ohne BOM ,7 0,2 2, ,7 nachrichtlich: Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung (BOM) 5) x x x x x x x Berufseinstiegsbegleitung ,9-0, ,9 Assistierte Ausbildung 39 93,4 0, ,4 Assistierte Ausbildung für behinderte Menschen 9 100, ,0 Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen allgemein 2) ,3 0,6 1, ,3 Ausbildungsbegleitende Hilfen ,0 0,2 1, ,0 Außerbetriebliche Berufsausbildung , ,6 Ausbildungszuschüsse f. behinderte u. schwerbehinderte Menschen 45 93,7-31, ,5 Einstiegsqualifizierung 40 93,5-1, ,7 Berufsausbildungsbeihilfe f. Auszubildende i. e. 2. Ausbildung Zuschuss f. Schwerbehinderte i. Anschluss a. Aus- und Weiterbildung 0 100,0-100, C Berufliche Weiterbildung ,9 1,9 1,2 5,0 3,5 39,7 Förderung der beruflichen Weiterbildung ,0 2,6 1,3 6,1 4,6 38,8 Rehabilitanden in Förderung der beruflichen Weiterbildung 26 24,0-6, ,4 Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl. Weiterbildung Beschäftigter , ,4 0,8 46,5 D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ,8 6,4 12,6 23,5 1,5 18,1 Eingliederungszuschuss ,3 7,6 5,2 31,5 2,0 19,7 Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen ,0 11,8 96,8 31,2-30,1 Gründungszuschuss ,9 3,8 2,4 12,9 1,4 13,5 G Freie Förderung - x x x x x x Erprobung innovativer Ansätze - x x x x x x Summe (A, B, C, D, G) x x x x x x x Summe (A, B, C, D, G) ohne BOM ,0 1,6 4,0 5,0 1,6 62,1 1) Enthält ausschließlich oder teilweise Einmalleistungen, deren Darstellung nur als Zugang möglich ist. 2) Die Differenzierung nach Pflicht- und Ermessensleistung ist nicht oder nur teilweise möglich. 3) Anzahl der Personen, die mindestens ein Personengruppenmerkmal erfüllen. 4) Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Angabe zu den Personen mit geringer Qualifikation unterzeichnet ist. 5) Für Teilnahmen an Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung (BOM) können aus technischen Gründen keine Bestände und keine Personengruppen ausgewertet werden.

16 Tabelle 3) Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Frauen und Männer Tabelle 3c) Jüngere (bei Eintritt unter 25 Jahre) 3c I) Zugang und Bestand Frauen Zugang Bestand Zugang Bestand Arbeitslose Rechtskreis SGB III A Aktivierung und berufliche Eingliederung Förderung aus dem Vermittlungsbudget 1) 237 x 118 x Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Eingliederung 1) dav. Maßnahmen bei einem Arbeitgeber dav. Maßnahmen bei einem Träger 1) dav. dar. Aktiv.-u.Vermittl.gutschein in sv-pflichtige Beschäftigung 1) - x - x Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 1) 37 x * x dav. Förderung aus dem Vermittlungsbudget 1) 10 x * x dav. Maßnahmen z. Aktivierung u. berufl. Eingliederung 1) Probebeschäftigung behinderter Menschen 4 1 * 0 Arbeitshilfen für behinderte Menschen 1) - x - x B Berufswahl und Berufsausbildung x x x x B Berufswahl und Berufsausbildung ohne BOM nachrichtlich: Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung (BOM) 5).... Berufseinstiegsbegleitung Assistierte Ausbildung Assistierte Ausbildung für behinderte Menschen 5 8 * 2 Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen allgemein 2) Ausbildungsbegleitende Hilfen Außerbetriebliche Berufsausbildung Ausbildungszuschüsse f. behinderte u. schwerbehinderte Menschen * 15 Einstiegsqualifizierung Berufsausbildungsbeihilfe f. Auszubildende i. e. 2. Ausbildung Zuschuss f. Schwerbehinderte i. Anschluss a. Aus- und Weiterbildung C Berufliche Weiterbildung Förderung der beruflichen Weiterbildung Rehabilitanden in Förderung der beruflichen Weiterbildung Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl. Weiterbildung Beschäftigter D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit Eingliederungszuschuss Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen 5 6 * 1 Gründungszuschuss 6 5 * 2 G Freie Förderung Erprobung innovativer Ansätze Summe (A, B, C, D, G) x x x x Summe (A, B, C, D, G) ohne BOM ) Enthält ausschließlich oder teilweise Einmalleistungen, deren Darstellung nur als Zugang möglich ist. 2) Die Differenzierung nach Pflicht- und Ermessensleistung ist nicht oder nur teilweise möglich. 3) Anzahl der Personen, die mindestens ein Personengruppenmerkmal erfüllen. 4) Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Angabe zu den Personen mit geringer Qualifikation unterzeichnet ist. 5) Für Teilnahmen an Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung (BOM) können aus technischen Gründen keine Bestände und keine Personengruppen ausgewertet werden.

17 Tabelle 3) Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Frauen und Männer Tabelle 3c) Jüngere (bei Eintritt unter 25 Jahre) 3c II) Anteile an in % von Tabelle 3a/ 3b in % von Tabelle 4a/ 4b Frauen Zugang Bestand Zugang Bestand Arbeitslose Rechtskreis SGB III 20,0 13,4 17,4 11,1 A Aktivierung und berufliche Eingliederung 21,8 31,2 15,6 18,5 Förderung aus dem Vermittlungsbudget 1) 12,4 x 12,2 x Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Eingliederung 1) 25,6 30,4 16,9 17,5 dav. Maßnahmen bei einem Arbeitgeber 22,5 27,0 19,3 20,5 dav. Maßnahmen bei einem Träger 1) 27,5 30,9 15,1 17,1 dav. dar. Aktiv.-u.Vermittl.gutschein in sv-pflichtige Beschäftigung 1) * x x x Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 1) 69,8 x * x dav. Förderung aus dem Vermittlungsbudget 1) 50,0 x * x dav. Maßnahmen z. Aktivierung u. berufl. Eingliederung 1) 81,8 90,6 100,0 100,0 Probebeschäftigung behinderter Menschen 66,7 53,8 * 62,5 Arbeitshilfen für behinderte Menschen 1) x x x x B Berufswahl und Berufsausbildung x x x x B Berufswahl und Berufsausbildung ohne BOM 97,3 97,0 97,5 96,4 nachrichtlich: Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung (BOM) 5) x x x x Berufseinstiegsbegleitung 100,0 100,0 100,0 100,0 Assistierte Ausbildung 98,8 98,1 100,0 100,0 Assistierte Ausbildung für behinderte Menschen 100,0 90,8 * 100,0 Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen allgemein 2) 99,7 99,9 99,2 99,7 Ausbildungsbegleitende Hilfen 93,3 94,6 90,4 90,9 Außerbetriebliche Berufsausbildung 92,9 98,0 100,0 97,6 Ausbildungszuschüsse f. behinderte u. schwerbehinderte Menschen 100,0 93,7 * 93,7 Einstiegsqualifizierung 93,8 94,4 100,0 100,0 Berufsausbildungsbeihilfe f. Auszubildende i. e. 2. Ausbildung 50,0 21,0 * 26,7 Zuschuss f. Schwerbehinderte i. Anschluss a. Aus- und Weiterbildung x 100,0 x x C Berufliche Weiterbildung 7,8 5,9 6,7 4,5 Förderung der beruflichen Weiterbildung 7,5 4,4 6,2 3,0 Rehabilitanden in Förderung der beruflichen Weiterbildung 30,4 38,7 25,0 28,9 Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl. Weiterbildung Beschäftigter 4,4 4,0 6,2 5,1 D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 10,1 9,2 7,7 8,0 Eingliederungszuschuss 11,8 10,7 9,2 9,2 Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen 14,7 23,7 * 21,3 Gründungszuschuss 4,9 4,4 * 4,8 G Freie Förderung x x x x Erprobung innovativer Ansätze x x x x Summe (A, B, C, D, G) x x x x Summe (A, B, C, D, G) ohne BOM 29,6 55,8 22,5 44,2 1) Enthält ausschließlich oder teilweise Einmalleistungen, deren Darstellung nur als Zugang möglich ist. 2) Die Differenzierung nach Pflicht- und Ermessensleistung ist nicht oder nur teilweise möglich. 3) Anzahl der Personen, die mindestens ein Personengruppenmerkmal erfüllen. 4) Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Angabe zu den Personen mit geringer Qualifikation unterzeichnet ist. 5) Für Teilnahmen an Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung (BOM) können aus technischen Gründen keine Bestände und keine Personengruppen ausgewertet werden.

18 Tabelle 4) Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Frauen Tabelle 4a) besonders förderungsbedürftige Personengruppen 4a) Zugang - Jahressumme 3) Langzeitarbeitslose ( 18 Abs.1 SGB III) Ältere (55 Jahre und älter) schwerbehinderte M. / Gleichgestellte Berufsrückkehrende Geringqualifizierte 4) Arbeitslose Rechtskreis SGB III , x A Aktivierung und berufliche Eingliederung , Förderung aus dem Vermittlungsbudget 1) , * Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Eingliederung 1) , dav. Maßnahmen bei einem Arbeitgeber , dav. Maßnahmen bei einem Träger 1) , dav. dar. Aktiv.-u.Vermittl.gutschein in sv-pflichtige Beschäftigung 1) - * Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 1) * * * - * - - * dav. Förderung aus dem Vermittlungsbudget 1) * * * - * - - * dav. Maßnahmen z. Aktivierung u. berufl. Eingliederung 1) 9 27, Probebeschäftigung behinderter Menschen * * * - * - - * Arbeitshilfen für behinderte Menschen 1) - x B Berufswahl und Berufsausbildung ,3 x x x x x x B Berufswahl und Berufsausbildung ohne BOM , nachrichtlich: Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung (BOM) 5) 24 25, Berufseinstiegsbegleitung 86 34, * Assistierte Ausbildung 25 31, Assistierte Ausbildung für behinderte Menschen * * * * Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen allgemein 2) , Ausbildungsbegleitende Hilfen 73 28, * Außerbetriebliche Berufsausbildung 13 23, Ausbildungszuschüsse f. behinderte u. schwerbehinderte Menschen 12 41,4 * * Einstiegsqualifizierung 16 24, Berufsausbildungsbeihilfe f. Auszubildende i. e. 2. Ausbildung * * Zuschuss f. Schwerbehinderte i. Anschluss a. Aus- und Weiterbildung - x C Berufliche Weiterbildung , Förderung der beruflichen Weiterbildung , Rehabilitanden in Förderung der beruflichen Weiterbildung 12 52, Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl. Weiterbildung Beschäftigter 65 72, D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit , Eingliederungszuschuss ,4 56 * * 28 * 26 Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen 12 35,3 12 * * Gründungszuschuss 49 39, * 4 * * G Freie Förderung - x Erprobung innovativer Ansätze - x Summe (A, B, C, D, G) ,7 x x x x x x Summe (A, B, C, D, G) ohne BOM , ) Enthält ausschließlich oder teilweise Einmalleistungen, deren Darstellung nur als Zugang möglich ist. 2) Die Differenzierung nach Pflicht- und Ermessensleistung ist nicht oder nur teilweise möglich. 3) Anzahl der Personen, die mindestens ein Personengruppenmerkmal erfüllen. 4) Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Angabe zu den Personen mit geringer Qualifikation unterzeichnet ist. 5) Für Teilnahmen an Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung (BOM) können aus technischen Gründen keine Bestände und keine Personengruppen ausgewertet werden. in % von Tabelle 3a darunter (Spalte 1): besonders förderungsbedürftige Personen

19 Tabelle 4) Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Frauen Tabelle 4b) besonders förderungsbedürftige Personengruppen 4b) Bestand - Jahresdurchschnitt 1) 3) Langzeitarbeitslose ( 18 Abs.1 SGB III) Ältere (55 Jahre und älter) schwerbehinderte M. / Gleichgestellte Berufsrückkehrende Geringqualifizierte 4) Arbeitslose Rechtskreis SGB III , A Aktivierung und berufliche Eingliederung 91 36, Förderung aus dem Vermittlungsbudget 1) x x x x x x x x Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Eingliederung 1) 89 36, dav. Maßnahmen bei einem Arbeitgeber 11 34, dav. Maßnahmen bei einem Träger 1) 79 36, dav. dar. Aktiv.-u.Vermittl.gutschein in sv-pflichtige Beschäftigung 1) x x x x x x x x Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 1) x x x x x x x x dav. Förderung aus dem Vermittlungsbudget 1) x x x x x x x x dav. Maßnahmen z. Aktivierung u. berufl. Eingliederung 1) 1 28, Probebeschäftigung behinderter Menschen 1 61, Arbeitshilfen für behinderte Menschen 1) x x x x x x x x B Berufswahl und Berufsausbildung x x x x x x x x B Berufswahl und Berufsausbildung ohne BOM , nachrichtlich: Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung (BOM) 5) Berufseinstiegsbegleitung , Assistierte Ausbildung 9 23, Assistierte Ausbildung für behinderte Menschen 2 20, Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen allgemein 2) 65 38, Ausbildungsbegleitende Hilfen 80 27, Außerbetriebliche Berufsausbildung 41 35, Ausbildungszuschüsse f. behinderte u. schwerbehinderte Menschen 16 35, Einstiegsqualifizierung 11 27, Berufsausbildungsbeihilfe f. Auszubildende i. e. 2. Ausbildung 5 50, Zuschuss f. Schwerbehinderte i. Anschluss a. Aus- und Weiterbildung C Berufliche Weiterbildung , Förderung der beruflichen Weiterbildung , Rehabilitanden in Förderung der beruflichen Weiterbildung 13 48, Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl. Weiterbildung Beschäftigter 96 77, D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 99 40, Eingliederungszuschuss 48 40, Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen 6 26, Gründungszuschuss 45 42, G Freie Förderung - x Erprobung innovativer Ansätze - x Summe (A, B, C, D, G) x x x x x x x x Summe (A, B, C, D, G) ohne BOM , ) Enthält ausschließlich oder teilweise Einmalleistungen, deren Darstellung nur als Zugang möglich ist.. 2) Die Differenzierung nach Pflicht- und Ermessensleistung ist nicht oder nur teilweise möglich. 3) Anzahl der Personen, die mindestens ein Personengruppenmerkmal erfüllen. 4) Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Angabe zu den Personen mit geringer Qualifikation unterzeichnet ist. 5) Für Teilnahmen an Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung (BOM) können aus technischen Gründen keine Bestände und keine Personengruppen ausgewertet werden. in % von Tabelle 3b darunter (Spalte 1): besonders förderungsbedürftige Personen

20 Tabelle 4) Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Frauen Tabelle 4c) Mindestbeteiligung von Frauen nach 1 Abs. 2 Nr. 4 SGB III 4c I) Bestand - Jahresdurchschnitt Frauen nachrichtl.: Männer relative Betroffenheit (rechtskreisanteilige Arbeitslosenquote %) 1) 1,9 1,7 2,0 absolute Betroffenheit (Anteil an den Arbeitslosen im Rechtskreis SGB III) 44,1 55,9 Mindestbeteiligung von Frauen nach 1 Abs. 2 Nr. 4 SGB III 1) 41,2 58,8 realisierter Förderanteil (s. auch Tab. 4 b) 42,5 57,5 Differenz Mindestbeteiligung zu realisiertem Förderanteil 1,3-1,3 realisierter Förderanteil (ohne Kategorie "B Berufswahl und Berufsausbildung") (s. auch Tab. 4 b) 51,1 48,9 Differenz Mindestbeteiligung zu realisiertem Förderanteil 9,9-9,9 4c II) Bestand - Jahresdurchschnitt Vorjahr nachrichtl.: Frauen Männer relative Betroffenheit (rechtskreisanteilige Arbeitslosenquote %) 1) 1,9 1,8 1,9 absolute Betroffenheit (Anteil an den Arbeitslosen im Rechtskreis SGB III) 45,9 54,1 Mindestbeteiligung von Frauen nach 1 Abs. 2 Nr. 4 SGB III 1) 45,0 55,0 realisierter Förderanteil 42,6 57,4 Differenz Mindestbeteiligung zu realisiertem Förderanteil - 2,4 2,4 realisierter Förderanteil (ohne Kategorie "B Berufswahl und Berufsausbildung") 51,5 48,5 Differenz Mindestbeteiligung zu realisiertem Förderanteil 6,5-6,5 1) Bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen.

21 Tabelle 5) Abgang aus Arbeitslosigkeit im Rechtskreis SGB III Tabelle 5) besonders förderungsbedürftige Personengruppen 1) Abgang von Arbeitslosen darunter: besonders förderungsbedürftige Personen Langzeitarbeitslose ( 18 Abs.1 SGB III) schwerbehinderte Menschen / Gleichgestellte Ältere (55 Jahre und älter) Berufsrückkehrende Geringqualifizierte 2) Abgänge aus Arbeitslosigkeit insgesamt dar. Abgänge in Erwerbstätigkeit 3) dar. Abgänge in Beschäftigung Wiederbeschäftigungsquote 4) (Z. 03 in % v. Z. 01) 04 39,9 32,1 18,4 26,5 26,1 31,0 34,0 dar. Abgänge in ungeförderte Beschäftigung Zeile 05 in % v. Zeile ,6 30,6 16,9 22,8 24,3 29,6 33,1 dar. in selbständige Tätigkeit Zeile 07 in % von Zeile ,0 1,8 1,8 1,1 3,1 0,7 1,0 dar. in selbständige Tätigkeit ohne Förderung * 36 Zeile 09 in % von Zeile ,3 1,4 1,6 0,5 2,4 * 0,6 dar. Abgänge in Beschäftigung (gefördert und ungefördert) durch Vermittlung Zeile 11 in % von Zeile ,5 11,9 14,1 7,1 13,0 18,0 11,0 dar. Abgänge in Beschäftigung (nur ungefördert) durch Vermittlung Vermittlungsquote 5) (Z. 13 in % v. Z. 05) 14 12,1 11,5 13,7 5,9 12,3 16,5 10,6 1) Abgang von arbeitslosen Frauen darunter: besonders förderungsbedürftige Personen Langzeitarbeitslose ( 18 Abs.1 SGB III) schwerbehinderte Menschen / Gleichgestellte Ältere (55 Jahre und älter) Berufsrückkehrende Geringqualifizierte 2) Abgänge aus Arbeitslosigkeit insgesamt dar. Abgänge in Erwerbstätigkeit 3) dar. Abgänge in Beschäftigung Wiederbeschäftigungsquote 4) (Z. 03 in % v. Z. 01) 04 39,0 30,8 19,2 22,6 25,0 29,9 33,3 dar. Abgänge in ungeförderte Beschäftigung Zeile 05 in % v. Zeile ,8 29,5 18,0 19,3 23,6 28,5 32,2 dar. in selbständige Tätigkeit Zeile 07 in % von Zeile ,4 0,8 0,9 0,9 0,6 0,7 0,7 dar. in selbständige Tätigkeit ohne Förderung * 5 * 11 Zeile 09 in % von Zeile ,8 0,5 0,9 * 0,3 * 0,5 dar. Abgänge in Beschäftigung (gefördert und ungefördert) durch Vermittlung Zeile 11 in % von Zeile ,0 12,6 17,1 10,5 13,7 19,4 10,4 dar. Abgänge in Beschäftigung (nur ungefördert) durch Vermittlung Vermittlungsquote 5) (Z. 13 in % v. Z. 05) 14 12,6 12,1 16,3 9,2 13,4 17,9 9,7

22 1) Anzahl der Personen, die mindestens ein Personengruppenmerkmal besitzen. 2) Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Angabe zu den Personen mit geringer Qualifikation unterzeichnet ist. 3) Abgänge in Erwerbstätigkeit (Zeile 02) umfassen neben den Abgängen in Beschäftigung (Zeile 03) und den Abgängen in Selbständigkeit (Zeile 07) auch Abgänge in den 3) Freiwilligendienst. Die Summe von Zeile 03 und 07 weicht daher um die Zahl der Abgänge in den Freiwilligendienst von Zeile 02 ab. 4) Die Wiederbeschäftigungsquote zeigt an, in welchem Maß Arbeitslose ihre Arbeitslosigkeit durch Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung 4) beendet haben, in Relation zum Gesamtabgang an Arbeitslosen. 5) Die Vermittlungsquote zeigt an, in welchem Umfang Arbeitsvermittlungen durch Auswahl und Vorschlag zur Wiederbeschäftigung von Arbeitslosen in ungeförderten 5) Beschäftigungsverhältnissen beigetragen haben. 5) Die Mitwirkung von Arbeitsagenturen / Trägern der Grundsicherung am Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses lässt sich jedoch nicht mit einem engen 5) Vermittlungsbegriff erfassen und allein mit der Vermittlungsquote im Sinne des 11 Abs. 2 Nr. 5 SGB III messen. Zum einen werden vielfach Arbeitsvermittlungen nach 5) Auswahl und Vorschlag mit zusätzlichen Förderleistungen getätigt. Über die klassische Vermittlung nach Auswahl und Vorschlag hinaus tragen zudem die 5) Selbstinformationseinrichtungen, die Beratungsdienstleistungen, Potenzialanalysen, die Einschaltung von Dritten, vielfältige finanzielle Hilfen bei der Beschäftigungssuche, 5) auch der Vermittlungsgutschein zu Beschäftigungsaufnahmen, sowie die Förderung durch das Instrumentarium der aktiven Arbeitsmarktpolitik bei. Weiterführende 5) Informationen können der Publikation "Erfolgreiche Arbeitssuche sowie Förderung vor und bei Beschäftigungsaufnahme" entnommen werden, abrufbar unter:

23 Tabelle 6) Beschäftigung und Arbeitslosigkeit nach Austritt aus arbeitsmarktpolitischen Instrumenten (Ermessensleistungen) Tabelle 6a) Austritte von Männern und Frauen Austritte geförderter Arbeitnehmer/-innen insgesamt (Januar Dezember 2015) 1) darunter: Frauen Männer Austritte besonders förderungsbedürftige Personen 3) darunter: Langzeitarbeitslo se ( 18 Abs.1 SGB III) Ältere (55 Jahre und älter) schwerbehinderte Menschen / Gleichgestellte Berufsrückkehrende Geringqualifizierte 4) A Aktivierung und berufliche Eingliederung Förderung aus dem Vermittlungsbudget Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung * dav. Maßnahmen bei einem Arbeitgeber dav. Maßnahmen bei einem Träger * dav. dar. Aktiv.-u.Vermittl.gutschein in sv-pflichtige Beschäftigung 5 4 * * 4 Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) * * dav. Förderung aus dem Vermittlungsbudget * dav. Maßnahmen z. Aktivierung u. berufl. Eingliederung * Probebeschäftigung behinderter Menschen * 4 * * - * Arbeitshilfen für behinderte Menschen * - * * - * - - * B Berufswahl und Berufsausbildung x x x x x x x x x B Berufswahl und Berufsausbildung ohne BOM * nachrichtlich: Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung (BOM) 5) Berufseinstiegsbegleitung Assistierte Ausbildung 7) * * * * * Assistierte Ausbildung für behinderte Menschen 7) * * - * * Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen allgemein 2) * Ausbildungsbegleitende Hilfen Außerbetriebliche Berufsausbildung Ausbildungszuschüsse f. behinderte u. schwerbehinderte Menschen 21 * * Einstiegsqualifizierung Zuschuss f. Schwerbehinderte i. Anschl. a. Aus- und Weiterbildung C Berufliche Weiterbildung Förderung der beruflichen Weiterbildung * * 254 dar. Berufl. Weiterbildung ohne "WeGebAU" Rehabilitanden in Förderung der beruflichen Weiterbildung Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl. Weiterbildung Beschäftigter * * 30 D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit * D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ohne GZ 6) * Eingliederungszuschuss * 51 Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen * 31 6 * 6 Gründungszuschuss 6) G Freie Förderung Erprobung innovativer Ansätze Summe (A, B, C, D, G) x x x x x x x x x Summe (A, B, C, D, G) ohne BOM Summe (A, B, C, D, G) ohne BOM und GZ 6) ) Die Eingliederungs-/Verbleibsquoten werden wie folgt berechnet: 1) EQ = "sozialversicherungspflichtig beschäftigt" dividiert durch "Austritte insgesamt" multipliziert mit ) VQ = nicht Arbeitslose plus ( sozialversicherungspflichtig beschäftigt und arbeitslos ) dividiert durch Austritte insgesamt multipliziert mit ) X = Erst ab einer Mindestfallzahl kann eine Eingliederungs-/Verbleibsquote als repräsentative Messung angesehen werden. Je kleiner die Fallzahl (also die Zahl der betrachteten Austritte aus Maßnahme 1) desto eher ist die Eingliederungs-/Verbleibsquote als rein zufälliges Resultat anzusehen, das weder etwas über Qualität der Maßnahme oder des Trägers noch über die Qualität der 1) Arbeit der Agentur aussagt. Deswegen werden Eingliederungs-/Verbleibsquoten, bei denen weniger als 20 Austritte zu Grunde liegen, nicht ausgewiesen. 2) Die Differenzierung nach Pflicht- und Ermessensleistung ist nicht oder nur teilweise möglich. 3) Anzahl der Personen, die mindestens ein Personengruppenmerkmal besitzen. 4) Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Angabe zu den Personen mit geringer Qualifikation unterzeichnet ist. 5) Für Teilnahmen an Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung (BOM) können aus technischen Gründen keine Bestände und keine Personengruppen ausgewertet werden. 6) Da das Ziel der Förderung der Selbständigkeit mit Gründungszuschuss (GZ) nicht die Aufnahme einer abhängigen Beschäftigung ist, sind sowohl die zusammengefassten Ergebnisse für 6) die Kategorie D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit als auch die Summe aller Instrumente jeweils auch ohne diese Förderleistungen dargestellt. Für die Bewertung der Ergebnisse der 6) Eingliederungsquote eignet sich nur die Eingliederungsquote ohne Berücksichtigung der Förderung der Selbständigkeit. 7) Austritte aus assistierter Ausbildung sind für den Berichtszeitraum als vorzeitige Beendigung dieser Förderungen zu betrachten, daher sind die Eingliederungsquoten nur eingeschränkt aussagekräftig.

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