Partizipation Bergisches Städtedreieck REFERENTINNEN Nicole Bolk GESA ggmbh Tugba Alpay Diakonie Wuppertal Soziale Teilhabe ggmbh
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- Hannah Fiedler
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2 Partizipation Bergisches Städtedreieck REFERENTINNEN Nicole Bolk GESA ggmbh Tugba Alpay Diakonie Wuppertal Soziale Teilhabe ggmbh -Netzwerk Beratung und Arbeitsmarktvermittlung für Flüchtlinge 2
3 Netzwerke in Modul 2
4 Kontext Status Agenturen Modul Modul 2 Modul 3 Modul 4 Jobcenter Gesetze Vernetzung Einzelfälle Modul 5 Modul 6 Modul 7 Modul 8 27
5 Status Zeitstrahl 28
6 Status Aufenthaltsstatus und Zugang zum Arbeitsmarkt Status Ankunftsnachweis/ Aufenthaltsgestattung Duldung Die Ausländerbehörde (ABH) entscheidet über die Beschäftigungserlaubnis und trägt die Entscheidung als Nebenbestimmung in die Bescheinigung über den Aufenthaltsstatus ein, z.b. Beschäftigung nicht gestattet Beschäftigung nur nach Genehmigung durch die Ausländerbehörde gestattet Beschäftigung gestattet Die Erteilung der Beschäftigungserlaubnis durch die Ausländerbehörde bedarf grundsätzlich der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA). Diese führt i.d.r. zwei Prüfungen durch: sog. Vorrangprüfung Prüfung der Arbeitsbedingungen Ausnahmen siehe Modul 4: Agenturen Modul 3 3
7 Status Aufenthaltsstatus und Zugang zum Arbeitsmarkt Status Aufenthaltserlaubnis nach AufenhG Anerkannte Flüchtlinge haben einen Aufenthaltstitel, der den uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglicht. Somit heißt es i.d.r. als Nebenbestimmung: Beschäftigung gestattet Modul 3 32
8 Kontext Status Agenturen Modul Modul 2 Modul 3 Modul 4 Jobcenter Gesetze Vernetzung Einzelfälle Modul 5 Modul 6 Modul 7 Modul 8 34 Tür an Tür Integrationsprojekte ggmbh 207.
9 Agenturen für Arbeit Aufenthaltsstatus von Asylbewerber/-innen: Aufenthaltsgestattung Zur Durchführung des Asylverfahrens wird die Aufenthaltsgestattung ausgestellt. Asylbewerber/-innen im laufenden Asylverfahren erhalten Leistungen nach dem AsylbLG. Für die Arbeitsförderung ist daher die Agentur für Arbeit zuständig. Modul 4 37
10 Agenturen für Arbeit Aufenthaltsstatus von abgelehnten Asylbewerber/-innen: Duldung Vorübergehende Aussetzung der Abschiebung ( 60a AufenthG) i.d.r. abgelehnte Asylbewerber/-innen, deren Abschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist, da: Bürgerkrieg im Herkunftsland Transport unmöglich gesundheitliche Gründe fehlende Ausweispapiere, insb. Pass in Ausbildung Personen mit Duldung erhalten Leistungen nach dem AsylbLG. Für die Arbeitsförderung ist die Agentur für Arbeit zuständig. Modul 4 38
11 Agenturen für Arbeit Arbeitsmarktzugang und Fristen für Gestattete und Geduldete.-3. Monat Monat Monat Wartefrist Beschäftigung nicht gestattet Ausnahmen Vorrangprüfung und Prüfung der Arbeitsbedingungen durch BA Beschäftigung nur nach Genehmigung durch die Ausländerbehörde gestattet Ausnahmen Prüfung der Arbeitsbedingungen durch BA Beschäftigung nur nach Genehmigung durch die Ausländerbehörde gestattet ab 49. Monat Uneingeschränkter Arbeitsmarktzugang möglich Beschäftigung gestattet Modul 4 39 Tür an Tür Integrationsprojekte ggmbh 208
12 2. Agenturen Hürden beim für Arbeit Arbeitsmarktzugang und Fristen Ausnahmen.-3. bzw. 6. Monat Unterbringung in einer Aufnahmeeinrichtung bis zu 6 Monate möglich. Während dieser Unterbringung besteht ein Beschäftigungsverbot. Die Wartefrist kann sich daher um weitere 3 Monate verlängern. Dauerhaftes Arbeitsverbot für Asylbewerber/-innen und Geduldete aus sicheren Herkunftsstaaten (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Senegal, Serbien), definiert in Anlage II zu 29a AsylG, die ein Asylgesuch nach dem gestellt haben für Geduldete z. B. bei Verletzung der Mitwirkungspflicht ( 60a Abs. 6 AufenthG) Modul 4 44 Tür an Tür Integrationsprojekte ggmbh 208
13 Agenturen für Arbeit Ausbildung für Asylsuchende und Asylbewerber/-innen Modul 4 50
14 Agenturen für Arbeit Ausbildung für Geduldete (ab. Tag möglich) Für eine Ausbildung muss eine Beschäftigungserlaubnis bei der Ausländerbehörde eingeholt werden. Ausnahme: In den Nebenbestimmungen im Ausweis steht Beschäftigung gestattet. Ausbildungsduldung Duldung nach 60a Abs. 2 Satz 4 AufenthG Eine Ausbildungsduldung ist zu erteilen, wenn sich eine Person nach einem abgelehnten Asylverfahren in Ausbildung befindet. Duldung wird für die Dauer des Ausbildungsvertrages ausgestellt Achtung: Duldung erlischt bei Verurteilung(en) zu mehr als 50 bzw. 90 Tagessätzen (auch kumulativ) Achtung: Ausbildungsbetrieb ist verpflichtet, einen Ausbildungsabbruch innerhalb einer Woche bei der Ausländerbehörde zu melden, sonst drohen bis zu EUR Strafe. Modul 4 Erlass vom Der Ausbildungsvertrag ist zunächst ausreichend, die Eintragung kann nachgereicht werden Bei Ausbildungsabbruch einmalig 6 Monate Zeit um einen neuen Ausbildungsplatz zu finden Verlängerung bis höchstens Jahr bei Nichtbestehen möglich Ein mehrmonatiger Vorlauf zwischen Abschluss des Ausbildungsvertrags und dem tatsächlichen Ausbildungsbeginn ist unschädlich, sofern dies den üblichen Gepflogenheiten des jeweiligen Ausbildungsberufs/-betriebs entspricht. 52
15 Einstiegsqualifizierung Erlass vom Eine Duldung nach 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG für eine EQ bei einem zugelassenen Ausbildungsbetrieb soll erteilt werden, wenn: die Maßnahme von der Bundesagentur für Arbeit gefördert wird die Maßnahme tarifvertraglich geregelt ist oder es sich um eine betrieblich finanzierte EQ handelt und der Arbeitgeber bescheinigt, dass - im Falle eines erfolgreichen Abschlusses- im Anschluss an die EQ ein Vertrag für eine qualifizierte Berufsausbildung angeboten wird. Modul 4 53
16 Helferausbildung Erlass vom Für die Durchführung einer Helferausbildung soll eine Duldung nach 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG erteilt werden, wenn es sich um eine staatlich anerkannte Helferausbildung handelt und im Anschluss an die Helferausbildung eine qualifizierte Ausbildung im gleichen Berufsfeld angeschlossen werden kann. Modul 4 54
17 Versagungsgründe Ausbildungsduldung Bevorstehen konkreter Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung Ungeklärte Identität / Fehlen des Passes nur Ausschlussgrund, wenn durch Geflüchteten verschuldet. Einreise zum Empfang von Sozialleistungen Straftaten über 50 (bzw. 90 ) Tagessätzen Menschen aus sicheren Herkunftsstaaten, wenn sie einen Asylantrag nach dem gestellt haben Modul 4 55
18 Agenturen für Arbeit Ausbildungsförderung Status BAföG BAB BvB abh AsA BaE Ankunftsnachweis/BüMA Aufenthaltsgestattung 5 Jahre Beschäftigung in BRD oder mind. ein Elternteil innerhalb 6 Jahren 3 Jahre beschäftigt (im Folgenden abgekürzt: 5 Jahre beschäftigt) Aufenthaltsgestattung wenn ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist, 32 SGB III 5 Jahre beschäftigt 5 Monate Voraufenthalt 3 Monate Voraufenthalt 5 Jahre beschäftigt Duldung ( 60a) außer: sichere Herkunftsstaaten mit Asylgesuch nach und 60a Abs. 6 5 Monate Voraufenthalt 6 Jahre Voraufenthalt 2 Monate Voraufenthalt 5 Jahre beschäftigt 23 Abs. wegen des Krieges in ihrem Heimatland sofort 24 wegen des Krieges in ihrem Heimatland 25 Abs. 4 Satz 5 Jahre Beschäftigung in BRD oder mind. ein Elternteil innerhalb 6 Jahren 3 Jahre beschäftigt 25 Abs. 5 sofern die Entscheidung über die Aussetzung der Abschiebung noch nicht 8 Monate zurückliegt 5 Mon. Voraufenthalt 3 Monate Voraufenthalt 5 Jahre beschäftigt 3 Monate Voraufenthalt 5 Jahre beschäftigt Modul 4 56
19 Jobcenter Geflüchtete mit Aufenthaltserlaubnis Abschnitt 5 im AufenthG Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen a a 25b 26 Aufnahme aus dem Ausland Aufenthaltsgewährung durch die obersten Landesbehörden; Aufnahme bei besonders gelagerten politischen Interessen; Neuansiedlung von Schutzsuchenden Aufenthaltsgewährung in Härtefällen Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz Aufenthalt aus humanitären Gründen Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration Dauer des Aufenthalts Modul 5 65
20 Jobcenter Arbeitsmarktzugang Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach Abschnitt 5 AufenthG haben einen uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt. Bei Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach Abschnitt 5 AufenthG ( 22-26) wird i.d.r. in der Aufenthaltserlaubnis oder in den Nebenbestimmungen auf dem Zusatzblatt die Erlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung eingetragen: Beschäftigung gestattet (ohne Zustimmung der BA) Modul 5 69
21 Jobcenter Ausbildungsförderung Status BAföG BvB BaE BAB abh AsA 25 Abs. sofort 25 Abs. 2 (. u. 2. Alternative) sofort 25 Abs. 3 nach 5 Mon. Aufenthalt nach 3 Mon. Aufenthalt 25 Abs. 4 Satz 2 nach 5 Mon. Aufenthalt nach 3 Mon. Aufenthalt 25 Abs. 4a Satz, 2 u Abs. 4b 5 Jahre Beschäftigung in BRD oder mind. ein Elternteil innerhalb 6 Jahren 3 Jahre beschäftigt 25 Abs. 5 sofern die Entscheidung über die Aussetzung der Abschiebung bereits 8 Monate zurückliegt nach 5 Mon. Aufenthalt nach 3 Mon. Aufenthalt 8a 5 Jahre Beschäftigung in BRD oder mind. ein Elternteil innerhalb 6 Jahren 3 Jahre beschäftigt 23a sofort 25a und 25b sofort 22 Abs. und 2 sofort 23 Abs. 2 und 4 sofort Modul 5 73
22 Gesetze Relevante Gesetzesänderungen für die Arbeitsmarktintegration in Kraft seit: Name des Gesetzes/der Verordnung: Relevante Änderungen: Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung (AufenthG) Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz = Asylpaket I (AsylVfG, AsylG, AufenthG, AsylbLG, u.v.m.) BAföG-Änderungsgesetz (BAföG und SGB III) Datenaustauschverbesserungsgesetz Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren = Teile des Asylpaket II (AsylG, AufenthG, AsylbLG) Integrationsgesetz (AsylG, AufenthG, SGB III, u.a.) Modul 6 Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht (AsylG, AufenthG, SGB VIII, u.a.) Chancen für langjährig Geduldete, eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten Neue sichere Herkunftsstaaten (AsylG) Regelhafte Einführung der BüMA (AsylG) Einführung der berufsbezogenen Deutschsprachförderung (AufenthG) Erleichterter Zugang zu Instrumenten der Ausbildungsförderung für Geduldete Einführung des Ankunftsnachweises Aussetzung des Familiennachzugs für Personen mit subsidiärem Schutz Siehe nächste Folie 8
23 Gesetze Integrationsgesetz vom IntG Betrifft: Relevante Änderungen für die Arbeitsmarktintegration: Artikel SGB III Ausbildungsförderung ( 32) Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM) ( 42a) Artikel 2 SGB II Bedarfe für Unterkunft ( 22 und 36) Artikel 3 SGB XII Keine Artikel 4 AsylbLG Arbeitsgelegenheiten, allg. und FIM ( 5 und 5a) zu berücksichtigendes Einkommen ( 7) Artikel 5 AufenthG Wohnsitzregelung ( 2a) Integrationskurse ( 44 und 44a) Ausbildungsduldung ( 8a und 60a) Artikel 6 AsylG Ankunftsnachweis ( 55) Artikel 7 AZR-Gesetz Keine 82 Tür an Tür Integrationsprojekte ggmbh 208
24 Gesetze Bleiberechtsregelung Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung ( ) 25a AufenthG Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden Antrag bei der Ausländerbehörde. Voraussetzungen: Antragstellung vor Vollendung des 2. Lebensjahres seit vier Jahren ununterbrochener Aufenthalt in Deutschland seit vier Jahren erfolgreicher Schulbesuch in Deutschland oder anerkannter Schul- oder Berufsabschluss Bitte bei geduldeten schulpflichtigen Kindern, die mit ihren Eltern eingereist sind, und bei Geduldeten, die als UMF vor Vollendung ihres 7. Lebensjahres eingereist sind, prüfen. Modul 6 86
25 Gesetze Bleiberechtsregelung Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung ( ) 25b AufenthG ( Bleiberechtsregelung ) Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration Antrag bei der Ausländerbehörde. Voraussetzungen: seit 8 Jahren (mit minderjährigem Kind seit 6 Jahren) ununterbrochener Aufenthalt in der BRD Lebensunterhaltssicherung überwiegend durch Beschäftigung mündliche Deutschkenntnisse auf A2-Niveau Schulbesuch von schulpflichtigen Kindern vorübergehender Sozialleistungsbezug ist ggf. unschädlich, z.b. bei Ausbildung, Erziehung eines minderjährigen Kindes, u.a. Bitte bei langjährig Geduldeten prüfen. Modul 6 87
26 Kontext Status Agenturen Modul Modul 2 Modul 3 Modul 4 Jobcenter Gesetze Vernetzung Fallbeispiele Modul 5 Modul 6 Modul 7 Modul 8 94
27 Einzelfälle Fallbeispiel: Herr A. Relevante Informationen: Geboren: 2000 Herkunft: Albanien Einreise in die BRD und Asylantragsstellung 202 Aufenthaltsstatus: Duldung Arbeitserlaubnis: uneingeschränkt Herr A. möchte eine 3,5-jährige Ausbildung zum Gebäudereiniger zum beginnen. Ist das möglich? Wenn ja/nein, warum? Hat dies Auswirkungen auf seinen Aufenthaltsstatus? 95
28 Einzelfälle Ergebnis: Herr A. kommt zwar aus einem sicheren Herkunftsland, doch er ist vor dem Stichtag (3.08.5) eingereist und hat auch im Jahr 202 den Asylantrag gestellt. Da geduldete Personen mit Aufnahme einer staatlich anerkannten Ausbildung von mindestens zwei Jahren Anspruch auf die Ausbildungsduldung haben, muss Herr A. diese ebenfalls ausgestellt bekommen. Die Erteilungsdauer der Ausbildungsduldung bezieht sich auf den gesamten Ausbildungszeitraum (im Fall A 3,5 Jahre). Ein Ermessen, die Duldung zunächst nur für einen kürzeren Zeitraum (z.b. für die Dauer der Probezeit) zu erteilen besteht nicht (s. MIK Erlass). Dies wirkt sich positiv auf seinen aktuellen Status aus, denn er ist für die Dauer von 3,5 Jahren geduldet. Wenn er nach Absolvierung der Ausbildung noch (mindestens) zwei Jahre in seinem gelernten Bereich arbeitet, kann er die Aufenthaltserlaubnis erhalten. 96
29 Einzelfälle Was sind die Chancen und Risiken der Ausbildungsduldung? Chancen Sicherheit für AN (Ausbildungsdauer +2 Jahre) Sicherheit für AG Risiken Ausbildungsabbrüche, wenn z.b. die Berufsschule zu schwer wird (sprachlich) Gefahr der Ausbeutung durch AG Finanzielle Engpässe Keine Altersbegrenzung Bei Ausbildungsabbruch -> 6 Monate Zeit eine neue Stelle zu finden -> sonst Wegfall der Ausbildungsduldung Lehrling erhält qualifizierte Ausbildung (positive Integration) Ausbildung ggf. nicht im Wunschberuf, dadurch Gefahr der geringeren Motivation 97
30 VIEL ERFOLG FÜR BERATUNG UND VERMITTLUNG! FRAGEN UND ERFAHRUNGSAUSTAUSCH Die -Netzwerke werden im Rahmen der ESF-Integrationsrichtlinie Bund im Handlungsschwerpunkt Integration von Asylbewerbern/-innen und Flüchtlingen () durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds gefördert. 99
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