für KMU innovation zweite säule
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- Brigitte Frank
- vor 8 Jahren
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1 innovation zweite säule BVG-Leitfaden für KMU Arbeitgeber, die der obligatorischen Berufsvorsorge unterstellte Arbeitnehmer beschäftigen, sind verpflichtet, eine Vorsorgeeinrichtung zu errichten oder sich einer solchen Einrichtung anzuschliessen. Der vorliegende, unter Mitwirkung des KMU-Forum des Staatssekretariats für Wirtschaft entwickelte BVG-Leitfaden der Innovation Zweite Säule versteht sich als konkrete Anleitung zur Überprüfung der beruflichen Vorsorge für kleinere und mittelgrosse Unternehmen. Anhand massgeblicher Merkmale kann damit beurteilt werden, ob die berufliche Vorsorge zumindest zufriedenstellend durchgeführt worden ist. Hinsichtlich einer Änderung zeigt er Lösungen für entsprechende Verbesserungen auf. Selbstverständlich ist zur Verwirklichung einer optimalen Vorsorgelösung eines Unternehmens nach wie vor die auf den konkreten Fall eingehende Beratung notwendig. In dieser Hinsicht kann der Leitfaden den KMU eine zweckmässige Orientierung bieten. Die Innovation Zweite Säule (Porträt am Ende des Leitfadens) ist als gemeinnützige Fachstelle der beruflichen Vorsorge in der Lage, diesen Arbeitgebern eine bedürfnisorientierte Beratung und Umsetzung zu vermitteln. Es versteht sich von selbst, dass alle ihr anvertrauten Angaben streng vertraulich und ausschliesslich im Interesse der Unternehmungen und der Versicherten verwendet werden. Tel-Nr / Fax-Nr Waldeggstrasse 37, Postfach, 3097 Liebefeld info@izs.ch /
2 Hinweise zur Verwendung und Nutzung des BVG-Leitfadens Der Leitfaden ist kostenlos, mit Ausnahme der Versandkosten. Er wird seit 9. Februar 2004 den Interessierten zugestellt und ab 16. Februar 2004 auch online ( zugänglich gemacht. Er enthält eine Checkliste für die Bestandesaufnahme und Beurteilung der bisherigen Personalvorsorge des Arbeitgebers und stellt anschliessend die verschiedenen Durchführungswege dar. Zudem weist er auf wichtige Grundlagen und Adressen der beruflichen Vorsorge hin und erläutert die für KMU wichtigsten Begriffe der zweiten Säule. Im Rahmen einer Beratung wird eine Übersicht über Vorsorgeeinrichtungen, die kleinere und mittelgrosse Arbeitgeber anschliessen sowie Dienstleistungsunternehmen, die bei der Umsetzung einer bestimmten Personalvorsorgelösung die KMU wirksam unterstützen können vermittelt. Die Checkliste enthält also wesentliche Punkte zur Überprüfung der Personalvorsorge im Unternehmen. Im ersten Teil erfasst sie die personellen und betrieblichen Gegebenheiten des Betriebs. Im zweiten Teil zeigt sie massgebliche Merkmale zur Qualitätsbeurteilung der bisherigen Durchführung und im dritten Teil Kriterien für die Prüfung einer Durchführungsalterntive auf. Das Ergebnis der Antworten anhand der Checkliste ergibt ein Gesamtbild, das aufgrund einer unabhängigen und sachkundigen Beratung allenfalls notwendige Vorkehren zur besseren Durchführung der beruflichen Vorsorge aufgrund der Bedürfnisse des betreffenden Unternehmens aufzeigen kann. Für diese Beratung können die Seiten 3-6 des Leitfadens der IZS per Fax ( ) oder per Post (Innovation Zweite Säule, Postfach, 3097 Liebefeld) zugestellt werden. Es empfiehlt sich, so weit wie möglich alle Fragen zu beantworten. Es besteht aber keine Notwendigkeit zur Vollständigkeit, zumal einzelne Fragen nur mit Schätzungen beantwortet werden können. Bei Verständnisproblemen wird unter telefonisch Auskunft erteilt. Selbstverständlich können Informationen bezüglich des BVG-Leitfadens auch per eingeholt werden. 2
3 A Checkliste I Zur Ausgangslage (Stand anfangs 2004) Antworten 1 Mitarbeiterstruktur (Anzahl) 11 BVG-pflichtige Mitarbeiter 12 Mitarbeiter mit Vollzeitpensum 13 Mitarbeiter mit Teilzeitpensum, aber dem BVG unterstellt 14 Schweizer 15 Ausländer 16 Frauen 17 Männer 18 Mitglieder des Kaders 19 Mitarbeitende unter 25 Jahren 2 Organisation und Anstellungsdauer des Personals 21 In einer Arbeitnehmerorganisation mitwirkende Mitarbeiter (Anzahl) 22 Durchschnittliche Verweildauer des Personals (in Jahren) 3 Rentnerbestand (Anzahl) 31 Altersrentner 32 Invalidenrentner 33 Hinterlassenenrentner 4 Unternehmung 41 Branche des Unternehmens (z.b. Bau, Gastronomie) 42 Mitglied des Branchenverbandes (Name) 43 Lohnsumme (in CHF) 44 Personalwechsel in % pro Jahr 45 Ist ein Personalbeauftragter vorhanden? Ja / Nein 46 Veränderungen des Unternehmens in den nächsten 3 Jahren 461 Expansion Ja / Nein 462 Schrumpfung Ja / Nein 463 Fusion Ja / Nein 464 Sitzverlegung ins Ausland Ja / Nein 465 Liquidation Ja / Nein 3
4 II Analyse der bisherigen Personalvorsorge (Stand Anfangs 2004) Antworten 1 Vorsorgeeinrichtung 12 Autonome Einrichtung Ja / Nein 13 Halbautonome Einrichtung Ja / Nein 14 Anschluss an eine Sammelvorsorgeeinrichtung Ja / Nein 15 Anschluss an Gemeinschaftsvorsorgeeinrichtung (Branchenverband) Ja / Nein 2 Verwaltungskosten 21 Pro Versicherten (in CHF) 22 Eigene (interne) Kosten des Arbeitgebers (in CHF) 3 Engagement bzw. Interesse für die Vorsorgeeinrichtung 31 Durch Arbeitgeber selber wahrgenommen Ja / Nein 32 Durch sachverständige Vertreter wahrgenommen Ja / Nein 4 Umfang der Personalvorsorge 41 Obligatorische Vorsorge Ja / Nein 42 Auch ausserobligatorische Vorsorge Ja / Nein 421 Umhüllend in einer registrierten Vorsorgeeinrichtung Ja / Nein 422 Aufgeteilt auf registrierte und nicht registrierte Vorsorgeeinrichtung Ja / Nein 5 Plangestaltung 51 Besteht ein Leistungsprimat Ja / Nein 52 Besteht ein Beitragsprimat Ja / Nein 53 Besteht sowohl ein Leistungs- wie ein Beitragsprimat Ja / Nein 54 Basisplan Ja / Nein 55 Kaderplan Ja / Nein 56 Kombination von Plänen Ja / Nein 6 Beiträge 61 Wie hoch ist der Arbeitgeberanteil in % der gesamten Beiträge 62 Besteht eine vertragliche Nachschusspflicht des Arbeitgebers Ja / Nein 7 Vorhandenes Vorsorgevermögen 71 Gesamte Aktiven (in CHF) 72 Deckungsgrad in % per (Datum der letzten Meldung des Deckungsgrades) 8 Wie gross ist das Anlagerisiko für den Arbeitgeber heute (gross g / mittel m / klein k ) 9 Erträge 91 Durchschnittsrendite in den letzten 3 Jahren (in %) 92 Gutgeschriebene Überschüsse in den letzten 3 Jahren (in CHF) 10 Bestehen mit der Gründerin der Vorsorgeeinrichtung Verträge (Kredit-, Versicherungsverträge, Aufträge?) Ja / Nein 4
5 III Prüfung einer neuen Vorsorgelösung Eigene Vorsorgeeinrichtung 1 Bereitschaft zur Errichtung einer eigenen Vorsorgeeinrichtung 11 Für das Unternehmen allein Ja / Nein 12 Mit anderen Unternehmen zusammen Ja / Nein 2 Vorliegen der Voraussetzungen für eine eigene Vorsorgeeinrichtung 21 Ist der Personalbestand grösser als 150 (Stand 2004) Ja / Nein 22 Wie entwickelt sich der Personalbestand mittelfristig (steigend "st", konstant "k", sinkend "s") 23 Wie viele Arbeitnehmende werden in den nächsten 5 Jahren alterspensioniert 24 Maximale Verwaltungskosten für eigene Vorsorgeeinrichtung (in CHF) 25 Interesse für eigene Verwaltung der Pensionskasse Ja / Nein 26 Übertragung der PK-Verwaltung an Dienstleistungsunternehmen Ja / Nein 3 Auflösung des Anschlussvertrages notwendig Ja / Nein 31 Ablauf des Anschlussvertrages (Datum) 32 Auflösungskosten des bestehenden Anschlusses (in CHF) 4 Erwartete Verzinsung des Altersguthabens (in %) 5 Maximaler Beitrag für Risikoprämien betreffend Todesfall und Invalidität (in CHF) 6 Reserven 61 Umfang der Reserven in % des Vermögens (ohne Arbeitgeberbeitragsreserven) 62 Höhe der Arbeitgeberbeitragsreserven in % des Vermögens Ja / Nein 63 Mitgabe bzw. Einkauf der Reserven (ohne AG-Beitragsreserven) Ja / Nein 7 Interesse des Arbeitgebers an der Personalvorsorge 71 Gering, da Konzentration auf Kernkompetenz (Falls Ja, erübrigen sich Ziff. 72 ff.) Ja / Nein 72 Gross Ja / Nein 721 Weil Personalvorsorge als Mittel der Personalpolitik erachtet wird Ja / Nein 722 Aus Gründen der Steueroptimierung Ja / Nein Anschluss an andere Vorsorgeeinrichtung 1 Anschluss an Sammeleinrichtung Ja / Nein 2 Anschluss an Gemeinschaftseinrichtung Ja / Nein 3 Anschluss an Auffangeinrichtung Ja / Nein 4 Beiträge 41 Maximale Gesamtbeiträge an Personalvorsorge (in CHF) 42 Maximale Beiträge an Verwaltungskosten der Vorsorgeeinrichtung (in CHF) 5 Kann das Anlagerisiko vom Arbeitgeber teils selber getragen werden?/ Besteht Nachschussbereitschaft? Ja / Nein Name/Firma (nähere Angaben auf nächster Seite) 5
6 Ihre Koordinaten Name/Firma Adresse Tel / Fax website Bemerkungen (Fragen, Anliegen etc.) Innovation Zweite Säule BVG-Leitfaden für KMU Waldeggstrasse Liebefeld Telefon Telefax info@izs.ch website Unsere Koordinaten 6
7 B Vorsorgeeinrichtungen, Durchführungsstellen und Vermittler der beruflichen Vorsorge Vorsorgeeinrichtungen sind autonome oder halbautonome Einrichtungen eines Unternehmens oder vollversicherte Sammel- bzw. Gemeinschaftseinrichtungen. Die etwa 250 Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen in der Schweiz schliessen Arbeitgeber für die Durchführung der Personalvorsorge an und erfassen damit über 60 % der in der beruflichen Vorsorge Versicherten. Sammeleinrichtungen unterscheiden sich von Gemeinschaftseinrichtungen dahingehend, dass sie für jeden angeschlossenen Arbeitgeber und dessen Personal separate Vorsorgewerke bilden, während die Gemeinschaftseinrichtungen die Vorsorge für die angeschlossenen Arbeitgeber nach einheitlichen Reglementen durchführen. Letztere Einrichtungen sind typischerweise solche von Berufs- oder Branchenverbänden. Unter den Vorsorgeeinrichtungen hat die Auffangeinrichtung einen ganz besonderen Status. Sie ist die einzige Einrichtung der beruflichen Vorsorge, die einem gesetzlichen Kontrahierungszwang unterliegt und deshalb jeden Arbeitgeber, der dem BVG unterstellte Arbeitnehmer beschäftigt und keiner anderen Einrichtung angeschlossen ist, für die Durchführung der Personalvorsorge anschliessen muss. Die privaten Vorsorgeeinrichtungen können hingegen frei entscheiden, welchen Arbeitgeber sie für die Durchführung der beruflichen Vorsorge anschliessen wollen. In dieser Hinsicht werden diese Vorsorgeeinrichtungen immer mehr auf das mit einem Anschluss eines Arbeitgebers verbundene Risiko-Ertragsprofil schauen. Verschiedene Gesellschaften bieten die Durchführung der Personalvorsorge an ohne Vorsorgeträger zu sein. Die in einer Liste der IZS geführten Gesellschaften übernehmen die entsprechenden Aufgaben vollständig oder teilweise. Weitere in dieser Liste aufgeführten Gesellschaften sind Vermittler von optimalen Vorsorgelösungen. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Voraussetzungen zur Vermittlung durch das Versicherungsaufsichtsgesetz ab 1. Januar 2005 erhöht werden. Insbesondere werden für die Zulassung als Vermittler persönliche und spezifische fachliche Qualifikationen verlangt, sowie die Eintragung im entsprechenden Register vorausgesetzt. Die Liste der für die jeweilige KMU in Frage kommenden Vorsorgeeinrichtungen, Vermittler bzw. Durchführungsstellen wird im Rahmen der Beratung durch die IZS gratis zur Verfügung gestellt. 7
8 C Hinweise auf wichtige Informationsquellen der beruflichen Vorsorge für KMU I Register der beruflichen Vorsorge 1 Register der Aufsichtsbehörden Dieses Register ist gemäss Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung vom 29. Juni 1983 über die Beaufsichtigung und die Registrierung der Vorsorgeeinrichtungen öffentlich und kann bei jeder Aufsichtsbehörde eingesehen werden. Vielfach wird diese Einsicht online gewährleistet. 2 Register des Sicherheitsfonds BVG, darin sind alle Vorsorgeeinrichtungen aufgeführt, die eine reglementarische Leistung erbringen, ob im obligatorischen oder im ausserobligatorischen Bereich der beruflichen Vorsorge II Adressen der Aufsichtsbehörden, der Auffangeinrichtung und des Sicherheitsfonds BVG Diese Adressen sind in jedem Telefonbuch auf der letzten Seite enthalten III Links (Leitfaden Sozialversicherung) IV Statistiken BFS, Pensionskassenstatistik ( BSV, Statistik über Soziale Sicherheit ( Seco, Staatssekretariat für Wirtschaft ( 8
9 D Begriffserläuterungen Hier werden die im vorliegenden Zusammenhang für KMU wichtige Begriffe der beruflichen Vorsorge aufgelistet. Wir empfehlen für das Verständnis der Fachwörter der beruflichen Vorsorge auch die entsprechende Rubrik unter zu konsultieren. Arbeitgeber (AG), natürliche oder juristische Person, die Arbeitnehmer beschäftigt (Art. 11 des Bundesgesetzes über den allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts; ATSG) Arbeitnehmer (AN), natürliche Personen, die in unselbständiger Stellung Arbeit leisten und dafür massgebenden Lohn nach dem AHVG bzw. BVG beziehen (Art. 10 ATSG) Anschlussvertrag, Vertrag zwischen Arbeitgeber und Vorsorgeeinrichtung (Art. 11 BVG) Altersguthaben, Guthaben gemäss Artikel 15 BVG Altersgutschriften, Gutschriften gemäss Artikel 16 BVG Altersleistungen, in Form von Rente oder Kapitalabfindung (Art. 13 ff. BVG) Altersstruktur, die Alterszusammensetzung in einer Pensionskasse (vgl. Art. 56, 1/b BVG) Aufsichtsbehörde über Pensionskasse sowie andere Einrichtungen der beruflichen Vorsorge, wie Anlagestiftungen, Freizügigkeitsstiftungen und Finanzierungsstiftungen (vgl. Art. 61 BVG) Beitragsprimatseinrichtung, Leistung nach der im Vorsorgefall vorhandenen Beiträge inkl. Zins (Rente = Kapital * Umwandlungssatz) Beitragssatz, der für eine bestimmte Leistung notwendige Beitrag in Prozent des versicherten Lohnes Deckungskapital, aktuariell notwendiges Kapital zur Leistungsfinanzierung Einkauf einer Vorsorgeleistung, einmalig oder ratenweise (auch verrechnungsweise) Finanzierungsparität zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen Garantie, Sicherstellung der Leistungen durch den Sicherheitsfonds BVG Hinterlassenenleistungen, d. h. Renten für Witwe/r bzw. Waisen Invalidenleistungen, Renten für Erwerbsunfähige Kapitalanlagevorschriften gemäss Verordnung 2 (BVV 2) Kapitalabfindung, Auszahlung eines Kapitals statt einer periodischen Rente Kinderrente, Rente für die Kinder einer leistungsberechtigten Person Leistungsprimat, Leistungsversprechen im Verhältnis zu einem bestimmten Lohn Mindestzins, vom Bundesrat festgelegter Minimalzins im Obligatorium gemäss BVG Nullrunde, keine Zinsgutschrift auf den Altersguthaben ausserhalb des BVG Obergrenze des versicherbaren Lohnes, BVG: CHF 75'900; Überobligatorium: 759'000 CHF Paritätische Verwaltung der Vorsorgeeinrichtung durch gleich viele Vertreter des AG und der AN Rente, hauptsächliche Leistungsform der beruflichen Vorsorge (Art. 37 BVG) Schlussalter, Ende der aktiven Versicherungszeit (Beginn des Rentenalters) Technischer Zinssatz, wird verwendet bei Leistungsprimatseinrichtungen (zur Diskontierung) Umhüllende Einrichtung, das Obligatorium und des Überobligatorium anbietende Vorsorgeeinrichtung Unterdeckung, Manko an Vorsorgekapital im Verhältnis zur Leistungsverpflichtung gemäss Passiven Versicherungsgesellschaft, dem Bundesamt für Privatversicherung unterstellte Gesellschaft Waisenrente, Rente für die hinterbliebenen Kinder einer versicherten Person Weitergehende Vorsorge, d.h. mehr als das Obligatorium anbietende Vorsorge Zinsgarantie, Garantie eines Zinses der Versicherungsgesellschaft gegenüber der Vorsorgeeinrichtung 9
10 Organisation der BVG-Beratung Leitfaden Leitung Koordination Triage betr. A / B / C A Beratung Sammeleinrichtung B Beratung Gemeinschaftseinrichtung C Beratung Eigene Pensionskasse 10
11 Kosten BVG-Leitfaden (Versandkosten CHF 10) gratis Beratung/Vermittlung CHF 100/h Maximalkosten CHF 500 Diese Beratungs- und Vermittlungskosten umfassen sämtliche Aufwendungen für eine sachgerechte Entscheidung hinsichtlich einer den Bedürfnissen des betreffenden Unternehmens angepassten Personalvorsorge. 11
12 Porträt IZS Die demografische Zukunft und Unsicherheiten der Finanzmärkte werden die Altersvorsorgesysteme zwingen, dem Kapitaldeckungsverfahren noch mehr Beachtung zu schenken. Die Leistungen der Altersvorsorge werden die Vorsorgeeinrichtungen nur mit einem effizienten Finanzierungssystem gewährleisten können. Die Chancen und Risiken des Marktes erhalten damit noch grössere Bedeutung als bereits heute. Ein internationaler Vergleich zeigt, dass die Schweiz ein hervorragendes Vorsorgekonzept hat, dass aber dennoch Verbesserungen möglich und nötig sind. Die erhöhten Ansprüche von immer mehr Rentnern werden diese erfordern. Die Innovation Zweite Säule (IZS) versteht sich als aufmerksame Beobachterin dieses Entwicklungsprozesses. Als neutrale, nicht gewinnorientierte Institution nimmt sie im Bereich der beruflichen Vorsorge eine Pionierrolle zur Früherkennung von Chancen und Problemen wahr. Sie bildet somit eine Denkwerkstatt zur Modernisierung der beruflichen Vorsorge im Rahmen der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung. Der Praxis will sie sach- und bedürfnisgerechte Lösungen vermitteln und zur Bewältigung der zum Teil schwierigen Probleme der beruflichen Vorsorge interdisziplinär, mit kritischen Fachleuten der Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft zusammenarbeiten. Das Ringen um das optimale System der Sozialen Sicherheit ist weltweit. Dabei wird nach verschiedenen Lösungsansätzen gesucht. Ein Vergleich des schweizerischen mit anderen Vorsorgesystemen ist nicht bloss interessant, sondern hilft auch neue Wege zu finden. Die IZS fördert deshalb den Erfahrungsaustausch zwischen Praxis und Wissenschaft im In- und Ausland. Dazu organisiert sie Seminare und Tagungen zu neuen oder noch nicht hinreichend bekannten Problemen und Phänomenen wie Pensionskassen und Risikokapital bzw. Alternative Anlagen, Corporate Governance, Leistungssicherung und Kapitalanlage, Modernisierung der beruflichen Vorsorge durch neue Kommunikationstechnologien sowie Markttransparenz der zweiten Säule vor allem für KMU. Studienreisen sowie Betreuungen wissenschaftlicher Arbeiten ergänzen ihre Tätigkeit. Die Mitgliedschaft bei der Innovation Zweite Säule steht allen an der kreativen Weiterentwicklung der beruflichen Vorsorge interessierten Personen und Institutionen offen. Die Mitglieder der IZS arbeiten in Unternehmungen, Pensionskassen, Banken und Versicherungen oder sind Experten, Berater bzw. Vertreter von Behörden und der Wissenschaft. Vorstand: Dr. Werner Nussbaum, Rechtsexperte BVG (Präsident); Dr. Ernst Rätzer, Pensionsversicherungsexperte; Dr. Claude Chuard, Versicherungsmathematiker; Martin Oester, Anlageberater, Renato Merz, VR-Präsident Avadis und Personalchef ABB Schweiz, Dr. Markus Bill, Direktor IST-Anlagestiftung und Dr. Cyrill Schubiger, Leiter der BVG-Aufsichtsbehörde Aargau. 12
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