Gesamtauswertung November Pension Fund Survey Leistungen von Pensionskassen und deren Finanzierung

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1 Gesamtauswertung November 2009 Pension Fund Survey Leistungen von Pensionskassen und deren Finanzierung

2 Kurzzusammenfassung (Management Summary) Die vorliegende Studie untersucht die Vorsorgeleistungen von Schweizer Pensionskassen und deren Finanzierung mit Hilfe eines standardisierten Fragebogens sowie der Reglemente der teilnehmenden Kassen. Die aktuelle Erhebung wurde zwischen Juni und August 2009 durchgeführt. Dabei haben 68 autonome bzw. teilautonome Vorsorgeeinrichtungen mit,2 Millionen Versicherten und einem akkumulierten Vorsorgevermögen von CHF 257 Milliarden teilgenommen. Die vorliegende Analyse enthält überwiegend grosse und mittelgrosse Vorsorgeeinrichtungen aus verschiedensten Wirtschaftsbranchen und dient somit in erster Linie diesem Kassensegment als Vergleichsmassstab. Kleinere Kassen können diese Umfrage jedoch ebenfalls als allgemeine Orientierungshilfe verwenden. Die Anzahl der untersuchten Beitragsprimatkassen hat sich gegenüber der letzten Erhebung von 72% auf 74% erhöht. 83% dieser Kassen verwenden eine Staffelung der Altersgutschriften aufgrund von Altersgruppen. Die Spannbreite von einzelnen jährlichen Altersgutschriften variiert zwischen 5% des versicherten Lohnes bei Kassen, die den vollen AHV-Lohn versichern, und 36% bei Kassen mit einer stärkeren Lohnkoordination. Die durchschnittliche Altersgutschrift über eine berufliche Karriere hinweg beträgt 6,6% des versicherten Lohnes, wobei der Arbeitgeber 9,8% beisteuert. Im Durchschnitt bezahlten die Arbeitgeber 59% der Altersgutschriften mit einer Bandbreite zwischen 5 und über 7. Diese Zahlen belegen die ausserordentlich grosse Bandbreite, die Vorsorgeeinrichtungen bei der Umsetzung der beruflichen Vorsorge in der Schweiz verwenden. Die grosse Mehrheit der Beitragsprimatkassen offeriert den aktiven Versicherten im Jahr 2009 einen Umwandlungssatz von mindestens 6,8% im Alter 65. Der Trend zu tieferen Umwandlungssätzen ist jedoch im Vergleich zur letzten Erhebung weiter fortgeschritten. Im Weiteren belegen die Daten, dass viele Pensionskassen ihre Umwandlungssätze während einer Übergangsperiode schrittweise senken. Unter der Annahme der goldenen Regel (Lohnerhöhungen = Verzinsung der Alterskapitalien) erreicht die Hälfte der befragten Beitragsprimatkassen Altersrenten zwischen 36% und 46% des versicherten Lohnes. Da die Verzinsung der Alterskapitalien in der Vergangenheit meist über der Lohnerhöhung lag, waren die Altersrenten in der Regel entsprechend höher. Die Anzahl der Leistungsprimatkassen hat im Rahmen dieser Erhebung gegenüber derjenigen vor zwei Jahren von 28% auf 26% abgenommen. Der Trend in Richtung Beitragsprimat ist somit ungebrochen und dürfte noch weiter anhalten. Die grosse Mehrheit der Leistungsprimatkassen streben weiterhin ein Leistungsziel zwischen 6 und 72% des versicherten Lohnes nach 37 bis 40 Versicherungsjahren an. 78% der Leistungsprimatkassen finanzieren ihre Vorsorgeleistungen mit einem einheitlichen Gesamtbeitrag für sämtliche Altersgruppen, der durchschnittlich 8,5% des versicherten Lohnes beträgt. Die Arbeitgeberbeiträge schwanken zwischen 7% und 7% und betragen durchschnittlich %. 67% der befragten Vorsorgeeinrichtungen wiesen per 3. Dezember 2008 eine Unterdeckung auf. Über die Hälfte dieser Kassen gehen davon aus, dass die künftige Anlagerendite ausreicht, um die Kasse zu sanieren. 64% der betroffenen Beitragsprimatkassen verzinsen die Altersguthaben 2009 mit einem Zinssatz unterhalb des BVG-Mindestzinssatzes. 7% haben sogar eine Minderverzinsung der BVG-Altersguthaben beschlossen. Ein Viertel der Kassen mit Unterdeckung profitierten von Einmaleinlagen von Arbeitgebern oder patronalen Stiftungen und ein Sechstel von einem Verwendungsverzicht auf die Arbeitgeberreserven. Sanierungsbeiträge wurden nur bei 2% der Kassen beschlossen, während lediglich 2% der Kassen Rentnersanierungsbeiträge einführten. Die wichtigsten Trends in der beruflichen Vorsorge haben sich gegenüber der letzten Umfrage nur wenig verändert. Das Anlagerisiko bleibt das wichtigste Risiko, das von den befragten Vorsorgeeinrichtungen wahrgenommen wird, gefolgt von der steigenden Lebenserwartung der Rentenbezüger. Der Invaliditätsverlauf wird jedoch im Vergleich zur letzten Erhebung deutlich weniger häufig als Risiko wahrgenommen, obwohl die Invalidenzahlen aufgrund der rezessiven Wirtschaftsentwicklung in naher Zukunft steigen dürften. Im Weiteren hat die Verwendung der gesetzlich zugelassenen Wahlmöglichkeiten für die aktiven Versicherten weiter zugenommen. Dies gilt vor allem für die Vorfinanzierung der Leistungskürzung bei vorzeitiger Pensionierung und der Wahl von Arbeitnehmerbeitragsskalen. Die Wahl von individuellen Anlagestrategien im rein überobligatorischen Bereich hat sich jedoch aufgrund der zurzeit immer noch restriktiven Bestimmungen des Freizügigkeitsgesetztes (Art. 7 FZG) markant vermindert. Hewitt Associates SA i Pensionskassenumfrage 2009

3 Inhalt Einleitung 2 Teilnehmende Vorsorgeeinrichtungen 2 3 Beitragsprimatkassen 3 4 Leistungsprimatkassen 5 Deckungsgrad und Sanierungsmassnahmen 7 6 Trends in der beruflichen Vorsorge 2 7 Generelle Bemerkungen zu Leistungs und Beitragsprimat 29 8 Erläuterung des Box-Plots 3 9 Teilnehmende Unternehmen 32 0 Massgeschneiderte Vergleichsstudien 33 Hewitt Associates SA ii Pensionskassenumfrage 2009

4 Einleitung Die Pensionskassenumfrage 2009 (Pension Fund Survey 2009) vergleicht zum vierten Mal die Leistungen von schweizerischen Vorsorgeeinrichtungen sowie deren Finanzierung auf der Basis eines standardisierten Fragebogen sowie den zur Verfügung gestellten Reglementen der teilnehmenden Kassen. Hewitt hat erstmals im Jahr 2002 eine Pensionskassenumfrage lanciert. Damals nahmen 44 Pensionskassen daran teil. Im Jahr 2005 und 2007 erhöhte sich die Anzahl auf 87 bzw. 26. Aufgrund der angespannten Wirtschaftslage haben sich diverse Kassen aus zeitlichen Gründen und anderen dringenden Prioritäten entschieden, nicht an der Umfrage 2009 teilzunehmen. Die Anzahl der teilnehmenden Kassen hat sich deshalb auf 68 reduziert. Die Vorsorgeeinrichtungen, welche an der Pensionskassenumfrage teilgenommen haben, umfassten,2 Millionen Versicherte und ein akkumuliertes Vorsorgevermögen von CHF 257 Milliarden. Sämtliche Kassen sind autonom bzw. teilautonom und versichern die Mitarbeitenden mehrheitlich in den folgenden Kategorien von Arbeitgebern: grosse nationale bzw. bedeutende regionale Arbeitgeber grosse international ausgerichtete Unternehmen mit Hauptsitz in der Schweiz schweizerische Tochtergesellschaften von grossen multinationalen Unternehmen mit Hauptsitz im Ausland. Die Auswertungen basieren zum grössten Teil auf Informationen, welche den Vorsorgereglementen der befragten Kassen entnommen wurden. Dabei wurden nur Basispläne in die Umfrage einbezogen. Einige zusätzliche Aussagen (Anzahl Versicherte und Rentner, Deckungsgrad, Fragen zu Trends und Entwicklungen) basieren auf einem Fragebogen, welcher von den Teilnehmern ausgefüllt wurde. Um die Resultate anschaulich darzustellen, wurden viele Auswertungen als Grafiken, Tabellen oder Box-Plot dargestellt. Box-Plot geben Informationen über die Verteilung und Streuung der Daten wieder (siehe detaillierte Erklärung auf S. 3 in diesem Dokument). Im Weiteren wurden in verschiedenen Bereichen Trends aufgezeigt. Die Erhebung stellt aber in erster Linie eine Momentaufnahme per Mitte 2009 dar. Hewitt Associates SA Pensionskassenumfrage 2009

5 2 Teilnehmende Vorsorgeeinrichtungen Die nachfolgenden Tabellen geben einen Überblick über die teilnehmenden Vorsorgeeinrichtungen: Teilnehmende Vorsorgeeinrichtungen Pension Fund Survey Anzahl Vorsorgeeinrichtungen Vorsorgevermögen (CHF Mia.) Aktive Versicherte 784, ,560 Rentner 393,59 405,69 Teilnehmende Vorsorgeeinrichtungen nach Grösse Anzahl Kassen Anzahl Versicherte bis ,599 % % 22,779 3% % 38,09 5% % 82,997 % über , ,067 0 Bemerkung: Da zwei Vorsorgeeinrichtungen die Frage bezüglich der Anzahl Versicherten nicht beantwortet haben, fehlt die Information im entsprechenden Total. Teilnehmende Vorsorgeeinrichtungen nach dem Primat bei der Altersvorsorge Primat Vorsorgeeinrichtungen Versicherte Beitragsprimat 74% 72% 65% 57% 58% 48% Leistungsprimat 26% 28% 35% 43% 42% 52% Teilnehmende Vorsorgeeinrichtungen nach Wirtschaftsbranchen Wirtschaftsbranchen Vorsorgeeinrichtungen Versicherte Finanz 8% 3% Industrie/Fahrzeug-/Maschinenbau 8% 8% Handel/Konsumgüter 2% 6% IT/Telecom 5% 4% Pharma/Chemie/Medtech 6% 2% Service Public 4% 48% Andere 27% 9% Hewitt Associates SA 2 Pensionskassenumfrage 2009

6 3 Beitragsprimatkassen Allgemeines Definition In einer Beitragsprimatkasse hängt die Altersleistung vom versicherten Lohn, den reglementarischen Altersgutschriften, allfälligen freiwilligen Einkäufen, der Verzinsung der Altersguthaben während der Karriere als aktiver Versicherter sowie dem Umwandlungssatz im Zeitpunkt des Altersrücktritts ab. Die Risikoleistungen bei Tod oder Invalidität hängen dabei vom versicherten Lohn (Leistungsprimat der Risikoleistungen) oder vom vorhandenen Sparguthaben, den künftigen Altersgutschriften, einer allfälligen Verzinsung des akkumulierten Vorsorgekapitals sowie dem anzuwendenden Umwandlungssatz (Beitragsprimat der Risikoleistungen) ab. Weiterhin steigender Anteil von Beitragsprimatkassen Von den teilnehmenden Vorsorgeeinrichtungen sind die Altersleistungen von 24 Kassen im Beitragsprimat ausgestaltet. Dies sind 74% der teilnehmenden Vorsorgeeinrichtungen verglichen mit den 72% der letzten Erhebung vor zwei Jahren. Somit ist der Anteil der Beitragsprimatkassen gegenüber der letzten Erhebung weiter angestiegen. Versicherter Lohn Jede fünfte der befragten Beitragsprimatkassen versichert den vollständigen AHV-Lohn (siehe Tabelle unten). Die meisten dieser Kassen kompensieren den Verzicht auf einen Koordinationsabzug durch tiefere Sparbeiträge in Prozent der versicherten Löhne. Weitere verwenden den BVG- Koordinationsabzug (2009: CHF 23'940). Nahezu ein Viertel der befragten Beitragsprimatkassen legen den Koordinationsabzug in Prozent des Basislohnes fest. Dadurch werden vor allem Mitarbeitende mit kleinen Jahreslöhnen begünstigt. Im Weiteren definieren viele Kassen den Koordinationsabzug als Mischung verschiedener Parameter, wobei ergänzend zu einem Prozentsatz meistens ein maximaler Koordinationsabzug festgelegt wird (z.b. des Lohnes, aber höchstens 7/8 der maximalen AHV- Rente). Koordinationsabzug im Beitragsprimat Anteil der Vorsorgeeinrichtungen kein Abzug AHV-Minimalrente 9% 3% 7/8 AHV-Maximalrente 24% AHV-Maximalrente 7% in % Basislohn 23% 9% Andere Definition 22% 34% Altersleistung Die Altersleistung eines Versicherten wird bei einem Beitragsprimatsplan im Wesentlichen durch drei Faktoren bestimmt: die Summe der nominellen Altersgutschriften während der Zeitperiode als aktiver Versicherter, der Verzinsung der akkumulierten Altersgutschriften (= des Altersguthabens) sowie den im Zeitpunkt des Altersrücktritts geltenden Umwandlungssatz. In der Folge werden die Summe der Altersgutschriften sowie die aktuell gültigen Umwandlungssätze einzeln für sämtliche Vorsorgeeinrichtungen, die an der aktuellen Pensionskassenumfrage teilgenommen haben, analysiert. Abschliessend wird eine künftige Verzinsung der Altersguthaben angenommen und auf dieser Basis die Höhe der erwarteten Altersleistungen aus den entsprechenden Vorsorgeplänen berechnet. Altersgutschriften Die Summe der Altersgutschriften ist das erste Element für die Bestimmung der Altersleistung eines Beitragsprimatplans. Aufgrund der Daten der Pensionskassenumfrage 2009 beträgt die mittlere Hewitt Associates SA 3 Pensionskassenumfrage 2009

7 Altersgutschrift über sämtliche befragten Vorsorgeeinrichtungen hinweg 6,6% des versicherten Lohnes. Dabei liegt der durchschnittliche Arbeitnehmerbeitrag bei 6,8% und der durchschnittliche Arbeitgeberbeitrag bei 9,8%. Die Risikobeiträge sind darin nicht enthalten. Der Median der Altersgutschriften der einzelnen Vorsorgeeinrichtungen reicht von bis zu 28% des versicherten Lohnes (siehe Grafik unten) und belegt die grosse Bandbreite, die bei der Umsetzung der beruflichen Altersvorsorge in der Praxis gewählt wird. Die Spannweite der tiefsten zur höchsten Altersgutschrift variiert von 4,7% bis zu 36,5%. Die untere Bandbreite liegt nominell unterhalb der tiefsten BVG Altersgutschrift von 7% und wird ausschliesslich von Kassen verwendet, die den vollständigen AHV-Lohn versichern. Altersgutschriften - Mittelwert und Spanne in % versicherter Lohn 35% 3 25% 5% 5% Vorsorgeeinrichtung Bemerkung: Die quadratischen Punkte zeigen den Mittelwert (Median) der Altersgutschriften der einzelnen Beitragsprimatkassen. Die Linie verweist auf die Differenz zwischen der höchsten und der tiefsten Altersgutschrift der einzelnen Kasse. Staffelung der Altersgutschriften Die Spannbreite der Altersgutschriften zeigt, dass lediglich 7% der befragten Beitragsprimatkassen einheitliche Altersgutschriften über die Karriere hinweg aufweisen. Die meisten Kassen haben jedoch eine altersabhängige Staffelung der Altersgutschriften gewählt, wie dies auch im BVG-Minimum vorgesehen ist. Staffelung der Altersgutschriften satz der Kassen Prozent 35% 3 25% 5% 5% 7% 8% 7% 5% 7% 4% 24% 27% 25% 35% 36% 34% 6% 5% 4% 3% % % 2% % Verhältnis PFS 2005 PFS 2007 PFS 2009 Bemerkung: Die Verhältnisse zwischen der höchsten und der tiefsten Altersgutschrift wurden auf 0,5 gerundet. Hewitt Associates SA 4 Pensionskassenumfrage 2009

8 Bei einem BVG-Minimalplan beträgt die höchste Altersgutschrift 257% der tiefsten Gutschrift (8% / 7%). Bei 42% der befragten Beitragsprimatkassen beträgt das Verhältnis der höchsten zur niedrigsten Altersgutschrift mindestens 225% oder mehr (siehe Grafik oben). Diese Kassen besitzen somit eine stark ansteigende Beitragsskala und verlangen somit für ältere aktive Mitglieder deutlich höhere Beitragszahlungen als für jüngere Versicherte. Bezahlt diese der Arbeitgeber, so ist die Altersvorsorge für ältere Mitarbeitende für den Arbeitgeber eher teurer. Ebenfalls 42% der Kassen besitzt eine flach ansteigende Sparbeitragsskala mit einem Verhältnis von 25% bis 224% zwischen der höchsten und der tiefsten Altersgutschrift. Diese Zahlen haben sich gegenüber den beiden letzten Pensionskassenerhebungen nur unwesentlich verändert. Summe der Altersgutschriften Die Höhe der Altersleistung wird massgeblich durch die Summe der Altersgutschriften über die gesamte Arbeitskarriere eines aktiven Versicherten hinweg bestimmt. Die Kasse mit der höchsten Summe der Altersgutschriften zwischen dem frühst möglichen Eintrittsalter und dem Rücktrittsalter 62 liegt bei 87% und die tiefste bei 297%. Die Hälfte der befragten Kassen liegt zwischen 483% (unterstes Quartil) und 632% (oberstes Quartil) und liegt damit über der Summe der BVG-Altersgutschriften von 446% bis ins Alter 62. Gegenüber der letzten Erhebung erhöht sich die Summe der Altersgutschriften leicht, aber das Gesamtbild bleibt weitgehend konstant. Summe Altersgutschriften bis Alter 62 in % versicherter Lohn PFS 2007 PFS 2009 Die Situation bleibt weitgehend unverändert, wenn die Analyse mit dem Rücktrittsalter 65 durchgeführt wird (siehe Tabelle unten). Die BVG-Mindestlösung weist im Alter 65 eine Summe der Altersgutschriften von 50 auf. Der Durchschnitt der befragten Kasse erhöht sich zwischen 5 und 55%, wenn das Rücktrittsalter um 3 Jahre erhöht wird (Alter 65 statt 62). Die Kassen, die unterhalb der Summe der BVG-Altersgutschriften liegen, sind erneut Kassen, die den AHV-Jahreslohn vollständig oder weitgehend versichern. Überblick Summe Altersgutschriften im Alter 62 und 65 PFS 2007 PFS 2009 Durchschnitt Summe der Altersgutschriften bis Alter 62 55% 56% Durchschnitt Summe der Altersgutschriften bis Alter % 66% Arbeitgeberanteil an den Altersgutschriften Die Altersgutschriften werden durch Arbeitgeber- und Arbeitnehmersparbeiträge finanziert. Der durchschnittliche Arbeitgeberbeitrag beträgt 59% der gesamten Altersgutschriften und liegt damit leicht höher als bei der Studie vor zwei Jahren. 37% der Arbeitgeber bezahlten zwischen 5-54% und 59% zwischen 55% - 69%. Bei lediglich 4% der Kassen bezahlt der Arbeitgeber 7 oder mehr der Gutschriften. Dieser Anteil hat gegenüber der Vorstudie deutlich abgenommen. Hewitt Associates SA 5 Pensionskassenumfrage 2009

9 Anteil des Arbeitgebers an den Beiträgen bis 65 Prozentsatz der Kassen 35% 3 25% 5% 5% 37% 27% 5% 6% 50-54% 55-59% 60-64% 65-69% 7 und höher Anteil des Arbeitgebers 4% Beiträge der Arbeitnehmer Die Arbeitnehmer bezahlen ihrerseits durchschnittlich 4% der Altersgutschriften. Im Gegensatz zu den Leistungsprimatkassen sind die Arbeitnehmerbeiträge in Beitragsprimatkassen mehrheitlich (7% der befragten Kassen, siehe Grafik unten) nach Alter gestaffelt. 46% der Kassen besitzen eine leicht ansteigende Beitragsskala für Arbeitnehmer; 26% sogar ein stark ansteigende. Diese Kassen gehen von einem Lebenszyklusansatz der persönlichen Entwicklung des Versicherten aus, der in jungen Jahren vorzugsweise eher einen kleinen Vorsorgebeitrag bezahlen möchte, damit er genügend finanzielle Mittel beispielsweise für den Aufbau einer Familie oder den Kauf eines Eigenheims zur Verfügung hat. Im fortgeschrittenen Alter ist der Versicherte jedoch zunehmend bereit, seine Altersvorsorge verstärkt zu äufnen. Staffelung der Arbeitnehmerbeiträge Prozentsatz der Kassen 3 25% 5% 5% 29% 8% 3% 3% 5% 5% 7% % Steilheit der Staffelung Umwandlungssätze Die im Zeitpunkt des Altersrücktritts geltenden Umwandlungssätze sind das dritte Element für die Bestimmung der Altersleistung eines Beitragsprimatplans. Diese beinhalten grundsätzlich die erwartete Lebenserwartung der Versicherten bzw. allfälliger weiterer Begünstigter im Todesfall nach dem Altersrücktritt (Ehegatten, Lebenspartner, Kinder etc.) im Zeitpunkt des effektiven Rücktrittsalter sowie den technischen Zinssatz als die zwei zentralen Komponenten. Die obligatorischen Umwandlungssätze im Rahmen des BVG-Minimums betragen im Jahr , für Frauen im Alter 64 und 7,05% für Männer im Alter 65. Aufgrund der aktuellen Gesetzgebung werden diese bis ins Jahr 204 auf 6,8% für Frauen im Alter 64 und Männer im Alter 65 gesenkt. Im Weiteren wird das Schweizer Stimmvolk am 7. März 200 im Rahmen eines Referendums über eine weitere Senkung des Umwandlungssatzes auf 6,4% im Alter 65 für beide Geschlechter abstimmen. Hewitt Associates SA 6 Pensionskassenumfrage 2009

10 2% der befragten Beitragsprimatkassen geben an, dass ihre Umwandlungssätze im Alter 65 im Jahr 2009 bei 7,05% oder darüber und damit mindestens beim heute gültigen Mindestumwandlungssatz der Männer liegen (siehe Grafik unten). Der höchste Umwandlungssatz liegt bei erstaunlichen 8,4%. Viele dieser Kassen haben jedoch erwähnt, dass ihre Umwandlungssätze in den kommenden Jahren weiter reduziert werden und die entsprechenden Schritte bereits reglementarisch festgeschrieben sind. Umwandlungssätze im Alter 65 (PFS 2009) 4.5 Technischer Zins Umwandlungssatz Bemerkung: Die Umwandlungssätze wurden auf 0.05% gerundet und in Abhängigkeit des technischen Zinses dargestellt. Den künftig gültigen BVG-Mindestumwandlungssatz von 6,8% haben 6% der befragten Beitragsprimatkassen bereits im Jahr 2009 realisiert, während lediglich 9% der Kassen einen Umwandlungssatz von 6,4% oder tiefer aufweisen. Diese Umwandlungssätze liegen grundsätzlich tiefer als diejenigen der Pensionskassenumfrage 2007 und belegen, dass der Prozess der weiteren Senkung der Umwandlungssätze weiter voranschreitet. Prozentsatz der Kassen 45% 35% 3 25% 5% 5% Technischer Zins (Rentner) bei Beitragsprimatkassen 45% 6% 4% % % 2% % 2.75% % 3.38% % Technischer Zins Im Weiteren wird ersichtlich, dass 4% der befragten Beitragsprimatkassen immer noch einen technischen Zinssatz von 4% oder höher für die Bewertung der Rentnervorsorgekapitalien verwenden (siehe Grafik oben). Unter der Annahme einer Ehegattenrente von 6 und einer Kinderrente von der Altersleistung sowie der Verwendung von der biometrischen Grundlage BVG 2005 liegt der unverstärkte und gleichgewichtete Umwandlungssatz für Männer und Frauen im Alter 65 bei einem Hewitt Associates SA 7 Pensionskassenumfrage 2009

11 technischen Zinssatz von 4% bei 7,05%. Dies bedeutet, dass etwa jede fünfte Kasse mit einem Satz von 4% über diesem Grenzwert liegt und somit entweder tiefere Todesfallleistungen vorsehen oder bei Pensionierungen versicherungstechnische Verluste in Kauf nehmen muss, da das benötigte Vorsorgekapital für den neuen Altersrentner höher als die angesparten Altersguthaben ist. Rund ein Viertel der Kassen mit einem technischen Zinssatz von 4% haben ihre Umwandlungssätze unterhalb dieser Grenze. 45% der befragten Kassen verwenden einen technischen Zinssatz von 3,5%. Dabei liegt der versicherungstechnisch berechnete Wert für den Umwandlungssatz bei 6,7% (Annahme: Ehegattenrente von 6 der Altersleistung und einer Kinderrente von ). Rund ein Sechstel der befragen Kassen versichern tiefere Todesfallleistungen oder generieren beim Altersrücktritt versicherungstechnische Pensionierungsverluste, während etwas weniger als ein Viertel über dieser Grenze liegt. Voraussichtliche Altersleistungen Wie bereits erwähnt wird die Altersleistung eines Versicherten bei einem Beitragsprimatsplan durch die Summe der Altersgutschriften während der Zeitperiode als aktiver Versicherter, die Verzinsung der akkumulierten Altersgutschriften (= des Altersguthabens) sowie den im Zeitpunkt des Altersrücktritts geltenden Umwandlungssatz bestimmt. Da die künftige Verzinsung der Altersguthaben nicht bekannt ist, wird für die Berechnung der voraussichtlichen Altersleistungen die so genannte goldene Regel angewendet. Diese bedeutet, dass die Lohnerhöhung als gleich hoch wie die Verzinsung der Altersguthaben angenommen wird, wodurch eine Nettoverzinsung von Null entsteht. Bei der Einführung des BVG-Obligatoriums im Jahr 985 beabsichtigte der Gesetzgeber, dass das Ersatzeinkommen nach dem Altersrücktritt mit 65 Jahren zusammen mit der ersten Säule (AHV) rund 6 des letzten Lohnes beträgt. Die berufliche Vorsorge zielte dabei grundsätzlich auf 36%. Im Weiteren ist seit der BVG-Revision die Obergrenze der reglementarischen Altersleistungen auf 7 des letzten AHV-pflichtigen Jahreseinkommens bzw. bei Löhnen über dem BVG-Maximalbetrag zusammen mit der AHV auf 85% des letzten AHV-Lohnes vor der Pensionierung festgelegt. Voraussichtliche Altersrente im Rücktrittsalter 65 in % versicherter Lohn PFS 2005 PFS 2007 PFS 2009 Bemerkung: Die voraussichtlichen Altersrenten wurden auf der Basis der summierten Altersgutschriften und des aktuell gültigen Umwandlungssatzes berechnet. Die Hochrechnung erfolgte unter der Anwendung der goldenen Regel, bei der die Lohnsteigerung genau der Verzinsung der Altersguthaben entspricht (Nettoverzinsung = ). Unter der Anwendung der goldenen Regel erzielt die Hälfte der im 2009 befragten Beitragsprimatkassen eine Altersleistung zwischen 36% und 46% des versicherten Lohnes (dieser liegt bei 8 der Kassen tiefer als der AHV-Lohn, siehe Unterkapitel über Koordinationsabzug). Die grosszügigste Vorsorgeeinrichtung erreicht auf diese Weise eine Altersleistung von 62% des versicherten Lohnes und die bescheidenste Kasse 24%. Das BVG-Minimum erreicht für Männer unter Annahme der goldenen Regel und eines Umwandlungssatzes von 7,05% ein Ersatzeinkommen von 35,3% des versicherten Lohnes im Alter 65 (bzw. 34, unter Anwendung des Umwandlungssatzes von 6,8%). Hewitt Associates SA 8 Pensionskassenumfrage 2009

12 Liegt die Verzinsung der Altersguthaben in der Realität über der Lohnerhöhung wie dies in der Vergangenheit meist der Fall war so erhöht sich die Altersrente in Prozent des versicherten Lohnes. Damit wird aufgezeigt, dass die Höhe der Altersleistung zwischen den einzelnen Kassen ausserordentlich stark variiert (siehe Grafik oben). Die grosszügigste Kasse offerierte eine Altersleistung, die mehr als dem Zweieinhalbfachen derjenigen der bescheidensten Kasse entspricht. Der allergrösste Teil der befragten Kassen bietet dabei deutlich überobligatorische Altersleistungen an. Die Kassen, die unterhalb der BVG-Minimalzahl liegen, sind erneut Kassen, die den AHV-Lohn vollständig oder weitgehend in der beruflichen Vorsorge versichern. Diese Tatsachen haben sich gegenüber den vergangenen beiden Befragungen im Jahr 2005 und 2007 nicht wesentlich verändert. Auswirkungen einer vorzeitigen Pensionierung Im Rahmen einer vorzeitigen Pensionierung wird die Altersrente gekürzt, um der kürzeren Beitragszeit wie auch der voraussichtlichen verlängerten Zeitperiode als Rentenbezüger gerecht zu werden. Die entsprechende Kürzung beträgt zwischen 4, und 8,4% (siehe Tabelle unten). Dabei fällt auf, dass grosszügigere Pläne eine deutlich kleinere Reduktion der Altersleistung vornehmen als bescheidenere Kassen. Offenbar sind grosszügigere Kassen eher bereit, die vorzeitige Pensionierung zu subventionieren und damit im vorzeitigen Altersrücktritt mit hoher Wahrscheinlichkeit einen versicherungstechnischen Verlust, der durch das gesamte Versichertenkollektiv zu tragen ist, zu akzeptieren. Voraussichtliche Altersrente im Alter 65 PFS 2009 PFS 2009 Rücktrittsalter 62 Rücktrittsalter 65 Differenz Maximum (0) 53.6% 62.3% -4. oberes Quartil (75%) 39.9% 46.2% -3.7% Median (5) 36.2% 4.3% -2.5% unteres Quartil (25%) 30.5% 36.3% -6. Minimum () 9.2% 23.5% -8.4% Bemerkung: Sämtliche Berechnungen erfolgten unter der Anwendung der goldenen Regel (Nettoverzinsung = ). Ausserdem wurden die aktuell gültigen Umwandlungssätze verwendet. Risikoleistung Neben der Altersleistung müssen Vorsorgeeinrichtungen gemäss der Schweizer Verfassung zwingend auch Invaliditäts- und Todesfallleistungen versichern. Die entsprechenden Mindestleistungen werden ebenfalls vom BVG festgelegt. 6% der befragten Beitragsprimatkassen definieren ihre Risikoleistungen im Leistungsprimat, d.h. in Prozenten des versicherten Lohnes. 3% der Kassen legen diese Leistung gemäss einem Beitragsprimatsplan fest. Dabei wird das im Vorsorgefall vorhandene Vorsorgekapital durch die künftigen Beitragszahlungen ergänzt, je nach Reglement mit einem Zins bis ins ordentliche Rücktrittsalter projiziert und dann mit Hilfe eines Umwandlungssatzes in eine temporäre oder lebenslängliche Invalidenrente umgewandelt. Die Hinterlassenenleistungen werden dann in der Regel in Prozenten dieser Invalidenleistung festgelegt. 8% der Kassen haben eine Mischform der Leistungsdefinition oder legten diese aufgrund von anderen Kriterien fest. Versicherte Invaliditätsleistungen Die grosszügigste Invalidenrente liegt bei 64% des unkoordinierten Basislohnes, die bescheidenste bei 25% und zeigt erneut die grosse Streuung der offerierten Vorsorgeleistungen. Die Hälfte aller Kassen versichern eine Invalidenrente zwischen und 49,5% des Basislohnes (siehe Grafik). Diese Zahlen haben sich seit der letzten Pensionskassenerhebung nur unwesentlich verändert. Hewitt Associates SA 9 Pensionskassenumfrage 2009

13 Höhe der Invalidenrente bei Beitragsprimatsplänen in % Basislohn PFS 2005 PFS 2007 PFS 2009 Versicherte Hinterlassenenleistungen Die versicherten Renten von Ehegatten bzw. eingetragener Partner liegen bei Beitragsprimatkassen in rund 9 der Fälle zwischen 6 und 7 der versicherten Invalidenleistung. In Prozent des versicherten Lohnes liegt die Hälfte der Kassen zwischen und 55%. Dabei gewähren 79% der befragten Beitragsprimatkassen Hinterlassenenleistungen für nicht gleichgeschlechtliche Lebenspartner. Die meisten Kassen versichern eine Kinderrente zwischen 2% und 6%. Eine Kasse weist eine Kinderrente von Null aus. Dies ist eigentlich im Rahmen einer registrierten Vorsorgeeinrichtung nicht zulässig, da die BVG-Kinderrenten auf jeden Fall zu gewähren sind. Hinterlassenenrenten bei Beitragsprimatsplänen PFS 2009 PFS 2009 Ehegattenrente Kinderrenten Maximum (0) 73.6% 23.9% oberes Quartil (75%) % Median (5) 46.7% 4.4% unteres Quartil (25%) 39.9% 2.2% Minimum () 24.4% 0. Bemerkung: Hinterlassenenrenten in Prozent des versicherten Lohnes. Hewitt Associates SA 0 Pensionskassenumfrage 2009

14 4 Leistungsprimatkassen Allgemeines Definition In einer Leistungsprimatkasse werden die Altersleistungen in Prozenten des Lohnes definiert. Die Höhe der Altersleistung ist dabei abhängig vom jährlich erworbenen Rentensatz (z.b.,75% des versicherten Lohnes pro Dienstjahr) sowie den bis zum Altersrücktritt erworbenen Versicherungsjahren. Die Leistungsanpassungen bei Lohnerhöhungen werden in der Regel ausfinanziert. Je nach Reglement finanziert dies die Pensionskasse, der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer bzw. eine Kombination davon. Die Risikoleistungen bei Tod oder Invalidität werden meist ebenfalls in Prozent des versicherten Lohnes (Leistungsprimat der Risikoleistungen) festgelegt. Weiter sinkender Anteil von Leistungsprimatkassen Von den teilnehmenden Vorsorgeeinrichtungen sind 44 als Leistungsprimatkassen ausgestaltet. Dies sind 26% der teilnehmenden Vorsorgeeinrichtungen, verglichen mit den 28% in der Erhebung 2007 und gar 35% in der Umfrage Somit reduziert sich der Anteil der Leistungsprimatkassen weiter ein Trend, der mit grosser Wahrscheinlichkeit noch nicht abgeschlossen sein dürfte. Versicherter Lohn Lediglich 5% der befragten Leistungsprimatkassen versichert den vollständigen AHV-Lohn. Mehr als die Hälfte der Kassen definieren den Koordinationsabzug als Mischung verschiedener Parameter, wobei meist ergänzend zu einem Prozentsatz ein maximaler Koordinationsabzug festgelegt wird (z.b. des Lohnes, aber höchstens 7/8 der maximalen AHV-Rente) bzw. einen in CHF fixierten Abzug. Lediglich ein Viertel der Einrichtungen verwendet die AHV-Maximalrente bzw. den BVG-Koordinationsabzug (2009: CHF 23'940). Rund ein Sechstel der befragten Leistungsprimatkassen legen den Koordinationsabzug in Prozent des Basislohnes fest. Koordinationsabzug im Leistungsprimat Anteil der Vorsorgeeinrichtungen kein Abzug 5% 5% AHV-Maximalrente 8% 25% 7/8 AHV-Maximalrente 3% 7% AHV-Minimalrente 5% 2% in % Basislohn 5% 9% Andere Definition 55% 53% Im Weiteren verwendet die grosse Mehrheit der Kassen den letzten versicherten Lohn als Basis für die Berechnung der Altersrenten (siehe Grafik unten). Rund ein Drittel verwendet einen Durchschnittslohn in den Jahren vor der Pensionierung. Karrierendurchschnitte werden lediglich von 2% der befragten Kassen verwendet. Lohnbasis Altersrente 30.23% 2.33% 67.44% Durchschnitt Karriere Durchschnitt vor Pensionierung Letzter versicherter Lohn Hewitt Associates SA Pensionskassenumfrage 2009

15 Altersleistung Die Altersleistung eines Versicherten wird neben dem versicherten Lohn bei einem Leistungsprimatsplan durch zwei Faktoren bestimmt: den jährlich erworbenen Rentensatz (z.b.,75% des versicherten Lohnes pro Dienstjahr) sowie die bis zum Altersrücktritt erworbenen Versicherungsjahre. In der Folge werden die maximalen Rentensätze zum Zeitpunkt des ordentlichen Altersrücktritts, die jährlich erworbenen Rentensätze sowie die Finanzierung der versprochenen Leistungen der an der Umfrage teilnehmenden Vorsorgeeinrichtungen analysiert. Maximale Rentensätze (Leistungsziel) Das Leistungsziel einer Leistungsprimatkasse wird durch den maximalen Rentensatz in Prozenten des versicherten Lohnes zum Zeitpunkt des ordentlichen Pensionsalters und bei einer vollständigen Versicherungsdauer festgelegt. 72% der Leistungsprimatkassen positioniert sich bei einem Leistungsziel von 60 bis 72% des versicherten Lohnes nach 37 bis 40 Versicherungsjahren (siehe Grafik unten). Im Durchschnitt werden 38,8 Jahre für den Aufbau der vollständigen Altersleistung verlangt. Maximales Leistungsziel Leistungsziel Versicherungsjahre Rentensatz pro Versicherungsjahr 79% der Vorsorgeeinrichtungen im Leistungsprimat schreibt einen jährlichen Rentensatz zwischen.5% und.8% gut. Dabei zeigt sich gegenüber den Daten von 2005 und 2007 lediglich eine marginale Veränderung. Rentensatz pro Jahr Prozentsatz der Kassen % 5% 3% 2% 2% 27% 22% 9% 4% 2% 6% 6% 7% 5% 33% 27% 29% 3% 6% 7% 8% 5% 7% Rentensatz pro Jahr PFS 2005 PFS 2007 PFS 2009 Bemerkung: Die Rentensätze in Prozenten des versicherten Lohnes wurden auf 0.% gerundet. Hewitt Associates SA 2 Pensionskassenumfrage 2009

16 Altersrente im Rücktrittsalter 65 Wird das Rücktrittsalter 65 betrachtet, so erreicht die Hälfte aller befragten Leistungsprimatkassen eine Altersrente zwischen 64% und 72% des versicherten Lohnes. Diese Spannweite liegt deutlich höher als diejenige, die bei Beitragsprimatsplänen unter Annahme der goldenen Regeln berechnet wurde (36% bis 46%). Dabei gilt es jedoch zu beachten, dass die Leistungen der Beitragsprimatkassen mit grosser Wahrscheinlichkeit unterschätzt werden, da die Verzinsung der Altersguthaben in der Vergangenheit meist über der Lohnerhöhung lag und der versicherte Lohn bei Beitragsprimatkassen im Durchschnitt höher liegt. Die bescheidenste Leistungsprimatkasse erreicht eine Altersrente von 57%, während die grosszügigste 94% erreicht. Aufgrund der Angemessenheitsbestimmungen gemäss Art. BVV2 gilt es bei der grosszügigsten Kasse sicherlich zu prüfen, ob diese die Obergrenze der reglementarischen Leistungen im AHV-Lohnbereich von 7 des letzten versicherbaren AHV-Lohnes bzw. der Sparbeiträge von 25% nicht überschreitet. Vergleich der Altersrente im Alter in % versicherter Lohn PFS 2005 PFS 2007 PFS 2009 Auswirkungen einer vorzeitigen Pensionierung Analog zu den Beitragsprimatkassen wird die Altersrente im Rahmen einer vorzeitigen Pensionierung ebenfalls gekürzt, um der kürzeren Beitragszeit wie auch den längeren Rentenbezug zu berücksichtigen. Die entsprechende Kürzung beträgt zwischen 7,5% und 2,% (siehe Tabelle unten). Diese Kürzungen sind in den meisten Fällen deutlich tiefer als bei den Beitragsprimatkassen (Streubreite von 4% bis 8%) und zeigen auf, dass viele Leistungsprimatkassen auch heute noch die vorzeitige Pensionierung grosszügig auf Kosten des gesamten Versichertenkollektivs subventionieren. Jeder Altersrücktritt generiert dabei mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Pensionierungsverlust. Altersrente im Leistungsprimat im Alter 65 PFS 2009 PFS 2009 Rücktrittsalter 62 Rücktrittsalter 65 Differenz Maximum (0) 82.2% % oberes Quartil (75%) 66.6% % Median (5) 6.6% 68.4% -0. unteres Quartil (25%) % -0. Minimum () % Bemerkung: Die Höhe der Altersrente wird aufgrund der aktuell gültigen jährlichen Rentensätze sowie den bis ins Alter 65 möglichen Beitragsjahre berechnet. Finanzierung der Leistungen Altersabhängige Beitragsstaffelungen, wie sie bei Beitragsprimatkassen die Regel sind, bilden bei den Leistungsprimatkassen eher die Ausnahme. 78% der Leistungsprimatkassen finanzieren die versprochenen Vorsorgeleistungen mit Hilfe von altersunabhängigen Beitragszahlungen (Flat Rate Scales, siehe Grafik). Im Weiteren besitzen der Kassen mit altersabhängigen Gesamtbeiträgen einen konstanten Arbeitgeberbeitrag über die gesamte berufliche Karriere. Hewitt Associates SA 3 Pensionskassenumfrage 2009

17 Leistungsprimatkassen kennen somit keine steilen Beitragsstaffelungen, wie es beispielsweise das BVG-Minimum für die Schattenrechnung vorgibt. Der durchschnittliche Gesamtbeitrag der befragten Kassen Spar- und Risikokomponente zusammen liegt bei 8,5% des versicherten Lohnes, mit einer Bandbreite von 0, bis 25,4%. Kassen mit hohen Beitragszahlungen beinhalten in der Regel die Nachfinanzierung bei Salärerhöhungen der aktiven Versicherten. In diesen Fällen finanziert die Kasse die Kosten künftiger Salärerhöhungen weitgehend in eigener Regie und Verantwortung. Das Risiko eines markanten Anstiegs der Inflation (und somit indirekt der Saläre der aktiven Versicherten) muss bei diesen Kassen besonders genau beobachtet werden, da die meisten Kassen die Höhe ihrer Beiträge mit einem Tiefinflationsszenario festgelegt haben. Im Gegensatz dazu können Kassen mit tiefen Gesamtbeiträgen meist diese Nachzahlungen im konkreten Fall dem Arbeitnehmer bzw. dem Arbeitgeber in Rechnung stellen und übertragen damit das Inflationsrisiko auf diese beiden Parteien. 8 Staffelung der Gesamtbeiträge 78% Prozents atz der Kasse n 6 5% 5% 3% Steilheit der Staffelung Bemerkung: Die Risikobeiträge sind bei Leistungsprimatkassen in der Regel in den Gesamtbeiträgen enthalten. Nicht berücksichtigt ist bei dieser Auswertung die Altersklasse vor Beginn des Sparprozesses. Die Steilheit der Staffelung wurde auf 0,25 gerundet. Arbeitgeberanteil an den Gesamtbeiträgen Der Arbeitgeberbeitrag liegt im Durchschnitt bei, des versicherten Lohnes mit einer Spannweite zwischen 7, und 6,9%. Dieser beträgt 59,3% der Gesamtbeiträge. Der grosszügigste Arbeitgeber bezahlt 77.2% der Gesamtbeiträge, der bescheidenste die gesetzliche vorgeschriebenen 50,. 53% der Arbeitgeber bezahlen zwischen 5-59% und 44% zwischen 6-69% (siehe Grafik unten). Lediglich 2% der Arbeitgeber bezahlen 7 der Beiträge oder mehr. Damit belegen diese Zahlen ebenfalls die sehr grosse Bandbreite im Rahmen der BVG-Umsetzung in der Praxis. Anteil des Arbeitgebers an den Beiträgen bis 65 Kassen Prozentsatz der 35% 3 25% 5% 5% 37% 6% 23% 2% 2% 50-54% 55-59% 60-64% 65-69% 7 und höher Anteil des Arbeitgebers Hewitt Associates SA 4 Pensionskassenumfrage 2009

18 Beiträge der Arbeitnehmer Im Rahmen der befragten Leistungsprimatspläne umfassen die Arbeitnehmerbeiträge einschliesslich der Risikobeiträge durchschnittlich 7,6% des versicherten Lohnes. Die Bandbreite beträgt hier zwischen 4, bis 0,5% (siehe Grafik unten). Im Weiteren wird aus dieser Grafik erneut ersichtlich, dass Leistungsprimatkassen meist altersunabhängige Arbeitnehmerbeiträge haben bzw., sofern die Beiträge gestaffelt sind, diese Staffelung meist sehr flach ausfällt. Beitrag des Arbeitnehmers - Mittelwert und Spanne 2% in % versicherter Lohn 8% 6% 4% 2% Vorsorgeeinrichtung Bemerkung: Die Risikobeiträge sind im Arbeitnehmerbeitrag enthalten. Nicht berücksichtigt ist bei dieser Auswertung die Altersklasse vor Beginn des Sparprozesses. Risikoleistung Registrierte Leistungsprimatkassen versichern ebenfalls im Einklang mit der Schweizer Verfassung Invaliditäts- und Todesfallleistungen. Analog wie die Beitragsprimatkassen werden die entsprechenden Mindestleistungen vom BVG vorgegeben. Dabei wählen 9% der Leistungsprimatkassen auch bei den Risikoleistungen einen Leistungsprimatsplan. Dies bedeutet, dass die Höhe der entsprechenden Vorsorgeleistungen vom jährlichen Rentensatz der Kasse und der bis zum ordentlichen Rücktrittsalter möglichen Versicherungsjahre des Versicherten abhängt. Versicherte Invaliditätsleistungen Die versicherte Invalidenrente entspricht bei den meisten Leistungsprimatkassen der im ordentlichen Rücktrittsalter versicherten Altersrente. Die Hälfte der Vorsorgeeinrichtungen versichert bei einer vollen Versicherungsdauer Invalidenrenten zwischen 6 und 72% des versicherten Lohnes. Im Vergleich zum versicherten Lohn versichert die Hälfte der Vorsorgeeinrichtungen Invalidenrenten zwischen 4% und 5% des Basislohnes. Bei einer verkürzten Versicherungsdauer werden die Leistungen entsprechend geschmälert. Höhe der Invalidenrente bei Leistungsprimatsplänen in % Basislohn PFS 2005 PFS 2007 PFS 2009 Hewitt Associates SA 5 Pensionskassenumfrage 2009

19 Versicherte Hinterlassenenleistungen Die versicherten Renten der Ehegatten bzw. eingetragener Partner liegen bei den meisten Leistungsprimatkassen zwischen 6 und 7 der versicherten Invalidenleistung bzw. Altersrente. In Prozent des versicherten Lohnes liegt die Hälfte der Kassen zwischen und 45% (siehe Tabelle unten). Dabei gewähren 7% der befragten Leistungsprimatkassen Hinterlassenenleistungen für nicht gleichgeschlechtliche Lebenspartner. Im Weiteren versichert die Hälfte der Kassen eine Kinderrente zwischen % und 5% des versicherten Lohnes. Die BVG-Kinderrenten sind auch hier zu gewährleisten. Hinterlassenenrenten bei Leistungsprimatsplänen PFS 2009 PFS 2009 Ehegattenrente Kinderrenten Maximum (0) 56.4% 23.5% oberes Quartil (75%) 45.5% 4.4% Median (5) % unteres Quartil (25%) 40..4% Minimum () 34.2% 2.6% Bemerkung: Hinterlassenenrenten in Prozent des versicherten Lohnes. Technischer Zins Leistungsprimatkassen besitzen in den meisten Fällen höhere technische Zinssätze als Beitragsprimatkassen. 68% der teilnehmenden Leistungsprimatkassen berechnen die Verpflichtungen der aktiven Versicherten immer noch mit einem technischen Zins von 4., während ein Viertel der Kassen einen tieferen Zinssatz anwenden. Noch immer besitzen 8% der Kassen einen technischen Zinssatz von über 4%. Diese Zahl hat gegenüber der letzten Pensionskassenumfrage deutlich abgenommen. Gleichzeitig verwenden diverse Leistungsprimatkassen für die Berechnung der Rentnervorsorgekapitalien einen tieferen technischen Zinssatz als bei der Bestimmung der Kapitalien der aktiven Versicherten. 58% der befragten Leistungsprimatkassen verwenden dafür einen Zinssatz von 4% und immerhin 33% einen Satz von 3,5% (siehe Grafik unten). Trotzdem zeigen diese Zahlen, dass Leistungsprimatkassen weiterhin nur zögerlich den technischen Zinssatz senken. Der Hauptgrund dafür dürfte weiterhin daran liegen, dass eine Zinssatzsenkung den Deckungsgrad verschlechtern und sofern nicht entsprechend angepasst die Freizügigkeitsleistung der austretenden Versicherten erhöht. Insofern könnte eine Umstellung des aktuellen Leistungsplanes ins Beitragsprimat für viele Kassen einfacher sein als die Reduktion des technischen Zinssatzes. Technischer Zins (Rentner) bei Leistungsprimatkassen 58% Prozentsatz der Kassen % 8% 3% Technischer Zins Hewitt Associates SA 6 Pensionskassenumfrage 2009

20 5 Deckungsgrad und Sanierungsmassnahmen Die Analyse der Deckungsgrade sowie allfällige Sanierungskonzepte von Vorsorgeeinrichtungen mit Deckungslücken bildeten den Spezialfokus der 4. Hewitt Pensionskassenumfrage. Dieser Teil der Studie befasst sich deshalb in erster Linie mit den Daten von Kassen mit Unterdeckungen. Entwicklung der Deckungsgrade Die globale Finanzkrise in 2008 hat bei den Schweizer Pensionskassen nachweislich tiefe Spuren hinterlassen. Die Vermögensanlagen der befragten Vorsorgeeinrichtungen erzielten in 2008 eine durchschnittliche Performance von -4,4% mit einer Standardabweichung von 6,2%. Die Hälfte aller befragten Kassen erreichten eine Anlagerendite zwischen -,3% und -8,. Die beste Kasse erzielte eine positive Anlagerendite von + 5,7%, während die schlechteste eine Rendite von -34,4% erwirtschaftete. Gleichzeitig sind die Vorsorgeverbindlichkeiten weiter angestiegen und haben die finanzielle Situation weiter verschlechtert. Die schlechte Anlagerendite und der Anstieg der Vorsorgeverbindlichkeiten führten dementsprechend zu einer markanten Verschlechterung des Deckungsgrades. Wiesen im Jahr 2007 lediglich 7% der befragten Kassen eine Unterdeckung aus, so waren es per 3. Dezember 2008 stolze 67% sämtlicher Kassen bzw. 09 der befragten Vorsorgeeinrichtungen (siehe Grafik unten). Diese Kassen mussten bis zum 30. Juni 2009 die Ursachen der Deckungslücken analysieren und ein Sanierungskonzept bei der zuständigen Aufsicht einreichen. Die absolute Mehrheit der Kassen mit Unterdeckung bestätigte demnach, dass die Deckungslücke in erster Linie auf die schlechte Anlagerendite zurückzuführen war. Knapp der Kassen erwähnten jedoch, dass sie auch einzelne strukturelle Ursachen (nicht finanzierte Vorsorgeleistungen, zu tiefe Risikobeiträge etc.) melden und damit reglementarische Beitrags- oder Leistungsanpassungen beschliessen mussten. Deckungsgrade zwischen 2005 und Prozentsatz der Kassen > % <9 Bemerkung: Der Prozentsatz der Kassen ist auf die Gesamtanzahl der Kassen bezogen, welche an einer der Pensionskassenumfragen teilgenommen haben. Verteilung der Vorsorgeeinrichtungen mit Unterdeckung Bei der Verteilung der Pensionskassen mit Deckungslücken fällt auf, dass die Leistungsprimatkassen mit einem Deckungsgrad von unter 9 über 5% der Kassen mit Unterdeckung umfassen. Es handelt sich dabei in erster Linie um öffentlich-rechtliche Vorsorgeeinrichtungen. Ausser dieser Häufungen unterscheiden sich die Verteilungen betreffend des Primates der Altersleistung und des geographischen Hauptsitzes der Kasse nur wenig. Hewitt Associates SA 7 Pensionskassenumfrage 2009

21 Im Weiteren haben über der Kassen mit Unterdeckung einen Deckungsgrad von unter 9 kombiniert mit einem technischen Zinssatz von 4% oder mehr. Gleichzeitig scheint es einen signifikanten Zusammenhang zwischen dem Deckungsgrad und dem technischen Zinssatz zu geben. Kassen mit einem konservativeren technischen Zinssatz haben aufgrund der erhobenen Daten tendenziell einen besseren Deckungsgrad. Es scheint somit, dass vor allem Kassen mit einem guten Deckungsgrad in den vergangenen Jahren den technischen Zinssatz reduziert haben. Tabelle : Deckungsgrade in Abhängigkeit des Primates der Altersleistung, des technischen Zinssatzes und des geographischen Hauptsitzes der Kasse Deckungsgrad per Total Beitragsprimatkassen Leistungsprimatkassen Kassen mit technischem Zinssatz von 4% oder mehr* Kassen mit technischem Zinssatz unter 4%* Romandie Deutsche Schweiz Unter % % Über Total *Bemerkung: Da zwei Vorsorgeeinrichtungen die Frage betreffend dem angewendeten technischen Zinssatz nicht beantwortet haben, fehlt die Information im entsprechenden Total. Sanierbarkeit der befragten Kassen In der Praxis ist die Sanierbarkeit von Kassen besonders schlecht, wenn der Rentnerbestand sehr hoch ist. 5% der befragten Kassen hatten einen Rentnerbestand von über 5 der gesamten Anzahl der Kassenmitglieder. Ist dieser Sachverhalt kombiniert mit Leistungen, welche nahe bei den BVG Minimalleistungen liegen, so ist die Kasse ausserordentlich schwer zu sanieren. Diese Kombination trifft lediglich auf eine der befragten Kassen zu. Umgekehrt können Kassen mit wenigen Rentnern (4% der Kassen) überdurchschnittlich gut saniert werden. Dieser Effekt wird verstärkt, wenn die Kasse gleichzeitig deutlich überobligatorische Vorsorgeleistungen offeriert. Lediglich 3% der befragten Kassen fallen jedoch in diese Kategorie. Sie besitzen einen durchschnittlichen Deckungsgrad von 95, (siehe Tabelle unten). Es gilt deshalb trotzdem, die Entwicklung der aktuellen finanziellen Situation intensiviert zu überwachen. Tabelle 2: Deckungsgrade in Abhängigkeit der Mitgliederstruktur und der Höhe der Versicherungsleistungen: Mitgliederstruktur der Vorsorgeeinrichtung (Rentneranteil in % sämtlicher Mitglieder) Tessin Unter bis 24% 25% bis 49% Über 5 Kassen nahe beim BVG-Minimum Leicht überobligatorische Kasse Deutlich überobligatorische Kasse % % 95.3% 94.2% 97.69% 94.99% 0.68% 98.79% 93.0 Bemerkung: Die Zahl in der Tabelle entspricht dem durchschnittlichen Deckungsgrad sämtlicher Kassen, die in die entsprechende Kategorie fallen. Die rot markierten Zellen verweisen auf besonders ungünstige finanzielle und/oder strukturelle Konstellationen. Orange Zellen bedeuten eine ernst zu nehmende finanzielle und/oder strukturelle Situation, die immer noch erhöhte Aufmerksamkeit des paritätischen Organs verlangt. Die grünen Zellen zeigen weniger problematische Bereiche. Hewitt Associates SA 8 Pensionskassenumfrage 2009

22 Die grosse Mehrheit der Kassen (7%) besitzt einen Rentneranteil zwischen und 49% und leicht bzw. deutlich überobligatorische Vorsorgeleistungen. Die Sanierungskapazität dieser Kassen ist somit durchaus intakt. Aufgrund der durchschnittlichen Deckungsgrade zwischen 94% und 02% sollten die meisten Kassen dieser Kategorie aus eigener Kraft sanierbar sein. Massnahmen zur Verbesserung der finanziellen Situation Im Rahmen der Meldepflicht an die Aufsicht gehen 58% der befragten Vorsorgeeinrichtungen davon aus, dass die künftige Anlagerendite ausreicht, um innerhalb von 5 bis 7 Jahren die vollständige Deckung wieder herzustellen. Diese Kassen sind somit nicht verpflichtet, einschneidende Massnahmen zur Wiederherstellung des finanziellen Gleichgewichts zu ergreifen. Trotzdem haben sich viele Kassen für einzelne Massnahmen entschieden. Übersicht der gewählten Sanierungsmassnahmen 2009 Anzahl Nennungen Minder-/Nullverzinsung Überprüfung Anlagestrategie Sanierungsbeitrag Arbeitgeber Einlage durch Abeitgeber Sanierungsbeitrag Arbeitnehmer AGBR Verwendungsverzicht Einschränkung WEF-Vorbezug Kürzung anwartschaftlicher Leistungen Minderverzinsung der BVG-Altersguthaben Reduktion Verwaltungskosten Einlage aus Wohlfahrtsfond Sanierungsbeitrag der Rentner Bemerkung: Anzahl Nennungen der 09 Vorsorgeeinrichtungen in Unterdeckung. Jede Kasse hatte die Möglichkeit, zu jeder Massnahme Stellung zu nehmen. Mehrfachnennungen wurden deshalb häufig gewählt. Am häufigsten wählten Kassen mit Deckungslücken die Minder- oder Nullverzinsung der Altersguthaben (verglichen mit dem BVG-Mindestzinssatz), sofern dies im Rahmen eines Beitragsprimatsplans umsetzbar war (siehe Grafik oben). Diese Massnahme wurde von 64% der untergedeckten Beitragsprimatkassen gewählt. Dabei haben rund drei Viertel dieser Kassen eine Nullverzinsung einer Minderverzinsung (0.5% oder.) vorgezogen (siehe Grafik). Die BVG-Altersguthaben wurden nur in 8% der Fälle mit einem Zinssatz unterhalb des BVG-Mindestzinssatzes verzinst. Die Überprüfung der Anlagestrategie wurde am zweitmeisten, aber lediglich von der Kassen gewählt. Dies erstaunt, da die Verschlechterung des Deckungsgrades bei sämtlichen Kassen zu einer reduzierten Anlagerisikofähigkeit geführt haben dürfte. Offensichtlich waren die meisten paritätischen Führungsorgane der Meinung, dass sie vor der Finanzkrise eine langfristig orientierte Anlagestrategie gewählt haben und diese aufgrund der wirtschaftlichen Verschlechterung nicht anpassen mussten. Am dritthäufigsten wurde eine Arbeitgeberunterstützung in Form einer Einmaleinlage oder eines Zuschusses aus einer patronalen Stiftung gewählt. der Kassen in Unterdeckung haben eine Einmaleinlage des Arbeitgebers erhalten und 4% eine Einmaleinlage aus einem Wohlfahrtsfonds. 7% der Arbeitgeber haben einen Verwendungsverzicht der Arbeitgeberbeitragsreserven unterschrieben. Insofern haben bis zu der befragten untergedeckten Kassen in der einen oder anderen Form freiwillige Beiträge vom Arbeitgeber erhalten. Dies zeigt ein hohes Mass an sozialer Verantwortung der entsprechenden Geschäftsleitungen. Hewitt Associates SA 9 Pensionskassenumfrage Andere 6

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