Tagung Altersvorsorge 2020 SVP Kanton Zürich «Ja zur Rentensicherung, nein zum Sozialausbau» Alfred Heer Präsident SVP Kanton Zürich

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1 Tagung Altersvorsorge 2020 SVP Kanton Zürich «Ja zur Rentensicherung, nein zum Sozialausbau» Alfred Heer Präsident SVP Kanton Zürich

2 1. Bedeutung der Altersvorsorge 2. Botschaft Bundesrat 3. Entscheid Ständerat 4. Nächster Schritt: SGK Nationalrat 5. Beratung und Entscheid Nationalrat Seite 2

3 1. Bedeutung der Altersvorsorge Alternde Bevölkerung Sozialer Frieden Gefährdung der ersten und der zweiten Säule Eminente Wichtigkeit für alle Generationen, Alte und Junge Seite 3

4 2. Botschaft Bundesrat Lösung entspricht nicht Auftrag Erhalt bisherigen Leistungsniveaus, kein Ausbau Zusätzliche Solidaritäten Leistungsausbau bezahlt von AG + AN Mehrkosten, nicht ausgewogen Schwächung der zweiten Säule Seite 4

5 3. Entscheid Ständerat Ausbau AHV mit falscher Begründung: es braucht keine Kompensation der Senkung des Umwandlungssatzes in der AHV nach dem Giesskannenprinzip, teurer als vor 65/65 MwSt.-Erhöhung Verteuerung des Arbeitsstandortes Schweiz durch höhere Sozialabgaben Seite 5

6 Zentrale Punkte Handlungsbedarf ist gegeben Aufteilung der Reform Keine Sanierung hauptsächlich über Mehreinnahmen Keine Schwächung des Kapitaldeckungsverfahrens Seite 6

7 erreicht? Weshalb darf die Reform nicht scheitern? Kurzanalyse zur Altersvorsorge 2020 nach der Ständeratsdebatte im September 2015 SVP Kanton Zürich 7

8 Ausgangslage Umfassende Revision Säule dringend notwendig Verzahnt und komplex (betrifft 14 verschiede Gesetze) Wichtige Revisionen der letzten 10 Jahre vom Volk und dem Parlament abgelehnt AHV-Defizite in der Umlage-und Betriebsrechnung stark steigend BVG mit zu hohem Umwandlungssatz Kapitaltransfer zu Rentner Lebenserwartung weiterhin steigend Starkes Wachstum der Rentnerzahlen (Demografieproblem) Schlechte Kapitalmarktsituation (3. Beitragszahler / Verzinsung) Usw.. SVP Kanton Zürich 8

9 Was wurde vom Ständerat erreicht? (1) 1. Säule - AHV Beurteilun g Einheitliches Referenzrentenalter 65 innerhalb von 4 Jahren Flexibles Rentenbezugsalters ab Alter 62 bis Alter 70 (Vorbezug oder Aufschub) Keine Anpassung bei den Hinterlassenenrenten (Status Quo) Verzicht auf Massnahmen im Beitragsbereich (Selbständig Erwerbende) Keine Reduktion des Bundesbeitrag Vollumfängliches Demografieprozent zur AHV (bisher 17% in die Bundesksse) Zusätzlich 1% Mehrwertsteuer zu Gunsten der AHV (Auffangen der Demografie) 0.3% per 1.Januar 2018 an SVP Stelle Kanton Zürich der IV-Zusatzfinanzierung 9 0,3% per 1. Januar 2021 nach erfolgter Anpassung des

10 Was wurde vom Ständerat erreicht? (2) 1. Säule - AHV Beurteilun g Erhöhung der Grundrente um Fr. 70. (Rentenzuschlag) für Neurentner Teilkompensation für die Reduktion Umwandlungssatz Mehrkosten rund 1 Mia. Franken Erhöhung des Rentenplafonds für Ehepaare von 150% auf 155% einer einfachen Altersrente Mehrkosten rund 390 Mio. Franken Mit diesen Rentenausbauten verknüpfte Erhöhung des Lohnbeitragssatzes 0.3% per 1. Januar 2021 Kein erleichterter Rentenvorbezug für Personen mit langer Beitragsdauer und tiefen Einkommen Sicherung der finanziellen Stabilität bis zum Jahr 2030 gewährleistet SVP Kanton Zürich 10

11 Was wurde vom Ständerat erreicht? (3) 2. Säule - BVG Beurteilun g Reduktion Umwandlungssatz von 8,8% auf 6,0% Kompensation des Rentenverlustes während 15 Jahrgängen (Leistungserhalt) für die Uebergangsgeneration Kapitaleinschuss aus der Sicherheitsfonds Erhöhung des Beitragssatzes Sifo Aenderung des Sparprozesses (Auswirkung für Nachübergangsgeneration / höheres Sparentkapital) Ab 21. Altersjahr 0,5% Zusätzliches Sparprozent ab Alter 35 bis 54 Verzicht auf die Aufhebung der Eintrittsschwelle SVP Kanton Zürich 11

12 Was wurde vom Ständerat erreicht? (4) 2. Säule - BVG Beurteilun g Reduktion des Koordinationsabzug auf 6/8 der einfach Altersrente keine Abschaffung Keine Veränderung der Legal Quote / Berechnungssystem Verbesserung der Transparenz SVP Kanton Zürich 12

13 Warum darf die Revision nicht scheitern? (1) SVP Kanton Zürich 13

14 Warum darf die Revision nicht scheitern? (2) SVP Kanton Zürich 14

15 Warum darf die Revision nicht scheitern? (3) SVP Kanton Zürich 15

16 Warum darf die Revision nicht scheitern? (4) Rentenjahre Jahresbedarf an Renten Mia Mia Mia Mia Mia. SVP Kanton Zürich 16

17 Tagung Altersvorsorge 2020 Was konnten wir abwenden, was ist noch nicht erreicht? Roland Eberle, 7. November Roland Eberle, Mercanda Consulting, Gerlikonerstrasse 35, 8500 Frauenfeld

18 Was konnten wir abwenden, was ist noch nicht erreicht? RENTENREFORM Der Titel ist noch festzulegen Referat Roland Eberle, 6. September Roland Eberle, Mercanda Consulting, Gerlikonerstrasse 35, 8500 Frauenfeld

19 Was konnten wir abwenden, was ist noch nicht erreicht? Altersaufbau der Bevölkerung, in 1000 Der Titel ist noch festzulegen Referat Roland Eberle, 6. September Roland Eberle, Mercanda Consulting, Gerlikonerstrasse 35, 8500 Frauenfeld

20 Was konnten wir abwenden, was ist noch nicht erreicht? Baustellen: Korrekturbedarf Erhöhung der Grundrente um 70 CHF Lohnbeitragssatz von 0.3 % ab 2021 Erhöhung Ehepaarrente von 150 auf 155 % Finanzierungsmechanik? Der Titel ist noch festzulegen Referat Roland Eberle, 6. September Roland Eberle, Mercanda Consulting, Gerlikonerstrasse 35, 8500 Frauenfeld

21 Was konnten wir abwenden, was ist noch nicht erreicht? Demografische Herausforderung 2 Kernaspekte Lebenserwartung steigt weiter Mengenzunahme durch die Babyboomer Hauptziel: Sicherung der Renten Der Titel ist noch festzulegen Referat Roland Eberle, 6. September Roland Eberle, Mercanda Consulting, Gerlikonerstrasse 35, 8500 Frauenfeld

22 Was konnten wir abwenden, was ist noch nicht erreicht? Deutliches Volks-NEIN zu Rentenreformen 2004: 11. AHV-Revision 2008: SGB-Initiative Vollrente bei Arbeitsaufgabe 2010: 11. Revision, neue Fassung, wurde vom Parlament in der Schlussabstimmung versenkt 2010: Der BVG Titel, Senkung ist noch festzulegen Umwandlungssatz (UWS) Referat von 6.8% Roland auf Eberle, 6.4 % 6. September : Erbschaftssteuer für die AHV 2 2 Roland Eberle, Mercanda Consulting, Gerlikonerstrasse 35, 8500 Frauenfeld

23 Was konnten wir abwenden, was ist noch nicht erreicht? Der Titel ist noch festzulegen Referat Roland Eberle, 6. September Roland Eberle, Mercanda Consulting, Gerlikonerstrasse 35, 8500 Frauenfeld

24 Was konnten wir abwenden, was ist noch nicht erreicht? Rentenerhöhung für Neurentner um 70 CHF Teilkompensation Reduktion Umwandlungssatz Kreuzfinanzierung 1. und 2. Säule problematisch Mehrkosten rund 1 Mrd. CHF Entsolidarisierung: Rentner beteiligen sich nicht Der an den Titel Mehrkosten, ist noch festzulegen 0.3 % Lohnprozente Referat Rentensicherung Roland Eberle, nicht Rentenausbau 6. September 2012 ist das ZIEL 2 4 Roland Eberle, Mercanda Consulting, Gerlikonerstrasse 35, 8500 Frauenfeld

25 Was konnten wir abwenden, was ist noch nicht erreicht? Lohnbeitragssatz von 0.3 % ab 2021 Forderung: Die Rentenreform ist ohne zusätzliche Lohnbeiträge umzusetzen Um die Kosten der demografischen Veränderung aufzufangen Der Titel gibt ist noch es m.e. festzulegen nur zwei Möglichkeiten: Erhöhung Referat Roland Mehrwertsteuer Eberle, 6. September 2012 Rentensenkung 2 5 Roland Eberle, Mercanda Consulting, Gerlikonerstrasse 35, 8500 Frauenfeld

26 Was konnten wir abwenden, was ist noch nicht erreicht? Erhöhung Ehepaarrente von 150 auf 155 % Wunsch und Finanzierbarkeit klaffen weit auseinander Mehrkosten von 390 Millionen CHF Der Titel ist noch festzulegen Referat Roland Eberle, 6. September Roland Eberle, Mercanda Consulting, Gerlikonerstrasse 35, 8500 Frauenfeld

27 Was konnten wir abwenden, was ist noch nicht erreicht? Finanzierungsmechanik? Zusätzlich 1 % Mehrwertsteuer zugunsten der AHV (Auffangen der Demografie) 0.3 % per 1. Januar 2015 an Stelle einer IV-Zusatzfinanzierung 0.3 % per 1. Januar 2021 nach erfolgter Der Anpassung Titel ist noch des Referenzalters festzulegen der Frauen Referat 0.4 % per Roland 1. Januar Eberle, September Roland Eberle, Mercanda Consulting, Gerlikonerstrasse 35, 8500 Frauenfeld

28 Was konnten wir abwenden, was ist noch nicht erreicht? Der Titel ist noch festzulegen Referat Roland Eberle, 6. September Roland Eberle, Mercanda Consulting, Gerlikonerstrasse 35, 8500 Frauenfeld

29 Was konnten wir abwenden, was ist noch nicht erreicht? GENERATIONEN SOLIDARITÄT Der Titel ist noch festzulegen Referat Roland Eberle, 6. September Roland Eberle, Mercanda Consulting, Gerlikonerstrasse 35, 8500 Frauenfeld

30 Was konnten wir abwenden, was ist noch nicht erreicht? Sie haben noch Fragen? Jetzt haben Sie die Gelegenheit, diese zu stellen. Der Titel ist noch festzulegen Referat Roland Eberle, 6. September Roland Eberle, Mercanda Consulting, Gerlikonerstrasse 35, 8500 Frauenfeld

31 SVP - Arbeitstagung Altersvorsorge 2020: Herausforderungen der beruflichen Vorsorge Lösungsansätze Hanspeter Konrad, lic. iur. Rechtsanwalt Direktor ASIP HK, / Zürich

32 Ausgangslage Finanzielles Gleichgewicht Beiträge und Einlagen Arbeitnehmer / Arbeitgeber Anlageertrag Erwarteter Anlageertrag Deckungsgrad Langlebigkeit HK, / Zürich Verwaltungskosten (Transparenz) Vorsorgeleistungen (Umwandlungssatz) 32

33 Vorsorgeleben/Einflussgrössen* Vom Versicherten zum Rentenbezüger: Die wichtigsten Einflussgrössen Rendite muss notwendige Verzinsung sicherstellen Umwandlungssatz Renten müssen lebenslang ausgerichtet werden Sparbeiträge Verzinsung Lebenserwartung Technischer Zinssatz Aktivzeit: Sparen Rentnerzeit: Bezug Lohnentwicklung / Inflation Inflation HK, / Zürich *ASIP/Libera AG 33

34 Herausforderungen* Demografische Entwicklung; alternde Bevölkerung Steigende Lebenserwartung; längere Rentenbezugsdauer Tiefere Vermögenserträge; tieferes Zinsniveau HK, / Zürich *BSV 34

35 Zunahme der Lebenserwartung* Deutliche Zunahme der Lebenserwartung ab Alter 65 HK, /Zürich *ASIP/Libera AG 35

36 Tiefes Zinsniveau* "Risikoloser" Zinssatz seit 2003 unter 3% Zinsniveau beeinflusst verschiedene wichtige Faktoren wie Erwartete Rendite Technischer Zinssatz BVG-Mindestzinssatz HK, / Zürich Umwandlungssatz *ASIP/Libera AG 36

37 Quersubventionierung/Generationenfairness Systemfremde (Finanzierungs-) Solidaritäten: - Finanzierung der Pensionierungsverluste infolge zu hoher Umwandlungssätze durch aktive Versicherte. - Finanzierung der Verzinsung des Vorsorge-Kapitals der Rentner über Zinsverzicht bei den aktiven Versicherten. HK, / Zürich 37

38 Stellschrauben Leistungsziel Rentenalter Verzinsung/ Anlagestrategie Beiträge HK, / Zürich 38

39 Altersvorsorge 2020 (Bundesrat) Gesamtsicht AHV + BVG Sicherung Leistungsniveau (~ 60% des letzten Bruttolohnes bis CHF 84'600) und finanzielles Gleichgewicht. AHV Anpassungen auf Leistungsseite (u.a. Witwenrente) Finanzierung (u.a. MWSt- Erhöhung) HK, / Zürich Referenzrentenalter 65 für Mann und Frau Flexibilisierung (62-70); reglementarisch ev. früher möglich BVG Senkung BVG-UWS innert 4 Jahren von 6.8 auf 6% Ausgleichsmassnahmen (lang-/kurzfristig wirkende) 39

40 Altersvorsorge 2020 (1) Anpassung BVG-Mindest-Umwandlungssatz innert vier Jahren von 6.8% auf 6.0%: Erhalt des Leistungsniveaus (sonst 12% tiefere Renten) mit Langfristigen Massnahmen (Kosten: CHF Mia) Leichte Senkung des Koordinationsabzuges von heute 7/8 auf 3/4 der maximalen einfachen AHV-Rente (CHF 24'675 CHF 21'150) Minimal versicherter Lohn: CHF (= 1/6 AHVmax) Früherer Beginn des Sparprozesses (ab Vollendung des 20. statt wie heute des 24. Altersjahres) Anpassung der BVG-Altersgutschriften HK, / Zürich 40

41 Altersvorsorge 2020 (2) Übergangsregelung (Kosten: CHF 0.4 Mia): Zuschüsse aus Sicherheitsfonds für Pensionskassen, die Garantieleistungen für die Übergangsgeneration (ab Alter 50) erbringen müssen (Details auf VO- Stufe). Alternativen notwendig; einfacheres System; Finanzierung dezentral durch die jeweilige Pensionskasse; Übergangsfrist von 10 Jahren. HK, / Zürich 41

42 Kernbotschaften Reform muss gelingen (bedingt aber sozialpolitischen Grundkonsens, Verantwortungsbewusstsein aller Akteure notwendig): Eine Pflicht - keine Kür! Gesamtschau nachvollziehbar - Umsetzung mit Schwerpunkten zielführend! Erhaltung des Leistungsniveaus - ausgewogene Lösungen notwendig (u.a. bzgl. Kosten der Ausgleichsmassnahmen für Senkung BVG-UWS). HK, / Zürich 42

43 Fazit (1) "Die Politik bedeutet ein starkes langsames Bohren von harten Brettern mit Leidenschaft und Augenmass zugleich." Max Weber, Politik als Beruf, deutscher Soziologe ( ) HK, / Zürich 43

44 Fazit (2) Abstimmung vom 7. März 2010 über den Mindestumwandlungssatz: 72.7 % Nein HK, / Zürich 44

45 Website als Dreh- & Angelpunkt HK, / Zürich 45

46 Schweizerischer Pensionskassenverband HK, / Zürich ASIP Aufklärungskampagne 46

47 Kontakt Hanspeter Konrad ASIP Schweizerischer Pensionskassenverband Kreuzstrasse Zürich Tel Fax HK, / Zürich 47

48 Altersvorsorge 2020 Tagung SVP ZH vom 7. November 2015 Weshalb der Vorschlag des Ständerats aus Sicht der Wirtschaft nachgebessert werden muss! Martin Kaiser, Leiter Sozialpolitik und Sozialversicherungen Schweizerischer Arbeitgeberverband,

49 Massnahmen in der AHV (Stand Ständerat HS 2015) (1) Bundesrat Referenzalter (65/65) Angleichung in 6 Schritten Erhöhung Mehrwertsteuer +1,0% (rechtlich gekoppelt mit 65/65) +0,5% bei Bedarf Zuschlag AHV- Rente Kein Zuschlag AHV-Plafond Keine Erhöhung Witwenrenten Nur noch für Frauen mit Betreuungspflichten + Senkung der Renten von 80% auf 60% SAV / eco.suisse Angleichung in 4 Schritten +0,6% (rechtlich gekoppelt mit 65/65) Kein Zuschlag Keine Erhöhung Status quo Ständerat Angleichung in 4 Schritten +0,6% (rechtlich gekoppelt mit 65/65) +0,4% ab 2025 Neurentner erhalten einheitlich 70 Franken mehr AHV pro Monat (Mehrkosten ca. 1 Mrd. per 2030) Plafond für Ehepaare soll von 150% auf 155% erhöht werden (Mehrkosten von ca. 0,4 Mrd. per 2030) Status quo 49 Schweizerischer Arbeitgeberverband, SVP ZH, Altersvorsorge 2020, 7. November 2015

50 Massnahmen in der AHV (Stand Ständerat HS 2015) (2) Bundesrat Selbstständigerwerbende Erhöhung Beiträge von 7,8% auf 8,4% Vorpensionierung tiefere Einkommen Erleichterung des Rentenvorbezugs für Personen mit geringen Einkommen Stabilisierungsregel 1. Stufe: Primat der Politik 2. Stufe: Automatismus (Erhöhung der Lohnbeiträge (+1%) + Aussetzen des Mischindexes (max. 5%)) SAV / eco.suisse Status quo Status quo 1. Stufe: Primat der Politik 2. Stufe: Automatismus (schrittweise Anhebung Referenzalter um max. 24 Monate + moderate MwSt-Anpassung (0,4%)) Ständerat Status quo Status quo nur 1. Stufe bzw. Handlungsauftrag an Bundesrat, wenn AHV-Fonds 80% einer Jahresausgabe unterschreitet 50 Schweizerischer Arbeitgeberverband, SVP ZH, Altersvorsorge 2020, 7. November 2015

51 Massnahmen in der BV (Stand Ständerat HS 2015) Umwandlungssatz Kompensation Übergangsgeneration Bundesrat 6,8% auf 6,0% in 4 Schritten Ab Alter 40 SAV / eco.suisse 6,8% auf 6,0% in 4 Schritten Ab Alter 55 Ständerat 6,8% auf 6,0% in 4 Schritten Ab Alter 50 Längerfristig Erhalt des heutigen Leistungsniveaus mit Ausbau (Altersgutschriften, Senkung Eintrittsschwelle auf CHF, Abschaffung Koordinationsabzug) Erhalt des heutigen Leistungsniveaus ohne Ausbau (moderatere Anpassung der Altersgutschriften, keine Senkung der Eintrittsschwelle, Senkung des Koordinationsabzugs auf rund CHF) Erhalt des heutigen Leistungsniveaus ohne Ausbau (moderatere Anpassung der Altersgutschriften, keine Senkung der Eintrittsschwelle, Senkung des Koordinationsabzugs auf rund CHF) 51 Schweizerischer Arbeitgeberverband, SVP ZH, Altersvorsorge 2020, 7. November 2015

52 Gesamtwirkung Reform Altersvorsorge 2020 Zusatzfinanzierung Strukturelle Massnahmen Gesamteffekt Bundesrat CHF 14 Mrd. 65/65: CHF 1,3 Mrd.*** CHF 15,3 Mrd. SAV / eco.suisse CHF 5,7 Mrd. 65/65: CHF 1,3 Mrd. +2 Jahre Rentenalter: CHF 6 Mrd. CHF 13,0 Mrd.* Ständerat CHF 7,2 Mrd. 65/65: CHF 1,3 Mrd. CHF 8,5 Mrd.** * Unterschied zur Vorlage Bundesrat basiert v.a. in der Kompensation der BV. Der Bundesrat macht zusätzlich zur Kompensation einen Leistungsausbau von CHF 1,7 Mrd., von dem die Wirtschaft absieht. ** Reform SGK-S ist nur bis 2030 ausgelegt, während die Konzepte von BR und Wirtschaft die gesamte Phase der stärksten Auswirkungen des Babybooms ( ) abdecken beträgt die Demografielücke bei der AHV gemäss Konzept der SGK-S bereits wieder ca. CHF 6 Mrd. (Umlageergebnis), wobei die Finanzierung dieser Lücke offen ist. *** Die übrigen, nicht erwähnten Sparmassnahmen neutralisieren finanziell den weiteren, nicht aufgeführten Leistungsausbau 52 Schweizerischer Arbeitgeberverband, SVP ZH, Altersvorsorge 2020, 7. November 2015

53 Wirkung der Reform auf die Lohnbeiträge Bundesrat Kompensation (+ Ausbau) BV CHF 3,2 Mrd. (ca. 0,8% LB) Stabilisierungsregel Ausbau AHV Total +1 Lohnprozent: CHF 4,5 Mrd. Kein Ausbau CHF 7,7 Mrd. (ca. 0,8% LB für Komp. und Ausbau resp.1,8% inkl. Stab.regel) SAV / eco.suisse CHF 1,5 Mrd. (knapp 0,4% LB) Keine Lohnprozente Kein Ausbau CHF 1,5 Mrd. (knapp 0,4% LB) Ständerat CHF 1,6 Mrd. (0,4% LB) Kein Mechanismus 0,3 Lohnprozent: CHF 1,4 Mrd.* CHF 3,0 Mrd.** (gut 0,7% LB) * Finanzierung des dynamischen Effekts des AHV-Ausbaus offen. Zusatzbedarf per 2035 von weiteren CHF 700 Mio. oder gut 0,15% LB! Offen zudem: neue Finanzierungslücke in der AHV per 2035 in der Höhe von ca. CHF 6 Mia.! ** Reform SGK-S ist nur bis 2030 ausgelegt, während die Konzepte von BR und Wirtschaft die gesamte Phase der stärksten Auswirkungen des Babybooms ( ) abdecken beträgt die Demografielücke bei der AHV gemäss Konzept der SGK-S bereits wieder ca. CHF 6 Mrd. (Umlageergebnis), wobei die Finanzierung dieser Lücke offen ist. 53 Schweizerischer Arbeitgeberverband, SVP ZH, Altersvorsorge 2020, 7. November 2015

54 Beurteilung der Beschlüsse des Ständerats (1) Der Ständerat folgte in vielen Punkten dem Vorschlag der Spitzenverbände der Wirtschaft (65/65, Senkung MuwS, keine Senkung Eintrittsschwelle, keine Erhöhung legal quote etc.), aber: Nicht finanzierbarer Leistungsausbau beim Ehepaarplafonds Nicht finanzierbarer Leistungsausbau durch «AHVplüsli» / Vermischung von erster und zweiter Säule! Ausbaumassnahmen in der AHV sind per 2030 unter dem Strich sogar um CHF 200 Mio. teurer als die Einsparung durch 65/65! Noch nicht berücksichtigt sind dabei die dynamischen Effekte ab 2030 strukturelle Probleme werden mittelfristig sogar noch vergrössert: Mehrkosten für AHV-Ausbau 2030: CHF 1,4 Mia.; 2035 bereits CHF 2,1 Mia.!!!) 54 Schweizerischer Arbeitgeberverband, SVP ZH, Altersvorsorge 2020, 7. November 2015

55 Beurteilung der Beschlüsse des Ständerats (2) Verschiebt die Lösung des strukturellen Problems der AHV noch mehr auf spätere Generationen: bis 2035 droht in der AHV gemäss Beschluss des Ständerats bereits wieder eine Demografielücke von CHF 6 Mia. (Umlageergebnis), deren Finanzierung ungewiss ist! Das fehlende Bekenntnis des Ständerats zur Schliessung dieser Lücke ab 2030 über eine Stabilisierungsregel gemäss Modell der Spitzenverbände der Wirtschaft (mit schrittweiser Rentenaltererhöhung!) beinhaltet das erhebliche Risiko, dass diese Lücke später wiederum in erster Linie durch Zusatzeinnahmen (inkl. Erhöhung Lohnbeiträge) geschlossen wird. 55 Schweizerischer Arbeitgeberverband, SVP ZH, Altersvorsorge 2020, 7. November 2015

56 Der demografische Wandel in der Schweiz eine strukturelle Herausforderung! Lebenserwartung im Alter 65: 1948: 12,4 Jahre Männer, 14 Jahre Frauen 2014: 19,5 Jahre Männer, 22,4 Jahre Frauen 2030: 21,8 Jahre Männer, 24,7 Jahre Frauen Immer weniger Beitragszahler pro Rentner 2010: Neurentner 2030: Neurentner 2015: 1,5 Mio. Menschen Ü65 in CH; 2030: 2,2 Mio.; 2045: 2,7 Mio. 1 Rentner/in 6.5 Erwerbstätige 1 Rentner/in 3.4 Erwerbstätige 1 Rentner/in 2.3 Erwerbstätige Schweizerischer Arbeitgeberverband, SVP ZH, Altersvorsorge 2020, 7. November 2015

57 Fazit der Vorschlag des SR muss zwingend nachgebessert werden! Sowohl die bundesrätliche als auch die ständerätliche Vorlage sind für die Wirtschaft nicht verkraftbar! Die Vorlage des Ständerats nimmt zwar verschiedene zentrale Anliegen der Spitzenverbände der Wirtschaft auf, setzt jedoch zusätzlich auf einen unverdaulichen Leistungsausbau in der AHV nach dem Giesskannenprinzip Die finanzielle Wirkung der Angleichung des Rentenalters ist kleiner als die finanzielle Wirkung des Leistungsausbaus in der AHV! Soll die Reform gelingen, muss sich das Parlament auf die Erhaltung des heutigen Leistungsniveaus konzentrieren und auf einen teuren Leistungsausbau verzichten! 57 Schweizerischer Arbeitgeberverband, SVP ZH, Altersvorsorge 2020, 7. November 2015

58 Reform Altersvorsorge 2020 aus Sicht der KMU-Wirtschaft Kurt Gfeller Vizedirektor sgv SVP Zürich / Zürich-Affoltern / 7. November

59 Veränderung Lebenserwartung Männer Frauen Lebenserwartung mit 65 Jahren (Quelle: BFS) SVP Zürich / Zürich-Affoltern / 7. November

60 Entwicklung Kapitalbestand AHV-Fonds SVP Zürich / Zürich-Affoltern / 7. November Quelle: Vernehmlassungsunterlagen zur Reform Altersvorsorge 2020

61 Stossrichtung Altersvorsorge 2020: Sanierung primär mittels Mehreinnahmen Einsparungen Frauenrentenalter Mindestumwandlungssatz Mehreinnahmen Mehrwertsteuererhöhungen bis 2025 Weitere Mehrwertsteuererhöhungen zu späterem Zeitpunkt Lohnprozenterhöhungen Höhere Lohnnebenkosten BVG Zusatzbelastung Bundeshaushalt Zusätzliche AHV-Beitragseinnahmen SVP Zürich / Zürich-Affoltern / 7. November

62 Hauptkritik sgv (1/2) Eine generelle Erhöhung des Rentenalters ist unumgänglich Massive finanzielle Mehrbelastung: - Höhere Mehrwertsteuerprozente - Höhere Lohnprozente - Höhere beitragsseitige Einnahmen bei der AHV - Höhere Lohnkosten in der 2. Säule Höhere Lohnprozente sind ein absolutes No-Go Loch von einer Milliarde Franken in der Bundeskasse: - Gefahr zusätzlicher Steuern, Gebühren oder Abgaben Leistungsausbau trotz massiven Finanzierungsproblemen: - Leistungsausbau in der AHV - Leistungsausbau bei Teilzeitbeschäftigten SVP Zürich / Zürich-Affoltern / 7. November

63 Hauptkritik sgv (2/2) Unsägliche Verwischung der Grenzen zwischen 1. und 2. Säule Ungleichbehandlung zwischen Neu- und Altrentnern Falsche Versprechungen: - Nur sehr beschränkte Kompensation im Überobligatorium Sparpotentiale werden nicht ausgeschöpft: - Verzicht auf Anpassungen bei den Witwenrenten Abermals höhere Regulierungsdichte / Abermals administrativer Mehraufwand Unsinniges Vorziehen des Sparprozesses in der beruflichen Vorsorge SVP Zürich / Zürich-Affoltern / 7. November

64 Modell sgv zur schrittweisen Erhöhung des Rentenalters Deckungsgrad AHV-Fonds stets zwischen 70 und 80% Rentenalter so anpassen, dass das Zielband nie durchbrochen wird Jährliche Anpassungen Anpassungen sind immer mindestens zwei Jahre im Voraus zu beschliessen (Reaktionszeit für Betriebe und Versicherte) Anpassungen in Monats- oder Mehrmonatsschritten Frauenrentenalter sukzessive annähern (bei jeder Anpassung ist das Frauenrentenalter um einen zusätzlichen Monat zu erhöhen) SVP Zürich / Zürich-Affoltern / 7. November

65 Deckungsgrad AHV-Fonds in % Modell sgv zur schrittweisen Erhöhung des Rentenalters Deckungsgrad AHV-Fonds Interventionslinien (bei 70 und 80% DG AHV-Fonds) SVP Zürich / Zürich-Affoltern / 7. November

66 Ältere Arbeitnehmende: Tiefes Arbeitslosigkeitsrisiko Total Arbeitslosenquote in Prozenten (September 2014 / Quelle: SECO) SVP Zürich / Zürich-Affoltern / 7. November

67 Ältere Arbeitnehmende: Tiefe Erwerbslosenquote Erwerbslosenquote in Prozenten (2. Quartal 2014 / Quelle: BFS) SVP Zürich / Zürich-Affoltern / 7. November

68 Fazit sgv zur Reform Altersvorsorge 2020 Handlungsbedarf klar ausgewiesen: Altersvorsorge muss auf finanziell gesunde Beine gestellt werden Keine Sanierung um jeden Preis Sich nicht unnötig unter Zeitdruck setzen lassen: - Kapitalstock AHV im Jahr 2025: CHF 31,6 Mrd. - In der 2. Säule gibt es alternative Lösungsansätze Keine Sanierung praktisch ausschliesslich über Mehreinnahmen Eine schrittweise Erhöhung des Rentenalters ist unumgänglich Wirtschaft hat bereits bewiesen, dass eine Erhöhung des Rentenalters bewältigt werden kann Packen wir es an! SVP Zürich / Zürich-Affoltern / 7. November

69 LÖSUNSANSÄTZE IN DER AHV HANDLUNGSBEDARF AUSGEWIESEN / AUFTEILUNG DER REFORM Nationalrat Toni Bortoluzzi (SVP ZH)

70 ERSTER SCHRITT 1. Anpassung Rentenalter der Frau auf 65 Jahre, in 2 evtl. in 4 Schritten 2. Keine Erhöhung der AHV Renten nach dem Giesskannenprinzip 3. Demografie-% der Mehrwertsteuer in vollem Umfang der AHV zukommen lassen 4. Auslaufende 0,3% Mehrwertsteuer ab der AHV zukommen lassen 5. Bundesbeitrag auf bestehenden 19,55 % belassen 70

71 Tagung Altersvorsorge 2020 SVP Kanton Zürich Altersvorsorge 2020 Berufliche Vorsorge Dr. Andreas Lüthi Arbeitsgruppe Altersvorsorge 2020 Team BVG

72 Umwandlungssatz 6.0% Bundesrat will den Umwandlungssatz von heute 6.8% auf 6.0% senken. Senkung in 4 Schritten mit einer jährlichen Reduktion um 0.2%. Ständerat hat diesem Vorschlag zugestimmt. 3. November 2015 Folie 72

73 Umwandlungssatz 6.0% aber: Umwandlungssatz von 6.0 % verlangt eine Soll-Rendite auf dem gesamten Vermögen einer Pensionskasse zwischen 3.5 und 4 %, netto! Die steigende Lebenserwartung erfordert weitere 0.5% Jahresrendite. Zukünftige Renditeerwartungen (brutto) bei einem Aktienanteil von 25 %: 2 3 %. Umverteilung von Aktiven zu Rentnern geht auch mit dem Umwandlungssatz 6.0 % weiter. Lebenslang garantierte Rentenleistungen werden von den Aktiven querfinanziert. Rentenleistungen werden mittels ungedeckten Checks zulasten der zukünftigen Generationen garantiert. 3. November 2015 Folie 73

74 Entpolitisierung des UWS Forderung der SVP Entpolitisierung des Umwandlungssatzes! Das paritätische Organ jeder Vorsorgeeinrichtung soll den Umwandlungssatz selber bestimmen. Als Alternative: Der Bundesrat setzt aufgrund von versicherungstechnisch korrekten und nachhaltig finanzierbaren Grundlagen den Umwandlungssatz und damit die lebenslang garantierten Rentenleistungen fest. Einbezogen wird auch eine Kapitalreserve um kurzfristige Schwankungen auszugleichen. Änderungen des UWS werden in kleinen Schritten durchgeführt. Erhöhung des AHV-Referenzalters auf 67 lindert die Querfinanzierung von Jung zu Alt. 3. November 2015 Folie 74

75 Eintrittsschwelle beibehalten! Forderung der SVP Eintrittsschwelle muss bleiben. Ständerat will Eintrittsschwelle und Koordinationsabzug angleichen. Ausdruck des 3-Säulen-Prinzips: was in der 1. Säule versichert ist, muss in der 2. Säule nicht nochmals versichert werden. Senkung oder Aufhebung der Eintrittsschwelle würde dank Doppelversicherung eine beträchtliche Besserstellung der Personen mit tiefen Einkommen bringen. Leistungen der 1. und 2. Säule: max. 60% des letzten Bruttolohns 3. November 2015 Folie 75

76 Koordinationsabzug beibehalten! Forderung der SVP Koordinationsabzug von CHF (7/8 der max. einfachen AHV-Rente) muss bleiben. Ausdruck des 3-Säulen-Prinzips: was in der 1. Säule versichert ist, muss in der 2. Säule nicht nochmals versichert werden. Senkung oder Aufhebung des Koordinationsabzugs würde dank Doppelversicherung eine beträchtliche Besserstellung der Personen mit tieferen Einkommen bringen. Leistungen der 1. und 2. Säule: max. 60% des letzten Bruttolohns 3. November 2015 Folie 76

77 Zuschüsse an die Übergangsgeneration (1/3) Vorschlag Bundesrat: Vorsorgeeinrichtungen müssen denjenigen Personen, die bei Inkrafttreten der Änderungen das 40. Altersjahr vollendet haben (Übergangsgeneration), die Leistungen nach dem bisherigen Gesetz garantieren. Altersrenten werden während 25 weiteren Jahren mit einem Umwandlungssatz von 6.8 % berechnet! Vorschlag Ständerat: Die Leistungsgarantien sollen erst ab dem 50 Altersjahr ausgerichtet werden. Sicherheitsfonds richtet für diese erhöhten Leistungen Zuschüsse an Vorsorgeeinrichtungen aus. Dafür werden Beiträge erhoben. Lösungsansatz des Bundesrats und des Ständerates verlangen nach einer doppelten Schattenrechnung während 25 bzw. 15 Jahren. 3. November 2015 Folie 77

78 Forderungen der SVP Zuschüsse an die Übergangsgeneration (2/3) Die Finanzierung der Leistungen an die Übergangsgeneration soll nicht zentral über den Sicherheitsfonds, sondern kassenintern erfolgen. Finanzierung über Abgaben an den Sicherheitsfonds benachteiligt die Vorsorgewerke, die ihre Hausaufgaben bereits gemacht haben, ihre Rückstellungen verstärkt, die Alters- und Deckungskapitalien ihrer Versicherten/Rentner zulasten ihrer Erfolgsrechnung erhöht haben. Doppelte Belastung der sorgfältig agierenden Vorsorgewerke und ihrer Versicherten 3. November 2015 Folie 78

79 Zuschüsse an die Übergangsgeneration (3/3) Wenn schon eine zentrale Lösung eingeführt werden muss: Beschränkung der nach heutigem Recht garantierten Rentenleistungen für Versicherte, die beim Inkrafttreten der Revision das 57. Altersjahr erreicht haben. Vorsorgewerke, die Zuschüsse des Sicherheitsfonds beziehen, dürfen keine anderen Leistungsverbesserungen vornehmen, sobald die zukünftigen Kapitalerträge das wieder zulassen. Ausgleich nur von Jung zu Alt, nicht aber von der überobligatorischen zur obligatorischen Vorsorge. 3. November 2015 Folie 79

80 ZWEITER SCHRITT Stabilisierungsregel Variante 1: Sinkt der Fondsbestand nach Einführung 65/65 unter 80 % wird das Rentenalter bis 67 schrittweise erhöht. Stabilisierungsregel Variante 2: Anpassung des Rentenalters in 3 Monatsschritten an die Lebenserwartung und zusätzlich bei Unterschreiten des Fondsbestandes Erhöhung der MwSt. um 0,5 %. 80

81 Tagung Altersvorsorge 2020 SVP Kanton Zürich Sechs Forderungen Markus Binder Präsident Arbeitsgruppe AV 2020 SVP Kanton Zürich

82 1.Aufteilung der Monsterreform 2.Anpassung Referenzalter 3.Kein unnötiger Leistungsausbau Seite 82

83 4. Rasche Senkung des BVG Mindestumwandlungssatzes 5. Stopp der Zwangsumverteilung in der Zweiten Säule 6. Echte Schuldenbremse für die AHV Seite 83

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