Hilfe- und Pflegebedürftige in Privathaushalten in Deutschland 2002

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1 Hilfe- und Pflegebedürftige in Privathaushalten in Deutschland 2002 Schnellbericht Erste Ergebnisse der Repräsentativerhebung im Rahmen des Forschungsprojekts Möglichkeiten und Grenzen einer selbständigen Lebensführung hilfe- und pflegebedürftiger Menschen in privaten Haushalten (MuG 3) Im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Infratest Sozialforschung, München Ansprechpartner: Ulrich Schneekloth 089/ Ingo Leven 089/ München, Juli 2003 SB

2 Inhaltsverzeichnis Seite Vorbemerkung 3 Methodik 5 1. Anzahl und Struktur der Hilfe- und Pflegebedürftigen in Privathaushalten 7 2. Beeinträchtigungsprofile Versorgungssituation Familiäre Pflege und Betreuung Inanspruchnahme professioneller Pflege- und Versorgungsleistungen Hilfsmittel und Ausstattung der Wohnungen Nicht gedeckter Hilfebedarf Präferierte Wohnform Resümee 34 Anhang Tabellarischer Nachweis Hilfe- und Pflegebedürftige nach Einschränkungen bei alltäglichen Verrichtungen Auszug aus dem Erhebungsinstrument ADL/iADL-Abfrage Kognitives Screening (6CIT) 2

3 Vorbemerkung Die Sicherung der Lebenssituation von Menschen, die aufgrund einer Krankheit oder einer Behinderung insbesondere im hohen Alter auf Hilfe oder Pflege angewiesen sind, bildet nach wie vor eine wichtige sozial- und gesellschaftspolitische Aufgabenstellung in Deutschland. Ein nachhaltiger und sich in Zukunft verschärfender Problemdruck ergibt sich aus der Verschiebung der Altersstruktur der Bevölkerung (demografischer Wandel). Insgesamt stellt sich dabei die Frage, wie vor diesem Hintergrund die Rahmenbedingungen gestaltet werden müssen, damit Hilfe- und Pflegebedürftige ihr Leben trotzdem möglichst selbstbestimmt und selbständig gestalten können und welche Hilfen erforderlich sind, damit der gewünschte Vorrang der häuslichen Versorgung vor der stationären Pflege auch in Zukunft weiter aufrechterhalten werden kann. Im Anschluss an die 1991 durchgeführte erste Studie zu den Möglichkeiten und Grenzen selbständiger Lebensführung (MuG 1) hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend nun eine Folgeuntersuchung Möglichkeiten und Grenzen einer selbständigen Lebensführung hilfe- und pflegebedürftiger Menschen in privaten Haushalten (MuG 3) in Auftrag gegeben. Für die Untersuchung ist ein Forschungsverbund gebildet worden, bestehend aus: Infratest Sozialforschung, München (Federführung), in Verbindung mit NFO Infratest Gesundheitsforschung, München Heinemann & PartnerInnen, c/o. IGF e. V., Berlin, ISG Sozialforschung und Gesellschaftspolitik e. V., Köln Dr. Jan Schröder Beratungsgesellschaft mbh (JSB), Bonn Arbeitsgruppe für Psychogeriatrie am Zentralinstitut für seelische Gesundheit (ZI), Mannheim Infratest ist für die Konzeption und Erstellung der vorgesehenen Repräsentativerhebung verantwortlich. Die Kooperationspartner führen vertiefende Zusatzuntersuchungen zu den Themengebieten Häusliche Pflegearrangements (Heinemann & PartnerInnen), Regionale Versorgungsstrukturen (ISG), Ansätze wirkungsorientierter kommunaler Steuerung (JSB) sowie Demenzielle und andere psychische Erkrankungen bei älteren Menschen in Privathaushalten (ZI) durch. Im Rahmen der Repräsentativerhebung werden insbesondere folgende Fragestellungen untersucht: Gibt es im Vergleich zu 1991 (Repräsentativerhebung MuG 1) Veränderungen hinsichtlich der Möglichkeit, eine weitgehend selbständige Lebensführung im Privathaushalt bis ins hohe Alter aufrechtzuerhalten (Alltagskompetenzen bei alltäglichen Verrichtungen)? Wie hat sich vor dem Hintergrund des demografischen Wandels der Hilfe- und Pflegebedarf entwickelt? 3

4 Lassen sich Trends identifizieren, die möglicherweise zu Modifizierungen bei den bisher typischerweise familiär organisierten häuslichen Hilfe- und Pflegearrangements führen? In engem Zusammenhang damit stehen die Prozesse, die sich im Zuge der Einführung der Pflegeversicherung ergeben haben. Leitfragestellungen sind hierbei: Welche Konsequenzen hat der weitere Ausbau der professionellen ambulanten Versorgungsstruktur für die Lebenssituation von Hilfe- und Pflegebedürftigen? Werden mehr professionelle oder auch semiprofessionelle Hilfen in Anspruch genommen? Gibt es darüber hinaus auch Ansätze für eine neue Kultur des Helfens? Sind die verfügbaren Hilfen bedarfsadäquat? Gibt es relevante nicht gedeckte Bedarfslagen (z. B. bei der Betreuung von demenziell erkrankten Hilfe- und Pflegebedürftigen)? Wie entwickelt sich die Belastung der häuslichen Hauptpflegepersonen? Wie ist der Hilfebedarf der vorrangig hauswirtschaftlich Hilfebedürftigen zu beurteilen, die (noch) keine Leistungen der Pflegeversicherung beziehen? Die Untersuchung bezieht sich auf die Situation von Hilfe- und Pflegebedürftigen in Privathaushalten. Der Bereich der stationären Pflege, der im Forschungsprojekt Möglichkeiten und Grenzen selbständiger Lebensführung in stationären Einrichtungen (MuG 2: Repräsentativerhebung 1994) abgebildet wurde, bleibt auch diesmal wieder einer ggf. später durchzuführenden Folgestudie vorbehalten. Der vorliegende Schnellbericht liefert einen ersten Überblick zu einigen zentralen Ergebnissen der neuen Repräsentativerhebung (Feldzeit von November 2002 bis Anfang April 2003: Stichtagsbezug Jahresende 2002). Die Gesamtergebnisse sowie die Analysen werden in dem eigentlichen Endbericht dann im Laufe des Jahres 2004 vorgelegt. 4

5 Methodik Die methodische Grundlage der Repräsentativerhebung im Projekt MuG 3 bilden zwei in Deutschland (alte und neue Bundesländer) erhobene Bevölkerungsstichproben. Befragt wurde zum einen eine zufällige Auswahl von Privathaushalten in Deutschland. Die Stichprobe wurde nach dem sog. Random-Route-Verfahren (ADM-Design) gebildet. 1 Ergänzt wurde diese allgemeine Bevölkerungserhebung durch eine sog. Aufstockungsstichprobe von Haushalten, in denen Personen im Alter ab 70 Jahren leben. Diese Ergänzungsstichprobe basiert auf dem Adressenbestand einer von Infratest kontinuierlich durchgeführten und thematisch nicht verwandten Repräsentativerhebung, aus denen die zu befragenden Seniorenhaushalte vorselektiert werden konnten. 2 Beide Stichproben wurden nach Abschluss der Erhebung zusammengeführt und einheitlich auf die Struktur der Bevölkerung in Privathaushalten im Jahre 2002 hochgerechnet. 3 Befragt wurde die Person, die nach eigener Einschätzung am besten über die häusliche Situation insgesamt Auskunft geben kann. Nur dieser Zugang kann gewährleisten, dass alle Hilfe- und Pflegebedürftigen, unabhängig vom Schweregrad und der Art der Einschränkungen, auch tatsächlich mit einbezogen werden können. Der Fragebogen basiert im Wesentlichen auf dem Erhebungsinstrument, das bereits Ende 1991/Anfang 1992 im Rahmen der Untersuchung MuG 1 erfolgreich eingesetzt worden war. Aufgrund der analogen Operationalisierung von Hilfe- und Pflegebedarf anhand einer insgesamt 24 Items umfassenden ADL/iADL-Liste ist die Vergleichbarkeit mit den Ergebnissen der damaligen Untersuchung hinreichend gewährleistet. 4 Die damit abgebildeten Beeinträchtigungen gehen weit über den Begriff des Pflegebedarfs gemäß SGB XI hinaus. Identifiziert werden auch die Personen, die vorrangig hauswirtschaftliche Hilfe benötigen, ohne dass bereits ein erheblicher Pflegebedarf, der Leistungen der Pflegeversicherung begründet, vorliegt. Ergänzt wurde dieses Instrumentarium durch ein auf Vorschlag vom und in enger Abstimmung mit dem Zentralinstitut für seelische Gesundheit, Mannheim, herangezogenes Screening- Verfahren zur Abgrenzung von Personen, deren Hilfe- und Pflegebedarf in Zusammenhang mit kognitiven Beeinträchtigungen auftritt. Zum Einsatz kam hierbei eine adaptierte Fassung des sog. 6 Item Cognitive Impairment Test (6CIT: Brooke & Bullock 1999). 5 Dieses sehr kurze und nur wenige Minuten andauernde Screening, das gemäß den Ergebnissen der von Brooke und Bullock vorgenommenen Validierungsstudie hoch mit dem klassischen Mini-Mental State Exam Vgl. dazu z. B. von der Heyde, Chr. und Löffler, U.: Die ADM-Stichprobe in: Planung und Analyse 20/1993, S Es handelt sich auch in diesem Fall um eine Zufallsauswahl von Haushalten, die allerdings bereits vorab einmal befragt worden waren. Als Referenzstatistik dienten die Ergebnisse des Mikrozensus 2002 des Statistischen Bundesamtes. Hilfe- oder Pflegebedarf liegt dann vor, wenn eine der 24 ADL s/iadl s entweder allein unmöglich oder im Falle von Schwierigkeiten nur mit regelmäßiger fremder Hilfe ausgeführt werden können. Vgl. hierzu Schneekloth, U./Potthoff, P.: Hilfe- und Pflegebedürftige in privaten Haushalten, Stuttgart Brooke, P. and Bullock, R.: Validation Of A 6 Item Cognitive Impairment Test With A View To Primary Care Usage. International Journal of Geriatric Psychiatry, 14, (1999). 5

6 (MMSE) korreliert, wurde unmittelbar mit der hilfe- und pflegebedürftigen Person durchgeführt. In den Fällen, in denen ein anderes Haushaltsmitglied Auskunftgeber war, wurde im Anschluss die hilfe- und pflegebedürftige Person mit dem kurzen Screening-Instrument ergänzend befragt. Einbezogen werden konnten auf diese Weise insgesamt 81% der Personen, die anhand der ADL/iADL-Abfrage als hilfe- und pflegebedürftig identifiziert worden waren. Für die restlichen 19%, die in der Regel auf ausdrücklichen Wunsch der Angehörigen aufgrund des Schweregrades der Beeinträchtigung nicht mehr unmittelbar befragt werden sollten, liegt eine Fremdauskunft zum Grad einer vorhandenen kognitiven Beeinträchtigung vor, auf die in diesem Fall ersatzweise zurückgegriffen werden kann. Die Erhebung stützt sich insgesamt auf befragte Haushalte. Hierbei liegen Informationen über Personen vor. Auf Basis der Ergebnisse der ADL/iADL-Abfrage lassen sich im Rahmen der Stichprobe Haushalte identifizieren, in denen Personen mit Hilfe- oder Pflegebedarf leben. Abzüglich der Interviews, die aufgrund von Verweigerungen oder einer generellen Nichtantreffbarkeit des Haushalts nicht zustande kamen, beträgt die Ausschöpfung der allgemeinen Bevölkerungsstichprobe 56,2%. Die Aufstockungsstichprobe Haushalte mit Senioren ab 70 Jahren wurde erwartungsgemäß da es sich in diesem Fall um eine Befragung von bereits vorab einmal einbezogenen Haushalten handelt mit einer höheren Ausschöpfung von 72,1% abgeschlossen. Die Erhebung wurde als computergestützte persönlich-mündliche Befragung (CAPI) im Zeitraum November 2002 bis Anfang April 2003 durchgeführt. Trotz dieses für die umfangreiche Feldarbeit benötigten Zeitfensters können die Daten insgesamt als Stichtagserhebung zum Zeitpunkt Jahresende 2002 interpretiert werden. 6

7 1. Anzahl und Struktur der Hilfe- und Pflegebedürftigen in Privathaushalten Die Gruppe der Pflegebedürftigen lässt sich in Deutschland als Personen mit Leistungsbezug nach dem Sozialgesetzbuch XI eindeutig abgrenzen. Der Bezug von Leistungen der Pflegeversicherung setzt eine Begutachtung durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) voraus, bei der anhand eines standardisierten Verfahrens ein sog. erheblicher Pflegebedarf festgestellt worden ist. Voraussetzung hierfür ist, dass aufgrund von Einschränkungen sowohl bei den relevanten körperbezogenen, als auch bei hauswirtschaftlichen Verrichtungen ein Hilfeund Pflegebedarf von mindestens 90 Min. täglich vorliegt. 6 Zahl der Personen Nach den Ergebnissen der Repräsentativerhebung erhalten in Deutschland zum Jahresende 2002 knapp 1,4 Mio. in Privathaushalten wohnende Personen Leistungen aus der Pflegeversicherung. Knapp 1,1 Mio. leben in den alten Bundesländern (incl. Berlin-West) und etwa über 300 Tsd. in den neuen Bundesländern. 93% der Pflegebedürftigen sind gesetzlich, zum Beispiel in der AOK oder in einer Ersatzkasse, pflegeversichert und erhalten Leistungen der Sozialen Pflegeversicherung. Die übrigen 7% gehören einer Privaten Pflegeversicherung an. Tabelle 1.1 Zahl der Hilfe- und Pflegebedürftigen in Privathaushalten in Deutschland - Jahresende 2002 (absolut in Tausend) abs. i. Tsd. Bund West Ost Pflegebedürftige insgesamt 1) davon mit: Pflegestufe Pflegestufe Pflegestufe Vorrangig hauswirtschaftlich Hilfebedürftige 2) davon mit täglichem Hilfebedarf wöchentlichem Hilfebedarf Eher seltenem Hilfebedarf ) Leistungsbezieher der Sozialen (SPV) und der Privaten Pflegeversicherung (PPV) 2) Personen mit Einschränkungen bei alltäglichen Verrichtungen ohne Pflegebedarf im Sinne des SGB XI Infratest Repräsentativerhebung Vgl. hierzu die Abgrenzungskriterien in den 14 und 15, SGB XI. 7

8 Grafik 1.1 Pflegebedürftige in Privathaushalten nach den Bedarfsstufen des SGB XI - Leistungsbezieher der Sozialen und der Privaten Pflegeversicherung zum Jahresende 2002 (in %) Pflegestufe 3 11 Pflegestufe 2 33 Pflegestufe 1 56 Differenziert nach den Pflegestufen gemäß 15, SGB XI erhalten in etwa 780 Tsd. Pflegebedürftige (56%) Leistungen nach der Pflegestufe 1 ( erheblich Pflegebedürftige ). Weitere 460 Tsd. (33%) erhalten Leistungen nach der Pflegestufe 2 ( Schwerpflegebedürftige ) und rd. 150 Tsd. (11%) erhalten Leistungen nach der Pflegestufe 3 ( Schwerstpflegebedürftige ). 7 Einschränkungen bei vorrangig hauswirtschaftlichen alltäglichen Verrichtungen unterhalb der Schwelle des erheblichen Pflegebedarfs weisen weitere knapp 3 Mio. Menschen in Privathaushalten auf. In etwa 2,4 Mio. leben in den alten Bundesländern und rd. 600 Tsd. in den neuen Ländern. Gruppiert man diese Personen mit vorrangig hauswirtschaftlichem Hilfebedarf nach der Häufigkeit, in der der Unterstützungsbedarf nach Auskunft des Haushaltes anfällt, so benötigen 46% täglich, 36% ein- oder mehrfach im Verlauf der Woche und 19% eher seltener und damit nur sehr unregelmäßig Hilfe oder Unterstützung. Knapp 360 Tsd. bzw. 12% dieser Personengruppe hatten ebenfalls einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung gestellt, der jedoch abgelehnt worden ist. Bei weiteren 6% wurde der Antrag gestellt, ohne zum Zeitpunkt der Erhebung bereits entschieden worden zu sein. Über 80% haben hingegen von vornherein auf einen Antrag auf Leistung der Pflegeversicherung verzichtet, mehrheitlich deshalb, da die Person kein Pflegefall sei bzw. aufgrund der Einschätzung, dass der Antrag mangels pflegerischen Bedarfes abschlägig beschieden würde. 7 Die hochgerechneten Ergebnisse der Repräsentativerhebung decken sich sehr gut mit den vom zuständigen Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung regelmäßig veröffentlichten Statistiken zur Sozialen Pflegeversicherung. 8

9 Demografische Struktur Pflegebedürftigkeit tritt als Risiko insbesondere bei hochbetagten älteren Menschen in Erscheinung. Mit einem Anteil von 45% ist fast jeder Pflegebedürftige in Privathaushalten 80 Jahre oder älter. Immerhin 21% der Pflegebedürftigen sind hingegen noch im Alter unter 60 Jahren. Bedenkt man, dass Frauen nach wie vor eine höhere Lebenserwartung aufweisen als Männer, so überrascht es wenig, dass mit 64% in etwa zwei Drittel der Pflegebedürftigen weiblich sind. Etwas über 30% der Pflegebedürftigen sind verheiratet. Mit 43% ist die Mehrheit verwitwet. Weitere 6% sind geschieden und 19% der Pflegebedürftigen ledig. Der Familienstand korreliert natürlich mit dem Alter der Pflegebedürftigen: je älter die Person ist, desto größer die Wahrscheinlichkeit, verwitwet zu sein. Nimmt man die Gruppe der Hochbetagten im Alter ab 80 Jahren, so sind es hier bereits 73%, die verwitwet sind, während nicht mehr als 18% als Verheiratete mit einem Partner zusammenleben. Tabelle 1.2 Demografische Struktur der Hilfe- und Pflegebedürftigen in Privathaushalten - Jahresende 2002 in % Pflegebedürftige 1) Sonstige Hilfebedürftige 2) Geschlecht Männlich Weiblich Alter bis und älter 14 7 Durchschnitt (in Jahren) 70,2 68,0 Familienstand verheiratet verwitwet geschieden 6 5 Ledig Haushaltsgröße 1 Person Personen Personen Personen und mehr Personen ) Leistungsbezieher der Sozialen (SPV) und der Privaten Pflegeversicherung (PPV) 2) Personen mit Einschränkungen bei alltäglichen Verrichtungen ohne Pflegebedarf im Sinne des SGB XI Infratest Repräsentativerhebung

10 Auffällig ist der hohe Anteil von Pflegebedürftigen, die allein in einem Einpersonenhaushalt leben. Mit 31% trifft dies auf fast jeden dritten Betroffenen zu. Weitere 41% leben meistens zusammen mit dem Ehepartner in einem Zweipersonenhaushalt und 28% werden in größeren Haushalten betreut. Insgesamt entspricht dieses Ergebnis der typischen Lebensform von älteren Menschen in Privathaushalten. Bezogen auf die Gesamtbevölkerung leben 31% der Personen ab 60 Jahren und sogar 59% der Personen im Alter ab 80 Jahren allein in einem Einpersonenhaushalt. 58% der Personen ab 60 Jahren leben in einem Zweipersonenhaushalt und 11% in größeren Haushalten. Inwieweit diese Wohnformen mit prekären Versorgungssituationen verbunden sind, wird in Kapitel 3 näher beleuchtet. Altersabhängigkeit Bezieht man den Anteil der Hilfe- und Pflegebedürftigen auf die Gesamtbevölkerung, so bestätigt sich, dass das Risiko einer Hilfe- und Pflegebedürftigkeit vorrangig bei hochbetagten Personen in einem relevanten Ausmaß in Erscheinung tritt. Bei den 65 bis 79-Jährigen, die in Privathaushalten leben, sind es nicht mehr als 4%, die auf Leistungen der Pflegeversicherung angewiesen sind. Weitere 9% der Männer sowie 12% der Frauen benötigen vorrangig hauswirtschaftliche Hilfe, ohne bereits zu den Leistungsempfängern der Pflegeversicherung zu gehören. Bei den 80-Jährigen und Älteren sind es 15% der Männer und 21% der Frauen, die in Privathaushalten Leistungen der Pflegeversicherung beziehen. Weitere 22% der Männer und 27% der Frauen zählen hier zu den vorrangig hauswirtschaftlich Hilfebedürftigen. Grafik 1.2 Anteile Hilfe- und Pflegebedürftiger an den Altersgruppen der Bevölkerung - Leistungsbezieher der Sozialen und der Privaten Pflegeversicherung sowie sonstige Hilfebedürftige in Privathaushalten zum Jahresende 2002 (in % der entsprechenden Altersgruppen) Pflegebedürftige Sonstige Hilfebedürftige Frauen Männer bis bis

11 Bei der Bewertung muss natürlich berücksichtigt werden, dass die Personen, die aufgrund ihres Hilfe- und Pflegebedarfs bereits in eine stationäre Einrichtung gewechselt sind, hier nicht mitgerechnet werden. Nach den Ergebnissen der Repräsentativerhebung im Projekt MuG 2 von 1994 lebten zum damaligen Zeitpunkt etwa 14% der hochbetagten Menschen im Alter ab 80 Jahren in einer stationären Einrichtung (10% Pflegebedürftige und 4% mit vorrangig hauswirtschaftlichem Hilfebedarf). Zählt man diese Gruppe mit hinzu, so ergibt sich, dass auch bei Personen im Alter ab 80 Jahren über 40% selbständig und ohne Bedarf an fremder Hilfe wohnen und leben können. Pflegebedürftig im engeren Sinne sind nach dieser Rechnung knapp 30%, während weitere knapp 30% vorrangig auf hauswirtschaftliche Hilfen angewiesen sind. Tabelle 1.3 Anteil der Hilfe- und Pflegebedürftigen in Privathaushalten an den Altersgruppen der Bevölkerung - Bevölkerung in Privathaushalten, Jahresende 2002 (in %) In % Pflegebedürftige 1) Sonstige Hilfebedürftige 2) männlich weiblich männlich weiblich Unter 15 Jahre 0,6 0,5 0,6 0, Jahre 0,4 0,3 0,8 0, Jahre 0,6 0,5 1,8 2, Jahre 1,2 1,0 3,6 3, Jahre 2,5 2,1 6,3 7, Jahre 3,7 3,7 10,2 13, Jahre 6,5 6,8 15,3 17, Jahre 13,3 15,5 14,3 25, Jahre 14,6 20,2 23,8 29,0 90 Jahre und älter 20,9 32,4 36,3 27,0 Insgesamt 1,3 2,7 2,1 4,5 60 und älter 3,9 6,4 8,5 12,8 80 und älter 15,1 20,6 21,5 27,0 1) Leistungsbezieher der Sozialen (SPV) und der Privaten Pflegeversicherung (PPV) 2) Personen mit Einschränkungen bei alltäglichen Verrichtungen ohne Pflegebedarf im Sinne des SGB XI Infratest Repräsentativerhebung

12 2. Beeinträchtigungsprofile Eines der charakteristischen Merkmale bei Pflegebedarf sind die auftretenden Beeinträchtigungen im Bereich der alltäglichen Verrichtungen. Bereits anhand einer Auswahl einzelner Aktivitäten lässt sich das Profil der Einschränkungen relativ gut abbilden. (Die Gesamtergebnisse sind im Anhang tabellarisch dokumentiert.) Körperbezogene Beeinträchtigungen Typisch bei Pflegebedürftigkeit ist der vorhandene Hilfebedarf im Bereich der zentralen körperbezogenen Verrichtungen, wie etwa bei der täglichen Hygiene, im Bereich der basalen Mobilität oder bei der Ernährung. Grafik 2.1 Ausgewählte Einschränkungen bei körperbezogenen alltäglichen Verrichtungen - Leistungsbezieher der Sozialen und der Privaten Pflegeversicherung sowie sonstige Hilfebedürftige in Privathaushalten zum Jahresende 2002 (in %) Aktivität allein unmöglich: Stufe 3 Stufe 2 Stufe 1 Sonst. Hilfebed Sich duschen/waschen An-/ausziehen In der Wohnung umhergehen Toilette nutzen Nahrung zu sich nehmen 12

13 Pflegebedürftige der Pflegestufe 3 sind bei der Gesamtheit der Verrichtungen, die sich auf die basalen Voraussetzungen einer selbständigen Lebensführung beziehen, weitgehend hilflos. 81% können sich allein unmöglich duschen oder waschen, 72% können sich nicht allein in der Wohnung umherbewegen. Zwei Drittel können sich weder allein an- und ausziehen noch die Toilette benutzen. 44% sind nicht mehr in der Lage, alleine Nahrung oder Getränke zu sich zu nehmen. Für Pflegebedürftige der Pflegestufe 2 sind vor allen Dingen die Einschränkungen im Bereich der täglichen Hygiene charakteristisch. Mit 61% können sich zwei Drittel der betroffenen Personen alleine unmöglich duschen oder sich waschen. 48% können sich alleine nicht an- und ausziehen, weitere 42% können dies nur mit Schwierigkeiten und mit 31% kann ebenfalls fast ein Drittel nicht alleine die Toilette benutzen. Pflegebedürftige der Pflegestufe 1 weisen ebenfalls schwerpunktmäßig im Bereich der täglichen Hygiene, wenn auch in einem etwas geringeren Ausmaß, Einschränkungen auf. 36% können sich hier allein unmöglich duschen oder sich waschen. Weitere 41% können dies nur mit Schwierigkeiten. Für immerhin 9% gilt, dass auch sie nicht alleine die Toilette nutzen können. Anhand der vorliegenden Informationen lässt sich die im Rahmen der Begutachtung durch die medizinischen Dienste vorgenommene Einstufung in die drei unterschiedlichen Pflegestufen gut nachvollziehen. Jenseits von möglichen einzelnen Abweichungen, die im Rahmen einer Repräsentativerhebung natürlich nicht weiter aufgeklärt werden können, unterscheiden sich die Pflegebedürftigen der drei Pflegestufen hinreichend deutlich bezüglich der vorhandenen Einschränkungen und Beeinträchtigungen. Diejenigen Hilfebedürftigen in Privathaushalten, die von uns als Personen mit vorrangig hauswirtschaftlichem Hilfebedarf gekennzeichnet werden (Sonstiger Hilfebedarf), weisen im Bereich der körperbezogenen alltäglichen Verrichtungen keine gravierenden Einschränkungen auf. 6% dieser Gruppe können sich zwar ebenfalls nicht duschen oder waschen und weitere 4% können sich nicht an- und ausziehen. Hierbei handelt es sich allerdings mehrheitlich um diejenigen, über deren Antrag auf Leistung der Pflegeversicherung zum Zeitpunkt der Erhebung noch nicht endgültig entschieden war. Rechnet man diese Gruppe heraus, so verbleibt nur noch ein verschwindend geringer Prozentsatz von Personen, die einen Pflege begründenden Hilfebedarf im körperbezogenen Bereich aufweisen. Hauswirtschaftlich-instrumentelle Einschränkungen Im Bereich der hauswirtschaftlich-instrumentellen alltäglichen Verrichtungen, also etwa beim Einkaufen, dem Wohnung-saubermachen, beim Mahlzeiten-zubereiten oder auch beim Finanzen-regeln und der Fähigkeit, sich draußen alleine zurecht zu finden, sind Pflegebedürftige mit Leistungsbezug der Pflegeversicherung ebenfalls weitgehend hilflos. Vier von fünf Pflegebedürftigen der Pflegestufen 2 und 3 können alleine nicht einkaufen oder die Wohnung saubermachen. 83% der Stufe 3 und 66% der Stufe 2 können sich alleine unmöglich Mahlzeiten zubereiten. 13

14 Bei den Pflegebedürftigen in Pflegestufe 1 sind es 65%, die nicht einkaufen können, 64%, die nicht die Wohnung saubermachen können sowie 36%, die sich keine Mahlzeiten zubereiten können. Bei dieser Gruppe sind auf der anderen Seite im hauswirtschaftlichen Bereich aber noch Eigenleistungen möglich. Bei den vorrangig hauswirtschaftlich Hilfebedürftigen sind es 27%, die allein unmöglich, und weitere 46%, die nur mit Schwierigkeiten einkaufen oder ihre Wohnung saubermachen können. 8% können sich keine und weitere 18% nur mit Schwierigkeiten Mahlzeiten zubereiten. Sichtbar wird, dass auch im hauswirtschaftlichen Bereich der Hilfebedarf bei dieser Personengruppe deutlich geringer ausgeprägt ist als bei Pflegebedürftigen mit Leistungen der Pflegeversicherung. Auffällig ist, dass 65% der Pflegebedürftigen mit Stufe 3 und 59% mit Stufe 2 nicht ihre Finanzen regeln können. 64% bzw. 54% können sich außerhalb der eigenen Wohnung nicht mehr zurechtfinden. Bei Pflegebedürftigen mit Stufe 1 sind es 34%, die ihre Finanzen nicht mehr regeln können, und 26%, die sich außerhalb der Wohnung nicht mehr zurechtfinden. Auch hier sind die entsprechenden Einschränkungen mit 11% bzw. 7% bei den sonstigen Hilfebedürftigen wieder deutlich geringer ausgeprägt. Der Hilfebedarf gerade bei diesen spezifischen Aktivitäten deutet darauf hin, dass die Einschränkungen offenbar nicht allein durch körperliche Erkrankungen oder Schädigungen verursacht sind. Grafik 2.2 Ausgewählte Einschränkungen bei hauswirtschaftlich-instrumentellen Verrichtungen - Leistungsbezieher der Sozialen und der Privaten Pflegeversicherung sowie sonstige Hilfebedürftige in Privathaushalten zum Jahresende 2002: nur Personen ab 15 Jahren (in %) Aktivität allein unmöglich: Stufe 3 Stufe 2 Stufe 1 Sonst. Hilfebed Einkaufen Saubermachen Mahlzeiten zubereiten Finanzen regeln Sich draußen zurechtfinden 14

15 Kognitive Beeinträchtigungen Im Rahmen der Repräsentativerhebung wurde ein zusätzliches Screening-Instrument eingesetzt, mit dem sich kognitive Beeinträchtigungen im Bereich des Gedächtnisses und der Orientierung nachweisen lassen. Die Testung mit dem sog. 6CIT (Brooke/Bullock 1999) liefert valide Hinweise auf eine möglicherweise beginnende oder aber bereits vorhandene Demenz. Der Test lässt sich in wenigen Minuten durchführen und korreliert, obgleich er bedeutend kürzer ist, sehr gut mit dem hier üblicherweise eingesetzten Mini-Mental State Exam (MMSE). Im Ergebnis zeigt sich, dass insgesamt 48% der Pflegebedürftigen in Privathaushalten kognitive Beeinträchtigungen aufweisen, die auf eine beginnende oder bereits ausgeprägte demenzielle Erkrankung hinweisen. Bei den Pflegebedürftigen mit Stufe 1 trifft dies auf 42% zu, in Pflegestufe 2 auf 57% und in Pflegestufe 3 auf 53%. Bei den sonstigen Hilfebedürftigen sind es hingegen 24%, bei denen kognitive Beeinträchtigungen festzustellen sind. Grafik 2.3 Hilfe- und Pflegebedürftige in Privathaushalten nach vorhandenen kognitiven Einschränkungen 1) - Leistungsbezieher der Sozialen und der Privaten Pflegeversicherung sowie sonstige Hilfebedürftige in Privathaushalten zum Jahresende 2002 (in %) Pflegestufe 3 53 Pflegestufe 2 57 Pflegebedürftige mit kogn. Einschränkungen: 48% Pflegestufe 1 42 Sonstige Hilfebedürftige 24 1) 6-CIT >7 (Brooke/Bullock 1999) 15

16 Charakteristisch ist, dass die kognitiven Beeinträchtigungen einerseits mit den bereits dargestellten Mobilitätseinschränkungen einhergehen, die den Pflegebedarf im Sinne des SGB XI begründen. Darüber hinaus deuten die Einschränkungen bei den instrumentellen alltäglichen Verrichtungen darauf hin, dass der Schweregrad der damit in der Regel einhergehenden psychischen Störungen erheblich sein dürfte. Immerhin 31% der Pflegebedürftigen mit kognitiven Beeinträchtigungen, die in Privathaushalten betreut werden, können unmöglich tagsüber mehrere Stunden allein in ihrer Wohnung bleiben. 25% können dies nur mit Schwierigkeiten. 35% können allein unmöglich telefonieren. Weitere 28% können dies nur mit Schwierigkeiten. 56% können sich außerhalb der Wohnung allein nicht mehr zurechtfinden und weitere 28% können dies nur mit Schwierigkeiten. 67% können ihre Finanzen nicht mehr regeln, 23% können dies nur mit Schwierigkeiten. Kognitive Beeinträchtigungen, die bei Pflegebedürftigen mehrheitlich auf eine demenzielle Erkrankung zurückzuführen sein dürften, stellen neben den vorrangig körperlich verursachten Mobilitätseinschränkungen das zweite wesentliche Profilmerkmal auch bei in Privathaushalten betreuten Pflegebedürftigen dar. Es ist evident, dass bei dieser Personengruppe neben der notwendigen Hilfe bei den typischen alltäglichen Aktivitäten ebenfalls ein entsprechend hoch ausgeprägter allgemeiner Betreuungs- und auch Aufsichtsbedarf anfällt. 8 Grafik 2.4 Kognitiv beeinträchtigte Pflegebedürftige nach Einschränkungen im instrumentellen Bereich - Leistungsbezieher der Sozialen und der Privaten Pflegeversicherung mit kognitiven Beeinträchtigungen in Privathaushalten zum Jahresende 2002 (in %) Nur mit Schwierigkeiten Allein unmöglich Stundenweise allein bleiben Telefonieren Sich draußen zurechtfinden Finanzen regeln 1) 6-CIT >7 (Brooke/Bullock 1999) 8 Die Situation von häuslich betreuten Hilfe- und Pflegebedürftigen mit demenziellen Erkrankungen wird im Rahmen des Forschungsprojekts in einer eigenständigen vertiefenden Untersuchung, die vom Zentralinstitut für seelische Gesundheit, Mannheim, verantwortet wird, ausführlich dargestellt. 16

17 Dauer seit Auftreten des Hilfe- und Pflegebedarfs Hilfe- und Pflegebedarf ist im Leben der betroffenen Menschen keinesfalls eine nur kurze Episode. Im Durchschnitt sind es bei den Pflegebedürftigen bereits 8 Jahre und bei den sonstigen Hilfebedürftigen fast 10 Jahre, die seit dem erstmaligen Auftreten von Einschränkungen im Bereich der selbständigen Lebensführung vergangen sind. Insgesamt sind bei jedem zweiten Pflegebedürftigen die ersten Beeinträchtigungen bereits vor 5 Jahren oder länger aufgetreten. Bei immerhin 28% sind es sogar schon 10 Jahre oder mehr. Bei der Mehrheit der Hilfe- und Pflegebedürftigen dürfte sich die gegenwärtige Intensität des Versorgungs- und Unterstützungsbedarfs schrittweise ausgeprägt haben. Anhand der vorliegenden Daten lässt sich der konkrete Verlauf allerdings nicht exakt beurteilen. Die vorliegenden Ergebnisse sprechen insgesamt dafür, dass Hilfe- und Pflegebedürftige aller Schweregrade relativ lange in privaten Haushalten gepflegt werden. 9 Grafik 2.5 Dauer des Hilfe- und Pflegebedarfs 1) - Leistungsbezieher der Sozialen und der Privaten Pflegeversicherung sowie sonstige Hilfebedürftige in Privathaushalten zum Jahresende 2002 (in %) Durchschnitt Pflegebedürftige : 8,2 Jahre Sonstige Hilfebedürftige: 9,7 Jahre Pflegebedürftige Sonstige Hilfebedürftige u. 1 Jahr 1-2 Jahre 3-4 Jahre 5-9 Jahre Jahre Jahre 25 Jahre u. mehr Unbekannt 1) Dauer seit dem erstmaligen Auftreten von (allgemeinem) Hilfebedarf 9 Die gegenwärtige Dauer der Phase, in der Beeinträchtigungen bei der selbständigen Lebensführung aufgetreten sind, darf auch insgesamt nicht mit der sog. Verweildauer verwechselt werden. Bei der hier vorgenommenen zeitpunktbezogenen Querschnittsbetrachtung bleiben sowohl die Pflegebedürftigen, die in eine stationäre Einrichtung gewechselt sind, als auch diejenigen, die bereits verstorben sind, grundsätzlich unberücksichtigt. Die Verweildauer misst hingegen die Dauer des Aufenthalts innerhalb eines definierten Zeitraumes, unabhängig davon, ob Personen bereits vor Ablauf in ein Heim gewechselt oder verstorben sind. 17

18 3. Versorgungssituation 3.1 Familiäre Pflege und Betreuung Es sind nach wie vor die näheren Angehörigen, also der engere Kreis der Familie, der die Hauptlast im Bereich der regelmäßig zu erbringenden Hilfeleistungen trägt. 92% der Pflegebedürftigen und auch 85% der sonstigen Hilfebedürftigen werden privat in der Regel von Familienangehörigen betreut. Bei 36% der Pflegebedürftigen ist es eine einzelne Person, bei 29% sind es zwei Personen und bei 27% drei und mehr Personen, die als private Helferinnen und Helfer an der Betreuung und Versorgung beteiligt sind. Im Durchschnitt betrachtet sind in den Fällen, in denen Privatpersonen regelmäßige Hilfeleistungen erbringen, bei Pflegebedürftigen in etwa 2 Helferinnen und Helfer beteiligt. Bei sonstigen Hilfebedürftigen sind mit im Schnitt 1,7 Personen etwas weniger einbezogen. Grafik 3.1 Zahl der an der Hilfe und Pflege beteiligten privaten Helferinnen und Helfer - Leistungsbezieher der Sozialen und der Privaten Pflegeversicherung in Privathaushalten zum Jahresende 2002 (in %) Durchschnitt Pflegebedürftige : 2,1 Helfer/innen Sonstige Hilfebedürftige: 1,7 Helfer/innen Niemand 1 Person 2 Personen 3 Personen 4 Personen 5 u.m. Personen 18

19 Private Hauptpflegeperson Fragt man nach der Hauptpflegeperson, die die Hauptverantwortung für die Sicherstellung der Versorgung und Betreuung trägt, so wird diese Funktion in der Regel von den engsten Familienangehörigen wahrgenommen. Bei insgesamt 28% der Pflegebedürftigen ist es der Ehepartner, bei 26% die Tochter, bei 12% die Mutter und bei weiteren 10% der Sohn, dem diese Aufgabe zukommt. In weiteren 17% der Fälle sind es sonstige Verwandte und bei 7% Nachbarn oder Bekannte. In der Regel handelt es sich bei dieser letzten Konstellation um etwas jüngere Pflegebedürftige bzw. um Personen ohne nähere Angehörige. Es sind im Kern die engeren familiären Verhältnisse, die bestimmen, wer die Rolle der Hauptpflegeperson einnimmt. Bei verheirateten Pflegebedürftigen ist es der Ehepartner, bei verwitweten und in der Regel hochbetagten Pflegebedürftigen die Tochter, ein Sohn oder vereinzelt auch die Schwiegertochter und bei jungen Pflegebedürftigen in der Regel die Mutter, die zuständig ist. Grafik 3.2 Hauptpflegepersonen von Pflegebedürftigen in Privathaushalten - Hauptpflegepersonen von Leistungsbeziehern der Sozialen und der Privaten Pflegeversicherung zum Jahresende 2002 (in %) (Ehe)Partner/in Tochter Geschlecht der Hauptpflegeperson: Weiblich 73% Männlich 27% Mutter Sohn Sontige/r Verwandte/r Nachbar/in, Bekannte/r Schwiegertochter Vater Enkel

20 Demografie Insgesamt 73% der Hauptpflegepersonen von Pflegebedürftigen sind weiblich und 27% männlich. Es sind demnach mehrheitlich, jedoch nicht ausschließlich Frauen, die in Privathaushalten pflegen. Mit 69% ist die Mehrheit verheiratet. 60% der Hauptpflegepersonen von Pflegebedürftigen sind bereits 55 Jahre oder älter. Dies unterstreicht noch einmal den Tatbestand, dass private Hilfeleistungen zu einem erheblichen Teil innerhalb der gleichen Generation erbracht werden. Von den Hauptpflegepersonen, die im erwerbsfähigen Alter zwischen 15 und 64 Jahren sind und die privat eine pflegebedürftige Person betreuen, sind 19% Vollzeit-erwerbstätig. Einer Teilzeit-Beschäftigung gehen 15% nach. 6% sind geringfügig beschäftigt. 60% sind hingegen nicht erwerbstätig. Tabelle 3.1 Demografische Struktur der privaten Hauptpflegepersonen von Hilfe- und Pflegebedürftigen - Jahresende 2002 in % bei Pflegebedürftigen 1) bei sonstigen Hilfebedürftigen 2) Geschlecht männlich weiblich Alter Bis und älter 7 4 Keine Angabe 3 6 Familienstand verheiratet verwitwet 12 8 geschieden 5 4 Ledig Erwerbsstatus 3) Vollzeit Teilzeit (bis 30 Stunden) Geringfügig (unter 15 Stunden) 6 3 Nicht erwerbstätig ) Leistungsbezieher der Sozialen (SPV) und der Privaten Pflegeversicherung (PPV) 2) Personen mit Einschränkungen bei alltäglichen Verrichtungen ohne Pflegebedarf im Sinne des SGB XI 3) Hauptpflegepersonen zwischen 15 und 64 Jahren Infratest Repräsentativerhebung

21 Wohnort der Hauptpflegeperson Die Übernahme der Rolle der Hauptpflegeperson setzt nicht unbedingt voraus, dass man mit der pflegebedürftigen Person im gleichen Haushalt wohnt. Nur insgesamt 62% der Pflegebedürftigen leben mit der Hauptpflegeperson unmittelbar zusammen. Bei 8% wohnt die Hauptpflegeperson im gleichen Haus und bei 14% weniger als 10 Minuten entfernt. Mehr als 10 Minuten entfernt wohnen die Hauptpflegepersonen von 8% der Pflegebedürftigen, während die restlichen 8%, wie bereits ausgeführt, keine regelmäßige private Hilfe oder Unterstützung erhalten. Pflegebedürftige, die in Mehrpersonenhaushalten wohnen, werden in so gut wie allen Fällen von einer privaten Hauptpflegeperson betreut, die im gleichen Haushalt oder nicht weiter als 10 Minuten entfernt wohnt. Etwas anders stellt sich die Situation von alleinlebenden Pflegebedürftigen dar. Hier verfügen nur 57% über eine Hauptpflegeperson, die nicht weiter als maximal 10 Minuten entfernt wohnt. Bei 14% sind es bereits bis zu 30 Minuten, bei 7% mehr als 30 Minuten, während 21% der alleinlebenden Pflegebedürftigen auf gar keine privaten Hilfen zurückgreifen können. Grafik 3.3 Wohnort bzw. Entfernung der privaten Hauptpflegeperson zur pflegebedürftigen Person - Leistungsbezieher der Sozialen und der Privaten Pflegeversicherung in Privathaushalten zum Jahresende 2002 (in %) Pflegebedürftige insgesamt Alleinlebende Pflegebedürftige (31%) Gleicher Haushalt 62 Gleicher Haushalt 0 Gleiches Haus 8 Gleiches Haus 20 bis zu 10 Min. 14 bis zu 10 Min. 37 bis zu 30 Min. 5 bis zu 30 Min. 14 Weiter entfernt 3 Weiter entfernt 7 Keine privaten Helfer 8 Keine privaten Helfer 21 Fehlend zu 100 = Keine Angabe 21

22 Verfügbarkeit Insgesamt ist die Tätigkeit von Hauptpflegepersonen in der Regel ein Full-Time-Job. Für 64% gilt, dass sie im Prinzip täglich rund um die Uhr zur Verfügung stehen müssen. 26%, in der Regel diejenigen, die nicht mit der pflegebedürftigen Person im gleichen Haushalt wohnen, sind täglich stundenweise, 8% im Wochenverlauf und nur 2% seltener verfügbar. Im Schnitt sind es 36,6 Stunden, die Hauptpflegepersonen pro Woche nach Schätzung der Auskunftgeber im weiteren Sinne für Hilfe, Pflege oder Betreuung aufwenden. Bei sonstigen Hilfebedürftigen wird der Aufwand auf 14,7 Stunden pro Woche geschätzt. Aus der Sicht der Auskunftgeber ist es interessanterweise die persönliche Betreuung, die im Rahmen der privat erbrachten Hilfeleistungen im Tagesverlauf relativ am häufigsten anfällt. 10 Immerhin 68% der Pflegebedürftigen erhalten mehrfach pro Tag und 14% zumindest einmal täglich entsprechende Hilfen aus der Familie oder Bekanntschaft. Pflegerische Hilfen im Bereich der Körperpflege werden für 54% der Pflegebedürftigen mehrfach täglich und bei 21% einmal täglich erbracht. Hilfe beim Essen und Trinken erhalten 48% mehrfach täglich und 7% zumindest einmal täglich. Hauswirtschaftliche Hilfen schließlich werden für 55% der Pflegebedürftigen mehrfach täglich und für 18% einmal täglich privat aus der Familie oder dem Bekanntenkreis erbracht. Grafik 3.4 Verfügbarkeit von Hauptpflegepersonen - Hauptpflegepersonen von Leistungsbeziehern der Sozialen und der Privaten Pflegeversicherung sowie von sonstigen Hilfebedürftigen in Privathaushalten zum Jahresende 2002 (in %) Täglich rund um die Uhr Täglich stundenweise Pflegebedürftige Im Wochenverlauf 8 20 Sonst. Hilfebedürftige Seltener Professionell erbrachte Pflegeeinsätze sind hierbei nicht berücksichtigt. Diese Leistungen werden im Kapitel 3.2 dargestellt. 22

23 Belastung In Anbetracht des erheblichen Aufwandes, der zur Versorgung und Betreuung der Pflegebedürftigen in Privathaushalten erforderlich ist, kann es wenig überraschen, dass die privaten Hauptpflegepersonen die damit verbundene Belastung als erheblich einschätzen. 42% der Hauptpflegepersonen von Pflegebedürftigen fühlen sich eher stark und 41% sogar sehr stark belastet. 10% geben an, eher wenig, und 7%, gar nicht belastet zu sein. Bei den Betreuern von sonstigen Hilfebedürftigen sind es hingegen 31%, die sich eher stark, und nur 8%, die sich sehr stark belastet fühlen. 40% geben hier an, eher wenig, und 21%, gar nicht belastet zu sein. Berücksichtigt wurden hierbei nur die Fälle, in denen die Hauptpflegeperson selber Auskunftgeber gewesen ist. 11 Hinsichtlich der Art der Belastung geben 68% der Hauptpflegepersonen von Pflegebedürftigen an, dass es sich sowohl um körperliche als auch um seelische Belastungen handelt. Vorrangig körperlich fühlen sich 18% und vorrangig seelisch 14% belastet. Grafik 3.5 Belastungen von Hauptpflegepersonen - Hauptpflegepersonen von Leistungsbeziehern der Sozialen und der Privaten Pflegeversicherung sowie von sonstigen Hilfebedürftigen in Privathaushalten zum Jahresende 2002 (in %) Die Belastung wird von der Hauptpflegeperson eingeschätzt als Sehr stark 8 41 Eher stark Eher wenig Betreuung von Pflegebedürftigen Betreuung von sonst. Hilfebedürftigen Gar keine Belastung 7 21 Nur Fälle, bei denen die Hauptpflegeperson selber Auskunftgeber war. Fehlend zu 100 = Keine Angabe 11 Die Auskunft gebenden Pflegebedürftigen schätzen die Belastung tendenziell etwas geringer ein. 9% geben für die Hauptpflegeperson gar keine Belastung, 33% eine eher geringere, 41% eine eher stärkere und 15 % eine sehr starke Belastung an. Diese unterschiedliche Sichtweise ist unabhängig von sonstigen Erklärungsfaktoren sicherlich nicht unplausibel. Interpretiert man die subjektiv empfundene Belastung als Indikator für die Stabilität des häuslichen Pflegearrangements, so ist die Sicht der Hauptpflegepersonen allerdings die angemessenere Betrachtungsebene. 23

24 Beratung und sonstige Unterstützung Diese erheblichen Belastungen, die mit einer privaten Hilfe und Pflege verbunden sind, gehen damit einher, dass privat Pflegende nur zu einer Minderheit regelmäßig auf Beratung oder sonstige allgemeine Unterstützungsangebote zurückgreifen. Nur 7% der privaten Pflegepersonen von Pflegebedürftigen tauschen sich regelmäßig mit professionellen Fachkräften aus. Für 14% wird vom befragten Haushalt angegeben, dies zumindest ab und an zu tun. 4% nutzen regelmäßig telefonische Beratungsmöglichkeiten, weitere 19% tun dies ab und an. 6% besuchen regelmäßig Angehörigencafes oder Sprechstunden, 12% tun dies ab und an. 3% treffen sich regelmäßig in einer professionell geleiteten Angehörigengruppe, 8% immerhin ab und an. Nur 2% der Hauptpflegepersonen treffen sich regelmäßig in einer privaten Selbsthilfeinitiative sowie weitere 9% ab und an. Insgesamt sind es nicht mehr als 16% der Hauptpflegepersonen, die regelmäßig eine der genannten Beratungs- und Unterstützungsformen in Anspruch nehmen. 37% nutzen diese zumindest ab und an. Es passt hier ebenfalls ins Bild, dass nicht mehr als 16% der Hauptpflegepersonen an einem speziellen Pflegekurs, so wie er von den Pflegekassen im Rahmen der Pflegeversicherung als Leistung angeboten wird, teilgenommen haben. Grafik 3.6 Privat Pflegende nach selbst genutzten Beratungs- und Unterstützungsangeboten - Hauptpflegepersonen von Leistungsbeziehern der Sozialen und der Privaten Pflegeversicherung in Privathaushalten zum Jahresende 2002 (in %) Teilnahme an spez. Pflegekurs: 16% Ab und an Regelmäßig Austausch mit prof. Fachkraft 4 6 Telefonische Beratungsmöglichkeit Angehörigencafé/ -Sprechstunde Begleitete Angehörigengruppe Private Selbsthilfeinitiative 16 Insgesamt 24

25 3.2 Inanspruchnahme professioneller Pflege- und Versorgungsleistungen In Ergänzung und zur Unterstützung der wie bereits dargestellt schwerpunktmäßig familiär getragenen Pflege und Versorgung erhalten Pflegebedürftige in Privathaushalten auf Basis des SGB XI zusätzliche Leistungen der Pflegeversicherung. Hierbei besteht ein Wahlrecht zwischen einem monatlichen Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegekräfte, den sog. Sachleistungen in Form von Pflegeeinsätzen von professionellen ambulanten Diensten, der Kombileistung als Kombination von professionellen Einsätzen und anteiligem Pflegegeld oder den teilstationären Leistungen im Rahmen der Tages- oder Nachtpflege. 12 Leistungen der Pflegeversicherung Insgesamt dominiert bei den Leistungen der Pflegeversicherung nach wie vor die Inanspruchnahme des monatlichen Pflegegeldes. 71% der Pflegebedürftigen, davon 76% in Stufe 1, 68% in Stufe 2 und 55% in Stufe 3 nehmen dieses regelmäßige monatliche Entgelt gemäß 37,1 SGB XI in Höhe von 205 in Pflegestufe 1,410 in Pflegestufe 2 oder 665 in Pflegestufe 3 in Anspruch. Sachleistungen in Form von professionellen Pflegeeinsätzen erhalten 12% der Pflegebedürftigen, davon ebenfalls 12% in Pflegestufe 1, 14% in Pflegestufe 2 und 11% in Pflegestufe 3. Der Höhe nach handelt es sich hierbei gemäß 36,3 SGB XI um Pflegeeinsätze bis zu einem Gesamtwert von 304 in Pflegestufe 1, 921 in Pflegestufe 2 und in Pflegestufe 3. Die Leistungen werden in diesem Fall jedoch nicht unmittelbar dem betroffenen Pflegebedürftigen ausbezahlt, sondern direkt zwischen Pflegeversicherung und ambulanten Pflegediensten abgerechnet. 13 Kombileistungen erhalten 15% der Pflegebedürftigen, davon 11% in Pflegestufe 1, 16% in Pflegestufe 2 und 33% in Pflegestufe 3. Nach den vorliegenden Erhebungsergebnissen wird dabei in Pflegestufe 1 zusätzlich zu den professionellen Pflegeeinsätzen ein anteiliges Pflegegeld in Höhe von 125, in Pflegestufe 2 in Höhe von 263 und in Pflegestufe 3 in Höhe von 260 gewährt Hinzu kommen weitere Leistungen, etwa bei krankheits- oder auch urlaubsbedingter Verhinderung der Hauptpflegeperson bzw. Hilfen zum pflegegerechten Umbau der Wohnung oder in Gestalt von Pflegehilfsmitteln. Seit Anfang 2002 besteht zusätzlich die Möglichkeit, dass Pflegebedürftige mit einem erheblichen Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung zusätzliche Betreuungsleistungen erhalten. Zum Zeitpunkt der Durchführung der Repräsentativerhebung Ende 2002 bis Anfang 2003 waren diese Leistungen jedoch bei der Mehrheit der Pflegebedürftigen entweder noch unbekannt oder aber es war bisher noch kein Antrag gestellt worden. Eine Inanspruchnahme zum Jahreswechsel 2002 kann von daher in der Repräsentativerhebung noch nicht in nennenswertem Umfang nachgewiesen werden. Als Ausnahmeregelung besteht im Rahmen der Pflegeversicherung zusätzlich die Möglichkeit, dass max. 3% der Pflegebedürftigen mit Pflegestufe 3 sog. Härteleistungen in Form von Pflegeeinsätzen bis zu einem Gesamtwert von monatlich gewährt wird ( 36,4 SGB XI). In der Repräsentativerhebung lässt sich diese Härtefallregelung für 1% der Pflegebedürftigen, die in Pflegestufe 3 eingruppiert sind, nachweisen. Auch dieses Ergebnis deckt sich relativ gut mit den Angaben, die im Rahmen der Pflegestatistik für den Bereich der Sozialen Pflegeversicherung vom Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung ausgewiesen wird. 25

26 Grafik 3.7 Pflegebedürftige nach Art der Leistungen der Pflegeversicherung - Leistungsbezieher der Sozialen und der Privaten Pflegeversicherung in Privathaushalten zum Jahresende 2002 (in %) Teilstat. Leistung Kombileistung Sachleistung Geldleistung Pflegebedürftige insgesamt Pflegestufe 3 Pflegestufe 2 Pflegestufe 1 Teilstationäre Leistungen finden sich nur bei knapp 2% der Pflegebedürftigen. Selbst finanzierte zusätzliche Hilfeleistungen Die Leistungen der Pflegeversicherung bei häuslicher und teilstationärer Pflege sind nicht bedarfsdeckend konzipiert, sondern sollen die familiäre, nachbarschaftliche oder sonstige ehrenamtliche Pflege und Betreuung ergänzen ( 4,1 SGB XI). Insgesamt soll dadurch die häusliche Pflege und die Pflegebereitschaft der Angehörigen und Nachbarn unterstützt und gefördert werden, damit die Pflegebedürftigen möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung bleiben können ( 3 SGB XI). Es stellt sich von daher die Frage, inwieweit neben den Sachleistungen der Pflegeversicherung auch zusätzlich, z. B. durch Rückgriff auf die monatliche Geldleistung der Pflegeversicherung oder aber aus Eigenmitteln, selbst finanzierte Hilfeleistungen in Anspruch genommen werden. Nach den Ergebnissen der Repräsentativerhebung nehmen mit 24% rund ein Viertel der Pflegebedürftigen zusätzliche, selbst finanzierte Hilfeleistungen in Anspruch. Bei den sonstigen Hilfebedürftigen, die keinen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben, sind hingegen 13%, die selbst finanzierte Hilfeleistungen eingeworben haben. 26

27 Grafik 3.8 Pflegebedürftige mit zusätzlichen selbst finanzierten Hilfeleistungen - Leistungsbezieher der Sozialen und der Privaten Pflegeversicherung sowie sonstige Hilfebedürftige in Privathaushalten zum Jahresende 2002 (in %) Pflegebedürftige insgesamt Pflegestufe 3 Pflegestufe 2 Pflegestufe 1 Sonstige Hilfebedürftige Ein Blick auf die Art dieser Hilfeleistungen zeigt, dass es sich bei 9% der Haushalte insgesamt und damit bei 39% der Fälle mit selbst finanzierten zusätzlichen Hilfeleistungen, um eine privat beschäftigte hauswirtschaftliche Hilfe ( Putzfrau ) bzw. bei 4% um Essen auf Rädern handelt. 9% der Pflegebedürftigen, sprich 39% der Fälle mit selbst finanzierten Hilfeleistungen, erhalten gegen regelmäßiges Entgelt zusätzliche Unterstützungsleistungen von Nachbarn oder Bekannten. 14 Ergänzende Leistungen von Sozialstationen nehmen 4% in Anspruch und eine private Pflegekraft beschäftigen ebenfalls 4% der Haushalte von Pflegebedürftigen. Alles in allem geben knapp 50% der Haushalte von Pflegebedürftigen insgesamt an, monatliche Eigenkosten im Bereich der Hilfe und Pflege aufzuwenden. Im Durchschnitt wird von diesen Haushalten der monatliche Aufwand auf ca. 355 geschätzt. Bei den sonstigen Hilfebedürftigen sind es rd. ein Drittel der Haushalte, die auf regelmäßige monatliche Eigenkosten verweisen. Der durchschnittliche Aufwand wird in diesem Fall auf ca. 232 beziffert. 14 Hierbei sind nicht die Hilfen gemeint, die von Nachbarn oder Bekannten, die die Rolle der privaten Hauptpflegeperson übernommen haben, geleistet werden. 27

28 Häusliche Pflegearrangements Typisiert man die Formen häuslicher Hilfe- und Pflegearrangements nach der Art des jeweils gewählten Pflegemixes, so ergibt sich, dass 55% der Pflegebedürftigen ausschließlich private Hilfeleistungen aus Familie oder Bekanntschaft erhalten. Hinzu kommen weitere 9%, die neben der privat getragenen Hilfe und Pflege zusätzliche selbst finanzierte, jedoch nicht im engeren Sinne pflegerische Hilfen in Anspruch nehmen. 28% der Pflegebedürftigen erhalten sowohl private als auch professionelle pflegerische Hilfen und 8% erhalten ausschließlich professionelle Pflege. Bei den sonstigen Hilfebedürftigen sind es 75% mit ausschließlich privater Unterstützung, weitere 9% mit privater bzw. zusätzlicher selbst finanzierter hauswirtschaftlicher Hilfe, 1% mit privater und professioneller Pflege, 3% mit ausschließlich selbst finanzierten Hilfen ohne private Unterstützung und 12%, die auf gar keine mehr oder weniger regelmäßig und systematisch verfügbare Hilfen, weder privat noch in Form von selbst finanzierten Dienstleistungen, zurückgreifen. Grafik 3.9 Häusliche Hilfe- und Pflegearrangements - Leistungsbezieher der Sozialen und der privaten Pflegeversicherung sowie sonstige Hilfebedürftige in Privathaushalten zum Jahresende 2002 (in %) 75 Pflegebedürftige Sonstige Hilfebedürftige Ausschließlich privat (Familie oder Bekanntschaft) Nur privat zzgl. selbst finanzierter sonstiger Hilfen Private und professionelle Pflege Nur professionelle Pflege Nur selbst finanzierte sonstige Hilfen Keine Hilfen 28

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