Cornèrcard Business Reload Visa
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- Guido Kranz
- vor 8 Jahren
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Transkript
1 Cornèrcard Business Reload Visa
2 Business Reload Visa Produkteübersicht LEISTUNGEN Passfoto auf der Karte (freiwillig) Foto des Karteninhabers auf der Rückseite der Karte Kollektiv-Reise-Unfallversicherung* und Deckung bei Gepäckverspätung/-verlust bei Todesfall max. CHF bei bleibender Invalidität max. CHF für Bergungs- und Rückführungskosten max. CHF bei Gepäckverspätung/-verlust (nach 4 Stunden) max. CHF CAP Rechtsschutzversicherung* Weltweit gültig für Einkäufe (auch im Internet), bei vertragsrechtlichen Auseinandersetzungen samt Verkehrsrechtsschutz und bei der Miete eines Autos max. CHF Saldoabfrage Ortstarif Tel Onlineaccess (freiwillig) Saldo- und Transaktionskontrolle sowie sichereres Einkaufen im Internet Mobileaccess (freiwillig) Für mehr Sicherheit und Kontrolle über das Mobiltelefon Security-Check: Benachrichtigung bei Verdacht auf Missbrauch Shop-Info: automatische Benachrichtigung bei Einkäufen pro SMS CHF 0.20 SMS-Abfrage des Saldos oder der letzten Transaktionen pro SMS CHF 0.50 Persönlicher PIN-Code KOSTEN Jahresbeitrag CHF 50 EUR 50 Gebühren für jede Kartenaufladung CHF 2 EUR 2 Unsere Gebühren für jede Transaktion am Verkaufspunkt CHF/EUR 0 Ersatzkarte CHF 20 EUR 14 Umgehende Sperrung und Ausstellung einer Ersatzkarte weltweit Gebühren bei Bargeldbezug weltweit 2,5 % an Geldausgabe-Automaten mit PIN-Code mind. CHF 6 EUR 4 an Bankschaltern mind. CHF 10 EUR 7 Bearbeitungsspesen für Einkäufe in Fremdwährungen Retail-Wechselkurs der Cornèr Bank AG am Verbuchungstag, zuzüglich Fremdwährungs-Bearbeitungsspesen in Höhe von max. 0,9 % PRODUKTEIGENSCHAFTEN Kartenaufladung mit Einzahlungsschein oder Banküberweisung mind. CHF 100 EUR 100 max. CHF EUR Firmenlogo auf der Karte (freiwillig) CHF 550 Einmalige Kosten für einfarbigen Druck in Weiss Bankgarantie nicht erforderlich Bankkonto nicht erforderlich * Wenn mit der Cornèrcard Business Reload Visa bezahlt wurde.
3 Antrag Wichtig: Bitte Antrag in Blockschrift vollständig ausfüllen und einsenden. Firma beantragt die Ausstellung der Cornèrcard Business Reload Visa Karte 1. Kartentyp und Option Kartentyp Cornèrcard Business Reload Visa CHF EUR Option Passfoto auf der Rückseite Bitte aktuelles Farbpassfoto beilegen (Namen auf die Fotorückseite schreiben). Firmenlogo auf der Karte Einmalige Kosten: CHF 550. Bitte senden Sie uns das Logo einfarbig in Weiss, im EPS-Format (mind. 300 dpi Auflösung) und als PDF. BERGER AG 2. Personaldaten künftiger Karteninhaber (nachstehend «Inhaber» genannt) Herr Frau Name Vorname Privatadresse: Strasse/Nr. PLZ Ort Geschäftsadresse: Strasse/Nr. PLZ Telefon privat Ort Telefon Geschäft Mobiltelefon* ** Geburtsdatum Nationalität Für Ausländer: Ausländerausweis Typ C B G L Beruf/Position Korrespondenz in Deutsch Französisch Italienisch * Obligatorisch für Mobileaccess. ** Obligatorisch für Onlineaccess. 3. Allgemeines Onlineaccess Der Inhaber erhält seinen Benutzernamen per und sein Passwort mit separater Briefpost. Diese beiden Angaben sind, zusammen mit Ihrem SMS Code, die Zugangsberechtigung zu Onlineaccess von Cornèrcard. O 32 Mobileaccess Der Inhaber erhält eine Bestätigung per SMS und eine Informationsbroschüre mit seinem Registrierungscode per Post. A 19 PIN: Persönlicher Code zum Bargeldbezug an Geldausgabeautomaten, Tankstellen usw. (Bitte entsprechende Felder ankreuzen.) 4. Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten (Formular A gemäss Art. 3 und 4 VSB; Angaben obligatorisch) Die Firma erklärt, dass die Gelder, die zur Benützung der Cornèrcard Business Reload Visa Karte dienen und zu diesem Zweck beim Kartenherausgeber eingebracht werden (Zutreffendes ankreuzen), ausschliesslich ihr gehören folgender Person/folgenden Personen gehören, und zwar: Name, Vorname (evtl. Firma), Geburtsdatum, Nationalität, Wohnadresse (-sitz), Staat Die Firma verpflichtet sich, Änderungen dem Kartenherausgeber von sich aus mitzuteilen. Das vorsätzliche falsche Ausfüllen dieses Formulars A ist strafbar (Art. 251 des Schweizerischen Strafgesetzbuches, Urkundenfälschung; Strafandrohung: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe).
4 5. Erklärung seitens der Firma und des Inhabers (*) Die Firma und der Inhaber bestätigen die Richtigkeit der Angaben in diesem Antrag und erklären, die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Cornèrcard Business Reload Visa Karten der Cornèr Bank AG, ausgestellt von Cornèrcard, erhalten und verstanden zu haben und sie als verbindlich anzuerkennen. Der Inhaber verpflichtet sich solidarisch mit der Firma, sämtlichen durch die Benützung der Cornèrcard Business Reload Visa entstehenden Verpflichtungen nachzukommen. Die Cornèr Bank AG ist ermächtigt, über die antragstellende Firma und die künftigen Karteninhaber sämtliche als notwendig erachteten Auskünfte einzuholen, und kann diesen Antrag ohne Angabe eines Grundes ablehnen. Bei Annahme dieses Kartenantrages erhält der Inhaber die beantragte Karte und die Versicherungsbedingungen derjenigen Versicherungen, die in den Produkten der Cornèrcard Business Reload Visa jeweils automatisch und kostenlos bzw. auf Anfrage und gegen Gebühr zusätzlich eingeschlossen sind. Die Benützung und/oder die Unterzeichnung der Karte stellt eine Bestätigung dar, dass der Inhaber die AGB sowie die jeweiligen Versicherungsbedingungen erhalten und verstanden hat und sie vollumfänglich akzeptiert. Die Firma nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass der Karteninhaber die Bestimmung zur Benützung von Onlineaccess im Rahmen des Aktivierungsprozesses für Onlineaccess in elektronischer Form und ohne Zutun der Firma verbindlich akzeptiert, soweit Onlineaccess im Kartenantrag oder mittels separaten Formulars beantragt wurde. Sie bestätigt mit ihrer Unterschrift, die Bestimmungen zur Benützung von Onlineaccess (einsehbar unter oder bestellbar unter +41 (0) ) zur Kenntnis genommen zu haben und diese vorbehaltlos zu akzeptieren. Jahresbeiträge, Aufladungen, Wechselkurse: Der Jahresbeitrag von CHF 50 bzw. EUR 50* wird automatisch der Karte belastet. Die Cornèr Bank AG belastet für jede Aufladung der Karte eine Spesenentschädigung von CHF 2 bzw. EUR 2*. Der von der Firma einbezahlte Anfangsbetrag wie auch jede eventuell nachfolgende Einzahlung können nicht geringer als CHF 100 bzw. EUR 100* sein und dürfen CHF bzw. EUR * pro Monat nicht übersteigen. Der Gesamtsaldo auf der Karte darf CHF bzw. EUR * nicht übersteigen. Die Benützung der Karte über die Limite hinaus ist unrechtmässig; vorbehalten bleibt die Verpflichtung, Ausgaben in Überschreitung der Ausgabenlimite sofort und für den gesamten Betrag zurückzuerstatten. Die in ausländischer Währung getätigten Ausgaben werden zum Retail-Wechselkurs der Cornèr Bank AG am Verbuchungstag umgerechnet, zuzüglich Fremdwährungs-Bearbeitungsspesen in Höhe von maximal 0,9%. Bargeldbezüge: Auf solche Bezüge wird eine Kommission von 2,5% erhoben, mindestens jedoch CHF 6 bzw. EUR 4* bei Bezügen an Geldausgabeautomaten und CHF 10 bzw. EUR 7* bei Bezügen an Bankschaltern. Mahnungen und Kartenersatz: Die Cornèr Bank AG ist berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr von CHF 20 bzw. EUR 14* für jede Mahnung zu belasten. Für jeden Kartenersatz verrechnet die Cornèr Bank AG dem Inhaber einen Spesenaufwand von CHF 20 bzw. EUR 14*. Ermächtigung: Die Firma und der Inhaber ermächtigen die Cornèr Bank AG, im Schadensfall alle notwendigen Daten an die zuständige Versicherungsgesellschaft weiterzuleiten und die -Adresse für eigene Marketingaktivitäten zu verwenden. Versicherungsvermittlung und Datenschutz: Die Firma und der Inhaber nehmen zur Kenntnis, dass bei der Vermittlung von Versicherungsverträgen der Versicherer für Fehler, Nachlässigkeiten oder unrichtige Auskünfte haftet. Die Daten des Inhabers werden vertraulich behandelt, und bei der Bearbeitung und Aufbewahrung von Personendaten beachtet die Cornèr Bank AG die Vorschriften der Datenschutzgesetzgebung. Die Cornèr Bank AG kann für die Bearbeitung des Kartenantrages sowie für die Abwicklung der Kartenbeziehung und Transaktionen Dritte in der Schweiz beauftragen, soweit dies die schweizerische Gesetzgebung erlaubt und ein angemessener Datenschutz gewährleistet ist. Die Personendaten, die im Rahmen der Versicherungen zur Verfügung gestellt werden, können an die Versicherer weitergeleitet werden und werden von der Cornèr Bank AG und den Versicherern ausschliesslich zum Zweck des Abschlusses und der Verwaltung des Versicherungsvertrages sowie im Rahmen eines Schadensfalles bearbeitet. Die Personendaten werden im Rahmen der Abwicklung des Versicherungsvertrages möglicherweise an beauftragte Dritte und/oder an andere Gruppengesellschaften der Cornèr Bank AG weitergeleitet. Dabei ist auch ein Datentransfer ins Ausland möglich, sofern das Drittland (aus Sicht der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung) über einen gleichwertigen Datenschutz verfügt. Die Personendaten werden in elektronischer Form und/oder in Papierform aufbewahrt. Der Inhaber nimmt sodann zur Kenntnis, dass er nach Massgabe der Datenschutzgesetzgebung Ansprüche auf Auskunft sowie unter gewissen Voraussetzungen auf Berichtigung, Sperrung oder auch Löschung bestimmter bei der Cornèr Bank AG gespeicherter Daten geltend machen kann. Die Firma und der Inhaber anerkennen Lugano als ausschliesslichen Gerichtsstand. * Ausschlaggebend ist die Währung, die der Inhaber auf dem Kartenantrag gewählt hat. 6. Monatsauszüge für die Cornèrcard Business Reload Visa Einzel-Monatsauszug an die auf dem Kartenantrag angegebene a) m Privatadresse des Inhabers (nur im Inland, gemäss Kartenantrag) b) m Geschäftsadresse des Inhabers (gemäss Kartenantrag) 7. Unterschrift der Firma Ort/Datum Firmenstempel (*) Rechtsgültige Unterschrift(en) gemäss Handelsregister oder gemäss Liste der unterschriftsberechtigten Person(en) Name(n)/Vorname(n) 8. Unterschrift des Inhabers Ort/Datum (*) Unterschrift des Inhabers Bitte den vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Kartenantrag einsenden an: Cornèr Bank AG, Cornèrcard, Via Canova 16, 6901 Lugano. Nicht ausfüllen PIN: Source Code: Cornèr Banca SA, Cornèrcard, Via Canova 16, 6901 Lugano, Tel:
5 Bestimmungen zur Benutzung von Mobileaccess 1. Mobileaccess Funktionalität Die Mobileaccess Funktionalität wird von der Cornèr Bank (nachfolgend «Bank» genannt) im Zusammenhang mit den Personal und Business Kreditkarten sowie den Prepaidkarten der Bank (nachfolgend «Karten» genannt), den jeweiligen Hauptkarten-, Zusatzkarten- und Begleitkarten-Inhabern (nachfolgend «Inhaber» genannt), die von der Bank zur Benutzung dieser Funktionalität autorisiert wurden, zur Verfügung gestellt. Die Mobileaccess Funktionalität stellt via Mobilfunkgerät (z. B. GSM/ GPRS/EDGE/UMTS Mobiltelefon, Smartphone usw., nachfolgend «Mobiltelefon» genannt) bzw. über die von der Bank anerkannten Telekommunikationsdienste einen Karten-Informationsdienst (nachfolgend «Mobileaccess» genannt) zur Verfügung. 2. Mobileaccess Funktionen Mobileaccess bietet grundsätzlich folgende Funktionen: - Mobile Abfrage, wie zum Beispiel Abfrage des Kartensaldos bzw. der letzten Kartentransaktionen. - Mobile Benachrichtigung, wie zum Beispiel automatische, durch Parameter vorgegebene Mitteilung der verfügbaren, unbenutzten Ausgabenlimite oder Benachrichtigung bei Erreichung der Ausgabenlimite, wobei diese Funktion nur jenen Inhabern zur Verfügung steht, die von der Bank zur Benützung von Onlineaccess berechtigt sind. Die Mobileaccess Funktionen können je nach Inhaber und Typ der Karten variieren. 3. Technische Voraussetzungen für die Benützung von Mobileaccess Der technische Zugriff auf Mobileaccess erfolgt mittels des vom Inhaber selber gewählten Mobiltelefons, das die von der Bank verwendeten mobilen Telekommunikationsdienste (SMS, WAP, usw.) unterstützt bzw. auf die erwähnten Dienste zugreifen kann. Als weitere Voraussetzungen für den Zugang zu Mobileaccess muss der Inhaber (a) über eine oder mehrere Karte(n) verfügen, die die Benützung von Mobileaccess vorsehen, und (b) ein gültiges Abonnement mit einem Provider für mobile Telekommunikationdienste besitzen, die Mobileaccess bzw. die erwähnten mobilen Telekommunikationsdienste unterstützen. 4. Zugang zu Mobileaccess Zugang zu Mobileaccess erhält, wer die Voraussetzungen gemäss Ziff. 3 der vorliegenden Bestimmungen erfüllt und sich bei der Bank für die Benützung von Mobileaccess registriert hat. Die Registrierung erfolgt durch erfolgreiche Übermittlung per SMS gemäss den betreffenden Weisungen der Bank eines gültigen, dem Inhaber seitens der Bank zur Verfügung gestellten Registrierungscodes an die Bank, direkt nach schriftlicher Beantragung der Funktionalität im Kartenantrag, mittels Unterzeichnung eines separaten Formulars oder via Onlineaccess als registrierter Nutzer von SMS Code und weiteren von der Bank geforderten Legitimationsmerkmalen. Mit der Registrierung oder dem unterzeichneten Serviceantrag fordert der Inhaber die Bank auf, ihm Mobileaccess im Zusammenhang mit der betreffenden Karte und mittels der im Voraus vom Inhaber angegebenen Mobiltelefonnummer zur Verfügung zu stellen. Jeder, der sich mittels der der Bank gegenüber im Vorfeld angegebenen Mobiltelefonnummer und den genannten Legitimationsmerkmalen ausweist, gilt der Bank gegenüber als zur Benützung von Mobileaccess legitimiert. Der Inhaber kann seinen Zugang zu Mobileaccess sperren lassen. Die Bank ist berechtigt, bei Verdacht von Missbrauch den Zugang zu Mobileaccess zu sperren. Mit der Aktivierung von Mobileaccess durch die Bank erhält der Inhaber via Mobiltelefon und über die von der Bank mitgeteilte Kurznummer bzw. die spezifische Mobile Internetadresse Zugriff auf seine Karten- und Karten-Transaktionsdaten. Die Bank behält sich das Recht vor, die oben genannten Legitimations- und Sicherheitsmerkmale zur Benützung von Mobileaccess jederzeit zu ändern. 6. SMS-Mitteilungen der Bank Die Bank behält sich das Recht vor, den Inhaber über relevante Informationen im Zusammenhang mit seiner Karte, Mobileaccess und eventuellen verdächtigen Transaktionen mit der Karte auch mittels Mobileaccess zu informieren. 7. Gebühren Die Kommunikations- und Benutzungsgebühren werden direkt dem Inhaber durch die jeweiligen Telekommunikationsprovider verrechnet. Die jeweiligen Benutzungsgebühren sind in der Mobileaccess Informationsbroschüre und auf der Website der Bank ersichtlich. Zusätzlich können Roaming-Gebühren bei Benützung im Ausland anfallen. 8. Verfügbarkeit Die Bank setzt alles daran, die Verfügbarkeit von Mobileaccess ununterbrochen aufrechtzuerhalten, aber sie kann weder einen unbeschränkten Zugang zu Mobileaccess noch eine unbeschränkte Benützung dieser Funktionalität gewährleisten. Die Bank behält sich das Recht vor, den Zugriff auf Mobileaccess und/oder die Aufrechterhaltung von Mobileaccess auf Dauer oder zeitweise einzustellen, namentlich um daran Verbesserungen und Unterhaltsarbeiten vorzunehmen. Ebenso wenig kann die Bank eine unbeschränkte Betriebsbereitschaft der Telekommunikationsnetze gewährleisten. 9. Haftung Die Bank kann keine Gewähr dafür übernehmen, dass die von ihr auf Wunsch des Inhabers via Mobileaccess übermittelten Informationen beim Inhaber eintreffen bzw. innerhalb nützlicher Frist eintreffen. In keinem Fall haftet die Bank für die fehlerhafte, verspätete oder unterbliebene Übermittlung der Informationen auf das Mobiltelefon des Inhabers und für sich daraus allenfalls ergebende Schäden. Insbesondere übernimmt die Bank keinerlei Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der übermittelten Mobileaccess Informationen und Daten, die als vorläufig und unverbindlich gelten. 10. Änderungen der Funktionalität Die Bank behält sich die jederzeitige Änderung dieser Bestimmungen, der Mobileaccess Funktionalitäten, der oben genannten Legitimations- und Sicherheitsmerkmale sowie der entsprechenden Infrastruktur vor. Eventuelle Änderungen werden dem Inhaber auf dem Zirkularweg oder auf andere geeignete Weise mitgeteilt und gelten als angenommen, wenn der Inhaber nicht innerhalb von 30 Tagen ab Datum der Kommunikation Einspruch erhebt. 11. Beantragung und Kündigung Die Inhaber, jeder selbstständig für die eigene Karte, und der Hauptkarten-Inhaber auch für die Zusatzkarte, können Mobileaccess zu jedem Zeitpunkt beantragen bzw. schriftlich kündigen. Abgesehen von einer schriftlichen Kündigung seitens des Inhabers wird der Zugang zu Mobileaccess bis zum Verfall bzw. bis zu einem eventuellen Rückzug oder einer Blockierung der Karte zur Verfügung gestellt. 12. Andere Bestimmungen Für alles hier nicht Geregelte gelten vollständig die bestehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Visa und MasterCard Karten der Bank bzw. für die mobile Benachrichtigung auch die Bestimmungen zur Benützung von Onlineaccess. V Sorgfaltspflichten Der Inhaber ist verpflichtet, sein Mobiltelefon, die betreffende SIM-Karte und den Registrierungscode (sofern definierter Bestandteil des Beantragungsprozesses) sorgfältig aufzubewahren und gegen missbräuchliche Verwendung durch Dritte zu schützen sowie alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen (insbesondere technische Sicherheitsvorkehrungen, wie z. B. die Aktivierung von Mobiltelefon-PIN-Codes oder weiteren Sperrcodes usw.) zu treffen. Bei Verlust oder Diebstahl des Mobiltelefons bzw. der SIM-Karte oder des Registrierungscodes und/oder bei Verdacht auf Missbrauch irgendwelcher Natur sowie bei einem Wechsel der Mobiltelefonnummer ist die Bank sofort telefonisch zu benachrichtigen. Diese Benachrichtigung ist anschliessend schriftlich zu bestätigen. Der Inhaber trägt sämtliche Risiken und Folgen, die sich aus Diebstahl oder Verlust des Mobiltelefons und/oder der SIM-Karte bzw. des Registrierungscodes sowie aus deren missbräuchlicher Verwendung ergeben. Cornèr Banca SA, Cornèrcard, Via Canova 16, 6901 Lugano, Tel:
6 Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Cornèrcard Business Reload Visa Karten der Cornèr Bank AG 1. Allgemeines/Kartenausgabe Bei Annahme des Kartenantrages stellt die Cornèr Bank AG (nachstehend «Bank» genannt) den von der antragstellenden Firma (nachstehend «Firma» genannt) angegebenen physischen Personen (nachstehend «Inhaber» genannt) eine auf den Namen der Firma und des Inhabers lautende persönliche und unübertragbare Cornèrcard Business Reload Visa (nachstehend «Karte» genannt) aus. Die Karte bleibt Eigentum der Bank und wird gegen eine von der Bank festgesetzte jährliche Gebühr herausgegeben. Der Inhaber muss die Karte sorgfältig aufbewahren und vor Zugriff seitens Dritter schützen. Falls von der Firma gewünscht, erhält der Inhaber mit separater Post einen eigenen persönlichen und geheimen Code (nachstehend «PIN» genannt). Die Firma ist gehalten, sämtliche Änderungen der im Kartenantragsformular gemachten Angaben, insbesondere Änderungen persönlicher Daten oder der Adresse, unabhängig davon, ob diese Änderungen die Firma oder den Inhaber betreffen, der Bank unverzüglich schriftlich mitzuteilen und die Karte, falls der Inhaber die Firma verlassen sollte, der Bank in zwei Teile zerschnitten zurückzusenden. Die Firma und der Inhaber Letzterer insoweit, als er nicht den Nachweis erbringt, die Karte als Angestellter der Firma beantragt und sie ausschliesslich zu beruflichen Zwecken zugunsten ebendieser Firma verwendet zu haben haften solidarisch der Bank gegenüber für alle Verpflichtungen, die durch die Benützung der Karte und aus den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen resultieren. 2. Gültigkeit der Karte/Ausgabenlimite/Aufladen der Karte Die Karte ist bis zu dem auf ihr eingeprägten Datum gültig und wird automatisch erneuert, wenn sie nicht spätestens zwei Monate vor Verfall schriftlich gekündigt wird. Die Bank behält sich das Recht vor, die Karte ohne Angabe von Gründen nicht zu erneuern. Der Inhaber verpflichtet sich, die Karte bei Erhalt zu unterschreiben. Im Falle der Erneuerung der Karte wird der Saldo der alten Karte nach Abzug der Jahresgebühr auf die neue Karte übertragen. Die Karte wird zur Benützung mit einer Ausgabenlimite freigegeben, die dem einbezahlten Betrag nach Abzug der Jahresgebühr entspricht. Die Ausgabenlimite reduziert sich nach und nach mit dem Einsatz der Karte und erhöht sich aufgrund von eventuell nachfolgenden Einzahlungen. Die Benützung der Karte über die Limite hinaus ist unrechtmässig; vorbehalten bleibt die Verpflichtung, Ausgaben in Überschreitung der Ausgabenlimite sofort und für den gesamten Betrag zurückzuerstatten. 3. Benützung der Karte Der Inhaber ist berechtigt, Waren und Dienstleistungen bei den angeschlossenen Vertragsunternehmen sowie bei Bargeldvorschüssen bei den dazu ermächtigten Banken weltweit zu beziehen, vorausgesetzt, dass diese mit dem für Visa Karten vorgesehenen elektronischen Akzeptanzsystem ausgestattet sind. Mit der Karte und seinem persönlichen PIN (sofern beantragt) kann der Inhaber an den Geldausgabeautomaten Bargeldbezüge tätigen. Der Inhaber ist gehalten, den von der Bank erhaltenen PIN möglichst bald bei einem der zahlreichen schweizerischen Geldausgabeautomaten, die mit dem Visa Markenzeichen versehen sind, durch einen neuen PIN seiner Wahl zu ersetzen. Er verpflichtet sich, die PINs nirgends aufzuschreiben und dieselben niemandem zu enthüllen, auch nicht jemandem, der sich als Angestellter der Cornèr Bank AG (einschliesslich Cornèrcard) oder Mitarbeiter oder Organ der Firma ausgeben oder ausweisen sollte. Der Inhaber und die Firma haften für absolut alle Folgen, die aus der Nichterfüllung der Schutzpflicht des PINs bzw. der Karte herrühren. Die ermächtigten Vertragsunternehmen und Banken sind berechtigt, einen Identitätsausweis zu verlangen. Mit der Unterzeichnung des dazu bestimmten Beleges beim Einsatz der Karte sowie mit der Benützung des PINs anerkennen der Inhaber und die Firma die Richtigkeit des Betrages. Ausserdem anerkennen der Inhaber und die Firma den Betrag der mit der Karte oder mit den Kartenangaben ohne Unterschriften und ohne Benützung des PINs getätigten Transaktionen (zum Beispiel bei automatischen Tankstellen oder im Internet). Die Firma und der Inhaber autorisieren die Bank unwiderruflich, diesen Betrag dem Vertragsunternehmen bzw. der ermächtigten Bank zu überweisen. Sie werden der Bank gegenüber Solidarschuldner für die von der Bank bezahlten Beträge. Die Bank behält sich das Recht vor, diejenigen Belege nicht zu honorieren, die diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht entsprechen. Die Karte hat nur die Funktion eines bargeldlosen Zahlungsmittels. Die Bank übernimmt keine Verantwortung für alle Geschäfte, die unter Benützung der Karte abgeschlossen wurden. Insbesondere anerkennen der Inhaber und die Firma, dass die Bank auch dann nicht verantwortlich ist, wenn seitens der angeschlossenen Vertragsunternehmen bzw. der ermächtigten Banken die Karte aus irgendeinem Grund nicht oder nur teilweise akzeptiert werden sollte. Sie anerkennen ausserdem, dass die Bank für die Leistungen der Vertragsunternehmen bzw. der ermächtigten Banken nicht verantwortlich ist, und verzichten, ihr gegenüber jegliche Art von Einwendungen zu erheben, welche die Belege selbst und/oder die damit zusammenhängenden Abwicklungen betreffen. Dies gilt auch im Falle verspäteter oder nicht erfolgter Lieferung von Waren oder Dienstleistungen. Für Streitfälle oder Reklamationen jeder Art, die Waren oder Dienstleistungen betreffen, sowie die Ausübung irgendeines diesbezüglichen Rechtes müssen sich der Inhaber und die Firma einzig und allein an das Vertragsunternehmen bzw. an die ermächtigte Bank wenden. Die Karte darf nur für legale Transaktionen benützt werden. 4. Bearbeitung der Transaktionen/Feststellung des Saldos/Monatsauszug Alle mit der Karte oder mit den Kartenangaben getätigten Einkäufe und sonstige Transaktionen sowie Einzahlungen werden valutabasierend, nach Datum der Verbuchung, verwaltet. Einmal pro Monat schickt die Bank der Firma, die dem Inhaber unverzüglich volle Mitteilung macht, einen oder mehrere Monatsauszug(züge) (nachstehend Monatsauszug genannt). Für Ausgaben, die in anderer Währung getätigt wurden, anerkennen die Firma und der Inhaber den von der Bank angewendeten Wechselkurs. Die Firma und der Inhaber können zu jedem Zeitpunkt den Saldo der Karte abfragen, indem sie über die Website der Bank (kostenlos) auf Onlineaccess zugreifen. Alternativ können sie den Saldo bei der Help Line 24h der Bank abfragen (Überprüfung der Identität vorausgesetzt), indem sie die dafür vorgesehene Telefonnummer wählen. Der Saldo beinhaltet alle Transaktionen, die der Bank bis zum vorhergehenden Abend gemeldet wurden. Die Saldoziehung hat keine Novation des Schuldverhältnisses zur Folge. Eventuelle Beanstandungen müssen der Bank umgehend schriftlich und in jedem Fall innerhalb von 30 Tagen nach dem Buchungsdatum vorgelegt werden. Verspätete Meldungen werden nicht berücksichtigt. 5. Rückerstattung des Saldos Die Firma kann bei Verzicht auf die weitere Benützung der Karte ausnahmsweise die Rückerstattung des Saldos beantragen, bei einem Abzug von CHF 20/EUR 14* für Verwaltungs - spesen der Bank. 6. Kartenverlust Bei Verlust oder Diebstahl der Karte müssen der Inhaber und die Firma die Bank sofort telefonisch benachrichtigen und diese Benachrichtigung anschliessend schriftlich bestätigen. Bei Diebstahl müssen sie auch bei der Polizei Anzeige erstatten. Bis zum Eingang seiner Nachricht bei der Bank haften der Inhaber und die Firma für alle Missbräuche der Karte. Sie sind von der Haftung befreit, wenn sie ihre Sorgfaltspflichten in vollem Umfang erfüllt haben. 7. Sperrung der Karte Die Bank behält sich das Recht vor, jederzeit und ohne Vorankündigung Karten zu sperren und/ oder zurückzuziehen, ohne Gründe dafür angeben zu müssen, aufgrund ihres unanfechtbaren Urteils. Die Bank lehnt jegliche Verantwortung für Konsequenzen ab, die dem Inhaber oder der Firma als Folge einer Sperrung und/oder einer Zurückziehung der Karte entstehen könnten. Die Benützung der Karte nach ihrer Sperrung ist unrechtmässig und ist ebenso wie die daraus für den Inhaber und die Firma entstehenden Verpflichtungen gerichtlich verfolgbar. Die Bank behält sich das Recht vor, den ermächtigten Vertragsunternehmen oder Banken alle Informationen zu geben, die diese für den Fall benötigen, um sich vom Inhaber oder von der Firma direkt den geschuldeten Betrag zu beschaffen. 8. Einwilligungs-, Übertragbarkeits-, Bestätigungsklauseln/Gerichtsstand/ weitere Bestimmungen Die Bank ist ermächtigt, Telefongespräche zwischen ihr und dem Inhaber oder der Firma zum Zweck der Qualitätssicherung und aus Gründen der Sicherheit aufzuzeichnen, auf Datenträgern zu speichern und für die Dauer von einem Jahr aufzubewahren. Im Weiteren bestätigen der Inhaber und die Firma die Richtigkeit der im Kartenantrag gemachten Angaben und ermächtigen die Bank, sämtliche zur Prüfung ihres Antrages erforderlichen Auskünfte (betreffend aktuelle Adresse, Zahlungsfähigkeit, allfällige Bevormundung) bei ihren Banken, bei öffentlichen Ämtern (Betreibungsämtern, Einwohnerkontrollen, Vormundschaftsbehörden), bei Kreditauskunftsunternehmen und insbesondere bei der Zentralstelle für Kreditinformation (ZEK) und der Informationsstelle für Konsumkredit (IKO) einzuholen. Der Inhaber und die Firma akzeptieren, dass auch bei Transaktionen in der Schweiz die Daten über die internationalen Kreditkartennetze zur Bank geleitet werden. Die Bank kann ihre Rechte aus diesem Vertrag (aus Benützung der Karte, Jahresgebühr usw.) ganz oder teilweise Dritten im In- und Ausland zur Übertragung anbieten bzw. auf Dritte im Inund Ausland übertragen. Sie darf solchen Dritten die im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehenden Informationen und Daten jederzeit zugänglich machen. Wenn die Dritten nicht dem schweizerischen Bankgeheimnis unterstehen, wird eine Weitergabe nur erfolgen, wenn sich der Empfänger der Informationen und Daten zu deren Geheimhaltung verpflichtet und diese Verpflichtung auch eventuellen weiteren Vertragspartnern überbindet. (Die Dritten zugänglich gemachten Informationen und Daten dienen grundsätzlich nur zur Einziehung und Durchsetzung ausstehender Forderungen.) Der Inhaber und die Firma haben den Inhalt der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen, verstanden und akzeptieren ihn mit der Unterzeichnung des Kartenantrages vollumfänglich. Zudem erhalten der Inhaber und die Firma zusammen mit der Karte eine zusätzliche Kopie dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Unterzeichnung und/oder der Einsatz der Karte stellt ebenfalls eine weitere Bestätigung der Akzeptierung der allgemeinen Geschäftsbedingungen dar. Die Bank behält sich das Recht vor, die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit abzuändern. Änderungen werden dem Inhaber und der Firma auf dem Zirkularweg oder auf andere geeignete Weise bekannt gegeben und gelten als angenommen, wenn der Inhaber oder die Firma nicht innerhalb von 30 Tagen ab Datum der Kommunikation Einspruch erhebt. Alle Rechtsbeziehungen des Inhabers und der Firma mit der Bank unterstehen dem schweizerischen Recht. Erfüllungsort, Betreibungsort für die Inhaber und die Firmen mit ausländischem Wohnsitz bzw. Sitz und ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Verfahren ist, zwingende Bestimmungen des schweizerischen Rechts vorbehalten, Lugano. Die Bank hat indessen auch das Recht, den Inhaber oder die Firma beim zuständigen Gericht des Wohnsitzes bzw. Sitzes oder bei jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen. * Ausschlaggebend ist die Währung, die die Firma beim Ausfüllen des Kartenantrages gewählt hat. Version April D Cornèr Banca SA, Cornèrcard, Via Canova 16, 6901 Lugano, Tel:
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