Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)

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1 Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) Innerhalb der Europäischen Union dürfen Kraftfahrer/innen (Neueinsteiger/innen) im Güterkraftverkehr seit dem 10. September 2008 nur noch beschäftigt werden, wenn sie zusätzlich zur jeweiligen Fahrerlaubnis eine Grundqualifikation nachweisen. Diese Pflichtschulungen betreffen alle Kraftfahrer/innen, die Fahrzeuge der Klassen C1, C1E, C oder CE gewerblich nutzen. Weiterbildungspflicht für Führerscheininhaber/innen: Die Weiterbildungspflicht gilt für alle Kraftfahrer/innen. Bis zum 10. September 2014 ± 2 Jahre bei Anpassung an die Gültigkeitsdauer der jeweiligen Fahrerlaubnis muss die vollständige Weiterbildung nachgewiesen werden, um eine entsprechende Kennzeichnung der Fahrerlaubnis zu erhalten. Die Dauer der Weiterbildung beträgt 35 Stunden zu je 60 Minuten, die in selbständigen Ausbildungseinheiten (Zeiteinheiten) von zusammenhängend jeweils mindestens 7 Stunden erteilt werden. Also wird jeder Fahrer/in zukünftig einen Tag pro Jahr in der Weiterbildung sein. Selbstverständlich können wir Ihre Fahrer auf Wunsch auch en block schulen. Zukünftig wird die Schlüsselzahl 95 auf dem Führerschein den Nachweis der fünf Weiterbildungsbescheinigungen dokumentieren. Die Anlage 1 der BKrFQV gibt drei Kenntnisbereiche vor: 1. Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln. 2. Anwendung der Vorschriften. 3. Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik. Für den Eintrag der Schlüsselzahl 95 muss der Fahrer/die Fahrerin mindestens eine Bescheinigung aus jedem Kenntnisbereich vorweisen. Die Seminarabteilung der Straßenverkehrs-Genossenschaft ist seit dem 7. November 2007 nach AZWV (Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung) zertifiziert. Weiterhin erfolgte die Anerkennung als Ausbildungsstätte nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) durch die zuständige Behörde in Bremen. Der Senator für Umwelt, Bau Verkehr und Europa erteilte der SVG Bremen eg die Erlaubnis, Weiterbildungen nach 5 Abs. 1 BKrFQG durchzuführen. Die von der SVG Bremen eg durchgeführten Seminare werden 2014 anerkannt. Seite 1 von 7

2 Dies bedeutet für Ihr Unternehmen, dass Sie sich schon jetzt aus folgenden Weiterbildungsinhalten eine, für Sie nützliche Reihenfolge der Ausbildungsinhalte für die nächsten 5 Jahre oder für eine 35-stündige Weiterbildung in einem Jahr zusammen stellen können. Inhalt und Preise der in sich selbständigen Ausbildungseinheiten mit jeweils 7 Zeiteinheiten (Stunden) pro Teilnehmer (TN): Wirtschaftliches Fahren Variante 1 SVG Öko Drive (wirtschaftliches Fahren) nur Theorie in Seminarform Bedeutung der wirtschaftlichen Fahrweise Beeinflussung der Wirtschaftlichkeit durch den Kraftfahrer Einflussfaktoren auf den Kraftstoffverbrauch Kosten senken durch Schadensprävention Auswirkungen häufiger Schäden Analyse von Unfällen Variante 2 SVG Eco-Training Praxistraining Wirtschaftliches Fahren (Eco-Training) Seminar mit überwiegend fahrpraktischen Anteilen, das Fahrzeug wird vom Unternehmen des Fahrers bzw. Teilnehmergestellt. Anzahl der Teilnehmer/innen nach Absprache. Theoretische Einführung und Unterweisung Fahren einer definierten Rundstrecke, ohne Schulung/Anleitung Fahren der gleichen Strecke nach Schulung/Anleitung Abschlussgespräch Seite 2 von 7

3 Variante 3 Praxistraining Wirtschaftliches Fahren (SVG Eco-Training) Seminar mit überwiegend fahrpraktischen Anteilen, das Fahrzeug wird von der SVG gestellt. Pro Fahrzeug können acht Teilnehmer/innen/Tag auf einem Fahrzeug geschult werden. Theoretische Einführung und Unterweisung Fahren einer definierten Rundstrecke, ohne Schulung/Anleitung Fahren der gleichen Strecke nach Schulung/Anleitung Abschlussgespräch Fahrsicherheit Variante 1: SVG Fahrsicherheit und Fahrzeugtechnik nur Theorie in Seminarform System Straßenverkehr richtig sitzen, richtig sehen Sicher fahren: Fahrzeugtechnik, andere Verkehrsteilnehmer Seite 3 von 7

4 Variante 2: SVG Fahrsicherheitstraining Lkw Praxistraining Einführung Arbeitsplatz Lkw Bremsen/Ausweichen Kreisfahrt, Kurvenfahrt Sicherheitstraining nach DVR-Richtlinien Training mit DVR-zertifizierten Moderatoren auf einem Platz, der den DVR-Richtlinien entspricht Präventionstraining: SVG Präventionstraining Lkw (Kenntnisbereich 1 und 3) Zur Senkung der Bagatellschäden beim Rangieren Training anhand des SVG-Rückfahrsimulator Einsatz von zwei Trainern, maximal Teilnehmerzahl: 12 Ladungssicherung: SVG Ladungssicherung auf Lkw (Kenntnisbereich 1) Kenntnis der rechtlichen Grundlagen der Ladungssicherung Kenntnis der physikalischen Grundlagen der Ladungssicherung Kenntnis der Anforderungen an das Transportfahrzeug Kenntnis der Arten der Ladungssicherung Ermittlung der erforderlichen Sicherungskräfte Kenntnis der Zurrmittel für die Ladungssicherung Praktische Übungen Seite 4 von 7

5 Arbeits- und Gesundheitsschutz: SVG Arbeits- und Gesundheitsschutz (Kenntnisbereich 3) Stressbewältigung Vorbeugender Gesundheitsschutz Ernährung Stolpern, Rutschen, Stürzen Suchtmittel Unfallverhütungsvorschriften Flurförderfahrzeuge Ladungssicherung Alkohol, Drogen Einflussfaktoren auf die Wahrnehmung und Sensomotorik Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen Verhalten am Unfallort Verhalten im Krisenfall Güterkraftverkehr: SVG Vorschriften für den Güterkraftverkehr (Kenntnisbereich 2) Vorschriften des GüKG Vorschriften des Transportrechts Aufgaben der am Transport beteiligten Bedeutung des Frachtbriefs Vorschriften im grenzüberschreitenden Verkehr Vorschriften für Spezialtransporte Verantwortung bei der Beladung Verantwortung beim Transport Verantwortung bei der Entladung Mitzuführende Dokumente Seite 5 von 7

6 Sozialvorschriften/Digitaler Tachograph: SVG Pausen mit System Sozialvorschriften und Digitaler Tachograph (Kenntnisbereich 2) Lenk-, Ruhe- und Arbeitzeit des Fahrpersonals Kontrollgeräte Arbeitszeitnachweise Vorschriften für den Güterkraftverkehr Der Digitale Tachograph Imageträger: SVG Der Kraftfahrer als Imageträger (Kenntnisbereich 3) Positives Bild des Unternehmens Sozialrechtliche Rahmenbedingungen und Vorsichten Repräsentation/Erscheinungsbild in der Öffentlichkeit Motivation Kommunikation/Verhalten Verhalten in schwierigen Situationen Seite 6 von 7

7 SVG Notfallmanagement im Straßenverkehr. Sichern - bergen - helfen: SVG Notfallmanagement im Straßenverkehr. Sichern - bergen - helfen (Kenntnisbereich 3) Das Seminar SVG Notfallmanagement im Straßenverkehr. Sichern - bergen - helfen vermittelt bzw. aktualisiert Wissen und Kenntnisse über das Verhalten bei Notfällen im Straßenverkehr. Das Absichern einer Unfallstelle, das Bergen von verletzten Personen aus dem Fahrzeug sowie lebensrettende Sofortmaßnahmen werden ebenso erarbeitet wie das Verhalten bei Pannen und Notfällen im Tunnel, bei Fahrzeugbränden sowie bei Gefahrgutunfällen. Es ist keine Alternative, Ersatz oder Auffrischung für Erste-Hilfe-Kurse! sich der Verpflichtung zur Hilfe und der damit verbundenen rechtlichen Aspekte der Hilfeleistung noch einmal bewusst werden die Einhaltung der Rettungskette anhand von praktischen Beispielen verinnerlichen in der Lage sein, die Unfallstelle korrekt abzusichern, sich selbst dabei zu schützen und Verletzte zu bergen das richtige Absetzen eines Notrufs erlernen wissen, welche Sofortmaßnahmen bei Verletzten (z.b. Helmabnehmen bei verunfallten Motorradfahrern, stabile Seitenlage, Herzdruckmassage, Atemspende) durchgeführt werden müssen Sofortmaßnahmen bei lebensbedrohlichen Erkrankungen (Herzinfarkt, Schlaganfall, Unterzuckerung, allergische Reaktion usw.) richtig einschätzen und ergreifen können das richtige Verhalten im Tunnel sowie bei Notfällen im Tunnel erlernen Sofortmaßnahmen bei Gefahrgutunfällen und Fahrzeugbränden ergreifen können lernen, wie sie sich mental auf Notfälle vorbereiten und wie die Nachsorge bei posttraumatischen Belastungsstörungen aussehen könnte Alle Seminare können im Rahmen des BKrFQG individuell variiert werden. Für Fragen zu diesem Thema stehen wir Ihnen gern mit weiteren Informationen zur Verfügung. Seite 7 von 7

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