Erläuterungen zum Zulassungsverfahren. Konsekutive Masterstudiengänge. Sommersemester

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1 Fachhochschule der Kirchlichen Stiftung des öffentlichen Rechts Katholische Bildungsstätten für Sozialberufe in Bayern Erläuterungen zum Zulassungsverfahren Sommersemester 2015 Konsekutive Masterstudiengänge

2 Information zur Katholischen Stiftungsfachhochschule Die Katholische Stiftungsfachhochschule München ist eine staatlich anerkannte Fachhochschule in kirchlicher Trägerschaft. Das Studium ist demjenigen an staatlichen Fachhochschulen in Bayern gleichgestellt. Studium und Prüfungen verlaufen gemäß den staatlichen Bestimmungen. Zielsetzung, Aufgaben und Organisation der Hochschule sind in ihrer Verfassung geregelt. Die Katholische Stiftungsfachhochschule München bietet die Bachelorstudiengänge Soziale Arbeit, Soziale Arbeit (berufsintegrierend), Bildung und Erziehung im Kindesalter, Pflegemanagement, Pflegepädagogik und Pflege dual an. Mit ihren beiden Abteilungen München und Benediktbeuern bietet die Katholische Stiftungsfachhochschule seit dem Wintersemester 2001/02 den Weiterbildungsstudiengang Master of Arts in Soziale Arbeit an, der sich an Hochschulabsolventinnen und -absolventen mit mindestens zweijähriger einschlägiger Berufserfahrung richtet. Der Masterstudiengang Suchthilfe/Suchttherapie ergänzt das Programm des Weiterbildungsbereichs. Seit dem Sommersemester 2009 werden die Konsekutiven Masterstudiengänge Angewandte Sozial- und Bildungswissenschaften sowie Management von Sozial- und Gesundheitsbetrieben angeboten. Für die verschiedenen Studienangebote gibt es jeweils gesonderte Bewerbungsverfahren. Alle genannten Studiengänge sind akkreditiert. Weitere Auskünfte hierzu unter Konsekutive Masterstudiengänge Für das diesjährige Sommersemester sind 50 Studienplätze geplant. Gibt es mehr Bewerbungen als Studienplätze, werden bei der Auswahl zunächst 50% der Studienplätze mit Bewerberinnen und Bewerbern besetzt, die ihr Bachelor- bzw. Diplomstudium an der Katholischen Stiftungsfachhochschule München abgeschlossen haben. Das Konsekutive Masterstudium wird vom Dekanat Soziale Arbeit München organisiert. Veranstaltungen finden an der Abteilung München und der Abteilung Benediktbeuern statt. KSFH MÜNCHEN - Erläuterungen zum Zulassungsverfahren Konsekutive Masterstudiengänge 2

3 Folgende Studienrichtungen bietet die Katholische Stiftungsfachhochschule an: Zum Sommersemester Angewandte Sozial- und Bildungswissenschaften Mit den Mastervertiefungen: 1. Angewandte Wissenschaft der Sozialen Arbeit in Communities, Netzwerken und Organisationen 2. Angewandte Bildungswissenschaften - Management von Sozial- und Gesundheitsbetrieben Die Masterstudiengänge werden sowohl in Voll- als auch in Teilzeit angeboten. Die Regelstudienzeit bei der Vollzeitvariante beträgt 3 Semester. Die Teilzeitvariante ist nicht berufsbegleitend ausgelegt, sondern wird auf 6 Semester ausgedehnt. Die Mastervertiefung und die Wahl der Voll- bzw. Teilzeitvariante werden bei der Online-Bewerbung verbindlich festgelegt. KSFH MÜNCHEN - Erläuterungen zum Zulassungsverfahren Konsekutive Masterstudiengänge 3

4 Zugangsberechtigung Folgende Zulassungsvoraussetzungen müssen erfüllt sein, um sich auf einen Studienplatz für die Konsekutiven Masterstudiengänge bewerben zu können: Zeugnis eines abgeschlossenen, mindestens sechssemestrigen Bachelor- oder Diplom-Studiums der Sozialen Arbeit, der Pflege, des Pflegemanagements, der Pflegepädagogik, BWL, VWL oder Bildung und Erziehung im Kindesalter oder eines gleichwertigen, fachverwandten Abschlusses an einer deutschen Hochschule oder eines gleichwertigen Abschlusses an einer ausländischen Hochschule mit mindestens der Abschlussnote 2,5. Falls das Abschlusszeugnis zum Tag der Bewerbung noch nicht vorliegt, genügt eine aktuelle Notenbestätigung mit der Mindestnote 2,5 und dem Nachweis von mind. 150 CP. Diese Notenbestätigung muss vom jeweiligen Prüfungsamt unterschrieben sein. Das Abschlusszeugnis muss sofort nach Erhalt, spätestens aber am 23. März 2015 vorgelegt werden. Zeugnisse eines Bachelor- oder Diplom-Studiums aus dem Ausland müssen mit einer Notenübersicht in amtlich beglaubigter Übersetzung zur Überprüfung der Gleichwertigkeit eingereicht werden. Bewerberinnen und Bewerber aus dem nicht deutschsprachigen Ausland müssen einen Nachweis hinreichender deutscher Sprachkenntnisse erbringen. Bewerberinnen und Bewerber aus Nichtmitgliedsstaaten der Europäischen Union benötigen einen Staatsangehörigkeitsnachweis oder Herkunftsnachweis und eine Aufenthaltsgenehmigung. KSFH MÜNCHEN - Erläuterungen zum Zulassungsverfahren Konsekutive Masterstudiengänge 4

5 Informationen für Studienbewerberinnen und Studienbewerber aus dem Nicht-deutschsprachigen Ausland und aus Nichtmitgliedstaaten der Europäischen Union Bei Studienbewerberinnen und Studienbewerbern aus dem nicht deutschsprachigen Ausland, ist der Nachweis hinreichender deutscher Sprachkenntnisse erforderlich. Anerkannt werden folgende Deutschprüfungen: Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerberinnen und Studienbewerber (DSH) mit einem Ergebnis der Niveaustufe 2; Test Deutsch als Fremdsprache für ausländische Studienbewerberinnen und Studienbewerber (TestDaF) mit einem Ergebnis, das in allen vier Teilprüfungen mindestens die TestDaF-Niveaustufe 4 ausweist; Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz Zweite Stufe; das Zeugnis der Prüfung zur Feststellung ausländischer Studienbewerber und Studienbewerberinnen für die Aufnahme eines Studiums an Hochschulen in der BRD (Feststellungsprüfung); Nachweis deutscher Sprachkenntnisse, die durch bilaterale Abkommen oder sonstige von der KMK oder HRK getroffene Vereinbarungen als für die Aufnahme eines Hochschulstudiums hinreichenden Sprachnachweis anerkannt wurden; das Große und das Kleine Deutsche Sprachdiplom sowie das Zeugnis der Zentralen Oberstufenprüfung (ZOP),sowie das Goethe-Zertifikat C1 und C2 des Goethe- Instituts; die Deutsche Sprachprüfung II des Sprachen- und Dolmetscherinstituts München. ein abgeschlossenes Germanistikstudium Studienbewerberinnen und -bewerber aus Nichtmitgliedstaaten der Europäischen Union müssen außerdem eine Aufenthaltserlaubnis sowie einen Staatsangehörigkeitsnachweis oder einen Herkunftsnachweis vorlegen. KSFH MÜNCHEN - Erläuterungen zum Zulassungsverfahren Konsekutive Masterstudiengänge 5

6 KM-Quote Auf Antrag können in den Konsekutiven Masterstudiengängen 5% der Studierenden über eine Sonderquote, die KM-Quote zugelassen werden. Kriterien für die Zulassung über die KM-Quote sind: Kirchliches und karitatives Engagement und/oder Schwerbehinderung von mindestens 50 % GdB und/oder Ordenszugehörigkeit Stellen Sie hierzu einen formlosen schriftlichen Antrag an den Präsidenten der Hochschule. Der Antrag ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen. Bitte legen Sie in diesem Antrag die Ihrer Meinung nach relevanten Gründe für eine mögliche Zulassung über die KM-Quote dar und fügen Sie die entsprechenden Nachweise bei. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zulassung über die KM-Sonderquote. Darüber hinaus müssen alle regulären Bedingungen für eine Zulassung ebenfalls erfüllt sein. KSFH MÜNCHEN - Erläuterungen zum Zulassungsverfahren Konsekutive Masterstudiengänge 6

7 Erforderliche Bewerbungsunterlagen Folgende Unterlagen füge ich meiner Bewerbung bei: Abschlusszeugnis und Urkunde in amtlich beglaubigter Kopie o Falls das Abschlusszeugnis zum Tag der Bewerbung noch nicht vorliegt, aktuelle Notenbestätigung, die mindestens 150 CP umfasst. CP und aktueller Notendurchschnitt (mindestens 2,5) müssen ausgewiesen und vom jeweiligen Prüfungsamt unterschrieben sein. o Bewerberinnen und Bewerber aus dem Ausland benötigen ein Abschlusszeugnis in amtlich beglaubigter Übersetzung mit einer Notenübersicht. Zeugnis über die Deutschprüfung bei Bewerberinnen und Bewerbern aus dem nicht deutschsprachigen Ausland Staatsangehörigkeitsnachweis oder Herkunftsnachweis und Aufenthaltsgenehmigung bei Bewerberinnen und Bewerbern aus Nichtmitgliedstaaten der Europäischen Union Antrag und Nachweise für die KM-Quote Passfoto (bitte nur Online als jpg hochladen). Die Bewerbungsunterlagen und das unterschriebene Antragsbestätigungsformular müssen per Post (maßgeblich für eine fristgerechte, postalische Übersendung ist der Posteingangsstempel der Hochschule) oder direkt bei der Hochschule in der Frist zum eingereicht werden. Fehlende Unterlagen werden nicht angemahnt. Die Bewerberin, der Bewerber achtet selbst auf die Vollständigkeit der Unterlagen. Werden die benötigten Unterlagen nicht bis zu den genannten Fristen eingereicht, hat dies den Ausschluss vom Zulassungsverfahren zur Folge, ohne dass die Bewerberin bzw. der Bewerber gesondert darauf hingewiesen wird. Wir bitten um Verständnis, dass eingereichte Unterlagen nicht zurückgeschickt werden können. (Das Foto bitte nur als jpg hochladen und nicht per Post schicken). Adressänderung Falls sich die Postadresse zu der im Antrag angegebenen ändert, ist dies unverzüglich dem Studierendensekretariat zu melden (per an sekretariat.muc@ksfh.de ). KSFH MÜNCHEN - Erläuterungen zum Zulassungsverfahren Konsekutive Masterstudiengänge 7

8 Termine und Fristen Bewerbungszeitraum Der Bewerbungszeitraum beginnt am 01. Dezember 2014 um 9:oo Uhr und endet am 15. Januar 2015 um 15:00 Uhr. Versand der Zulassungsbescheide Die Zulassungs- bzw. Ablehnungsbescheide werden am 29. Januar 2015 als normale Postsendung verschickt. Falls der Zulassung eine vorläufige Bescheinigung über den Abschluss und der zu erwartenden Gesamtnote zugrunde lag, wird der Studienplatz vorbehaltlich der Vorlage des Abschlusszeugnisses und des Erreichens der dort ausgewiesenen Gesamtnote in Aussicht gestellt. Das Abschlusszeugnis muss sofort nach Erhalt, spätestens aber am 23. März 2015 vorgelegt werden. Zahlungstermin Beiträge Bis 06. Februar 2015 müssen die Beiträge in Höhe von 111 für das Sommersemester 2015 (52 Studentenwerksbeitrag und 59 Solidarbeitrag für Semesterticket) auf das im Zulassungsbescheid angegebene Konto überwiesen sein. Bei Nichtbezahlung verfällt der in Aussicht gestellte Studienplatz. Einschreibung - Immatrikulation Die Immatrikulation findet am 18./ 19. Februar 2015 statt. Den genauen Termin erhalten Sie mit dem Zulassungsbescheid. Die Immatrikulation zum Studium ist nur möglich, wenn der Studentenwerksbeitrag und der Solidarbeitrag für das Semesterticket fristgemäß einbezahlt wurden. Eine persönliche Einschreibung zum Studium ist notwendig, eine Stellvertretung ist nicht möglich. Übersicht Fristen Bewerbung 1. Dezember Januar 2015 Versand der Zulassungsbescheide 29. Januar 2015 Zahlungstermin Beiträge 06. Februar 2015 Einschreibung Immatrikulation 18./19. Februar 2015 Online-Inskription Beginn Sommersemester 15. März 2015 Einführungsveranstaltung 16. März Uhr KSFH MÜNCHEN - Erläuterungen zum Zulassungsverfahren Konsekutive Masterstudiengänge 8

9 Immatrikulation Folgende Unterlagen müssen bei der Immatrikulation vorgelegt werden: Zulassungsbescheid Personalausweis Beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses und Urkunde, falls dieses nachgereicht werden muss formgültige Krankenversicherungsbescheinigung für die Einschreibung an einer Hochschule für das Sommersemester 2015 oder eine Befreiung von der Krankenversicherung, falls eine private Krankenversicherung besteht. Einzahlungs- oder Überweisungsbeleg der Beiträge für das Sommersemester 2015 Inskription In der Zeit vom bis zum findet die Online-Inskription in die einzelnen Lehrveranstaltungen statt. Durch die Online-Inskription erhalten Sie Ihren individuellen Stundenplan und somit auch die Zeitfenster, an denen Ihre Lehrveranstaltungen stattfinden. Alle weiteren Informationen hierzu erhalten Sie mit dem Zulassungsbescheid. Einführungsveranstaltung Die Einführungsveranstaltung findet am Montag, den von Uhr bis Uhr statt. KSFH MÜNCHEN - Erläuterungen zum Zulassungsverfahren Konsekutive Masterstudiengänge 9

10 Allgemeine Hinweise und Erklärungen Die diesem Bewerbungsverfahren beigefügten Erläuterungen zum Zulassungsverfahren habe ich zur Kenntnis genommen. Ich habe auch zur Kenntnis genommen, dass alle Unterlagen bis zu den genannten Fristen vollständig und formgerecht vorgelegt sein müssen. Eine nachträgliche Anforderung fehlender Unterlagen durch die Hochschule erfolgt nicht. Fehlen Unterlagen oder entsprechen sie nicht der Form, werde ich ohne weitere Aufforderung aus dem Bewerbungsverfahren ausgeschlossen. Ich versichere, dass alle gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen. Mir ist nicht bekannt, dass gegen mich ein gerichtliches oder polizeiliches Verfahren läuft oder bereits in der Vergangenheit eingeleitet war. Ich versichere, dass ich voll geschäftsfähig bin. Ich leide nicht an einer Krankheit, welche die Gesundheit der anderen Studierenden ernstlich gefährden oder den ordnungsgemäßen Studienbetrieb ernsthaft beeinträchtigen würde. Außerdem nehme ich zur Kenntnis, dass eine Immatrikulation zurück genommen werden kann, wenn sie aufgrund falscher Angaben vorgenommen worden ist. Die Wahrheitsversicherung erstreckt sich auch auf alle sonstigen Angaben und Unterlagen, die Bestandteil der Zulassung zum Studium sind. Ich erkenne den besonderen Charakter der Katholischen Stiftungsfachhochschule, als kirchliche Hochschule wie folgt an: Die Katholische Stiftungsfachhochschule ist dem christlichen Menschenbild verpflichtet. Das Studium entspricht dem Auftrag der Katholischen Kirche, sich im sozialen, pflegerischen und karitativen Bereich sowie in Erziehung und Bildung zu engagieren. Mit der Nutzung und Verarbeitung meiner in diesem Antrag gemachten personenbezogenen Daten zum Zwecke meines Studiums und der Übermittlung meiner personenbezogenen Daten an Meldebehörden bin ich einverstanden. Ich bin damit einverstanden, dass ich über meine -Adresse über die Alumniarbeit sowie die AbsolventInnenstudie der Kath. Stiftungsfachhochschule informiert werde. Dieses Einverständnis kann jederzeit und ohne Begründung per widerrufen werden. Der Widerruf ist zu richten an Ich wurde darauf hingewiesen, dass für mein Studium Gebühren in Höhe von 111 (52 Studentenwerksbeitrag und 59 Solidarbeitrag für Semesterticket) pro Semester entrichtet werden müssen. Hiermit erkläre ich, mich darüber informiert zu haben, dass die Lehrveranstaltungen an den Studienorten München und Benediktbeuern statt finden und mir keine Fahrt- und Übernachtungskosten erstattet werden. Ich nehme zur Kenntnis, dass die Zulassung bis zur Vorlage des Endzeugnisses unter Vorbehalt erfolgt. Das heißt, wenn das Abschlusszeugnis spätestens am 23. März 2015 nicht vorgelegt wird und/oder der Notendurchschnitt 2,5 im Abschlusszeugnis nicht erreicht wird, erfolgt die Exmatrikulation. KSFH MÜNCHEN - Erläuterungen zum Zulassungsverfahren Konsekutive Masterstudiengänge 10

11 Rechtsgrundlagen Für das Zulassungsverfahren und die Zugangsvoraussetzungen zum Studium an der Katholischen Stiftungsfachhochschule München sind folgende Rechtsgrundlagen in ihrer jeweils gültigen Fassung maßgebend: Satzung über die Zulassungsbeschränkungen und das Zulassungsverfahren an der Katholischen Stiftungsfachhochschule München (Zulassungsbeschränkungs- und Zulassungsverfahrenssatzung ZBZVS) vom zuletzt geändert durch die Änderungssatzung vom Satzung des Studentenwerks München zum Grundbeitrag vom Satzung des Studentenwerks München über eine zusätzlichen Beitrag zur Beförderung der Studierenden im öffentlichen Nahverkehr (Solidarbeitrag Semesterticket) vom Immatrikulations-, Rückmelde- und Exmatrikulationssatzung der Katholischen Stiftungsfachhochschule München vom Bayrisches Hochschulgesetz vom (GVBl. S. 245). Die Vorschriften des Bayerischen Hochschulgesetzes gelten für die Hochschule nur insoweit, als sie das Studium (Studienvoraussetzungen, Studienverlauf, Studieninhalte, Prüfungen) und die Qualifikationsvoraussetzungen des Lehrpersonals betreffen. Die Zulassung zum Studium ist privatrechtlicher Natur. HSchulGBY2006rahmen&st=lr&showdoccase=1&paramfromHL=true#focuspoint Qualifikationsverordnung (QualV) in der derzeit gültigen Fassung. bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlr- QUALVBY2007rahmen&doc.part=X&doc.origin=bs&st=lr KSFH MÜNCHEN - Erläuterungen zum Zulassungsverfahren Konsekutive Masterstudiengänge 11

12 Anschrift Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen per Post bis spätestens 15. Januar 2015 mit der originalunterschriebenen Antragsbestätigung beim Studierendensekretariat der Abteilung München der Katholischen Stiftungsfachhochschule München eingereicht werden. Katholische Stiftungsfachhochschule München Studierendensekretariat Judith Schormair und Eva Mittermaier Preysingstraße München Tel: Öffnungszeiten: Dienstag bis Freitag: Uhr bis Uhr Donnerstag auch Uhr bis Uhr Montag geschlossen Informationen zu Wohnmöglichkeiten auf dem Campus in München: Stand: KSFH MÜNCHEN - Erläuterungen zum Zulassungsverfahren Konsekutive Masterstudiengänge 12

Erläuterungen zum Zulassungsverfahren. Konsekutive Masterstudiengänge. Sommersemester 2011. www.ksfh.de

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