ZENTRALE STUDIENBERATUNG. als nichtwirtschaftswissenschaftliches Doppelfach des Studiengangs Wirtschaftspädagogik II

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1 GEORG-AUGUST-UNIVERSITÄT GÖTTINGEN ZENTRALE STUDIENBERATUNG ENGLISCH als nichtwirtschaftswissenschaftliches Doppelfach des Studiengangs Wirtschaftspädagogik II Fakultät: Studienabschluss: Regelstudienzeit: Voraussetzungen: Philosophische Fakultät und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Diplom-Handelslehrer/Diplom-Handelslehrerin 9 Semester einschließlich Prüfung Allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife DAS STUDIUM ENGLISCH IN WIRTSCHAFTSPÄDAGOGIK Ziel Wirtschaftspädagogik (Studienrichtung II) beinhaltet an der Universität Göttingen neben den wirtschaftswissenschaftlichen Prüfungsfächern noch das Studium eines wirtschaftswissenschaftlichen Doppelfaches (Informatik oder Wirtschaftsinformatik) oder eines nicht-wirtschaftswissenschaftlichen Doppelfaches (Deutsch oder Englisch oder Evangelische Religion oder Französisch oder Mathematik oder Spanisch oder Sportwissenschaft). Aufgabe dieses Teilstudienganges ist es, die wissenschaftlichen Grundlagen für das Lehramt im Fach Englisch zu vermitteln. Absolventen und Absolventinnen des Studiums der Englischen Philologie sollen zum selbstständigen wissenschaftlichen Arbeiten befähigte, sprachlich kompetente Kenner der Sprache, Literatur und Kultur Großbritanniens, Nordamerikas und weiterer englischsprachiger Länder (mit unterschiedlichen Gewichtungsmöglichkeiten) sein und in diesen Bereichen über fundierte fachwissenschaftliche Kenntnisse verfügen. Weiterhin sollen sie fachdidaktische Kenntnisse erworben haben, die sie in die Lage versetzen, das im Studium gewonnene Fachwissen Heranwachsenden adäquat zu vermitteln. Das Studium der Englischen Philologie ist in die folgenden vier Fachgebiete gegliedert: Literatur- und Kulturwissenschaft, Sprachwissenschaft, Sprachpraxis und Landeskunde. Als spezifische Studienziele gelten: Sprachw ssenschaft i Kenntnis der Strukturen, Funktionen und Regeln des heutigen Englisch, Fähigkeit, die gesprochenen und geschriebenen Erscheinungsformen des Englischen theoretisch fundiert und methodisch angemessen zu analysieren,

2 2 Kenntnis der Grundbegriffe, Methoden und Ergebnisse synchroner und diachroner Sprachwissenschaft, Kenntnis der historischen Entwicklung der englischen Sprache einschließlich älterer Sprachstufen, Kenntnis von Theorien des Fremdsprachenerwerbs, vertiefte Kenntnisse in einem Teilbereich der Sprachwissenschaft; bei der Gewichtung zugunsten der Mediävistik (=Englische Sprache und Literatur des Mittelalters): Fähigkeit, Texte in älteren Sprachstufen zu lesen, sprachwissenschaftlich zu analysieren und in ihrem literarischen und kulturellen Kontext zu erklären. Literatur- und Kulturwissenschaft Kenntnis grundlegender fachwissenschaftlicher Begriffe, Theorien und Methoden, Überblick über die Geschichte der englischen und nordamerikanischen Literatur und Kultur (bei unterschiedlichen Gewichtungsmöglichkeiten), Fähigkeit zur sachgerechten Erschließung (Analyse und Interpretation) unterschiedlicher literarischer Texte und anderer kulturgeschichtlicher Dokumente (etwa audiovisueller Medien) aus verschiedenen Zeiten sowie deren Einordnung in Gattungen und Epochen, Einblicke in Zusammenhänge der englischen und nordamerikanischen Literatur und Kultur mit anderen Nationalliteraturen und kulturen. Sprachpraxis Normengerechte und sichere Beherrschung der englischen Gegenwartssprache in Wort und Schrift (unter Einschluss der Fähigkeit der Übersetzung vom Deutschen ins Englische), Fähigkeit, englische Texte zu verstehen (einschließlich der Fähigkeit, englische Texte ins Deutsche zu übersetzen). Landeskunde Kenntnis grundlegender Aspekte der neueren Geschichte Großbritanniens und der Vereinigten Staaten von Amerika (bei unterschiedlichen Gewichtungsmöglichkeiten), Kenntnis wesentlicher geografischer, politischer, sozialer, wirtschaftlicher und kultureller Gegebenheiten Großbritanniens und der Vereinigten Staaten von Amerika einschließlich ihrer historischen Voraussetzungen, Fähigkeit, landeskundliche Kenntnisse bei der Arbeit in anderen Bereichen des Faches ergänzend einzubeziehen. historischer Voraussetzungen, Fähigkeit, landeskundliche Kenntnisse bei der Arbeit in anderen Bereichen des Faches ergänzend einzubeziehen. Das Studium gliedert sich in ein viersemestriges Grundstudium, das mit einer Zwischenprüfung abschließt, und in ein fünfsemestriges Hauptstudium, das mit der Diplomprüfung abschließt. Die Regelstudienzeit beträgt unter Einschluss der Prüfungssemester neun Semester. Darüber hinaus müssen im Verlauf des Studiums der Englischen Philologie weitere Kenntnisse und Fähigkeiten erworben und vertieft werden, und zwar auf dem Gebiet der praktischen Sprachbeherrschung (Sprachpraxis) und auf dem Gebiet der Kultur Großbritanniens oder Nordamerikas (Landeskunde). Dringend empfohlen werden zusätzlich: Eigene Lektüre (besonders zum Erwerb von Überblickswissen) und eigenständige

3 3 Verbesserung der Sprachkenntnisse (vor allem bei defizitären Sprachkenntnissen), Ein mindestens drei Monate umfassender, den Studienzielen dienender Aufenthalt im englischsprachigen Ausland, Der/Die Studierende kann während des Studiums Gewichtungen vornehmen: Im Bereich Sprachwissenschaft zugunsten von Englischer Sprache und Literatur des Mittelalters oder zugunsten von Neuerer Englischer Sprache, im Bereich Literaturund Kulturwissenschaft zugunsten von Neuerer Englischer Literatur und Kultur oder von Nordamerikanischer Literatur und Kultur. Darüber hinaus müssen im Verlauf des Studiums weitere Kenntnisse und Fähigkeiten erworben bzw. vertieft werden, und zwar auf dem Gebiet der praktischen Sprachbeherrschung (Sprachpraxis) und auf dem Gebiet der Kultur Großbritanniens und/oder Nordamerikas (Landeskunde). Gliederung Das Studium gliedert sich in ein viersemestriges Grundstudium und ein fünfsemestriges Hauptstudium, das mit der Diplomprüfung abschließt. Ein mindestens dreimonatiger, den Studienzielen dienlicher Auslandsaufenthalt wird dringend empfohlen. Studienvoraussetzungen erfolgreiche Teilnahme am TOEFL (Test of English as a Foreign Language) mit mindestens 210 Punkten im Computer- oder 547 Punkte im Papierbogentest oder Cambridge Proficiency Certificate mit mindestens der Note B oder Studium in einem englischsprachigen Land von mindestens zwei Semestern oder Durchschnittsnote von 12 Punkten im Abiturfach Englisch in den beiden Schuljahren vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung Diese Nachweise sind Voraussetzung für die Immatrikulation; sie dürfen zu Beginn des Studiums nicht älter als zwei Jahre sein. einwandfreie Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift. GRUNDSTUDIUM Das Grundstudium umfasst vier Semester. Zu Beginn findet ein sprachpraktischer Einführungstest ("Diagnostic Placement Test") statt, der als Orientierungshilfe bei der Bildung von Schwerpunkten für die sprachpraktische Arbeit im Rahmen der "General Language Courses - Elementary Level" in den ersten Semestern des Studiums dient. Ein ordnungsgemäßes Grundstudium schließt die erfolgreiche Teilnahme bzw. die Teilnahme an folgenden Lehrveranstaltungen als Voraussetzungen für die Meldung zur Zwischenprüfung ein: Je ein qualifizierter Schein aus Proseminaren [PS] in den Fachgebieten - Neuere Sprache (Linguistik) oder Englische Sprache und Literatur des

4 4 Mittelalters (Mediävistik) und - E-PS und PS in Anglistischer Literatur- und Kulturwissenschaft oder Nordamerikastudien sowie - in einer Übung zur Landeskunde. Es empfiehlt sich die folgende Organisation des Grundstudiums: Semest er 1. Anglistische Literatur- und Kulturwissenschaft oder Nordamerikastudien [E-PS] Einführung in die Literaturund Kulturwissenschaft Englische Sprache und Literatur des Mittelalters o d e r [PS] Einführung in die historische Sprachwissenschaft - evtl. erst im 2. Semester - Neuere Englische Sprache [PS] Introduction to Modern English Linguistics I (2st) - evtl. erst im 2. Semester - Sprachpraktische Ausbildung GLC Elementary British English o d e r Introduction to Practical Phonetics and the Pronounciation of Br. English [NES Phonetik] [NES schriftlich] American English Am. English Pronounciation [NES Phonetic] Practice in Groups [NES Aussprache] 2. [PS] aus dem Bereich Anglistische Literatur- und Kulturwissenschaft oder Nordamerikastud ien [PS] Sprache und und Kultur der angelsächsi-schen Zeit 2st (ggf. erst im 3. Sem.) oder Mittelenglische Sprache und Literatur [PS] Survey of the Major Constructions of English[ 1], 2st (ggf. erst im 3. Sem.) bei Wahl von: British English Practical Pronounciation Course [NES Aussprache] Oral Practice Course [NES Interview] 3. weitere Lehrveranstaltungen empfohlen (z.b. Lektürekurs) Ergänzende Lehrveranstaltungen 4. weitere Lehrveranstaltungen empfohlen (z.b. Lektürekurs) Übung und zur Vorbereitung auf die Zwischenprüfung[ 2] Ergänzende Lehrveranstaltungen In der Landeskunde ist zusätzlich eine Übung zur England- oder Amerikakunde zu besuchen.

5 5 DIPLOMVORPRÜFUNG Den Abschluss des Grundstudiums bildet die Diplomvorprüfung, die in der Regel nach dem vierten Semester abgelegt wird, bei Erfüllung der Voraussetzungen jedoch auch schon früher abgelegt werden kann. Voraussetzung für die Meldung ist je ein qualifizierter Schein aus Proseminaren in den Fachgebieten Sprachwissenschaft (entweder aus dem Bereich Neuere Sprachwissenschaft oder Englische Sprache und Literatur des Mittelalters), Anglistische Literatur- und Kulturwissenschaft bzw. Nordamerikastudien und Landeskunde. Erst das Bestehen der Diplomvorprüfung im Doppelfach Englisch berechtigt zum Besuch von Hauptseminaren und damit zur Aufnahme des Hauptstudiums. Die Diplomvorprüfung gliedert sich in zwei Teile: einen sprachpraktischen Teil einen fachwissenschaftlichen Teil Der sprachpraktische Teil ist studienbegleitend mit dem Erwerb des Neuenglisch- Scheins (NES) bestanden, der aus folgenden drei Teilen besteht: einem schriftlichen Teil (Grammatik; deutsch-englische Übersetzung; Vokabeltest; in der Regel 180 Minuten), einem mündlichen Teil (Aussprachetest; Interview. 30 bis 45 Minuten) und der Phonetikprüfung (etwa 90 Minuten). Der fachwissenschaftliche Teil besteht aus einer dreistündigen Klausurarbeit. Der Student bzw. die Studentin hat die Möglichkeit zu wählen zwischen Klausurarbeiten, die sich auf Gebiete erstrecken, die in dem der Prüfung vorangegangenen Semester Gegenstand einer anglistischen in einer der drei Abteilungen waren oder einer Klausurarbeit, die sich an der 'Leseliste für die Vor-(Zwischen-)Prüfung' orientiert ist. HINWEIS: Teilfachspezifische Regelungen (Nordamerikastudien) Ab WS 2005/2006 gilt: Studierende, die eine Abschlußarbeit (Magister/Lehramt) in American Studies anstreben, legen die ZP in der ab und erwerben einen Landeskunde- Schein im Kurs 'Introduction to American Cultural History'. Studierende, die Hauptseminare in American Studies belegen wollen, ihre Abschlußarbeit aber in einem anderen Fach zu schreiben beabsichtigen, müssen ebenfalls Leistungsnachweise in beiden Veranstaltungen erbringen, können die ZP aber auch in einem anderen Teilfach ablegen. Dann gilt: Fall 1 - ZP in American Studies: = ZP; 'Introduction ' = Landeskunde- Schein Fall 2 - ZP in anderem Teilfach: = 3. Schein; 'Introduction ' = Landeskunde-Schein

6 6 HAUPTSTUDIUM Inhalte Der Studierende spezialisiert sich auf eines der im Fach Englisch vertretenen Fachgebiete. Ein ordnungsgemäßes Hauptstudium setzt folgende Leistungen voraus: einen qualifizierten Hauptseminarschein in den Fachgebieten Neuere Sprachwissenschaft oder Englische Sprache und Literatur des Mittelalters oder Englische Sprache und Literatur des Mittelalters (Mediävistik) oder Anglistische Literatur- und Kulturwissenschaft bzw. Nordamerikastudien; nach Möglichkeit einen mindestens dreimonatigen Aufenthalt in einem englischsprachigen Land. DIPLOMPRÜFUNG Die Diplomprüfung besteht aus Zwei Klausurarbeiten 1. Übersetzung eines deutschsprachigen Textes ins Englische 2. fachwissenschaftliche Klausur über ein Thema aus einem der Fachgebiete Neuere Englische Sprachwissenschaft, Englische Sprache und Literatur des Mittelalters (Mediävistik) oder Neuere Englische Literatur und Kultur bzw. Amerikanische Literatur und Kultur. Die Bearbeitungszeit der Klausurarbeiten beträgt jeweils vier Stunden. einer mündliche Prüfung - die mündliche Prüfung wird als Einzelprüfung durchgeführt und dauert 30 Minuten. 3. Sie erstreckt sich auf eines der folgenden Fachgebiete: Neuere Englische Sprachwissenschaft, Englische Sprache und Literatur des Mittelalters (Mediävistik) oder Anglistische Literatur- und Kulturwissenschaft bzw. Nordamerikastudien. - Ein Teil des Prüfungsgesprächs wird in der Fremdsprache geführt. Nicht ausreichende sprachpraktische Leistungen können nicht durch bessere Leistungen aus anderen Gebieten ausgeglichen werden. WICHTIGE HINWEISE ZUM STUDIUM skommentar erhältlich im Seminar für Englische Philologie (s.u.) sverzeichnis erschienen im Wallstein Verlag, erhältlich in jedem örtlichen Buchhandel, auch einsehbar im Internet. Studienordnung Prüfungsordnung erhältlich im Seminar (Adresse s.u.) Angeboten wird auch ein Virtueller Studienführer auf CD-ROM. Diplomprüfungsordnung Wirtschaftspädagogik (Studienrichtung II ) Orientierungsphase Orientierungsphase für Wirtschaftswissenschaftler am Montag in der ersten swoche

7 7 Am Mittwoch vor sbeginn findet eine eintägige Einführung im ZHG statt. Ort beim Fach oder bei der Zentralen Studienberatung erfragen. Am Donnerstag und Freitag nach der Einführung findet eine Orientierungsphase durch Studierende des Seminars für Englische Philologie statt. Näheres bei der Einführungsveranstaltung sowie nach Aushang. Praktikum Ein Praktikum vor dem Studium ist nicht erforderlich, es wird jedoch empfohlen; ggf. in der vorlesungsfreien Zeit des Grundstudiums zu absolvieren. Das Schulpraktikum bleibt davon unberührt. ADRESSEN UND INSTITUTIONEN Fach Fakultät Seminar Englische Philologie Käte-Hamburger-Weg 3, Göttingen 0551/ Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Platz der Göttinger Sieben 3, Göttingen 0551/ o Philosophische Fakultät Humboldtallee 17, Göttingen 0551/ Prüfungsamt Wirtschaftswissenschaftliches Prüfungsamt Platz der Göttinger Sieben 3, Göttingen 0551/ bis STUDIENBERATUNG Fachstudienberatung Dr. Frauke Reitemeier, 0551/ (-7557) Außerdem für studienbezogene Englandaufenthalte: Dr. Gordon Ross 0551/ für studienbezogene Aufenthalte in USA: Dr. Benjamin Sandidge, 0551/

8 8 Allgemeine Studienberatung Die Zentrale Studienberatung bietet fachübergreifende Informationen und Beratungen, in denen wir Ihnen helfen, studienbezogene Entscheidungen und Handlungsabläufe vorzubereiten. Darüber hinaus finden Sie Hilfe bei Entscheidungs- und Motivationsproblemen sowie bei studienbedingten persönlichen Schwierigkeiten. Zentrale Studienberatung der Universität Göttingen Wilhelmsplatz 2, Göttingen Kontakt über Telefonzentrale: 0551/39-113; Fax: 0551/ WEITERE INFORMATIONSBLÄTTER DER ZSB alle Studiengangsbeschreibungen: Wirtschaftspädagogik I und II Merkblätter zu den anderen Unterrichtsfächern, die im Studiengang Wirtschaftspädagogik II als wirtschaftswissenschaftliches oder nicht-wirtschaftswissenschaftliches Doppelfach gewählt werden können Englische Philologie (Magister Artium) Englisch (Lehramt an Gymnasien) Diese Kurzbeschreibung wurde von der Zentralen Studienberatung auf der Grundlage der o.a. Prüfungsordnung und in Absprache mit dem betreffenden Fach verfasst; sie wird regelmäßig aktualisiert. Zitate aus Prüfungs- und Studienordnungen sind nicht gekennzeichnet. Fassung vom Januar 2005.

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