BS.3. Die Bundessektionsleitung wünscht Ihnen. Frohe Festtage, viel Glück, Erfolg und Gesundheit für das neue Jahr!

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1 Bundessektion 3 Unterrichtsverwaltung und Wissenschaft BS.3 Dezember 2001 info Nr. 3 Die Bundessektionsleitung wünscht Ihnen Frohe Festtage, viel Glück, Erfolg und Gesundheit für das neue Jahr! inhalt > Zum Thema Ausgliederungen 3 Das Titelbild zeigt die Kellerjoch-Kapelle Schwaz in Tirol. > Aktionswoche Universitätsreform 4 > Gehaltstabellen 2002 für Beamte 6

2 Leitartikel Editorial Liebe Kollegin, lieber Kollege! Ein arbeitsintensives, von Reformen und Veränderungen überschattetes Arbeitsjahr neigt sich dem Ende zu. Insbesondere seit der Übernahme des Vorsitzes in der BS 3 wurde ich oft gefragt: Wieso bist du so schwer erreichbar? Was machst du eigentlich,für UNS? Gestatten Sie mir am Jahresende eine Bilanz. Ich möchte versuchen, Ihnen einen kurzen Überblick über jene Themenzugeben,diemichindenletztenMonatensehr zeitintensiv in Anspruch genommen haben. Bewusst klammere ich dabei meine Tätigkeit in den PV-Gremien Wr. Fachausschuss und im Zentralausschuss Verwaltung aus. Unser Ministerium, das Ressort BMBWK, hat in den letzten Monaten ein Ausgliederungsengagement an den Tag gelegt, das seinesgleichen sucht. Per 1. Jänner 2002 wird es zur Ausgliederung des MMK (Museum moderner Kunst) und zur endgültigen Einquartierung ins MQ (Museumsquartier) kommen. Dies erforderte zahlreiche Gespräche mit der örtlichen Personalvertretung, Gesetzesbegutachtung(en), die Begutachtung der Museumsordnung, die Teilnahme an Dienststellenversammlungen u. v. a. m. Ebenso kommt es per 1. Jänner 2002 zur Ausgliederung der Österreichischen Nationalbibliothek. In diesem Fall versuchte der Dienstgeber anfänglich, die Sozialpartnerschaft zu übersehen, sodass erst nach vehementer Einforderung von Gesprächsterminen ein Mitgestalten und Mitwirken im Sinne der Kollegenschaft möglich war. Schlussendlich, nach einigen Verhandlungsterminen und ebenso vielen Begutachtungen und oftmaligem Kontakt zum örtlichen DA, war es doch möglich, einen sozial verträglichen und für die Kolleginnen und Kollegen akzeptablen Kompromiss zu erzielen. Das Ausgliederungsbegehren betreffend das Bundesinstitut für Erwachsenenbildung in Strobl am Wolfgangsee (beabsichtigte Umwandlung in eine Ges.m.b.H. mit dem Namen Europäisches Kompetenzzentrum der Erwachsenenbildung ) erforderte sehr viele Gespräche mit dem BMBWK und Besprechungen mit der örtlichen PV. Diese Ausgliederung ist derzeit wieder in der Vorbereitungsphase, da das bereits mit uns ausverhandelte Papier auf ein Nein beim Koalitionspartner FPÖ gestoßen ist. Die Kompetenzübertragung der Erwachsenenbildung an die Länder (die Bundeseinrichtung Förderungsstellen für Erwachsenenbildung gibt es in sieben Bundesländern) ist derzeit eines unserer Hauptthemen und wird die BS 3 und den ZA Unterrichtsverwaltung voraussichtlich bis zum Sommer 2002 noch intensiv beschäftigten. Unser Ziel ist es, einen sozial verträglichen und für alle Betroffenen akzeptablen Kompromiss bewirken zu können. Die Universitätsreform und der vom BMBWK ins Internet gestellte Gestaltungsvorschlag, der in dieser Form von uns abgelehnt wurde, birgt standespolitischen Sprengstoff. Allerdings beginnen konkrete Gespräche, bei denen Kollege Reichel und ich unsere Vorstellungen einbringen werden, erst dieser Tage. Das Thema Arbeitszeitflexibilisierung (Gesetz gilt ab ) ist eine absolute Herausforderung für jede/n Personalvertreter/in und jede/n Gewerkschaftsfunktionär/in. Dies vor allem deshalb, weil der Gesetzgeber mit der Einführung der Arbeitszeitflexibilisierung auch bestimmte, dass dies automationsunterstützt zu erfolgen hat und die Kosten dafür von jedem Ressort selbst zu tragen sind. Diesbezüglich fanden bereits einige Besprechungen (teilweise im großen Rahmen mit bis zu 100 Personen!) statt, die meiner Meinung nach in Richtung PIS-PIZ gehen. Genauere Auskünfte in dieser Causa erhalten Sie über den Zentralausschuss, da dieses Thema eher ein Personalvertretungsthema ist, vor allem auch deshalb, weil eine Dienstplan- und Dienstzeitänderung immer im Einvernehmen mit der dafür zuständigen Personalvertretung (Dienststellenausschuss oder Vertrauensperson 9/2 PVG) zu erfolgen hat! Viel Zeit für Einzelberatungen bleibt angesichts der Fülle brisanter Themen leider nicht mehr, obwohl auch diese nach wie vor im Rahmen meiner zeitlichen Möglichkeiten wahrgenommen werden. Liebe Kollegin, lieber Kollege, das oben Erwähnte ist nur ein Ausschnitt aus meinem Arbeitsleben FÜR SIE und soll zum besseren Verständnis und zur Transparenz der Gewerkschaftsarbeit im Sinne der Kollegenschaft beitragen. Ich wünsche Ihnen, Ihrer Familie, Ihrem/Ihrer Partner/in ein friedliches und gesegnetes Weihnachtsfest sowie ein gutes neues Jahr und verbleibe bis zur nächsten Ausgabe von BS 3 Info Ende März 2002 herzlichst Ihre Bald ist es wieder mal so weit: Es kommt die stille Weihnachtszeit. An unsere Lieben wollen wir denken und jedem schnell was Schönes schenken. Wir feiern, kaufen, laufen, hasten und freuen uns auf die Zeit zu rasten. Und demnächst ist es ja so weit: Es kommt die stille Weihnachtszeit. REIMI Info-News Bundesministerin Gehrer stellte im Beisein des GÖD-Vorsitzenden Fritz Neugebauer und unserer BS-Vorsitzenden Monika Jantschitsch am 3. Dezember 2001 klar, dass im Falle einer Universitätsreform insbesondere auch für Vertragsbedienstete die Sicherung des bisherigen dienst- und besoldungsrechtlichen Niveaus gegeben sein wird und Optionsmöglichkeiten eröffnet werden (siehe GÖD-Homepage: 2 BS3 info

3 Thema Ist PVG ein Schmäh? Foto: KHM AUSGLIEDERN ZUSAMMENFÜHREN SCHLANKER BUND ANBIEDERN? ABSCHNÜREN? FÜR WEN GESUND? In allen Ressorts ist Ausgliedern in. Die Bundesmuseen wurden/werden ausgegliedert im Umkehrwege durch eine Basisabgeltung am Leben erhalten und für manche neue Geschäftsführer eines Bundesmuseums wurde die Möglichkeit geschaffen, großzügige Gehälter zu beziehen. Ein Lob dem Generaldirektor des Kunsthistorischen Museums, HR Dr. Seipel. Er ist bis jetzt der einzige Direktor der Bundesmuseen Österreichs, welcher bereit war, einen Kollektivvertrag für seine Angestellten abzuschließen. Frust, Demotivation und Angst Die neue Geschäftsführung der Graphischen Sammlung Albertina liefert leider den gegenteiligen Beweis, sodass unter anderem bei den Bediensteten Frust, Demotivation und Angst die Arbeitssituation beherrschen. Die Ausgliederungseuphorie weckt prinzipiell mehr den Eindruck sich beim Koalitionspartner anzubiedern, um in gewissen Bereichen neue Wege zu gehen, um sich Kernbereiche zu schützen. Man führt zusammen. Die Buchhaltungen der Landesschulräte sollen an die Finanzlandesdirektionen übertragen und mit anderen Buchhaltungen des Bundes zusammengeführt werden. Dies steht unter anderem im Verwaltungsreformpapier. Man hat eine Idee, weiß noch nicht wie, wahrscheinlich auch nicht warum. Man ist sich aber noch weniger bewusst, dass mit solch einer konzeptlosen Ankündigungspolitik Ängste und Unsicherheit bei den Bediensteten der Buchhaltungen geschürt werden. Riess-Passer und Co machen sich keine Gedanken darüber, was in den Köpfen und Herzen der betroffenen KollegInnen vor sich geht. Im Vordergrund stehen offensichtlich Zahlen und nicht die Menschen. Dass man damit auch den Landesschulräten Autonomie raubt, Zugriffe verkompliziert und Umwege herstellt, ist offensichtlich nebensächlich. Die derzeit optimale Betreuung der RechnungsführerInnen an den Schulen wäre in Frage gestellt, da es bis dato auch kein neues Konzept dafür gibt. Die Einrichtungen der Förderungsstellen für Erwachsenenbildung sollen per Kompetenzübertragung an die Länder abgegeben werden. Klingt toll, nur weiß bis heute keiner wie, wann und vor allen Dingen, welchen Nutzen es hat. Gute, zwischen GÖD, ZA und Dienstgeber vereinbarte Gesetzesvorlagen werden vom BMF oder dem BMÖLS nicht akzeptiert. Wahrscheinlich sind sie für BMF und BMÖLS zu sozial ausgerichtet. Ziele sind auch ohne Ausgliederungen zu erreichen Rechnungshofpräsident Dr. Fiedler hat in seinen Ausführungen zu den Ausgliederungen am 11. Juli 2001 unter anderem festgestellt, dass die Ausgliederungen zwar eine Verringerung der Planstellen bewirken, letztlich dieser Aufwand aber nur in den Sachaufwand umgeschichtet wird und vor allem alle gut gemeinten angestrebten Ziele auch ohne Ausgliederung und die damit verbundenen Nachteile zu erreichen gewesen wären. GÖD-Vorsitzender Fritz Neugebauer ist mit der Regierung überein gekommen, dass Ausgliederungen im Bereich des Bundes nur mehr nach einer entsprechenden Evaluierung in Aussicht genommen werden dürfen. Diese Evaluierungen finden zum Teil statt oder auch nicht. Dies hängt offensichtlich von sehr geheimen Kriterien ab, denn bei gewissen Positiv: das Kunsthistorische Museum Ausgliederungen wird evaluiert, bei anderen nicht. Alles unter dem Motto Wie hätten wir es gerne? oder Darf s noch ein bisschen mehr sein gnä Frau?. Wichtig ist, dass Evaluierungen nicht nur durch externe Evaluatoren stattfinden, sondern auch Insider und Personalvertretungen mit eingebunden werden. Dies hat ganz deutlich Univ.-Prof. Dr. Gottfried Tappeiner von der Universität Innsbruck im Evaluationsbericht für Erwachsenenbildung zum Ausdruck gebracht: Rein externe Evaluation wird als Kontrolle empfunden. Dies führt zu passivem Widerstand bei der Durchführung der Evaluation und vor allen Dingen zerstört dies die Motivation aller Mitarbeiter. Politik als Verursacher Ausgliedern, Zusammenführen, Abtreten sind Schlagworte, derer sich die Politik heutzutage viel zu leichtfertig bedient und die sie auch als durchzuführende Maßnahmen verlangt. Die betroffenen KollegInnen am Arbeitsplatz wissen nicht, was sie falsch gemacht haben, ob sie umsonst sind oder ob sie bis jetzt in einer Dienststelle des Bundes tätig waren, welche offensichtlich fehlorganisiert war. All diese Absichten der PolitikerInnen werfen viele Fragen auf. Eigentlich müssten die Verursacher dieser Fragen auch die Antworten kennen, nur wir erfahren sie selten. Schlanker Bund für wen gesund? Erwin Scharitzer, Vorsitzender des ZA, Mitglied der BS 3 BS3 info 3

4 Universitätsreform Aktionswoche Universitätsreform Auf Empfehlung der GÖD BS 3 und BS 13 sowie der ZAs fand vom 12. bis 16. November 2001 eine Informationswoche zum BMBWK-Arbeitsgruppenpapier Gestaltungsvorschlag für die Regelung der Autonomie Die volle Rechtsfähigkeit der Universitäten statt. Praktisch an allen Universitäten wurden im Rahmen von Dienststellen- bzw. GÖD-BA-Versammlungen und Informationsveranstaltungen die DienstnehmerInnen großteils in Anwesenheit der örtlichen Rektoren und Senatsvorsitzenden über die Hauptinhalte des Gestaltungsvorschlages informiert: Rechtsform: Universitäten als juristische Personen öffentlichen Rechtes mit eigener Rechtspersönlichkeit. Die Errichtung erfolgt durch Gesetz. Der Wirkungsbereich der Universität wird durch den Leistungsauftrag der Bundesministerin festgelegt. Universitätsbestand und Finanzierung werden weiterhin durch den Bund garantiert. > Dreijährige Leistungsvereinbarung zwischen BM und Universität. Globalbudget. Leitung innerer Aufbau: Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben betreffend Fakultäts-, Institutsgliederung und zentraler Verwaltung. Die innere Gliederung soll von der Universität im Rahmen der Satzung gestaltet werden. > Oberste Organe sind: Universitätsrat Rektor oder Rektorat Senat. Universitätsrat: > 5 Mitglieder Funktionsperiode 5 Jahre weisungsfrei > 2 Mitglieder: Wahl durch Senat > 2 Mitglieder: Entsendung durch die Bundesministerin > 1 Mitglied: Bestellung durch die übrigen Mitglieder Bedingungen: > Kein Angehöriger der Universität, > keine Zugehörigkeit zu mehreren Universitätsräten. Hauptaufgaben: > Beschlussfassung über Universitätsausrichtung, > Entwicklungsplan sowie Leistungsvereinbarungsentwurf, > Wahl des Rektors, > Festlegung der Anzahl der Mitglieder und Zusammensetzung des Senates, > Genehmigung des Organisationsplanes der Universität und der universitätsinternen Ressourcenverteilung. Rektor: > Leitet die Universität und vertritt sie nach außen, > ist oberster Dienstvorgesetzter. Wahl erfolgt durch den Universitätsrat aus einem Dreiervorschlag des Senates = doppelte Legitimation, Funktionsperiode: 4 Jahre. Senat: Kollegialorgan der Universitätsleitung Konzentration der Mitbestimmung > Funktionsperiode: 2 Jahre Hauptaufgaben: > Ausschreibung der Rektorsfunktion Dreiervorschlag, > Erlassung und Änderung der Satzung auf Vorschlag des Rektors, > Wahl von 2 Mitgliedern des Universitätsrats, > Wahl der Vizerektoren auf Vorschlag des Rektors, > Einrichtung eines Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen. Größe und Zusammensetzung: > 12 bis 24 Mitglieder (Satzung) > mehr als 50 Prozent Professoren > 25 Prozent Studierende > Universitätslehrer > Nichtwissenschaftliches Personal (AUB) Allgemeine Personalbestimmungen: Anwendung des Angestelltengesetzes auf alle Arbeitsverhältnisse zur Universitäts-Kollektivvertragsfähigkeit eines noch zu schaffenden Dachverbandes der Universitäten (Arbeitgeberseite). Öffentliche Ausschreibung aller Stellen. Abschluss der Arbeitsverträge befristet oder unbefristet durch den Rektor. Übergangsbestimmungen für das Personal: Beamte: Zuordnung zu einem Amt der Universität (Leitung: Rektor) und Zuweisung zur Dienstleistung an die Universität. Optionsrecht, innerhalb von 5 Jahren in ein Dienstverhältnis zur Universität überzutreten. Vertragsbedienstete: Sollen mit der Vollrechtsfähigkeit zu Arbeitnehmern der Universität werden. Ausfallshaftung des Bundes zur Sicherung der bezugsrechtlichen Ansprüche der Beamten und VB. Personalvertretung: Anwendung des Arbeitsverfassungsgesetzes führt zur Einrichtung von Betriebsräten. Beibehaltung der getrennten Personalvertretung Universitätslehrer und AUB. Bis zum Ablauf der DA-Funktionsperiode November 2004 fungieren die DAs als Betriebsräte. Danach erfolgen Betriebsratswahlen. Beamte gehören weiterhin dem Wirkungsbereich des zuständigen ZA beim BMBWK an. Seitens der GÖD und PV-Funktionäre wurden folgende Hauptkritikpunkte aufgezeigt: Arbeitsplatzsicherheit und Vertrauensschutz Da der Entwurf vorsieht, dass das Budget der Universitäten auf dem Stand des Jahres vor dem Zeitpunkt der Wirksamkeit der Vollrechtsfähigkeit auf drei 4 BS3 info

5 Jahre eingefroren wird, können Arbeitsplätze gefährdet sein. Für einen attraktiven Kollektivvertrag besteht kein Gestaltungsspielraum. Dass die VB zu Arbeitnehmern der Universität Rudolf Reichel, werden sollen, hat die Mitglied der Konsequenz, dass auf BS 3 Grund der Betriebsübergangsrichtlinien das VB- Recht für ein weiteres Jahr zur Anwendung gelangt, dann jedoch auf das allgemeine Arbeitsrecht bzw. auf die Rechte in einem eigenen Kollektivvertrag absinken könnte. Service Rücknahme der Mitbestimmung: Erst durch das UOG 75 wurde die Mitbestimmung der AUB eingeführt. Nach dem Gestaltungsvorschlag hat sie nur mehr Alibifunktion. Der Verweis auf die Betriebsratsmitwirkung ist deshalb kein echter Ersatz, da künftighin die Hauptentscheidungen im Universitätsrat fallen werden, dem Betriebsratsvertreter nicht angehören. Diese sollen nur angehört werden. In den Dienststellenversammlungen wurden zahlreiche Protestresolutionen beschlossen, in denen sich die Bediensteten zutiefst betroffen zeigten und ihre Empörung zum Ausdruck brachten, insbesondere darüber, dass der Vertrauensschutz für die Vertragsbediensteten im Gegensatz zu anderen Ausgliederungen, bei denen wenigstens die VB-Rechte vor dem Tag der Ausgliederung garantiert wurden nicht vorgesehen ist. Damit wird massiv in die Lebensplanung dieser Personengruppe eingegriffen. In Kenntnis dieser negativen Auswirkungen wurde am 14. Gewerkschaftstag der GÖD ein Initiativantrag zur Universitätsreform, eingebracht von der BS 3 und BS 13, einstimmig angenommen, mit dem der vorliegende Diskussionsentwurf in seiner Gesamtheit abgelehnt wird. Die GÖD behält sich gewerkschaftliche Kampfmaßnahmen vor, falls ein den Intentionen des Gestaltungsvorschlages entsprechender Gesetzesentwurf vorgelegt wird. GÖD-Vorsitzender Fritz Neugebauer stellte an die Adresse von Bundesministerin Gehrer klar, dass die GÖD für einen evolutionären Ausbau der Universitätsautonomie durch Weiterentwicklung des UOG 93 eintritt und die vorgesehene revolutionäre Veränderung ablehnt. Es ist zu hoffen, dass die Dienstgeberseite die Signale der Basis versteht und in einen ernsthaften Reformdialog eintritt. Eine Universitätsreform kann nur dann gelingen, wenn sie unter positiver Einbindung der Mitarbeiter erfolgt und nicht gegen sie. Ein Dienstgeber, der das kreative Potenzial seiner Mitarbeiter nicht nutzbar macht, handelt gegen die Interessen der Universitäten und damit der Gesellschaft. Bundesbediensteten-Sozialplangesetz Mit 1. Jänner 2002 tritt das neue Bundesbediensteten-Sozialplangesetz in Kraft. Es erfolgt dabei nach massiver Forderung durch die GÖD nunmehr eine Ausweitung des Sozialplanes auf den gesamten Bundesdienst (bisher Beschränkung auf ausgegliederte Bereiche). Folgende Varianten sind im BB-SozPG vorgesehen: Vorruhestand für Beamte und VB, deren Arbeitsplätze auf Dauer aufgelassen werden (Karenzurlaub vor Ruhestandsversetzung bzw. vor einvernehmlicher Auflösung des Dienstverhältnisses). Voraussetzungen für die Karenzierung von Amts wegen: > Vollendung des 55. Lebensjahres, > Fehlen eines gleichwertigen Arbeitsplatzes im Ressort, > schriftliche Zustimmung des Bediensteten, > schriftliche Erklärung über Pensionsantritt zum frühestmöglichen Zeitpunkt. Zeiten dieses Karenzurlaubes sind für zeitabhängige Rechte zu berücksichtigen. Das Vorruhestandsgeld beträgt im Fall der schriftlichen Zustimmung zur Karenzierung innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung der Mitteilung 80 Prozent, ansonsten 75 Prozent des Monatsbezuges (jeweils gänzlicher Entfall des Pensionsbeitrages und von Nebengebühren). Wird dem Karenzurlaub seitens des Bediensteten nicht zugestimmt, so gebührt im Falle der Betrauung mit einem niedrigeren Arbeitsplatz keine Fortzahlung nach 113e GG Karenzurlaub für Beamte und VB unter Entfall der Bezüge bei Auflassung des Arbeitsplatzes (Rechtsanspruch) > Fehlen eines gleichwertigen Arbeitsplatzes im Ressort, > Dauer mindestens 1 Jahr, höchstens 5 Jahre. Zeiten dieses Karenzurlaubes sind auf Antrag für zeitabhängige Rechte anzurechnen. Elisabeth Haumer, Referentin für Dienst- und Besoldungsrecht der BS 3 Abschlagszahlung für Beamte bei Auflassung des Arbeitsplatzes > Fehlen eines gleichwertigen Arbeitsplatzes im Ressort, > Erklärung des Austrittes, > Ruhegenussfähige Gesamtdienstzeit bis 5 Jahre 9 Monatsbezüge über 5 Jahre 12 Monatsbezüge. Steuerliche Behandlung wie Abfertigung (6 Prozent). Vorzeitiger Ruhestand für Beamte, wenn kein wichtiger dienstlicher Grund entgegensteht > Vollendung des 55. Lebensjahres, > schriftlicher Antrag, > Abschlag 4 Prozent pro Jahr, > aliquote Jubiläumszuwendung. Alle angeführten Modelle sind bis 31. Dezember 2003 befristet. Bei allenfalls auftretenden Fragen stehe ich im Einzelfall gerne zur Verfügung. BS3 info 5

6 Gehaltstabellen 2002 Service Ab 1. Jänner 2002 gelten die neuen Gehaltstabellen für Beamte inklusive 0,8 Prozent Erhöhung. Die Beträge sind in Euro angegeben. BEAMTE-allgemeiner Verwaltungsdienst Ansätze der Grund- bzw. Vorrückungslaufbahn in der Gehalts- A 1 A 2 A 3 A 4 A 5 A 6 A 7 stufe Euro , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,2 19+DAZ 4.160, , DAZ , , , , ,7 19+DAZ , , , , ,9 Fixgehalt A-Schema Funktionsgruppe Stufe 1 Stufe 2 A1/ , ,0 A1/ , ,5 A1/ , ,0 Ansätze der jeweiligen Funktionszulagen in der in der in den Funktionsstufen Verw.- Funkt gruppe gruppe Euro 1 41,8 125,4 234,1 267, ,9 334,3 752, , ,8 413,6 906, ,5 A ,6 526,6 986, , ,2 971, , , , , , ,2 1 25,1 41,8 58,5 75,3 2 41,8 66,8 83,6 125, ,1 200,6 292,5 585,1 A ,8 250,8 417,9 752, ,8 292,5 501,5 877, ,8 334,3 585,1 986, ,5 417,9 668, , ,4 786, , ,8 1 25,1 33,5 41,8 50,1 2 41,8 54,4 66,8 83,6 3 66,8 100,3 167,1 292,5 A ,9 125,4 208,9 334, ,4 167,1 250,8 376, ,1 208,9 292,5 417, ,9 250,8 350,9 459, ,8 334,3 417,9 501,5 A ,9 25,1 29,3 33,5 2 41,8 66,8 100,3 167,1 A ,9 25,1 29,3 33,5 2 29,3 37,6 46,0 54,4 BEAMTE in handwerklicher Verwendung BEAMTE der allgemeinen Verwaltung in der Verwendungsgruppe Gehalts- P1 P2 P3 P4 P5 stufe Euro Dienstklasse III , , , ,7 992, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,3 DAZ , , , ,9 DAZ , , , ,8 Verwaltungsdienstzulage Beamte Dienstklasse Euro III bis V 124,1 VI bis IX 157,6 BS 3-Hotline Haben Sie Fragen? Brauchen Sie Hilfe? Dann rufen Sie uns doch an oder schreiben bzw. mailen Sie uns: > Tel.: 01/ DW 115 oder 122 > office.bs3@goed.at > GÖD BS 3, 1010 Wien, Gonzagagasse 12/DG Wir beraten Sie gerne in allen dienst- und besoldungsrechtlichen Angelegenheiten oder versuchen für Sie eine Lösung zu finden! 6 in der Verwendungsgruppe Gehalts- E D C B A stufe Euro Dienstklasse III 1 992, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , DAZ 1.218, , DAZ 1.237, , Dienstklasse IV V VI VII VIII IX , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,3 -- DAZ , , , , ,1 DAZ 1.915, , DAZ 2.011, ,

7 Service Betriebliche Pensionsvorsorge Die Bundespensionskasse AG Je mehr Beine ein Tisch hat, desto besser wird er vermutlich stehen. Genau dieser Spruch kann auch auf die Pensionsvorsorge umgelegt werden. Dementsprechend haben seit 1. Jänner 2000 über Vertragsbedienstete des Bundes die Möglichkeit im Rahmen der Bundespensionskasse AG die zweite Säule ihrer Altersversorgung aufzubauen. Nachstehende Kurzdarstellung soll einen allgemeinen Einblick in den Bereich der betrieblichen Pensionsvorsorge, insbesondere für Vertragsbedienstete, gewähren, und weiters als Orientierungshilfe für Ihre zukünftigen Vorsorgeentscheidungen dienen. Bezüglich betrieblicher Pensionsvorsorge, aber auch in Hinblick auf die neu zu gestaltende Abfertigungsregelung (Abfertigungskassen) gibt es schon jetzt in der Bundespensionskasse AG einen verlässlichen und auf den momentan schwierigen Finanzmärkten erfolgreich agierenden Partner für den Bundesbereich. Die bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gewählten Formulierungen gelten selbstverständlich für beide Geschlechter. Pensionsvorsorge für Vertragsbedienstete Für eine umfassende finanzielle Absicherung im Alter wird das so genannte Drei-Säulen-Modell zukünftig immer mehr an Bedeutung gewinnen. Bei der ersten Säule der Altersversorgung handelt es sich um die staatliche Grundversorgung, die die Leistung von Beiträgen grundsätzlich verpflichtend vorsieht. Der Staat übernimmt dabei die Garantie für die Pensionsauszahlungen und die Verwaltung liegt in den Händen eines öffentlich-rechtlichen Versicherungsträgers. Mit den Artikeln III, XIX und XX der Dienstrechts-Novelle 1999 wurden die gesetzlichen Voraussetzungen für den Pensionsaufbau im Rahmen der zweiten Säule für VB im Bundesdienst geschaffen. Dabei hat sich der Bund verpflichtet allen Vertragsbediensteten der Entlohnungsschemata v und h ab dem 1. Jänner 2000 eine Pensionskassenzusage im Sinne des Betriebspensionsgesetzes zu erteilen. Gleichzeitig wurde im Bundesgesetz über die Gründung einer Bundespensionskasse AG der Bundesminister für Finanzen ermächtigt, eine Aktiengesellschaft zu errichten, die als Pensionskasse für die Sicherung der Pensionsanwartschaften und Pensionsverpflichtungen für Vertragsbedienstete verantwortlich ist. Gesetzlich ist festgelegt, dass die Anteile dieser Gesellschaft zu 100 Prozent im Eigentum des Bundes stehen und der Unternehmensgegenstand ausschließlich die Tätigkeit einer betrieblichen Pensionskasse umfassen darf. Auf die dritte Säule, die private Altersvorsorge, kann nur kurz hingewiesen werden, wobei die Vorsorge dabei durch Abschluss eines individuellen Foto: ÖW Finanziell abgesichert in den Ruhestand. Eine wichtige Säule dafür ist die betriebliche Pensionsvorsorge Vertrages mit einem privaten Produktanbieter erfolgt. Die zukünftige Pension setzt sich dabei grundsätzlich aus den selbst über die Jahre geleisteten Beiträgen und den vom Unternehmen gewährten Gewinnbeteiligungen Mag. Christian Rubin, Schriftführer der BS 3 zusammen. Da eine Beschreibung der unzähligen privaten Anlage- und Investitionsformen den Rahmen dieses Artikels sprengen würde und auch in keinem Zusammenhang mit der Bundespensionskasse steht, muss darauf in dieser Darstellung verzichtet werden. Zielgruppe Wie gesetzlich vorgesehen, wurde vom Vorsitzenden der GÖD Fritz Neugebauer der Kollektivvertrag (KV) über die Pensionskassenzusage für Bedienstete des Bundes mit dem damaligen Staatssekretär abgeschlossen. Dieser KV ist im Sinne des 78a VBG auf alle Dienstnehmer, die in einem aufrechten Dienstverhältnis zum Bund stehen und eine Wartefrist von einem ununterbrochenen Dienstjahr ab Beginn des Dienstverhältnisses durchlaufen haben, anwendbar. Sofern zwischen mehreren getrennten Dienstverhältnissen nicht mehr als sechs Monate verstrichen sind gelten sie als ununterbrochen und werden voll auf die Wartefrist angerechnet. Anwartschaftsberechtigte sind somit alle von diesem KV erfassten Dienstnehmer, Leistungsberechtigte solche, die bereits einen Anspruch auf eine der in diesem KV vorgesehenen Versorgungsleistungen haben. Fortsetzung folgt in der nächsten Ausgabe von BS 3 Info. 7

8 Meinung Verwaltungsreformgesetz 2001 Ist das neue Gesetz ein Fortschritt oder wird es doch zum Flop? Viele Kolleginnen und Kollegen sind sehr verunsichert. Ich habe mich bereits in einem früheren Artikel ( BS 3-Info Nr. 1 Juli 2001 ) mit dem Thema Verwaltungsreform aus der Sicht unseres Ressorts kritisch auseinander gesetzt und schon damals die Bedenken und Ängste vieler Kolleginnen und Kollegen aufgezeigt. Verwaltungsreform ein großer Schritt nach vorne? Nunmehr liegt das Verwaltungsreformgesetz 2001 vor. Von den Regierungsparteien wurde es als großer Reformschritt angekündigt. Gegenüber dem seinerzeit lautstark deklarierten Maximalplan ist das Gesetz aus verfassungsrechtlichen Gründen sowie durch den Widerstand der Länder und den Aufschrei der Oppositionsparteien freilich deutlich geschrumpft. Die Personalmaßnahmen, die mit den organisatorischen Veränderungen in Aufbau und Zuständigkeit der Behörden und anderen öffentlichen Einrichtungen zwingend einhergehen, zeigen aber einmal mehr ganz deutlich, dass die Bundesregierung alle Werte bedenkenlos über Bord wirft, die den Staatsdienst und die Staatsdiener bisher von anderen Berufen deutlich unterschieden haben. Es wird sich zeigen, ob das Prinzip der beruflichen Mobilität anstelle Stabilität, Job-hopping anstelle Dienst auf Lebenszeit und Hire and Fire anstelle professioneller Bindung der öffentlichen Verwaltung und damit dem Bürger als Konsumenten gut tun, wie die Apostel des neuen Regierens uns verheißen. Beamte fühlen sich im Stich gelassen Tausende pflichtbewusste Kolleginnen und Kollegen, die durch Auflösung ihrer Organisationseinheit oder durch Ausgliederung ihrer Dienststellen um ihre beruflichen Aufstiegschancen und die Sicherheit ihres Arbeitsplatzes oder sogar um dessen Verlust bangen müssen, fühlen sich mit Recht im Stich gelassen. Den brutalen Personalabbau sieht die Bundesregierung als Erfolg. Das kann aber nicht der Standpunkt der Gewerkschaft sein; daran wird auch der so genannte Sozialplan nichts ändern. Es ist mir unverständlich, dass man das für Frauen und Männer einheitliche Pensionsantrittsalter für Beamte im Zuge der Pensionsreform von 60 auf 61,5 Jahre hinaufgesetzt und damit in die Lebensplanung derer, die sich nach vielen Dienstjahren ihren Ruhestand ehrlich verdient haben, massiv eingegriffen hat. Nunmehr werden aber durch eine Dienstrechtsgesetznovelle angeblich überflüssig gewordene Beamte, Elisabeth Grimling, Vors.-Stv. der BS 3 denen buchstäblich der Arbeitsplatz wegrationalisiert wird, unter freiwilligem Zwang (denn welche Alternativen hat der Betroffene?) mit 80 Prozent ihrer Bezüge in den so genannten Vorruhestand geschickt. Wo bitte bleibt die Pensionsersparnis? Wie erklärt man das der Öffentlichkeit? Zurück bleiben nur Enttäuschung und Verbitterung. Diese negativen Auswirkungen können jeden von uns treffen. Die BS 3 sieht sich in erster Linie als Interessen- und Schutzorganisation für die Kolleginnen und Kollegen innerhalb unseres Ressorts. Als Minderheitsfraktion in der Bundessektion ist und bleibt die FSG im Interesse aller betroffenen Kolleginnen und Kollegen ein unermüdlicher Motor gegen Sozialabbau, persönliches Unrecht und sinnlose Veränderung des Arbeitsumfeldes. Solidarität innerhalb der Gewerkschaftsbewegung ist eine Selbstverständlichkeit und der systematischen Auflösung des Berufsstandes Öffentlicher Dienst werden wir gemeinsam mit aller Kraft entgegenwirken. Können wir auf bessere Zeiten hoffen? IMPRESSUM: Medieninhaber: Verlag des Österreichischen Gewerkschaftsbundes Ges. m. b. H., A-1230 Wien, Altmannsdorfer Straße Herausgeber: Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, Bundessektion Unterrichtsverwaltung und Wissenschaft, A-1010 Wien, Gonzagagasse 12, Tel.: 01/ , Fax: 01/ , office.bs3@goed.at Sekretariat: Evelyn Jamnig, Montag bis Donnerstag 8 bis 15 Uhr, Freitag 8 bis 12 Uhr, Tel.: 01/ Redaktionelle Leitung: Gerhard Seier, A-1010 Wien, Gonzagagasse 12, g.seier@lsr-t.gv.at. Konzeption und Produktion: Modern Times Media VerlagsgesmbH., 4111 Walding, Büro Wien: Himmelpfortgasse 17, 1010 Wien, Tel.: 01/ Die in der Zeitschrift BS 3 Info wiedergegebenen Artikel entsprechen nicht notwendigerweise der Meinung der Redaktion und der Herausgeber. Jeder Autor trägt die Verantwortung für seinen Beitrag. Es ist nicht die Absicht der Redaktion, die Übereinstimmung aller Mitarbeiter zu erzielen. Änderungen auch namentlich gezeichneter Artikel sind vorbehalten. Wir bitten um Verständnis, dass manche Autoren die leichte Lesbarkeit einer geschlechtsneutralen Formulierung vorziehen. Unverlangt eingereichte Manuskripte werden nicht retourniert. Lieber Briefträger, falls Sie diese Zeitschrift nicht zustellen können, teilen Sie uns bitte hier den Grund und gegebenenfalls die neue oder richtige Adresse mit. Name Straße Nr. PLZ Ort BS3 info Telefonische Adressenberichtigung: 01/ P.b.b., Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1230 Wien, GZ 01Z024325V

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