1 Gegenstand des Vertrages. 2 Leistung des ASB

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1 1 Gegenstand des Vertrages Gegenstand des Vertrages ist die Bereitstellung eines Hausnotruf-Dienstes zur Vermittlung von raschen und angemessenen Hilfemaßnahmen bei Unfällen und Notfällen in der Wohnung des Teilnehmers rund um die Uhr. 2 Leistung des ASB Der Teilnehmer erhält vom ASB folgende Leistungen: Bereitstellung eines Hausnotrufgerätes inklusive eines Handsenders (FuFi) Anschluss an die ASB-eigene Hausnotrufzentrale Einweisung in Funktion und Gebrauch des Hausnotruf-Gerätes Abstimmung eines Notfall-Planes Einleitung von Hilfemaßnahmen bei Unfällen oder Notfällen Wartung und Instandhaltung des Hausnotrufgerätes 2.1 Bereitstellen des Hausnotrufgerätes Der ASB stellt dem Teilnehmer ein technisch einwandfreies Hausnotrufgerät inklusive Handsender/Funkfinger leihweise zur Verfügung. Das Gerät wird vom ASB in der Wohnung des Teilnehmers aufgestellt und die im Notfall anzuwählenden Rufnummern programmiert. 2.2 Anschluss an die ASB-eigene Hausnotrufzentrale Der Teilnehmeranschluss wird an die ASB-eigene Hausnotrufzentrale verbunden. Bei einem Notruf des Teilnehmers wird eine Sprechverbindung zur Hausnotrufzentrale hergestellt. Die Hausnotrufzentrale ist 24 Stunden einsatzbereit. 2.3 Einweisung und Funktion und Gebrauch des Gerätes Der Teilnehmer bzw. eine von ihm beauftragte Person erhält vom ASB eine Einweisung in den Gebrauch des Hausnotrufgerätes und des Handsenders/Funkfinger. 2.4 Abstimmung eines Notfall-Planes Gemeinsam mit dem Teilnehmer sowie beteiligten Personen wird ein Maßnahmenplan erstellt, in dem festgelegt wird, wie und von welchen Personen im Notfall Hilfe geleistet wird. 2.5 Einleitung von Hilfemaßnahmen durch die Hausnotrufzentrale Bei Eintreffen eines Notrufes in der Hausnotrufzentrale werden je nach Erfordernis umgehend die notwendigen bzw. vereinbarten Hilfemaßnahmen z.b. die Benachrichtigung eines Angehörigen, der Einsatz eines ASB-Mitarbeiters oder die Entsendung des Rettungsdienstes eingeleitet. Seite 1

2 2.6 Wartung und Instandhaltung Der ASB garantiert die einwandfreie Beschaffenheit und Funktionsfähigkeit des Hausnotrufgerätes. Zur Überprüfung der Funktionsfähigkeit werden geeignete Kontrollen durchgeführt. Mängel werden durch Instandsetzung, Änderungen oder durch Ersatz innerhalb von 24 Stunden nach deren Meldung oder Feststellung beseitigt. 3 Zusatzleistungen und technische Sonderausstattung 3.1 Auf Wunsch des Teilnehmers können über die in 2 genannten Leistungen hinaus weitere Leistungen (Zusatzleistungen) in Anspruch genommen werden. Die Preise der vereinbarten Zusatzleistungen können der anliegenden Preisvereinbarung (Anlage 1) entnommen werden. Bei Vereinbahrung einer Schlüsselaufbewahrung wird dem Teilnehmer bzw. dessen gesetzlichem Vertreter eine Bescheinigung zur Übergabe von Wohnungsschlüsseln (Anlage 2) ausgehändigt. 3.2 Bei Inanspruchnahme von technischer Sonderausstattung schließen die Vertragspartner eine zusätzliche Vereinbarung (Anlage 3) 4 Hausnotruf als Leistung der Pflegekasse Sofern dem Teilnehmer der Hausnotruf als Pflegemittel nach dem Pflegeversicherungsgesetz ( 78 SGB XI) bewilligt wurde, gilt folgendes: 4.1 Die Pflegekasse zahlt die Leistungen nach 2 des Vertrages. Die Leistungsbeträge werden von der Pflegekasse mit befreiender Wirkung unmittelbar an den ASB gezahlt. 4.2 Der Inhalt des bundesweit geltenden Vertrages zwischen den Verbänden der Pflegekassen und den Verbänden der Hausnotrufanbieter über die Versorgung der Versicherten mit Pflegehilfsmitteln gemäß 78 Abs. 1 SGB XI in der jeweils gültigen Fassung ist für den ASB bindend. Der Vertrag kann von dem Teilnehmer bzw. einer von ihm benannten Person beim ASB eingesehen werden. Gemäß dem Vertrag nach 78 Abs. 1 SGB XI wird den Pflegekassen eine vom Teilnehmer/gesetzlichen Vertreter unterzeichnete Erklärung zum Erhalt eines Pflegehilfsmittels (Anlage 4) übersandt. 4.3 Zusatzleistungen sowie technische Sonderausstattungen ( 3 des Vertrages) können dem Pflegebedürftigen vom ASB in Rechnung gestellt werden. 4.4 Es wird darauf hingewiesen, dass der ASB nach dem Pflegeversicherungsgesetz ( 104 SGB XI) verpflichtet ist, Daten aufzuzeichnen und den Pflegekassen und ihren Verbänden zu übermitteln, wenn dies für die Erfüllung von deren Aufgaben, z.b. bei der Überprüfung der Notwendigkeit von Pflegehilfsmitteln, erforderlich ist. Seite 2

3 5 Preise und Abrechnung 5.1 Die Preise für die Leistungen nach 2 des Vertrages sowie für Zusatzleistungen und technische Sonderausstattungen sind in der anliegenden Preisvereinbarung (Anlage 1) zu entnehmen. 5.2 Das vom Teilnehmer zu entrichtende Entgelt wird im Lastschriftverfahren rückwirkend in der ersten Kalenderwoche des Folgemonats abgebucht. 6 Mitwirkungspflicht des Teilnehmers 6.1 Der Teilnehmer verfügt über einen Fernmeldeanschluss und stellt zur Installation des Hausnotrufgerätes eine TAE-Steckdose sowie eine Schutzkontaktsteckdose zur Verfügung. 6.2 Die durch einen Hausnotrufalarm und einer 8-tägigen stummen Kontrollmeldung des Gerätes an die Hausnotrufzentrale entstehenden Fernsprechgebühren gehen zu Lasten des Teilnehmers. 6.3 Der Teilnehmer verpflichtet sich, das Gerät sorgsam zu behandeln. 6.4 Änderungen der vom ASB erfassten Daten (z.b. Wohnungswechsel, Änderung des Hausarztes, Telefonnummern, Bankverbindungen) sowie sonstige Veränderungen, die für die Leistungserbringung relevant sind (z.b. Wechsel des Telefonanbieters, Einbau neuer Schlösser, Krankheit, längerer Krankenhausaufenthalt), werden dem ASB unverzüglich schriftlich oder telefonisch mitgeteilt. Kosten, die durch Unterlassung der vorgenannten Verpflichtung entstehen, trägt der Teilnehmer. 6.5 Technische Mängel bzw. sonstige Beschädigungen am Hausnotrufgerät werden dem ASB umgehend mitgeteilt. 7 Haftung 7.1 Der ASB haftet für Schäden im Rahmen dieses Vertrages nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei sonstiger Fahrlässigkeit haftet der ASB nur dann, wenn Leben, Körper oder Gesundheit oder vertragswesentliche Pflichten verletzt wurden. Für technische Betriebsstörungen, die aufgrund von Fremdbeeinflussung oder höherer Gewalt (z.b. Stromausfall) auftreten, schließt der ASB jegliche Haftung aus. 7.2 Eine Haftung des ASB für Schäden, die durch Dritte (z.b. Rettungsdienst, Ärzte, Pflegepersonal) verursacht werden, ist ausgeschlossen. Seite 3

4 7.3 Wird das bereitgestellte Hausnotrufgerät inklusive Zubehör vorsätzlich oder fahrlässig beschädigt oder nach Beendigung des Vertrages nicht ordnungsgemäß zurückgegeben, trägt der Teilnehmer die Kosten der Reparatur bzw. der Neubeschaffung. 7.4 Der Teilnehmer hält die ihm überlassenen Geräte vor dem Zugriff Dritter bzw. vor Zwangsvollstreckungsmaßnahmen frei. 8 Beendigung des Vertrages 8.1 Der Teilnehmer kann den Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende kündigen. Er kann aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn ihm die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist objektiv nicht zuzumuten ist. Die Kündigung des Teilnehmers hat schriftlich zu erfolgen. 8.2 Der ASB kann das Vertragsverhältnis nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes schriftlich und unter Angabe von Gründen kündigen. Wichtige Gründe sind insbesondere folgende: a) Der Betrieb des ASB wird eingestellt, wesentlich eingeschränkt oder in seiner Art verändert und die Fortsetzung des Hausnotruf-Servicevertrages würde für den ASB eine unzumutbare Härte bedeuten. Der Vertrag kann in diesem Fall mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden. b) Der Teilnehmer verletzt seine Vertraglichen Verpflichtungen schuldhaft so gröblich, dass dem ASB eine Fortsetzung des Vertrages nicht mehr zugemutet werden kann. In diesem Fall ist eine fristlose Kündigung möglich. c) Der Teilnehmer ist für einen Zeitraum von zwei Monaten nach Eintritt der jeweiligen Fälligkeit mit der Entrichtung eines Entgelts in Höhe von mindestens des monatlich nach dieser Vereinbarung fällig werdenden Entgelts in Verzug. 9 Datenschutz und Schweigepflicht 9.1 Zur ordnungsgemäßen Erfüllung dieses Vertrages ist die Erfassung, Speicherung, Verarbeitung und Weitergabe personenbezogener Daten sowie die Sprachaufzeichnung aller Gespräche und Notrufe notwendig. Der Teilnehmer stimmt dem zu, soweit dies zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist. 9.2 Die Mitarbeiter des ASB verpflichten sich zur Beachtung der Schweigepflicht nach 203 StGB sowie geltenden Datenschutzbestimmungen. Personenbezogene Informationen des Teilnehmers werden diskret und vertraulich behandelt. Seite 4

5 9.3 Der Teilnehmer hat das Recht, über die zu seiner Person gespeicherten Daten, den Zweck der Speicherung, die Herkunft sowie die Weitergabe Auskunft zu verlangen. 10 Schlussbestimmungen 10.1 Sollte eine der im Vertrag enthaltenen Bestimmungen nicht rechtswirksam sein, so lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Seite 5

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