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1 Fragen Antworten Standardfragen / Allgemeine Fragen zum Produkt Was ist Rente Chance Plus für ein Tarif? Rente Chance Plus ist eine klassische Rentenversicherung der 3. Schicht, die gegen einen Einmalbeitrag abgeschlossen werden kann. Wie hoch ist das Mindesteintrittsalter? Wie hoch ist das Höchsteintrittsalter? Wie lang ist die Mindestdauer der Aufschubphase? Wie lang ist die Mindestdauer der Anschlussphase? 18 Jahre. 85 Jahre minus der Dauer der Aufschubzeit der Aufschubphase und Anschlussphase. Unter Beachtung der Mindestdauer der Aufschub- und Anschlussphase beträgt das Höchsteintrittsalter 70 Jahre. Mindestens 10 Jahre bei Vertragsabschluss. Mindestens 5 Jahre bei Vertragsabschluss. Wie hoch ist der Mindestbeitrag? ab 02/2015: Wie hoch ist der Höchstbeitrag? Es gelten die allgemeinen Annahmerichtlinien für Einmalbeitragsgeschäft (siehe Aktiv v. 01/2015). Wie hoch ist die Mindestrente zu 20 Garantierente pro Monat. Rentenbeginn? Kann der Versicherungsbeginn zurückdatiert Wie weit kann ein Versicherungsbeginn vorausdatiert Ist eine Vorverlegung des Rentenbeginns möglich? Wer kann Versicherungsnehmer sein (natürliche oder juristische Personen)? Kann eine abweichende VP (VN und VP unterschiedlich) versichert Sind bei der Antragsstellung Zusatzformulare erforderlich? Wenn ja welche? Nein. Einmalbeitragsprodukte können grundsätzlich nicht zurück datiert werden. Im normalen Rahmen (üblicherweise nicht mehr als 1 Jahr). Eine Vorverlegung des Rentenbeginns ist in der Aufschubphase frühestens 8 Jahre nach Versicherungsbeginn möglich. In der Anschlussphase kann der Rentenbeginn jederzeit gewählt werden. Nur natürliche Personen. Nein, VN und VP müssen identisch sein. Es gelten die allgemeinen Annahmerichtlinien für Einmalbeitragsgeschäft (siehe Aktiv v. 01/2015). Seite 1 von 5 (Stand 01/2015)

2 Garantiezins / Überschussbeteiligung Wie hoch ist der Garantiezins? Der Garantiezins beträgt 1,2%. Wird der Vertragsguthaben direkt in den Das Vertragsguthaben wird konventionell im Deckungsstock der Generali angelegt. Anstelle der Überschussbeteiligung kauft die EURO STOXX 50 Generali Optionen (Index-Zertifikate) auf den EURO STOXX 50. investiert oder wird er im Deckungsstock angelegt? In welcher Form wird von der Generali in den EURO STOXX 50 (Index-Zertifikate oder Index-Fonds) investiert? Wie hoch ist die Überschussbeteiligung? Bei der Überschussbeteiligung Indexbeteiligung erhält der Versicherungsnehmer die Überschussbeteiligung in Form eines Optionsgewinns am EURO STOXX 50. Ist die maßgebliche Indexentwicklung negativ, "schützen" wir den Kunden vor Verlusten. Ist die maßgebliche Indexentwicklung positiv, erhält der Kunde gemäß seiner individuellen Parizipationsrate den Indexgewinn auf sein Vertragsguthaben. Die Höhe der Überschussbeteiligung für die Indexbeteiligung beträgt für Versicherungsbeginne in 2015: 2,1%, vorfinanziert rund 2,0%. Es wird eine Partizipationsrate von über 40% angestrebt. Warum wird die Beteiligung an der Indexentwicklung nach oben durch einen "Cap" begrenzt? Für wie lange werden "Cap" und Partizipationsrate für einen bestehenden Vertrag festgelegt? Immer für 1 Jahr im Voraus oder für alle Rente Chance Plus Verträge gleich? Warum werden Cap und Partizipationsrate jährlich neu bestimmt und nicht für die gesamte Laufzeit festgeschrieben? Kann die Partizipation am EURO STOXX 50 vollständig ausgesetzt Ein Cap hat eine reduzierende Wirkung auf den Optionspreis und kommt dann zur Anwendung, wenn der Optionspreis sonst bestimmte Zielgrößen übersteigen würde. Bisher kam dieses Instrument noch nicht zum Einsatz. Cap und Partizipationsrate werden auf Basis der jährlichen Überschussdeklaration zum Jahrestag der Versicherung für ein Jahr bestimmt. Die Preise für die Optionen für die Indexbeteiligung am EURO STOXX 50 und unsere Überschussbeteiligung können sich verändern. Für den Fall, dass die Preise stark variieren, kann über die Anpassbarkeit von Cap und Partizipationsrate gewährleistet werden, dass die Indexbeteiligung bezahlbar bleibt. Ja, der Kunde kann die Indexpartizipation nach dem ersten Vertragsjahr mit einer Frist von einem Monat zu den Jahresstichtagen abwählen und sich stattdessen für eine sichere Fondsanlage der Überschussbeteiligung entscheiden. Die Generali kann die Indexbeteiligung ebenfalls beenden, z. B. wenn kein Emittent für die Optionen gefunden wird. Seite 2 von 5 (Stand 01/2015)

3 Kann der Kunde, nachdem er gewechselt hat, wieder zurück zur Indexbeteiligung wechseln? Wie werden die Indexgewinne im Vertrag gesichert? Wie werden die Leistungen im Angebot hochgerechnet? Gibt es für das Produkt einen Rentenfaktor? Wie werden Kunden über den Stand Ihres Vertrages informiert? Zwischen Indexbeteiligung und Fondsbeteiligung kann der Kunde beliebig oft zu den Jahresstichtagen wechseln. Eine Umschichtung zwischen Fondsguthaben und Überschussguthaben ist nicht möglich. Sie werden im Vertragsguthaben im klassischen Anlagevermögen gehalten. Da sich die Kursentwicklungen des EURO STOXX 50 nicht voraussagen lassen, rechnen wir wie bei fondsgebundenen Produkten mit angenommenen Wertentwicklungen. Nein. Rentenfaktoren gibt es nur bei unseren fondsgebundenen Produkten. Bei der Rente Chance Plus handelt es sich um eine konventionelle Rentenversicherung mit der Überschussbeteiligung Indexbeteiligung. Daher werden hier keine Rentenfaktoren ausgewiesen. Sie erhalten eine jährliche Standmitteilung, die nach dem Jahrestag der Police verschickt wird. Die Standmitteilung erhält dann das Indexergebnis für das vergangene Jahr und zugleich die Partizipationsrate für die kommenden 12 Monate. Wie erfolgt die Überschussbeteiligung in der Rentenphase? Wie wird das Vertragsguthaben im Rentenbezug angelegt? Welche Garantiewerte werden als Kapitalauszahlung oder Rentenhöhe am Ende der Laufzeit genannt? Entnahmen / Teil- und Vollrückkäufe Kann aus dem Vertrag Geld entnommen Gibt es Fristen für Geldentnahmen (Teil- / Vollrückkäufe)? Kann aus dem Vertrag monatlich Geld entnommen Wieviel Geld muss in dem Vertrag verbleiben, damit er nach einer Entnahme, weiter besteht? Im Rentenbezug kann zwischen den Überschussbeteiligungssystemen jährliche Rentensteigerung oder dynamische Bonusrente gewählt werden. Im Rentenbezug wird das Vertragsguthaben konventionell angelegt. Die genaue Rentenhöhe und Kapitalabfindung kann aus dem Angebot entnommen werden. Während der Aufschubphase und der Anschlussphase sind Teilrückkäufe ab 500 möglich. Entnahmen können mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende schriftlich beantragt werden. Monatliche Teilentnahmen sind bei der Rente Chance Plus nicht vorgesehen. Das Verrentungskapital für eine Mindestrente von 20 darf nicht unterschritten werden. Seite 3 von 5 (Stand 01/2015)

4 Ein Kunde benötigt während der Rentenphase einen bestimmten Geldbetrag. Kann er Geld aus seinem Vertragsguthaben in der Rentenphase entnehmen? Wieviel Geld bekommt der Kunde zurück, wenn er nach einem Jahr kündigt (Vollrückkauf)? Wieviel Geld bekommt der Kunde zurück, wenn er zwischen den Jahresstichtagen kündigt? Kann dieser Betrag geringer sein als sein Einmalbeitrag? Sonderzahlungen In welcher Höhe sind Sonderzahlungen möglich? Werden Sonderzahlungen in gleicher Weise angelegt wie der Haupteil? Vertragsänderungen Ist eine Verrentung vor dem Wunschrententermin möglich? Wie erfolgt die Vorverlegung des Wunschrententermins? Welche Fristen sind einzuhalten? Todesfall-Leistung Wie hoch ist die Todesfall-Leistung während der Aufschubzeit (Aufschuphase und Anschlussphase)? Wird im Todesfall während der Aufschubzeit mindestens der Einmalbeitrag als Todesfall-Leistung ausgezahlt? In der Rentenphase ist bei Einschluss der Restguthabenrückgewähr oder der Rentengarantiezeit während der Laufzeit der Todesfall-Leistung eine vollständige oder teilweise Kündigung mit Frist von 3 Monaten möglich. Zu den Jahresstichtagen der Versicherung steht immer mindestens der Einmalbeitrag zur Verfügung. Außerdem alle bis dahin gebuchten Indexgewinne ohne Abzüge. Der Kunde erhält den aktuellen Rückkaufswert. Kauft der Kunde zwischen den Jahresstichtagen zurück, kann der Betrag auch geringer ausfallen als der eingezahlte Einmalbeitrag. Sonderzahlungen sind ab einem Betrag von 500 im Rahmen unserer Annahmerichtlinien während der Aufschub- und Anschlussphase möglich. Sonderzahlungen fließen in einem Neuvertrag mit den dann gültigen Rechnungsgrundlagen. Ja, ab dem 9. Jahr der Auschubzeit kann die Rente vorverlegt werden Schriftlich mit Frist von einem Monat zum Monatsende des gewünschten Rentenbeginns. Während der Aufschubzeit (Aufschubphase und Anschlussphase) wird im Todesfall das Vertragsguthaben einschließlich der Überschusse ausgezahlt. Es wird immer das Vertrasgsguthaben einschließlich Überschüssen fällig. Zu den Jahrestagen entspricht dies mindestens dem Einmalbeitrag. Seite 4 von 5 (Stand 01/2015)

5 Welche Todesfall-Absicherung steht in der Rentenphase zur Verfügung? Der Kunde kann für die Todesfall-Absicherung für die Rentenphase zwischen folgenden Absicherungen wählen: 1. Restguthabenrückgewähr 2. Rentengarantiezeit 3. Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung (erst zu Beginn der Rentenphase einschießbar) 4. Keine Todesfallabsicherung Vor Rentenbeginn kann die ursprünglich vereinbarte Todesfall-Leistung mit einer Frist von 3 Monaten zum Rentenbeginn geändert werden. Seite 5 von 5 (Stand 01/2015)

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