LIFESTYLE PERSONALITIES REAL ESTATE MYTHOS LIAIGRE. Der große Meister des Minimalismus über die Herausforderung Vertigo BENEDIKT TASCHEN
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- Agnes Huber
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1 Juni Juli August 15 GG 4/15 September Oktober November LIFESTYLE PERSONALITIES REAL ESTATE Der große Meister des Minimalismus über die Herausforderung Vertigo 15 POWERED BY ENGEL & VÖLKERS KENGO KUMA LORD MARCH MYTHOS LIAIGRE BERLIN Wie aus Streichhölzern erschaffen die Bauten LIFESTYLE PERSONALITIES REAL ESTATE des gefragten Japaners LARUSMIANI VILLA TUGENDHAT Wie eine exquisite Familien-Schneiderei aus COOL AM POOLMailand die Welt erobert So erfrischend gehen Hollywoods Stars baden BERLIN POWERED BY ENGEL & VÖLKERS CORNELIA GUEST Very sophisticated. Die Designerin und Tochter der berühmten C. Z. Guest LARUSMIANI BENEDIKT TASCHEN CORNELIA GUEST 35 Jahre TASCHEN Verlag Wie aus einer Passion für Comics & Kunst ein globales Unternehmen entstand LORD MARCH DIE SCHÖNSTEN IMMOBILIEN WELTWEIT DEUTSCHLAND 5 EUR BERÜHMTE IKONEN UND IHRE WERKE IN LOS ANGELES, TOKIO & PARIS über seinen rasanten Erfolg. Und warum Motorsport-Fans jetzt nach Goodwood pilgern PLUS DreamWorks CEO Jeffrey Katzenberg verkauft sein Traumhaus in Park City DEUTSCHLAND 5 EUR True Class Acts THE NEW HERITAGE VISIONÄRE ERBEN IN ENGLAND, ITALIEN UND DEN USA MEDIADATEN
2 INHALT 3 GG BERLIN Beispielseiten 4 Daten & Fakten Vertrieb Berlin 5 Anzeigenformate Preise & Rabatte 6 Referenzen Druckdaten 7 Termine & Zeitpläne Ansprechpartner 8 AGB`s 2
3 GG BERLIN...ist ein unabhängiges Magazin, das Unterhaltung auf höchstem in aller Munde sind. GG Berlin gibt niveauvolle Einblicke in das Niveau bietet. Architektur, Lifestyle, Design, Fashion, Yachting, Leben und Wirken dieser Menschen und unterhält Sie mit den Luxury Travel rund um den Globus suchen wir für Sie, liebe neuesten Trends aus aller Welt. GG Berlin ist ein unabhängiger, Leser, alle drei Monate die spannendsten Themen und Persön- internationaler Titel, ein lebendiges, sinnliches und lebensfrohes lichkeiten heraus und laden Sie ein, diese von einer ganz neuen Magazin mit einem Plus: Das weltweite Luxusimmobilien- und Seite kennenzulernen. In GG Berlin treffen Sie erfolgreiche Archi- Yachtenunternehmen Engel & Völkers ist GGs größter Anzeigen- tekten, interessante Designer und spannende Künstler, die ge- kunde und zeigt stets eine Auswahl seiner international schöns- rade von London über New York und Berlin bis nach Hongkong ten Häuser und Yachten. BEISPIELSEITEN CLOSE UP BERLIN ClosE Up IntErvIEw CLOSE UP OFFICES WOLFGANG JOOP NICK JONES MORITZ GÄDEKE SHOPPING BERLIN BOOKS JÜRGEN MAYER H. Wolfgang und sein Wunderkind Leopardenprints habe ich schon als Kind geliebt. Ich habe sogar in Leoschuhen geheiratet! Es gibt Designer, die sind eins mit ihrer Marke. Doch Wolfgang Joop ist sein Leben lang ein Suchender geblieben. Seine größte Begabung liegt vielleicht darin, dass sich dieses noch nicht in seinen Kollektionen spiegelt. Er lebt wie ein Fürst in Potsdam am Rande des Heiligen Sees. Ingeborg Harms hat ihm dabei über die Schulter geblickt. CHARLOTTE DELLAL PORTRÄTFOTOS: Nicolas Kantor INTERIEUR-FOTOGRAFIE: Oliver Heissner Wunderkind reloaded FOTO: NICOLAS KANTOR FOTO: NICOLAS KANTOR Nur wenige Autominuten südwestlich von der brummenden Stadt Berlin entfernt, in Potsdam, wo sich elegante Villen um idyllische Seen gruppieren und das historische Vermächtnis der ehemaligen Residenzstadt Preußens mit seinen zahlreichen Schloss- und Parkanlagen überall zu spüren ist, residiert der hier geborene Modeschöpfer Wolfgang Joop. Vielleicht auch inspiriert von der Kultur jener Zeit und dem Geist dieser malerischen Umgebung, entwirft der Designer die märchenhaften Kreationen für sein außergewöhnliches Modelabel Wunderkind. Bitte umblättern! Team-Player: Polo ist ein Mannschaftssport, sagt Moritz Gädeke. Für den Teamerfolg müssen alle Spieler zusammenarbeiten. Leopardenheels so weit das Auge reicht: Charlotte in ihrem Schlafzimmer in einer Diane-von-Füstenberg-Bluse und einem Rock von Etro CU-Interview.indd :34
4 DATEN & FAKTEN GG LESERSCHAFT Unisex und durchschnittlich 45 Jahre alt BERUFSTÄTIGKEIT 55 % der Leser sind selbstständig IMMOBILIENBESITZ 70 % der Leser sind Hauseigentümer in Berlin LESERVERHALTEN 70 % lesen fast alle Seiten VERWENDUNG VON GG NACH DEM LESEN 47 % der Leser sammeln, 37 % geben es an Freunde/Bekannte weiter KONSUMVERHALTEN 82 % der Leser legen Wert auf Qualität 54 % sind bereit für gute Qualität mehr zu zahlen 34 % achten bei größeren Anschaffungen sehr auf die Marke VERTRIEB AUFLAGE: Exklusive Engel & Völkers Kunden Berliner 5* Hotels u.a. Hotel Adlon, Hotel de Rome, Hilton Berlin, Soho House Berlin, Grand Hyatt Berlin Berliner Eigentümer Engel & Völkers Shops
5 ANZEIGENFORMATE 1/1 Seite 225 mm x 297 mm 2/1 Seite 450 mm x 297 mm PREISE & RABATTE ANZEIGENPREIS 4C 1/1 Seite 7.800, 2/1 Seite , RABATTE NACH MENGENSTAFFEL 1 Seite 5 % 2-3 Seiten 10 % 4-5 Seiten 15 % 6 Seiten und mehr 20 % POSTKARTEN-BEIKLEBER AUF TRÄGERANZEIGEN 1/1 Seite / pro angefangene tausend Exemplare 80, BEILAGEN bis 20 g 150, pro angefangene tsd. Expl. bis 30 g 160, pro angefangene tsd. Expl. über 30 g auf Anfrage GG-PROMOTION ANZEIGEN 1/1 Seite 6.000,. inkl. Produktions- und Nebenkosten 5 Alle Preise sind agenturprovisionsfähig zuzüglich 19% Mehrwertsteuer in Deutschland.
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7 TERMINE & ZEITPLÄNE TERMINE Heft 2/16 Heft 3/16 Heft 4/16 Heft 1/17 ANZEIGENSCHLUSS BEILAGENBELEGUNG AN DRUCKEREI DRUCKUNTERLAGENSCHLUSS BEILAGENANLIEFERUNG AN DRUCKEREI VORAUSSICHTLICHER DRUCKTERMIN EVT IHR ANSPRECHPARTNER ANZEIGENVERKAUF RAUFELD VERLAG GMBH ANZEIGENLEITER DRUCKUNTERLAGEN Martin Stedler Paul-Lincke-Ufer 42/ Berlin Martin Stedler stedler@raufeld.de anzeigen@raufeld.de
8 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 1. Anzeigenauftrag im Sinne der nachfolgenden Allg meinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zwecke der Verbreitung. 2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. 3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. 4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich beruht. 5. Betr. Textteilanzeigen. Unzutreffend. 6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen,dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. 7. Absatz betr. Textteilanzeigen. Unzutreffend. Anzeigen, die aufgrund Ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort Anzeige deutlich kenntlichgemacht. 8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. 10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind auch bei telefonischer Auftragserteilung ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die zutreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen außer bei nicht offensichtlichen Mängeln innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. 11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei Übersendung der Probeabzüge gesetzten Frist mitgeteilt werden. 12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrundegelegt. 13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnungen an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. 14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen lt. Preisliste sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Antrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 15. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. 16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckstöcke, Matern und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. 17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder wenn eine Auflage nicht genannt ist die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis zu Exemplaren 20 v. H., bei einer Auflage bis zu Exemplaren 15 v. H., bei einer Auflage bis zu Exemplaren 10 v. H., bei einer Auflage über Exemplaren 5 v. H. beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. 18. Betr. Ziffernanzeigen. Unzutreffend. 19. Betr. Maternaufbewahrung. Unzutreffend. 20. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile Hamburg. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart. Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages a) Die Werbemittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit dem Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlungsvergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise abgegeben werden. b) Jeder Auftrag wird erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Verlag rechtsverbindlich. c) Eine Änderung der Anzeigenpreisliste gilt ab Inkrafttreten auch für laufende Verträge, nicht jedoch vor Ablauf von vier Monaten nach Bekanntgabe. d) Wenn für konzernangehörige Firmen die gemeinsame Rabattierung beansprucht wird, muss eine Kapitalbeteiligung von mind. 50 % nachgewiesen werden. e) Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrages, auch wenn er storniert sein sollte, gegen den Verlag erwachsen. Der Verlag ist nicht verpflichtet Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Erscheinen stornierte Anzeigen, so stehen dem Auftraggeber etwaige Ansprüche daraus nur im Rahmen der vorstehend abgedruckte Ziff. 10 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu. f) Bei Betriebsstörungen oder Eingriffen durch höhere Gewalt (z. B. Arbeitskampf, Beschlagnahme u. dgl.) hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn die Aufträge mit 80 % der garantierten verkauften Auflage erfüllt sind. Geringere Leistungen sind nach dem Tausender- Seitenpreis gemäß der im Tarif genannten garantierten verkauften Auflage zu bezahlen. g) Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen endet drei Monate nach Erscheinen der jeweiligen Anzeige, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen worden ist. h) Die Übersendung von mehr als zwei Farbvorlagen, die nicht termingerechte Lieferung von Druckunterlagen und der Wunsch nach einer von der Vorlage abweichenden Druckwiedergabe können Auswirkungenauf Platzierung und Druckqualität haben. Etwaige Ansprüche hieraus können lediglich im Rahmen der vorstehend abgedruckten Ziff. 10 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen geltend gemacht werden. Der Verlag muss sich die Berechnung entstehender Mehrkosten vorbehalten. 8 7
XITIX Agentur & Verlag Hildebrandtstraße 9 40215 Düsseldorf Tel.: 0211.37 02 43 Fax: 0211.37 02 42 www.libelle-magazin.de info@libelle-magazin.
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