Sozialpädagogische Arbeitsfelder

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Sozialpädagogische Arbeitsfelder"

Transkript

1 Sozialpädagogische Arbeitsfelder Ein Überblick in wesentliche Festlegungen des KJHG Mathias Wienecke, DBI Johannes Falk, Eisenach 1 Sozialpädagogische Arbeitsfelder rechtliche Grundlagen 1. Ziele der Kinder- und Jugendhilfe ( 1 KJHG): Förderung der Entwicklung junger Menschen neben Familie, Schule und Berufsausbildung Schutz vor Gefährdung des Kindeswohls Entlastung und Unterstützung von Eltern und anderen Erziehungsberechtigten 2. Leistungsberechtigte ( 7 KJHG): Kinder (bis 14 Jahre) Jugendliche (14-18 Jahre) junge Volljährige (18-27 Jahre) Erziehungsberechtigte (Personensorgeberechtigte gem. BGB und andere von ihnen beauftragte Personen über 18) Mathias Wienecke, DBI Johannes Falk, Eisenach 2 1

2 Sozialpädagogische Arbeitsfelder rechtliche Grundlagen Ziele der Kinder- und Jugendhilfe ( 1 KJHG): Mathias Wienecke, DBI Johannes Falk, Eisenach 3 Sozialpädagogische Arbeitsfelder rechtliche Grundlagen 3. Wichtige Prinzipien: Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Entscheidungen nach 8: - Beteiligung entsprechend des Entwicklungsstands - sind in geeigneter Weise auf ihre Rechte hinzuweisen - Kinder und Jugendliche können sich ohne Kenntnis des Personensorgeberechtigten an das JA wenden Voraussetzung: Beratung ist wegen Not- und Konfliktlage erforderlich und durch die Kenntnis würde der Beratungszweck vereitelt werden! also nur in Ausnahmesituationen, weil es ein Eingriff in die elterliche Sorge ist. Elternrecht ist vom Grundgesetz geschützt. Gleichberechtigung von Jungen und Mädchen Politische Aufgabe Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten bei Auswahl des Trägers Beachtung des Willens der Personensorgeberechtigten bei Bestimmung der Grundrichtung der Erziehung Kein eigener Erziehungsauftrag der Jugendhilfe (Handeln nur nach Auftrag) Anwendung des Subsidiaritätsprinzips (Vorrang freier vor öffentlichen Trägern) Mathias Wienecke, DBI Johannes Falk, Eisenach 4 2

3 Sozialpädagogische Arbeitsfelder rechtliche Grundlagen 4. Leistungen und Aufgaben der Jugendhilfe ( 2 KJHG): Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz Familienförderung Kindertagesbetreuung Hilfen zur Erziehung Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche Inobhutnahme Vormundschaft, Pflegschaft, Adoption Beurkundung und Beglaubigung Mitwirkung nach JGG Jugendgerichtshilfe Schutzauftrag Kindeswohlgefährdung WER MACHT DAS ALLES? Mathias Wienecke, DBI Johannes Falk, Eisenach 5 Sozialpädagogische Arbeitsfelder Frage: Was braucht es an Wissen, Qualifikation + Profession und Haltung um diesen Aufgaben gerecht werden zu können? Erarbeiten Sie sich in Kleingruppen Stichworte Versuchen Sie diese Stichworte diesen 3 Anforderungen zuzuordnen! Wissen Qualifikation + Profession Haltung Wo sehen Sie bei sich Bedarfe, wie können Sie diese erfüllen? Mathias Wienecke, DBI Johannes Falk, Eisenach 6 3

4 Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz Sozialisationsfeld für junge Menschen Angebote sollen an Interessen der Jugendlichen anknüpfen Ziel: Selbstbestimmungsfähigkeit / gesellschaftliche Mitverantwortung (siehe 1) Schwerpunkte der offenen Jugendarbeit ( 11 KJHG): außerschulische Jugendbildung (allgemein, politisch, sozial, gesundheitlich, kulturell) Freizeiteinrichtungen, Verbände, Gruppen oder Initiativen ( Förderung auf Antrag) Ferienfreizeiten, internationale Jugendarbeit Jugendberatung Angebote auch für Personen bis zu 27 Jahren Mathias Wienecke, DBI Johannes Falk, Eisenach 7 Jugendsozialarbeit ( 13 KJHG): Sozialpädagogische Hilfen für junge Menschen mit erhöhtem Unterstützungsbedarf wegen sozialen Benachteiligungen oder psychischen / physischen Beeinträchtigungen z.b. sozialpädagogische Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen (Jgdl. ohne Schulabschluss) Auch: sozialpädagogisch begleitete Unterkünfte (Internate) Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz ( 14 KJHG): Angebote zum Schutz vor gefährdenden Einflüssen Z.B. "Jugendschutzwochen im Rahmen der offenen Jugendarbeit Präventionsangebote z.b. zum Jugendschutzgesetz oder Medien Mathias Wienecke, DBI Johannes Falk, Eisenach 8 4

5 Jugendmedienschutz Teilbereich des Jugendschutzes mit zunehmender Bedeutung Aufgabe: Einflüsse der Erwachsenenwelt auf Kinder und Jugendliche, die dem Entwicklungsstand der Heranwachsenden noch nicht entsprechen, fern zu halten und sie so bei ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu unterstützen. Spannungsverhältnis zwischen Meinungs-, Wissenschafts- und Kunstfreiheit Aufgaben und Ziele des Jugendschutzes Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) und der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) sind rechtliche Rahmenbedingungen für Trägermedien und Online-Medien. Mathias Wienecke, DBI Johannes Falk, Eisenach 9 Förderung der Erziehung in der Familie "Familienarbeit ( 16 KJHG): Allgemeine Familienbildung (Befähigung zu Selbst- und Nachbarschaftshilfe, Vorbereitung auf Partnerschaft und Ehe) z.b. WE-Seminare mit sozialen Trainingsangeboten, Voraussetzung: Bereitschaft zur Teilnahme Beratung in Fragen der Erziehung z.b. Elternabende in KiTas (mit Trägern der Jugendhilfe) Familienfreizeit und Familienerholung Auch für Stiefeltern, Pflegepersonen, nichteheliche Lebenspartner Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung ( 17) : V.a. präventive Beratung, Ziele: Konfliktbewältigung Elternverantwortung bei Trennung / Scheidung Mathias Wienecke, DBI Johannes Falk, Eisenach 10 5

6 Förderung der Erziehung in der Familie Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge ( 18 KJHG): V.a. Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen des Kindes (bei Alleinerziehenden) Unterstützung von Kindern / Jgdl. bei Ausübung des Umgangsrechts nach Trennung / Scheidung Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder ( 19 KJHG): Unterstützung für Schwangere oder Alleinerziehende z.b. Wohnheime für minderjährige oder psychisch überforderte Mütter Mathias Wienecke, DBI Johannes Falk, Eisenach 11 Förderung der Erziehung in der Familie Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen ( 20 KJHG): Ausfall des betreuenden Elternteils (Krankheit, Strafhaft) Betreuung in KiTas, Tagespflege oder eigenem Haushalt (Kostenbeteiligung der Eltern) Unterstützung bei notwendiger Unterbringung zur Erfüllung der Schulpflicht ( 21 KJHG): Unterstützung einer kontinuierlichen Schulausbildung z.b. Kinder von Schaustellern, Artisten, Binnenschiffern usw. Mathias Wienecke, DBI Johannes Falk, Eisenach 12 6

7 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Tagespflege Förderung in Tageseinrichtungen ( 22 KJHG): KiTas, Horte, Krippen, Krabbelstuben, Kinderläden Ziel: "Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit" Orientierung an den Bedürfnissen der Kinder und Familien Beteiligung der Erziehungsberechtigten an wesentlichen Entscheidungen (Elternvertretung, Elternabende und -gespräche) Tagespflege ( 23 KJHG): Betreuung von (Klein-)Kindern durch "Tagespflegeperson" Bei Notwendigkeit Kostenbeteiligung durch JA (z.b. fehlendes Platzangebot in KiTas) Mathias Wienecke, DBI Johannes Falk, Eisenach 13 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Tagespflege Rechtsanspruch auf KiTa-Platz ( 24 KJHG): Für Kinder ab 3 Jahren bis Schuleintritt (Thüringen: 2 1/2 Jahre) Unterstützung selbstorganisierter Förderung von Kindern ( 25 KJHG): Beratung und Unterstützung von Elterninitiativen zur Kinderbetreuung Landesrechtsvorbehalt ( 26 KJHG): Genauere Regelungen im Landesrecht Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz, Ausstattungsverordnung, Finanzierungsverordnung Mathias Wienecke, DBI Johannes Falk, Eisenach 14 7

8 Hilfen zur Erziehung 27 KJHG: Leistungsberechtigte, Voraussetzungen Personensorgeberechtigte bei Gefährdung des Kindeswohls durch mangelnde Erziehung Art und Umfang der Hilfe je nach Einzelfall Erstellen eines Hilfeplanes ( 36 KJHG) Für alle, die Hilfe zur Erziehung bekommen, muss ein differenzierter Hilfeplan erstellt werden. Das macht das Jugendamt, braucht dazu aber die Zuarbeit von allen an der Hilfe und Erziehung beteiligten. Mathias Wienecke, DBI Johannes Falk, Eisenach Erziehungsberatung Erziehungsberatung soll Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme und der zugrunde liegenden Faktoren, bei der Lösung von Erziehungsfragen sowie bei Trennung und Scheidung unterstützen Diese Hilfe kann jeder, auch ohne Hilfeplanung durch das Jugendamt in Anspruch nehmen. Sie ist niederschwellig. Auslöser können sein: - emotionale Probleme (Angst, Depression, Traumatische Erlebnisse) - soziale Verhaltensauffälligkeiten (Rückzug od. Aggressivität) - Schulprobleme (Leistungsstörung, Schulabstinenz) - Beziehungsprobleme in der Familie (Streit, Gewalt, Kontaktverweigerung) - psychosomatische Störungen (Enuresis, Enkopresis, Selbstverletzung) Erziehungsberatung bewegt sich an der Schnittstelle von erzieherischer Hilfe und heilkundlicher Behandlung. Bei Bedarf wird an psychotherapeutische Hilfe weitervermittelt. Mathias Wienecke, DBI Johannes Falk, Eisenach 16 8

9 29 Soziale Gruppenarbeit Soziale Gruppenarbeit soll älteren Kindern und Jugendlichen helfen, Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensprobleme zu überwinden. Dies findet z.t. pauschal finanziert in Kinder- und Jugendeinrichtungen statt und ist niederschwellig als offenes Angebot zu verstehen. Eher als Ausnahme wird diese Hilfe tatsächlich spezifisch installiert, um mit meist verhaltensauffälligen Jugendlichen in Projekten positive Entwicklung zu erreichen. Angebote können sein: - kreative Gruppenangebote (Theater, Tanz, Graffiti ) - erlebnispädagogische Gruppenarbeit (Kommunikations- und Teamfähigkeit) - sportlich Angebote zum Einüben von Fairness und Regeln - spezielle Trainings zum sozialen Lernen (Umgang mit Aggressionen, Kommunikations- und Konflikttraining) - Konfrontationsarbeit (Der heiße Stuhl) Diese Angebote stellen ein Bindeglied zwischen Hilfen zur Erziehung und allgemeiner Kinder- und Jugendarbeit dar. Mathias Wienecke, DBI Johannes Falk, Eisenach Erziehungsbeistand Betreuungshelfer Der Erziehungsbeistand oder der Betreuungshelfer soll das Kind oder den Jugendlichen darin unterstützen, seine Entwicklungsprobleme unter Einbezug des sozialen Umfeldes und unter Aufrechterhaltung des Lebensbezugs zur Familie zu bewältigen. Beides wird durch sozialpädagogische Fachkräfte angeboten, die hier als Einzelfallhelfer tätig werden. Es ist deutlich weniger zeitaufwendig als die ISE 35 KJHG (intensive sozialpäd. Einzelbetreuung) Oft sind es 1-5 x wöchentliche Treffen mit dem Sozialarbeiter. Es werden die zurückliegenden Ereignisse reflektiert und ausgewertet, neue Vorhaben besprochen und verabredet. Es geht also um Unterstützung und Begleitung, aber auch um Kontrolle bis hin zu Sanktionierungen. Zwischen Erziehungsbeistand und Betreuungshelfer gibt es aber deutliche Unterschiede. Mathias Wienecke, DBI Johannes Falk, Eisenach 18 9

10 31 Sozialpädagogische Familienhilfe Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist eine intensive Hilfe- und Unterstützungsform für die gesamte Familie. Sozialpädagogische Fachkräfte unterstützen die Familie in festgelegtem zeitlichen Umfang bei allen alltäglichen Aufgaben: - Bewältigung der Erziehungsaufgaben - Bewältigung und Organisation von Haushalt und Abläufen - Kontakt und Kommunikation mit Ämtern und Behörden - Lösen von Alltagsproblemen, Förderung der internen Kommunikation Ein multiperspektiver Blick auf die gesamte Familie und ihre Beziehungen Die Fachkräfte sind vor Ort direkt bei der Familie tätig. Diese Hilfe gibt es nur auf Basis von Freiwilligkeit. Die hilfeempfangende Familie muss sich darauf einlassen, dass sie extern gecoacht wird. Es ist ein sehr intimer Blick bis tief in das Innere der Familie. Eine große Herausforderung für Fachkräfte, die leicht zwischen die Fronten geraten, oder als Haushaltshelfer missverstanden werden. Mathias Wienecke, DBI Johannes Falk, Eisenach Erziehung in einer Tagesgruppe Die Erziehung in einer Tagesgruppe ist ein deutlich intensiverer Eingriff in die Familie, bei der in kompensatorischer Absicht eine ergänzende Lebenswelt angeboten wird, in der das Kind und seine Eltern darin unterstützt werden, die anstehenden schulischen, familiären und individuellen Anforderungen so zu bewältigen, dass ein Verbleib in der Familie möglich ist. Aufgaben in einer Tagesgruppe sind im Besonderen: - intensive Betreuungs- Bildungs- und Therapieangebote für das Kind - Elternberatung und Familienbildung Wichtig in Tagesgruppen ist ein gut strukturierter Tagesablauf Betreuungsschlüssel ist unterschiedlich aber oft eine Fachkraft auf 3 Kinder. Betreuungszeiten sind in der Regel nach der Schule bis zum Abend. In einer Tagesgruppe werden in der Regel 8 bis 10 Kinder betreut. Mathias Wienecke, DBI Johannes Falk, Eisenach 20 10

11 33 Vollzeitpflege Vollzeitpflege ist eine befristete oder auf Dauer angelegte Erziehung in einer Pflegefamilie. Es ist eine wichtige Alternative zur Heimerziehung. Sie wird insbesondere bei Babys und Kleinkindern angewendet, aber nicht ausschließlich. Sie kann auch installiert werden, wenn das Kind oder der Jugendliche mit einem Gruppenalltag im Heim überfordert sein würde. Die Entscheidung muss stets gut begründet werden. Die Kinder erleben so Familie; Vater, Mutter, evtl. Geschwister, mit denen sie in familiärer Atmosphäre aufwachsen. Das ist ein wesentlicher Unterschied zu der Rolle von Mitarbeitern in der Heimerziehung, die dort zur Arbeit kommen. Finanziert wird über Pflegesätze. Dass es sich bei der Vollzeitpflege trotz familiärer Struktur um eine Form der öffentlichen Erziehung handelt, führt nicht selten zu einem unlösbaren Widerspruch, der dann Relevanz erhält, wenn zwischen Pflegeeltern und Pflegekind Konflikte auftreten. Mathias Wienecke, DBI Johannes Falk, Eisenach Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen Heimerziehung ist Vollzeitpflege für Kinder und Jugendliche außerhalb der Familie. Durch eine Kombination von pädagogischen und therapeutischen Angeboten soll ihre Entwicklung positiv beeinflusst werden, so dass - eine Rückkehr in die Herkunftsfamilie, - die Erziehung in einer Pflegefamilie oder - die Verselbständigung des Jugendlichen erreicht wird. Die Formen in denen Heimerziehung geschieht sind sehr vielfältig. Große Anstalten wie noch vor 60 Jahren gibt es nicht mehr. Familiäre Strukturen reichen soweit, dass z.t. Mitarbeiter direkt mit den Kindern zusammenwohnen. Bei betreuten Wohnformen, gibt es Gemeinschaftsunterkünfte oder auch Einzelwohnungen, in denen die Jugendlichen bei ihrer Verselbständigung begleitet werden. Eine Sonderform der Heimerziehung sind heilpädagogisch-therapeutische Wohngruppen, in denen neben der Erziehungsarbeit therapiert wird. Mathias Wienecke, DBI Johannes Falk, Eisenach 22 11

12 35 ISE Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung ISE versucht eine Negativspirale in der Entwicklung junger Menschen abzuwenden. Sie wird angewendet bei meist Jugendlichen, die aus der Heimerziehung heraus fallen und für die ein Erziehungsbeistand zu wenig und zu offen ist. Häufig geht es um die Erreichung eines Schulabschlusses oder eine Integration in die Arbeitswelt. Wenn der Begriff Hilfen zur Erziehung als Unterstützung der Eltern bei der Erziehung verstanden werden kann, indem begleitet, ergänzt oder kompensiert wird, ist hier nicht mehr von einer Unterstützung der Eltern auszugehen, sondern vielmehr von einer Begleitung und Anregung von Selbsterziehung des Jugendlichen. Es ist oft das letzte Mittel, um einem Jugendlichen noch zu helfen, wenn er stationäre Wohnformen ablehnt oder einfach nicht bereit ist sich einzufügen. ISE ist der Letzte Versuch der Jugendhilfe. Wenn er scheitert, bleibe nur noch das Sozialamt, die Justiz, oder die Feststellung einer Behinderung, die dann Angebote der Behindertenhilfe möglich macht. Mathias Wienecke, DBI Johannes Falk, Eisenach a Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche Je nach Einzelfall ambulant in Tageseinrichtungen in Heimen oder anderen Wohnformen Aufgaben und Ziele gemäß Eingliederungshilfe für Behinderte im SGB XII (Sozialhilfe) Mathias Wienecke, DBI Johannes Falk, Eisenach 24 12

13 Wo sind hier Tätigkeitsfelder für Erzieher/innen? Vieles braucht die Qualifikation als Sozialarbeiter. Dies wird immer dort vorausgesetzt, wo Fachkräfte eigenständig und alleine tätig werden. Erzieher/innen können eingesetzt werden, wo Aufgaben von einem (multiprofessionellen) Team wahrgenommen werden: - Kinderkrippe, Kindergarten, Horte o.ä. - Mitarbeit in Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit (nicht Leitung) (Fachkräftegebot in Thüringen) - Betreuung in einer Tagesgruppe - als Gruppenerzieher in Heimen und Betreutem Wohnen (ohne Leitungsverantwortung) Eine gute Chance haben Erzieher/innen, die eigene Familie als Pflegefamilie anzubieten und dann Kinder und Jugendliche in Vollzeitpflege zu nehmen. Hier ist der Bedarf fast überall höher als es bereitgestellte Plätze gibt. Mathias Wienecke, DBI Johannes Falk, Eisenach 25 Fachkräftegebot in Thüringen: Mathias Wienecke, DBI Johannes Falk, Eisenach 26 13

Sozialpädagogische Arbeitsfelder

Sozialpädagogische Arbeitsfelder Sozialpädagogische Arbeitsfelder Ein Überblick 1 Sozialpädagogische Arbeitsfelder rechtliche Grundlagen 1. Ziele der Kinder- und Jugendhilfe ( 1 KJHG): Förderung der Entwicklung junger Menschen neben Familie,

Mehr

Wir machen Sie fit für die Zukunft Seite 1 von 5 Seiten RA Torsten G. Blach. Einführung ins KJHG

Wir machen Sie fit für die Zukunft Seite 1 von 5 Seiten RA Torsten G. Blach. Einführung ins KJHG Seite 1 von 5 Seiten RA Torsten G. Blach Einführung ins KJHG 1. Ziele des KJHG: Richtziel... 2. Aufgaben des KJHG: Leistungen Definition: Andere Aufgaben Definition: 3. Leistungsberechtigte des KJHG: 4.

Mehr

Das Jugendamt. besteht von Vorläufern abgesehen seit der Weimarer Republik (RJWG 1922)

Das Jugendamt. besteht von Vorläufern abgesehen seit der Weimarer Republik (RJWG 1922) Das Jugendamt besteht von Vorläufern abgesehen seit der Weimarer Republik (RJWG 1922) ist eine Behörde der Kommunalverwaltungen der kreisfreien Städte und Landkreise erfüllt seine Aufgaben als öffentlicher

Mehr

Erziehungsfähig bleiben - Unterstützungsangebote des Jugendamtes für Eltern, Kinder, Jugendliche und Familien. 5. September 2012

Erziehungsfähig bleiben - Unterstützungsangebote des Jugendamtes für Eltern, Kinder, Jugendliche und Familien. 5. September 2012 Erziehungsfähig bleiben - Unterstützungsangebote des Jugendamtes für Eltern, Kinder, Jugendliche und Familien 5. September 2012 Gesetzliche Grundlagen Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) enthält das SGB

Mehr

Vorwort... 5 Bearbeiterverzeichnis... 7 Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis Einleitung... 47

Vorwort... 5 Bearbeiterverzeichnis... 7 Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis Einleitung... 47 Vorwort... 5 Bearbeiterverzeichnis... 7 Abkürzungsverzeichnis... 15 Literaturverzeichnis... 23 Einleitung... 47 Erstes Kapitel Allgemeine Vorschriften Vorbemerkung zum 1. Kapitel... 62 1 Recht auf Erziehung,

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe Einleitung... 1

Inhaltsverzeichnis. Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe Einleitung... 1 Abkürzungs- und Literaturverzeichnis... XV Gesetzestext im Gesamtabdruck... XXVII Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe Einleitung... 1 Erstes Kapitel. Allgemeine Vorschriften

Mehr

Frankfurter Lehrund Praxiskommentar zum Kinder- und Jugendhilfegesetz

Frankfurter Lehrund Praxiskommentar zum Kinder- und Jugendhilfegesetz J. Münder D. Greese E. Jordan D. Kreft Th. Lakies H. Lauer R. Proksch K. Schäfer Frankfurter Lehrund Praxiskommentar zum Kinder- und Jugendhilfegesetz Stand: 1.4.1993 Münster 1993 Votum Verlag Inhaltsverzeichnis

Mehr

Gesetzliche Grundlagen der Jugendhilfe Unterstützungsmöglichkeiten und Angebote Voraussetzungen der Inanspruchnahme von Leistungen

Gesetzliche Grundlagen der Jugendhilfe Unterstützungsmöglichkeiten und Angebote Voraussetzungen der Inanspruchnahme von Leistungen - Jugendamt Gesetzliche Grundlagen der Jugendhilfe Unterstützungsmöglichkeiten und Angebote Voraussetzungen der Inanspruchnahme von Leistungen 1 Gesetzliche Grundlagen Art. 6 Abs. 2 des Grundgesetzes Pflege

Mehr

Grundkurs Kinder- und Jugendhilferecht für die Soziale Arbeit

Grundkurs Kinder- und Jugendhilferecht für die Soziale Arbeit Reinhard Joachim Wabnitz Grundkurs Kinder- und Jugendhilferecht für die Soziale Arbeit Mit 62 Übersichten, 3 Tabellen, 14 Fallbeispielen und Musterlösungen 3., überarbeitete Auflage Ernst Reinhardt Verlag

Mehr

Multiprofessionelles Team und hilfreiche Netzwerke in der Schule

Multiprofessionelles Team und hilfreiche Netzwerke in der Schule Multiprofessionelles Team und hilfreiche Netzwerke in der Schule Universität Koblenz-Landau Seminar: Lebensproblemzentrierter Unterricht Dozent: Dr. Jutta Lütjen Referent: Tobias Fromme Sommersemester

Mehr

Jugendhilferechtliche Fälle für Studium und Praxis

Jugendhilferechtliche Fälle für Studium und Praxis Jugendhilferechtliche Fälle für Studium und Praxis von Dr. jur. Helga Oberloskamp Professorin an der Katholischen Fachhochschule NW, Abteilung Köln und Ursula Adams Professorin an der Katholischen Fachhochschule

Mehr

Fit for Jugendhilfe. Rechtsgrundlagen

Fit for Jugendhilfe. Rechtsgrundlagen Fit for Jugendhilfe Basisinformationen für Quereinsteiger aus anderen Systemen und Rechtskreisen Rechtsgrundlagen Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) - Kinderund Jugendhilfe Bürgerliches Gesetzbuch

Mehr

Quelle: Diakonie Deutschland, Stand

Quelle: Diakonie Deutschland, Stand Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen Synopse SGB VIII Stand 22.10.2015 und Entwurf vom 7.6.2016 SGV VIII Stand 22.10.2015 Entwurf vom 7.6.2016 für 2017 Entwurf vom 7.6.2016

Mehr

Frankfurter Kommentar zum SGB VIII: Kinder- und Jugendhilfe

Frankfurter Kommentar zum SGB VIII: Kinder- und Jugendhilfe Johannes Münder, Jochem Baltz, Dieter Kreft, Thomas Lakies, Thomas Meysen, Roland Proksch, Klaus Schäfer, Gila Schindler, Norbert Struck, Britta Tammen, Thomas Trenczek Frankfurter Kommentar zum SGB VIII:

Mehr

DIJuF Interaktiv Stand:

DIJuF Interaktiv  Stand: DIJuF Interaktiv www.kijup-sgbviii-reform.de Stand: 23.9.2016 SYNOPSE zur Arbeitsfassung/Diskussionsgrundlage zur Vorbereitung eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Ausschnitt), 23.8.2016

Mehr

Grundkurs Kinder- und Jugendhilferecht für die Soziale Arbeit

Grundkurs Kinder- und Jugendhilferecht für die Soziale Arbeit Reinhard Joachim Wabnitz Grundkurs Kinder- und Jugendhilferecht für die Soziale Arbeit Mit 62 Übersichten, 3 Tabellen, 14 Fallbeispielen und Musterlösungen 4., überarbeitete Auflage Ernst Reinhardt Verlag

Mehr

Statistische Berichte

Statistische Berichte Statistisches Landesamt Bremen Statistische Berichte Ausgegeben im November 2010 ISSN 1610-417X K I 8 - j / 09 Statistisches Landesamt Bremen An der Weide 14-16 28195 Bremen Kinder- und Jugendhilfe Ausgaben

Mehr

Der Allgemeine Sozialdienst

Der Allgemeine Sozialdienst Der Allgemeine Sozialdienst Was tun, bevor das Kind in den Brunnen fällt? Der Allgemeine Sozialdienst als Anlaufstelle für Familien mit Kindern in schwierigen Lebenssituationen oder erzieherischen Problemen

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen. Synopse SGB VIII Stand und Arbeitsentwurf vom /16.9.

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen. Synopse SGB VIII Stand und Arbeitsentwurf vom /16.9. 1 Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen. Synopse SGB VIII Stand 22.10.2015 und Arbeitsentwurf vom 23.08./16.9.2016 Durch die unterschiedliche Zählung in den verschiedenen Versionen

Mehr

Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163)

Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163) Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163) SGB 8 Ausfertigungsdatum: 26.06.1990 Vollzitat: "Achtes Buch Sozialgesetzbuch

Mehr

Kinder und Jugendhilfe in Deutschland. Das Jugendamt

Kinder und Jugendhilfe in Deutschland. Das Jugendamt Kinder und Jugendhilfe in Deutschland Das Jugendamt Normative Grundlegung Erziehungsanspruch junger Menschen und öffentliche Kinder- und Jugendhilfe Grundgesetz - GG Art 6 Abs. 2 Satz 1 GG: Erziehung =

Mehr

zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Ausschnitt) 1. Entwurfsfassung,

zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Ausschnitt) 1. Entwurfsfassung, DIJuF Interaktiv www.kijup-sgbviii-reform.de SYNOPSE zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Ausschnitt) 1. Entwurfsfassung, 7.6.2016 Hilfe-/Leistungskatalog Bisherige Fassung

Mehr

Kinder- und Jugendhilfe. Angebote und Maßnahmen (Deutschland)

Kinder- und Jugendhilfe. Angebote und Maßnahmen (Deutschland) Kinder- und Jugendhilfe Angebote und Maßnahmen (Deutschland) Inhalt 1. Allgemeine gesetzliche Grundlagen und Anspruchsvoraussetzungen 2. Ambulante Hilfen Definition Selbstverständnis und Zielsetzung Angebote

Mehr

LANDKREIS REUTLINGEN. Jahresbericht 2012 Zahlen, Daten, Fakten. Jugendhilfeplanung. Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe

LANDKREIS REUTLINGEN. Jahresbericht 2012 Zahlen, Daten, Fakten. Jugendhilfeplanung. Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe LANDRATSAMT REUTLINGEN LANDKREIS REUTLINGEN Jugendhilfeplanung Jahresbericht 2012 Zahlen, Daten, Fakten Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe - Transferleistungen - Förderung durch Zuschüsse Stand:19.07.2013

Mehr

STATISTISCHER BERICHT K I 8 - j / 16

STATISTISCHER BERICHT K I 8 - j / 16 STATISTISCHER BERICHT K I 8 - j / 16 Kinder- und Jugendhilfe Ausgaben und Einnahmen im Land Bremen 2016 Zeichenerklärung Zahlenwert ist genau null (nichts vorhanden) 0 mehr als nichts, aber weniger als

Mehr

STATISTISCHER BERICHT K I 8 - j / 13

STATISTISCHER BERICHT K I 8 - j / 13 STATISTISCHER BERICHT K I 8 - j / 13 Kinder- und Jugendhilfe Ausgaben und Einnahmen im Land Bremen 2013 Zeichenerklärung p vorläufiger Zahlenwert r berichtigter Zahlenwert s geschätzter Zahlenwert. Zahlenwert

Mehr

STATISTISCHER BERICHT K I 8 - j / 14

STATISTISCHER BERICHT K I 8 - j / 14 STATISTISCHER BERICHT K I 8 - j / 14 Kinder- und Jugendhilfe Ausgaben und Einnahmen im Land Bremen 2014 Zeichenerklärung p vorläufiger Zahlenwert r berichtigter Zahlenwert s geschätzter Zahlenwert. Zahlenwert

Mehr

Aufbau des Jugendamtes auf örtlicher Ebene

Aufbau des Jugendamtes auf örtlicher Ebene Aufbau des Jugendamtes auf örtlicher Ebene Jugendamt Jugendhilfeausschuß (JHA) Der JHA befaßt sich mit allen Angelegenheiten der Jugendhilfe, insbesondere mit : der Beratung von Problemlagen junger Menschen

Mehr

SGB VIII 4 Zusammenarbeit der öffentlichen Jugendhilfe mit der freien Jugendhilfe

SGB VIII 4 Zusammenarbeit der öffentlichen Jugendhilfe mit der freien Jugendhilfe SGB VIII Erstes Kapitel Allgemeine Vorschriften SGB VIII 1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe SGB VIII 2 Aufgaben der Jugendhilfe SGB VIII 3 Freie und öffentliche Jugendhilfe SGB VIII

Mehr

Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe

Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe (Vom 26. Juni 1990 BGBl. I S. 1163 i. d. Neufassung vom 8. Dezember 1998 BGBl. I S. 3546) Inhaltsübersicht Erstes Kapitel Allgemeine Vorschriften

Mehr

Jugendhilfestation Waren. Diakonieverein Malchin e. V.

Jugendhilfestation Waren. Diakonieverein Malchin e. V. Jugendhilfestation Waren Diakonieverein Malchin e. V. Ambulante Hilfen zur Erziehung Bei familiären Spannungen oder Erziehungsproblemen, bei Überforderung in Schule oder Berufsausbildung und in anderen

Mehr

VIII. 119 IX. 149 X XI. 157 XII. 167 XIII. 176 XIV. 178 XV. 181 XVI. 190 XVII. 197 XVIII. 208 XIX.

VIII. 119 IX. 149 X XI. 157 XII. 167 XIII. 176 XIV. 178 XV. 181 XVI. 190 XVII. 197 XVIII. 208 XIX. Inhaltsübersicht I. Einführung in das juristische Arbeiten 17 II. Von der Armenpflege zum SGB VIII 29 III. Allgemeine Vorschriften 32 IV. Jugendamt als staatlicher Wächter 53 V. Allgemeine Förderung 73

Mehr

Evangelische Hochschule Darmstadt University of Applied Sciencess. Modellbeispiel: Institutionelle Erziehungsberatung

Evangelische Hochschule Darmstadt University of Applied Sciencess. Modellbeispiel: Institutionelle Erziehungsberatung Modellbeispiel: Institutionelle Erziehungsberatung 1 Zentrale Kennzeichen institutioneller Erziehungsberatung Gesetzlicher Auftrag Multiprofessionelles Team Rahmung durch öffentliche und freie Träger Leistungsvereinbarungen

Mehr

Kindeswohl und Kindesschutz in der Erziehungsberatung. Rainer Borchert, Erziehungsberatungsstellen Folie 1

Kindeswohl und Kindesschutz in der Erziehungsberatung. Rainer Borchert, Erziehungsberatungsstellen Folie 1 Kindeswohl und Kindesschutz in der Erziehungsberatung Rainer Borchert, Erziehungsberatungsstellen Folie 1 Jedes fünfte Kind hat psychische Auffälligkeiten 11,5 Prozent der Mädchen und 17,8 Prozent der

Mehr

DIJuF Interaktiv Stand: Entwurfsfassung für 2017

DIJuF Interaktiv  Stand: Entwurfsfassung für 2017 DIJuF Interaktiv www.kijup-sgbviii-reform.de Stand: 31.8.2016 SYNOPSE zur Arbeitsfassung/Diskussionsgrundlage zur Vorbereitung eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Ausschnitt), 23.8.2016

Mehr

zur Arbeitsfassung/Diskussionsgrundlage zur Vorbereitung eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Ausschnitt), 23.8.

zur Arbeitsfassung/Diskussionsgrundlage zur Vorbereitung eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Ausschnitt), 23.8. DIJuF Interaktiv www.kijup-sgbviii-reform.de SYNOPSE zur Arbeitsfassung/Diskussionsgrundlage zur Vorbereitung eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Ausschnitt), 23.8.2016 Kostenbeteiligung

Mehr

Zentrum Bayern Familie und Soziales

Zentrum Bayern Familie und Soziales Zentrum Bayern Bayerisches Landesjugendamt Ganztag, Hort und HPT Entwicklungen und Rahmenbedingungen der aktuellen Betreuungsformen III Hilfen zur Erziehung / Eingliederungshilfe Nürnberg, 11. November

Mehr

Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - Auszug 1

Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - Auszug 1 Sozialgesetzbuch Achtes Buch: Kinder- und Jugendhilfe Auszug SGB VIII 259 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - Auszug 1 In der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September

Mehr

Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe

Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Juni 1990 (BGBl. I S. 1163) Erstes Kapitel Allgemeine Vorschriften 1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung,

Mehr

Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163)

Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163) Ein Service der juris GmbH - www.juris.de - Seite 1 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163) Datum: 26. Juni 1990 Fundstelle:

Mehr

Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - Auszug 1

Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - Auszug 1 Sozialgesetzbuch Achtes Buch: Kinder- und Jugendhilfe Auszug SGB VIII 259 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - Auszug 1 In der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September

Mehr

Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163)

Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163) Ein Service der juris GmbH - www.juris.de - Seite 1 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163) Datum: 26. Juni 1990 Fundstelle:

Mehr

Leistungsbeschreibung für die OKJA im LK München

Leistungsbeschreibung für die OKJA im LK München Leistungsbeschreibung für die OKJA im LK München 2. Redaktionstreffen 14.12.2018 11:00 14:00 Jugendtreff Timeout Protokoll: Lena Schuster David Eisert Themen, Ablauf, Arbeitsaufträge Einstieg: Kontextklärung

Mehr

Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)

Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) Auszug SGB VIII Inhaltsübersicht Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) (Auszug) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September 2012 (BGBl. I S. 2022) Zuletzt

Mehr

Leistungsberechtigte: Vergleiche 1 Asylbewerberleistungsgesetz

Leistungsberechtigte: Vergleiche 1 Asylbewerberleistungsgesetz Leistungen nach dem AsylbLG 42 Buchungsstelle Erläuterungen Erstattungen Leistungsberechtigte: Vergleiche 1 Asylbewerberleistungsgesetz Pauschale, Erstattungen vom Land 4200.1610 außerhalb von Einrichtungen

Mehr

SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe

SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe SGB VIII - Textausgabe mit ausführlicher Kommentierung von Horst Marburger Horst Marburger ist Oberverwaltungsamtsrat a.d. und war bis zu seiner Pensionierung Abteilungsleiter bei der AOK Baden-Württemberg.

Mehr

5. Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)

5. Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) 5. Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) Ausgabe - BMFSFJ - KJHG (SGB VIII ohne Fußnoten) i.k. 01.01.1999] Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe Inhaltsübersicht Erstes Kapitel

Mehr

JUGEND GESUNDHEIT SOZIALES. Angebote im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe des Kreisjugendamtes Rems-Murr

JUGEND GESUNDHEIT SOZIALES. Angebote im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe des Kreisjugendamtes Rems-Murr JUGEND GESUNDHEIT SOZIALES Angebote im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe des Kreisjugendamtes Rems-Murr Dienste des Kreisjugendamtes Dienste des Kreisjugendamtes Sozialer Dienst Beratungsstelle für Jugendliche

Mehr

SGB VIII. Jugendhilfe

SGB VIII. Jugendhilfe SGB VIII Kinderund Jugendhilfe 3., neu bearbeitete Auflage Luchterhand Vorwort Bearbeiterverzeichnis Verzeichnis der zitierten Entscheidungen Verzeichnis der Abkürzungen Seite V VI XIII XXXI Teil A: Einführung

Mehr

Systematik des SGB VIII

Systematik des SGB VIII Skriptergänzung1 SoSe 2009 Prof. Dr. Benner Systematik des SGB VIII Allgemeine Regelungen 1 10 Aufgaben d. Jugendhilfe 11 60 Datenschutz 61 68 Träger Zus.arbeit Gesamtverantwortung 69 81 Zentrale Aufgaben

Mehr

Prof.Dr.Dr.h.c.Reinhard Wiesner Übergänge in den Hilfen zur Erziehung

Prof.Dr.Dr.h.c.Reinhard Wiesner Übergänge in den Hilfen zur Erziehung Prof.Dr.Dr.h.c.Reinhard Wiesner Übergänge in den Hilfen zur Erziehung Jahrestagung der Träger und Leiter/-innen von Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung und sonstigen betreuten Wohnformen am 15. und

Mehr

Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163) SGB 8.

Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163) SGB 8. Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163) SGB 8 Geltung ab 01.01.1991 (+++ Stand: Neugefasst durch Bek. v. 8.12.1998 I 3546;

Mehr

Jugendhilfe/Förderplanung 1. rechtliche Grundlagen

Jugendhilfe/Förderplanung 1. rechtliche Grundlagen Jugendhilfe/Förderplanung 1. rechtliche Grundlagen 79 Gesamtverantwortung, Grundausstattung (KJHG) (1) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben für die Erfüllung der Aufgaben nach diesem Buch die

Mehr

Schulsozialarbeit an der Inselschule Borkum

Schulsozialarbeit an der Inselschule Borkum Schulsozialarbeit an der Inselschule Borkum 1. Auftragsgrundlagen Der Erlass für Pädagogische Mitarbeiter, der Ganztagsschulerlass und das Kinderund Jugendhilfegesetz (KJHG) bilden die wichtigsten Grundlagen

Mehr

Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe

Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe Statistisches Bundesamt Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe Ausgaben und Einnahmen 2012 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen am 24.01.2014 Artikelnummer: 5225501127004 Ihr Kontakt zu uns: www.destatis.de/kontakt

Mehr

Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe. Inhaltsübersicht. Erstes Kapitel Allgemeine Vorschriften

Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe. Inhaltsübersicht. Erstes Kapitel Allgemeine Vorschriften Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe Inhaltsübersicht Erstes Kapitel Allgemeine Vorschriften 1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe 2 Aufgaben der Jugendhilfe

Mehr

Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163)

Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163) Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163) SGB 8 Ausfertigungsdatum: 26.06.1990 Vollzitat: "Achtes Buch Sozialgesetzbuch

Mehr

Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163)

Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163) Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163) SGB 8 Ausfertigungsdatum: 26.06.1990 Vollzitat: "Achtes Buch Sozialgesetzbuch

Mehr

Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163)

Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163) Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163) SGB 8 Ausfertigungsdatum: 26.06.1990 Vollzitat: "Achtes Buch Sozialgesetzbuch

Mehr

LANDKREIS REUTLINGEN. Jahresbericht 2011 Zahlen, Daten, Fakten. Jugendhilfeplanung. Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe

LANDKREIS REUTLINGEN. Jahresbericht 2011 Zahlen, Daten, Fakten. Jugendhilfeplanung. Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe LANDRATSAMT REUTLINGEN LANDKREIS REUTLINGEN Jugendhilfeplanung Jahresbericht 2011 Zahlen, Daten, Fakten Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe - Transferleistungen - Förderung durch Zuschüsse 2 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Schnellübersicht VII VIII XII. Findex. Kommentierung: Kinder- und Jugendhilfe 9. Gesetzliche Grundlagen einschließlich Verordnungen 45

Schnellübersicht VII VIII XII. Findex. Kommentierung: Kinder- und Jugendhilfe 9. Gesetzliche Grundlagen einschließlich Verordnungen 45 Schnellübersicht Kommentierung: Kinder- Jugendhilfe 9 Gesetzliche Grlagen einschließlich Verordnungen 45 2 Stichwortverzeichnis 07 Findex IV V VI VII VIII IX X XI XII Das Kinder- Jugendhilferecht kennen

Mehr

Schnellübersicht VII. Seite. Das Kinder- und Jugendhilferecht kennen und anwenden 7 Abkürzungen 8. Kommentierung 9

Schnellübersicht VII. Seite. Das Kinder- und Jugendhilferecht kennen und anwenden 7 Abkürzungen 8. Kommentierung 9 Schnellübersicht Seite Das Kinder- und Jugendhilferecht kennen und anwenden 7 Abkürzungen 8 Kommentierung 9 Gesetzliche Grundlagen einschließlich Verordnungen 57 Stichwortverzeichnis 12 1 2 24 V VI VII

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Teil 1 Entwicklung des Kindes zum voll geschäftsfähigen Rechtssubjekt

Inhaltsverzeichnis. Teil 1 Entwicklung des Kindes zum voll geschäftsfähigen Rechtssubjekt Teil 1 Entwicklung des Kindes zum voll geschäftsfähigen Rechtssubjekt A. Rechtsfähigkeit.............................................. 1 1 I. Grundsätze............................................. 1 1

Mehr

DIJuF Interaktiv Stand:

DIJuF Interaktiv  Stand: DIJuF Interaktiv www.kijup-sgbviii-reform.de Stand: 20.9.2016 GESAMTSYNOPSE (2023) zur Arbeitsfassung/Diskussionsgrundlage (23.8.2016) (aktualisiert durch Arbeitsfassung/Diskussionsgrundlage für Fachgespräche,

Mehr

5. Fachtag Kinderschutz Teltow-Fläming

5. Fachtag Kinderschutz Teltow-Fläming 5. Fachtag Kinderschutz Teltow-Fläming Zum Stand der Umsetzung der Kinderrechte im Land Brandenburg Max aus Brandenburg Luckenwalde, 22. November 2013 ein Diskussionsbeitrag von und Hans Leitner Fachstelle

Mehr

Unterstützungsmöglichkeiten im Rahmen einer Familienhilfe. Bezirksamt Spandau von Berlin Abteilung Jugend, Bildung, Kultur und Sport

Unterstützungsmöglichkeiten im Rahmen einer Familienhilfe. Bezirksamt Spandau von Berlin Abteilung Jugend, Bildung, Kultur und Sport Unterstützungsmöglichkeiten im Rahmen einer Familienhilfe Bezirksamt Spandau von Berlin Abteilung Jugend, Bildung, Kultur und Sport INHALT o Verschiedene Möglichkeiten der Unterstützung anhand eines Fallbeispiels

Mehr

Bekanntmachung der Neufassung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

Bekanntmachung der Neufassung des Achten Buches Sozialgesetzbuch 3134 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 62, ausgegeben zu Bonn am 21. Dezember 2006 Bekanntmachung der Neufassung des Achten Buches Sozialgesetzbuch Vom 14. Dezember 2006 Auf Grund des Artikels

Mehr

ƒgrundsätze Kinder- und Jugendhilfe & Zielsetzung ihrer Aufgaben & Durchführung ihrer Aufgaben & Gestaltung ihrer Organisationsstruktur.

ƒgrundsätze Kinder- und Jugendhilfe & Zielsetzung ihrer Aufgaben & Durchführung ihrer Aufgaben & Gestaltung ihrer Organisationsstruktur. Grundsätze Kinder- und Jugendhilfe ƒgrundsätze Das SGB VIII ist aus dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) entstanden, das an die Stelle des Jugendwohlfahrtsgesetzes (JWG) getreten war. Das SGB VIII

Mehr

Statistisches Jahrbuch 2017 der Stadt Lüdenscheid

Statistisches Jahrbuch 2017 der Stadt Lüdenscheid der Stadt Lüdenscheid Kapitel 4 - Soziales Tabelle 4.1: Kinder und junge Volljährige in Familienpflege, die im Ort und auswärts vom Jugendamt betreut werden, sowie rechtskräftige Adoptionen Pflegekinder

Mehr

Fachliche Grundlagen der Beratungstätigkeit. des Landesjugendamtes. zur Verfahrensweise im Rahmen. der Begleitung und Förderung

Fachliche Grundlagen der Beratungstätigkeit. des Landesjugendamtes. zur Verfahrensweise im Rahmen. der Begleitung und Förderung Referat Hilfen zur Erziehung Hans Wittwer - Str. 6 16321 Bernau Fachliche Grundlagen der Beratungstätigkeit des Landesjugendamtes zur Verfahrensweise im Rahmen der Begleitung und Förderung von Eltern mit

Mehr

Kreisjugendamt Mayen-Koblenz

Kreisjugendamt Mayen-Koblenz Kreisjugendamt Mayen-Koblenz Soziale Dienste Jugendgerichtshilfe / Allgemeiner Sozialdienst (ASD) Pflegekinderdienst / Adoptionsvermittlung ASD Umsetzung einzelfallorientierter Hilfen Allgemeiner Sozialdienst

Mehr

Wohltätiger Zwang in der Kinder- und Jugendhilfe. Anhörung des Deutschen Ethikrates Thomas Meysen

Wohltätiger Zwang in der Kinder- und Jugendhilfe. Anhörung des Deutschen Ethikrates Thomas Meysen Wohltätiger Zwang in der Kinder- und Jugendhilfe Anhörung des Deutschen Ethikrates Thomas Meysen Berlin, 18. Mai 2017 Wohltat & Zwang im Kontext öff. Erziehung und Kindheit/Jugend advokatorische Ethik

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort Einleitung. 1. Ehrenamtliche Arbeit. 1.1 Geschichte des Ehrenamts 1.2 Aktuelle Bedeutung von ehrenamtlicher Arbeit

Inhaltsverzeichnis. Vorwort Einleitung. 1. Ehrenamtliche Arbeit. 1.1 Geschichte des Ehrenamts 1.2 Aktuelle Bedeutung von ehrenamtlicher Arbeit Handbuch zur Qualifizierung der Gruppen- und Vereinsarbeit 1 Inhaltsverzeichnis Vorwort Einleitung 1. Ehrenamtliche Arbeit 1.1 Geschichte des Ehrenamts 1.2 Aktuelle Bedeutung von ehrenamtlicher Arbeit

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Ich hoffe, dass Ihnen dieses Werkzeug mittlerweile in der dritten Auflage - gute Dienste für die alltägliche Arbeit erweisen wird.

Inhaltsverzeichnis. Ich hoffe, dass Ihnen dieses Werkzeug mittlerweile in der dritten Auflage - gute Dienste für die alltägliche Arbeit erweisen wird. Vorwort Die Änderungen, die durch die Artikelgesetze KICK und TAG eingeführt wurden, haben das Kinder- und Jugendhilfegesetz so wesentlich geändert, dass es Sinn macht es in gebundener Form neu aufzulegen.

Mehr

Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (Vm) Kinder- und Jugendhilfe

Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (Vm) Kinder- und Jugendhilfe Bearbeiterverzeichnis 7 Abkürzungs Verzeichnis 17 Literaturverzeichnis 25 Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (Vm) Kinder- und Jugendhilfe In der Fassung der Bekanntmachung vom 14.12.2006 (BGB1.1 S. 3134)

Mehr

Grundlagen des Jugendhilferechts

Grundlagen des Jugendhilferechts Peter-Christian Kunkel Grundlagen des Jugendhilferechts Systematische Darstellung fur Studium und Praxis Rechtsstand: 01.01.1999 Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden 1. Kapitel Die Entwicklung des Jugendhilferechts

Mehr

Textausgaben zum Sozialrecht 3. Recht der Kinderund Jugendhilfe

Textausgaben zum Sozialrecht 3. Recht der Kinderund Jugendhilfe Textausgaben zum Sozialrecht 3 Recht der Kinderund Jugendhilfe SGB VIII mit anderen Gesetzen und Verordnungen 2. Auflage 2013 Recht der Kinderund Jugendhilfe SGB VIII mit anderen Gesetzen und Verordnungen

Mehr

Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163)

Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163) Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163) SGB 8 Ausfertigungsdatum: 26.06.1990 Vollzitat: "Das Achte Buch Sozialgesetzbuch

Mehr

Kooperation von Schule und Jugendhilfe am Beispiel der Jugendsozialarbeit an Schulen

Kooperation von Schule und Jugendhilfe am Beispiel der Jugendsozialarbeit an Schulen Was ist Jugendarbeit an Schulen? Definition Jugendsozialarbeit an Schulen - Definition Jugendsozialarbeit an Schulen - Adressaten der JaS - Maßnahmen und Leistungen der JaS - Konkrete Arbeit der JaS-Fachkraft

Mehr

1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe

1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe 1 Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz KJSG) Stand 03.02.2017. Synopse SGB VIII Stand 22.10.2015 Entwurf vom 3.02.2017 Entwurf vom 17.03.2017

Mehr

Diskussionspapiere. Nr Peter-Christian Kunkel: Das SGB VIII mit KostenbeitragsV Stand:

Diskussionspapiere. Nr Peter-Christian Kunkel: Das SGB VIII mit KostenbeitragsV Stand: Diskussionspapiere Nr. 2007-1 Peter-Christian Kunkel: Das SGB VIII mit KostenbeitragsV Stand: 01.06.2007 Diskussionspapiere Nr. 2007-1 Peter-Christian Kunkel: Das SGB VIII mit KostenbeitragsV Stand: 1.6.2007

Mehr

Kinder- und Jugendhilfestatistiken

Kinder- und Jugendhilfestatistiken Kinder- und Jugendhilfestatistiken Berlin, 15. Juni 2007 Inhalt Amtliche Statistik: Struktur und Grundlagen Kinder- und Jugendhilfestatistiken Elterngeld Pflegestatistiken Sozialhilfestatistiken Das Statistische

Mehr

STE PHAN 5 STI FU. Evangelische Jugendhilfe Oberharz. Diakonie~~

STE PHAN 5 STI FU. Evangelische Jugendhilfe Oberharz. Diakonie~~ I STE PHAN 5 STI FU Evangelische Jugendhilfe Oberharz Diakonie~~ Willkommen bei der Evangelischen Jugendhilfe Oberharz! Die Evangelische Jugendhilfe Oberharz ist eine heilpädagogische Jugendhilfeeinrichtung

Mehr

Wie tickt das Jugendamt? Lehrerbildungszentrum

Wie tickt das Jugendamt? Lehrerbildungszentrum Wie tickt das Jugendamt? Lehrerbildungszentrum 01.06.2015 Ablauf Organisation und Aufgaben eines Jugendamtes - Organisation und Aufgaben des Sozialen Dienstes - Definitionen und Formen von Kindeswohlgefährdung

Mehr

Hilfen zur Erziehung. 27 ff. SGB VIII

Hilfen zur Erziehung. 27 ff. SGB VIII Hilfen zur Erziehung 27 ff. SGB VIII Spezifische rechtliche und pädagogische Merkmale der Hilfen zur Erziehung (HzE) HzE wird - als Leistung der Jugendhilfe - von KlientInnen freiwillig in Anspruch genommen

Mehr

Lokales Netzwerk Kinderschutz im Landkreis Mansfeld-Südharz. Einführung

Lokales Netzwerk Kinderschutz im Landkreis Mansfeld-Südharz. Einführung Lokales Netzwerk Kinderschutz im Landkreis Mansfeld-Südharz Einführung Der Fall Kevin - K. geboren am 23.01.2004 - KM war drogenabhängig und substituiert, HIV-positiv, Hepatitis C, insgesamt 7 Jahre Haft,

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Adoptionsvermittlung in Sachsen ab Vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche in Sachsen ab 2000

Inhaltsverzeichnis. Adoptionsvermittlung in Sachsen ab Vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche in Sachsen ab 2000 Inhaltsverzeichnis Erzieherische Hilfe, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Adoptionsvermittlung in Sachsen ab 2000 Vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche in Sachsen

Mehr

Jugendhilfe - Jugendrecht

Jugendhilfe - Jugendrecht Arnold Bohle Dr. Jobst D. Themel Jugendhilfe - Jugendrecht 2., völlig überarbeitete Auflage Stam 1515 Stam-Verlag Köln München Inhaltsverzeichnis Zu diesem Buch Die rechtlichen Aufgaben des Erziehers 1.1

Mehr

Quelle: Fundstelle: BGBl I 2012, 2022 FNA: FNA Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom bis

Quelle: Fundstelle: BGBl I 2012, 2022 FNA: FNA Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom bis Gesamtes Gesetz juris-abkürzung: SGB 8 Neugefasst 11.09.2012 durch Bek. vom: Gültig ab: 01.01.1991 Dokumenttyp: Gesetz Quelle: Fundstelle: BGBl I 2012, 2022 FNA: FNA 860-8 Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes

Mehr

Datensatzbeschreibung

Datensatzbeschreibung Aufgabengebiet: Jugendhilfe Teil I - Statistik der erzieherischen Hilfe Blatt Nr. 1 von 7 BA 1 1 C ALN Bogenart = A EF1 2-20 19 Identifikation Auskunft gebende Stelle EF1UG1 2-9 8 Untergruppe 1:Gemeinde

Mehr

Quelle: Fundstelle: BGBl I 2012, 2022 FNA: FNA Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom bis

Quelle: Fundstelle: BGBl I 2012, 2022 FNA: FNA Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom bis Gesamtes Gesetz juris-abkürzung: SGB 8 Neugefasst 11.09.2012 durch Bek. vom: Gültig ab: 01.01.1991 Dokumenttyp: Gesetz Quelle: Fundstelle: BGBl I 2012, 2022 FNA: FNA 860-8 Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes

Mehr

Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163)

Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163) Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163) SGB 8 Ausfertigungsdatum: 26.06.1990 Vollzitat: "Das Achte Buch Sozialgesetzbuch

Mehr

Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163)

Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163) Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163) SGB 8 Ausfertigungsdatum: 26.06.1990 Vollzitat: "Das Achte Buch Sozialgesetzbuch

Mehr

Unterstützungsmöglichkeiten von Jugend- und Sozialämtern für chronisch kranke junge Menschen

Unterstützungsmöglichkeiten von Jugend- und Sozialämtern für chronisch kranke junge Menschen Unterstützungsmöglichkeiten von Jugend- und Sozialämtern für chronisch kranke junge Menschen Dipl. Sozialpädagogin (FH) Amtsleiterin Chemnitz Hintergrundinformationen chronisch krank von Behinderung bedroht

Mehr