1/8. Arbeitszeitschere zwischen Frauen und Männern öffnet sich weiter

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1 1/8 Arbeitszeitschere zwischen und n öffnet sich weiter Durchschnittliche Arbeitszeiten erwerbstätiger und (in Stunden) sowie Erwerbstätigenquoten (in Prozent) in Deutschland ( ) ,4 77,1 67,6 DEUTSCHLAND 60 57, , ,0 40,8 40,9 40,8 41,1 41,1 41,1 41,1 41,1 40,8 40,6 40,0 40,2 40,2 40,1 39,9 40,0 40,1 40,1 39,9 34,4 34,0 33,6 33,5 33,1 33, ,6 32,3 32,0 31,9 31,5 31,3 30,8 30,8 30,3 30,2 30,1 30,3 30,5 30,6 30, Erwerbstätigenquote in Prozent Durchschnittliche Arbeitszeit in Stunden Durchschnittliche Arbeitszeiten erwerbstätiger und (in Stunden) sowie Erwerbstätigenquoten (in Prozent) in Westdeutschland ( ) ,4 77,8 67,1 WESTDEUTSCHLAND 60 54, , ,0 40,8 40,8 40,7 41,1 41,1 41,1 41,1 41,1 41,1 40,7 40,0 40,3 40,3 40,2 40,1 40,1 40,2 40,2 40,0 33,2 32, ,5 32,4 32,1 32,0 31,6 31,4 30,9 30,9 30,5 30,3 29,8 29,8 29,3 29,3 29,3 29,5 29,6 29,7 29, Erwerbstätigenquote in Prozent Durchschnittliche Arbeitszeit in Stunden Durchschnittliche Arbeitszeiten erwerbstätiger und (in Stunden) sowie Erwerbstätigenquoten (in Prozent) in Ostdeutschland ( ) , ,7 69, ,4 41,1 41,2 41,0 40,8 41,2 41,2 41,1 41,0 40,9 40, ,3 38,5 40,3 38,2 39,8 40,1 39,7 37,7 39,4 39,1 39,3 39,4 39,3 39,4 37,3 37,2 36,9 36,5 36,4 36,1 35,7 35,6 35,0 35,0 34,2 33,9 33,7 33,7 33,9 34,0 33,8 OSTDEUTSCHLAND Erwerbstätigenquote in Prozent Durchschnittliche Arbeitszeit in Stunden Datenquelle: Statistisches Bundesamt, Mikrozensus. Bearbeitung: WSI GenderDatenPortal 2013

2 2/8 Kurzanalyse Die durchschnittlich normalerweise geleistete Arbeitszeit erwerbstätiger und ist in Deutschland in den letzten 20 Jahren zurückgegangen. Bei den n hat über den gesamten Zeitraum zwischen 1991 und 2011 die durchschnittliche Arbeitszeit leicht um 1,3 Stunden abgenommen: Während sie im Jahr 1991 im Durchschnitt auf 41,2 Arbeitsstunden pro Woche kamen, waren sie im Jahr 2011 durchschnittlich noch 39,9 Stunden erwerbstätig. Damit verkürzte sich zwischen 1991 und 2011 die durchschnittliche Arbeitszeit um 3 Prozent. Bei den ging die durchschnittlich normalerweise geleistete Arbeitszeit mit 3,9 Stunden weitaus stärker zurück: Im Jahr 1991 kamen die erwerbstätigen in Deutschland auf durchschnittlich 34,4 Stunden. Innerhalb von zwanzig Jahren sank dieser Wert auf 30,5 Stunden. Die durchschnittliche Arbeitszeit der ging damit für den Zeitraum 1991 bis 2011 um 11 Prozent zurück. Infolge der unterschiedlich stark zurückgegangenen durchschnittlichen Arbeitszeiten hat sich der Abstand zwischen n und deutlich vergrößert: Die arbeiteten im Jahr 1991 im Durchschnitt 6,8 Stunden weniger als männliche Erwerbstätige. Bis zum Jahr 2011 hat sich dieser Abstand der durchschnittlichen Arbeitszeiten auf 9,4 Stunden erweitert. Diese Entwicklung vollzog sich in West- und Ostdeutschland in unterschiedlichem Maße und auf unterschiedlichem Niveau: In Westdeutschland ist der Abstand der durchschnittlichen Arbeitszeit zwischen und n von 7,9 Stunden im Jahr 1991 auf 10,4 Stunden im Jahr 2011 angestiegen - er ist also um mehr als ein Viertel gewachsen. In Ostdeutschland hat sich dieser Abstand zwischen den Geschlechtern von etwa 3 Stunden im Jahr 1991 auf 5,6 Stunden im Jahr 2011 vergrößert. Damit ist er hier nach wie vor deutlich niedriger als in Westdeutschland. Auch in Ostdeutschland ist er aber in nur 20 Jahren - wenn auch auf niedrigerem Niveau - um mehr als zwei Drittel gewachsen. Die Dauer der Arbeitszeit von erwerbstätigen in Ostdeutschland hat am meisten abgenommen - trotz der immer noch deutlich höheren durchschnittlichen Arbeitszeit im Vergleich zu den westdeutschen. Eine der wichtigsten Ursachen für den Rückgang der durchschnittlichen Arbeitszeit bei den ist die stark gestiegene Erwerbstätigenquote der, da sie meist mit Teilzeit in den Arbeitsmarkt eintraten. In Deutschland stieg die Erwerbstätigenquote der im Alter zwischen 15 und 65 Jahren seit Ende der 1990er Jahre fast stetig von 57 Prozent (im Jahr 1999) auf 68 Prozent im Jahr Dieser starke Anstieg kann sowohl in Westdeutschland als auch in Ostdeutschland beobachtet werden. Während die Entwicklung in Westdeutschland fast identisch zu der für Gesamtdeutschland verläuft, fiel die Erwerbstätigenquote der ostdeutschen nach der Wende zunächst rasant auf ein bei den westdeutschen ähnliches Niveau. Sie stieg erst seit etwa 2005 wieder deutlich an. Sie liegt im Jahr 2011 mit 69 Prozent erneut leicht über der Erwerbstätigenquote der westdeutschen (67 Prozent). Demgegenüber sank die Erwerbstätigenquote der zwischen 1991 (78 Prozent) und 2004 (70 Prozent) in Gesamtdeutschland deutlich ab. Sie steigt aber seither wieder und hat schon fast das Ausgangsniveau erreicht. Parallel zur sinkenden Erwerbstätigenquote der zwischen 1991 und 2004 ging auch ihre durchschnittliche Arbeitszeit von 41,2 auf 40,2 Stunden zurück. Ihre durchschnittliche Arbeitszeit stagniert seitdem, während ihre Erwerbstätigenquote wieder stark angestiegen ist. Ursache dafür ist die seit 2005 auch bei den n zu beobachtende starke Zunahme der Teilzeitquote, insbesondere der kurzen Teilzeit. Bei den westdeutschen n verlief die Entwicklung fast identisch mit der für Gesamtdeutschland. Die Erwerbstätigenquote der ostdeutschen ging nach der Wende von 79 Prozent zunächst rasant und dann fast stetig auf 63 Prozent im Jahr 2004 zurück. Im Jahr 2011 liegt ihre Erwerbstätigenquote mit 74 Prozent noch leicht unter der der westdeutschen (78 Prozent). Ähnlich wie bei den westdeutschen n verlief der Rückgang der durchschnittlichen Arbeitszeit von 1991 (41,4 Stunden) bis 2004 (40,1 Stunden) in Ostdeutschland parallel zur sinkenden Erwerbstätigenquote. Trotz des erneuten Anstiegs der Erwerbstätigenquote seit 2005 ging die durchschnittliche Arbeitszeit der ostdeutschen nochmals weiter zurück: auf 39,4 Stunden im Jahr Die Ursachen sind auch hier in der - verglichen mit Westdeutschland noch weitaus stärkeren - Zunahme der Teilzeitquote und insbesondere der kurzen Teilzeit zu finden.

3 3/8 Glossar Arbeitszeit (durchschnittliche normalerweise geleistete Arbeitszeit): Im Mikrozensus wird die normalerweise geleistete Arbeitszeit je Woche und die tatsächlich geleistete Arbeitszeit in der Berichtswoche erhoben. Bei der normalerweise geleisteten Arbeitszeit je Woche werden gelegentliche oder einmalige Abweichungen nicht berücksichtigt (z.b. Urlaub, Krankheit, gelegentlich geleistete Überstunden). Die,normale Arbeitszeit kann von der tariflich vereinbarten Arbeitszeit abweichen, wenn regelmäßig wöchentlich Überstunden geleistet werden. Die ( ) dargestellten Ergebnisse beziehen sich nur auf normalerweise ( ) geleistete Arbeitszeiten aus der einzigen bzw. Haupterwerbstätigkeit. (1) Die durchschnittliche normalerweise geleistete Arbeitszeit der abhängig Beschäftigten wird gebildet indem die Summe der Arbeitszeiten aller abhängig Beschäftigen dividiert wird durch die Summe aller abhängig Beschäftigten. Erwerbstätigenquote: Prozentualer Anteil der Erwerbstätigen an der Bevölkerung. In vielen Fällen erfolgt der Ausweis von Beschäftigungsquoten ausschließlich für Personen im erwerbsfähigen Alter von 15 bis unter 65 Jahren. (2) Tätigkeit nachgehen bzw. in einem Arbeitsverhältnis stehen (einschl. Soldaten und Soldatinnen sowie mithelfender Familienangehöriger), selbstständig ein Gewerbe oder eine Landwirtschaft betreiben oder einen Freien Beruf ausüben. Die ( ) dargestellten Ergebnisse beziehen sich bei Vorliegen einer oder mehrerer Tätigkeiten auf die Haupterwerbstätigkeit. Nach diesem Konzept gelten auch alle Personen mit einer geringfügigen Beschäftigung als erwerbstätig. Dieses Beschäftigungsverhältnis liegt nach 8 SGB IV vor, wenn die Tätigkeit innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens 2 Monate oder 50 Arbeitstage begrenzt ist und das Arbeitsentgelt regelmäßig im Monat 400 Euro nicht übersteigt. (3) (1) Statistisches Bundesamt (2012): Mikrozensus. Bevölkerung und Erwerbstätigkeit. Stand und Entwicklung der Erwerbstätigkeit in Deutschland, Fachserie 1 Reihe 4.1.1, S. 7. (2) Statistisches Bundesamt (2012): Mikrozensus. Bevölkerung und Erwerbstätigkeit. Stand und Entwicklung der Erwerbstätigkeit in Deutschland, Fachserie 1 Reihe 4.1.1, S. 6. (3) Statistisches Bundesamt (2012): Mikrozensus. Bevölkerung und Erwerbstätigkeit. Stand und Entwicklung der Erwerbstätigkeit in Deutschland, Fachserie 1 Reihe 4.1.1, S. 6. Erwerbstätige: Erwerbstätige sind Personen im Alter von 15 und mehr Jahren, die im Berichtszeitraum wenigstens 1 Stunde für Lohn oder sonstiges Entgelt irgendeiner beruflichen

4 4/8 Datentabellen zu den Grafiken

5 5/8

6 6/8 Methodische Anmerkungen Grundlage der Berechnungen sind die Daten des Mikrozensus. Der Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes ist eine laufende, amtliche Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt in Deutschland. Die Mikrozensuserhebung wird auf der Basis einer 1-Prozent-Haushaltsstichprobe jährlich durchgeführt. Der Mikrozensus stellt u. a. Daten zur Bevölkerungsentwicklung, zu Haushalten und Familien, zur Erwerbstätigkeit und Arbeitszeit sowie zu Beruf, Ausbildung und Arbeitsbedingungen der Erwerbstätigen zur Verfügung. Die Grundgesamtheit ist die Wohnbevölkerung in Deutschland, damit werden Personen ohne festen Wohnsitz nicht berücksichtigt. Ausgewählte Ergebnisse des Mikrozensus werden regelmäßig in den Fachserien des Statistischen Bundesamtes veröffentlicht. Auch die hier vorliegenden Ergebnisse basieren auf Daten, die jährlich in einer Fachserie (Fachserie 1 Reihe Bevölkerung und Erwerbstätigkeit. Stand und Entwicklung der Erwerbstätigkeit in Deutschland ) veröffentlicht werden. (4) Bis einschließlich zur Erhebung 2004 bezogen sich die Angaben des Mikrozensus auf eine feste Berichtswoche für alle Befragten, die zumeist im April eines Jahres lag. Seit 2005 erfolgt die Erhebung des Mikrozensus nach dem Prinzip der Unterjährigkeit, d. h. die Befragung erfolgt über alle Wochen des Jahres verteilt. Mit der veränderten Erhebung können methodisch bedingte Veränderungen der Werte einhergehen. (5) Die zugrundeliegende normalerweise geleistete Arbeitszeit zielt eher auf durchschnittliche Werte ab und unterliegt daher nicht so starken Schwankungen wie die ebenfalls erfasste tatsächliche Arbeitszeit, mit welcher

7 7/8 nur die Arbeitsstunden der vorangegangenen Woche erfasst werden. Die seit 2005 praktizierte unterjährige Erhebung erfasst verstärkt solche Tätigkeiten, die deutliche Jahresschwankungen aufweisen (z. B. saisonale Beschäftigungen). Dies kann auch die normalerweise geleistete Arbeitszeit beeinflussen, weil dadurch saisonale Beschäftigungen mit sehr kurzen, aber auch mit sehr langen Arbeitszeiten stärker berücksichtigt werden. Ab 2005 werden Berlin (West) und Berlin (Ost) zusammen als ein Gebiet erfasst und - statt wie bis 2004 nur Berlin (Ost) - insgesamt den neuen Bundesländer zugerechnet. Durch diese Veränderung ist eine Vergleichbarkeit von nach Ost und West differenzierten Daten vor und nach dieser Umstellung nur bedingt gegeben. (6) (4) Vgl. Statistisches Bundesamt (2012): Mikrozensus. Bevölkerung und Erwerbstätigkeit. Stand und Entwicklung der Erwerbstätigkeit in Deutschland, Fachserie 1 Reihe (5) Vgl. Statistisches Bundesamt (2012): Mikrozensus. Bevölkerung und Erwerbstätigkeit. Stand und Entwicklung der Erwerbstätigkeit in Deutschland, Fachserie 1 Reihe (6) Vgl. Statistisches Bundesamt (2006): Fachserie 1, Reihe 4.1.1, Bevölkerung und Erwerbstätigkeit, Stand und Entwicklung der Erwerbstätigkeit, Band 1: Allgemeine und methodische Erläuterungen. Recht Begriff der Teilzeit Was aus rechtlicher Sicht unter teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer/innen zu verstehen ist, definiert 2 I 1 das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) (7). Danach ist keine bestimmte Stundenzahl entscheidend. Vielmehr kommt es darauf an, dass Teilzeitbeschäftigte eine geringere regelmäßige Arbeitswochenzeit haben, als ihre in Vollzeit arbeitenden Kollegen/innen im Unternehmen. Von der "normalen" Teilzeit nach dem TzBfG ist die Altersteilzeit zu unterscheiden. Letztere kommt für Beschäftigte ab dem 55. Lebensjahr in Frage, die ihre Arbeitszeit um die Hälfte der bisherigen Arbeitszeit verkürzen ( 2 I Altersteilzeitgesetz (8)). Der Begriff der geringfügigen Beschäftigung Die geringfügige Beschäftigung (auch Minijob) ist in 8 Sozialgesetzbuch IV (9) geregelt. Hier wird zwischen geringfügig entlohnter und kurzfristiger Beschäftigung unterschieden. Kurzfristige Beschäftigung bedeutet in der Regel, dass ein/e Beschäftigte/r innerhalb eines Jahres nicht länger als zwei Monate oder 50 Tage arbeitet. Geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt vor, wenn das Entgelt regelmäßig 400 Euro nicht übersteigt. Dies soll auch dann gelten, wenn aufgrund einer Vertretung der Verdienst einen Monat lang über der 400-Euro- Grenze liegt. Geringfügig entlohnte Beschäftigungen sind nicht sozialversicherungspflichtig, müssen aber der Sozialversicherung gemeldet werden. Der Anspruch auf Reduzierung der Arbeitszeit Nach 8 Teilzeit- und Befristungsgesetz (10) (TzBfG) können Beschäftigte unter bestimmten Voraussetzungen verlangen, dass ihre vertraglich vereinbarte Arbeitszeit reduziert wird. Gründe, warum die Arbeitszeit verringert werden soll, müssen sie nicht angeben. Die Arbeitgeber/innen dürfen dem Gesuch der Beschäftigen nur widersprechen, wenn der Reduzierung der Arbeitszeit betriebliche Gründe entgegenstehen. Es reichen grundsätzlich rationale und nachvollziehbare Gründe aus. (11) Eine Befristung der Arbeitszeitreduzierung ist nach TzBfG nicht möglich. Eine solch befristete Verringerung der Arbeitszeit kann aber nach 15 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (12) (BEEG) erfolgen. Danach können sich Arbeitgeber/in und Arbeitnehmer/in einvernehmlich auf eine Reduzierung von in der Regel bis zu 30 Wochenstunden einigen (Vereinbarungslösung). Kommt eine solche Einigung nicht zu Stande, können Beschäftigte den Anspruch geltend machen. Sie haben einen Anspruch auf eine zeitlich begrenzte Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit auf zwischen 15 und 30 Stunden. Um den Antrag abzulehnen bedarf es dringender betrieblicher Gründe. Sie müssen "zwingende Hindernisse für die beantragte Verkürzung der Arbeitszeit sein." (13) Die Anforderungen sind also höher als beim TzBfG. Aufstockung der Arbeitszeit Einen Anspruch auf Aufstockung der Arbeitszeit kennt das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) nicht. Nach 9 TzBfG (14) können Teilzeitbeschäftigte aber einen Anspruch auf bevorzugte Berücksichtigung bei Neubesetzung einer Vollzeitstelle haben. Voraussetzung ist also, dass die Arbeitgeber/innen überhaupt einen freien Arbeitsplatz zur Verfügung haben, den sie besetzen wollen. Um die bevorzugte Berücksichtigung abzulehnen, müssen dringende betriebliche Gründe entgegenstehen. Damit sind an die entgegenstehenden Gründe höhere Anforderungen gestellt, als an die zur Ablehnung der Verringerung der Arbeitszeit. Dem Bundesarbeitsgericht zufolge kommen als dringende betriebliche Gründe regelmäßig nur abweichende personelle Auswahlentscheidungen in Frage. (15)

8 8/8 Problematisch an diesem Anspruch ist unter anderem, dass die Beschäftigten die volle Darlegungs- und Beweislast auch für das Vorliegen eines entsprechenden freien Arbeitsplatzes haben (16), obwohl dies eher der Sphäre der Arbeitgeber/innen zuzurechnen wäre. (7) 2.html. (8) 2.html (9) 8.html (10) 8.html (11) Preis, in: ErfK, 8 TzBfG Rn. 24 (12) 15.html (13) BAG, Urt. v AZR 72/09 = NZA 2010, 447 (450) (14) 9.html (15) BAG, Urt. v AZR 874/06 = NZA 2007, 1349 (1352) (16) Düwell, in: jurispk-familie und Beruf, 9 TzBfG Rn. 71; Preis, in: ErfK, 9 TzBfG Rn.14 Bearbeitung: Dietmar Hobler, Svenja Pfahl, Sonja Weeber; Lena Oerder (Recht) Literatur Statistisches Bundesamt (2012): Mikrozensus. Bevölkerung und Erwerbstätigkeit. Stand und Entwicklung der Erwerbstätigkeit in Deutschland, Fachserie 1 Reihe Statistisches Bundesamt (2006): Fachserie 1, Reihe 4.1.1, Bevölkerung und Erwerbstätigkeit, Stand und Entwicklung der Erwerbstätigkeit, Band 1: Allgemeine und methodische Erläuterungen

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