Die Sektion Komplementärmedizin der Wirtschaftskammer Liechtenstein heisst Sie. Herzlich willkommen
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- Innozenz Glöckner
- vor 8 Jahren
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1 Die Sektion Komplementärmedizin der Wirtschaftskammer Liechtenstein heisst Sie Herzlich willkommen
2 Aude sapere Wage zu wissen! (Dr. Samuel Hahnemann)
3 Ausgangslage Gesundheitsgesetz vom Inkrafttreten 1. Februar 2008 Übergangsfrist bis 1. Februar 2009 Seither: Gesundheitsberufe Bewilligung Naturheilpraktiker Fachrichtung: Homöopathie, TEN, TCM
4 Ziele des heutigen Abends etwas mehr Klarheit verschaffen über die aktuelle Situation aufzeigen, wie man eventuell die Situation verbessern und unsere Position stärken könnte aufzeigen, was in der Schweiz für die Zukunft geplant ist was ist in Liechtenstein für die Zukunft geplant ist begründen, warum sich die Therapeuten und Naturheilpraktiker in der WKL organisieren sollten
5 Situation in der Schweiz Gesundheitsgesetze sind kantonal geregelt Naturheilpraktiker sind kantonal geregelt oder eben nicht Zwei Berufsbilder auf nationaler Ebene sind geplant: a) Naturheilpraktiker b) Komplementärtherapeut
6 Situation in der Schweiz Berufsbilder sind aufgegleist AG s arbeiten mit Hochdruck an den Lehrgängen und an der Reglementierung der beiden Berufe OdA s arbeiten mit dem BBT zusammen Aussicht: In 5 10 Jahren gibt es die beiden Berufe mit eidg. HFP
7 Definition Naturheilpraktiker Der Beruf des Naturheilpraktikers baut auf der Erkenntnis auf, dass Körper, Seele, Geist, soziales Umfeld und Umwelt eine Einheit bilden. Durch die Stärkung der so genannten Lebenskraft versucht der Naturheilpraktiker, die Widerstands- und Selbstheilungskräfte des Kranken mit naturgemässen Mitteln anzuregen und zu festigen. Er sieht seine Grenzen dort, wo diese Selbstheilungskräfte zur Heilung oder Linderung einer Krankheit nicht mehr ausreichen...
8 Definition Komplementärtherapeut Komplementär Therapie ist die gesundheitsfördernde ganzheitliche Unterstützung von Menschen mithilfe von Methoden wie zum Beispiel: Akupunktmassage, Atemtherapie, Alexandertechnik, Craniosacral-Therapie, Feldenkrais, Fussreflexzonen-Therapie, Kinesiologie, Polarity, Shiatsu-Therapie, Yoga usw. usw. Die Selbstheilkräfte des Organismus werden angeregt und die Selbstregulierung wiederhergestellt. Klientinnen lernen, gesundheitsbeeinträchtigende Muster zu erkennen und nachhaltig zu verändern.
9 Komplementär Therapie unterscheidet sich von Alternativ Medizin, welche sich als Alternative zur Schulmedizin versteht und beispielsweise westliche Heilpraktik (TEN), Traditionelle Chinesische Medizin (TCM) und Homöopathie umfasst. Komplementär Therapie und Alternativ Medizin streben eine eidgenössische Anerkennung ihrer Berufe an. Beide Projekte wurden vom Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) koordiniert und unterstützt. Im Bereich Komplementär Therapie stehen die seit 2003 laufenden Entwicklungsarbeiten nun in der Abschlussphase.
10 Situation in Liechtenstein Neuer Gesundheitsberuf: Naturheilpraktiker -TEN -TCM - Homöopathie
11 Gesundheitsberufe Apotheker Augenoptiker Chiropraktor Dentalhygieniker Drogist Ergotherapeut Ernährungsberater Hebamme Labormedizinischer Diagnostiker Logopäde Medizinischer Masseur Naturheilpraktiker Osteopath Pflegefachfrau Physiotherapeut Psychologe Psychotherapeut Zahnarzt
12 Bewilligung Alle anderen Therapie-Formen gelten als Komplementärtherapien und sind im Sinne des Gesetzes keine Gesundheitsberufe Gewerbebewilligung Naturheilpraktiker Komplementärtherapeut
13 Naturheilpraktiker / -in Erlaubt: Behandlung von Kranken oder Krankheiten Berufsbezeichnung: Naturheilpraktiker Anwendung und Abgabe von rezeptfreien Arzneimitteln im Rahmen der Fachrichtung 1986 Zweite Vernehmlassung 2006 Dritte Vernehmlassung Seit 2008 neues Gesundheitsgesetz
14 Naturheilpraktiker / -in Nicht erlaubt: Andere Berufsbezeichnung z.b. Naturarzt (ausser Zusatz Fachrichtung) Führung der Praxis als Gesellschaftsform wie z.b. Aktiengesellschaft (Abänderung des Gesetzes z. Zt. in der Vernehmlassung) Injektionen Blutentnahmen Aufdringliche Werbung
15 Komplementärtherapeut / -in Erlaubt: Beratung und Therapie im Rahmen der Gewerbebewilligung Berufsbezeichnung: Komplementärtherapeut Praxisbezeichnung: im Rahmen der Gewerbebewilligung (z.b. Praxis für Kinesiologie) Abgabe von Präparaten, die als Nahrungsergänzungsmittel gelten 2006 Dritte Vernehmlassung Seit 2008 neues Gesundheitsgesetz
16 Komplementärtherapeut / -in Nicht erlaubt: Andere Berufsbezeichnung z.b. Naturheilpraktiker, Ernährungsberater etc. Geschäftsbezeichnung Naturheilpraxis Behandlung von Kranken oder Krankheiten Heilanpreisungen Anwendung und Abgabe von Arzneimitteln oder homöopathischen Mitteln 1986 Zweite Vernehmlassung 2006 Dritte Vernehmlassung Seit 2008 neues Gesundheitsgesetz
17 Unsere Zukunft Wie können wir unsere Position stärken und sichern? Nur durch die Bildung eines starken Verbandes!
18 Der Verband
19 Die Sektionen Naturheilpraktiker: - TEN - TCM - Homöopathie Komplementärtherapeut: - Atemtherapie - Shiatsu - Cranio-Sacral-Therapie - Esalen Massage - Farbtherapie - Kinesiologie usw. usw.
20 Zweck und Ziele der Sektionen Anerkennung des Berufsstandes in den verschiedenen Gesetzgebungen. Schaffen von Akzeptanz in der Bevölkerung, bei den Behörden und Versicherungsträgern unter Wahrung der Eigenständigkeit des Berufs. (Interessenvertretung) Sicherung der Qualifikation und der fachlichen Qualität seiner Mitglieder.
21 Umsetzung der Ziele durch: Förderung der Weiterbildung und Fachkenntnis der Mitglieder Bestimmung der Grundsätze der Berufs- und Standespolitik Beteiligung bei Vernehmlassungen und Gesetzesentwürfen, Verordnungen, Reglementen und Vorschriften
22 Umsetzung der Ziele durch: Bekämpfung unlauteren Geschäftsgebarens, z.b. irreführende Titelanmassung, widerrechtliche Werbung etc. Beobachten nationaler und internationaler rechtlicher und beruflicher Entwicklungen
23 Umsetzung der Ziele durch: Angemessene Öffentlichkeitsarbeit: Pressemitteilungen, Vorträge, Publikationen etc. Bestmögliche Beratung und Inschutznahme zu Unrecht angegriffener oder benachteiligter Mitglieder
24 Mögliche konkrete Aufgaben Konkretere Rahmenbedingungen ausarbeiten für Komplementärtherapeuten z.b. Standardtext für Bewilligung Detailliertere Informationen der Mitglieder über die neuen Bedingungen, Bestimmungen und Möglichkeiten, die durch das Gesetz entstanden sind
25 Mögliche konkrete Aufgaben Ausarbeitung einer Patienten- /Klientenvereinbarung nach liechtensteinischem Recht Verhandlungen mit Krankenkassen Öffentlichkeitsarbeit Die Werbung ausländischer Mitbewerber
26 Mögliche konkrete Aufgaben FL Probleme mit EMR FL Probleme mit NVS Register der Therapieformen
27 Licht aufgegangen. oder noch Fragen?
28 Verbands-Mitgliedschaft Vorteile einer Mitgliedschaft: Führen des Verbandssekretariats der Sektionen und Fachgruppen Auskunft und Beratung der Mitglieder im Bereich Arbeitsrecht und Sozialversicherungen Vertretung der Mitglieder in Kommissionen und Arbeitsgruppen Ausarbeitung von Stellungnahmen und Berichten in wirtschafts- und gesundheitspolitischen Fragen Allgemeine Rechtsberatung (Vertragskanzleien) Rahmenvertrag Krankentaggeld mit der Concordia Unterstützung im Prozedere Bewilligungsverfahren Zugriff auf Tarife, Lohn- und Protokollvereinbarungen, Arbeitsverträge, Zeugnisse und vieles mehr Professionelle Mediationsarangements Netzwerk: "Unternehmer für Unternehmer"
29 Verbands-Mitgliedschaft Mitglieder-Beiträge: 01 Mann/Frau-Betrieb MitarbeiterInnen Sektionsbeitrag (Naturheilkunde) Einmalige Aufnahmegebühr (bis Ende 2009 gratis)
30 Danke für die Aufmerksamkeit Wage zu wissen! (Dr. Samuel Hahnemann) Aude sapere
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