BERICHT ZUR BESTANDSERFASSUNG DER ERHALTENSWERTEN UND DAS STADTBILD PRÄGENDEN GEBÄUDE IN NORDHORN

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1 BERICHT ZUR BESTANDSERFASSUNG DER ERHALTENSWERTEN UND DAS STADTBILD PRÄGENDEN GEBÄUDE IN NORDHORN Stand April 2015

2 INHALT 1. Einleitung Kriterien Schutzinstrumente Übersicht Stadtgebiet Innenstadt Übersicht Ochsenstraße Hinterstraße Hagenstraße Schuhmachershagen Altendorf Übersicht Binsenstraße Wurtestraße / Riethstraße / Rawestraße Innenstadt West Übersicht Jahnstraße / Van-Delden-Straße Kolpingstraße / Van-Delden-Straße Jahnstraße / Steinmaate Innenstadt Süd Übersicht Ludwigstraße Bussmaate Übersicht Bismarckstraße / Blücherstraße / Königstraße Neuenhauser Straße Postdamm Übersicht Carl-Orff-Straße Max-Reger-Straße Strenge Übersicht Turmstraße / Hambrachstraße Am Bölt Übersicht Ootmarsumer Weg / Harm-Hindriks-Straße Georgstraße... 83

3 9.4 Eduard-Mörike-Straße / Joseph-von-Eichendorf-Straße Theodor-Storm-Straße Blumensiedlung Übersicht Rosenstraße Margueritenstraße Anemonenstraße Ootmarsumer Weg Erikastraße / Nelkenstraße Nelkenstraße Neuberlin Übersicht Nürnberger Straße Jenaer Straße / Magdeburger Straße / Dresdener Straße Dortmunder Straße Dessauer Straße Blanke Übersicht Dorotheenstraße Dr.-Stolze-Straße / Stralsunder Straße Bentheimer Straße Bookholt Übersicht Hakenstraße / Hüttenkamp / Weddigenstraße Klausheide Übersicht Nordring Hainbuchenweg / Ligusterweg / Brambuschweg Anhang einzelne Gebäude Ochsenstraße Altendorf Wurtestraße / Riethstraße / Rawestraße Jahnstraße / Steinmaate Turmstraße / Hambrachstraße

4 1. EINLEITUNG Um die als erhaltenswert zu beurteilenden Bauten in Nordhorn auszuwählen, bedarf es bestimmter Kriterien, die im Folgenden aufgeführt und erläutert werden. Bei den Schutzobjekten kann es sich um Einzelgebäude als auch Gebäudegruppen handeln, die ein oder mehrere der aufgeführten Kriterien erfüllen. 1.1 KRITERIEN Bau- und kunsthistorischer Wert Bau- und kunsthistorisch wertvolle Gebäude besitzen eine hohe architektonische Qualität. Dies zeigt sich z.b. in einer deutlichen Stilausprägung (oder Stilpluralismus), durch besondere Fertigungs- und Handwerkstechniken, einzelne formalästhetische Eigenschaften (Proportion und Komposition, Malereien, Verzierungen etc.) oder architekturgeschichtlich typische oder besondere Konstruktionen und Bauweisen. Originale Bausubstanz Erhaltenswert sind weiterhin Gebäude, die trotz eines hohen Alters wenig oder keine Veränderung in der Bausubstanz aufzeigen oder noch originale Bauteile besitzen (z.b. Fenster, Türen, Zäune). Ortsgeschichte Da die Architektur einer Stadt die Geschichte und Kultur der Gesellschaft wiederspiegelt, sind historische Bauten als Zeitzeugen dieser vergangenen Stadtentwicklung und -geschichte zu betrachten und daher erhaltenswert. Darunter fallen u.a. regionaltypische Bauarten und Materialien wie z.b. Bauernhäuser des 19. Jahrhunderts, die innerstädtische Entwicklung der Wohnräume durch Stadt- und Bürgerhäuser, die großflächige, bauliche Ausdehnung der Werksiedlungen für die Textilindustrie oder der Übergang zur Moderne mit klaren Baukörpern und der zunehmenden Verwendung von Stahl, Glas und Beton. Städtebauliche Einheit Ein Gebäudeensemble zeichnet sich dadurch aus, dass die Gebäude besondere wiederkehrende architektonische und städtebauliche Merkmale besitzen und somit eine städtebauliche Einheit bilden. Diese stilistischen Ähnlichkeiten prägen das charakteristische Erscheinungsbild von Straßenzügen und Siedlungen und sind somit in ihrer baulichen Geschlossenheit schützenswert. Zugunsten des Gesamtbildes sollten Neubauten die baulichen Merkmale des Bestandes aufgreifen und sich in das Straßenbild einfügen. 4 Kriterien - Einleitung

5 1.2 SCHUTZINSTRUMENTE Die Schutzwürdigkeit der Objekte kann mithilfe verschiedener Instrumente gesichert werden. Dies kann erfolgen, indem a) die Objekte als Einzeldenkmäler nach NDSchG ( 3 Abs. 2) erfasst werden; b) mehrere Gebäude als Gruppe baulicher Anlagen nach NDSchG ( 3 Abs. 3) als Baudenkmal erfasst werden, unabhängig davon, ob die einzelnen baulichen Anlagen für sich Denkmäler sind; c) laut NDSchG ( 8) die Errichtung, Änderung oder Beseitigung baulicher Anlagen vorbehalten wird, wenn sich diese in direkt Umgebung eines Baudenkmals befinden und das Erscheinungsbild des Baudenkmals beeinträchtigen. d) ein Gebäudeensemble als städtebauliche Einheit mittels der Erhaltungssatzung nach BauGB ( 172) erfasst und geschützt wird; e) die Errichtung und Änderungen baulicher Anlagen an schützenswerten Gebäuden oder Gruppen durch Regelungen im Bebauungsplan geregelt werden. Das Instrument des Denkmalschutzes kommt oftmals nicht in Frage, da dort hohe Anforderungen an die Objekte (insbesondere originale Bausubstanz) gestellt werden, die in den meisten Fällen nicht erfüllt werden. Ein weitaus zugänglicheres Schutzinstrument ist das Aufstellen von Bebauungsplänen bzw. Änderungen der Regelungen in bestehenden Plänen. Dadurch werden besonders städtebauliche Strukturen geschützt und deren zukünftige Entwicklung maßgebend gesteuert. In dieser Ausarbeitung finden sich hauptsächlich solche Gebäudegruppen, die eine städtebauliche Einheit darstellen und deren Gesamtbild mittels dieses Instrumentes geschützt werden soll. 5 Schutzinstrumente - Einleitung

6 1.3 ÜBERSICHT STADTGEBIET Verkleinerte Darstellung ohne Maßstab 6 Übersicht Stadtgebiet - Einleitung

7 2. INNENSTADT 2.1 ÜBERSICHT Lage im Stadtgebiet blau hinterlegt = bereits denkmalgeschützt; rot = ausgewählte Gebäude 7 Übersicht - Innenstadt

8 2.2 OCHSENSTRAßE Die erste Bebauung der Ochsenstraße fand vermutlich im Rahmen der Ausweitung der Hauptstraße bereits Ende des 16. Jahrhunderts statt. Die Ochsenstraße ist zusammen mit der Haupt- und Hagenstraße damit eine der ältesten (dokumentierten) Straßen der Innenstadt. Die relativ kleine Parzellierung der Straße scheint größtenteils gleich geblieben zu sein. Heute befinden sich in der Ochsenstraße hauptsächlich Gebäude aus dem 19./20.Jahrhundert, im östlichen Teil der Straße befinden sich die ältesten Bauten, darunter vier Gebäude, die bereits unter Denkmalschutz stehen. Im Bebauungsplan von 1985 sind zudem vier weitere Gebäude (Nr. 1,3,15,17) als zu erhaltende Gebäude gekennzeichnet, stehen heute aber nicht unter Denkmalschutz. Die Bebauung der Straße zeichnet sich aus durch die giebelseitige Ausrichtung der Häuser, die gleichbleibende Geschossigkeit und die regionaltypische Verwendung von rotem Klinker. Diese Merkmale und die enge Aneinanderreihung der Häuser tragen zu einem einheitlichen Straßenbild bei, welches stadtbildprägend für die Innenstadt und somit erhaltenswert ist. Die Gebäudegruppe fällt demnach unter das Kriterium der städtebaulichen Einheit als auch Ortsgeschichte. Da es sich hierbei um eine einheitliche Gruppe handelt sollten Veränderungen und Abrissmaßnahmen durch Regelungen im Bebauungsplan gesteuert werden (d). 8 Ochsenstraße - Innenstadt

9 Straßenansichten Blick Richtung Süden Blick Richtung Norden 9 Ochsenstraße - Innenstadt

10 Ansicht etwa 1930 gleiche Ansicht Ochsenstraße - Innenstadt

11 Ansicht 1925 Ähnliche Ansicht Ochsenstraße - Innenstadt

12 Bereits denkmalgeschützt Ochsenstraße 6 (1914) Ochsenstraße 8 (Baujahr unbekannt) Ochsenstraße 10 (1904) Ochsenstraße 12 (1912) Vollständige Auflistung im Anhang 12 Ochsenstraße - Innenstadt

13 WIRKSAMER BEBAUUNGSPLAN B-Plan Änderung Teilbereich 1 von 1985 Festsetzungen gesamter Bereich: - Satteldach - Geschlossene Bauweise - Baulinie entlang der Straße - Richtung Hauptstraße erhöhte GFZ und GRZ Gebiet 1: - Mischgebiet - 2 Vollgeschosse + ausgebautes Dachgeschoss - GRZ 0,7 - GFZ 2,0 Gebiet 2: - Als zu erhaltende Gebäude gekenntzeichnet, heute denkmalgeschützt - Mischgebiet - 2 Vollgeschosse + ausgebautes Dachgeschoss - GRZ 0,8 - GFZ 1,8 Gebiet 3: - Kerngebiet - 3 Vollgeschosse + ausgebautes Dachgeschoss - GRZ 0,8 - GFZ 2,4 Gebiet 4: - Kerngebiet - 3 Vollgeschosse zwingend - GRZ 1,0 - GFZ 3,0 - Nr als zu erhaltende Gebäude gekennzeichnet, heute nicht denkmalgeschützt Gebiet 5: - Mischgebiet - 2 Vollgeschosse + ausgebautes Dachgeschoss - GRZ 0,8 - GFZ 2,4 - Nr als zu erhaltende Gebäude gekennzeichnet, heute nicht denkmalgeschützt Zusätzliche Festsetzungen/Gestaltungsvorschläge: - Symmetrischer Fassadenaufbau - Die Fassadenöffnungen (Fenster, Türen, Schaufenster) müssen insgesamt kleiner sein als das geschlossene Wandfläche - Als Fassadenmaterial rötlicher Klinker, evtl. Holzgiebel - Dachziegel als Eindeckung 13 Ochsenstraße - Innenstadt

14 2.3 HINTERSTRAßE Das historische Stadtbild Nordhorns ist größtenteils in den Randbereichen der Vechteinsel erhalten geblieben, u.a. in der Burgstraße. Dieses Gebiet ist besonders historisch geprägt und erhält dadurch eine Schutzwürdigkeit, die auch in die umliegenden Gebäude betrifft. Die als schützenswert eingeschätzten Gebäude befinden sich in der Hinterstraße und schließen direkt an die geschlossene Bebauung der Burgstraße an. Die Baujahre sind unbekannt lassen aber aufgrund ihrer Bauweise auf das anfängliche 20. Jahrhundert schließen. Erstmals dokumentiert wird der Umbau der Hinterstraße 2 im Jahr Weitere Umbauarbeiten fanden hauptsächlich in den Innenräumen der Objekte statt sowie einige Anbauten im hinteren Teil der Grundstückes. Um das einheitliche Stadtbild in diesem Bereich nicht zu unterbrechen sollten andere Veränderungen an den Gebäuden der Hinterstraße 1 und 2 durch Regelungen im Bebauungsplan gesteuert werden (d). 14 Hinterstraße - Innenstadt

15 Ecke Burgstraße / Hinterstraße Einzelne Gebäude Hinterstraße 1 Hinterstraße 2 15 Hinterstraße - Innenstadt

16 Burgstraße Ansicht Burgstraße12 16 Hinterstraße - Innenstadt

17 WIRKSAMER BEBAUUNGSPLAN Bebauungsplan Änderung Teilbereich 2 von 1985 Festsetzungen: - Kerngebiet - 2 Vollgeschosse zwingend (Abweichungen um +/- 1 Vollgeschoss möglich) - Geschlossene Bauweise - GRZ 1,0, GFZ 2,0 - Satteldach - Baulinie (Überschreitungen von 1,50m möglich) Zusätzliche Festsetzungen/ Gestaltungsvorschläge: - Symmetrischer Fassadenaufbau - Traufhöhe von ca.4,40m zwingend - Max. Firsthöhe von ca.8m 17 Hinterstraße - Innenstadt

18 2.4 HAGENSTRAßE In der Hagenstraße befinden sich mehrere für Nordhorn charakteristische Gebäude. Es handelt sich dabei um giebelseitige ein- bis zweigeschossige Handwerkshäuser mit teilweise Giebelvertäfelungen. Auch in diesem Gebiet befinden sich bereits zwei denkmalgeschützte Gebäude, die sich in ihrer Ausformung leicht von den restlichen Gebäuden unterscheiden aber gemeinsam ein einheitliches Straßenbild schaffen. Im Zuge der Stadtkernsanierung 1982/84 ist baufälliger Bestand abgerissen und durch Neubauten ersetzt worden. Bei der Neugestaltung der Hagenstraße wurde Wert auf ein einheitliches Straßenbild gelegt, so ist der Gesamtcharakter des Gebietes erhalten geblieben und es entsteht ein stadtbildprägendes Ensemble. Die Charakteristik ist mittels Regelungen im Bebauungsplan sichergestellt worden. Merkmale wie die geschlossene Bebauung, zwingende Zweigeschossigkeit, giebelseitige Ausrichtung und Dachneigung sind im Bebauungsplan Nr Änderung bereits festgehalten, gelten aber nur für die Gebäude 14, 16, 18. Diese Regelungen sollten auf die anschließenden Gebäude ausgeweitet werden um die städtebauliche Einheit zu schützen. 18 Hagenstraße - Innenstadt

19 Straßenansicht Ansicht 1925 Ansicht Hagenstraße - Innenstadt

20 Einzelne Gebäude Hagenstraße 14 / 16 / 18 / 20 Hagenstraße 22 / 24 Hagenstraße 26 Bereits denkmalgeschützt Hagenstraße 34/32 Hagenstraße 28/30 20 Hagenstraße - Innenstadt

21 WIRKSAMER BEBAUUNGSPLAN (1) B-Plan 159 Plan 2 1. Änderung von 1982 (2) B-Plan Änderung von 1985 Gebiet 1: Festsetzungen: - Kerngebiet, geschlossene Bauweise Vollgeschosse - GRZ 1,0 - GFZ 2,2 - Satteldach - Giebelständigkeit (Ausnahmen möglich) Gestaltungsvorschriften: - Dachflächen: Tonziegel in rot oder dunkelbraun/grau - Sichtmauerwerk: Tonziegel on rötlicher Farbe - Putzflächen/ Sichtbeton: weiß oder ausschließlich helle gelbe oder ockerfarbene Tönungen - Holz: weiß, dunkelgrün oder schwarz/ dunkelbraun gestrichen Gebiet 2: Festsetzungen: - Kerngebiet, geschlossene Bauweise Vollgeschosse - GRZ 1,0 - GFZ 2,4+ - Satteldach, Neigung von Ausgebaute Dachgeschosse als Vollgeschosse möglich - Max. Gebäudehöhen (unterschiedlich) Keine weiteren Festsetzungen nötig 21 Hagenstraße - Innenstadt

22 2.5 SCHUHMACHERSHAGEN Diese Häuserreihe zeichnet sich aus durch zweigeschossige Bürgerhäuser aus dem 19./20. Jahrhundert. Bemerkenswert in diesem Ensemble ist zum einen die architektonische Vielfalt der Gebäude als auch die Menge an historischer Substanz, wie sie in Nordhorn selten zu finden ist. Merkmale wie die enge Reihung der Häuser oder giebelseitige Ausrichtung machen die Gebäudegruppe zu einer städtebaulichen Einheit, die dem Straßenbild und der Innenstadt Nordhorns einen besonderen Charakter gibt. Fünf dieser Gebäude bilden bereits eine denkmalgeschützte bauliche Einheit. Es macht Sinn diese Gebäudegruppe zu erweitern und die direkt anschließenden Gebäude (Nr. 13,15) in das Ensemble zu integrieren, da es sich auch hier um Wohn- und Geschäftshäuser handelt mit einer ähnlichen Architektursprache. Ein mögliches Schutzinstrument ist die Ausweitung der Gruppe baulicher Anlagen nach NDSchG ( 3 Abs. 3) um diese als Baudenkmal zu erfassen (b) oder weitere Änderungen mit Regelungen im Bebauungsplan zu steuern (c). 22 Schuhmachershagen - Innenstadt

23 Einzelne Gebäude Schuhmachershagen 13 (1926) Schuhmachershagen 15 (1912) Straßenansicht 23 Schuhmachershagen - Innenstadt

24 WIRKSAMER BEBAUUNGSPLAN B-Plan 159 von 1978 Festsetzungen (Blocknummer 25): - Kerngebiet - Geschlossene Bauweise ohne seitliche Grenzabstände - Satteldach - Zwingend 2 Vollgeschosse - GFZ 1,0 - GRZ 1,6 - Abweichungen der Grenzabstände möglich 24 Schuhmachershagen - Innenstadt

25 3. ALTENDORF 3.1 ÜBERSICHT Lage im Stadtgebiet blau hinterlegt = bereits denkmalgeschützt; rot = ausgewählte Gebäude 25 Übersicht - Altendorf

26 3.2 BINSENSTRAßE In der Binsenstraße befinden sich sechs Gebäude aus den 1960er Jahren mit ähnlicher Bautypologie, die das Straßenbild in ihrer Einheit besonders prägen. Bei den Gebäuden handelt es sich überwiegend um großflächige Bungalows, bzw. niedrige Wohnhäuser mit ausgebautem Dachgeschoss. Die Gebäude zeigen viele gemeinsame Merkmale auf u.a. die niedrige Bauhöhe, die schwach geneigten Dächer, die abgerückte Position der Gebäude von der Straße sowie die großzügige Bepflanzung der Vorgärten. Diese Merkmale verleihen dem Straßenbild der Binsenstraße, welche in direkter Nähe zur Innenstadt liegt, eine besondere städtebauliche Eigenart. Das Gebäudeensemble fällt daher unter das Kriterium der städtebaulichen Einheit und kann durch Regelungen im Bebauungsplan sichergestellt werden (d). 26 Binsenstraße - Altendorf

27 WIRKSAMER BEBAUUNGSPLAN B-Plan 17B Morsstiege von 1964 Die in diesem Bebauungsplan enthaltenen Angaben aus der Gestaltungssatzung (Dachneigung, Dachform, Gebäudehöhe, Geschosshöhe usw.) sind nach Aufhebung der o.a. Satzung von 1976 ungültig und nicht anzuwenden. umkehren Festsetzungen: - Reines Wohngebiet - Offene Bauweise - eingeschossig - GRZ 0,4 - GFZ 0,4 Zusätzliche Festsetzungen/ Gestaltungsvorschläge: - Dachneigung von max Dunkle Dachziegel 27 Binsenstraße - Altendorf

28 Einzelne Gebäude Binsenstraße 2 (1963) Binsenstraße 4 / 4a (1969) Binsenstraße 6 (1992) Binsenstraße 8 (1965) Binsenstraße 10 (1964) Binsenstraße 12 (1965) 28 Binsenstraße - Altendorf

29 3.3 WURTESTRAßE / RIETHSTRAßE / RAWESTRAßE Dieses Gebäudeensemble in Altendorf besteht aus insgesamt 25 Gebäuden. Darunter befinden sich größtenteils Ein- bis Zweifamilienhäuser in regionaltypischem roten Klinker und in offener Bauweise. Die Gebäude lassen sich grob in zwei Bautypen einteilen, zum einen das klassische Wohnhaus mit maximal zwei Geschossen und Satteldach und zum anderen Stadthäuser mit mehreren Geschossen und Walm- oder Giebeldächern über einem quadratischen Baukörper. Vereinzelt sind an den Gebäuden Ziermauerungen, Bänderungen oder Gesimse vorhanden, die den Baukörpern Plastizität verleihen. Gemeinsam bilden diese Gebäude eine städtebauliche Einheit und fallen unter eben dieses Kriterium. Änderungen sollten mittels Regelungen im Bebauungsplan kontrolliert und gesteuert werden (d). 29 Wurtestraße / Riethstraße / Rawestraße - Altendorf

30 Straßenansicht Riethstraße Auswahl einzelner Gebäude Riethstraße 11 (1929) Buschwurte 2 / 4 / 6 (1927) Buschwurte 3 (1936) Riethstraße 13 (1930) 30 Wurtestraße / Riethstraße / Rawestraße - Altendorf

31 Rawestraße 2 (1933) Rawestraße 4 (1936) Rawestraße 6 (1928) Rawestraße 7 (1964) Rawestraße 8 (1924) Rawestraße 10 (1924) Wurtestraße 9 (1927) Wurtestraße 10 (1931) vollständige Auflistung im Anhang 31 Wurtestraße / Riethstraße / Rawestraße - Altendorf

32 WIRKSAMER BEBAUUNGSPLAN Kein B-Plan vorhanden Mögliche Festsetzungen - Allgemeines Wohngebiet - Offene Bauweise - Geneigtes Dach (Sattel- oder Walmdach) - 2 Vollgeschosse (ausgebautes Dachgeschoss möglich) - Anzahl der zulässigen Wohneinheiten festlegen - Baulinie entlang Bestandsbebauung - Fassadengestaltung in rötlichem Klinker 32 Wurtestraße / Riethstraße / Rawestraße - Altendorf

33 4. INNENSTADT WEST 4.1 ÜBERSICHT Lage im Stadtgebiet blau hinterlegt = bereits denkmalgeschützt; rot = ausgewählte Gebäude 33 Übersicht - Innenstadt West

34 4.2 JAHNSTRAßE / VAN-DELDEN-STRAßE In der Van-Delden-Straße und Jahnstraße befinden sich insgesamt 13 Gebäude, welche zusammen eine städtebauliche Eigenheit bilden. Bei diesen Gebäuden handelt es sich hauptsächlich um Stadtvillen und Wohnhäuser, die Anfang des 20. Jahrhunderts entstanden sind und mit dem Gebiet der Steinmaate das Stadtbild Nordhorns prägen. Merkmalschwerpunkte sind die klassischen Grundrisse der Gebäude mit vereinzelten Erkern, die Walmdächer sowie eine Geschossigkeit von 2 Etagen mit ausgebautem Dachgeschoss. Sie bilden eine städtebauliche Einheit und sollten mittels Regelungen im Bebauungsplan geschützt werden (d). 34 Jahnstraße / Van-Delden-Straße - Innenstadt West

35 Einzelne Gebäude Jahnstraße 33 (bereits denkmalgeschützt) Jahnstraße 31 (1932) Jahnstraße 29 (1932) Jahnstraße 27 Jahnstraße 25 (1948) Van-Delden-Straße 19 (1937) Van-Delden-Straße 17 (1926) Van-Delden-Straße 15 (1930) 35 Jahnstraße / Van-Delden-Straße - Innenstadt West

36 Van-Delden-Straße 13 Van-Delden-Straße 11 Van-Delden-Straße 10 (1935) Van-Delden-Straße 9 (1926) 36 Jahnstraße / Van-Delden-Straße - Innenstadt West

37 WIRKSAMER BEBAUUNGSPLAN Bebauungsplan 18 Jahnstraße / Stadtring / Vechtestraße von 1982 Festsetzungen gesamter Bereich: - Offene Bauweise Gebiet 1: - Mischgebiet - GRZ 0,6 - GFZ 1,2 - Laut B-Plan noch nicht als Denkmal erfasst Gebiet 2: - Allgemeines Wohngebiet - GRZ 0,4 - GFZ 0,8 Gebiet 3: - Mischgebiet - GRZ 0,4 - GFZ 0,8 Gebiet 4: - Allgemeines Wohngebiet - GRZ 0,4 - GFZ 0,8 Zusätzliche Festsetzungen/ Gestaltungsvorschläge: - 2 Vollgeschosse - Fassadengestaltung in rötlichem/ dunklem Klinker - In Gebiet 3 Baulinie entlang Bestandsbebauung 37 Jahnstraße / Van-Delden-Straße - Innenstadt West

38 4.3 KOLPINGSTRAßE / VAN-DELDEN-STRAßE Die Gebäude in der Kolpingstraße sowie Van-Delden-Straße sind größtenteils Wohnhäuser aus den Jahren 1927 bis Die Bautypologien sind denen der Jahnstraße/ Steinmaate ähnlich weisen aber mehr Variationen auf. Neben den Stadtvillen finden sich vermehrt schlichte Einfamilienhäuser in rotem Klinker sowie Satteldach. Aufgrund ihrer zentrumsnahen Lage prägen sie das Stadtbild Nordhorns besonders und sollten in ihrer städtebaulichen Einheit mittels Regelungen im Bebauungsplan geschützt werden (d). 38 Kolpingstraße / Van-Delden-Straße - Innenstadt West

39 Kolpingstraße / Van-Delden-Straße einzelne Gebäude Kolpingstraße 1 (1932) Kolpingstraße 3 (1926) Kolpingstraße 5 Kolpingstraße 7 / 9 (1927) Kolpingstraße 11 (1931) Kolpingstraße 12 Kolpingstraße 13 (1927) Van-Delden-Straße 35 Kornmühlensteg 4 39 Kolpingstraße / Van-Delden-Straße - Innenstadt West

40 Van-Delden-Straße 31 / 33 Van-Delden-Straße 37 (1931) Van-Delden-Straße 38 (1928) 40 Kolpingstraße / Van-Delden-Straße - Innenstadt West

41 WIRKSAMER BEBAUUNGSPLAN B-Plan 259 ist in Bearbeitung Mögliche Festsetzungen - Allgemeines Wohngebiet - Offene Bauweise - Anzahl der zulässigen Wohneinheiten festlegen - Fassadengestaltung in rotem Klinker - 2 Vollgeschosse (ausgebautes Dachgeschoss möglich) 41 Kolpingstraße / Van-Delden-Straße - Innenstadt West

42 4.4 JAHNSTRAßE / STEINMAATE Die städtebauliche Eigenart dieses Gebietes zeigt sich zum einen in den Gestaltungsmerkmalen der Wohnbauten als auch in der städtebaulichen Struktur, also der Position und Bauweise, Geschossigkeit und Ausrichtung der Gebäude. Das Straßenbild ist geprägt durch Wohnhäuser, die im Zeitraum von 1911 bis 1965 erbaut worden sind und aufgrund ihres weitgehend einheitlichen Stiles eine Eigenheit im städtebaulichen Kontext darstellen und somit die Identität und das Stadtbild Nordhorns prägen. Die gemeinsamen Merkmalschwerpunkte des Gebietes sind u.a. die Dachlandschaft, welche sich hauptsächlich durch Walmdächer und zahlreiche Dachgauben auszeichnet, die Baukörper in ihrer klassischen und geometrischen Form, die Ausstattung der Wohnhäuser mit Erkern, Ausluchten und darauf befindlichen Balkonen usw. Für dieses Gebiet wurde bereits eine Erhaltungssatzung erlassen um die städtebauliche Eigenart zu schützen. 42 Jahnstraße / Steinmaate - Innenstadt West

43 Auswahl einzelner Gebäude Jahnstraße 8 (1929) Steinmaate 14 (1927) Jahnstraße 10 (1936/37) Jahnstraße 11 (1928) Jahnstraße 17 (1937/38) Jahnstraße 18 (1930) Steinmaate 19 (1911) Jahnstraße 20 (1924) evtl. denkmalgeschützt Vollständige Auflistung im Anhang 43 Jahnstraße / Steinmaate - Innenstadt West

44 WIRKSAMER BEBAUUNGSPLAN (1) B-Plan 87 von 1973 (2) Kein B-Plan vorhanden (3) B-Plan 72 von 1971 Festsetzungen gesamter Bereich: - Allgemeines Wohngebiet - 2 Vollgeschosse - Offene Bauweise - Baugrenze - GRZ 0,4 - GFZ 0,8 44 Jahnstraße / Steinmaate - Innenstadt West

45 5. INNENSTADT SÜD 5.1 ÜBERSICHT Der Bereich Innenstadt Süd kann grob in drei Gebiete aufgeteilt werden, die sich untereinander deutlich unterscheiden. Nördlich der Bentheimer Straße und Laarstraße befindet sich das ehemalige Povel Fabrikgelände (A), welches umfassend in den späten 80er Jahren saniert worden ist und abgesehen von bereits denkmalgeschützten Gebäuden (Povelturm, Kontor und Alte Weberei) keine alte Bebauung aufweist und somit unter kein Kriterium der Schutzwürdigkeit fällt. Westlich der Bentheimer Straße (B) finden sich zum einen großflächige Wohnanlagen, die sich in ihrer Typologie ähneln, einzelne Solitärbauten sowie kleine Gruppen von Doppelhäusern. Es stehen bereits das Rathaus, die Villa Dütting sowie Villa Rick und Bracht unter Einzeldenkmalschutz. Diese unterschiedlichen Bebauungen führen dazu, dass sich in diesem Bereich keine städtebauliche Einheit feststellen lässt. Abgesehen von einzelnen Gebäuden, die einen architektonische Reiz haben aber nicht unter den Einzeldenkmalschutz fallen befinden sich hier keine schützenswerten Gebäude oder Gebäudegruppen. Der dritte Bereich befindet sich östlich der Bentheimer Straße und besteht überwiegend aus Wohnhäusern (C). Hier findet sich eine gleichmäßige Bebauung von überwiegend Doppelwohnhäusern, die Anfang des 20. Jahrhunderts als Arbeiterhäuser entstanden sind. 45 Übersicht - Innenstadt Süd

46 Lage im Stadtgebiet blau hinterlegt = bereits denkmalgeschützt; rot = ausgewählte Gebäude 46 Übersicht - Innenstadt Süd

47 5.2 LUDWIGSTRAßE In der Ludwigstraße befinden sich sechs unterschiedlich stark veränderte Gebäude aus dem anfänglichen 20. Jahrhundert (1913 und 1907). Es handelt sich dabei um Doppelwohnhäuser verschiedener Typen für die Mitarbeiter des Textilunternehmens Povel. Typische Merkmale dieses Ensembles sind die enge Bebauung zueinander, die direkte Platzierung an der Straße ohne Vorgärten sowie die schlichten Putzfassaden ohne Dekorationen. Zwei dieser Häuser gehören zu dem Bautyp A mit Zwerchgiebel und traufseitiger Platzierung zu Straße, der Bautyp B zeichnet sich aus durch giebelständige Platzierung und Krüppelwalmdach. Das Doppelwohnhaus Nr. 8/10 ist einige Jahre älter (1907) und unterscheidet sich in seiner Bauform von den restlichen Gebäuden. Das Gebäude schließt mit einem Flachdach ab und wirkt dadurch, obwohl nicht wesentlich höher als die Nachbarbebauung, größer und massiver. Es sind deutliche Veränderungen zum Originalzustand zu erkennen, die ehemalige Klinkerfassade ist verputzt worden und die Fenster und Türen ausgetauscht. Unter anderem ist das gemauerte Abschlussgesims unverändert. Diese Gebäude sind ein weiterer Typus von einfachen Werkshäusern wie sie für Nordhorn typisch sind und bilden gemeinsam eine städtebauliche Einheit, die schützenswert ist. Das Ensemble fällt unter die Kriterien der Ortsgeschichte als auch städtebauliche Einheit und sollte mittels Regelungen im Bebauungsplan gesteuert werden. 47 Ludwigstraße - Innenstadt Süd

48 Einzelne Gebäude Ludwigstraße Ludwigstraße 8-10 Ludwigstraße Ludwigstraße Ludwigstraße (nachträglich verklinkert) Ludwigstraße Ludwigstraße Ludwigstraße - Innenstadt Süd

49 Ludwigstraße ca Ludwigstraße - Innenstadt Süd

50 WIRKSAMER BEBAUUNGSPLAN Kein B-Plan vorhanden Mögliche Festsetzungen: - Offene Bauweise (Doppelhäuser) abweichende Bauweise möglich, Gebäude ohne Grenzabstand - Baulinie an Straßenbegrenzung - Fassadengestaltung in hellem Putz - Symmetrischer Fassadenaufbau 50 Ludwigstraße - Innenstadt Süd

51 6. BUSSMAATE 6.1 ÜBERSICHT Lage im Stadtgebiet blau hinterlegt = bereits denkmalgeschützt; rot = ausgewählte Gebäude 51 Übersicht - Bussmaate

52 6.2 BISMARCKSTRAßE / BLÜCHERSTRAßE / KÖNIGSTRAßE Die Siedlung Bussmaate bzw. deren ersten Gebäude wurden 1911/12 als Ensemble nach dem Entwurf des Nordhorner Architekten Johannes Baumann errichtet. Informative Entwurfszeichungen hierzu finden sich in den Bauakten, z. B. in der Bauakte Moltkestraße 18. Weitere Informationen bei: Plasger, Gerhard, Bussmaate eine alte Textilarbeitersiedlung, in: Bentheimer Jahrbuch Das Bentheimer Land 155 (Bad Bentheim 2001), S Dieses Gebiet befindet sich in direkter Nähe zur Innenstadt als auch zum ehemaligen Fabrikgelände der Rawe AG. Es grenzt südlich direkt an das Sanierungsareal Rawe-West, auf dem sich der Wasser- und Staubturm sowie das Kesselhaus der Spinnerei befinden. Beide dieser Objekte stellen ein Wahrzeichen der textilen Nordhorner Vergangenheit dar und sind denkmalgeschützt. Das restliche Areal wird mit überwiegend Ein- und Mehrfamilienhäusern bebaut. Genauso wie die denkmalgeschützten Objekte geben die Arbeiterhäuser Einblick in die Vergangenheit und verdeutlichen den Einfluss der Textilindustrie auf das Leben und Wohnen in Nordhorn. Die direkt im Auftrag der Rawe AG entstandenen Häuser wurden 1913 gebaut befinden sind überwiegend in der 52 Bismarckstraße / Blücherstraße / Königstraße - Bussmaate

53 Bismarck- und Blücherstraße. Die Gebäude in der Königstraße sind ebenfalls Werkhäuser der gleichen Bautypen jedoch privat gebaut. Das Gebiet ist relativ eng bebaut, die Grundstücke sind klein und oftmals ist mehr als die Hälfte verbaut. Das Gebiet fällt auf durch seine Homogenität, es besteht fast durchgehend aus Doppelwohnhäusern, die direkt an der Straße und zueinander eng platziert sind. Insgesamt gibt es 12 verschiedene Bautypen der Häuser, die sich hauptsächlich durch verschiedene Dachformen und ausbauten unterscheiden. Nichtsdestotrotz bilden sie gemeinsam eine städtebauliche Einheit, wie sie für das Stadtbild Nordhorns Anfang des 20. Jahrhunderts typisch war. Sie fallen somit unter das Kriterium der städtebaulichen Einheit als auch Ortsgeschichte und sollten mithilfe von Regelungen im Bebauungsplan geschützt werden (d) Die enge Bebauung des Gebietes erschwert es den Anwohnern ausreichend Stellplätze zu finden. Die kleinen Grundstücke bieten keinen Platz für Garagen oder Auffahrten und öffentliche Parkflächen sind nicht vorhanden. Die Autos werden daher am Straßenrand geparkt, was sich negativ auf das Straßenbild auswirkt (besonders in der Blücherstraße). Es wäre möglich eine gemeinschaftliche Parkfläche in der Nähe des Gebietes zu schaffen und damit das Straßenbild aufzuräumen. 53 Bismarckstraße / Blücherstraße / Königstraße - Bussmaate

54 Straßenansichten Blücherstraße Bismarckstraße 54 Bismarckstraße / Blücherstraße / Königstraße - Bussmaate

55 Luftbilder Luftbild Datum unbekannt Luftbild Bismarckstraße / Blücherstraße / Königstraße - Bussmaate

56 Haustypen Nach Häufigkeit sortiert Typ A Typ B Typ C Typ D Typ E Typ F 56 Bismarckstraße / Blücherstraße / Königstraße - Bussmaate

57 Typ G Typ H Typ I Typ J Typ K Typ L 57 Bismarckstraße / Blücherstraße / Königstraße - Bussmaate

58 WIRKSAMER BEBAUUNGSPLAN Kein B-Plan vorhanden Mögliche Festsetzungen - Allgemeines Wohngebiet - Offene Bauweise (Doppelhäuser) abweichende Bauweise, Gebäude ohne Grenzabstand möglich - Baulinie entlang der Straßenbegrenzung - 1 Vollgeschoss (ausgebautes Dachgeschoss möglich) - GRZ 0,5 (Obergrenze von 0,4 darf laut BauNVO 17 Absatz 3 überschritten werden) - GFZ 0,5 - Traufhöhen von 3-3,5m - Firsthöhen von 8-8,5m - Fassadengestaltung: Klinker (rötlich) oder Putz (weiß) - Symmetrische Fassadengestaltung 58 Bismarckstraße / Blücherstraße / Königstraße - Bussmaate

59 6.3 NEUENHAUSER STRAßE Dieses Gebäudeensemble an der Neuenhauser Straße zeichnet sich aus durch eine vielfältige und abwechslungsreiche Architektursprache. Auf nördlicher Straßenseite befinden sich große Stadtvillen, welche zurückgesetzt auf den Grundstücken liegen und durch die großflächige Begrünung teilweise nicht einsehbar sind. Eines dieser Gebäude, die Villa Nr. 158, wurde bereits Anfang 1990er Jahre in Betracht gezogen unter Einzeldenkmalschutz gestellt zu werden, wurde aber abgewiesen aufgrund der fehlenden Schutzwürdigkeit. Gegenüberliegend diesen Gebäuden befinden sich 13 weitere Wohnhäuser, die kleiner dimensioniert und direkt am Straßenrand platziert sind. Auch hier lässt sich kein durchgehender Bautyp bestimmen, die Straßenansicht ist geprägt durch abwechslungsreiche Bauformen, verschiedene Fassadengestaltungen sowie unterschiedliche Dekorationen (Zierfachwerk, Fensterfaschen etc.). Trotz dieser Unterschiede bilden die Gebäude ein Ensemble, welches das Bild der Neuenhauser Straße als auch Nordhorns besonders prägt. Gerade diese vielfältige Architektursprache als auch die zum Teil noch gut erhaltenen Fassadengestaltungen der Gebäude machen es zu einem schützenswerten Ensemble, welches unter das Kriterium des bau- und kunsthistorischen Wertes fällt. Die Baustruktur kann teilweise durch Regelungen im Bebauungsplan geschützt werden (d). Da dieses Ensemble aber nicht alleine aufgrund seiner städtebaulichen Struktur schützenswert ist sondern eher die individuellen Einzelobjekte Schutzwürdigkeit aufweisen, reicht das Instrument der 59 Neuenhauser Straße - Bussmaate

60 Regelungen im Bebauungsplan nicht aus. Vielmehr sollten die Gebäude vor zukünftigen Abrissmaßnahmen geschützt werden um die originale Bebauung zu erhalten. 60 Neuenhauser Straße - Bussmaate

61 Straßenansichten Nordöstliche Seite Südwestliche Seite 61 Neuenhauser Straße - Bussmaate

62 Neuenhauser Straße einzelne Gebäude Neuenhauser Straße 158 (1913) Neuenhauser Straße 156 (1912; 1933 Aufstockung) Neuenhauser Straße 154 (1935) Neuenhauser Straße 152 (1909; 1922 umfangreicher Umbau) Neuenhauser Straße 150 (unbekannt; spätestens 1924) Neuenhauser Straße 148 (1949) Neuenhauser Straße 146 (1910) 62 Neuenhauser Straße - Bussmaate

63 Neuenhauser Straße 103 (1909) Neuenhauser Straße 105 (1909; 1965 Fassadenumgestaltung) Neuenhauser Straße 107 (1942) Neuenhauser Straße 109 (unbekannt) Neuenhauser Straße 111 (1908) Neuenhauser Straße 113 (Baujahr unbekannt, spätestens 1925; Zierfachwerk) Neuenhauser Straße 115 (unbekannt) Neuenhauser Straße 117 (1911) 63 Neuenhauser Straße - Bussmaate

64 Neuenhauser Straße 119 (1912) Neuenhauser Straße 121 / 123 (1976/71) Neuenhauser Straße 125 (1913; Fenster scheinen original zu sein) Neuenhauser Straße 127 (1925) Neuenhauser Straße 137 (unbekannt) 64 Neuenhauser Straße - Bussmaate

65 WIRKSAMER BEBAUUNGSPLAN (1) B-Plan 164 An der Neuenhauser Straße von 1980 (2) B-Plan Änderung von 1980 (3) B-Plan 6b Buschkamp 1964 Gebiet 1/2: - Mischgebiet - 2 Vollgeschosse - Offene Bauweise - GRZ 0,4 - GFZ 0,8 - Hausnr. 137 in abweichender Bauweise (Gebäude können wahlweise mit oder ohne seitlichen Grenzabstand gebaut werden, wird ein Grenzabstand eingehalten so entspricht er den landesrechtlichen Vorschriften) Weitere mögliche Festsetzungen: - Baulinie entlang Bestandsbebauung Gebiet 3: - Reines Wohngebiet - 2 Vollgeschosse - Offene Bauweise - GRZ 0,3 - GFZ 0,6 - Baulinie/-grenze nicht zu erkennen 65 Neuenhauser Straße - Bussmaate

66 7. POSTDAMM 7.1 ÜBERSICHT Lage im Stadtgebiet rot = ausgewählte Gebäude 66 Übersicht - Postdamm

67 7.2 CARL-ORFF-STRAßE In der Carl-Orff-Straße befinden sich 16 Gebäude aus den 1970er Jahren mit ähnlicher, nahezu kongruenter Bautypologie, die das Straßenbild in ihrer Einheit besonders prägen. Der erste Bau stammt von 1974 und wurde durch den dem Architektenzusammenschluss Zobel und Janning realisiert. Bei den Gebäuden handelt es sich fast ausschließlich um Flachdachbungalows, bzw. niedrige Wohnhäuser. Die Gebäude zeigen viele gemeinsame Merkmale auf u.a. die eingeschossige Bauhöhe, die Vermauerung aus Klinker und teilweise sehr ähnliche Grundrisse. Zudem ordnen sich die Bauten entlang der Carl-Orff-Straße in einem Halbkreis an, was der Straße eine besondere städtebauliche Gestalt verleiht. Das Gebäudeensemble fällt daher unter das Kriterium der städtebaulichen Einheit und kann durch Regelungen im Bebauungsplan sichergestellt werden (d). 67 Carl-Orff-Straße - Postdamm

68 Straßenansichten Blick Richtung Süden Carl-Orff-Straße Carl-Orff-Straße - Postdamm

69 WIRKSAMER BEBAUUNGSPLAN B-Plan 10A 1 Postdamm/Nordseite Änderung von 1973 Festsetzungen: - Reines Wohngebiet - Geschlossene Bauweise - Eingeschossig - GRZ 0,6 - GFZ 0,6 Gestaltungsvorschläge: - Klinkerfassaden - Oberer Dachabschluss (Attika) einheitlich auszubilden 69 Carl-Orff-Straße - Postdamm

70 7.3 MAX-REGER-STRAßE Max-Reger-Str. 35 Max-Reger-Str. 44 Die beiden Bauten der Max-Reger-Straße 35 und 44 erinnern in einigen Merkmalen teilweise an Landhäuser des frühen 20. Jahrhunderts. Doch auch die für Nordhorn typischen Bauernhöfe und Bauernhäuser, etwa entlang des Oortmarsumer Wegs, sind hier repräsentiert. Gemäß den vorliegenden Bauunterlagen zur Max-Reger-Straße 35 stammt der Bau vermutlich aus dem Jahr Es handelt sich nach Akte um ein landwirtschaftliches Wohngebäude. Von 1931 stammt der Neubau der Max-Reger-Straße 44, das mittlerweile einer Nutzungsänderung zum Mehrfamilienhaus unterzogen wurde. So zeichnen sich die Bauten durch orthogonal ineinander verschränkte Baukörper aus, die jeweils mit einem Satteldach versehen sind. Die Häuser sind zurückgesetzt von der Straße und frei auf den Flurstücken angeordnet, wodurch ihnen ein Hofcharakter zugesprochen werden kann. Die freie Anordnung auf den Flurstücken dieser voluminösen Baukörper, welche einander ähneln, prägt die Max-Reger-Straße in besonderem Maße und erinnert an den ländlichen Charakter der Stadt Nordhorn. Um diese Wirkung zu erhalten, sollten beide Häuser als erhaltenswert deklariert werden und entsprechend der Regelungen im vorhandenen B-Plan geschützt werden (d). 70 Max-Reger-Straße - Postdamm

71 Einzelne Gebäude: Max-Reger-Straße 35 Max-Reger-Straße Max-Reger-Straße - Postdamm

72 WIRKSAMER BEBAUUNGSPLAN Max-Reger-Straße 35, 44: B-Plan 32 Max-Reger-Straße Festsetzungen (Abweichungen der Plankreuze nicht mit angeführt): - Allgemeines Wohngebiet - GRZ 0,3 - GFZ 0,4 - Geneigtes Dach - Ein Vollgeschoss - Offene Bauweise Gestaltungsvorschläge: - Roter Klinker - Offene Bauweise - Satteldach - Dachneigung 72 Max-Reger-Straße - Postdamm

73 8. STRENGE 8.1 ÜBERSICHT Lage im Stadtgebiet blau hinterlegt = bereits denkmalgeschützt; rot = ausgewählte Gebäude 73 Übersicht - Strenge

74 8.2 TURMSTRAßE / HAMBRACHSTRAßE Die Turmstraße befindet sich in direkter Nähe zum ehemaligen Nino Fabrikgelände und dem heutigen Sanierungsgebiet. Der bereits denkmalgeschützte Nino-Spinnerei-Hochbau ist ein Industriebau aus den 1920er Jahren und ein Wahrzeichen aus der Blütezeit der Textilindustrie Nordhorns. Direkt gegenüber diesem Hochbau in der Turmstraße und der Hambrachstraße befinden sich mehrere Arbeiterdoppelwohnhäuser aus dem anfänglichen 20. Jahrhundert. Ebenso wie der Spinnerei- Hochbau geben auch diese Wohnhäuser der Firma Nino Einblick in die textile Vergangenheit Nordhorns und verdeutlichen den großen Einfluss, den die Textilindustrie auf die städtebauliche Entwicklung Nordhorns ausgeübt hat. Sie fallen also unter das Kriterium der städtebaulichen Einheit als auch Ortsgeschichte und sollten mithilfe von Regelungen im Bebauungsplan geschützt werden (d) 74 Turmstraße / Hambrachstraße - Strenge

75 Straßenansichten Ansicht Turmstraße Ansicht Hambrachstraße 75 Turmstraße / Hambrachstraße - Strenge

76 Auswahl einzelner Gebäude Turmstraße 8 (1926) Turmstraße 10 (1925) Zeppelinstraße 2/4 Zeppelinstraße 5/7 Hambrachstraße 13/15 (1927) Hambrachstraße 17/19 (1927) Friedrichstraße 4 (Nicht eindeutig nachzuvollziehen ob es sich hier um einen Neubau handelt oder das Bestandsgebäude der Nino-AG Anfang des 20. Jahrhunderts umgebaut worden ist.) 76 Turmstraße / Hambrachstraße - Strenge

77 WIRKSAMER BEBAUUNGSPLAN Kein B-Plan vorhanden Mögliche Festsetzungen: - Allgemeines Wohngebiet - Offene Bauweise (Einzel- oder Doppelwohnhäuser) - Baulinie entlang der momentanen Bebauung - 1 Vollgeschoss (ausgebautes Dachgeschoss möglich) - Geneigte Dächer (Krüppelwalmdach) - Traufhöhe von 3-3,50m - Firsthöhe von ca. 9m Gestaltungsvorschläge: - Dacheindeckung aus dunklen Ziegeln - Fassadengestaltung hell verputzt oder roter Klinker 77 Turmstraße / Hambrachstraße - Strenge

78 9. AM BÖLT 9.1 ÜBERSICHT Lage im Stadtgebiet blau hinterlegt = bereits denkmalgeschützt; rot = ausgewählte Gebäude 78 Übersicht - Am Bölt

79 9.2 OOTMARSUMER WEG / HARM-HINDRIKS-STRAßE Das Gebäude im Ootmarsumer Weg 11 besteht aus zwei Baukörpern, die die Ecke Ootmarsumer Weg/ Harm-Hindriks-Straße formen. Es wurde 1949 als Mehrfamilienhaus fertiggestellt und wird mittlerweile als Wohn- und Geschäftshaus genutzt. Die beiden Baukörper sind versetzt angeordnet und durch einen Erschließungstrakt verbunden. Der Gebäudeteil, der sich an der Harm-Hindriks-Straße orientiert, ist einige Meter vom Gehweg des Ootmarsumer Weges zurückgesetzt und das Grundstück durch eine Einfriedung und Begrünung eingegrenzt. An den anderen Ecken der Kreuzung findet sich die gleiche städtebauliche Situation. Gebäude oder Gebäudeteile sind versetzt angeordnet und vergrößern so den Straßenraum. Die gewonnene Fläche wird zum Teil als Parkfläche genutzt oder ist durch Begrünung oder die Nutzung durch den Supermarkt anderweitig nicht begehbar. Nichtsdestotrotz ist diese Ausweitung des Straßenraumes durch die Geschossigkeit der Gebäude (zwei Etagen mit ausgebautem Dachraum) bereits von weitem deutlich wahrnehmbar. Um diese einheitliche Kreuzungssituation zu erhalten und den Eindruck der Ausweitung nicht abzuschwächen sollte diese Situation durch Regelungen im Bebauungsplan festgehalten werden (d). 79 Ootmarsumer Weg / Harm-Hindriks-Straße - Am Bölt

80 Straßenansichten 2014 geschätzt Ootmarsumer Weg / Harm-Hindriks-Straße - Am Bölt

81 Blick Richtung Norden Blick Richtung Süden 81 Ootmarsumer Weg / Harm-Hindriks-Straße - Am Bölt

82 WIRKSAMER BEBAUUNGSPLAN (1) B-Plan Änderung von 1991 (2) B-Plan 180/3 von 1977 Gebiet 1: - Mischgebiet - Geschlossene Bauweise Vollgeschosse - Eingezogene Baugrenze - GRZ 0,4 - GFZ 1,0 Zusätzliche Festsetzungen/ Gestaltungsvorschläge: - Regelungen aus Gebiet 1 erweitern auf gegenüberliegende Bebauung - Walmdach zwingend - Keine Vordächer Gebiet 2: Keine Festsetzungen zur Bebauung 82 Ootmarsumer Weg / Harm-Hindriks-Straße - Am Bölt

83 9.3 GEORGSTRAßE Die Wohnhäuser der Georgstraße 5 und 7 wurden Mitte des 20. Jahrhunderts gebaut. Während das Gebäude Nr. 5 Merkmale alter Landschaftshäuser aufgreift, ist Nr. 7 ein klassischer Wohnungsbau mit Satteldach. Die beiden Häuser befinden sich in unmittelbarer Nähe zu der bereits denkmalgeschützte Villa Povel aus den 20er Jahren. Diese direkte Nähe zu der Villa gibt den Gebäuden eine besondere Gewichtung und sie sollten durch ihre Gestaltung das denkmalgeschützte Objekt nicht abwerten. Besonders Merkmale wie die zurückgezogene Platzierung der Gebäude, die großen Freiflächen und hohe Einfriedungen sollten in der direkten Umgebung aufgegriffen werden um das bestehende einheitliche Straßenbild zu bewahren. Bezugnehmend auf 8 des niedersächsischen Denkmalschutzgesetztes dürfen die baulichen Anlagen in der Umgebung eines denkmalgeschützten Objektes das Erscheinungsbild des Baudenkmals nicht beeinträchtigen. 83 Georgstraße - Am Bölt

84 Straßenansichten Straßenansicht Georgstraße, Blick Richtung Norden Villa Povel 84 Georgstraße - Am Bölt

85 Einzelne Gebäude Georgstraße 7 Georgstraße 5 85 Georgstraße - Am Bölt

86 9.4 EDUARD-MÖRIKE-STRAßE / JOSEPH-VON-EICHENDORF-STRAßE In der Eduard-Mörike-Straße 1-19 und 2-32 sowie der Joseph-von-Eichendorf-Straße befinden sich insgesamt 15 Doppelwohnhäuser des gleichen Typs. Die Werkhäuser sind ca im Rahmen eines Siedlungsneubaues der GEWO mbh entstanden. Die Baukörper sind simpel gestaltet und haben eine Fassade aus rotem Klinker. Sie stehen jeweils traufständig etwa 4 m von der Straße entfernt und haben eine Traufhöhe von ca. 4,15 m. Die Wohnhäuser im östlichen Bereich (Hausnr. 5-19) sind mit einem repräsentativen Vorgarten ausgestattet und um 25 m zurückgezogen platziert. Die Gebäude sind in der Zwischenzeit unterschiedlich stark umgebaut und modernisiert worden. Hauptsächlich wurden die Dachgeschosse ausgebaut, Dachziegel erneuert und rückwärtig zusätzliche Räume angebaut, wodurch die Straßenansicht größtenteils unverändert blieb. Die Errichtung von zusammenhängenden, einheitlichen Siedlungsbauten in diesem Fall vermutlich für Beamte und Angestellte der Stadt - ist ein typisches Merkmal der Baugeschichte Nordhorns, sowohl in den 1920er Jahren, als auch in den 1950er Jahren. Für dieses Ensemble greift das Kriterium der städtebaulichen Einheit als auch Ortsgeschichte. Veränderungen in diesem Ensemble sollten mittels Regelungen im Bebauungsplan gesteuert werden. 86 Eduard-Mörike-Straße / Joseph-von-Eichendorf-Straße - Am Bölt

87 Straßenansichten Straßenansicht Eduard-Mörike-Straße, Blick Richtung Südwesten Straßenansicht Eduard-Mörike-Straße, Blick Richtung Nordwesten 87 Eduard-Mörike-Straße / Joseph-von-Eichendorf-Straße - Am Bölt

88 Einzelne Gebäude Eduard-Mörike-Straße 26/28 Eduard-Mörike-Straße 17/19 88 Eduard-Mörike-Straße / Joseph-von-Eichendorf-Straße - Am Bölt

89 Wirksamer Bebauungsplan: Kein B-Plan vorhanden Mögliche Festsetzungen: - Reines Wohngebiet (Entspricht dem FN-Plan) - Offene Bauweise (Einzelhäuser) - Baugrenze entlang Bestandsbebauung - Satteldach - Breitseitige Platzierung Gestaltungsvorschläge: - Roter Klinker - Märkischer Klinkerverband - Dachneigung in Anlehnung an den Bestand 89 Eduard-Mörike-Straße / Joseph-von-Eichendorf-Straße - Am Bölt

90 9.5 THEODOR-STORM-STRAßE In der Theodor-Storm-Straße befinden sich 6 Wohnhäuser des gleichen Types, die zu Beginn der 1950er Jahre gebaut worden sind. Sie sind zwar nicht kompositorisch zueinander angeordnet, heben sich aber aufgrund ihrer einheitlichen Bauweise von den Häusern der Johann von Eichendorf Straße ab. Die Fassaden der zweigeschossigen Bauten setzen sich aus roten und dunklen, kurzen und langen Klinkersteinen zusammen. Mit der Breitseite stehen die Häuser zwischen 4 und 5,2m von der Straße entfernt. Für die Theodor-Storm-Straße greift das Kriterium der städtebaulichen Einheit. Veränderungen in diesem Ensemble sollten mittels Regelungen im Bebauungsplan gesteuert werden (d). 90 Theodor-Storm-Straße - Am Bölt

91 Straßenansichten Straßenansicht Theodor-Storm-Straße Blick Richtung Nordwesten 91 Theodor-Storm-Straße - Am Bölt

92 Einzelne Gebäude Theodor-Storm-Straße 5 Theodor-Storm-Straße 2 92 Theodor-Storm-Straße - Am Bölt

93 Wirksamer Bebauungsplan: Kein B-Plan vorhanden Mögliche Festsetzungen: - Reines Wohngebiet (Entspricht dem FN-Plan) - Offene Bauweise (Einzelhäuser) - Satteldach - Breitseitige Platzierung Gestaltungsvorschläge: - Roter und dunkler Klinker - Märkischer Klinkerverband - Dachneigung in Anlehnung an den Bestand 93 Theodor-Storm-Straße - Am Bölt

94 10. BLUMENSIEDLUNG 10.1 ÜBERSICHT Die Entwicklung der Blumensiedlung begann etwa ab 1927 mit der Bebauung verschiedener Siedlungen für die zahlreichen neuen Arbeitskräfte der Textilindustrie. Anders als in bisherigen Siedlungsgebieten wie z.b. der Busmaate findet sich hier ein neuer Bebauungstyp wieder, der Merkmale einer Gartenstadt aufweist. Besonders in drei Straßenzügen, der Rosenstraße, Margueritenstraße und Anemonenstraße, sind diese Merkmale noch besonders deutlich wahrzunehmen. Die Siedlung zeichnet sich aus durch die offene Bebauung mit Einfamilienhäusern, die Anlegung von Vorgärten sowie leicht geschwungene Straßenzüge und variierende Platzierung der Häuser, wodurch ein monotones Straßenbild verhindert wird. Zusätzlich dazu befinden sich in der Mitte der Straßen jeweils besondere Haustypen. Während die restliche Straße fast durchgehend mit einem Bautyp bebaut ist finden sich mittig jeweils größere Mehrfamilienhäuser, die teilweise zurückgesetzt sind, mit Wandscheiben verbunden und durch Torbögen geöffnet sind. Diese Art der Bebauung erzeugt ein abwechslungsreiches Straßenbild, das trotz gleicher Haustypen individuell gestaltet ist. 94 Übersicht - Blumensiedlung

95 Lage im Stadtgebiet blau hinterlegt = bereits denkmalgeschützt; rot = ausgewählte Gebäude 95 Übersicht - Blumensiedlung

96 10.2 ROSENSTRAßE Die Siedlung in der Rosenstraße umfasst insgesamt 19 Einfamilienhäuser und zwei Wohnblöcke aus dem Jahr 1928 und wurde von der Niedersächsischen Heimstätte in Auftrag gegeben. In der Mitte der Straße befinden sich zwei Wohnblöcke, die die sonst gleichmäßige Straßenansicht durchbrechen. Die Merkmale der Werkshäuser sind das spitze Satteldach mit abgetrepptem Giebel, die durchgehenden roten Klinker, die seitlichen Eingänge durch Erker sowie die leichte Mauerbänderung um das Erdgeschoss. Die Unterschiede zwischen den Haustypen sind geringfügig, so sind z.b. die Stufen im Giebel unterschiedlich dimensioniert, die Bänderung umschließt nicht immer das gesamte Erdgeschoss und die Erker sind als Runderker ausgeführt. Das mittig liegende Gebäude besteht aus zwei massiven Baukörpern, die mittig durch eine Ziegelmauer mit Spitzbogendurchgang verbunden sind. Die beiden äußeren Baukörper sind leicht vorgerückt und besitzen ein Satteldach mit geknicktem Giebel sowie deutlichem Giebelüberstand am Dachfirst. Unter dem Walmdach der mittleren Baukörper befindet sich ein einfaches Kranzgesims. Das Gebäude befindet sich größtenteils im Originalzustand, es wurden unter anderem lediglich die Fenster erneuert und die Dacheindeckungen ausgetauscht. 96 Rosenstraße - Blumensiedlung

97 Gemeinsam bilden diese Gebäude eine städtebauliche Einheit und fallen unter das Kriterium der Ortsgeschichte. Das Gebiet sollte mittels Regelungen im Bebauungsplan geschützt werden (d). 97 Rosenstraße - Blumensiedlung

98 Straßenansichten Gebäudetyp I Gebäudetyp II 98 Rosenstraße - Blumensiedlung

99 Gebäude in der Straßenmitte Ansicht Giebelseite 99 Rosenstraße - Blumensiedlung

100 Wirksamer Bebauungsplan: Kein B-Plan vorhanden Mögliche Festsetzungen: - Reines Wohngebiet - Offene Bauweise (Einzelhäuser) - Baugrenze entlang Bestandsbebauung - Satteldach - Anzahl der zulässigen Wohneinheiten begrenzen (Ausnahme: Nr ) - Giebelständige Platzierung Gestaltungsvorschläge: - Roter Klinker - Dachneigung von Rosenstraße - Blumensiedlung

101 10.3 MARGUERITENSTRAßE In der Margueritenstraße befinden sich insgesamt 16 Zweifamilienhäuser aus dem Jahre Auch diese Werksiedlung ist im Auftrag der Niedersächsischen Heimstätte gebaut worden. Die Wohnhäuser zeichnen sich aus durch den roten Klinker, die traufseitige Platzierung und den leicht angewinkelten Ausluchten im Erdgeschoss. Zusätzlich dazu zieht sich eine Ziegelbänderung mittig um das Erdgeschoss und die Fenster sind durch einfache Faschen umrandet. Die Gebäude wurden im Laufe der Jahre umgebaut. Unter anderem sind die Klinkerfassaden ausgetauscht worden, Teile der Ausluchten wurden abgetragen und in fast allen Fällen wurde der Eingangsbereich modernisiert. Auch hier befindet sich mittig in der Straße eine abweichende Bebauung. Die Gebäude zeichnen sich aus durch zwei giebelständige Häuser mit spitzem Satteldach, die jeweils einem niedrigen Durchgang verbunden sind. Auch hier gibt es jeweils einen Spitzbogendurchgang. Ein Gebäudeteil ist zusätzlich versetzt zur Straßenflucht platziert und schafft somit einen größeren Freiraum zur Straße. Hier greift das Kriterium der städtebaulichen Einheit als auch der Ortsgeschichte. Änderungen sollten mittels Regelungen im Bebauungsplan gesteuert werden (d). 101 Margueritenstraße - Blumensiedlung

102 Straßenansichten 102 Margueritenstraße - Blumensiedlung

103 Gebäude in der Straßenmitte 103 Margueritenstraße - Blumensiedlung

104 WIRKSAMER BEBAUUNGSPLAN Kein B-Plan vorhanden Mögliche Festsetzungen: - Allgemeines Wohngebiet (nur Doppelhäuser zulässig) - Traufständigkeit - 1 Vollgeschoss - Baulinie entlang Bestandsbebauung - Anpassung der Höhen an Bestandsgebäude - Geneigtes Dach (Satteldach mit etwa 60 Neigung) Gestaltungsmöglichkeiten: - Fassadengestaltung aus rotem Klinker - Symmetrische Fassadengestaltung 104 Margueritenstraße - Blumensiedlung

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