MZlP:IWALTERSDl Rev5.OIdoclFlaewLDeckblatt_Beschluss_ doc
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1 MZlP:WALTERSDl Rev5.OdoclFlaewLDeckblatt_Beschluss_ doc Revision 5.0 desflächenwidmungsplanes Wortlaut" und Erläuterung inkl. Flächenbilanz und Ba~landzonierungzum, Flächenwidmungsplan 5.0.,.{" ~ u 10 D MARKTGEMENDE BAD WALTERSDORF Bezirk Hartberg 8271 Bad Waltersdorf 2 Tel.: Fax: [} und \. \,, '... Architekt Dipl.-lug. Silvia Kerschbaumer-Depisch 8280 FüRSTENFELD, GRAZER PLATZ / , FAX 03382/ Mail: fllerstenfeld@team-depisch.at ZT/'DEPSCH Ql NGENEURTEAM ~
2 MZlP:WALTERSDl Rev5,OdocWortlaut_Erlauerung_Beschluss_ ,doc Seite: 1 ", '; NHALTSVERZECHNS '1,. " WORTLAUT " " PLANVERFASSER, PLANUNTERLAGE 4 l, d 1oi l,,d ABGRENZUNG DES BAULANDES WDMUNGSFESTLEGUNGEN ALLGEMENE FESTLEGUNGE\ Bauland Vollwerliges Bauland Aufschließungsgebiete Sanierungsgebiete Sondemutzungen im Freiland Verkehrsflächen Maßnahmen zur aktiven Bodenpolitik Mobilisierungsplan Baulandanalyse / Baulandzonierung WDMUNGSÄNDERUNGEN NACH BEREiCHEN Bereich KG Waltersdorf Bereich KG Wagerberg Bereich KG Leitersdorf Bereich KG Hohenbrugg NUTZUNGSBESCHRÄNKUNGEN 19 L ERSCHTLCHMACHUNGEN VON ÜBERÖRTLCHEN GEGEBENHErrEN ERSCHTLCHMACHUNG M FLÄCHENWiDMUNGSPLAN NKRAFTTRETEN DES FLÄCHENWDMUNGSPLANES 21 7 PLANUNGSGRUNDLAGEN GESETZLCHE GRUNDLAGEN ÜBERÖRTLCHE RAUMPLANUNG AUFSCHLEßUNGSGEBETE Ersichtlichmachungen Flächen und Objekte für die Nutzungsbeschränkungen bestehen gemäß 22, Absatz 7, Ziffer 2 ROG Anlagen und Einrichtungen für öffentliche und kulturelle Zwecke gemäß 22, Absatz 8, ROG Abwasserentsorgungskonzept BEKANNT GEGEBENE BAUVORHABEN UND PLANUNGSNTERESSEN BESTANDSAUFNAHME UND BESTANDSAUFNAHMEPLAN 27 8 BESCHREBUNG DER BERECHE 28 Arch.-Büro 01 Silvia Kerschbaumer-Oepisch, Grazer Platz 5, 8280 Fürstenfeld
3 MZlP:WALTERSDl Rev5.OdocWortlaul_Erlauerun9_Beschluss_ doc Seite: KG WALTERSDORF KG WAGERBERG KG LETERSDORF KG HOHENBRUGG 30 9 PLANBELAGEN 31 --, "l 10 FLÄCHENBLANZ M WOHNBAU BERECHNUNGEN ENWENDUNGSBEHANDLUNG DER MG BAD WALTERSDORF, AUFLAGE l VOM BS ANHANG 52 - İ 12.1 LSTE DER PLANUNGSBEKANNTGABEN ~ nri -tn Arch.-Büro 01 Silvia Kerschbaumer-Oepisch, Grazer Platz 5, 8280 Fürstenfeld
4 MZlP:\WALTERS Rev5.O\docWortlaut_Erlauerung_Beschluss_ doc Seite: 3 O. 1.,,1.. j,j j Verordnung iiber die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Bad Waltersdorf am beschlossene Revision des Flächenwidmungsplan 5.0 samt zeichnerischer Darstellung Verfahrensablauf: Einleitung der Revision des Flächenwidmungsplanes 5.0 mit Beschluss am.2ß.. uli.2006 Planungsbekanntmachung vom bis Beschluss des Gemeinderates der Marktgemeinde Bad Waltersdorf über die Auflage der Revision 5.0 am Auflage des Flächenwidmungsplanes: Beschluss des Gemeinderates der Marktgemeinde Bad Waltersdorf über die Einwendungen zum Flächenwidmung~.pl_Cn,S.O ft ~ C:'~\ \i',,:.t f~. t.. und Endbeschluss am und ~'\'<r "" "\;~. 27.\~ktf2n08. U Genehmigung durch das Amt der Stmk. LReg....vt,~".','i.. 12 Nov. Z008 -.,,... /,,/ Rechtskraft der ReVSion 5.0 :.... j Arch.-Büro 01 Silvia Kerschbaumer-Depisch, Grazer Platz 5, 8280 Fürstenfeld..,/
5 , :n MZP:\WALTERSD\ Rev5.O\docWortlaut_Erlauerung_Beschluss_ doc Seite: 4 WORTLAUT 1 - Planverfasser, Planunterlage f, f' 1:>1...,,,... Arch.-Büro D Kerschbaumer-Depisch Grazer Straße Hartberg Der Flächenwidmungsplan 4.0 vom (verfasst von Arch. D Silvia Kerschbaumer-Depisch, 8280 Fürstenfeld) wird, basierend auf der Pangrundlage M 1/5000 BEV-DKM Stand Oktober 2006, inkl. Gebäudenachführungen Stand uni 2007 (eigene Erhebungenl Bauakte der Gemeinde), wie anschließend im Wortlaut angeführt, abgeändert und erweitert. 2 - Abgrenzung des Baulandes Die zeichnerische Darstellung bildet einen integrierten Bestandteil der Verordnung. Die räumliche Gliederung der von der Änderung betroffenen Gebiete werden t. Stmk. Raumordnungsgesetz, 22, in Bauland, Freiland und Verkehrsflächen dargestellt. Die Abgrenzung des Baulandes erfolgt im Allgemeinen deckungsgleich mit den aus den Planunterlagen ersichtlichen Grundstücksgrenzen.. /<., ". Wenn die Baulandgrenze~ nicht ~en Grundgrenzen entspreche)fl~i~~'?,i~~~:,, naue Abgrenzung dem Flachenwdmungsplan zu entnehmen bzyt. slr.d~ dleer-' \ fo~derlichen K?ti~rungen in der Pla~.beilage dargestellt. Dies k~ri1d~5,f.,'.',a,n ",) sem, wenn Telflachen von Grundstucken als Bauland ausgewi si.n *~tden:.<.>/. ~~,' ~t; :./ 3.1 Allgemeine Festlegungen Bauland n gewässernahen Bereichen ist ein mind. 10,00 m breiter Streifen, gemessen ab der Böschungsoberkante, von Bebauungen und ntensivnutzungen freizuhalten. Arch.-Büro D Silvia Kerschbaumer-Depisch, Grazer Platz 5, 8280 Fürstenfeld ~
6 . <..... MZlP:WALTERSDl Rev5.OldocWortlaut_ErlauerunQ_Beschluss_ doc Seite: 5 Ebenso ist ein 10 m breiter Streifen an Waldrändern von einer Bebauung frei zu halten. Für Bauflächen in extremer Hanglage muss vor der Erteilung einer Baubewilligung ein Bodengutachten eingeholt werden. Bauland lässt sich in folgende Kategorien differenzieren: Auffüllungsgebiete, Aufschließungsgebiete, Sanierungsgebiete und vollwertiges Bauland Vollwertiges Bauland (Gem. 23 Abs. 1 Stmk. ROG 1974 i. d. F. LGB. Nr. 47/2007) Als Vollwertiges Bauland dürfen nur Grundflächen festgelegt werden, die dem voraussichtlichen Baulandbedarf der Gemeinde entsprechen. Vollwertiges Bauland sind alle Baulandflächen, die nicht ausdrücklich als Aufschließungsgebiete festgelegt sind. Alle Bereiche außerhalb der Geltungsbereiche für Bebauungspläne sind bereits überwiegend bebaut. Allfällige Zu- und Umbauten und/ oder vereinzelte Neubauten sind an den Bestand anzupassen. n diesen Siedlungsgebieten sind keine Festlegungen im Sinne des 27/1 erforderlich. Die durchschnittliche Bauplatzgröße soll 950 m 2 nicht überschreiten Aufschließungsgebiete (Gem. 23 Abs. 3 Stmk. ROG 1974 i. d. F. LGB. Nr. 47/2007) Als Aufschließungsgebiete werden gemäß 23 Abs. 3 Stmk. ROG j~ner Grundstücke ausgewiesen, die zur Zeit der Planerstelung mangelhaft er- 'c schlossen sind, die Parzelierung fehlt, oder das öffentliche nteresse (wirtl ~~.. schaftliche und siedlungspolitische nteressen und dergleichen) der Verwendung als vollwertiges Bauland entgegenstehen. Die Zuordnung der Ausweisungsgründe erfolgt im Kaptitel 3.2 "Widmungsänderungen nach Bereichen" Sanierungsgebiete (Gem. 23 Abs. 4 Stmk. ROG 1974 i. d. F. LGB. Nr. 47/2007) ;';.ff,..:-,~' Gebiete bei denen Maßnahmen zur Beseitigung von Mängeln notwendig sind, da sie gesundheitsschädliche Folgen haben oder die Sicherheit gefährden. Zur Beseitigung von Mängel wird eine Frist von 15 ahren (Fristbeginn Rechtskraft Revision 5.0) festgesetzt. Lärmsanierungsgebiete.... Es sind entlang der Verkehrsträger SG Lärm ersichtlich gemacht. Entsprechende Maßnahmen zur Lärmminderung (z. b. Lärmschutzfenster, passiver/aktiver Lärmschutz, zentraler/nicht zentraler Bereich) sind umzusetzen. Arch.-Büro 01 Silvia Kerschbaumer-Depisch, Grazer Platz 5, 8280 Fürstenfeld
7 ,,..,.... "" ; u;/ L MZP:WALTERSDl01 OB061Rev5.OdocWortlaut_Erlauerung_Beschluss_ doc Seite: 6 m zentralen Bereich sind passive Lärmschutzmaßnahmen z. B. Lärmschutzfenster umzusetzen. Außerhalb der zentralen Bereich ist die Lärmfreistellung des gesamten Bauplatzes gefordert, wenn er im Bauland liegt. Hochwassersanierungsgebiete Laut der aktuellen Hochwasseruntersuchung liegen einige bestehende Baugebiete im HG 30 und HQ 100 Bereich. Diese wurden als Sanierungsgebiet Hochwasser ausgewiesen Sondernutzungen im Freiland (Gem. 25 Abs. 2 Stmk. ROG 1974 i. d. F. LGB. Nr. 47/2007) Die Festlegung von Sondernutzungen im Freiland sind aus der Planbeilage zu entnehmen. Es sind folgende Sondernutzungen im Freiland ausgewiesen: öffentlicher Park Gstk.-Nr. 1580, 1575, 1554, 25/5, 1552, 1553, 27/1, KG Waltersdorf öffentlicher Park Gstk.-Nr. 2260, 2261, 2259, KG Hohenbrugg Campingplatz Gstk.-Nr. 2839, 2840, 2841, 3387, 3388, 3383,.201, KG Leitersdorf Auffüllungsgebiete Gstk.-Nr. 2221/2, 2215/1, 2208, 2046/4, 2037/1, 2036/2, 2038/3, 2039/1, KG Hohenbrugg Auffüllungsgebiet Gstk.-Nr. 752/3, 751/3, 751/2, 750, 752/5, 751/1 3220, 747/3, KG Leitersdorf Erholungsfläche Gstk.-Nr. 2965, 928/2, KG Leitersdorf Fußball Gstk.-Nr. 1565,.106, KG Waltersdorf Friedhof Gstk.-Nr. 1565,.106, KG Waltersdorf Heizwerk Gstk.-Nr. 2923, 2922, KG Waltersdorf Kläranlage Gstk.-Nr. 3670, KG Leitersdorf Kläranlage Gstk.-Nr. 2444/2, KG Hohenbrugg Sportflächen Gstk.-Nr. 2952, 2955, 2775, 2776, 2779, 1787, 2782/1, 2784, 2785, 2788, 2789, KG Waltersdorf Sportflächen Gstk.-Nr. 776/35, 1216/3, KG Leitersdorf Sportflächen Gstk.-Nr. 2479, KG Hohenbrugg Golfplatz diverse Grundstücke, KG Leitersdorf.. Arch.-Büro 01 Silvia Kerschbaumer-Depisch, Grazer Platz 5, 8280 Fürstenfeld
8 Verkehrsflächen (Gem. 24 Stmk. ROG1974 i. d. F. LGB. Nr.47/2007) Mz\P:WALTERSDl lRevS.O\doclWortlauLErlauerung_Beschluss_ doc Seite: 7 Flächen, die für die Abwicklung des ruhenden und fließenden Verkehrs dienen, sowie für die Aufschließung des Baulandes und des Freilandes vorgesehen sind. Seitens der FA 18A wird festgehalten: Oll Hinsichtlich des ndustrie- und Gewerbegebietes an der L401 ist betreffend SPAR-Markt ~ die bestehende Anbindung zu verwenden und ~ diese erforderlichenfalls auf Kosten des Verursachers an Art und Ausmaß der Nutzung anzupassen. n Betreffend das bestehende L(/1) an der L401 ist vor konkreter Nutzung ein Verkehrskonzept unter Berücksichtigung einer möglichen Erweiterung der ndustrie- und Gewerbeflächen der FA 18A vorzulegen, bei der eine zentrale Zufahrt bzw. die Zufahrt über den Bestand unter Anpassung der Anbindung vorzusehen ist Maßnahmen zur aktiven Bodenpolitik (Gem. 26 Stmk. ROG 1947 i. d. F. LGB. Nr. 47/2007). on Ul1 - '~l '-. Gemäß 3 des Örtlichen Entwicklungskonzeptes wurden foger,lde"f\1ohilisie.., rungsmaßnehmenfestgelegt. {.i:! /, ~,' - '-'>.~,,g... ~,--' Zur Sicherstellung einer forcierten Siedlungsentwicklung für die Siedlungsschwerpunkte wird für Neuausweisungen die 26 Maßnahme in Form von Baulandverträgen oder Bebauungsfristen (für Flächen über m 2 ) festgelegt. Für Flächen unter 3000 m 2 sind Eigenbedarfserklärungen oder Baulandverträge seitens der Grundeigentümer zu unterzeichnen. Für bestehende unbebaute Baulandbereiche über m 2 ist örtlich abzuwägen, welche 26 Maßnahme im Sinne einer planmäßigen Entwicklung und unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Möglichkeiten der Gemeinde die geeignetste ist. Die Zuordnung der Maßnahmen sowie der Festlegungen für den fruchtlosen Fristablauf erfolgt in der folgenden Tabelle. Privatwirtschaftliche Maßnahmen sowie Fristen wurden weiters im Mobilisierungsplan grafisch dargestellt. Die Bebauungsfristen sind ebenso im Flächenwidmungsplan ersichtlich. Für die laut 26b St. ROG mobilisierten Grundstücke, wird festgehalten, dass jene nach Ablauf der vorgegebenen Bebauungsfrist im Ganzen oder in Teilabschnitten um einen üblichen und wertgerichteten m 2 Preis anzubieten sind. Frist: 14,76 ha Eigenbedarf: 2,30 ha Arch.-Büro D Si/via Kerschbaumer-Depisch, Grazer Platz 5, 8280 Fürstenfeld
9 3.1.8 Mobilisierungsplan MZlP:WALTERSDl Rev5.O\docWortlaut_Erlauerung_Beschluss_ doc Seite: B j - t=;;l 1_ Arch.-Büro 01 Silvia Kerschbaumer-Oepisch, Grazer Platz 5, 8280 Fürstenfeld
10 L-- L-..- L- L- L- ~ L--.l ~ L- L L L l ~~- L Bereich KG Name Gstk.-Nr Hohenbruqq Hohenbruqq Leitersdorf Leitersdorf Leitersdorf Waqerberq 930/ Waqerben: Waqerberq Waqerberq Waltersdorf Waltersdorf Waltersdorf Waltersdorf Waltersdorf Waltersdorf Waltersdorf Mobilisierungsplan Marktgemeinde Bad Waltersdorf, Revision 5.0 Unbebaute Grundstücke größer 3000m 2 - und neu gewidmete Grundstücke - 26 Maßnahmen m 2 d Widmung Baulan Dichte von bis DA L(WA) DA L(WA) DA Frau Hasnöhrl 2757/ L(WA) DA 2763/ WA DA E DA E E / E / L(WR) L(WR) DA 2738/ L(WR) DA L(WR) DA E DA 1242/ L(WR) DA L(WR) DA Eigentümer, Erläuterungen 26 Adresse Bestand/Neu Maßnahme Freithaler Fritz, Lichtenwald 5, 8264 Hainersdorf Maria Rieglbauer, Hohenbrugg 48, 8271 Bad Waltersdorf Alfred u. Anna Thaler, Wagerberg 77, 8271 Bad Waltersdorf Marktgem. Bad Waltersdorf, Hauptplatz 2, 8271 Bad Waltersdorf Werner u. Karin Pieber, Wagerberg 75, 8271 Bad Waltersdorf Herbert u. Gabriele Fuchs, Wagerberg 139, 8271 Bad Waltersdorf Hermann u. Berta Brünner, 8271 Bad Waltersdorf 60 Franz u. utta Krump, Wagerberg 66, 8271 Bad Waltersdorf Franz u. utta Krump, Wagerberg 66, 8271 Bad Waltersdorf Bretterklieber GmbH, Obersaifen Pöllau ' Bretterklieber GmbH, Obersaifen Pöllau ~, Herbert u/~'abhele Fuc'Ms.;.::v.yagerberg 139, 8271' Bad VVa!te;.sdoli~,,\ 01 Kurt Ui.::rvargaretneWeyär" Hiooelstraße 3:1., MÜn'~hen O~ Kurt u\m{~rga'rethe Weyeri Hippelstraße:~T, M'i;ulchen Fristbeginn tw. Bestand Veräußerungsinte tw. neu resse Bestand Bebauungsfrist E Bestand Bebauungsfrist E fruchtloser bebaut Fristablauf seit abgabe Bestand Bebauungsfrist E Rückwidmung Bestand gehört der Gemeinde Bestand Bebauungsfrist Bestand Bebauungsfrist Bestand Bebauungsfrist 1 Bestand Bebauungsfrist 1 Bestand Bebauungsfrist 1 Bestand Bebauungsfrist 1 Bestand Bebauungsfrist E Bestand Bebauungsfrist E Bestand Bebauungsfrist Bestand Bebauungsfrist E Bestand Bebauungsfrist E nvestitions- nvestitionsabgabe nvestitionsabgabe nvestitionsabgabe nvestitionsabgabe nvestitionsabgabe nvestitionsabgabe nvestitionsabgabe nvestitionsabgabe nvestitionsabgabe nvestitionsabgabe nvestitionsabgabe nvestitionsabgabe nvestitionsabgabe '...:~._--+ 1 von 3 P:WALTERSDl Rev5.01xsUnbebaute_GsL _Beschluss.xls Bad Waltersdorf
11 i...-. ~ l...- L...l i...- L... L-..l L.-..j L.-..j L- L L- L--. L... L... L- L- L- L-- ~ ' Bereich m 2 KG Name Gstk.-Nr B d Widmung auan Waltersdorf L(WA) Dichte von bis 004 Eigentümer, Adresse ohann u. Maria Reichart, 8271 Bad Waltersdorf 288 Erläuterungen 26 F. t". fruchtloser ns beginn. Bestand/Neu Maßnahme Fnstablauf Bestand Bebauungsfrist E Rückwidmung bebaut seit Waltersdorf Waltersdorf Waltersdorf Waltersdorf Waltersdorf ' 2891/ Waltersdorf Waltersdorf Waltersdorf Wagerberg 1463/ Wagerberg Wagerberg 630/ Wagerberg Wagerberg 1312/ L(WA) L(E) WR L(/1) L(/1 ) /1 1/1 1/1 00 WR WA WA WA Friedrich Rath, 8271 Bad Waltersdorf 86 Oststeir. Thermalwasser Verwertungs gmbh, 8271 Bad Waltersdorf 86 ohann u. Maria Reichart, 8271 Bad Waltersdorf 288 Christian agerhofer, 8271 Bad Waltersdorf Kurt u. Margarethe Weyer, Hippeistraße 37, München Franz Teuschler, 8271 Bad Waltersdorf 165 Franz Teuschler, 8271 Bad Waltersdorf 165 Franz Teuschler, 8271 Bad Waltersdorf 165 ohann u. Gertrude Genser, Wagerberg 59, 8271 Bad Waltersdorf Gerhard u. Anna Thaler, Wagerberg 52, 8271 Bad Waltersdorf Roswitha u. ohann Fiedler, Wagerberg 39, 8271 Bad Waltersdorf Anna Schuh, Wagerberg 20, 8271 Bad Waltersdorf Franz Kohlhauser, Schlossgasse 18/2, 3830 Waidhofen/Thaya Bestand Bestand Bestand Bestand Bebauungsfrist Bebauungsfrist Bebauungsfrist Bebauungsfrist Bestand Bebauungsfrist E Bestand Bestand Bestand Neu Neu Neu Neu Neu Bebauungsfrist Bebauungsfrist Bebauungsfrist Veräußerungsinte resse Eigenbedarf Eigenbedarf Eigenbedarf Veräußerungsinte resse E E Rückwidmung nvestitionsabgabe nvestitionsabgabe nvestitionsabgabe nvestitionsabgabe nvestitionsabgabe nvestitionsabgabe nvestitionsabgabe nvestitionsabgabe nvestitionsabgabe Wagerberg Wagerberg 1 725/ ' Waltersdorf 12719/ L(WA) L(WA) WR 004 DA Payerl Herbert Schaffer Oskar, Wagerberg 8, 8271 Bad Waltersdorf ~--... Franz u. osef~'%f.e1m~f,'82'l>~ad Waltersdorf 18'2 ',',. Neu Neu Neu Bebauungsfrist Bebauungsfrist Eigenbedarf E E nvestitionsabgabe nvestitionsabgabe 64157' Waltersdorf 12746/ Wagerberg 1 728/ WR L(WA) Maria Klingerl.:g 2#{B~d"Wc3lterSdOrf245 ~:\,0," -.,, Franz u. Leop'l;>ldine. 'Stumpfe'!, " / ",. Waqerberq 101\<g271 Bad Wa'ltersdorf. Neu Neu Veräußerungsinte resse Bebauungsfrist E nvestitionsabgabe von 3 P:WALTERSDl Rev5.01xsUnbebaute_GsC _Beschluss.xls Bad Waltersdorf
12 L-...! L-----.! L--.. L_~ L- i _ L_ 1 i 1 i j Bereich Dichte m 2 KG Name Gstk.-Nr Widmung von Bauland bis Wagerberg 1310/ Da 0.4 Franz u. rmgard Harmtod, Wagerberg 2, 8271 Bad Waltersdorf Wagerberg 1307/ Da 0.4 Gerhard Schaffer, Wagerberg 14, 8271 Bad Waltersdorf Wagerberg 4/1, L(WA) 0.4 ohanna u. Franz Neuhold, Wagerberg 29, 8271 Bad Waltersdorf Eduard u. Elfriede Hauer, Wagerberg 4, Wagerberg 1450/ Da Bad Waltersdorf Waltersdorf /1 0.6 Fa. Kindermann, 8271 Bad Waltersdorf Waltersdorf WA 0.4 Erich u. Eleonore Svoboda, 8271 Bad Waltersdorf Waltersdorf WA 0.4 Adelheid Mauerhofer, 8271 Bad 780/10 Waltersdorf 126 ohann Purkarthofer, Leitersdorf 90, Leitersdorf 780/ Da / Bad Waltersdorf Hohenbrugg 2091/ Da 0.4 Alois Rath, Lichtenwald 3, 8264 Hainersdorf Wagerberg Da 0.4 Oskar Schaffer, Wagerberg 8, 8271 Bad Waltersdorf Eigentümer, Erläuterungen 26 Adresse BestandiNeu Maßnahme fruchtloser bebaut Fristbeginn Fristablauf seit Neu Bebauungsfrist Rückwidmung Neu Eigenbedarf Neu Bebauungsfrist Neu Eigenbedarf 1 Neu Eigenbedarf 1 Neu Eigenbedarf Neu Eigenbedarf Neu Bebauungsfrist E nvestitionsabgabe nvestitionsabgabe Neu Eigenbedarf 1 Rückwidmung Neu Eigenbedarf 1 Rückwidmung Wagerberg E 0.4 Wilfinger Patrik Neu Eigenbedarf 1= nkrafttreten des Flächenwidmungsplanes 5.0 E =Erfüllung des Aufschließungserfordernisses 1:. '.h,. ',,~,""-"';,'''''..",,:-, von 3 P:WALTERSD\ Rev5.OxlsUnbebaute_GsC _Beschluss.xls Bad Waltersdorf
13 MZlP:WALTERSDl \Rev5.OdocWortlaut_Erlauerung_Beschluss_ doc Seile: Baulandanalyse Baulandzonierung Zielsetzung:.. ~ Das geeignete Planungsinstrument zur Erreichung der angestrebten Siedlungsstruktur festzulegen. ~ Das ausgewiesene Bauland wird in einzelne Baulandzonen untergliedert Planungsinstrumentarien: Bebauungsplan Die Erstellung von (Teil-) Bebauungsplänen ist grundsätzlich für größere, zusammenhängende, unbebaute Gebiete mit fehlender Parzelierung, Aufschließung und Gestaltungskonzept erforderlich. Für jene Baugebiete, in denen kein Bebauungsplan erforderlich ist, tritt die Bebauungsfrist (bei Grundstücken größer als m 2 ) mit inkrafttreten des Flächenwidmungsplanes 5.0 in Kraft. Für jene Baugebiete, in denen ein Bebauungsplan erforderlich ist, tritt die Bebauungsfrist mit Rechtskraft des Bebauungsplanes in Kraft. l 1 j Die Erstellung von (Teil-) Bebauungsplänen wird für folgende Bereiche'festgelegt: <~.:.;., ", Aufschließungserfordernisse: A: Grundstücksteilung Zuständ ig keit: Grundeigentümer B: mangelnde Erschließung Zuständigkeit: Grundeigentümer C: Hochwasserfreistellung Zuständigkeit: Hochwasserschutz/Grundeigentümer KG Leitersdorf: f (:;:t).~r>i' l", i (;} \~':. \.~~, \/t~ " "'", ~[.,."'... -' E: mmissionsfreistellung/geruch oder Lärm Zuständigkeit: Grundeigentümer X: Zur Sicherstellung der geregelten Bebauung einer größeren unbebauten Fläche, wurde die Erstellung eines Bebauungsplanes festgelegt. Zuständigkeit: Gemeinde Ein rechtsgültiger Bebauungsplan für die Gstk.-Nr. 1219, 1233/2, 3881, 3880, 3883,2763, 3888 ist vorhanden. Für die Grundstücke 3403,3401,3395, 2757/8,2757/2 wurde das Aufschließungserfordernis im Zuge einer zwischenzeitlichen Zonierungsänderung aufgehoben. Bereich Widmung Gstk.-Nr. Aufschließungs- Bebauungsplan Zuständigkeit erfordernisse 1 L(WA) 1165 A, B Grundeigentümer.-".., 'l Arch.-Büro 01 Silvia Kerschbaumer-Depisch, Grazer Platz 5, 8280 Fürstenfeld
14 .., j.. MZlP:WALTERSDl Rev5.O\docWortlaut_Erlauerung_Beschluss_ doc Seite: 10..., L(DO) 3655/1, 3658, A, B Grundeigen tümer 3 L(WA) 3629,3627, A, B Grundeigen- 3622/1, 3621, tümer 3612, L(WA) 2762/6,2757/7, A,B Grundeigen- 2758/3, 2758/2, tümer 2762/5.. ''''\,...,. i j ḷ ḷ l Arch.-Büro 01 Silvia Kerschbaumer-Oepisch, Grazer Platz 5, 8280 Fürstenfeld
15 :1 '1 "1 L '1 j l l.,.., , KG Wagerberg: MZP:WALTERSDl Rev5.OdocWortlaul_Erlauerung_Beschluss_ doc Seite: 11 Bebauungsrichtlinien bestehen für die Grundstücke 780, 777/1, 813/2. Bebauungspläne bestehen für die Grundstücke 740FF. Bereich Widmung Gstk.-Nr. Aufschließungs- Bebauungsplan Zuständigkeit erfordernisse 5 L(WA) 4/2, 5, 1285/3 A, B X Gemeinde 6 L(WR) 751/3 A, B Grundeigentümer 7 L(WA) 738, 725/1, 728/1 A,B X Gemeinde,.. KG Waltersdorf: ~~.,~,'/1. Rechtskräftige Bebauungspläne bestehen für die Gstk.-Nr. 2726, 2728/\1,; ~,> 294/2, 2846, Auf den Grundstücken 2907, 2880, 2853, 2852,2851, 2850,2849 bestehen die Gebäude dem Golfplatz zugehörig. Bereich Widmung Gstk.-Nr. Aufschließungs- Bebauungsplan Zuständigkeierfordernisse ten 8 L(WR) 1208/1, 1206, 1208/2, A, B Grundeigen- 1219,1220/1,1115/2, tümer 1215/4 9 L(WR) 1165/2, 1163/3, A, B, Grundeigen- 1162/2,1156,1157/1, tümer 1162/1 A L(WA) 1182/1, 1182/2 A Grundeigentümer 10 L(WR) 957/1, 960/2, 963, A, B Grundeigen- 962, 961, 956/1, tümer 955/1, 966, 965, 964, 969/2, 969/1, 967/1, 967/2, 954/2, 976/3 11 L(WR) 2739, 2738/1 A, B X Gemeinde 12 WA 62/1 A, B Grundeigentümer 13 L(WR) 2760, 1229/1, 2756, A, B Grundeigen- 2755/3, 2759 tümer 14 L(WA) 2714,2715,2731, A, B X Gemeinde 2732 Arch.-Büro 01 Silvia Kerschbaumer-Oepisch, Grazer Platz 5, 8280 Fürstenfeld
16 ...".. MZP:WALTERSDl010806Rev5.O\docWortlaut_Erlauerung_Beschluss_ doc Seite: 12 i-,,,, Be- Widmung Gstk.-Nr. Aufschlie- Bebauungs- Zuständigreich ßungs- plan keiten erfordernisse 15 L(WR) 2764, 1242/2, A, B Grundei- 1242/1, 1224/1, gentümer L(WA) 2649, 2645, 2644, E Grundei- 2641,2635,2634 gentümer :-1 l "j l, 17 L(1/1) 2895, 2894, 2891 A Grundeigentümer Bereich KG Hohenbrugg: Bereich Widmung Gstk.-Nr. Aufschließungs- Bebauungsplan Zuständigerfordernisse keiten 19 L(WA) 2254, 2247 A, B Grundeig~ntümer',/.,'. <,";-' -',-~ ',,-.:. Bebauungsrichtlinien (~} ~'.. 20 Für den Bereich Gstk.-Nr. 813/2 KG Wagerberg sind Beba~~gsr~cl1t1inien zu erlassen. ~:\~~\ \ ~.. : Es wird das Zonierungsmittel der Erstellung von Bebauungsrichtliniertim fl~- ~;:. chenwidmungsplan festgehalten um eine optimale Einbindung der Bei3äilg.~ ~' in das Orts- und Lanschaftsbild zu gewährleisten. n diesen Bebauungsrichtlinien sind Vorgaben betreffend Proportionen, Dachform, Höhe, Fassadengestaltung und Materialwahl zu Treffen. m Bezug auf die Geschoßzahl wird diese mit Erdgeschoß und maximal ausgebautes Dachgeschoß festzulegen sein, wobei die Höhenlage der Firstkante des Bestandes als maximale Obergrenze zu sehen ist. Als Dachform bietet sich die Fortsetzung eines Satteldaches parallel zum Hang an, wobei die Gliederung durch einen Quergiebel in ähnlicher Form wie beim Bio-Termen Hotel denkbar ist. Die ortsübliche Materialwahl der Fassade (Putz in Pastellfarbtönen) sollte in diesem Bereich fortgesetzt werden, um die Einheitlichkeit des Bebauungsgebietes zu gewährleisten. Durch die Größe des ausgewiesenen Grundstückes, ist die maximal errichtbare Kubatur eingeschränkt. Damit ist ein im Vergleich zum Bestand wesentlich kleinerer Baukörper umsetzbar. Dieser bildet als "Ausläufer" den Übergang in den freien Landschaftsraum. Durch die Zielsetzung des Bauwerbers, eine kleine Wellnessanlage der besonderen Art mit Gesundheitsprodukten anzubieten, ist auch eine entsprechende Grünraumgestaltung vorgesehen und mitgeplant. Aufhebung der Festlegung als Aufschließungsgebiet Als Voraussetzung für die Aufhebung von Aufschließungsgebieten wird festgelegt, dass die dafür angefü~lrten und festgestellten Gründe für diese Festlegung vor Beschlussfassung nach 23 Abs. 3 Stmk. ROG (Aufhebung von Aufschließungsgebiet) jeweils - bezogen auf das gesamte Aufschließungsgebiet oder auf die betreffenden Teile desselben - entfallen sein müssen. Arch.-Büro 01 Silvia Kerschbaumer-Depisch, Grazer Platz 5, 8280 Fürstenfeld
17 "lf MZlP:WALTERSDl Rev5.0docWortlaul_Erlauerung_Beschluss_ doc Seile: Widmungsänderungen nach Bereichen Eine planliche Gegenüberstellung von Flächenwidmungsplan 4.0 und 5.0 wurde unter Punkt Planbeilagen eingefügt. 111 Weitere Umwidmungen beziehen sich auf Dichteanpassung, Entfall von Aufschließungserfordernissen und Anpassungen an das Stmk. ROG 1971 i. d. g. F. 47/2007 bzw. die Bebauungsdichteverordnung LGB. 38/1993 i. d. F. 61/2003. Geringfügige Abweichungen, die sich durch Kataster ergeben sind ebenfalls nicht im Detail angeführt Bereich KG Waltersdorf Gstk.-Nr. von Widmung (4.0 + Änderungen) in Widmung (5.0) Umwidmungen Freiland in Sondernutzung und Sondernutzung in Freiland -~_.- "(li 2922, 2932 beide Teilfläche L SF-Heizwerk Umwidmungen Bauland in Freiland und Freiland in Bauland rslk.-nr. von Widmung (4.0 in Widmung Anmerkungen + Änderungen) (5.0) 2719/2 (TF) L WR 0,2-0,4 Baulandwunsch 10.'l 2746/1 (TF) L WR 0,2-0,4 Baulandwunsch (TF) L 1/1 0,2-0,6 Baulandwunsch (TF) L WA 0,2-0,4 Baulandwunsch (TF) L WAO,2-0,4 Baulandwunsch /1 L(WA) 0,2-0,4 WA 0,2-0,4 Erfüllung der Aufschließungserfordernisse 12728/1, 2726 L(WR) 0,2-0,4 WR 0,2-0,4 Erfüllung der Aufschließungserfordernisse..- ~ L P Widmungswunsch /1 L Baulandrücknahme 66,uf '... Arch.-Büro 01 Silvia Kerschbaumer-Depisch, Grazer Platz 5, 8280 Fürstenfeld
18 MZP:WALTERSDl Rev5.0docWortlaut_Erlauerun9_Beschluss_ doc Seile: 14 Gstk.-Nr. von Widmung (4.0 in Widmung Anmerkungen + Änderungen) (5.0) 971, 973/1 L(WR) 0,2-0,4 L Baulandrücknahme 64.,.., uul..., ~ 2777, 2778 SPO E Widmungswunsch in der Auflagefrist 813/2 L E 0,2-0,6 Baulandwunsch , 2630,2626, WA 0,2-0,4 SGHWWA Diese Umwidmung kam auf- 2625, 2624, 2620, 0,2-0,4 grund der neuen Hochwas- 2613,1600,1588, seruntersuchung zu Stande. 1579, 2622 TF, 1602/1 TF,.121, 1589/2 TF, 1551/2, 1551/1, KG 0,3-1,0 SGHW KG Diese Umwidmung kam auf- 1549/2, 1548/4, 0,3-1,0 grund der neuen Hochwas- 1544,1543,1539, seruntersuchung zustande: 1538,1537,1536, 1535, 1520/3, -t. 't:<.105/2,.105/1, 1522/2, 1521,, ~'. 1520/1,.139, :.: 1519,1518,04,....~ 27/2,.5,2468/2,.116 i.-l '1 j -,.,,. -,... -, Arch.-Büro 01 Silvia Kerschbaumer-Oepisch, Grazer Platz 5, 8280 Fürstenfeld
19 -... MZlP:WALTERSDl Rev5.OdocWortlaut_Erlauerung_Beschluss_ doc Seite: Bereich KG Wagerberg Umwidmungen Freiland in Sondernutzung und Sondernutzung in Freiland Gstk,-\r. von Widmung (4,0 in Widmung Anmerkungen + Änderungen) (5.0) -~ 707/1 SF-SPO L Bestandsanpassung.. '- -d -, _.", "" Umwidmungen Bauland in Freiland und Freiland in Bauland. " Gstk.-Nr. von Widmung (4.0 in Widmung Anmerkungen \:~\_"_ <;:',' / + Änderungen) (5.0) -'<',,~... - '",..c 1342,1341,1338 Da 0,2-0,4 L Baulandrücknahme 682/4,682/6, L WA 0,2-0,4 Bestandsausweisung 682/3, 702/4 846/1 843/1, 843/2 L(E) P Bestandsausweisung 463,464,465,461 L 000,2-0,4 Baulandwunsch 1 jeweils TF 1357 (TF) L WR 0,2-0,4 Baulandwunsch 3 630/3 (TF) L WA 0,2-0,4 Baulandwunsch (TF) L WA 0,2-0,4 Baulandwunsch /1 (TF) L WA 0,2-0,4 Baulandwunsch L L(WA) 0,2-0,4 Baulandwunsch 8 725/1, 728/1 L L(WA) 0,2-0,4 Baulandwunsch 9 und /1 (TF) L 000,2-0,4 Baulandwunsch (TF) L Da 0,2-0,4 Baulandwunsch /3 L L(WA) 0,2-0,4 Baulandwunsch 16A 4/2,5 L L(WA) 0,2-0,4 Baulandwunsch 16B ~, j 1450/2 00 L Baulandrücknahme /1 L 000,2-0,4 Baulandwunsch 18 Arch.-Büro 01 Silvia Kerschbaumer-Oepisch, Grazer Platz 5, 8280 Fürstenfeld
20 'i,.,-1 Mz\P:WALTERSDl Rev5.OdoclWortlaul_Erlauerung_Beschluss_ doc Seite: 16 1.,.,, "1., Gstk.-Nr. von Widmung (4.0 in Widmung Anmerkungen + Änderungen) (5.0) 1293 L 000,2-0,4 Baulandwunsch und 778 Oe TF) 635/2 L(WR) L WR WA 0,2-0,4 und p Erfüllung des Aufschließungserfordernisses Baulandwunsch 72 Dorn 813/2 L E 0,2-0,6 Baulandwunsch 15 Wilfinger.., )... ". i : 1 -- '1 j Arch.-Büro 01 Silvia Kerschbaumer-Oepisch, Grazer Platz 5, 8280 Fürstenfeld "
21 Mz\P:WALTERSDl01 OB061Rev5.OdoclWortlaul_Erlauerung_Beschluss_ OB10130.doc Seile: Bereich KG Leitersdorf Umwidmung Freiland in Sondernutzung und Sondernutzung in Freiland Gstk.-Nr. von Widmung (4.0 in Widmung Anmerkungen + Änderungen) (5.0)..~..., 1127 (TF) SF Efl. Wald, L Rücknahme aufgrund von Einwendungen...,,... f....l ll: Umwidmungen Bauland in Freiland und Freiland in Bauland Gstk.-Nr. 3566,3308, 3575/5 780/10, 780/12, 780/25, von Widmung (4.0 + Änderungen) L L in Widmung (5.0) 000,2-0,4 000,2-0,4 Anmerkungen Baulandwunsch 33,' 34, Baulandwunsch 37 ', /1, 2763/4, 2757/2,2763/2, 2757/8, 3395, 3401,3403, 3404/4, 3404/3, 3404/2,3404/1, 1404/5 L(WA) 0,2-0,4 WAO,2-0,4 Erfüllung des Aufschließungserfordernisses -, j ḻ ,3568, 3560, 3559, 3558, 3615, ,2-0,4 SGHWDO 0,2-0,4 Diese Umwidmung kam aufgrund der neuen Hochwasseruntersuchung zustande. 3635/2, 3635/1, 3637/4, 3637/2, 3637/1, 3659 (TF), 3655/2 (TF), 3659 (TF), 3658 (TF), 3655/1 (TF) Bereich KG Hohenbrugg WA 0,2-0,4 bzw. L(WA) 0,2-0,4 Diese Umwidmung kam aufgrund von Konfliktvermei- 00 0,2-0,4 d t d bzw. L(DO) 0,2- ung zus an e. 0,4 Umwidmungen Bauland in Freiland und Freiland in Bauland Gstk.-Nr. von Widmung (4.0 in Widmung Anmerkungen + Änderungen) (5.0) 2091/3 (TF), 2090 (TF) L 000,2-0,4 Baulandwunsch 40, (TF), 000,2-0,4 L Baulandrücknahme 41 Arch.-Büro 01 Silvia Kerschbaumer-Oepisch, Grazer Platz 5, 8280 Fürstenfeld..., i...-,\
22 (TF) MZlP:WALTERSDl Rev5.OdoclWortlaut_Erlauerung_Beschluss_ doc Seite: L 000,2-0,4 Baulandwunsch 74 - ''''' ~t. ct;'.. '19,1..-.1' -,..1 d!,! -, Arch.-Büro 01 Silvia Kerschbaumer-Oepisch, Grazer Platz 5, 8280 Fürstenfeld
23 ...,,r --, rn -, :cr 4 - Nutzungsbeschränkungen MZlP:WALTERSD Rev5.OdoclWortlaut_Erlauerung_Beschluss_ doc Seite: 19 m eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde Bad Waltersdorf sind Waldränder und Uferbereiche generell von jeder Bebauung freizuhalten (Waldränder: Windwurfgürtel, Uferbereiche: 10,00 m ab Böschungsoberkante). Überörtliche Vorgaben sind über die hier festgelegten Festlegungen hinaus zu beachten. Die militärische Tiefflugstrecke ist zu beachten. Auf Grund möglicher optischer Reflexionen stellen großflächige Photovoltaikanlagen im Bereich von Flugplätzen bzw. -strecken ein beträchtliches Risiko dar. Daher wäre darauf zu achten, dass keine derartigen Anlagen innerhalb einer Tiefflugstrecke sowie in einem Abstand bis 2.000,00 m zur Außengrenze einer Tiefflugstrecke geplant bzw. errichtet werden. Arch.-Büro 01 Silvia Kerschbaumer-Depisch, Grazer Platz 5, 8280 Fürstenfeld
24 "'T-t- MZlP:WALTERSD010B061Rev5.O\doclWortlaut_Erlauerung_Beschluss_ doc Seite: 20. 'n Ersichtlichmachungen von überörtlichen Gegebenheiten 5.1 Ersichtlichmachung im Flächenwidmungsplan Diese Festlegungen gelten im Sinne des 22 Abs. 7 STROG 47/2007. öffentliche Straßen - A2, L401, L460, L437, L436 Hochwasserüberflutungsgebiete (HQ30/10o-Bereiche) Erd rutschgebiete militärische Tiefflugzone, Fugzeugerprobungsgebiet Meliorationsgebiet Naturschutzgebiet in Leitersdorf und Hohenbrugg (Lichtenwalder Mpor-. Gstk.-Nr. 1915/9, 1915/10, 1915/17) -,...,; ~.~ 1!,~ 1 d Folgende Festlegungen gelten im Sinne des 22, Abs. 8 STROG 47/2007»»» Tierhaltende Betriebe öffentliche Einrichtungen Denkmalgeschützte Objekte: EZ 1 KG Hohenbrugg, Ortskapelle auf Gstk.-Nr..120 EZ 413 KG Leitersdorf, Bildstock auf Gstk.-Nr EZ 136 KG Waltersdorf, Kriegerdenkmal auf Gstk.-Nr..1/1, Friedhofportal auf Gstk.-Nr..106, Kath. Pfarrkirch hl. Margaretha auf Gstk.-Nr..1/1 EZ 542 KG Waltersdorf, Mariensäule auf Gstk.-Nr. 2453/4 EZ 653 KG Waltersdorf, Pfarrhof auf Gstk.-Nr. 26/ , Arch.-Büro D Si/via Kerschbaumer-Depisch, Grazer Platz 5, 8280 Fürstenfeld
25 MZlP:WALTERSDl Rev5.OdocWortlaut_Erlauerung_Beschluss_ doc Seile: 21., nkrafttreten des Flächenwidmungsplanes, ' Der Flächenwidmungsplan der Marktgemeinde Bad Waltersdori tritt mit dem auf den Ablauf der Kundmachung über die Genehmigung des Flächenwidmungsplanes durch die Landesregierung folgenden Tag in Kraft..., - Bad Waltersdorf, "'4...,., Für den Gemeinderat:... - _.... _-.._._-_..... Der Planveriasser Amt CiCr-S(il:" ; Hsferfli l/i'''., ~~ Dll. CCLULH oh. Arch.-Büro 01 Silvia Kerschbaumer-Depisch, Grazer P z
26 MZlP:WALTERSDl01 OB06Rev5.OdocWortlaut_Erlauerun9_Beschluss_ doc Seile: 22 ERLÄUTERUNGEN 7 Planungsgrundlagen 7.1 Gesetzliche Grundlagen ~ Stmk. Raumordnungsgesetz 1974 in der derzeit geltenden Fassung (LGB. Nr. 47/2007). ~ Planzeichenverordnung 2003 ~ Bebauungsdichteverordnung 1995 in der derzeit geltenden Fassung (LGB. Nr. 61/2003). ~ ÖEK Überörtliche Raumplanung Die Marktgemeinde Bad Waltersdorf ist laut Regionalem Entwicklungsprogramm für die Planungsregion Hartberg (LGB. Nr.: 53/1995) ~ Nahversorgungszentrum mit mittlerer Ausstattung ~ Entwicklungsstandort für Wohnen ~ Standortgemeinde EKZ 11. Ein Nahversorgungszentrum ist ein Ort mit einem öffentlichen und privaten Güter- und Leistungsangebot des Grundbedarfes der Bevölkerung mehrerer Gemeinden. Entwicklungsstandorte für Wohnen sind Gemeinden mit der zentralörtlichen Einstufung Regionales Zentrum oder Nahversorgungszentrum, entsprechender Erschließung mit öffentlichen Nahverkehrsmitteln und ausreichenden Reserven für Wohnbauland bzw. Wohnbaulandausweisungen in geeigneter Lage. Die nächsten regionalen Zentren sind die Bezirkshauptstadt Hartberg, welche gleichzeitig Entwicklungsstandort und industriell-gewerblicher Entwicklungsstandort ist, und die Stadt Fürstenfeld. Das nächstgelegene Nahversorgungszentrum ist Kaindorf und das nächste lokale Zentrum Neudau im Bezirk Hartberg. m Bezirk Fürstenfeld befinden sich die nächsten lokalen Zentren in Burgau und Großsteinbach, sowie in z das nächste Nahversorgungszentrum. d Arch.-Büro 01 Silvia Kerschbaumer-Depisch, Grazer Platz 5, 8280 Fürstenfeld
27 -r.. MZlP:WALTERSDl \Rev5.O\docWortlaut_Erlauerun9_Beschluss_ doc Seite: 23 Als überörtliche Planungsgrundlagen wurden herangezogen: 'n' '..- ~ Regionales Entwicklungsprograrnm Planungsregion Hartberg (LGB. Nr. 53/1995), in dem auch die Frage der Zentralität geregelt ist. ~ Regionales Entwicklungsprogramm Planungsregion Fürstenfeld (LGB. Nr. 34/1991 bzw. 1/2001, in dem für den politischen Nachbarbezirk die Zentralität erhoben ist. t ;!.. ~ Verordnung der BH Hartberg vom , über die Erklärung des Zugvogelschutzgebietes in der KG Leitersdorf, Gemeinde Bad Waltersdorf zum Naturschutzgebiet (Pflanzen- und Tierschutzgebietet),(LGB. Nr. 84/2005) "'" ~ Stellungnahme der FA 13B, Bau- und Rumordnung, Energieberatung vom ~ Stellungnahme vom Österreichischen Bundesheer, Militärkommando Steiermark vom ~ Stellungnahme der Abteilung 16, Landes- und Gemeindeentwicklung vom fq ~ Stellungnahme der Landwirtschaftskammer Steiermark vom ~ Stellungnahme der FA 18A, Gesamtverkehr und Projektierung vom , ~ Stellungnahme der FA 19A, Wasserwirtschaftliche Planung und Siedlungswasserwirtschaft vom ~ Stellungnahme der FA 13C vom " Die Auflagen und Forderungen der genannten Planungsgrundlagen wurden bei der Erstellung des örtlichen Entwicklungskonzeptes berücksichtigt. Es gibt in der Marktgemeinde Bad Waltersdorf folgende kulturelle Einrichtungen: ~ Kulturhaus ~ Musikschule ~ öffentliche Plätze ~ div. Sportstätten ~ Pfarrhof ~ Kirche und div. Kapellen tw. unter Denkmalschutz ~ Römerzeitliches Museum ~ Bodenfundstätten Ebenso gibt es eine Vielzahl an Vereinen, welche nachstehend alphabetisch aufgelistet sind: Anglerclub Bad Waltersdorf, Berg- und Naturwacht, Dorfgemeinschaft Lichtenwald, Elternverein Bad Waltersdorf, ESV Eisblume Bad Waltersdorf, ESV Union Hohenbrugg, ESV Union Leitersdorf, ESV Union \Nagerberg, Fischereiverein Leitersdorf, Fischereiverin Bad Waltersdorf, Freizeitclub Bad Waltersdorf, Freiwillige Feuerwehr Bad Waltersdorf, Golfclub Bad Arch.-Büro 01 Silvia Kerschbaumer-Depisch, Grazer Platz 5, 8280 Fürstenfeld
28 -!~ MZP:WALTERSDl Rev5.O\docWortlaut_Erlauerung_Beschluss_ doc Seite: 24 :: '0 '\...':8-1..:.11 Waltersdorf, mkereiverein Bad Waltersdorf, Kameradschaftsbund Ortsverband Bad Waltersdorf, Katholische ugend, Männergesangsverein Bad Waltersdorf, Marktmusikkapelle Bad Waltersdorf, Obst- und Weinbauverein, Seniorenbund Pfarrgruppe Bad Waltersdorf, Sparverein Bad Waltersdorf, Sportverein Leitersdorf, Tennisclub Bad Waltersdorf, Turn- und Sportverein Bad Waltersdorf, Volkstanz- und Singkreis, Waldwirtschaftsverband und Wirtschaftsverbund Bad Waltersdorf. ~ Denkmalgeschützte Objekte ~ Ortskapelle Hohenbrugg, Gstk.-Nr..120 ~ Nischenbildstock, Gstk.-Nr ~ Bildstock, Gstk.-Nr ~ Kriegerdenkmal, Gstk.-Nr..1/1 ~ Friedhofsportal, Gstk.-Nr..106 ~ Kath. Pfarrkirche h. Margaretha, Gstk.-Nr..1/1 ~ Mariensäule, Gstk.-Nr. 2453/4 ~ Pfarrhof, Gstk.-Nr. 26/1 Bad Waltersdorf bietet ideale Voraussetzungen als Trainingszentrum, auch namhafter Sportvereine, wie z. B. Tennisasse oder international bedeutsame Fußballvereine, absolvieren auf Grund folgender Voraussetzungen regelmäßig ihre Trainingslager in Bad Waltersdorf:,. c-l ~ Umfangreiche, moderne, gut ausgestattete Sportanlagen, die derzeit noch weiter ausgebaut werden ~ Unterkunftsmöglichkeiten der gehobenen Klasse in ausreichender Anzahl in den Thermenhotels. ~ Alternativmedizinisches Angebot Die Gemeinde ist daher bestrebt sich auch weiter als Trainingsstandort zu e tablieren und zu halten. Als bestehende Sportanlagen sind ein Tenniszentrum mit 6 Freiplätzen, davon 1 Centercourt, und eine Tennishalle mit 4 ndoorhartplätzen, 2 öffentliche Beachvolleyballplätze, ein mit Geothermie beheiztes Freibad, Thermenanlage, 18-Loch Golfplatzanlage, sowie 3 Fußballplätze (einer davon turniergerecht) anzuführen. Weiters verfügt Bad Waltersdorf auch über siedlungsbezogene Sportangebote, die zur Verbesserung der Lebensqualität für die Wohnbevölkerung sorgen. 7.3 Aufschließungsgebiete Nachfolgend werden die Ausweisungsgründe für Aufschließungsgebiete näher erläutert. Arch.-Büro D Silvia Kerschbaumer-Depisch, Grazer Platz 5, 8280 Fürstenfeld
29 Mz\P:WALTERSDl Rev5.OldoclWortlaut_Erlauerung_Beschluss_ doc Seite: 25 Die verwendeten Begriffe entsprechen folgender näherer Definition. ~ Mangelnde Erschließung n Aufschließungsgebieten mit diesem Aufschließungserfordernis ist die innere Verkehrserschließung, Abwasserentsorgung, Trinkwasserversorgung, Energieversorgung, Regenwasserableitung/- Versickerung, etc. nicht gegeben und daher nachzuholen. ~ Verkehrsanbindung '.:'.- Aufschließungsgebieten mit diesem Aufschließungserfordernis weisen Mängel in der äußeren Anbindung an das übergeordnete Straßennetz (Gemeindestraße, Landesstraße, Zufahrt, Ausbauzustand der Verkehrserschließung) auf. ~ Grundstückszusammenlegung/- teilung n Aufschließungsgebieten mit Festlegung ist der Grundstückszuschnitt für eine wirtschaftliche Bebauung nicht geeignet. Es ist daher die Erstellung eines Bebauungsplanes oder die Festlegung von Bebauungsrichtlinien mit der Neueinteilung der Bauplätze erforderlich. Das Aufschließungserfordernis Grundstückszusammenlegung/- teilung ist daher Bestandteil eines Bebauungsplanverfahrens. ~ mmissionsfreistellung/geruch/lärm,.... Durch die Ausweisung eines Aufschließungsgebietes mit dem Aufschließungserfordernis mmissionsfreistellung/geruch/lärm sollen mmissionsbelastungen und l\utzungskonflikte zwischen benachbarten Bereichen unterschiedlicher Baugebietsart sowie zwischen Baugebieten und sonstigen mmissionsquellen entgegengewirkt werden. Vor Durchführung eines Bauverfahrens ist die tatsächliche mmissionsbelastung zu überprüfen und entsprechende Maßnahmen sind zu setzen Ersichtlichmachungen,. ~ Gemeindegrenzen ~ öffentliche Gewässer ~ Hochspannungsleitungen inkl. Gefährdungsbereiche ~ Hochwasserabflussgebiete Arch.-Büro D Silvia Kerschbaumer-Depisch, Grazer Platz 5, 8280 Fürstenfeld
30 MZP:WALTERSD Rev5.DldocWortlaut_Erlauerung_Beschluss_ doc Seite: 26 ~ tierhaltende Betriebe ~ Versorgungsanlagen ~ Rückhaltebecken ~ Quellschutzgebiete ~ militärische Tiefflugstrecke ~ Landesstraße, Autobahn ~ Eisenbahn ~ Straßen Flächen und Objekte für die Nutzungsbeschränkungen bestehen gemäß 22, Absatz 7, Ziffer 2 ROG ~ Denkmalgeschützte Gebäude ~ Meliorationsgebiete (ME) ~ Erdrutschgebiete (ER) ~ öffentliche Gewässer ~ Hochwasserüberflutungsgebiete (HQ30/1 oo-bereiche) i.. ~ Naturschutzgebiet Leitersdorf ~ Naturschutzgebiet Lichtenwalder Moor L ~ Kurbezirksgrenze Anlagen und Einrichtungen für öffentliche und kulturelle Zwecke gemäß 22, Absatz 8, ROG ~ Gemeindeamt, Kirche, Friedhof, Spielplätze, Sport- und Parkanlagen i...! ~ Sportanlagen ~ Bauhof mit Abfallwirtschaftszentrum -)..--1 ~ Tierhaltende Betriebe ~ Schulen ~ Teiche ~ Wasserversorgungsanlagen Arch.-Büro 01 Silvia Kerschbaumer-Oepisch, Grazer Platz 5, 8280 Fürstenfeld
31 MZP:WALTERSDl01 OB06Rev5.OdocWortlaul_Erlauerung_Beschluss_OB10130.doc Seite: Abwasserentsorgungskonzept Der kanalisierbare Bereich ist gänzlich entsorgt. Ein Gelber-linien-Plan besteht. -" 7.4 Bekannt gegebene Bauvorhaben und Planungsinteressen ~ Die Nachbargemeinden wurden gemäß 28, Absatz 1 ROG informiert. Es wurden keine Bauvorhaben und Planungsinteressen bekannt gegeben. ~ Die während der Kundmachungsfrist eingebrachten privaten Baulandwünsche und öffentlichen Stellungnahmen wurden sorgfältig behandelt und das Ergebnis festgehalten. ~ Siehe liste im Anhang 7.5 Bestandsaufnahme und Bestandsaufnahmeplan siehe ÖEK - Erläuterungen 1..'1 1 ~._~ -,,.. :t Arch.-Büro 01 Silvia Kerschbaumer-Depisch, Grazer Platz 5, 8280 Fürstenfeld..-
32 , - ;-.:' i, Mz\P:WALTERSDl Rev5.OdocWortlaut_Erlauerun9_Beschluss_ doc Seite: 28 Beschreibung der Bereiche 8.1 KG Waltersdorf '-1.=1 n der KG Waltersdorf befindet sich das Ortszentrum der MG Bad Waltersdorf. m Ortszentrum Bad Waltersdorf sind noch einige unbebaute, als Bauland ausgewiesene Flächen vorhanden, daher kommt es im Zuge der Revision nur zu kleineren Arrondierungen und teilweise Baulandrücknahmen. Einige Baulandwünsche konnten in diesem Bereich nicht erfüllt werden. n Waltersdorfberg Nord und Süd wurden Arrondierungen bzw. Erweiterungen um einige Bauplätze durchgeführt. Zur kleinräumigen Erweiterung in Bad Waltersdorfberg Süd wird festgehalten, dass seitens der Raumplanung darauf hingewiesen wird, dass es bei Konsumation dieser Fläche zu einer Erhöhung des möglichen Konfliktepotentiales durch den bestehenden Betrieb kommen kann. Baulandwunsch wurde am zurückgezogen. Auf Grund aktueller Lärmmessungen der FA 17C aus dem ahr 2003 sind Teilbereiche der KG Waltersdorf, die bei der letzten Revision als lärmbeeinträchtjgt festgelegt waren, vom Lärm der A2 Südautobahn nicht mehr beeinträchtigt. Aus dem beigelegten Differenzplan ist zu entnehmen, welche Baulandwünsche an die Gemeinde herangetragen wurden. Die mit blauen Stift gekennzeichneten Zahlen wurden im Sinne der Bauwerber umgesetzt, die mit roten Stift dargestellten Nummern konnten im Flächenwidmungsplan nicht umgesetzt werden. Teilweise sind in den Bereichen Entwicklungsgebiete gegeben. Die Grundstücke konnten jedoch nicht ausgewiesen werden, da ein Anschluss an das bestehende Bauland nicht gegeben ist oder tw. noch zu große Reserven in dem Bereich bestehen. Der groß angelegte L(WR)-Bereich östlich der Bahntrasse verbleibt weiterhin als Aufschließungsgebiet, weil das Aufschließungserfordernis innere Erschließung bis jetzt nicht erfüllt sind. n diesem Bereich kommt es zu einer Baulandrücknahme in südöstlicher Richtung, da diese Grundstücke zur Zeit nicht verfügbar sind. [_....~- Das ausgewiesene Allgemeine Wohngebiet im Süden der KG Waltersdorf sollte dem Geschosswohnbau zur Verfügung stehen. Die weiter südlich angrenzende Gewerbegebietsfläche wurde bereits im Zuge eines Änderungsverfahrens von ndustrie- auf Gewerbegebiet entsprechend der neuen Gesetzeslage abgeändert.. -, Das bestehende Erholungsgebiet im Süden der KG im Bereich des Golfplatzes wurde als vollwertiges Erholungsgebiet ausgewiesen, da das Aufschließungserfordernis der Baulandzonierung (Erstellung eines Bebauungsplanes) bereits umgesetzt ist. m Bereich der Sondernutzung Sportplatz werden zwei Grundstücke als Erholungsgebiet ausgewiesen. Auf den Grundstücken bestehen Tennishallen. Es ist geplant, einen Beherbergungsbetrieb für Sportwochen in diesem Bereich umzusetzen, um das bestehende Sportareals noch besser nutzen zu können und ein besseres Angebot zu schaffen. Nach der Sichertelung der Hochwassersicherheit können die Grundstücke bzw. die be- Arch.-Büro 01 Silvia Kerschbaumer-Depisch, Grazer Platz 5, 8280 Fürstenfeld
33 MZP:WALTERSDl Rev5.OdoclWortlaul_Erlauerung_Beschluss_ doc Seile: 29 stehenden Gebäude adaptiert werden. Teilbereiche des Zentrums von Bad Waltersdorf sind laut der neuen Hochwasserablussberechnung von HO 100 und HO 30 betroffen. Die betroffenen Gebiete (WA und WR) wurden in Sanierungsgebiet Hochwasser umgewidmet. Die als Aufschließungsgebiet festgelegten Flächen, werden um das Aufschließungserfordernis Hochwasserfreistellung ergänzt. 8.2 KG Wagerberg n diesem Bereich haben zwischenzeitlich einige Änderungsverfahren stattgefunden, da es sich um einen sich sehr dynamisch entwickelnden Bereich der MG Bad Waltersdorf handelt. m Zuge der Revision wurden einzelne Bauplätze sowie im zentralen Bereich von Wagerberg, drei größere Flächen, für die es Projektwerber gibt (Gstk.-Nr. 738, 725/1 und 728/1) als Aufschließungsgebiet Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. Ebenso wurden die Gstk.-Nr. 5 und 4/2 als Aufschließungsgebiet Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. Bei den anderen Umwidmungen handelt es sich durchwegs um Widmungen für Einzelbauplätze und kleinräumige Erweiterungen. Teilweise wurden Baulandrücknahmen vorgenommen. Teilweise ist es zu Ausweisungen entsprechend der derzeitigen Nutzung gekommen. 8.3 KG Leitersdorf Der Bereich Siedlung am Mühlweg im Norden der KG Leitersdorf hat sich in den letzten ahren dynamisch entwickelt. Es wurde für die große Fläche Gstk.-Nr. 2763/1 ein detaillierter Bebauungsplan erstellt. Die südliche WA Ausweisung ist großteils bebaut und wurde daher als vollwertiges WA ausgewiesen. m Bereich Sauberg bleibt die Ausweisung wie im Flächenwidmungsplan 4.0 erhalten.,,.", m Hauptort von Leitersdorf ist es zu geringfügigen Arrondierungen im Norden des Dorfgebietsbereiches gekommen. Ebenso wurde eine Dichteanpassung durchgeführt. m Norden und teilweise im Osten ist bestehendes Bauland laut der neuen Hochwasserabflussberechnung von Hochwasser HO 100 und HO 30 betroffen. Diese Bereiche wurden als Sanierungsgebiet Hochwasser ausgewiesen. m Südosten des Ortsgebietes von Leitersdorf ist es zu einer Kategorieänderung von WA zu DO gekommen, um mögliche Nutzungskonflikte von Wohnen und Landwirtschaft zu verhindern,. Der Bereich Leitersdorfberg hat sich zu einem sehr dynamischen Baulandbereich entwickelt, daher wurden einige neue Bauplätze in diesem Bereich ausgewiesen. Die Zielsetzung den Ortsteil Leitersdorfberg Nord und Süd weiter einer Bebauung zuzuführen, wird somit, wie in der Revision 4.0 weiterverfolgt. Eine Baulandausweisung erscheint in diesem Bereich daher gerechtfertigt. Arch.-Büro D Silvia Kerschbaumer-Depisch, Grazer Platz 5, 8280 Fürstenfeld
34 ,.-.. "1...., '...-d. " 8.4 KG Hohenbrugg MZP:WALTERSDl Rev5.OdoclWortlaut_Erlauerun9_Beschluss_ doc Seite: 30 m zentralen Siedlungsbereich der KG Hohenbrugg ist es zu kleinräumigen umwidmungen im Zuge der Revision gekommen. m Bereich Lichtenwald ist es zu einer Baulandumschichtung gekommen. Die im Norden bestehende ehemalige landwirtschaftliche Hofsteile soll optisch in das Ortsgefüge mit eingeschlossen werden, um dies zu gewährleisten war eine Ausweisung des Gstk.-Nr und 2091/3 notwendig. l..,-.,~' Arch.-Büro 01 Silvia Kerschbaumer-Oepisch, Grazer Platz 5, 8280 Fürstenfeld
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