VERBANDSINFORMATION. Infoblatt zur Ausfallgebühr ja oder nein Danke?!

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1 VERBANDSINFORMATION Infoblatt zur Ausfallgebühr ja oder nein Danke?! Immer wieder kommt es vor, dass ein Patient nicht zum vereinbarten Termin erscheint. Viele Praxisinhaber stellen sich in diesem Fall die Frage nach möglichen Ersatzansprüchen egal, ob es sich um einen Kassenpatienten oder einen Privatpatienten handelt. Die unternehmerische Entscheidung für oder gegen die Stellung einer Ausfallrechnung muss jeder Praxisinhaber selbst treffen über deren rechtliche Zulässigkeit soll nachfolgend informiert werden. Deutscher Verband für Physiotherapie (ZVK) Landesverband Baden-Württemberg e.v. Geschäftsstelle: Fritz-Walter-Weg Stuttgart Telefon 0711/ Telefax 0711/ Die Rechtsprechung ist sich derzeit nicht einig, ob auf eine Ausfallgebühr überhaupt Anspruch besteht, wenn ein Patient den Behandlungstermin nicht oder nicht rechtzeitig absagt. Eine höchstrichterliche Entscheidung, an der man sich verbindlich orientieren könnte, liegt bis heute nicht vor. Diese Verbandsinformation will die Rechtslage verständlich darstellen. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die Geschäftsstelle. Die Gerichte vertreten im Wesentlichen drei Meinungen: 1) Physiotherapeuten haben keinen Anspruch auf Ausfallgebühr, weil Terminabsprachen nur der reibungslosen Abwicklung des Arbeitsablaufes innerhalb der Praxis dienen und somit keinen Annahmeverzug des Patienten auslösen. Und wo kein Annahmeverzug besteht, da gibt es keinen Vergütungsanspruch in Form einer Ausfallgebühr. Es gibt keinen Anspruch auf Ausfallgebühr, weil das Nichterscheinen zu einem Behandlungstermin als wirksame Kündigung des Behandlungsvertrages aufgefasst wird und wo kein Behandlungsvertrag, da auch kein Zahlungsanspruch des Praxisinhabers. 2) Es besteht zwar kein Vergütungsanspruch, jedoch ein Schadensersatzanspruch, der aber für den Praxisinhaber gerade im Falle der gerichtlichen Durchsetzung mehrere Nachteile hat: a) Ein konkreter Schaden wegen des Nichterscheinens des Patienten muss nachgewiesen werden. b) Der Praxisinhaber ist zur Schadensminderung verpflichtet (Behandlung eines anderen Patienten; Durchführung von Verwaltungstätigkeiten etc.). c) Patient muss daran schuld sein, dass Termin versäumt wurde. 3) Es ist ein Anspruch auf Ausfallgebühr gegeben, weil der Patient in einen sogenannten Annahmeverzug gerät, wenn ein fest vereinbarter Behandlungstermin besteht egal aus welchem Grund diese Säumnis gegeben ist. Die Terminsäumnis aber löst einen Vergütungsanspruch des Praxisinhabers aus. Zusammenfassung Für die Rechtsprechung kommt es also insbesondere auch auf die Praxisorganisation an Praxen, die ihren Patienten zeitintensive Exklusivtermine geben, werden eher Ausfallgebühren durchsetzen können, als Praxen, die sich das Wartezimmer vollterminieren. Da Physiotherapiepraxen in aller Regel und anders als etwa viele Arztpraxen, klassische Bestellpraxen in diesem Sinne sind, dürfte die letzte genannte Rechtsprechung zum Zuge kommen. Keinen Unterschied macht die Rechtsprechung übrigens, ob es sich um einen Kassen- oder um einen Privatpatienten handelt.

2 Was rät PHYSIO-DEUTSCHLAND den Praxisinhabern in Baden-Württemberg: 1. Wir können und wollen Ihnen hinsichtlich der Grundsatzfrage, ob eine Ausfallgebühr verlangt werden soll, keine Empfehlung geben das muss jede Praxis für sich und von Fall zu Fall entscheiden. Auch ist PHYSIO-DEUTSCHLAND natürlich nicht in der Lage, vorherzusagen, für welche der obigen Alternativen sich das zuständige Gericht im Einzelfall entscheiden wird. 2. Um sich für den Fall, dass man an ein gutes Gericht gelangt, die Chancen dort nicht zu verderben, wird wie folgt um Beachtung gebeten. Folgende Punkte verlangen die meisten Gerichte, damit eine Erhebung einer Ausfallgebühr rechtsgültig ist: Der Zeitraum, innerhalb dessen ein Patient einen Behandlungstermin absagen kann, soll schriftlich definiert sein. Eingebürgert hat sich ein 24-Stunden- Zeitraum. Eine solche Vereinbarung (gesondert; auf Anmeldebogen; auf Terminzettel etc.) ist vom Patienten zu unterschreiben. Ein Muster für eine solche Vereinbarung zur Ausfallgebühr finden Sie im Anschluss an dieses Infoblatt. 3. Abschließende Anmerkung zur Höhe einer eventuellen Ausfallvergütung: Die Rechtsprechung erlaubt als Ausfallvergütung den Betrag in Rechnung zu stellen, der verdient worden wäre, wenn die Behandlung nicht ausgefallen wäre. Im Zweifel ist das also der Betrag, der der Krankenkasse in Rechnung gestellt worden wäre. Hiervon ist bei Kassenpatienten in Abzug zu bringen eine eventuell bereits geleistete Zuzahlung. Ferner sind sogenannte ersparte Aufwendungen abzuziehen also etwa die Materialkosten für eine Fangopackung. Hinweis Unterschiedliche Amtsgerichte haben in den letzten Jahren entsprechenden Klagen von PT-Praxen auf Erstattung der Ausfallgebühr (in der Regel der entgangene Umsatz) auch stattgegeben.

3 Ihre Physiotherapie-Praxis Mitglied im Deutschen Verband für Physiotherapie (ZVK) Landesverband Baden-Württemberg e.v INFOBLATT FÜR PATIENTEN Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient, Sie kommen zur Behandlung in unsere Praxis. Um die Wartezeiten für Sie so gering wie möglich zu halten, arbeiten wir nach einem Bestellsystem. Das bedeutet, dass wir die mit Ihnen vereinbarte Zeit ausschließlich für Sie vorbehalten. Sollten Sie einen mit uns vereinbarten Termin einmal nicht einhalten können, bitten wir Sie, den Termin so früh wie möglich, spätestens aber 24 Stunden vorher, abzusagen. Nur so sind wir in der Lage, die für Sie reservierte Zeit anderweitig zu verplanen. Aus Gründen der Fairness möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Ihnen eine Ausfallrechnung auf Grundlage der maßgebenden Gebührenliste Ihrer Krankenkasse gestellt werden kann, sollten Sie den Termin nicht innerhalb dieser Frist absagen. Diese Regelung gilt selbstverständlich nur für Fälle, in denen Sie den Termin aus eigenem Verschulden nicht wahrgenommen haben bzw. es durch Sie verschuldet wurde, den Termin nicht rechtzeitig abzusagen. Danke für Ihr Verständnis. Ihr Praxisteam Durch meine Unterschrift erkläre ich meine Zustimmung zu dieser Vereinbarung. Datum Unterschrift der Patientin/des Patienten

4 Deutscher Verband für Physiotherapie (ZVK) e.v. Landesverband Baden-Württemberg e.v. Geschäftsstelle: Fritz-Walter-Weg Stuttgart Telefon 0711/ Telefax 0711/ MUSTERRECHNUNG Rechnung Ausfallgebühren A C H T U N G : Allgemeiner Hinweis für die Verwendung des nachfolgenden Musterrechnung Bei dem nachfolgenden Dokument handelt es sich um eine unverbindliche Musterrechnung, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt und vor Verwendung individuell geprüft und angepasst werden sollte. Für die Verwendung oder Nutzung dieser Musterrechnung haftet die/der Verwender/in. Bitte nehmen Sie Überarbeitungen nur nach Rücksprache mit einem Rechtsanwalt oder dem Deutschen Verband für Physiotherapie (ZVK) e.v. / Landesverband Baden-Württemberg e.v. vor. (Stand, )

5 Rechnung über Ausfallgebühren für Name: Straße: PLZ, Wohnort: Folgende Termine wurden von Ihnen nicht wahrgenommen/nicht rechtszeitig abgesagt: Datum: Datum: Datum: Datum: Aufgrund der Vereinbarung zur Ausfallgebühr erlauben wir uns, Ihnen oben genannte Termine auf der Grundlage der maßgebenden Gebührenliste Ihrer Krankenkasse in Rechnung zu stellen. Es ergibt sich ein Rechnungsbetrag von: Betrag dankend erhalten: Datum: Unterschrift mit Praxisstempel: Bei Überweisung des Rechnungsbetrags erbitten wir uns eine Zahlung bis spätestens:

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