Weiterbildung. Richtlinien, Zertifizierung & Ausschreibung
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- Adam Meissner
- vor 8 Jahren
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1 Weiterbildung Richtlinien, Zertifizierung & Ausschreibung
2 Weiterbildung & Kategoriesystem Die Weiterbildung stellt einen wichtigen Teil des Aufgabenbereiches der PGA of Austria dar und dient vor allem zur Qualitätssicherung des Golfunterrichts sowie der Erteilung von Ausbildungsbefähigungen für Golfschul- Leiter oder PGA Professionals, die PGA Trainees ausbilden möchten. Die Punktevergabe der einzelnen Weiterbildungsveranstaltungen obliegt der PGA of Austria bzw. der Genehmigungskommission, die sich aus dem für die Ausbildung zuständigen Mitglied des Vorstandes und der Ausbildungs- & Prüfungskommission zusammensetzt. Organisation und Veranstaltung Die PGA of Austria ist lediglich ein Teil der Organisationseinrichtung für die Veranstaltung. Veranstalter an sich ist immer die Person oder Firma welche die Weiterbildung anerkennen lässt. Die Räumlichkeiten bzw. der Veranstaltungsort ist dem Veranstalter vorbehalten und wird von der PGA of Austria lediglich kontrolliert, wobei sämtliche Kosten für Räumlichkeiten oder etwaige Übernachtungen sowohl im Seminarpreis enthalten sein können oder extra verrechnet werden. Genehmigungsverfahren Eine Weiterbildung kann zur Genehmigung eingereicht werden, wenn folgende Punkte erfüllt sind und bei der PGA of Austria und deren Kommission eingehen: Die Weiterbildung findet in Österreich statt. Der Referent ist hauptamtlich im referierten Themengebiet tätig. Der Referent hat eine Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren. Für Mitglieder der PGA of Austria gilt als Mindestanforderung eine Ausbildung zum Diplom Golflehrer sowie eine Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren. Der Veranstalter hat für ausreichenden Platz, bzw. für eine Ausbildungsstätte zu sorgen und die Kosten dafür selbst zu tragen. Der Veranstaltungsort entspricht dem Preis/Leistungsverhältnis der Veranstaltung. Über die zu vermittelnden Inhalte muss eine Lernunterlage vorhanden sein in Form einer gedruckten PowerPoint / Keynote Präsentation oder eines Skriptums. Eine Weiterbildung zum Erwerb und oder zur Verlängerung einer Ausbildungsbefähigung ist Mitgliedern der Ausbildungskommission der PGA of Austria vorbehalten. Die Unterlagen über die Lehrinhalte sind bis spätestens 60 Tage bevor die Veranstaltung durch die PGA of Austria genehmigt und beworben wird bei der PGA of Austria Grabenstraße 26/1a A Graz einzureichen. Beizufügen sind auch der Veranstaltungsort und die wenn nötigen Übernachtungsmöglichkeiten sowie auch die Kosten.
3 Kosten & Leistungen Der Veranstalter ist in der Kostengestaltung frei und kann das Honorar für die Leistung, Unterlagen und Ort selbst bestimmen. Alle angegebenen Preise sollten sich inklusive Mehrwertsteuer verstehen. Nach erfolgreicher Durchführung eines Weiterbildungsseminars wird die PGA of Austria innerhalb von 7 Werktagen eine Rechnung an den Veranstalter für die Organisation, Bewerbung und das Ausstellen der Teilnahmezertifikate stellen. Der Schlüssel für die Gebühren einer Genehmigung setzt sich wie folgt zusammen: bis 5 Teilnehmer 5-10 Teilnehmer Teilnehmer ab 15 Teilnehmern wird die Veranstaltung abgesagt 100,00 / Veranstaltung 150,00 / Veranstaltung 200,00 / Veranstaltung Die Gebühren beinhalten folgende Leistungen der PGA of Austria: Genehmigung des Seminars Ausschreibung und Bewerbung des Seminars und der Lehrinhalte auf der offiziellen Homepage der PGA of Austria und des Newsletters. Verwaltung der Anmeldungen Erstellung einer Teilnehmer und Unterschriftenliste Fristgerechter Ablauf und Zusendung der Unterlagen an den Veranstalter Fristen und Anmeldungen Die Anmeldefrist beläuft sich auch 30 Tage bevor die Veranstaltung durchgeführt wird. Sollte die Teilnehmerzahl bis zu diesem Termin nicht 5 betragen wird die Veranstaltung abgesagt. Nach Ablauf dieser Frist sind die Kosten für die Veranstaltung vom Veranstalter in Rechnung zu stellen. Storno & Ausfallkosten Sollte vom Veranstalter die Weiterbildung aufgrund von Krankheit oder sonstiger Probleme nach Ablauf der 30 tägigen Frist abgesagt werden, wird der Veranstalter mit einer Sperre belegt und es ist eine Penale von 1000,00 an die PGA of Austria zu bezahlen. Der Veranstalter / Referent kann sich mit gleichem Inhalt im Krankheitsfall vertreten lassen wobei der Vertreter den Richtlinien für die Durchführung entsprechen muss. In diesem Fall fallen keine Stornogebühren an. Sonstige Bestimmungen Die PGA of Austria ist von jeglichem Rechtsanspruch der Teilnehmer bei zustande kommenden Schäden ausgenommen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Richtigkeit der von der PGA of Austria gestellten Unterlagen.
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5 Ziel und Inhalte des Seminars: Mustervorlage / Weiterbildung Referent/en: Punkte: Was ist mitzubringen? Wann und wo? Teilnahmeberechtigt sind: Meldeschluss: Seminargebühr: Hotel: Veranstalter:
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