Greifswalder. Stadtblatt. Öffentliche Bekanntmachungen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald

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1 Greifswalder Stadtblatt Öffentliche Bekanntmachungen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald Jahrgang 20 Donnerstag, den 01. November 2012 Nummer 26 Frauenbrücke-Preis für Brigitte Schöpf: St. Spiritus baut Brücken zu anderen Kulturen Die Leiterin des Greifswalder sozio-kulturellen Zentrums St. Spiritus, Brigitte Schöpf, wird mit dem Frauenbrücke-Preis für die innere Einheit Deutschlands ausgezeichnet. Die Ehrung der gleichnamigen Stiftung wird am 27. Oktober 2012 bei einem Festakt im Haus der Brandenburgisch-Preußischen Geschichte in Potsdam verliehen. Zur Begründung erklärte die Stiftung: Gleich nach der friedlichen Revolution, zu Beginn der Neunzigerjahre, machten Sie sich an den Aufbau des Kulturzentrums St. Spiritus in Greifswald. Mit Fantasie und großem organisatorischem Geschick belebten Sie nicht nur die historischen Verbindungen nach Skandinavien. Sie erweiterten die Palette der Kunstereignisse an diesem traditionsreichen Ort, sodass Künstlerinnen und Künstler aus allen Teilen der Welt sich immer wieder gerne dort einfinden. So viele Aufgeschlossenheit und Gastfreundschaft baut wunderbare Brücken zu anderen Kulturen. Oberbürgermeister Dr. Arthur König gratulierte Brigitte Schöpf zu der Auszeichnung. Unter ihrer Leitung hat sich Barbara Schöpf Foto: Pressestelle das sozio-kulturelle Zentrum zu einem Ort der kulturellen und künstlerischen Bildung entwickelt, das für seine kreativen Ideen und vielfältigen Veranstaltungen weit über die Landesgrenzen hinaus bekannt ist. So war Frau Schöpf Ideengeber für zahlreiche Kulturereignisse, die sich inzwischen zu überregional bedeutsamen Festivals entwickelt haben, angefangen bei Kunst offen über den Nordischen Klang, das Vorpommersche Chortreffen, das Fantakel bis hin zu den Tanztendenzen. Ihrem Engagement ist es zu verdanken, dass sich in dem historischen Ensemble mit besten räumlichen Voraussetzungen alle Sozial-, Alters- und Bildungsschichten aufgehoben fühlen und aktiv werden können. Frauenbrücke-Preis für die innere Einheit Deutschlands Der Preis wurde erstmals anlässlich des 10. Jahrestages der Maueröffnung 1999 durch den Verein FRAUENBRÜCKE OST-WEST vergeben. Um die Verleihung auf Dauer sicherzustellen, wurde ein Jahr später die Stiftung Frauenbrücke-Preis für die innere Einheit Deutschlands gegründet. Sie schreibt den Preis alle zwei Jahre aus. Ziel sowohl des Vereins als auch der Stiftung ist es, die Folgen vierzigjähriger Trennung zwischen Ost und West zu überwinden und das Zusammenwachsen zu fördern. Zum Stiftungsbeirat gehören unter anderem Rita Süßmuth und Manfred Stolpe. Der Preis ist mit Euro dotiert und wird auf insgesamt drei Preisträgerinnen aufgeteilt. Weitere Infos unter: Öffentliches Gedenken 9. November Der Arbeitskreis Kirche und Judentum des Pommerschen Evangelischen Kirchenkreises lädt zum öffentlichen Gedenken an die nationalsozialistischen Novemberpogrome 1938 ein, bei denen überall im damaligen Deutschen Reich Synagogen in Brand gesteckt und tausende jüdischer Bürger in Konzentrationslagern inhaftiert oder ermordet wurden. Am ehemaligen Versammlungsort der Greifswalder jüdischen Gemeinde in der heutigen Mühlenstraße schräg gegenüber dem Pommerschen Landesmuseum werden am 9. November ab 13 Uhr unter anderem Zeitzeugenberichte sowie traditionelle und zeitgenössische jüdische Texte gelesen, um die damals Diskriminierten dem öffentlichen Gedächtnis einzuschreiben. Alle Greifswalderinnen und Greifswalder sind herzlich eingeladen, daran teilzunehmen. Bereits am Vorabend des Pogromgedenkens führt das Ensemble Jeunesses Musicales Deutschland in Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Verfemte Musik an der Hochschule für Musik und Theater Rostock am um 19:30 Uhr in der Aula der Ernst-Moritz-Universität Werke von Komponisten auf, die unter dem NS-Regime als entartet galten und verboten oder schlicht nicht verlegt wurden. Auch hierzu lädt der Arbeitskreis Kirche und Judentum ein. Der Eintritt kostet 5,- EUR. Das vor viereinhalb Jahren gegründete Zentrum für Verfemte Musik unter Leitung von Volker Ahmels hat es sich zur Aufgabe gemacht, der oftmals verschollenen oder bruchstückhaft erhaltenen Musik nicht nur nachzuforschen, sondern sie auch öffentlich zu spielen und in die Ausbildung von Musikerinnen und Musikern einfließen zu lassen. So bleibt Musik, die nach dem Willen des NS-Regimes im Vergessen versinken sollte, für künftige Generationen lebendig. 8. November 2012, 19:30 Uhr, Aula der Universität, Domstraße 11: Konzert Jeunesses musicales Deutschland Verfemte Musik Eintritt: 5,00 EUR Veranstalter: Arbeitskreis Kirche und Judentum des Pommerschen Evangelischen Kirchenkreises 9. November 2012, 13:00 Uhr, Gedenkveranstaltung an der Mühlenstraße im Gedenken an die Pogromnacht am 9. November 1938 Veranstalter: Arbeitskreis Kirche und Judentum des Pommerschen Evangelischen Kirchenkreises in Zusammenarbeit mit der Universitäts- und Hansestadt Greifswald.

2 Greifswald 2 Nr. 26/2012 Tagesordnung für die Sitzung der Ortsteilvertretung Ostseeviertel Ortsrecht Seite am Montag, 5. November 2012 um 18:00 Uhr, White House, Kooser Weg 1 Tagesordnungen Tagesordnung für die Sitzung der Ortsteilvertretung Riems 2 Tagesordnung für die Sitzung der Ortsteilvertretung Ostseeviertel 2 Tagesordnung für die Sitzung der Ortsteilvertretung Eldena 2 Tagesordnung für die Sitzung der Ortsteilvertretung Wieck-Ladebow 3 Tagesordnung für die Sitzung der Ortsteilvertretung Innenstadt 3 Tagesordnung für die Sitzung der Ortsteilvertretung Schönwalde II 3 Tagesordnung für die Sitzung der Ortsteilvertretung Friedrichshagen 3 Tagesordnung für die 22. Sitzung der Ortsteilvertretung Schönwalde I/Südstadt 3 Baurecht Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Nr. 4 - Friedrichshagen - der Universitäts- und Hansestadt Greifswald gemäß 10 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) 4 Bekanntmachungen und Informationen der Stadtverwaltung Umnummerierung der Hausnummern im Ortsteil Friedrichshagen 4 Neue Förderrichtlinie für den Bereich Jugend und Soziales 5 Richtlinie der Universitäts- und Hansestadt Greifswald über die Gewährung freiwilliger Zuschüsse für Träger und Maßnahmen in den Bereichen Jugend und Soziales 5 Sonstige Bekanntmachungen Bundesagentur für Arbeit (BA) stellt Muster für Arbeitslosengeld II-Bescheide mit Erklärungstexten zur Verfügung 11 Amtsärztin ruft zur diesjährigen Grippeschutzimpfung 11 Bekanntmachungen der Stadtwerke Stadtwerke lesen Zähler ab 11 - öffentlicher Teil - 1. Sitzungseröffnung 2. Abstimmung der Tagesordnung 3. Fragen, Vorschläge und Anregungen der Einwohner 4. Beschlusskontrolle 5. Informationen der Verwaltung 6. Informationen des Vorsitzenden 7. Sonstiges 8. Fragen der Mitglieder der Ortsteilvertretung 9. Bestätigung des Protokolls vom Schluss der Sitzung - nichtöffentlicher Teil - 1. Sitzungseröffnung 2. Abstimmung der Tagesordnung 3. Beschlusskontrolle 4. Diskussion von Beschlussvorlagen 4.1. Verkauf von Flächen nördlich des Helsinkiringes an die WVG und WGG Dez. II, Amt 23 05/ Verkauf eines Grundstückes in der Vitus-Bering-Straße Dez. II, Amt 23 05/ Informationen der Verwaltung 6. Informationen des Vorsitzenden 7. Sonstiges 8. Fragen der Mitglieder der Ortsteilvertretung 9. Schluss der Sitzung Die Unterlagen für die Mitglieder der OTV Ostseeviertel können ab sofort in der Kanzlei der Bürgerschaft, Zimmer 56, abgeholt werden. gez. Jürgen Liedtke Vorsitzender der Ortsteilvertretung Die nächste Ausgabe erscheint am 7. November 2012 Tagesordnung für die Sitzung der Ortsteilvertretung Eldena am Dienstag, 6. November 2012 um 19:30 Uhr, Klosterschenke, Wolgaster Landstraße 27 Tagesordnung für die Sitzung der Ortsteilvertretung Riems am Montag, 5. November 2012 um 19:00 Uhr, Jugendclub Riems, Hauptstraße 1 - öffentlicher Teil - 1. Sitzungseröffnung 2. Abstimmung der Tagesordnung 3. Fragen, Vorschläge und Anregungen der Einwohner 4. Beschlusskontrolle 5. Informationen zum Stand der Entwicklung von Riemserort 5.1. Stand der Verhandlungen zum BBN Gebiet 5.2. Sanierungsstand der Kita Riems 6. Informationen der Vorsitzenden 7. Sonstiges 8. Bestätigung des Protokolls vom Schluss der Sitzung gez. Ulla Tesmer Vorsitzende der Ortsteilvertretung - öffentlicher Teil - 1. Sitzungseröffnung 2. Abstimmung der Tagesordnung 3. Fragen, Vorschläge und Anregungen der Einwohner 4. Beschlusskontrolle 5. Informationen der Verwaltung 6. Informationen des Vorsitzenden 7. Sonstiges 7.1. Weitere Beratung von Vorschlägen aus dem Ortsteil für die Diskussion mit der Verwaltung zur Weiterführung des Verfahrens Bebauungsplan Nr Ortsteilzentrum Eldena 8. Bestätigung des Protokolls vom Schluss der Sitzung - nichtöffentlicher Teil - 1. Sitzungseröffnung 2. Abstimmung der Tagesordnung 3. Beschlusskontrolle 4. Diskussion von Beschlussvorlagen 4.1. Veräußerung des Grundstückes Hoher Graben Dez. II, Amt 23 05/ Verkauf Grundstück an der Lindenstraße Dez. II, Amt 23 05/ Informationen der Verwaltung 6. Informationen des Vorsitzenden 7. Sonstiges 8. Schluss der Sitzung

3 Nr. 26/ Greifswald Die Unterlagen für die Mitglieder der OTV Eldena, die nicht auch Mitglieder der Bürgerschaft sind, werden durch den Vorsitzenden zugestellt. gez. Helmut Holzrichter Vorsitzender der Ortsteilvertretung Tagesordnung für die Sitzung der Ortsteilvertretung Wieck-Ladebow am Dienstag, 6. November 2012, um 19:00 Uhr, Sitzungsraum Ladebow, Max-Reimann-Straße 13 A - öffentlicher Teil - 1. Sitzungseröffnung 2. Abstimmung der Tagesordnung 3. Fragen, Vorschläge und Anregungen der Einwohner 4. Beschlusskontrolle 5. Informationen der Verwaltung 6. Informationen des Vorsitzenden 6.1. Vorbereitung der Einwohnerversammlung zur Straßeninstandsetzung in Ladebow 7. Sonstiges 8. Bestätigung des Protokolls vom Schluss der Sitzung Bernd Lieschefsky Vorsitzender der Ortsteilvertretung Tagesordnung für die Sitzung der Ortsteilvertretung Innenstadt am Mittwoch, 7. November 2012, um 18:00 Uhr, Rathaus, Senatssaal - öffentlicher Teil: 1. Sitzungseröffnung 2. Abstimmung der Tagesordnung 3. Fragen, Vorschläge und Anregungen der Einwohner 4. Beschlusskontrolle 5. Diskussion von Beschlussvorlagen 5.1. Abschluss eines Erschließungsvertrages B.-Plan 110 Dez. II, Amt 60 05/ B.-Plan Nr Martin-Andersen-Nexö-Platz - Aufstellungsbeschluss Dez. II, Amt 60 05/ Herstellung der Erschließungsanlage Straße An den Gewächshäusern - Abzweig zum Einkaufszentrum Elisenpark Dez. II, Amt 60 05/ Ausbau der Straße An den Gewächshäusern und Abschnittsbildung und Klassifizierung für die Abrechnung der Straßenausbaumaßnahme nach Straßenbaubeitragssatzung Dez. II, Amt 60 05/ Änderung des Beschlusses Nr. B /11vom zum Bau der Erschließungsanlage - Verlängerung der Straße An den Gewächshäusern - und die Abrechnung der Erschließungsmaßnahme nach der Erschließungsbeitragssatzung Dez. II, Amt 60 05/ Informationen der Verwaltung 7. Informationen der Vorsitzenden 8. Sonstiges 9. Bestätigung des Protokolls vom Schluss der Sitzung - nichtöffentlicher Teil - 1. Sitzungseröffnung 2. Abstimmung der Tagesordnung 3. Beschlusskontrolle 4. Diskussion von Beschlussvorlagen 4.1. Änderung des Beschlusses zum Verkauf der Grundstücke Gützkower Str Dez. II, Amt 23 05/ Grundstücksregulierung Sonderbaugebiet Klinikum Dez. II, Amt 23 05/ Informationen der Verwaltung 6. Informationen der Vorsitzenden 7. Sonstiges 8. Bestätigung des Protokolls vom 9. Schluss der Sitzung Die Unterlagen für die Mitglieder der OTV Innenstadt können ab sofort in der Kanzlei der Bürgerschaft, Zimmer 56, abgeholt werden. gez. Erich Cymek Vorsitzender der Ortsteilvertretung Tagesordnung für die Sitzung der Ortsteilvertretung Schönwalde II am Mittwoch, 7. November 2012 um 18:00 Uhr, Grundschule Erich Weinert, Makarenkostraße 53 - öffentlicher Teil - 1. Sitzungseröffnung 2. Abstimmung der Tagesordnung 3. Fragen, Vorschläge und Anregungen der Einwohner 4. Vorstellung der Erich-Weinert-Grundschule 5. Rückblick 2012 und Vorhaben Kontrolle der Festlegungen 7. Informationen der Verwaltung 8. Informationen der Vorsitzenden 9. Sonstiges 10. Bestätigung des Protokolls vom Schluss der Sitzung gez. Mechthild Thonack Vorsitzende der Ortsteilvertretung Tagesordnung für die Sitzung der Ortsteilvertretung Friedrichshagen am Mittwoch, 7. November 2012 um 19:00 Uhr, Schmidtke & Co. Holzveredlung GmbH, Friedrichshäger Straße 5 b - öffentlicher Teil - 1. Sitzungseröffnung 2. Abstimmung der Tagesordnung 3. Fragen, Vorschläge und Anregungen der Einwohner 4. Beschlusskontrolle 5. Informationen der Verwaltung 6. Informationen des Vorsitzenden 6.1. Stand Lückenbebauung Friedrichshagen 7. Sonstiges 7.1. Drainage der überschwemmten Wiese 7.2. Straßensanierung Friedrichshagen 8. Bestätigung des Protokolls vom Schluss der Sitzung gez. Detlef Göring Vorsitzender der Ortsteilvertretung Tagesordnung für die 22. Sitzung der Ortsteilvertretung Schönwalde I/Südstadt am Donnerstag, 8. November 2012 um 17:00 Uhr, WGG eg, Geschwister-Scholl-Straße 1 - öffentlicher Teil - 1. Sitzungseröffnung 2. Abstimmung der Tagesordnung

4 Greifswald 4 Nr. 26/ Die WGG in Schönwalde I und der Südstadt: Zur aktuellen Situation und Ausblick OTV im Gespräch mit den WGG-Verantwortlichen 4. Bürgerprotest gegen die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für die Niels-Bohr-Straße OTV im Gespräch mit Bürgern und Stadtbauamt 5. Bestätigung des Protokolls vom Fragen, Vorschläge und Anregungen der Einwohner 7. Kontrolle der Beschlüsse, Festlegungen und Empfehlungen 8. Informationen der Verwaltung 9. Informationen des Vorsitzenden 10. Fragen, Vorschläge und Anregungen der Mitglieder der OTV 11. Schluss der Sitzung Die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Nr. 4 - Friedrichshagen - tritt mit Ablauf des Erscheinungstages dieser Bekanntmachung in Kraft. Jedermann kann die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Nr. 4 - Friedrichshagen - einschließlich Plan und Verfahrensvermerke sowie die Begründung einschließlich des landschaftsökologischen Fachbeitrages ab diesem Tag im Stadtbauamt der Universitäts- und Hansestadt Greifswald, Abteilung Stadtentwicklung/untere Denkmalschutzbehörde - Greifswald, Gustebiner Wende 12 - während der folgenden Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen: Dienstag 9:00-12:00 Uhr und 14:00-18:00 Uhr Mittwoch 9:00-12:00 Uhr Donnerstag 9:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr Freitag 9:00-12:00 Uhr - nichtöffentlicher Teil - 1. Sitzungseröffnung 2. Abstimmung der Tagesordnung 3. Kontrolle der Beschlüsse, Festlegungen und Empfehlungen 4. Diskussion von Beschlussvorlagen 4.1. Verkauf Fläche am Max-Hagen-Weg an die WGG Dez. II, Amt 23 05/ Informationen der Verwaltung 6. Informationen des Vorsitzenden 7. Sonstiges 8. Schluss der Sitzung gez. Peter Multhauf Vorsitzender der Ortsteilvertretung Eine beachtliche Verletzung der in 214 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs nach 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Universitäts- und Hansestadt Greifswald unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind ( 215 Absatz 1 BauGB). Auf die Vorschriften des 44 Absatz 3 Sätze 1 und 2 sowie Absatz 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Satzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen sowie auf die Bestimmung des 5 Absatz 5 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08. Juni 2004 (GVOBl. M-V S. 205) wird hiermit hingewiesen. Greifswald, den Der Oberbürgermeister Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Nr. 4 - Friedrichshagen - der Universitäts- und Hansestadt Greifswald gemäß 10 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) Die von der Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald in ihrer Sitzung am beschlossene Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Nr. 4 - Friedrichshagen -, (Abgrenzung gemäß Planausschnitt) gemäß 34 Absatz 4 Nr. 1 und Nr. 3 und Absatz 6 BauGB wird hiermit bekannt gemacht. Planausschnitt: Umnummerierung der Hausnummern im Ortsteil Friedrichshagen Die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Nr. 4 - Friedrichshagen (veröffentlicht in diesem Stadtblatt) weist neue Baufelder aus. Deshalb ist eine Umnummerierung der Hausnummern im Ortsteil Friedrichshagen notwendig. Eine logische und richtige Hausnummerierung ist wichtig. Sie dient der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit, insbesondere dem richtigen und sicheren Auffinden des gewünschten Zielortes für den Bürger, den Katastrophenschutz, den Rettungsdienst. Auch für die örtliche Zuordnung des Gebäudes für den Einwohnermeldenachweis und die postalische Zustellung ist die Hausnummer erforderlich. Die neu entstandenen Baufelder/Baugrundstücke können nicht mehr in die vorhandene Nummerierung eingegliedert werden. Die Stadtverwaltung wird neue Hausnummern vergeben. Grundstückseigentümer müssen dann das Hausnummernschild auf eigene Kosten beschaffen und anbringen. Die Umnummerierung erfolgt von Amts wegen ohne Verwaltungsgebühren. Einwohner müssen sich in der Einwohnermeldeabteilung ummelden, eine Gebühr fällt dafür nicht an. Für die Ummeldung vorhandener Kraftfahrzeuge in der Straßenverkehrsabteilung werden derzeit 11,00 Euro Verwaltungsgebühren erhoben. Diese muss der Fahrzeughalter entrichten. Beide Behörden befinden sich im Ordnungsamt, Spiegelsdorfer Wende Haus 1, Greifswald. Geplant ist, die Umnummerierung im 2. Halbjahr 2013 durchzuführen.

5 Nr. 26/ Greifswald Rechtsgrundlage der geplanten Maßnahme bildet die Satzung über das Anbringen von Straßennamen- und Hausnummernschildern in der UHGW (Hausnummernsatzung), Bürgerschaftsbeschluss Nr. B462-31/08. Die Hausnummernsatzung kann im Stadtbauamt, Abt. Vermessung, Gustebiner Wende 11 zu den Sprechzeiten Di: 9-12 Uhr und Uhr Mi: 9-12 Uhr Do: 9-12 Uhr und Uhr Fr: 9-12 Uhr bei Herrn Stutz (Zi.: 128, Tel.: ) oder Frau Hellwich (Zi.: 127, Tel.: ) eingesehen werden sowie nach telefonischer Absprache ein Termin vereinbart werden. Im Internet unter Hausnummernvergabe kann die Satzung heruntergeladen werden. Hans-Georg Klein Neue Förderrichtlinie für den Bereich Jugend und Soziales Seit dem 24. Oktober 2012 ist die neue Richtlinie der Universitäts- und Hansestadt über die Gewährung freiwilliger Zuschüsse für Träger und Maßnahmen in den Bereichen Jugend und Soziales in Kraft. Gefördert werden können demnach Maßnahmen und Leistungen, welche nicht vorrangig durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und durch den örtlichen Träger der Sozialhilfe zu leisten, oder von diesen ausschließlich mit der Aufgabenerfüllung beauftragt sind. Die Zuwendungen sind eine freiwillige Leistung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald, sie können nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bewilligt werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Zuwendungen. Es gibt zwei Arten der Förderung: Zum einen die Förderung von Projekten zum anderen die institutionelle Förderung. Bei einer mehrjähriger Projektförderung und auch für den Fall, dass die Zuwendung für das Projekt 1.000,00 EUR übersteigt, ist mit der Universitäts- und Hansestadt Greifswald eine Leistungsvereinbarung zu schließen. Eine institutionelle Förderung wird ausschließlich im Zusammenhang mit Leistungsvereinbarungen gewährt. Gefördert werden Vorhaben und Maßnahmen die dem Erhalt und dem Aufbau eines friedlichen und demokratische Miteinander und lebendigen Gemeinwesens dienen, der eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeitsentwicklung und der Förderung von Selbstständigkeit dienen sowie das Ehrenamt und die Gleichberechtigung stärken. Besondere Förderschwerpunkte bilden unter anderem die Schulsozialarbeit, Stadtteilzentren mit Angeboten für verschiedene Generationen und generationsübergreifenden Angeboten sowie die selbstorganisierte Jugendarbeit. Die folgende Richtlinie wurde am 23. Oktober 2012 gemäß Hauptsatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald 19 rechtswirksam im Internet unter veröffentlicht. Richtlinie der Universitäts- und Hansestadt Greifswald über die Gewährung freiwilliger Zuschüsse für Träger und Maßnahmen in den Bereichen Jugend und Soziales 1. Allgemeine Grundsätze Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie Zuwendungen in Form von zweckgebundenen Zuschüssen im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit sowie im Bereich Soziales (Alten-, Arbeitslosen-, Behinderten- und Sozialhilfe) 1. Gegenstand der Förderung ist die Leistungserbringung auf dem Gebiet und für die Einwohner und Einwohnerinnen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald. 2. Zuwendungen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald können nur an Träger und für Maßnahmen und Vorhaben gewährt werden, die nicht vorrangig durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und durch den örtlichen Träger der Sozialhilfe zu leisten sind. 3. Die Mittel des Landes und anderer Stellen sind voll auszuschöpfen. 4. Ebenso von der freiwilligen Zuwendung ausgeschlossen sind Maßnahmen von Trägern der freien Jugendhilfe und Trägern der freien Wohlfahrtspflege, die ausschließlich durch den örtlichen und überörtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe bzw. des örtlichen und überörtlichen Trägers der Sozialhilfe mit der Aufgabenerfüllung beauftragt worden sind. 5. Darüber hinaus ist eine Förderung ausgeschlossen für Maßnahmen, die ausschließlich schulischen Charakter haben, als Sportwettkämpfe oder Trainingslehrgänge anzusehen sind, ausschließlich religiösen Charakter haben, parteipolitischer Art sind. 6. Unter Berücksichtigung der Jugendhilfe- und Sozialplanung des Landkreises Vorpommern Greifswald erfolgt durch die Universitäts- und Hansestadt Greifswald eine Festlegung der Prioritäten und eigenen zusätzlichen Förderschwerpunkte im Bereich Jugend und Soziales. 7. Die Gewährung von Zuwendungen für eine Maßnahme nach mehreren Bestimmungen dieser Richtlinie ist ausgeschlossen. 8. Die Zuwendungen können nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bewilligt werden. Sie sind eine freiwillige Leistung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald, somit besteht kein Rechtsanspruch darauf. 2. Ziele der freiwilligen Förderung 2.1. Ziele der Förderung Gefördert werden Vorhaben und Maßnahmen die dem Erhalt und dem Aufbau eines friedlichen und demokratische Miteinander und lebendigen Gemeinwesens, der eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeitsentwicklung und der Förderung von Selbstständigkeit dienen sowie das Ehrenamt und die Gleichberechtigung stärken. Anträge für das Jahr 2013 sind bis zum zu stellen an Universitäts- und Hansestadt Greifswald Schulverwaltungs- und Sportamt PF Greifswald. In den nachfolgenden Jahren endet die Antragsfrist am 31. Juli. Antragsunterlagen sind mit der Richtlinie im Internet unter am 23. Oktober 2012 veröffentlicht worden. Die Antragsunterlagen können aber auch im Schulverwaltungs- und Sportamt, Gustebiner Wende 11, Tel , angefordert werden Prioritäten und Förderschwerpunkte der Universitäts- und Hansestadt Greifswald Schulsozialarbeit Stadteilzentren mit Angeboten für verschiedene Generationen bzw. auch generationsübergreifende Angebote stadtteilorientierte, offene Angebote zur Überwindung von sozialer Ausgrenzung und Benachteiligung Inklusion von Menschen mit Handicap Selbstorganisierte Hilfs- und Unterstützungsangebote Synergetische Nutzung der sozialen Infrastruktur Selbstorganisierte Jugendarbeit Jugendverbandsarbeit

6 Greifswald 6 Nr. 26/ Zuwendungsempfänger Die freiwilligen Zuwendungen können von eingetragenen, rechtsfähigen und gemeinnützigen Vereinen oder anderen gemeinnützigen Gesellschaften und Körperschaften, Gruppen und Initiativen, in Ausnahmefällen auch von einzelnen Personen, beantragt werden. 4. Zuwendungsvoraussetzungen 1. Vorhaben und Maßnahmen werden nach dieser Richtlinie nur gefördert, wenn die Antragstellenden gemeinnützige Zwecke verfolgen das Vorhaben oder die Maßnahme in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald realisiert wird ihren Sitz oder Wirkungskreis in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald haben die zweckentsprechende, wirtschaftliche und sparsame Verwendung der Mittel gewährleisten die fachlichen, sachlichen und personellen Voraussetzungen für die Durchführung besitzen eine ordnungsgemäße Geschäftsführung gewährleisten und in der Lage sind, die Verwendung der Mittel bestimmungsgemäß nachzuweisen, ferner die Gesamtfinanzierung sichergestellt ist und ein erhebliches Interesse an der Durchführung der Maßnahme von der Universitäts- und Hansestadt Greifswald gegeben ist. Der Begriff des erheblichen Interesses orientiert sich an den in Ziffer 2.1. genannten Orientierungspunkten. 2. Liegt der zu fördernde Zweck auch im Interesse von Dritten, sollten sich diese angemessen an der Finanzierung beteiligen. 5. Art, Umfang und Höhe der Zuwendungen 5.1. Zuwendungsarten 1. Zur Umsetzung und Durchführung von Maßnahmen und Vorhaben können Zuwendungen als Projektförderung oder institutionelle Förderung gewährt werden. 2. Zuwendungen können nur gewährt werden, wenn die Leistung für die Stadt notwendig, fachlich geeignet sowie dem Umfang nach angemessen ist. Für die zu fördernde Leistung muss eine Fachkonzeption oder Leistungsbeschreibung vorliegen, die in fachlich-methodischer Hinsicht die Gewähr für die Erreichung der beabsichtigten Wirkungen und Ziele bietet Projektförderung 1. Eine Projektförderung dient der Deckung von Ausgaben für einzelne, zeitnah und inhaltlich abgrenzbare Vorhaben. 2. Es werden Projekte gefördert, die mit den Prioritäten und Förderschwerpunkten der Universitäts- und Hansestadt Greifswald übereinstimmen. Ab einer Förderhöhe von EUR für ein Projekt bzw. bei mehrjähriger Förderung von Projekten sind mit der Universitäts- und Hansestadt Greifswald Leistungsvereinbarungen zu schließen. 3. Zu den förderfähigen Projektkosten gehören: Veranstaltungskosten, Kosten für Verbrauchs- und Versorgungsgüter und Betriebsunterhaltung sowie Nebenkosten sofern diese für die Durchführung des Projektes unmittelbar erforderlich sind Aufwandsentschädigungen für Tätigkeiten (insbesondere im Ehrenamt) 4. Der Umfang der Förderung richtet sich nach: der Inanspruchnahme durch Einwohner und Einwohnerinnen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald und der Bedeutung der Maßnahme für die Universitäts- und Hansestadt Greifswald. 5. Zuwendungen zur Projektförderung dürfen nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind, es sei denn, das Amt für hat im Einzelfall einem vorzeitigen Vorhabenbeginn zugestimmt. Als Vorhabenbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages zu werten. Bei Baumaßnahmen gelten Planung, Bodenuntersuchungen und Grunderwerb nicht als Vorhabenbeginn Institutionelle Förderung 1. Die institutionelle Förderung dient der Deckung eines nicht abgegrenzten Teils der Aufgaben der Zuwendungsempfänger. Sie ist auf einen längeren Zeitraum angelegt und deshalb von einem tragfähigen Konzept, welches mit den Prioritäten und Förderschwerpunkten der Universitäts- und Hansestadt Greifswald übereinstimmt, abhängig zu machen. 2. Jede institutionelle Förderung erfolgt nur in Verbindung mit einer Leistungsvereinbarung. 3. Besitzen die Antragsteller eigene Räume bzw. einen entsprechenden Miet-, Pacht- oder Nutzungsvertrag, können Betriebs- und Sachkosten sowie in Ausnahmefällen Personalkosten bezuschusst werden. Zu den förderfähigen Betriebskosten zählen: - Miete/ Pacht - Energie - Wasser/ Abwasser - Heizung - Abfallentsorgung - Versicherungen - Reparatur- und Wartungskosten - Wirtschaftsbedarf Zu den förderfähigen Sachkosten zählen: - Porto - Telefon - Büromaterial - Fachzeitschriften - Vervielfältigungs- und Druckkosten Zur Antragstellung ist die Vorlage der Kopie eines aktuellen Pacht-, Miet- oder Nutzungsvertrages sowie eines Gesamtkosten- und Finanzierungsplanes erforderlich. Förderfähige Personal und Personalnebenkosten: - soweit sie nicht durch andere öffentliche Haushalte gedeckt sind Höhe der Zuwendungen und Finanzierungsarten 1. Die Zuwendung darf zusammen mit allen übrigen Einnahmen die tatsächlichen Ausgaben nicht übersteigen. Ein Anspruch auf Übernahme von Finanzierungsdefiziten durch die Stadt besteht nicht. Eigenleistungen des Zuwendungsempfängers (Leistungen des Zuwendungsempfängers, die keine sachlichen Ausgaben verursachen) sind erwünscht und bei der Bemessung der Zuwendung grundsätzlich zu berücksichtigen. 2. Finanzierungsarten sind die Festbetragsfinanzierung, die Anteilsfinanzierung und die Fehlbedarfsfinanzierung. 3. Die Wahl der Finanzierungsart erfolgt unter Berücksichtigung der Interessenlage der Stadt und des Zuwendungsempfängers und danach, welche Finanzierungsart den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit am besten entspricht. 4. Die Zuwendung wird grundsätzlich nur zur Teilfinanzierung des zu erfüllenden Zwecks bewilligt, und zwar: - nach einem bestimmten v. H. Satz oder Anteil der zuwendungsfähigen Ausgaben (Anteilsfinanzierung); die Zuwendung wird bei der Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt; oder - zur Deckung eines Fehlbedarfs, der insoweit verbleibt, wie der Zuwendungsempfänger die zuwendungsfähigen Ausgaben nicht durch eigene oder fremde Mittel decken kann (Fehlbedarfsfinanzierung); die Zuwendung wird bei der Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt; oder - in geeigneten Fällen mit einem festen Betrag an den zuwendungsfähigen Gesamtkosten (Festbetragsfinanzierung). 5. Bei Zuwendungen an Betriebe gewerblicher Art sind die umsatzsteuerrechtlichen Bestimmungen zu beachten. 6. Die Umsatzsteuer, die nach jeweiligen Bestimmungen des UStG als Vorsteuer abziehbar ist, gehört nicht zu den zuwendungsfähigen Ausgaben. 6. Verfahren 1. Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Vorschriften des Landesverwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG M-V sowie die Allgemeinen Nebenbestimmungen über Zuwendungen zur

7 Nr. 26/ Greifswald 2. Projektförderung (Anlage 2) und die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur institutionellen Förderung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald (Anlage 1), soweit nicht Abweichungen durch diese Richtlinie zugelassen worden sind Antragstellung 1. Für die Bewilligung einer Zuwendung bedarf es eines schriftlichen Antrages. Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald stellt hierzu entsprechende Antragsformulare (Anlage 3) bereit. 2. Bei Zuwendungen im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit sowie Sozialarbeit in diesem Bereich haben die Zuwendungsempfänger hinsichtlich der persönlichen Eignung gemäß 72a SGB VIII im Sinne von 72 Abs. 1 SGB VII insbesondere sicherzustellen und mit der rechtsverbindlichen Unterschrift zum Antrag zu bestätigen, dass sie keine Personen beschäftigen oder vermitteln, die rechtskräftig wegen einer Straftat nach den 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184f, 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 des Strafgesetzbuches verurteilt worden sind. 3. Im Antrag müssen die Angaben enthalten sein, die zur Beurteilung der Notwendigkeit und Angemessenheit der Zuwendung erforderlich sind. Der Antragsteller hat die im Antrag enthaltenen Angaben durch geeignete Unterlagen zu belegen. 4. Der Umfang der beabsichtigten Eigenleistung ist bereits bei der Antragstellung anzugeben. 5. Dem Antrag sind insbesondere beizufügen: - bei Projektförderungen ein Finanzierungsplan (ausgegliederte Berechnung der mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Ausgaben mit einer Übersicht über die beabsichtigte Finanzierung) und eine Erklärung, dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen worden ist, - bei institutioneller Förderung ein Haushalts- oder Wirtschaftsplan, - eine Erklärung darüber, ob der Zuwendungsempfänger allgemein oder für das betreffende Vorhaben zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. In diesem Fall hat er im Finanzierungs-und Haushalts- oder Wirtschaftsplan die sich ergebenden Vorteile auszuweisen. 6. Die Anträge auf Zuwendung sind bis spätestens für 2013 und in den nachfolgenden Jahren bis zum des Vorjahres aller geplanten Vorhaben und Maßnahmen einzureichen. 7. Für kurzfristige Projekte im laufenden Kalenderjahr ist der Antrag mit einer Begründung zu versehen und spätestens zwei Monate vor Beginn des Projektes einzureichen Bewilligungsverfahren 1. Über die Bewilligung oder Ablehnung eines Antrages erhält der Antragsteller im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel unter Berücksichtigung der Prüfungsergebnisse der eingereichten Unterlagen einen Bescheid der Universitäts- und Hansestadt Greifswald. Darüber hinaus können im Interesse der Universitäts- und Hansestadt Greifswald Leistungsvereinbarungen abgeschlossen werden. 2. Vor der Bewilligung wird geprüft, welche Finanzierungsart zu wählen ist. 3. Bei Zuwendungen zur Projektförderung kann die bearbeitende Stelle des Schulverwaltungs- und Sportamtes den Zuwendungsempfänger auffordern, an geeigneter Stelle einen Hinweis auf die städtische Finanzhilfe anzubringen. 7. Auszahlung und Verwendung der Zuwendung 1. Die Zuwendung wird erst dann ausgezahlt, wenn der Zuwendungsbescheid bestandskräftig geworden ist. Sie wird nur in Teilbeträgen zu den festgelegten Terminen ausgezahlt. Bei Projektförderung längerfristiger Vorhaben werden nur Teilbeträge ausgezahlt. 2. Zuwendungen sind nur für den im Zuwendungsbescheid bzw. in der Leistungsvereinbarung genannten Zweck zu verwenden. 3. Gleichzeitig erteilte Auflagen und Bedingungen sind dabei ebenfalls zu beachten. 8. Nachweis der Verwendung 1. Der Zuwendungsempfänger hat der bearbeitenden Stelle im Schulverwaltungs- und Sportamt den Nachweis der Verwendung entsprechend dem Zuwendungsbescheid einschließlich der Nebenbestimmungen bzw. der Leistungsvereinbarung auf der Grundlage des in Anlage 4 beigefügten Verwendungsnachweises bis zu folgenden Terminen vorzulegen: institutionellen Förderung Die Verwendung der Zuwendung ist innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Haushalts- und Wirtschaftsjahres nachzuweisen (Verwendungsnachweis). Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis, die nach Vorgabe der Nebenbestimmungen zu erstellen sind. Projektförderung Die Verwendung der Zuwendung ist innerhalb von drei Monaten nach Erfüllung des Zuwendungszwecks, spätestens jedoch im Ablauf des 6. auf den Bewilligungszeitraum folgenden Monats der Stadt nachzuweisen (Verwendungsnachweis). Ist der Zuwendungszweck nicht bis zum Ablauf des Haushaltsjahres erfüllt, ist binnen von drei Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres über die in diesem Jahr enthaltenen Beträge ein Zwischennachweis zu führen. Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis. 2. Im zahlenmäßigen Nachweis sind alle Einnahmen und Ausgaben in zeitlicher Folge und voneinander getrennt entsprechend der Gliederung des Finanzierungsplanes auszuweisen. Der Nachweis muss alle mit dem Zweck zusammenhängenden Einnahmen (Zuwendungen, Leistungen Dritter, eigene Mittel) und Ausgaben enthalten. Aus dem Nachweis müssen Tag, Empfänger/Einzahler sowie Grund und Einzelbetrag jeder Zahlung ersichtlich sein. 3. Mit dem Nachweis sind die Originalbelege (Einnahme- und Ausgabenbelege) über die Einzahlungen und die Verträge über die Vergabe von Aufträgen vorzulegen. 4. Soweit der Zuwendungsempfänger die Möglichkeit zum Vorsteuerabzug nach 15 UStG hat, sind nur die Netto-Entgelte (Preis ohne Umsatzsteuer) darzustellen bzw. zu berücksichtigen. 5. Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald ist berechtigt, Bücher, Belege und sonstige Geschäftsunterlagen anzufordern sowie die Verwendung der Zuwendung durch örtliche Erhebungen zu prüfen oder durch Beauftragte prüfen zu lassen. Der Zuwendungsempfänger gewährt insofern auch dem Rechnungsprüfungsamt der Universitäts- und Hansestadt Greifswald ein Einsichts- und Prüfungsrecht. Der Zuwendungsempfänger verpflichtet sich mit der Annahme der Zuwendung, die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die notwendigen Unterlagen bereitzuhalten. 6. Die Zuwendungsempfänger haben die Originalbelege und Verträge sowie alle sonst mit der Förderung zusammenhängenden Unterlagen fünf Jahre nach Vorlage des Verwendungsnachweises aufzubewahren, sofern nicht nach steuerlichen und anderen Vorschriften eine längere Aufbewahrungsfrist bestimmt ist. 7. Beträgt die Zuwendung bei einer institutionellen Förderung für ein Haushaltsjahr oder bei einer Projektförderung weniger als Euro, können im Einzelfall Erleichterungen zugelassen werden. Ein der Sachlage angemessener Verwendungsnachweis ist jedoch unerlässlich - einfacher Verwendungsnachweis - (gemäß Anlage 5). 9. Mitteilungspflicht der Zuwendungsempfänger Die Zuwendungsempfänger sind zur unverzüglichen Information der Universitäts- und Hansestadt Greifswald als Bewilligungsbehörde verpflichtet insbesondere bei: Erhalt zusätzlicher Zuwendungen anderer öffentlicher Stellen für denselben Verwendungszweck nach Vorlage des Finanzierungsplanes Änderungen der Finanzierung oder Reduzierung der Gesamtausgaben Wegfall oder Änderung des Verwendungszwecks oder sonstiger maßgeblicher Umstände sich herausstellt, dass der Zuwendungszweck nicht oder mit der bewilligten Zuwendung nicht zu erreichen ist die abgerufenen oder ausgezahlten Beträge nicht innerhalb von 2 Monaten verbraucht werden können ein Insolvenzverfahren gegen ihn beantragt oder eröffnet wird.

8 Greifswald 8 Nr. 26/ Rücknahme oder Widerruf des Zuwendungsbescheides sowie Erstattung und Verzinsung 1. Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald kann die Bewilligungen widerrufen bzw. zurücknehmen insbesondere wenn: der Zuwendungsempfänger die Zuwendung zu Unrecht, insbesondere durch unrichtige oder bewusst unvollständige Angaben erlangt hat, die zweckentsprechende Verwendung der Zuwendung nicht nachgewiesen werden kann, die Maßnahme überfinanziert ist die Zuwendung nicht alsbald nach Auszahlung für fällige Zahlungen verwendet wird im Zuwendungsbescheid enthaltene Auflagen bzw. Nebenbestimmungen nicht oder nicht innerhalb einer gesetzlichen Frist erfüllt werden, insbesondere der Verwendungsnachweis nicht wie vorgeschrieben geführt oder rechtzeitig vorgelegt wird sowie der Mitteilungsfrist nicht rechtzeitig nachgekommen wird. 2. Ein Widerruf der Zuwendung mit Wirkung für die Vergangenheit kann auch in Betracht kommen, wenn der Zuwendungsempfänger erteilte Auflagen seitens der Universitäts- und Hansestadt Greifswald nicht oder nicht entsprechend der gesetzlichen Frist erfüllt, insbesondere wenn: die Zuwendung nicht alsbald nach Auszahlung für fällige Zahlungen verwendet wurde der Verwendungsnachweis nicht fristgerecht und vollständig vorliegt, Mitteilungspflichten nicht rechtzeitig erfüllt werden. 3. Im Übrigen gelten die Regelungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes M-V sowie die Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur institutionellen Förderung und zur Projektförderung (Anlagen 1 und 2). 4. Die Zuwendung ist zu erstatten, wenn der Zuwendungsbescheid nach Landesverwaltungsverfahrensrecht M-V ( 48, 49 VwVfG M-V) oder anderen Rechtsvorschriften unwirksam ist oder mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen oder widerrufen wird. Dies gilt insbesondere, wenn: die Zuwendung durch unrichtige oder unvollständige Angaben erwirkt wurde, die Zuwendung nicht oder nicht mehr für den vorgeschriebenen Zweck verwendet wurde, eine andere auflösende Bedingung eingetreten ist (z.b. Änderung der Finanzierung, Überfinanzierung der Maßnahme). 5. Der Erstattungsanspruch ist gemäß 49a Abs. 3 VwVfG M-V mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach 247 BGB jährlich zu verzinsen. 11. Nebenbestimmungen 1. Allgemeine Nebenbestimmungen i.s.d. 36 VwVfG M-V für Zuwendungen zur institutionellen Förderung und zur Projektförderung ergeben sich aus den Anlagen 1 und 2. Sie gelten als Bestandteil des Zuwendungsbescheides bzw. der Leistungsvereinbarung. 2. Über die allgemeinen Nebenbestimmungen hinaus ist je nach Art, Zweck und Höhe der Zuwendung sowie nach Lage des einzelnen Falles im Zuwendungsbescheid bzw. in der Leistungsvereinbarung insbesondere zu regeln: - der Vorbehalt dinglicher Rechte an Gegenständen zur Sicherung der zweckentsprechenden Verwendung oder eines etwaigen Erstattungsanspruches, - bei Zuwendungen für die Herausgabe von Veröffentlichungen die Lieferung einer angemessenen Zahl von Freiexemplaren, - bei Zuwendungen an Unternehmen die Prüfung auch der zweckentsprechenden sowie der wirtschaftlichen und sparsamen Verwendung der Zuwendungen durch einen sachverständigen Prüfer, z.b. Wirtschaftsprüfer und die Vorlage des Berichtes über diese Prüfung, - bei institutioneller Förderung und in geeigneten Fällen bei Projektförderung, ob eine Auszahlung von Teilbeträgen zu bestimmten kalendermäßig festgelegten Terminen in Betracht kommt. 12. Inkrafttreten Diese Richtlinie tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Greifswald, den gez. Dembski Anlage 1 Hansestadt Greifswald Anlage 1 Der Oberbürgermeister zur DA 20-5 Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur institutionellen Förderung Die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur institutionellen Förderung enthalten Nebenbestimmungen (Bedingungen und Auflagen) im Sinne des 36 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) sowie notwendige Erläuterungen. Sie sind Bestandteil des Zuwendungsbescheides, soweit dort nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. 1. Anforderung und Verwendung der Zuwendung 1 Die Zuwendung darf nur zur Erfüllung des im Zuwendungsbescheid bestimmten Zwecks verwendet werden. Die Zuwendung ist wirtschaftlich und sparsam zu verwenden. 2 Alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Einnahmen (Zuwendungen, Leistungen Dritter) und die Eigenmittel des Zuwendungsempfängers sind als Deckungsmittel für alle Ausgaben einzusetzen. Der Haushalts- und Wirtschaftsplan einschließlich Organisation- und Stellenplan ist verbindlich. 3 Die Zuwendung darf nicht für Ausgaben angefordert oder verwendet werden, die entstehen, weil die Eingruppierungen oder die Vergütungen der Beschäftigten des Zuwendungsempfängers höher sind als die Eingruppierungen oder die Vergütungen vergleichbarer städtischer Bediensteter nach den tariflichen Bestimmungen wären, wenn die entsprechenden Aufgaben von der Stadt wahrgenommen würden. Das Gleiche gilt, wenn Ausgaben darauf zurückzuführen sind, dass der Zuwendungsempfänger für die Aufgabenerledigung mehr Beschäftigte einsetzt, als dies die Stadt tun würde. 4 Die Zuwendung darf nur insoweit und nicht eher angefordert werden, als sie innerhalb von zwei Monaten nach der Auszahlung für fällige Zahlungen benötigt wird. Die Anforderung jedes Teilbetrages muss die zur Beurteilung des Mittelbedarfs erforderlichen Angaben enthalten. 5 Rücklagen dürfen nicht gebildet werden. Dem steht die Beibehaltung oder die Ansammlung einer Betriebsmittelrücklage bis zur Höhe der üblicherweise in zwei Monaten anfallenden Personalund Sachausgaben zum Jahresende nicht entgegen, soweit sie aus Liquiditätsgründen erforderlich ist. 2. Nachträgliche Ermäßigung der Ausgaben oder Änderung der Finanzierung Ermäßigen sich nach der Bewilligung die in dem Haushalts- und Wirtschaftsplan veranschlagten Gesamtausgaben, erhöhen sich die Deckungsmittel oder treten neue Deckungsmittel hinzu, so ermäßigt sich die Zuwendung bei Anteilsfinanzierung anteilig mit etwaigen Zuwendungen anderer Zuwendungsgeber und den vorgesehenen eigenen und sonstigen Mitteln des Zuwendungsempfängers. 3. Inventarisierungspflicht Der Zuwendungsempfänger hat Gegenstände, deren Anschaffungs- oder Herstellungswert 410 EUR übersteigt, zu inventarisieren. Soweit aus besonderen Gründen die Stadt Eigentümer ist oder wird, sind die Gegenstände in dem Inventar besonders zu kennzeichnen. 4. Mitteilungspflichten des Zuwendungsempfängers Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, unverzüglich der Stadt anzuzeigen, wenn: 1 er nach Vorlage des Haushalts- und Wirtschaftsplans weitere Zuwendungen bei anderen öffentlichen Stellen beantragt oder von ihnen erhält oder wenn sich eine Ermäßigung der Gesamtausgabe oder eine Änderung der Finanzierung um mehr als EUR ergibt, 2 für die Bewilligung der Zuwendung maßgebliche Umstände sich ändern oder wegfallen, 3 die abgerufenen oder ausgezahlten Beträge nicht innerhalb von zwei Monaten nach Auszahlung verbraucht werden können. 4 Der Zuwendungsempfänger hat seinem Finanzamt die Zahlungen (z.b. für Gutachten, Übersetzer, Unterrichtende, Vortragende und Sitzungsteilnehmer) mitzuteilen, die er aufgrund von Verträgen (z.b. Dienst- oder Werkverträge) leistet. Diese Mitteilungen können unterbleiben, wenn

9 Nr. 26/ Greifswald - die Leistung erkennbar im Rahmen der regelmäßigen gewerblichen oder frei beruflichen Haupttätigkeit des Honorarempfängers erbracht wird oder - die an eine Person auszuzahlenden Beträge im Einzelfall weniger als 100 EUR und im Kalenderjahr weniger als 300 EUR betragen. Die Mitteilungen sind für jeden Honorarempfänger getrennt zu fertigen, sie können für ein Kalenderjahr gesammelt übersandt werden. 5. Buchführung 1 Die Kassen- und Buchführung sowie die Ausgestaltung der Belege sind entsprechend den Regeln des kommunalen Haushaltsrechts einzurichten, es sei denn, dass die Bücher nach den für Bund oder Land geltenden entsprechenden Vorschriften oder nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung bzw. als einfache Einnahme- oder Ausgaberechnungen geführt werden. 2 Die Belege müssen die im Geschäftsverkehr üblichen Angaben und Anlagen enthalten, die Ausgabebelege insbesondere den Zahlungsempfänger, Grund und Tag der Zahlung, den Zahlungsbeweis und bei Gegenständen den Verwendungszweck. 3 Der Zahlungsempfänger hat die Belege fünf Jahre nach Vorlage des Verwendungsnachweises aufzubewahren, soweit nicht nach steuerrechtlichen oder anderen Vorschriften eine längere Aufbewahrungsfrist bestimmt ist. 6. Nachweis der Verwendung 1 Die Verwendung der Zuwendung ist innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Haushalts- und Wirtschaftsjahres nachzuweisen (Verwendungsnachweis). Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis. 2 In dem Sachbericht sind die Tätigkeit des Zuwendungsempfängers sowie das erzielte Ergebnis im abgelaufenen Haushalts- und Wirtschaftsjahr darzustellen. Tätigkeits-, Geschäfts-, Abschluss- und Prüfungsberichte sind beizufügen. 3 Im Verwendungsnachweis ist zu bestätigen, dass die Ausgaben notwendig waren, dass wirtschaftlich und sparsam verfahren worden ist und dass die Ausgaben mit den Büchern und Belegen übereinstimmen. 4 Ist neben der institutionellen Förderung auch eine Zuwendung zur Projektförderung bewilligt worden, so ist jede Zuwendung getrennt nachzuweisen. In jedem Falle sind in dem Verwendungsnachweis für die institutionelle Förderung die Zuwendungen zur Projektförderung nachrichtlich anzugeben. 7. Prüfung der Verwendung 1 Die Stadt, insbesondere das Rechnungsprüfungsamt ist berechtigt, Bücher, Belege und sonstige Geschäftsunterlagen anzufordern sowie die Verwendung der Zuwendung durch örtliche Erhebung zu prüfen oder durch Beauftragte prüfen zu lassen. Der Zuwendungsempfänger hat die erforderlichen Unterlagen bereitzuhalten und die notwendigen Auskünfte zu erteilen. 2 Unterhält der Zuwendungsempfänger eine eigene Prüfungseinrichtung, ist von sie der Verwendungsnachweis vorher zu prüfen und die Prüfung unter Angabe ihres Ergebnisses zu bescheinigen. 8. Erstattung der Zuwendung, Verzinsung 1 Die Zuwendung ist zu erstatten, soweit ein Zuwendungsbescheid nach Verwaltungsverfahrensrecht ( 48, 49 VwVfG) oder anderen Rechtsvorschriften unwirksam ist oder mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen oder widerrufen wird. 2 Nummer 8.1. gilt insbesondere, wenn - eine auflösende Bedingung eingetreten ist (z.b. nachträgliche Ermäßigung der Ausgaben oder Änderung der Finanzierung), - die Zuwendung durch unrichtige oder unvollständige Angaben erwirkt worden ist, - die Zuwendung nicht oder nicht mehr für den vorgesehenen Zweck verwendet wird. 3 Ein Widerruf mit Wirkung für die Vergangenheit kann auch in Betracht kommen, soweit der Zuwendungsempfänger - die Zuwendung nicht alsbald nach Auszahlung für fällige Zahlungen verwendet oder - Auflagen nicht oder nicht innerhalb einer gesetzten Frist erfüllt, insbesondere den vorgeschriebenen Verwendungsnachweis nicht rechtzeitig vorlegt sowie Mitteilungspflichten nicht rechtzeitig nachkommt. 4 Der Erstattungsanspruch ist mit 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank jährlich zu verzinsen. Werden Zuwendungen nicht alsbald nach der Auszahlung zur Erfüllung des Zuwendungszwecks verwendet und wird der Zuwendungsbescheid nicht zurückgenommen oder widerrufen, können für die Zeit von der Auszahlung bis zur zweckentsprechenden Verwendung ebenfalls 3 % Zinsen veranlagt werden. Anlage 2 Hansestadt Greifswald Anlage 2 Der Oberbürgermeister zur DA 20-5 Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung Die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung enthalten Nebenbestimmungen (Bedingungen und Auflagen) im Sinne des 36 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) sowie notwendige Erläuterungen. Sie sind Bestandteil des Zuwendungsbescheides, soweit dort nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. 1. Anforderung und Verwendung der Zuwendung 1 Die Zuwendung darf nur zur Erfüllung des im Zuwendungsbescheid bestimmten Zwecks verwendet werden. Die Zuwendung ist wirtschaftlich und sparsam zu verwenden. 2 Alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Einnahmen (Zuwendungen, Leistungen Dritter) und der Eigenanteil des Zuwendungsempfängers sind als Deckungsmittel für alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Ausgaben einzusetzen. Der Finanzierungsplan ist hinsichtlich des Gesamtergebnisses verbindlich. Die Einzelansätze dürfen um bis zu 10 v.h. überschritten werden, soweit die Überschreibung durch entsprechende Einsparungen bei anderen Einzelansätzen ausgeglichen werden kann. Beruht die Überschreitung eines Einzelansatzes auf behördlichen Bedingungen oder Auflagen, insbesondere im Rahmen des baurechtlichen Verfahrens, sind innerhalb des Gesamtergebnisses des Finanzierungsplanes auch weitergehende Abweichungen zulässig. 3 Dürfen aus der Zuwendung auch Personalausgaben oder sächliche Verwaltungsausgaben geleistet werden und werden die Gesamtausgaben des Zuwendungsempfängers überwiegend aus Zuwendungen der öffentlichen Hand bestritten, darf die Zuwendung nicht für Ausgaben angefordert oder verwendet werden, die entstehen, weil die Eingruppierungen oder die Vergütungen der Beschäftigten des Zuwendungsempfängers höher sind als die Eingruppierungen oder die Vergütungen vergleichbarer städtischer Bediensteter nach den tariflichen Bestimmungen wären, wenn die entsprechenden Aufgaben von der Stadt wahrgenommen würden. Das Gleiche gilt, wenn Ausgaben darauf zurückzuführen sind, dass der Zuwendungsempfänger für die Aufgabenerledigung mehr Beschäftigte einsetzt als dies die Stadt tun würde. 4 Die Zuwendung darf nur insoweit und nicht eher angefordert werden, als sie innerhalb von zwei Monaten nach der Auszahlung für fällige Zahlungen benötigt wird. Die Anforderung jedes Teilbetrages muss die zur Beurteilung des Mittelbedarfs erforderlichen Angaben enthalten. Dabei ist die Verwendung bereits enthaltener Teilbeträge in summarischer Form mitzuteilen. Im Übrigen dürfen die Zuwendungen wie folgt in Anspruch genommen werden: 4.1 bei Anteil- oder Festbetragsfinanzierung jeweils anteilig mit etwaigen Zuwendungen anderer Zuwendungsgeber und mit vorgesehenen eigenen und sonstigen Mitteln des Zuwendungsempfängers, 4.2 bei Fehlbedarfsfinanzierung, wenn die vorgesehenen eigenen und sonstigen Mittel des Zuwendungsempfängers verbraucht sind. 5 Der Zuwendungsbescheid kann mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, wenn sich herausstellt, dass der Zuwendungszweck mit der bewilligten Zuwendung nicht zu erreichen ist.

10 Greifswald 10 Nr. 26/ Nachträgliche Ermäßigung der Ausgaben oder Änderung der Finanzierung Ermäßigen sich nach der Bewilligung die im Finanzierungsplan veranschlagten Gesamtausgaben für den Zuwendungszweck, erhöhen sich die Deckungsmittel oder treten neue Deckungsmittel hinzu, so ermäßigt sich die Zuwendung bei Anteilsfinanzierung anteilig mit etwaigen Zuwendungen anderer Zuwendungsgeber und den vorgesehenen eigenen oder sonstigen Mitteln des Zuwendungsempfängers. 3. Zur Erfüllung des Zuwendungszwecks beschaffte Gegenstände 1 Gegenstände, die zur Erfüllung des Zuwendungszwecks erworben oder hergestellt werden, sind für den Zuwendungszweck zu verwenden und sorgfältig zu behandeln. Der Zuwendungsempfänger darf über sie vor Ablauf der im Zuwendungsbescheid festgelegten zeitlichen Bindung nicht verfügen. 2. Der Zuwendungsempfänger hat die zur Erfüllung des Zuwendungszwecks beschafften Gegenstände, deren Anschaffungs- oder Herstellungswert 410 EUR übersteigt, zu inventarisieren. Soweit aus besonderen Gründen die Stadt Eigentümer ist oder wird, sind die Gegenstände in dem Inventar besonders zu kennzeichnen. 4. Mitteilungspflichten des Zuwendungsempfängers Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, unverzüglich der Stadt anzuzeigen, wenn 1 er nach Vorlage des Finanzierungsplanes weitere Zuwendungen für denselben Zweck bei anderen öffentlichen Stellen beantragt oder von ihnen erhält oder wenn sich eine Ermäßigung der Gesamtausgaben oder eine Änderung der Finanzierung um mehr als EUR ergibt, 2 der Verwendungszweck oder sonstige für die Bewilligung der Zuwendung maßgeblichen Umstände sich ändern oder wegfallen, 3 sich Anhaltspunkte ergeben, dass der Zuwendungszweck nicht oder mit der bewilligten Zuwendung nicht zu erreichen ist, 4 die abgerufenen oder ausgezahlten Beträge innerhalb von zwei Monaten nach Auszahlung verbraucht werden können, 5 zu inventarisierende Gegenstände innerhalb der zeitlichen Bindung nicht mehr entsprechend dem Zuwendungszweck verwendet oder nicht benötigt werden, 6 ein Konkurs- oder Vergleichsverfahren gegen ihn beantragt oder eröffnet wird. 7 Der Zuwendungsempfänger hat seinem Finanzamt die Zahlungen (z.b. für Gutachter, Übersetzer, Unterrichtende, Vortragende und Sitzungsteilnehmer) mitzuteilen, die er aufgrund von Verträgen (z.b. Dienst- oder Werkverträge) zur Erfüllung des Zuwendungszwecks leistet. Diese Mitteilungen können unterbleiben, wenn - die Leistung erkennbar im Rahmen der regelmäßigen gewerblichen oder freiberuflichen Haupttätigkeit des Honorarempfängers erbracht wird oder - die an eine Person auszuzahlenden Beträge im Einzelfall weniger als 100 EUR und im Kalenderjahr weniger als 300 EUR betragen. Die Mitteilungen sind für jeden Honorarempfänger getrennt zu fertigen; sie können für ein Kalenderjahr gesammelt übersandt werden. 5. Nachweis der Verwendung 1 Die Verwendung der Zuwendung ist innerhalb von drei Monaten nach Erfüllung des Zuwendungszwecks, spätestens jedoch im Ablauf des 6. auf den Bewilligungszeitraum folgenden Monats der Stadt nachzuweisen (Verwendungsnachweis). Ist der Zuwendungszweck nicht bis zum Ablauf des Haushaltsjahres erfüllt, ist binnen von drei Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres über die in diesem Jahr enthaltener Beträge ein Zwischennachweis zu führen. 2 Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis. 3 In dem Sachbericht sind die Verwendung der Zuwendung sowie das erzielte Ergebnis im Einzelnen darzustellen. Dem Sachbericht sind ggf. die Berichte der beteiligten Ämter der Bauverwaltung beizufügen. 4 In den zahlenmäßigen Nachweis sind die Einnahmen und Ausgaben in zeitlicher Folge und voneinander getrennt entsprechend der Gliederung des Finanzierungsplanes auszuweisen. Der Nachweis muss alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Einnahmen (Zuwendungen, Leistungen Dritter, eigene Mittel) und Ausgaben enthalten. Aus dem Nachweis müssen Tag, Empfänger/ Einzahler sowie Grund und Einzelbetrag jeder Zahlung ersichtlich sein. Soweit der Zuwendungsempfänger die Möglichkeit zum Vorsteuerabzug nach 15 UStG 1980 hat, dürfen nur die Entgelte (Preise ohne Umsatzsteuer) berücksichtigt werden. 5 Mit dem Nachweis sind die Originalbelege (Einnahme- und Ausgabebelege) über die Einzelzahlungen und die Verträge über die Vergabe von Aufträgen vorzulegen. 6 Sofern ein einfacher Verwendungsnachweis zugelassen ist, besteht dieser aus dem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis ohne Vorlage von Belegen. In dem Nachweis sind Einnahmen und Ausgaben entsprechend der Gliederung des Finanzierungsplanes in zeitlicher Reihenfolge in monatlichen Summen aufzuführen. 7 Der Zwischennachweis besteht aus dem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis ohne Vorlage von Belegen, in dem Einnahmen und Ausgaben entsprechend der Gliederung des Finanzierungsplanes summarisch zusammenzustellen sind. 8 Die Belege müssen die im Geschäftsverkehr üblichen Angaben und Anlagen enthalten, die Ausgabebelege insbesondere den Zahlungsempfänger, Grund und Tag der Zahlung, den Zahlungsbeweis und bei Gegenständen den Verwendungszweck. Im Verwendungsnachweis ist zu bestätigen, dass die Ausgaben notwendig waren, dass wirtschaftlich und sparsam verfahren worden ist und dass die Angaben mit den Büchern und ggf. den Belegen übereinstimmen. 9 Der Zahlungsempfänger hat die Belege fünf Jahre nach Vorlage des Verwendungsnachweise aufzubewahren, sofern nicht nach steuerrechtlichen und anderen Vorschriften eine längere Aufbewahrungsfrist bestimmt ist. 10 Darf der Zuwendungsempfänger zur Erfüllung des Zuwendungszwecks Mittel an Dritte weiterleiten, muss er die Weitergabe davon abhängig machen, dass die empfangenen Stellen ihm gegenüber Zwischen- und Verwendungsnachweise nach den Nummern erbringen. Diese Nachweise sind dem Verwendungsnachweis nach Nummer 5.1 beizufügen. 6. Prüfung der Verwendung 1 Die Stadt, insbesondere das Rechnungsprüfungsamt ist berechtigt, Bücher, Belege und sonstige Geschäftsunterlagen, insbesondere zu der Personalausstattung, zu den Eingruppierungen und zu den Vergütungen der Beschäftigten, anzufordern sowie die Verwendung durch örtliche Erhebungen zu prüfen oder durch Beauftragte prüfen zu lassen. Der Zuwendungsempfänger hat die erforderlichen Unterlagen bereitzuhalten und die notwendigen Auskünfte zu erteilen. In den Fällen der Nr sind diese Rechte der Stadt auch dem Dritten gegenüber auszubedingen. 2 Unterhält der Zuwendungsempfänger eine eigene Prüfungseinrichtung, ist von dieser der Verwendungsnachweis vorher zu prüfen und die Prüfung unter Angabe ihres Ergebnisses zu bescheinigen. 7. Erstattung der Zuwendung, Verzinsung 1 Die Zuwendung ist zu erstatten, soweit ein Zuwendungsbescheid nach Verwaltungsverfahrensrecht ( 48, 49 VwVfG) oder anderen Rechtsvorschriften unwirksam ist oder mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen oder widerrufen wird. 44 a Bundeshaushaltsverordnung wird entsprechend angewandt. 2 Nr. 7.1 gilt insbesondere, wenn - eine auflösende Bedingung eingetreten ist (z.b. nachträgliche Ermäßigung der Ausgaben oder Änderung der Finanzierung), - die Zuwendung durch unrichtige oder unvollständige Angaben erwirkt worden ist, - die Zuwendung nicht oder nicht mehr für den vorgesehenen Zweck verwendet wird. 3 Ein Widerruf mit Wirkung für die Vergangenheit kann auch in Betracht kommen, sobald der Zuwendungsempfänger - die Zuwendung nicht alsbald nach Auszahlung für fällige Zahlungen verwendet oder - Auflagen nicht oder nicht innerhalb einer gesetzlichen Frist erfüllt, insbesondere den vorgeschriebenen Verwendungsnachweis nicht rechtzeitig vorlegt sowie Mitteilungspflichten nicht rechtzeitig nachkommt. 4 Der Erstattungsbetrag ist mit 3 % über den Diskontsatz der Deutschen Bundesbank jährlich zu verzinsen.

11 Nr. 26/ Greifswald 5 Werden Zuwendungen nicht alsbald nach der Auszahlung zur Erfüllung des Zuwendungszwecks verwendet und wird der Zuwendungsbescheid nicht zurückgenommen oder widerrufen, können für die Zeit von der Auszahlung bis zur zweckentsprechenden Verwendung ebenfalls 3 % Zinsen verlangt werden. Folgende Anlagen stehen im Internet zur Verfügung. Die Formulare sind zum Download geeignet. Sie können aber auch im Schulverwaltungs- und Sportamt, Gustebiner Wende 11 angefordert werden. Anlage 3: Anlage 4: Anlage 5: Antrag Verwendungsnachweis für eine Projektförderung Einfacher Verwendungsnachweis/ Zwischennachweis für eine Projektförderung Bundesagentur für Arbeit (BA) stellt Muster für Arbeitslosengeld II-Bescheide mit Erklärungstexten zur Verfügung Bescheide von Behörden sind keine leichte Lektüre. Auch der Bewilligungsbescheid für Leistungen der Grundsicherung ist für Kunden nicht immer auf den ersten Blick zu verstehen. Ab sofort steht Hartz IV-Empfängern eine Erklärungshilfe im Internet zur Verfügung. An einem Musterbescheid und einem Musterberechnungsbogen wird Schritt für Schritt erklärt, was sich hinter der Verwaltungssprache verbirgt, Fachbegriffe werden einfach und nachvollziehbar erläutert. Der Bescheid Arbeitslosengeld II informiert Leistungsempfänger darüber, wie hoch die Leistung ist, die sie erhalten, und wie lange sie gewährt wird. Der dazugehörige Berechnungsbogen enthält die konkreten Berechnungen und eine Übersicht, ob und inwieweit Einkommen und Vermögen berücksichtigt wurden. Wenn man mit der PC-Maus über die farblich markierten Begriffe der Musterdokumente fährt, werden kurze Erläuterungstexte angezeigt. Die gesammelten Erklärungstexte sind außerdem nochmals aufgelistet. Natürlich können sich Leistungsempfänger auch weiterhin an ihr zuständiges Jobcenter wenden, wenn noch Fragen zu ihrem Bescheid offen geblieben sind. Die Muster des Bewilligungsbescheides und des Berechnungsbogens im Internet finden Sie unter > Bürgerinnen & Bürger > Arbeitslosigkeit > Grundsicherung > Der Bescheid. Bundesagentur für Arbeit Stadtwerke lesen Zähler ab Vom 1. bis einschließlich 16. November werden die Strom-, Gas- und Wasserzähler im Stadtgebiet der Universitäts- und Hansestadt Greifswald täglich, außer sonntags, zwischen 7:00 bis 19:00 Uhr abgelesen. In Gützkow werden nur die Wasserzähler erfasst. Anschließend erhält jeder Haushalt seine Jahresrechnung der Stadtwerke. Die Kunden werden gebeten, die bisherigen Abschläge bis einschließlich November zu zahlen, um hohe Jahresrechnungen zu vermeiden. Bei erteilter Einzugsermächtigung wird wie gewohnt abgebucht. Befinden sich die Stromzähler in den Hausfluren, werden die Daten oftmals in Zusammenarbeit mit den Wohnungsgesellschaften erfasst. Die Mitarbeiter der Stadtwerke können sich in jedem Fall ausweisen und führen keine Vertragsverhandlungen oder Beratungen durch. Kunden, die von den Mitarbeitern der Stadtwerke nicht angetroffen werden, erhalten eine Ablesekarte und werden gebeten, zum Termin zu Hause zu sein oder die Zählerstände der Strom-, Gas- und Wasserzähler selbst abzulesen und mitzuteilen. Per Internet ist dies über das Internetportal der Stadtwerke: möglich. Erfolgt keine Meldung werden die Zählerstände des Energie- und ggf. Wasserverbrauches nach den vorliegenden Daten geschätzt. Die Heizkostenmesser an den Heizkörpern und die Wohnungswasserzähler in den Mietwohnungen werden von den mit der Betriebskostenabrechnung beauftragten Unternehmen der Vermieter zu einem späteren Zeitpunkt abgelesen. Die Zähler der Fernwärmekunden werden zum Jahresende erfasst. Wie auch in den letzten Jahren erfolgt die Ablesung für alle Greifswalder Haushalte innerhalb von gut 2 Wochen. Dazu werden insgesamt 30 Ableser täglich unterwegs sein und nahezu Zähler im Stadtgebiet aufsuchen. Amtsärztin ruft zur diesjährigen Grippeschutzimpfung Landkreis Vorpommern-Greifswald. Ab sofort kann sich jede Bürgerin und jeder Bürger im Gesundheitsamt des Landkreises Vorpommern- Greifswald wieder kostenlos gegen Grippe impfen lassen. Zu empfehlen ist diese Immunisierung besonders für - chronisch Kranke (Herz-, Kreislauf-, Lungen- sowie Stoffwechselerkrankungen z. B. Diabetes mellitus) - Personen über 60 Jahre und - Bevölkerungsgruppen, welche von Berufs wegen mit großen Menschenmengen in Kontakt kommen sowie für - Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen sowie in Alten- und Pflegeheimen. Die Grippeschutzimpfung wird kostenlos angeboten. Sie ist auch in allen Haus- und Kinderarztpraxen sowie bei den Betriebsärzten erhältlich. Amtsärztin Dr. Marlies Kühn weist darauf hin, dass auch der spezielle Impfstoff für ältere und für chronisch kranke Menschen vorrätig sei. Die Influenzaimpfungen werden im Gesundheitsamt am Standort Greifswald, Tel jeweils zu den Sprechzeiten angeboten: Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr, 14:00 bis 18:00 Uhr und Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr sowie 14:00 bis 16:00 Uhr. Eine Impfung auch außerhalb der Sprechzeiten nach individueller Vereinbarung möglich. Foto: Bilderbox

12 Greifswald 12 Nr. 26/2012 Der besondere Veranstaltungstipp Seite 3. Greifswalder Spieletag im Pommerschen Landesmuseum 12 Podiumsdiskussion: Kunst des Bleibens - Die Bedeutung von Kulturpolitik im ländlichen Raum 12 Deutsch-Polnische Tagung zur Thematik Zwangsarbeit Tagungsprogramm 13 Veranstaltungen im Alfried Krupp Wissenschaftskolleg Öffentliche Veranstaltungen 14 Informationen der Universität Universität im Rathaus 14 Kultur in Greifswald Jahresabschlusskonzert der Musikschule am im Theater Vorpommern 14 Sozio-kulturelles Zentrum St. Spiritus: Veranstaltungstipps 15 Buchpräsentation: Pommerngans und Lichterglanz 15 Einladung in das Theater 16 Öffentliche Veranstaltungen der Seniorenakademie Greifswalder Bodden e.v Greifswalder Kaisersaal-Diskussion Über die Sprache des deutschen Hip Hop 17 Programm Literaturzentrum Vorpommern im KOEPPENHAUS 17 Fachbereich der Stadtbibliothek wird erneuert - Ausleihfrist vorübergehend verlängert 18 Kinder, Jugend und Familie in Greifswald Am 15. November ist Anmeldeschluss für den 50. Wettbewerb Jugend musiziert 19 Mit dem Mario-Kart in die USA - Angebot der Computerspielschule 19 Kurs an der Volkshochschule für Tagesmütter und -väter 19 Greifswalder engagieren sich für Zivilcourage und Toleranz 19 Sport in Greifswald Fit und gesund - ein neues Sportangebot 20 Tipps für den Freizeitbadbesuch im November 20 Tanzgala des Tanzclub Greifswald 20 Aus Greifswalder Kirchgemeinden Lass dich nicht erwischen - GreifBar der besondere Gottesdienst 21 Aktiv sein - Aktiv bleiben Veranstaltungen im Treffpunkt Frau 21 Zusammen ist man weniger allein 21 Angebote des DRK 21 Veranstaltungen im Haus der Begegnung 21 Für Kaffee und Kuchen sowie einen herzhaften Imbiss ist gesorgt. Die Dauer- und Sonderausstellung des Pommerschen Landesmuseums kann an diesem Tag zum ermäßigten Preis besucht werden. Alle Spielebegeisterten und solche, die es werden möchten, sind herzlich eingeladen. Erwachsene zahlen 2 Euro, Kinder 1 Euro, Kinder in Begleitung Erwachsener sind frei. Unterstützt wird das Ereignis von der Sparda-Bank, dem Papierhaus Hartmann und dem Holzspielzeugladen. Inszeniert und organisiert wird der Spieltag vom Greifswalder Bündnis für Familie. Über 400 Kinder und Erwachsene nahmen im letzten Jahr das Angebot an. Podiumsdiskussion: Kunst des Bleibens - Die Bedeutung von Kulturpolitik im ländlichen Raum am 6. November, 18:30 Uhr, Pommersches Landesmuseum, Rakower Straße 9 Das Kulturgespräch am Freitagabend von Deutschlandfunk und Herbert Quandt-Stiftung nimmt Impulse des Kulturlebens im Nordosten Deutschlands auf und analysiert sie auf ihre kultur- und gesellschaftspolitische Wirkung. Mecklenburg-Vorpommern hat eine Tradition der Abwanderung. Die Menschen gingen überall hin, aus Abenteuerlust wie der Troja-Entdecker Heinrich Schliemann - oder aus purer Not. Auch heute schrumpft die Bevölkerung aufgrund des demografischen Wandelns und aus wirtschaftlichen Gründen. Doch es gibt viele, die bleiben - gerne sogar. Dazu zählen auch Künstlerinnen und Künstler, deren Engagement zum Teil weit über das Bundesland hinaus strahlt. Kann Kultur und Kulturpolitik zur Identität des Landes beitragen, das Lebensgefühl im Nordosten verändern? Kann sie sogar strategisches Ziel der Landesentwicklung sein? Oder existieren Kunst und Künstler nur für sich? Wie also ließe sich eine Kunst des Bleibens beschreiben, die Weitblick besitzt und nicht auf die eigene Scholle fokussiert ist, die keine Angst vor gesellschaftlichen Veränderungen hat, die andere anlockt, die Geduld besitzt, lange für den Erfolg zu arbeiten und sich mutig gegen rechte Rattenfänger stellt? Über die gesellschaftlichen Wirkungen von Kultur sowie über Kulturpolitik, die Mecklenburg-Vorpommern verändern kann, diskutieren: Birgit Lohmeyer (Krimiautorin und Veranstalterin von Jamel rockt den Förster, Jamel) Matthes Günther (Posaunist und Vorstand der jungen norddeutschen philharmonie, Rostock) Dr. Wolf Schmidt (Geschäftsführer PhiPolisConsult und Stiftungsratsvorsitzender der Mecklenburger AnStiftung, Wismar) Dr. Katrin Arrieta (Kunsthistorikerin und Vorstand der Stiftung Kunstmuseum Ahrenshoop) Moderation: Dr. Norbert Seitz (Deutschlandfunk, Köln) Die Podiumsdiskussion aus Greifswald wird drei Tage später im Deutschlandfunk gesendet. Deutsch-Polnische Tagung zur Thematik Zwangsarbeit Greifswald spielt - im Pommerschen Landesmuseum Am Sonnabend, dem 17. November findet im Pommerschen Landesmuseum der bereits 3. Greifswalder Spieletag statt. Von 10 bis 17 Uhr können alle Spielfreudigen unter Anleitung rund 200 Gesellschaftsspiele kennenlernen und ausprobieren. Um 15:00 Uhr beginnt ein Schulleiterturnier, in dem Gutscheine für die eigene Schule erspielt werden können. Gewinnen können aber auch alle Besucherinnen und Besucher des Spieletags, die sich am Spielequiz auf dem Flyer beteiligen. Das Kulturamt der Universität- und Hansesstadt Greifswald richtet in Kooperation mit dem Stadtarchiv Greifswald und dem Staatsarchiv Stettin vom 29. bis zum 30. November 2012 im Pommerschen Landesmuseum eine deutsch-polnische Tagung zum Thema Zwangsarbeit in Pommern Sachstand und Perspektiven der Forschung und der historischen Bildungsarbeit in Deutschland und Polen aus. Während des Zweiten Weltkrieges mussten auch in Pommern unzählige Zivilisten, Kriegsgefangene und KZ-Häftlinge unter zumeist unmenschlichen Bedingungen Zwangsarbeit für das nationalsozialistische Regime leisten. Andererseits wurden nach dem Ende des Krieges Deutsche auf heute polnischem Staatsgebiet zwangsweise beim Wiederaufbau der zerstörten Wirtschaft beschäftigt.

13 Nr. 26/ Greifswald Die deutsch-polnische Tagung widmet sich erstmalig der komplexen Erscheinungsform der Zwangsarbeit in Pommern im Zeitraum von 1939 bis Untersuchungsgegenstand sind der Charakter, die Dimensionen und Strukturen des Zwangsarbeitereinsatzes in Pommern vor und nach Kriegsende sowie die Schicksale der Betroffenen. An der Tagung sind deutsche und polnische Historiker, Multiplikatoren von Institutionen der politischen Bildung sowie Lehrer, Schüler und Studenten beteiligt. Zum Abschluss der Konferenz ist eine Begegnung mit einem deutschen und einem polnischen Zeitzeugen geplant, die in einem AP Szczecin, aus dem Nachlass von B. Frankiewicz, Sign moderierten Gespräch über ihre Erlebnisse berichten werden. Die Tagung ist öffentlich, es werden keine Tagungsgebühren erhoben. Anmeldungen werden bis zum entgegengenommen per oder telefonisch unter , Ansprechpartner: Frau Agata Wisniewska-Schmidt Konferenz Zwangsarbeit in Pommern von 1939 bis Sachstand und Perspektiven der Forschung und der historischen Bildungsarbeit in Deutschland und Polen November 2012 im Pommerschen Landesmuseum Greifswald Tagungsprogramm Donnerstag, den 29. November :30 Uhr: Anreise der polnischen Gäste 10:00 Uhr: Begrüßung und Eröffnung der Tagung: Dr. Uwe Schröder (Direktor des Pommerschen Landesmuseums) Christian Pegel (Staatssekretär der Staatskanzlei des Landes Mecklenburg-Vorpommern) Dr. Arthur König (Oberbürgermeister der Universitäts- und Hansestadt Greifswald) Dr. Wojciech Droždž (stellvertretender Marschall der Wojewodschaft Westpommern) Krzysztof Soska (Vize-Präsident der Stadt Stettin) 10:30 Uhr: Einführung: Anett Hauswald (Leiterin des Kulturamtes der Universitäts- und Hansestadt Greifswald) 10:45-14:45 Uhr: Sektion I: NS-Zwangsarbeit - Quellen und Forschungsstand 1. Teil: Forschungsstand Moderation: Dr. Martin Schoebel (Landesamt für Kultur und Denkmalpflege - Landesarchiv) Uwe Kiel (Stadtarchiv Greifswald): Zwangsarbeit in Pommern von in der deutschen Historiographie Prof. Dr. W?odzimierz Stêpiñski (Universität Stettin): Zwangsarbeit in Pommern von in der polnischen Historiographie Fragen/Diskussion 12:00-13:00 Uhr: Mittagspause 2. Teil: Quellenlage zur NS-Zwangsarbeit in quellenbewahrenden Einrichtungen Sabine Eckardt (Landesarchiv Greifswald): Überlieferungslage im Landesarchiv Greifswald und im Landeshauptarchiv Schwerin Dr. Regina Nehmzow (Stadtarchiv Stralsund): Quellenlage im Archiv Uwe Kiel (Stadtarchiv Greifswald): Quellenlage im Archiv Helga Radau (Stadtarchiv Barth & Förderverein Dokumentations- & Begegnungsstätte) Sascha Barz (Universitätsarchiv Greifswald): Quellen zur Zwangsarbeit an der Universität Greifswald und auf ihren Gütern Witold Mijal (Staatsarchiv Stettin): Personalakte ausländischer Zwangsarbeiter aus der Aktengruppe Polizeipräsidium in Stettin in den Beständen der staatlichen Archive in Köslin und Stettin Jolanta Aniszewska (Museum Stargard): Quellen zur Erforschung von Gefangenenarbeitskommandos am Beispiel des Stalag II D Stargard 14:45-15:00 Uhr: Kaffeepause (15 Minuten) 15:00-17:15 Uhr: Sektion II: Zwangsarbeit in Pommern Probleme und Perspektiven künftiger Forschungen Moderation: Prof. Dr. Kazimierz Kozłowski (Universität Stettin/ Staatsarchiv Stettin) 16:15-16:45 Uhr: Kaffeepause 1. Teil: Forschungsstand Prof. Dr. Stanisław Jankowiak (Universität Adam Mickiewicz Posen): Zwangsarbeit in Pommern von in der polnischen Historiographie Bernd Aischmann (Journalist, Schwerin): Eine Fallstudie zur Enklave Pölitz Fragen/Diskussion 2. Teil: Quellenlage zur Zwangsarbeit in quellenbewahrenden Einrichtungen Dr. Tadeusz Krawczak (Archiv der Neuen Akten, Warschau): Quellen zur Geschichte der Zwangsarbeit in Pommern in den Archivalien der Zentralbehörden des Polnischen Staats Dr. Jan Macholak (Staatsarchiv Stettin): Quellen zur Zwangsarbeit Deutscher in Polnischen Landwirtschaftlichen Volksbetrieben :15-17:30 Uhr Pause 17:30-18:30 Uhr: Sektion III: Podiumsdiskussion: Quellenlage und Perspektiven künftiger Forschung Moderation: Prof. Dr. Thomas Stamm-Kuhlmann (Universität Greifswald) Prof. Dr. Stanisław Jankowiak (Universität Posen) Dariusz Pawłos (Stiftung Deutsch-polnische Aussöhnung Warschau) Dr. Ernst-Joachim Krüger (Greifswald) Prof. Dr. Witold Stankowski (Institut für Europawissenschaften der Jagiellonen-Universität Krakau) 18:30 Uhr Abendessen Danach (bei Interesse) Besuch der Filmvorführung In darkness von Agnieszka Holland (Deutschland, Kanada, Polen, 2010/2012, Sprache: deutsch) im Rahmen des Festivals polnischer Kultur polenmarkt Freitag, den 30. November :00-11:00 Uhr: Sektion IV: Historisch-politische Bildungsarbeit Moderation: Martin Hanf (Geschichtslehrer und Journalist, Stettin) Dr. Andreas Wagner (Politische Memoriale e. V. Mecklenburg-Vorpommern): Schulische und außerschulische Bildung zum Thema Zwangsarbeit. Regional- und landesgeschichtliche Zugänge Ute Augustat (Historisch-Technisches Museum Peenemünde):

14 Greifswald 14 Nr. 26/2012 Museumspädagogische Projekte des Historisch- Technischen Museums Peenemünde Dr. Tomasz Slepowronski (Universität Stettin): Zwangsarbeit in Regionalgeschichte Dr. Małgorzata Machałek (Nationalmuseum Stettin, Referentin für Schul-Didaktik): Schulische Bildung zum Thema Zwangsarbeit Fragen/Diskussion 11:00-11:30 Uhr: Kaffeepause 11:30-13:00 Uhr: Sektion V: Projekte Moderation: Dr. Tomasz Slepowronski (Universität Stettin) Dr. Christine Dembski (Koordinatorin des Präventionsrates der Universitäts- und Hansestadt Greifswald): Schülerprojekte in Greifswald zur NS-Zwangsarbeit Dr. Petra Clemens (freiberufliche Kulturwissenschaftlerin) und Jolanta Aniszewska (Museum Stargard): Orte der Zwangsarbeit in Stralsund und Stargard Dariusz Czerniawski (Heimatmuseum Groß Born) - Historische Vergangenheit als tragendes Element für die Bildung der kulturellen Identität - Projektpräsentation aus Groß Born Dr. Andreas Wagner. (Geschichtswerkstatt Rostock): Zwangsarbeit im Ostseeraum Ute Gerlant (Stiftung, Erinnerung Verantwortung und Zukunft): Europeans for Peace - Projektunterstützung für Schulen und freie Träger Fragen/Diskussion 13:00-14:00 Uhr: Mittagspause 14:00-15:00 Uhr: Sektion VI: Zeitzeugen Moderation: Prof. Dr. Władysław Stepinski (Universität Stettin) Dr. Roman Kuziemkowski: Zwangsarbeiter in Pommern Helge Speith (Marburg/Lahn): Zwangsarbeiter in Pommern :00-15:30 Uhr: Abschlussdiskussion, Fazit und Ausblick: Prof. Dr. Hackmann (Universität Stettin) Begleitprogramm: Ausstellung Zwangsarbeit im Ostseeraum (Geschichtswerkstatt Rostock) im Lichthof des Pommerschen Landesmuseums Öffentliche Veranstaltungen Alfried Krupp Wissenschaftskolleg Greifswald Martin-Luther-Straße 14 Tel info@wiko-greifswald.de Dienstag, 6. November, 19 Uhr Öffentlicher Abendvortrag im Rahmen des wissenschaftlichen Einzelprojektes Medizinische Forschungsethik im Kontext individualisierter Medizin Altergerechte Assistenzsysteme - ethische und anthropologische Perspektiven auf ein soziotechnisches Arrangement PD Dr. Arne Manzeschke, Ludwig-Maximilians-Universität, München Moderation Prof. Dr. Heinrich Assel Universität im Rathaus Montag, 5. November, 17 Uhr, Rathaus Prof. Dr. Eckhard Schumacher, Philosophische Fakultät, hält seinen Vortrag zur Thematik Fakt und Fiktion. Wolfgang Koeppens Jugend und die Stadt Greifswald Eintritt kostenlos. Die Vortragsreihe Universität im Rathaus veranstaltet die Universität Greifswald gemeinsam mit dem Kulturamt der Universitäts- und Hansestadt Greifswald. Jahresabschlusskonzert der Musikschule am im Theater Vorpommern Schüler und Lehrer der Musikschule der Universitäts- und Hansestadt Greifswald laden am 4. November um 16 Uhr zum traditionellen Jahresabschlusskonzert ins Theater Vorpommern ein. Bei einem abwechslungsreichen Programm für Jung und Alt wird fast die gesamte Palette der Musikschularbeit präsentiert. Karten gibt es an der Theaterkasse (Robert-Blum-Straße, Di. - Fr Uhr) für 6,50 EUR/erm. 4,50 EUR. Im ersten Teil zeigen zumeist die kammermusikalischen Besetzungen ihr Können. Schwungvoll eröffnet das Orquestre Ensalada. Aber auch solistische Beiträge wie z.b. eine RAPsody auf der Violine oder Der fette Elvis, gesungen von Birger Buttenschön, tragen zu einer lockeren Konzertatmosphäre bei. Die Jüngsten auf der Bühne sind die Kinder der Musikalischen Grundausbildung, die ihrem Auftritt mit der Blockflöte entgegenfiebern, ebenso wie die jungen Tänzerinnen und Tänzer mit Stomp your Feets. Im zweiten Teil werden vorrangig die größeren Ensembles zu hören sein. Mit dabei sind das große Gitarrenensemble, das Blockflötenensemble, Ensemble Wackelkontakt, das Kammerorchester der Musikschule sowie jugendliche und erwachsene Tänzerinnen. Die Bigband Groovties beschließt den Familiennachmittag. Musikschule und Theater Vorpommern kooperieren Begleitet wird das Konzert von guten Neuigkeiten - denn gerade haben die Musikschule und das Theater Vorpommern eine Kooperation vereinbart. Diese soll am 1. November beginnen und beide Häuser näher zusammenführen. Die Vereinbarung ist für die Musikschule in ihrem 60. Jubiläumsjahr fast wie ein Geburtstagsgeschenk, freut sich Musikschulleiter Carsten Witt. Bereits am 17. November gibt es ein erstes gemeinsames Projekt in der Greifswalder Jacobi-Kirche, bei dem junge Talente als Solisten auftreten und vom Philharmonischen Orchester Vorpommern begleitet werden.

15 Nr. 26/ Greifswald Sozio-kulturelles Zentrum St. Spiritus: Veranstaltungstipps Lange Straße Tel Freitag, 2 November 19:30 VORTRAG Mittendrin und außen vor - über die Kunst Beziehungen zu knüpfen mit Dorothee Döbler Veranstalter: Frauenfrühstück e. V. Sonnabend, 3. November 19:30 KONZERT Tino Eisbrenner/Ursprung Eintritt: 15/17 Euro Dienstag, 6. November 10:00 PUPPENSPIEL Der gefrorene Prinz allerhand Theater und TANDERA Theater ab 4 Jahre/Eintritt: 3 Euro pro Person gefördert von der Hamburgischen Kulturstiftung Donnerstag, 8. November 19:30 VORTRAG Südafrika aktuell Veranstalter: Rosa-Luxemburg-Stiftung Freitag, 9. November 19:00 KURZFILMNACHT zu den Entwicklungspolitischen Tagen, Für n Appel und n Ei - Die lange Nacht der Essgeschichten, Die Veranstalter/innen bitten alle Gäste, eine weit oder kurz gereiste Speise mitzubringen, egal, ob einzelnes Pfefferkorn oder komplettes Gericht! Eintritt: 4,- EUR/ 2,- EUR (Ermäßigung gilt, wenn eine gereiste Speise als Ausstellungsbeitrag mitgebracht wird) Sonnabend, 10. November 16:00 Meditative Stunde/bis 18 Uhr Stille Meditation zu Bildern und Texten mit Karola Franke Mittwoch, 14. November 19:30 Vortrag zu den Entwicklungspolitischen Tagen M-V Landwirtschaft - Anders geht s in M-V. Infoabend zum Konzept der Solidarischen Landwirtschaft Eintritt frei Sonnabend,, 17. November 10:00 VORTRAG Zur Finanzsituation des Landes M-V Veranstalter: Rosa-Luxemburg-Stiftung Dienstag, 20. November 17:00 Schach für Kinder und Anfänger Mittwoch, 21. November 09:00 Keramikkurs/bis 11:00 Uhr 16:30 Keramikkurs 18:30 Keramikkurs/bis 20:30 Uhr 19:00 Chorprobe 19:00 Sri Lanka - Abend Genießen Sie gemütliches Beisammensein bei typisch srilankischen Speisen. Es erwartet Sie ein großes Buffet mit einer Riesenauswahl (sowohl für scharf -Liebhaber, als auch für Kinder und für Vegetarier). Lauschen Sie dabei sri-lankische Musik und gehen Sie mit Vincen Francis Jesudasan auf eine Reise durch Sri Lanka. Erleben Sie die Menschen, die Natur und Kultur der Perle des Indischen Ozeans und erfahren Sie etwas über das Projekt S.T.E.P.S.. Dies ist eine Benefizveranstaltung zugunsten der Versorgung von Kindern in Sri Lanka mit Schulmaterial. Wir freuen uns auf Ihr Kommen! Donnerstag, 22. November 15:00 Knirpsen-Schach 17:00 lezirkel 19:00 Treff: nullpromille Montag, 26. November 19:00 Malen und Zeichnen mit Karin Wurlitzer Dienstag, 27. November 17:00 Schach für Kinder und Anfänger 19:30 Konzert: Con Spirito Werke von Mozart, Schumann und Piazzolla Klavier: Olga Bille Violine: Petr Rann Violincello: Andrej Gudzuhn Eintritt 10/8 EUR Mittwoch, 28. November 09:00 Keramikkurs/bis 11:00 Uhr 16:30 Keramikkurs 18:30 Keramikkurs/bis 20:30 Uhr 19:00 Chorprobe Donnerstag, 29. November 15:00 Knirpsen-Schach 17:00 lezirkel Freitag, 30. November 19:30 KONZERT Jan Degenhardt - Schamlos Schamlos, heißt seine aktuelle CD, schamlos wie die Zeiten, in denen wir leben. Schamlos nicht nur wie sich die Finanzjongleure bereichern, schamlos auch, dass wieder einmal die kleinen Leute die Zeche werden zahlen müssen, schamlos, wie die reichen Nationen Weltmärkte und Rohstoffe unter sich aufteilen. Ein sehr viel politischeres Album legt Jan Degenhardt im Vergleich zu seinen früheren vor. Trotzdem finden sich in seinem Programm auch lyrische Lieder, die weit über die aktuellen Geschehnisse hinausgehen und hierbei sensibel ganz persönliche Stimmungen einfangen, die, unabhängig vom politischen Kontext, ihre Bedeutung haben. Wie schon in seinen letzten Programmen bedient sich Jan Degenhardt weltmusikalischer Elemente, insbesondere lateinamerikanischer Rhythmen und beweist mit seiner Musik, dass es als Singer/Songwriter in der Tradition der Liedermacherei durchaus möglich ist, zeitgemäße, anspruchsvolle Texte mit unterhaltender, moderner Musik zu kombinieren. Eintritt: 12/10 Euro AUSSTELLUNGEN: Eintritt: frei Sehnsucht nach Bildern Jochen Rögner/ Malerei Jubiläumsausstellung zum 80. Geburtstag Buchpräsentation: Pommerngans und Lichterglanz Weihnachten im Land am Meer von Ines Kakoschke am 10. November um 15 Uhr im Pommerschen Landesmuseum Ein reich illustrierter Begleiter durch den Advent in Vorpommern

16 Greifswald 16 Nr. 26/2012 Die pommersche Gans steht in ganz Deutschland als Synonym für einen leckeren Weihnachtsbraten. Doch wer weiß, welche Bräuche und Traditionen das Leben der Menschen an der vorpommerschen Küste in der schönsten Zeit des Jahres über die Jahrhunderte hinweg bestimmten und bis in die heutige Zeit hinein begleiten? Von Barth und Born über die Inseln Hiddensee und Rügen, von Stralsund, Greifwald, Ückermünde, Anklam und Wolgast bis über die Insel Usedom hinaus spannt Ines Kakoschke den Bogen ihrer weihnachtlichen Spurensuche. Mit Gedichten und Geschichten auf hochdeutsch und platt, volkstümlich überliefert oder aus der Feder pommerscher Dichter stammend, stimmt sie die Leser auf die bevorstehenden Weihnachtstage ein. Historische Bilder und Zeichnungen wecken Erinnerungen, brillante aktuelle Farbaufnahmen laden zum Besuch im winterlichen Vorpommern ein und zeigen die einzigartige Stimmung in den weihnachtlich geschmückten Straßen und Häfen. Hiddenseer Bügelbäume, ein Rathaus als Adventskalender, der Lichterschiff-Gottesdienst in Kröslin, weihnachtlich geschmückte Schiffe in den Häfen: In dem Buch gehen sie Hand in Hand mit interessanten Hintergrundinformationen zu Symbolen alten Brauchtums und neu entstehenden Traditionen. Von der vorweihnachtlichen Schlacht- und Backzeit der Pommern über die Entstehung und Bedeutung des Adventskranzes bis hin zum Lüttenweihnachten, dem kleinen Weihnachtsfest für die Tiere, lässt Ines Kakoschke den Leser tief ins Gemüt der Pommern schauen. In ebenso kundigen wie einfühlsamen Texten hat sie die besondere Stimmung dieser Region rund um das Weihnachtsfest eingefangen. Leckere Rezepte für Spritzkringel und Wildschweinpastete, Anekdoten und augenzwinkernde Tipps rund um den Weihnachtsbaum, atmosphärisch dichte Aufnahmen, die zum Besuch der Weihnachtsmärkte in Bergen, Stralsund, Greifswald oder Anklam einladen: Dieses Buch ist der perfekte Begleiter durch die Advents- und Weihnachtszeit. Ines Kakoschke befasst sich seit vielen Jahren mit der Literatur, der Geschichte und dem Brauchtum ihrer vorpommerschen Heimat. Neben zahlreichen Beiträgen in Zeitschriften und Anthologien hat sie sich mit zwei im Sutton Verlag erschienenen historischen Bildbänden über Wolgast einen Namen gemacht. ISBN ,95 EUR[D] 84 S. 102 teilw. farb. Abb. gebunden 21 x 21 cm 400 g Einladung in das Theater Die Falle Kriminalstück von Robert Thomas Donnerstag, 1. November, 20:00 Uhr Rubenowsaal, Greifswald Inszenierung: Steffen Pietsch Ausstattung: Suse Tobisch Mit: Gabriele M. Püttner, Cynthia Thurat; Marco Bahr, Jan Bernhardt, Jörg F. Krüger, Markus Voigt Ein Chalet in den französischen Alpen. Sein einsamer Bewohner, Daniel Corban, ein reizender junger Mann, der unter nervösen Depressionen leidet. Vor kurzem hat er geheiratet, doch seine Hochzeitsreise wurde zum Alptraum seine Frau ist verschwunden. Hat sie ihn verlassen? Ist sie verunglückt? Oder tot? Plötzlich taucht diese schöne, lebhafte und intelligente Frau auf. Ein glückliches Wiedersehen? Keineswegs. Daniel ist fassungslos: die Dame ist nicht seine Angetraute. Hat Daniel sein Gedächtnis verloren? Ist er Opfer einer Verschwörung? Oder steckt gar seine Frau dahinter? Zeugen widersprechen sich, Gift wird verabreicht, ein Schuss fällt... die Ereignisse überschlagen sich und eine Falle wird gestellt: Aber wer tappt hinein? Ein Meisterstück aus einer Zeit, als Kommissare Fälle noch ohne DNA- Analyse, Fingerabdrücke und das Internet lösten. Kammerkonzert Zeitströme Musik für Streichquartett, Viola, Gesang und Klavier Samstag, 3. November, 16:00 Uhr Foyer, Greifswald Musiker des Philharmonischen Orchesters sowie internationale und nationale Gäste präsentieren ein Liederprogramm mit Werken von Johannes Brahms, Franz Schubert, Samuel Barber, Charles Martin Loeffler und Ernest Chausson in einem außergewöhnlichenklanggewand. Mit: Patrizia Herborn, Mezzosopran; David Grant Klavier; Daniela Besthorn, Violine; Angelica Butnaru, Violine; Reinhard Allenberg, Viola; Hanna Silvennoinen, Violoncello PREMIERE Die Schöne und das Biest Märchenballett von Ralf Dörnen Frei nach dem Märchen La Belle et la Bête von Jeanne-Marie Leprince de Beaumont und dem gleichnamigen Film von Jean Cocteau Musik von Ralph Vaughan Williams Samstag, 3. November, 19:30 Uhr Großes Haus, Greifswald Musikalische Leitung: Henning Ehlert Choreographie und Inszenierung: Ralf Dörnen Bühne: Hans Winkler Kostüme: Claudia Kuhr Mit: Alma Bellaagh Johansson, Barbara Buck, Margaret Howard, Ayako Nomura, Yoko Osaki, Marina Schmied; Pierpaolo Ciacciulli, Nathan Cornwell, Stefano Fossat, Armen Khachatryan, Kirill Kornilov, Leander Veizi; Philharmonisches Orchester Vorpommern Ein verarmter Kaufmann, Vater dreier Töchter, verirrt sich während einer Reise im Wald und sucht Unterschlupf in einem scheinbar unbewohnten Schloss. Als er am nächsten Morgen dort eine Rose für seine jüngste Tochter Belle pflückt, erscheint ein Wesen mit menschlichem Körper und tierischem Kopf, das für das Brechen der Blume das Leben des Diebes oder das eines seiner Töchter fordert. Und Belle entscheidet das Risiko auf sich zu nehmen... Ein Ballettabend für die ganze Familie voller Magie, Romantik und Dramatik, farbenprächtiger Kostüme und herrlicher Orchestermusik. Eine der romantischsten Liebesgeschichten glanzvoll in Szene gesetzt. Happy End garantiert! Mit freundlicher Unterstützung des Fördervereins Theater Putbus e. V. Dornröschen oder Warte mal! Puppenspiel für Kinder ab 4 Jahren von Dirk Baum nach Grimm Sonntag, 4. November, 10:00 Uhr Rubenowsaal, Greifswald Inszenierung: Dirk Baum Ausstattung: Christof von Büren Mit: Josefine Schönbrodt Der Klassiker unter Grimms Märchen erlebt in diesem Puppenspiel eine wunderbare Verzauberung - oder wer hätte gedacht, dass die Puppenspielerin Josefine Schönbrodt unter ihrem großen Reifrock alles dabei hat, um das Märchen mit fantastischen Puppen zu erzählen und zu spielen? Das Stück ist der großartige Beweis, dass man mit wenigen Dingen die ganze Welt erzählen kann. Für die ganz Kleinen treffen sich die Kraft einer guten Geschichte, die Magie einer großartigen Erzählerin und die Fantastik einer überraschenden Ausstattung, um einem Zweck zu dienen: für eine knappe Stunde die perfekte Unterhaltung zu bieten. GASTSPIEL 60 Jahre Musikschule Greifswald Sonntag, 4. November, 16:00 Uhr Großes Haus, Greifswald Foyergalerie Greifswalder Kunstverein Art 7 Auch in diesem Jahr sind alle Theaterbesucher und Kunstinteressierte eingeladen, die Arbeiten von etablierten und jungen Künstlern für sich zu entdecken. Und nicht nur das - dem Entdecken kann das Erwerben folgen. Ausstellung 26. Oktober November 2012 Auktion: 18. November, 19 Uhr, Greifswald, Foyer Informationen zur Kartenbuchung Einheitliches 24h-Kartentelefon für alle Spielstätten: Im Internet: An den Theaterkassen in Greifswald, Stralsund und Putbus In den Vorverkaufsstellen (z. B. Stadtinformation Greifswald)

17 Nr. 26/ Greifswald Öffentliche Veranstaltungen der Seniorenakademie Greifswalder Bodden e. V. 11. November, 10 Uhr, Haus der Begegnung, Telleborger Weg 37 a Sonntagsakademie: Gutshäuser und Schlösser in Mecklenburg- Vorpommern Vortrag Herr Neumann 20. November, 15 Uhr, Seniorenresidenz, Pappelallee 1 Literatur im Sternensaal: Die Greifenfedern lesen neue Geschichten 1. Greifswalder Kaisersaal-Diskussion zu Gast: Hans-Dietrich-Genscher 16. Januar 2013 Kartenreservierung ab sofort Hans-Dietrich Genscher zählt zu den beliebtesten Politikern in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Er hat die deutsche Innenund Außenpolitik entscheidend geprägt. Mit beispiellosem Engagement bot sich der damalige Innenminister bei der Geiselnahme während der Olympischen Spiele in München 1972 als Austauschgeisel an. Auch die deutsche Widervereinigung wäre mit Sicherheit nicht so unblutig umgesetzt worden, ohne ihn als Außenminister. Hans-Dietrich Genscher wird am 16. Januar 2013 im Kaisersaal über sein Leben, über die aktuelle Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland und seine Ansichten über die Zukunft sprechen und mit den Gästen diskutieren. Die Moderation der Veranstaltung übernimmt Ralf Markert vom Norddeutschen Rundfunk NDR. Mit der 1. Greifswalder Kaisersaal Diskussion soll eine neue Tradition begründet werden - eine jährlich wiederkehrende Rednerrunde im Kaisersaal. Der Vortrag erläutert ausgehend von einem kurzen Abriss der Geschichte des (deutschen) Hip-Hop sprachliche Besonderheiten des deutschen Rap. Es wird gezeigt, dass der deutsche Rap in vielerlei Hinsicht äußerst heterogen ist, daher werden prototypische Merkmale vorgestellt, die auf einzelne Künstler bzw. Titel mehr oder minder gut zutreffen. Dabei werden phonetische, semantische, lexikalische Eigenheiten ebenso exemplifiziert wie stilistische und sozio- linguistische. Insbesondere zeigt der Vortrag auch charakteristische Faktoren auf pragmatischer, semantischer und metasprachlicher Ebene auf, die für den Rap konstitutiv sind. Letztendlich ist der deutsche Rap als sprachlich hoch kreativer Soziolekt anzusehen, der auf den verschiedenen sprachlichen Ebenen interessante komplexe Strukturen aufweist und keinesfalls als eine Art von Sprachverfall zu betrachten ist. Veranstaltungsort: Institut für Deutsche Philologie, Rubenowstr. 3, R. 1.05; Eintritt frei. Zweigvorsitzende: Dr. Birte Arendt, Institut für deutsche Philologie, Tel , arendt@uni-greifswald.de Im Anschluss an den Vortrag findet die Wahl der/des neuen Zweigvereinsvorsitzenden durch die GfdS-Mitglieder statt. Programm Literaturzentrum Vorpommern im KOEPPENHAUS Bahnhofstraße 4, Greifswald, Tel Kartenvorverkauf: Café Koeppen, Bahnhofstr. 4, Stadtinformation Buchvorstellung, Freitag , 19:00 Uhr, Eintritt frei Mittendrin - Die Tagebücher von Hans Werner Richter Im Rahmen der 13. Internationalen Autorentagung Junge Literatur in Europa der Hans Werner Richter-Stiftung Einführung und Lesung: Hans Dieter Zimmermann, Moderation: Eckhard Schumacher Die Tagebücher erschienen am 14. September 2012 im C.H. Beck Verlag. sonderholm, Sonntag , 20:30 Uhr, Eintritt 5 EUR der sonderholm Die Veranstaltung wird organisiert und präsentiert vom Greifswalder Unternehmen Haus neuer Medien....ist Krischan Holm, Schauspieler und seit 8 Jahren bekannt vom TresenLesen. Jetzt mit eigener, neuer Reihe! sonderholm heisst...betreutes Lesen für alle! Slam-Poetry, popliterarische Lieder, Gute Bücher, ein Live-Hörspiel als Fortsetzungsgeschichte, post-klamaukistische Versuchsanordnungen in Vortragsform Albernes und Kluges treffen sich, und zwar genau hier. Alles sinnvoll zusammengefügt und originalverkorkt vom sonderholm. Auf keinen Fall verpassen! Das sechste Mal unter dem Motto: Die Richtung kommt von vorne entgegen! Workshop und Vortrag, Sonntag , 13 & 18 Uhr Leben ist Lernen: André Stern Info-Veranstaltungen über demokratische Kultur und Selbstbestimmung 13:00 Uhr im Koeppenhaus moderierter Workshop Undogmatischer Beitrag zur Bildungsdebatte mit André Stern (auf 20 Teilnehmer begrenzt) Der Kostenbeitrag von 20 Euro beinhaltet Bio-Verpflegung und die Teilnahme am Abend-Programm. 18:00 Uhr im Lutherhof Vortrag Begeisterung-Kompetenz-Erfolg von André Stern. Der Kostenbeitrag ist 7 Euro. André Stern ging nie in die Schule. Das war ohne weiteres möglich, denn in Frankreich gibt es keine Schulpflicht. Er hatte eine glückliche Kindheit, die bis heute andauert - so sagt er selbst. Ob ich so mehr oder weniger gelernt habe als andere? Ich weiß es nicht. Ich vergleiche nicht. Vielleicht ist auch das ein Geheimnis von Zufriedenheit und Glück.

18 Greifswald 18 Nr. 26/2012 Auch nach gesellschaftlich allgemein anerkannten Maßstäben erfolgreich, meint André Stern nicht, einen allgemeingültigen Weg entdeckt zu haben. Er will nichts verkaufen. Er hat auch nichts gegen die Schule. Vielmehr möchte er aufzeigen, dass es jenseits von Leistungsdruck, über die Wahl zwischen Staatsschule oder Privatschule hinaus, Möglichkeiten gibt, die unseren Horizont erweitern können. Es gibt viele Eltern, bei denen das möglich wäre. Die neuen Paradigmen können nur dort entstehen. Diese Eltern müssen aber diese Information überhaupt haben. Deshalb gibt es meine Vortragsabende. Keiner von euch kann ab heute so tun, als ob er davon nicht gehört hätte. Alleine das ist schon der Anfang von etwas Neuem. Was sich daraus entwickelt, weiß keiner von uns. Aber es ist gewiss für alle von uns eine Bereicherung. Veranstalter: Initiative Leben ist Lernen weitere Informationen: Anmeldung Workshops: Vorschau: Monika Wernz: 1. Dezember 14:00 Uhr moderierter Workshop Der Gründungsprozess der Sudbury Schule München 20:00 Uhr Vortrag Sudbury Schulen weltweit von Monika Wernz. TresenLesen, Montag , 21:00 Uhr, Café Koeppen, Eintritt 1,19 EUR Die Schauspielerin Marta Dittrich liest am Tresen im Café Koeppen. Vortrag + Film, Freitag , 19:00 Uhr, Koeppenhaus, Eintritt 5 & 3 EUR Psychoanalytische Überlegungen zu dem Film Das Piano von Jane Campion Im Rahmen der Reihe Psychoanalyse und Kunst ein Vortrag von Marie- Luise Waldhausen zum Film Das Piano Der vielfach preisgekrönte Film Das Piano (Drama, USA 1993, 120 Minuten, mit Holly Hunter, Harvey Keitel, Sam Neill) von Jane Campion behandelt eine Geschichte, die in ihrem archaischen Duktus keinen unberührt lässt. Die Protagonisten werden von ihren leidenschaftlichen Gefühlen, Liebe, Eifersucht, Neid, Hass und Rache in hochdramatische Beziehungskonstellationen geführt, ja verführt. In dem Vortrag von Frau Dr. med. Marie-Luise Waldhausen (Stuttgart- Tübingen) wird der Versuch unternommen, entlang von zentralen psychoanalytischen Konzeptualisierungen, die u.a. auf Sigmund Freud zurückgehen, einen interpretativen Zugang zu finden, durch den es möglich wird, die komplex dargestellten Verstrickungen und Verwerfungen der Hauptfiguren zu hinterfragen und zur Diskussion zu stellen. Veranstalter ist das Institut für Psychotherapie und Psychoanalyse Mecklenburg-Vorpommern e. V. (IPPMV) und der Landesverband der DGPT. ESSEN MACHT HUNGER 12. Entwicklungspolitische Tage in Mecklenburg-Vorpommern, Veranstaltungen im Koeppenhaus während der EP-Tage: Ausstellung Von Teller, Tank & Trog: Wettlauf um Land in Afrika, Asien und Lateinamerika Die Greifswalder Amnesty International (ai) Gruppe stellt das Menschenrecht auf eine angemessene Ernährung in den Fokus mit dieser Veranstaltung. Weltweit setzt sich Amnesty International für den Erhalt der Menschenrechte ein. Ob Biosprit für den Tank, Futter für den Trog oder Nahrungsmittel für die Teller der lokalen Bevölkerung: immer ist guter Ackerboden die Voraussetzung. Die von Brot für die Welt entwickelte Ausstellung thematisiert die Konkurrenz um Land in verschiedenen Staaten. Dafür kommen Partner von Brot für die Welt zu Wort: Sie schildern die Konsequenzen des Ölpalmenanbaus zur Gewinnung von Biosprit und des Sojabooms zur Nutzung von Futtermitteln - einschließlich damit einhergehender Menschenrechtsverletzungen. Die Politik ist gefordert, um internationale Regulationsmechanismen einzurichten. Es werden aber auch konkrete Handlungsmöglichkeiten für Verbraucherinnen aufgezeigt. Öffnungszeiten , Uhr, , Uhr & nach der Veranstaltung, Eintritt frei Vortrag, Samstag , 19:00 Uhr, Koeppenhaus, Eintritt frei Wo der Überfluss im See des Mangels mündet Da hilft uns die Ernährungsberaterin Seffi Fissel weiter! Vortrag zum Thema Ernährung unserer Kinder im Koeppenhaus in Greifswald Am 10. November um 19:00 Uhr hält die Diätassistentin und Mutter Seffi Fissel im Koeppenhaus (Bahnhofstr. 4-5) in Greifswald einen Vortrag, der darüber informiert, wie sich die Greifswalder Kinder ernähren, woher deren Essgewohnheiten kommen und welche Krankheiten drohen. Weiterhin spricht Frau Fissel über Lösungsansätze für eine gesunde Ernährung. Im Anschluss veranstaltet die UNICEF - Hochschulgruppe Greifswald ein unterhaltsames Wissensspiel zum Thema Ernährung. Markt der Möglichkeiten, Sonntag , 16:00-19:00 Uhr, Koeppenhaus, Eintritt frei Markt der Möglichkeiten Ein Mitmachmarkt für und über die Nebelwaldregion Íntag in Ecuador Unter dem Motto Kupfer essen Íntag auf lädt die Stralsunder druckbar im Rahmen der Entwicklungspolitischen Tage M-V zu einem vielfältigen Thementag zur Nebelwaldregion Íntag in Ecuador ein. In der schwer zugänglichen, aber sehr fruchtbaren Region Íntag leben die Menschen hauptsächlich von Landwirtschaft und Viehzucht. Doch Intag hat ein Problem. Der üppige Bergregenwald wächst auf vielleicht Millionen Tonnen von Rohstoffen: Kupfer, Molybdänerz, Gold. Die Bauern von Intag haben mittlerweile eine starke und wehrhafte Zivilgesellschaft gebildet und konnten bisher noch jedes Unternehmen vertreiben. Der Markt der Möglichkeiten bietet ein fröhliches Markttreiben zur Unterstützung der Nebelwaldregion Íntag in ihrem bislang erfolgreichen Widerstand gegen zerstörerische Bergbauvorhaben. Das alternative Lebensmodell der Region wird auf spannende Art und Weise vorgestellt. Der Unterstützerkreis der Region präsentiert sich, regt zum Mitmachen an und lädt ein auf eine Reise zu den Menschen im Íntag-Tal. Bereits von 10:00-14:00 Uhr veranstaltet die druckbar in den Kunstwerkstätten, Anklamer Str. 15/16 ein Planspiel zum Kupferbergbaukonflikt in der Íntag-Region. Eintritt frei. Im Planspiel schlüpfen wir in verschiedene Rollen und erleben, wann aus Spiel Ernst wird. Ziel ist es, die Komplexität einer solchen Konfliktsituation zu erspielen, das eigene Verantwortungsbewusstsein zu schärfen sowie global-lokale Handlungsoptionen sichtbar zu machen. Anmeldung bis zum unter andreas@intag-ev.de oder Tel Fachbereich der Stadtbibliothek wird erneuert - Ausleihfrist vorübergehend verlängert Der Fachbereich der Stadtbibliothek Hans Fallada wird umfassend renoviert. Deshalb bleibt die 2. Etage ab dem 12. November für etwa 5 Wochen geschlossen. In dieser Zeit werden der Bodenbelag erneuert, die Wände gestrichen, WLAN installiert und die Etage neu möbliert. Die Leiterin der Einrichtung Angelika Spiecker empfiehlt Leserinnen und Lesern, sich ausreichend mit benötigter Fachliteratur zu versorgen. Für die Zeit des Umbaus wird eine Leihfrist von 10 Wochen gewährt! Teile des Bereiches, wie eine Auswahl an Zeitschriften, CDs, DVDs, CDRoms, Konsolenspiele und Elternratgeber werden auf anderen Etagen angeboten. Die alten Regale können ab dem 14. bis höchstens 18. November abgeholt werden. Interessenten, die dafür ein Gebot abgegeben haben, werden rechtzeitig benachrichtigt. Der Termin für die Wiedereröffnung des Bereiches wird rechtzeitig bekannt gegeben.

19 Nr. 26/ Greifswald Am 15. November ist Anmeldeschluss für den 50. Wettbewerb Jugend musiziert Im kommenden Jahr feiert der bundesweite Musikwettbewerb Jugend musiziert sein 50. Jubiläum. Noch bis zum 15. November 2012 kann man sich dafür anmelden. Mitmachen kann jede Schülerin und jeder Schüler, ganz egal, ob sie Musikunterricht bei einem Privatlehrer, an einer Musikschule oder an der allgemein bildenden Schule erhalten. Jugend musiziert ist der wichtigste und bekannteste Wettbewerb ist für junge Nachwuchsmusiker. Er startet im Januar 2013 in mehr als 140 Regionen Deutschlands. Der Wettbewerb der Region Nordost wird am 26. und 27. Januar in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald ausgetragen. Die Preisträger der Regionalwettbewerbe nehmen anschließend im März an den Landeswettbewerben teil. Die ersten Preisträger aller Bundesländer sind schließlich vom 17. bis 23. Mai nach Erlangen/Fürth/ Nürnberg zum Bundeswettbewerb eingeladen. Ausgeschrieben sind 2013 die Solokategorien: Streichinstrumente, Akkordeon, Percussion, Mallets und Pop-Gesang. Die Ensemblekategorien: Duo: Klavier und ein Blasinstrument, Klavier-Kammermusik, Vokal- Ensemble, Zupf-Ensemble, Harfen-Ensemble und Alte Musik. Gefordert wird ein Vorspielprogramm mit Musik aus verschiedenen Epochen. Teilnahmebedingungen und Anmeldeformulare sind in Musikschulen erhältlich oder unter Kurs an der Volkshochschule für Tagesmütter und -väter Vom ersten Lebenstag bilden sich Kinder selbst und eigenen sich ein Wissen über die Welt und ihre eigene Identität an. Deshalb ist in der Tagespflege eine professionelle Bildungsbegleitung unerlässlich. Die Volkshochschule Greifswald bietet am für Tagesmütter und -väter eine Weiterbildung mit der Diplom-Psychologin Ch. Wenmakers zum Thema Geburt als Bildungsstart an. Interessierte können sich persönlich in der Volkshochschule Greifswald, Martin-Luther-Str. 7a, anmelden oder die elektronische Anmeldung über nutzen. Greifswalder engagieren sich für Zivilcourage und Toleranz Die Qualität der Greifswalder Präventionsprojekte für Zivilcourage wird immer besser. Zu dieser Einschätzung gelangte der Greifswalder Präventionsrat nach der gestrigen Vorstellung durch die Vereine. Erstmals wurde kein Antrag mit einem negativen Votum versehen. Im Gegenteil: nach intensiver Diskussion erhielten alle Anträge die Bewertung `sehr empfehlenswert`, hob die Koordinatorin des Präventionsrates, Dr. Christine Dembski, hervor. Etliche Projekte richten sich bereits an Kinder im Kindergartenalter. Das entspricht genau unserer Intention, nämlich so früh wie möglich mit Präventionsarbeit zu beginnen. Insgesamt acht Greifswalder Vereine und Initiativen haben sich mit ihren Projekten um eine Förderung durch das Land Mecklenburg-Vorpommern beworben. Unter dem Titel spielend lernen will beispielsweise Ali der Rapper Kindergartenkinder dafür sensibilisieren, Vorurteile abzubauen. Mit Hilfe des Projektes mein Körper gehört mir lernen Grundschulkinder, sich gegen sexuellen Missbrauch zu wehren. Mobbing und Gruppenzwang in der Klasse wird durch das Studententheater der Uni thematisiert. Ich hab mein Geld im Griff heißt ein Projekt der Caritas, bei dem Jugendliche den Umgang mit Geld lernen. Der Präventionsrat gibt sein Votum nun an den Vorstand des Landesrates für Kriminalitätsvorbeugung sowie an das Sozialministerium weiter. Er wird dem Land außerdem empfehlen, dass einige dieser Projekte auch im ländlichen Bereich des Landkreises Vorpommern-Greifswald angeboten werden sollten. Bis Anfang des Jahres wird dann entschieden, wer gefördert wird. Am spielt IHR in der ComputerSpielSchule Greifswald in der Deutsch-Amerikanischen-Gaming-Liga mit! Die Sieger der Vorrunde fahren zum deutschen Finale nach Köln und wer dort gewinnt - reist zum deutsch-amerikanischen Finale in die USA! Wann wird gespielt: Samstag, :00 Uhr Wo wird gespielt: Raum der ComputerSpielSchule Greifswald in der Stadtbibliothek Hans Fallada, Greifswald Was wird gespielt: Mario Kart für die Nintendo Wii & Wii-Bowling für die Nintendo Wii Gut zu wissen: Es gibt keine Altersbeschränkung bezüglich des Spielens, aber Spieler bis 12 Jahre spielen außer Konkurrenz. Teilnehmer zwischen 12 und 18 Jahren müssen eine Einverständniserklärung für eine offizielle Teilnahme von den Eltern ausfüllen lassen. Die Einverständniserklärung kann bereits im Vorhinein in der ComputerSpielSchule abgeholt werden. Impressum Mitteilungsblatt mit öffentlichen Bekanntmachungen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald Verlag + Satz: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG Röbeler Straße 9, Sietow Druck: Druckhaus WITTICH An den Steinenden 10, Herzberg/Elster Tel /489-0 Telefon und Fax: Anzeigenannahme: Tel.: /57 90 Fax: / Redaktion: Tel.: / Fax: / Internet und info@wittich-sietow.de Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzel exemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Vom Kunden vorgebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4C-Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleis tung. Die Vervielfältigungs- und Nutzungsrechte der hier veröffentlichten Fotos, Bilder, Grafiken, Texte und auch Gestaltung liegen beim Verlag. Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung des Urhebers. Verantwortlich: Amtlicher Teil: Außeramtlicher Teil: Anzeigenteil: Erscheinungsweise: Auflage: Der Oberbürgermeister Mike Groß (V. i. S. d. P.) Jan Gohlke 30 Ausgaben gemäß Festlegung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald, wird kostenlos an alle erreichbaren Haushalte im Amtsbereich verteilt Exemplare VERLAG + DRUCK LINUS WITTICH KG Heimat- und Bürgerzeitungen

20 Greifswald 20 Nr. 26/ Firmenstaffelevent Am Mittwoch, 7. November, findet zum 8. Mal das Firmenstaffelevent statt. Von 15:00-17:00 Uhr wird die Schülerstaffel ausgetragen. Ab 17:00 kämpfen dann die Erwachsenen für einen guten Zweck um die besten Plätze. Startberechtigt sind Mitglieder einer Firma oder Einrichtung aus M-V. Melden Sie sich an unter Hier finden Sie auch weitere Infos und Ansprechpartner. Erlebnisnacht im Freizeitbad - einige freie Plätze Die Freitagnacht vom 9. zum 10. November können 7-12-jährige Kinder ohne ihre Eltern im Freizeitbad erleben. Organisiert ist eine Rundum- Betreuung mit Spiel, Spaß im und außerhalb des Wassers. Das Restaurant im Bad sorgt für das Essen und das Animationsteam für den Spaß und zum Schlafen wird der Ruheraum der Saunalandschaft umfunktioniert. Bitte melden Sie Ihre Kinder für diese oder eine weitere Erlebnisnacht unter an. Der Komplettpreis für das Angebot beträgt 25,- Euro pro Kind. Mitzubringen sind die schriftliche Einverständniserklärung der Eltern, Schlafsack, Badesachen und ausreichend Wechselbekleidung. Mitternachtssauna Am Samstag, dem 17. November, von 21:00-01:00 Uhr treffen sich die Saunafans und Nachtschwärmer zur Mitternachtssauna und zum Nachtschwimmen im Spaßbecken. Das Sauna-Team verwöhnt die Gäste mit aromatischen Aufgüssen, eisgekühlten Früchten der Saison und bereitet kleine Überraschungen vor. Weitere Informationen erhalten Sie via Internet. oder per Telefon: Tanzgala des Tanzclub Greifswald Tolle Musik, mitreißende Tanzschritte, originelle Choreografien und fantasievolle Kostüme - diese Elemente verbinden sich am 1. Adventssonntag zur mittlerweile 7. Tanzgala des Tanzclub Greifswald. Tipps für den Freizeitbadbesuch im November Aqua-Kurse starten am 5. November Für die Aquafit-Kurse gibt es noch freie Zeiten: Montag und Dienstag jeweils: 19:30-20:15 Uhr und Freitag von 20:15-21:00 Uhr. Jeder Kurs beinhaltet 10 Kursstunden plus 1 x gratis. Zusätzlich kann vor oder nach jeder 45-minütigen Kursstunde das Bad für eine weitere Stunde individuell genutzt werden. Ein Aquafit-Kurs kostet 60,- EUR, eine Kursstunde 6,- EUR. Freie Plätze für Aqua-Cycling gibt es noch montags von 15:00-15:45 Uhr und mittwochs um 16:00, 17:00 und 19:30 Uhr. Freitags um 18:00 Uhr findet ein Einsteigerkurs Kraulschwimmen und um 19:00 Uhr ein Kurs zum Rückenschwimmen statt. Freie Schwimmlernkurse der Schwimmschule Wasserfloh & Co Die Schwimmschule Wasserfloh & Co hält für jede Altersstufe den geeigneten Kurs bereit. Vom Babyschwimmen bis hin zum Schwimmlernkurs bieten wir Ihnen eine breite Angebotspalette. Die Kurse finden jeden Dienstag, 14:30 Uhr und jeden Freitag um 15:00 Uhr statt. Halloweenparty Im Freizeitbad ist am 3. November von 13:00-18:00 Uhr Gruseln angesagt. Kinder verwandeln sich in kleine Gruselgestalten und wer sich traut, kann in einer Mutprobe ein Gruselzertifikat erstehen. Das Animationsteam lädt zum Kürbisschnitzen ein. Wasserkino Ebenfalls am 3. November um 18:15 Uhr wird das Bad zum Kino, nur Platzkarten gibt es nicht. Dafür Luftmatratzen und schwimmende Sessel im Spaßbecken. Gezeigt wird der Kinderanimationsfilm: Nightmare before christmas oder Der Albtraum vor Weihnachten. Der Standardeintrittspreis gilt bis 17:00 Uhr danach zahlen Kinder einen Aufschlag zum normalen Eintrittspreis von 1,- EUR und Erwachsene von 2,- EUR. Die Show am 2. Dezember auf der großen Bühne des Theaters ist der Abschluss eines Jahres, bei dem die Kindern und Jugendlichen zeigen werden, was sie in den zurückliegenden Monaten gelernt haben. Für ihre Darbietungen haben sich die jungen Tänzer wieder so manchen Ohrwurm ausgesucht und mit ihren Trainern neue Tanzdarbietungen einstudiert. Die Zuschauer können sich auf kleine Tanzmäuse, Cooles von den Video Clip Dancern, akrobatische Cheerleader, Mitreißendes von den Jazz Dancern und auf Glamouröses der jungen Gesellschaftstänzer freuen. Und mit Eleganz und Grazie werden die Kinder der Ballettgruppen das Publikum verzaubern. Egal, ob zu klassischer Ballettmusik, Walzerklängen oder den aktuellen Charts - die jungen Tänzer werden während der zweistündigen Show wieder einmal beweisen, dass das Tanzen im M-Vs größtem Tanzverein für Vielfalt, Qualität und jede Menge Spaß an Musik und Bewegung steht. Weitere Informationen zum Tanzclub unter

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