1. EINLEITUNG DIE UNTERSTÜTZUNGSKASSE... 3
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- Silke Scholz
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1 FACHINFORMATION UNTERSTÜTZUNGSKASSE INHALTSVERZEICHNIS 1. EINLEITUNG DIE UNTERSTÜTZUNGSKASSE Vorteile für den Arbeitgeber Vorteile für den Arbeitnehmer Sozialversicherungsrechtliche Behandlung vor Eintritt des Versorgungsfalls Auswirkungen auf die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung Achten Sie auf die Höhe der Entgeltumwandlung! Unverfallbarkeit ( 1b und 2 Betriebsrentengesetz, kurz BetrAVG) Übertragung ( 4 BetrAVG) Hinweis Abfindung ( 3 BetrAVG) Steuerliche Anerkennung Besteuerung beim Arbeitnehmer laut Einkommenssteuergesetz Insolvenzschutz ( 7 15 BetrAVG)... 5 Stand: 05/2019
2 EINLEITUNG 2 1. EINLEITUNG Findet häufig Anwendung bei Vollversorgungsmodellen für GGF und leitende Angestellte Arbeitgeberfinanzierter bav Um sich im Rentenalter eine solide finanzielle Grundlage zu schaffen, sind neben der gesetzlichen Rentenversicherung zusätzliche eigene Vorsorgemaßnahmen unbedingt erforderlich. Für Arbeitnehmer, deren Einkommen deutlich über der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung liegt, besteht hier ein besonders hoher Bedarf, da die gesetzliche Altersversorgung nur bis zu einem Höchstbeitrag Abhilfe schaffen kann. Entgeltumwandlung bedeutet, dass Teile des Gehalts für die Altersvorsorge aufgewendet werden. Diese Beträge werden vom Arbeitgeber direkt vom Bruttolohn abgezogen. Durch diese Reduzierung des Bruttolohns wird das steuer- und sozialversicherungspflichtige Einkommen gemindert und es fallen abhängig von der persönlichen Verdienstsituation weniger Lohnsteuern und Sozialabgaben an.
3 DIE UNTERSTÜTZUNGSKASSE 3 2. DIE UNTERSTÜTZUNGSKASSE 2.1. Vorteile für den Arbeitgeber Auslagerung von Versorgungsrisiken auf die Unterstützungskasse Geringer Verwaltungsaufwand Vollversorgung für den Gesellschafter-Geschäftsführer (sogenannte GGF) und Führungskräfte ohne Bilanzberührung Wahl zwischen Kapital- und Rentenzusage Beitragshöhe weitgehend unlimitiert, auch gutverdienende Mitarbeiter können angemessen versorgt werden Motivationssteigerung insbesondere bei qualifizierten und gutverdienenden Mitarbeitern Auslagerung betriebsfremder Risiken (Tod, Invalidität, Langlebigkeit) Senkung der Lohnnebenkosten 2.2. Vorteile für den Arbeitnehmer Wahlweise lebenslang garantierte Rente oder einmalige Kapitalzahlung Beitragshöhe weitgehend unlimitiert (nahezu unbegrenzt dotierbar) Steuerfreiheit der Beiträge und Ersparnis Sozialabgaben Hohe Sicherheit durch Insolvenzschutz (PSVaG) Finanzielle Absicherung der Familienangehörigen Ideal zum Ausgleich größerer Versorgungslücken 2.3. Sozialversicherungsrechtliche Behandlung vor Eintritt des Versorgungsfalls Zuwendungen, die im Rahmen einer Entgeltumwandlung an eine Unterstützungskasse geleistet werden, sind laut Sozialgesetzbuch ( 14 Absatz 1 Satz 2 SGB IV) bis zu 4 % der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (West) sozialabgabenfrei Auswirkungen auf die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung Arbeitnehmer sind nach 6 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 6 und 7 SGB V krankenversicherungsfrei, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die jeweilige Jahresarbeitsentgeltgrenze (kurz JAEG) übersteigt. Es wird hierbei nach der allgemeinen JAEG nach 6 Absatz 6 SGB V und der besonderen JAEG nach 6 Absatz 7 SGB V unterschieden.
4 DIE UNTERSTÜTZUNGSKASSE 4 Wird durch die Entgeltumwandlung die maßgebliche JAEG, unterschritten, führt dies automatisch zu einer Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Es besteht keine Befreiungsmöglichkeit Achten Sie auf die Höhe der Entgeltumwandlung! 2.6. Unverfallbarkeit ( 1b und 2 Betriebsrentengesetz, kurz BetrAVG) Eine betriebliche Altersversorgung, die vom Arbeitnehmer aus eigenen Gehaltsbestandteilen finanziert wird (Entgeltumwandlung), ist ab Beginn gesetzlich unverfallbar. Die Höhe des unverfallbaren Anspruchs im Rahmen einer Entgeltumwandlung ergibt sich aus den bis zum Ausscheiden des Arbeitnehmers umgewandelten Entgeltbestandteilen Übertragung ( 4 BetrAVG) Eine Unterstützungskassenzusage kann nur unter Zustimmung aller Beteiligten über den neuen Arbeitgeber fortgeführt werden. Zum Ende des Arbeitsverhältnisses kann im Einvernehmen des ehemaligen mit dem neuen Arbeitgeber die Zusage mit schuldbefreiender Wirkung auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden ( 4 Absatz 2 Nr. 1 BetrAVG) Hinweis Einen Rechtsanspruch auf Mitnahme, wie in den versicherungsförmigen Durchführungswegen, gibt es bei der Unterstützungskasse nicht Abfindung ( 3 BetrAVG) Die Abfindung laufender Leistungen und unverfallbarer Anwartschaften ist bis zu dem im Gesetz genannten Höchstgrenzen zulässig (Kleinstanwartschaften): Eine unbegrenzte Abfindung ist möglich, wenn der Arbeitnehmer sich die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung erstatten lässt Steuerliche Anerkennung Hinweise zur steuerlichen Anerkennung sind in Schreiben der Finanzverwaltung geregelt (Schreiben des Bundesfinanzministeriums, kurz BMF, vom IV C 3 S 2015/11/10002 sowie IV A 6 S 2144c -9/01.) Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
5 DIE UNTERSTÜTZUNGSKASSE 5 Bei der Entgeltumwandlung sollten künftige Arbeitslohnansprüche zu Gunsten einer betrieblichen Altersversorgung umgewandelt werden. Es muss mindestens ein biometrisches Risiko abgesichert werden. Im Rahmen einer Unterstützungskasse ist eine laufende Beitragszahlung in gleichbleibender oder steigender Höhe bis zum festgelegten Leistungsalter erforderlich. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die laufende Zahlung unterbrochen bzw. reduziert werden Besteuerung beim Arbeitnehmer laut Einkommenssteuergesetz Die Zuwendungen aus einer Entgeltumwandlung stellen für den Arbeitnehmer keinen zufließenden Arbeitslohn dar. Somit sind diese Zuwendungen auch nicht zu versteuern. Erst bei Fälligkeit sind die Versorgungsleistungen für den Arbeitnehmer als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit gemäß 19 EStG Einkommenssteuergesetz lohnsteuerpflichtig. Von den Versorgungsbezügen bleibt der Versorgungsfreibetrag ( 19 Absatz 2 EStG) steuerfrei. Dieser Betrag wird jedoch sukzessive herabgesetzt. Bei einer einmaligen Kapitalzahlung kann der Arbeitnehmer diese als Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit nach 34 Absatz 1 EStG begünstigt besteuern lassen ( Fünftelung ). Dies muss jedoch vom Arbeitnehmer beantragt werden Insolvenzschutz ( 7 15 BetrAVG) Unterstützungskassenzusagen, unterliegen der gesetzlichen Insolvenzsicherung. Bei einer Insolvenz des Arbeitgebers tritt entsprechend den Regelungen des Betriebsrentengesetzes der Pensions-Sicherungs-Verein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (PSVaG) in die Versorgungsverpflichtungen ein. Der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) erhält hierfür Beiträge vom Arbeitgeber. Wie erfolgt die Berechnung bei einer Rentenzusage (Faustformel)? Die fünffache garantierte Jahresrente (zzgl. verrenteter Überschüsse bis zum ) multipliziert mit dem aktuellen Beitragssatz des PSVaG. Wie erfolgt die Berechnung bei einer Kapitalzusage? Die Hälfte des Kapitals (zzgl. Überschüsse bis zum ) multipliziert mit dem aktuellen Beitragssatz des PSVaG. Im Insolvenzfall lässt sich der PSVaG das auf das jeweilige Unternehmen anfallende anteilige Kassenvermögen von der Unterstützungskasse übertragen. Aus diesem Kassenvermögen begleicht der PSVaG dann zunächst die gemäß 1 b BetrAVG gesetzlich unverfallbaren Anwartschaften.
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