1. EINLEITUNG DIE UNTERSTÜTZUNGSKASSE... 3

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "1. EINLEITUNG DIE UNTERSTÜTZUNGSKASSE... 3"

Transkript

1 FACHINFORMATION UNTERSTÜTZUNGSKASSE INHALTSVERZEICHNIS 1. EINLEITUNG DIE UNTERSTÜTZUNGSKASSE Vorteile für den Arbeitgeber Vorteile für den Arbeitnehmer Sozialversicherungsrechtliche Behandlung vor Eintritt des Versorgungsfalls Auswirkungen auf die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung Achten Sie auf die Höhe der Entgeltumwandlung! Unverfallbarkeit ( 1b und 2 Betriebsrentengesetz, kurz BetrAVG) Übertragung ( 4 BetrAVG) Hinweis Abfindung ( 3 BetrAVG) Steuerliche Anerkennung Besteuerung beim Arbeitnehmer laut Einkommenssteuergesetz Insolvenzschutz ( 7 15 BetrAVG)... 5 Stand: 05/2019

2 EINLEITUNG 2 1. EINLEITUNG Findet häufig Anwendung bei Vollversorgungsmodellen für GGF und leitende Angestellte Arbeitgeberfinanzierter bav Um sich im Rentenalter eine solide finanzielle Grundlage zu schaffen, sind neben der gesetzlichen Rentenversicherung zusätzliche eigene Vorsorgemaßnahmen unbedingt erforderlich. Für Arbeitnehmer, deren Einkommen deutlich über der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung liegt, besteht hier ein besonders hoher Bedarf, da die gesetzliche Altersversorgung nur bis zu einem Höchstbeitrag Abhilfe schaffen kann. Entgeltumwandlung bedeutet, dass Teile des Gehalts für die Altersvorsorge aufgewendet werden. Diese Beträge werden vom Arbeitgeber direkt vom Bruttolohn abgezogen. Durch diese Reduzierung des Bruttolohns wird das steuer- und sozialversicherungspflichtige Einkommen gemindert und es fallen abhängig von der persönlichen Verdienstsituation weniger Lohnsteuern und Sozialabgaben an.

3 DIE UNTERSTÜTZUNGSKASSE 3 2. DIE UNTERSTÜTZUNGSKASSE 2.1. Vorteile für den Arbeitgeber Auslagerung von Versorgungsrisiken auf die Unterstützungskasse Geringer Verwaltungsaufwand Vollversorgung für den Gesellschafter-Geschäftsführer (sogenannte GGF) und Führungskräfte ohne Bilanzberührung Wahl zwischen Kapital- und Rentenzusage Beitragshöhe weitgehend unlimitiert, auch gutverdienende Mitarbeiter können angemessen versorgt werden Motivationssteigerung insbesondere bei qualifizierten und gutverdienenden Mitarbeitern Auslagerung betriebsfremder Risiken (Tod, Invalidität, Langlebigkeit) Senkung der Lohnnebenkosten 2.2. Vorteile für den Arbeitnehmer Wahlweise lebenslang garantierte Rente oder einmalige Kapitalzahlung Beitragshöhe weitgehend unlimitiert (nahezu unbegrenzt dotierbar) Steuerfreiheit der Beiträge und Ersparnis Sozialabgaben Hohe Sicherheit durch Insolvenzschutz (PSVaG) Finanzielle Absicherung der Familienangehörigen Ideal zum Ausgleich größerer Versorgungslücken 2.3. Sozialversicherungsrechtliche Behandlung vor Eintritt des Versorgungsfalls Zuwendungen, die im Rahmen einer Entgeltumwandlung an eine Unterstützungskasse geleistet werden, sind laut Sozialgesetzbuch ( 14 Absatz 1 Satz 2 SGB IV) bis zu 4 % der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (West) sozialabgabenfrei Auswirkungen auf die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung Arbeitnehmer sind nach 6 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 6 und 7 SGB V krankenversicherungsfrei, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die jeweilige Jahresarbeitsentgeltgrenze (kurz JAEG) übersteigt. Es wird hierbei nach der allgemeinen JAEG nach 6 Absatz 6 SGB V und der besonderen JAEG nach 6 Absatz 7 SGB V unterschieden.

4 DIE UNTERSTÜTZUNGSKASSE 4 Wird durch die Entgeltumwandlung die maßgebliche JAEG, unterschritten, führt dies automatisch zu einer Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Es besteht keine Befreiungsmöglichkeit Achten Sie auf die Höhe der Entgeltumwandlung! 2.6. Unverfallbarkeit ( 1b und 2 Betriebsrentengesetz, kurz BetrAVG) Eine betriebliche Altersversorgung, die vom Arbeitnehmer aus eigenen Gehaltsbestandteilen finanziert wird (Entgeltumwandlung), ist ab Beginn gesetzlich unverfallbar. Die Höhe des unverfallbaren Anspruchs im Rahmen einer Entgeltumwandlung ergibt sich aus den bis zum Ausscheiden des Arbeitnehmers umgewandelten Entgeltbestandteilen Übertragung ( 4 BetrAVG) Eine Unterstützungskassenzusage kann nur unter Zustimmung aller Beteiligten über den neuen Arbeitgeber fortgeführt werden. Zum Ende des Arbeitsverhältnisses kann im Einvernehmen des ehemaligen mit dem neuen Arbeitgeber die Zusage mit schuldbefreiender Wirkung auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden ( 4 Absatz 2 Nr. 1 BetrAVG) Hinweis Einen Rechtsanspruch auf Mitnahme, wie in den versicherungsförmigen Durchführungswegen, gibt es bei der Unterstützungskasse nicht Abfindung ( 3 BetrAVG) Die Abfindung laufender Leistungen und unverfallbarer Anwartschaften ist bis zu dem im Gesetz genannten Höchstgrenzen zulässig (Kleinstanwartschaften): Eine unbegrenzte Abfindung ist möglich, wenn der Arbeitnehmer sich die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung erstatten lässt Steuerliche Anerkennung Hinweise zur steuerlichen Anerkennung sind in Schreiben der Finanzverwaltung geregelt (Schreiben des Bundesfinanzministeriums, kurz BMF, vom IV C 3 S 2015/11/10002 sowie IV A 6 S 2144c -9/01.) Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

5 DIE UNTERSTÜTZUNGSKASSE 5 Bei der Entgeltumwandlung sollten künftige Arbeitslohnansprüche zu Gunsten einer betrieblichen Altersversorgung umgewandelt werden. Es muss mindestens ein biometrisches Risiko abgesichert werden. Im Rahmen einer Unterstützungskasse ist eine laufende Beitragszahlung in gleichbleibender oder steigender Höhe bis zum festgelegten Leistungsalter erforderlich. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die laufende Zahlung unterbrochen bzw. reduziert werden Besteuerung beim Arbeitnehmer laut Einkommenssteuergesetz Die Zuwendungen aus einer Entgeltumwandlung stellen für den Arbeitnehmer keinen zufließenden Arbeitslohn dar. Somit sind diese Zuwendungen auch nicht zu versteuern. Erst bei Fälligkeit sind die Versorgungsleistungen für den Arbeitnehmer als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit gemäß 19 EStG Einkommenssteuergesetz lohnsteuerpflichtig. Von den Versorgungsbezügen bleibt der Versorgungsfreibetrag ( 19 Absatz 2 EStG) steuerfrei. Dieser Betrag wird jedoch sukzessive herabgesetzt. Bei einer einmaligen Kapitalzahlung kann der Arbeitnehmer diese als Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit nach 34 Absatz 1 EStG begünstigt besteuern lassen ( Fünftelung ). Dies muss jedoch vom Arbeitnehmer beantragt werden Insolvenzschutz ( 7 15 BetrAVG) Unterstützungskassenzusagen, unterliegen der gesetzlichen Insolvenzsicherung. Bei einer Insolvenz des Arbeitgebers tritt entsprechend den Regelungen des Betriebsrentengesetzes der Pensions-Sicherungs-Verein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (PSVaG) in die Versorgungsverpflichtungen ein. Der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) erhält hierfür Beiträge vom Arbeitgeber. Wie erfolgt die Berechnung bei einer Rentenzusage (Faustformel)? Die fünffache garantierte Jahresrente (zzgl. verrenteter Überschüsse bis zum ) multipliziert mit dem aktuellen Beitragssatz des PSVaG. Wie erfolgt die Berechnung bei einer Kapitalzusage? Die Hälfte des Kapitals (zzgl. Überschüsse bis zum ) multipliziert mit dem aktuellen Beitragssatz des PSVaG. Im Insolvenzfall lässt sich der PSVaG das auf das jeweilige Unternehmen anfallende anteilige Kassenvermögen von der Unterstützungskasse übertragen. Aus diesem Kassenvermögen begleicht der PSVaG dann zunächst die gemäß 1 b BetrAVG gesetzlich unverfallbaren Anwartschaften.

NÜRNBERGER überbetriebliche Versorgungskasse e. V.

NÜRNBERGER überbetriebliche Versorgungskasse e. V. Zur internen Verwendung Fachinformation NÜRNBERGER überbetriebliche Versorgungskasse e. V. Rückgedeckte Unterstützungskasse Vorteile, Ablauf und rechtliche Behandlung Stand: Januar 2018 BA621_201712 txts

Mehr

Betriebliche Altersversorgung

Betriebliche Altersversorgung Grundsätzliche Fragestellungen Wer kann versorgt werden? Wer handelt? Was wird abgesichert? Wann wird gezahlt? Wer erbringt die Leistungen? Wie wird versorgt? Die für ein Unternehmen Tätigen (auch geringfügig

Mehr

LVM-Unterstützungskasse. Betriebliche Altersversorgung auf sicherem Kurs

LVM-Unterstützungskasse. Betriebliche Altersversorgung auf sicherem Kurs LVM-Unterstützungskasse Betriebliche Altersversorgung auf sicherem Kurs Als Spezialist für betriebliche Altersversorgung bietet die LVM bedarfsgerechte Lösungen auch in Ihrem Unternehmen. Auf die richtige

Mehr

Arbeitgeberfinanzierte Unterstützungskasse. Vorteile Ablauf und rechtliche Behandlung

Arbeitgeberfinanzierte Unterstützungskasse. Vorteile Ablauf und rechtliche Behandlung Zur internen Verwendung Fachinformation Die rückgedeckte überbetriebliche Unterstützungskasse Arbeitgeberfinanzierte Unterstützungskasse Vorteile Ablauf und rechtliche Behandlung Stand: Januar 2018 BA620_201712

Mehr

Pensionsplan aus Gehaltsumwandlung

Pensionsplan aus Gehaltsumwandlung Pensionsplan aus Gehaltsumwandlung So bringen Sie Ihre Altersvorsorge auf Kurs Der Pensionsplan aus Gehaltsumwandlung funktioniert ganz einfach: Ein beliebig bestimmbarer Teil Ihres Bruttogehalts wird

Mehr

Sie entscheiden, wo das Limit ist. Rückgedeckte Gruppenunterstützungskasse Informationen für den Arbeitgeber

Sie entscheiden, wo das Limit ist. Rückgedeckte Gruppenunterstützungskasse Informationen für den Arbeitgeber Sie entscheiden, wo das Limit ist Rückgedeckte Gruppenunterstützungskasse Informationen für den Arbeitgeber Betriebliche Altersversorgung bietet viel Spielraum Die Rentenlücke ist und bleibt ein Thema.

Mehr

Gothaer Unterstützungskasse für mittelständische Unternehmen e.v.

Gothaer Unterstützungskasse für mittelständische Unternehmen e.v. Gothaer Unterstützungskasse für mittelständische Unternehmen e.v. Informationen für Arbeitgeber BCA im Gespräch mit Ralph Köhring, bav-spezialist Gothaer Lebensversicherung Ihr Ansprechpartner: ppa.thomas

Mehr

Direktversicherung, Pensionsfonds, Pensionskasse, Pensionszusage und Unterstützungskasse

Direktversicherung, Pensionsfonds, Pensionskasse, Pensionszusage und Unterstützungskasse Zur internen Verwendung Fachinformation Vergleich Durchführungswege,,, zusage und Stand: Januar 2018 BA823_201712 txts Seite 1 von 5 Inhalt Rechtsform des Anbieters 3 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Mehr

Unterstützungskasse VBLU e. V. Einführung und wichtige Informationen

Unterstützungskasse VBLU e. V. Einführung und wichtige Informationen Unterstützungskasse VBLU e. V. Einführung und wichtige Informationen Unterstützungskasse VBLU e. V. Impressum Herausgeber und Redaktion: Unterstützungskasse VBLU e. V. Geschäftsstelle: Gotenstraße 163,

Mehr

Mut? »Zusammen mit dem Chef tief Luft holen.« Helvetia bav-kombi Mehr Volumen für Ihre betriebliche Altersversorgung. Ihre Schweizer Versicherung.

Mut? »Zusammen mit dem Chef tief Luft holen.« Helvetia bav-kombi Mehr Volumen für Ihre betriebliche Altersversorgung. Ihre Schweizer Versicherung. Mut?»Zusammen mit dem Chef tief Luft holen.«helvetia bav-kombi Mehr Volumen für Ihre betriebliche Altersversorgung. Ihre Schweizer Versicherung. Helvetia bav-kombi ist die clevere Lösung. Mehr Vorteile:

Mehr

Pensionsplan aus Gehaltsumwandlung

Pensionsplan aus Gehaltsumwandlung Pensionsplan aus Gehaltsumwandlung Ende der Motivationsflaute Ein Unternehmen ist so gut wie seine Mitarbeiter. Erstklassige Arbeitskräfte zu gewinnen und zu halten ist bei der heutigen Konkurrenzsituation

Mehr

1. WARUM EINE DIREKTVERSICHERUNG? WAS IST EINE DIREKTVERSICHERUNG?... 2

1. WARUM EINE DIREKTVERSICHERUNG? WAS IST EINE DIREKTVERSICHERUNG?... 2 FACHINFORMATION DIREKTVERSICHERUNG INHALTSVERZEICHNIS 1. WARUM EINE DIREKTVERSICHERUNG?... 2 2. WAS IST EINE DIREKTVERSICHERUNG?... 2 2.1. Vorteile für den Arbeitgeber:... 3 2.2. Vorteile für den Arbeitnehmer:...

Mehr

Inhaltsübersicht. Band I

Inhaltsübersicht. Band I Inhaltsübersicht Ausführliche Inhaltsverzeichnisse siehe jeweils vor den einzelnen Teilen Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis Band I Rdnr. Einführung Einf. I. Die Anfänge der betrieblichen Altersversorgung...

Mehr

NÜRNBERGER Pensionszusage

NÜRNBERGER Pensionszusage Fachinformation NÜRNBERGER Pensionszusage Arbeitgeberfinanzierte Pensionszusage mit Rückdeckungsversicherung Vorteile, Ablauf und rechtliche Behandlung Stand: April 2016 BA520_201604 txts Inhalt Begriff

Mehr

Einführung in die betriebliche Altersversorgung

Einführung in die betriebliche Altersversorgung Einführung in die betriebliche Altersversorgung Bearbeitet von Von: Andreas Buttler, Markus Keller 8. Auflage 2017. Buch. XII, 305 S. Kartoniert ISBN 978 3 89952 979 1 Recht > Arbeitsrecht > Betriebliche

Mehr

NÜRNBERGER BonusVorsorge flex

NÜRNBERGER BonusVorsorge flex Fachinformation NÜRNBERGER BonusVorsorge flex Pensionszusage durch Entgeltumwandlung Vorteile, Ablauf und rechtliche Behandlung Stand: Juni 2016 BA521_201606 txts Inhalt Tantiemen und Sonderzahlungen nachgelagert

Mehr

Komplett-Set Betriebliche Altersvorsorge

Komplett-Set Betriebliche Altersvorsorge Lohn & Gehalt Komplett-Set Betriebliche Altersvorsorge Ein Spezial-Report aus der Reihe BWRmed!a exklusiv Im Rahmen der Betrieblichen Altersvorsorge sagen Sie als Arbeitgeber Ihrem Arbeitnehmer aufgrund

Mehr

Betriebliche Altersversorgung

Betriebliche Altersversorgung Konzept Pensionskasse 1 Übersicht Betriebliche Altersversorgung Jörg Wiechers, FH-Koblenz 05.07.2004 Arbeitgeber Arbeitsverhältnis Arbeitnehmer Beiträge Leistungen Pensionskasse 2 Ausgestaltung Die Pensionskasse

Mehr

Barmenia Lebensversicherung a. G. Betriebliche Altersversorgung mit der Barmenia. Altersversorgung (bav) Clevere Ideen für die Altersvorsorge

Barmenia Lebensversicherung a. G. Betriebliche Altersversorgung mit der Barmenia. Altersversorgung (bav) Clevere Ideen für die Altersvorsorge Barmenia Lebensversicherung a. G. Betriebliche Altersversorgung mit der Barmenia Altersversorgung (bav) Clevere Ideen für die Altersvorsorge Möglichkeiten der Altersvorsorge Seit dem 01.01.2002 hat der

Mehr

Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss und Pauschalbesteuerung der Beiträge zur Direktversicherung in der betrieblichen Altersversorgung

Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss und Pauschalbesteuerung der Beiträge zur Direktversicherung in der betrieblichen Altersversorgung Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss und Pauschalbesteuerung der Beiträge zur Direktversicherung in der betrieblichen Altersversorgung 2019 Deutscher Bundestag Seite 2 Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss

Mehr

Durchführungswege im Detailüberblick Seite 1

Durchführungswege im Detailüberblick Seite 1 Durchführungswege im Detailüberblick Seite 1 Grundinformation Der sagt (direkt) eine Versorgungsleistung (z. B. Altersrente) zu und erbringt diese im Versorgungsfall selbst. durch eine Unterstützungskasse

Mehr

Ausbildungsprogramm für die Qualifikation Versicherungsfachmann (BWV) Versicherungsfachfrau (BWV)

Ausbildungsprogramm für die Qualifikation Versicherungsfachmann (BWV) Versicherungsfachfrau (BWV) Ausbildungsprogramm für die Qualifikation Versicherungsfachmann (BWV) Versicherungsfachfrau (BWV) Ausbildungsinhalte 5. Grundzüge der betrieblichen Altersversorgung Stand: 0.0.2002 Ziffer Inhaltsübersicht

Mehr

Unterstützungskasse Information für Arbeitnehmer

Unterstützungskasse Information für Arbeitnehmer sepy, Fotolia #66029338 Information für Arbeitnehmer Beratung durch: Finanz Kontor RKM Oliver Rauber Michelfelder Str. 13 97318 Kitzingen Tel.: 09321 385100 Fax: 09321 385101 kontakt@finanzkontor-rkm.com

Mehr

MUSTER. Versorgungsordnung über betriebliche Altersversorgung. der. (im Nachfolgenden Arbeitgeber genannt)

MUSTER. Versorgungsordnung über betriebliche Altersversorgung. der. (im Nachfolgenden Arbeitgeber genannt) Versorgungsordnung über betriebliche Altersversorgung der Firma ( ) (im Nachfolgenden Arbeitgeber genannt) Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden im Nachfolgenden geschlechtsneutral Arbeitnehmer genannt.

Mehr

Betriebliche Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge drubig-photo, Fotolia #23100239 Betriebliche Altersvorsorge Informationen für Arbeitnehmer zur Direktversicherung Beratung durch: HENGSTENBERG & PARTNER GmbH Versicherungsmakler Sendlinger-Tor-Platz 11

Mehr

1. Für welche Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen gilt der Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung?

1. Für welche Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen gilt der Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung? FAQ`s zum Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung* 1 * Zur Entstehungsgeschichte des Tarifvertrages finden Sie hier weitere Informationen: http://www.bundesaerztekammer.de/downloads/taetigkeit2007_10.pdf

Mehr

Die Rückgedeckte unterstützungskasse

Die Rückgedeckte unterstützungskasse Die Rückgedeckte unterstützungskasse STARK MIT GERINGEM AUFWAND Die Unterstützungskasse ist eine überbetriebliche, rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung zur Abwicklung der betrieblichen Altersversorgung.

Mehr

Beratungsgesellschaft für betriebliche Altersversorgung e.v. Gemeinnützige Verbraucherberatung. Postfach Berlin

Beratungsgesellschaft für betriebliche Altersversorgung e.v. Gemeinnützige Verbraucherberatung. Postfach Berlin Beratungsgesellschaft für betriebliche Altersversorgung e.v. Gemeinnützige Verbraucherberatung Postfach 82 02 35 12504 Berlin Tel. 030 76 77 1291 Fax 030 13 88 2972 service@bgbav.de www.bgbav.de Christian

Mehr

Merkblatt Direktversicherung durch Entgeltumwandlung (nach 3 Nr. 63 EStG)

Merkblatt Direktversicherung durch Entgeltumwandlung (nach 3 Nr. 63 EStG) Merkblatt Direktversicherung durch Entgeltumwandlung (nach 3 Nr. 63 EStG) Allgemein Steuer Sozialabgaben Die Direktversicherung wird durch den Arbeitgeber abgeschlossen und ist eine Versicherung auf das

Mehr

NÜRNBERGER überbetriebliche Versorgungskasse e.v.

NÜRNBERGER überbetriebliche Versorgungskasse e.v. NÜRNBERGER überbetriebliche Versorgungskasse e.v. Wie hoch ist meine gesetzliche Rente? Immer mehr Arbeitnehmern droht Altersarmut! 2 Warum lohnt es sich für mich früh zu sparen? Rente* bei einer Entgeltumwandlung

Mehr

Flexible Todesfall-Leistung zum Rentenbeginn

Flexible Todesfall-Leistung zum Rentenbeginn Beratungsblatt Nr. 35 WorkLife Direct Todesfallschutz zum Rentenbeginn Flexible Todesfall-Leistung zum Rentenbeginn Anpassung der Todesfall-Leistung zum Rentenbeginn nach den dann aktuellen Bedürfnissen

Mehr

Betriebliche Altersvorsorge Sparteninformation

Betriebliche Altersvorsorge Sparteninformation Seite 02/07 Schon jetzt an später denken! Zusätzliche Altersvorsorge macht nicht nur Sinn, sondern ist existenziell wichtig! Seit Jahren steht fest: Die gesetzliche Rente reicht nicht. Zurückzuführen ist

Mehr

Das Einmaleins der bav-praxis

Das Einmaleins der bav-praxis Das Einmaleins der bav-praxis überarbeitet Taschenbuch. Paperback ISBN 978 3 89577 534 5 Wirtschaft > Spezielle Betriebswirtschaft > Personalwirtschaft, Lohnwesen, Mitbestimmung schnell und portofrei erhältlich

Mehr

Gothaer Unterstützungskasse für mittelständische Unternehmen e.v. Informationen für Arbeitgeber

Gothaer Unterstützungskasse für mittelständische Unternehmen e.v. Informationen für Arbeitgeber Gothaer Unterstützungskasse für mittelständische Unternehmen e.v. Informationen für Arbeitgeber Produktinformationen Die Gothaer Unterstützungskasse für mittelständische Unternehmen e.v. ist eine überbetriebliche

Mehr

Versorgungsordnung zur Umsetzung des Entgeltumwandlungsanspruches nach 1a BetrAVG

Versorgungsordnung zur Umsetzung des Entgeltumwandlungsanspruches nach 1a BetrAVG Versorgungsordnung zur Umsetzung des Entgeltumwandlungsanspruches nach 1a BetrAVG Präambel Die Geschäftsleitung der R + S solutions Holding AG Flemingstr. 20-22 36041 Fulda sowie die in der Anlage 1 aufgeführten

Mehr

Kurzbeschreibung zur Direktversicherung

Kurzbeschreibung zur Direktversicherung Kurzbeschreibung zur Direktversicherung Inhalt I. Arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung 1. Wie funktioniert eine arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung? 2. Auswirkungen beim Arbeitnehmer a) in der

Mehr

Die Versorgungszusage, die sich schon heute für Sie rechnet.

Die Versorgungszusage, die sich schon heute für Sie rechnet. ConCept bav für den Arbeitnehmer Betriebliche Die Versorgungszusage, die sich schon heute für Sie rechnet. Private Vorsorge un Wer heute gut verdient, hat auch im Alter gehobene Ansprüche Das Niveau der

Mehr

Stuttgarter Rückdeckungsversicherung.

Stuttgarter Rückdeckungsversicherung. Betriebliche Altersversorgung Unterstützungskasse für Arbeitgeber Die Unterstützungskasse mit Stuttgarter Rückdeckungsversicherung. Bieten Sie Ihren Mitarbeitern beste Zukunftsperspektiven. bav die leistungsstarke

Mehr

bav-förderbetrag Fragen und Antworten

bav-förderbetrag Fragen und Antworten bav-förderbetrag Fragen und Antworten Vorsorgemöglichkeiten für Arbeitgeber bei Arbeitnehmern mit monatlichem Bruttolohn von maximal 2.200 Euro der neue Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung

Mehr

Stuttgarter Rückdeckungsversicherung.

Stuttgarter Rückdeckungsversicherung. Betriebliche Altersversorgung Unterstützungskasse für Arbeitnehmer Die Unterstützungskasse mit Stuttgarter Rückdeckungsversicherung. Verlässliche betriebliche Altersversorgung, die Sie sich verdient haben.

Mehr

Unterstützungskasse Information für Arbeitgeber

Unterstützungskasse Information für Arbeitgeber pressmaster, Fotolia #26508455 Unterstützungskasse Information für Arbeitgeber Beratung durch: Erich Sohst Versicherungsmakler GmbH Lauterbachstr. 3 1.OG 21073 Hamburg Tel.: 040 / 7665159 Fax: 040 / 770557

Mehr

Christian Sawade BCA Kompetenzcenter Altersvorsorge

Christian Sawade BCA Kompetenzcenter Altersvorsorge Christian Sawade BCA Kompetenzcenter Altersvorsorge Einführung bav Grundlagen der bav Durchführungsweg: Schwerpunkt Direktversicherung bav-historie Was ist eigentlich eine bav? Formen der Finanzierung

Mehr

Unterstützungskasse Information für Arbeitgeber

Unterstützungskasse Information für Arbeitgeber Information für Arbeitgeber Beratung durch: P & T Assekuranz Katenweg 3 21109 Hamburg Tel.: 040-3253 7277 Fax: 040-3253 7278 info@pundt-assekuranz.de http://www.pundt-assekuranz.de Persönlicher Ansprechpartner:

Mehr

Betriebliche Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge Betriebliche Altersvorsorge Informationen für Arbeitnehmer zur Direktversicherung Kurzinformation für unsere Kunden Beratung durch: Schramm Assekuranz-Versicherungsmakler GmbH & Co. KG Tel.: 0661 480556

Mehr

Betriebliche Altersversorgung Unterstützungskasse. Wenn es auf die beste Lösung für das Unternehmen ankommt. HDI hilft.

Betriebliche Altersversorgung Unterstützungskasse. Wenn es auf die beste Lösung für das Unternehmen ankommt. HDI hilft. Betriebliche Altersversorgung Unterstützungskasse Wenn es auf die beste Lösung für das Unternehmen ankommt. HDI hilft. www.hdi.de/bav Arbeitgeber sollten ihre Mitarbeiter bei der Planung des Ruhestands

Mehr

Flexibilität, Sicherheit, Wachstum. Hier ist alles für Sie drin. Direktversicherung Informationen für den Arbeitgeber

Flexibilität, Sicherheit, Wachstum. Hier ist alles für Sie drin. Direktversicherung Informationen für den Arbeitgeber Flexibilität, Sicherheit, Wachstum. Hier ist alles für Sie drin. Direktversicherung Informationen für den Arbeitgeber Staatliche Unterstützung nutzen Mitarbeiter motivieren Der Staat fördert die Direktversicherung

Mehr

BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE

BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE INFORMATIONEN FÜR ARBEITNEHMER ZUR DIREKTVERSICHERUNG Carsten Friebe art of modern management Daimlerstr. 11 72793 Pfullingen Tel.: 07121 / 3888021 Fax: 07121 / 3888022 info@carsten-friebe.de http://www.carsten-friebe.de

Mehr

Betriebliche Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge Betriebliche Altersvorsorge Informationen für Arbeitnehmer zur Direktversicherung Beratung durch: abraxas ges. für innovative finanzkonzepte mbh Gotenstr. 6 86343 Königsbrunn Tel.: (08231) 6 05 84-00 Fax:

Mehr

3-Säulen-Theorie. 3-Schichten-Modell. private Vorsorge. Alters- Einkünfte. staatl. Unterteilung für die steuerliche Betrachtung.

3-Säulen-Theorie. 3-Schichten-Modell. private Vorsorge. Alters- Einkünfte. staatl. Unterteilung für die steuerliche Betrachtung. Seite 1 3-Säulen-Theorie Alters- Einkünfte private Vorsorge Basis- Vorsorge 3-Schichten-Modell Zusatzvorsorge Privatvorsorge staatl. Unterteilung für die steuerliche Betrachtung Seite 2 Die betriebliche

Mehr

Betriebsrentenstärkungsgesetz Ihre Fragen, unsere Antworten (Stand 11/2017)

Betriebsrentenstärkungsgesetz Ihre Fragen, unsere Antworten (Stand 11/2017) BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG Betriebsrentenstärkungsgesetz Ihre Fragen, unsere Antworten (Stand 11/2017) Der neue Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung Geringverdienerförderung 1. Wer bekommt

Mehr

Was Ihnen Buch und CD bieten 10. Antworten auf die 10 wichtigsten Fragen 12. Teil 1 Von der Einstellung bis zur Kündigung die bav durchführen 41

Was Ihnen Buch und CD bieten 10. Antworten auf die 10 wichtigsten Fragen 12. Teil 1 Von der Einstellung bis zur Kündigung die bav durchführen 41 Was Ihnen Buch und CD bieten 10 Antworten auf die 10 wichtigsten Fragen 12 Frage 1: Was ist betriebliche Altersversorgung, was sichert sie ab? 12 Frage 2: Welche Vorteile haben Sie als Arbeitgeber? 16

Mehr

Fragen und Antworten zur ALTE LEIPZIGER Unterstützungskasse e.v.

Fragen und Antworten zur ALTE LEIPZIGER Unterstützungskasse e.v. Geschäftspartner / Arbeitgeber Betriebliche Altersversorgung Juni 2017 Fragen und Antworten zur ALTE LEIPZIGER Unterstützungskasse e.v. Grundlagen Welche Merkmale hat die ALTE LEIPZIGER Unterstützungskasse?

Mehr

Die Vorteile der überbetrieblichen rückgedeckten Unterstützungskasse

Die Vorteile der überbetrieblichen rückgedeckten Unterstützungskasse Die Vorteile der überbetrieblichen rückgedeckten Unterstützungskasse Anwartschaftsfinanzierung Finanzierung auch vor dem 30. Lebensjahr möglich Beiträge zur Rückdeckungsversicherung und Verwaltungsgebühren

Mehr

Versorgungsordnung über betriebliche Altersversorgung

Versorgungsordnung über betriebliche Altersversorgung Versorgungsordnung über betriebliche Altersversorgung der Mustermann GmbH (DV) Gewerbegebiet 123 12345 Musterstadt (im Nachfolgenden Arbeitgeber genannt) Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden im

Mehr

Betriebliche Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge Betriebliche Altersvorsorge Informationen für Arbeitnehmer zur Direktversicherung Beratung durch: Reckers + Krohn Versicherungsmakler GmbH Drosselweg 64 47574 Goch Tel.: 02823 / 928 82 58 Fax: 02823 /

Mehr

Ein Unternehmen der R+V Versicherungsgruppe. Den richtigen Weg wählen. Betriebliche Altersversorgung mit der Condor

Ein Unternehmen der R+V Versicherungsgruppe. Den richtigen Weg wählen. Betriebliche Altersversorgung mit der Condor Ein Unternehmen der R+V Versicherungsgruppe Den richtigen Weg wählen Betriebliche Altersversorgung mit der Condor Die betriebliche Altersversorgung (bav) ein wichtiger Baustein der Altersvorsorge Für alle,

Mehr

Auf unsere bav-konzepte können Sie bauen. Gesellschafter-Geschäftsführer-Versorgung

Auf unsere bav-konzepte können Sie bauen. Gesellschafter-Geschäftsführer-Versorgung Auf unsere bav-konzepte können Sie bauen Gesellschafter-Geschäftsführer-Versorgung Eine interessante Investition in Ihre Zukunft: betriebliche Altersversorgung Als Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF)

Mehr

Unterstützungskasse Information für Arbeitgeber

Unterstützungskasse Information für Arbeitgeber Information für Arbeitgeber Beratung durch: Zender Versicherungsmakler e.k. Peterstraße 50 26382 Wilhelmshaven Tel.: 04421 / 755 755 0 Fax: 04421 / 755 757 0 info@zvmonline.de http://www.zvmonline.de Persönlicher

Mehr

Weitere Erläuterungen zum Angebot des CORDIAL Versorgungs-Management e.v. (CVM)

Weitere Erläuterungen zum Angebot des CORDIAL Versorgungs-Management e.v. (CVM) Weitere Erläuterungen zum Angebot des CORDIAL Versorgungs-Management e.v. (CVM) In Ergänzung zu dem vorliegenden Versorgungsvorschlag über den CVM erhalten Sie weitere Informationen, die im Zusammenhang

Mehr

T a r i f v e r t r a g. zur Entgeltumwandlung

T a r i f v e r t r a g. zur Entgeltumwandlung T a r i f v e r t r a g zur Entgeltumwandlung Gültig ab 01.01.2002 Zwischen dem Landesverband für Kälte- und Klimatechnik Bayern Landesinnungsverband für Kälteanlagenbauer Bruckmannring 40, 85764 Oberschleißheim

Mehr

Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung

Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung Zwischen dem Verband der Säge- und Holzindustrie Baden-Württemberg e.v. Stuttgart einerseits und der IG Metall, Bezirk Baden-Württemberg, Bezirksleitung Baden-Württemberg

Mehr

Unterstützungskasse Information für Arbeitgeber

Unterstützungskasse Information für Arbeitgeber Unterstützungskasse Information für Arbeitgeber Kurzinformation für unsere Kunden Beratung durch: Schramm Assekuranz-Versicherungsmakler GmbH & Co. KG Tel.: 0661 480556 0 Fax: 0661 480556 66 kontakt@schramm-assekuranz.de

Mehr

Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung. 1 Geltungsbereich

Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung. 1 Geltungsbereich METALL NRW, Verband der Metall - und Elektro-Industrie Nordrhein-Westfalen e.v., Verband der Bayerischen Metall- und Elektro-Industrie e.v., Verband der Sächsischen Metall- und Elektroindustrie e.v., Verband

Mehr

Herzlich Willkommen zum Architektenforum Erfurt, 14. April 2011

Herzlich Willkommen zum Architektenforum Erfurt, 14. April 2011 Herzlich Willkommen zum Architektenforum 2011 Erfurt, 14. April 2011 Sieht so die Altersversorgung 2024 aus? Michael OLIVER / 02.05.2011 / Seite 1 Schützen Sie Ihren Ruhestand vor der Insolvenz und senken

Mehr

NÜRNBERGER überbetriebliche Versorgungskasse e. V.

NÜRNBERGER überbetriebliche Versorgungskasse e. V. NÜRNBERGER überbetriebliche Versorgungskasse e. V. Wie hoch ist meine gesetzliche Rente? Immer mehr Arbeitnehmern droht Altersarmut! Auf die Gesetzliche Rentenversicherung ist kein Verlass mehr! Die gesetzliche

Mehr

Vorsorge frei von Risiken und Nebenwirkungen für Ihre Bilanz. Betriebliche Altersversorgung PENSIONSKASSE

Vorsorge frei von Risiken und Nebenwirkungen für Ihre Bilanz. Betriebliche Altersversorgung PENSIONSKASSE Betriebliche Altersversorgung Informationen für Arbeitgeber PENSIONSKASSE Vorsorge frei von Risiken und Nebenwirkungen für Ihre Bilanz. Mit der Pensionskasse bewahren Sie Ihren unternehmerischen Spielraum.

Mehr

Entgelt LSt SV. Beiträge des Arbeitgebers zu einer Rückdeckungsversicherung frei frei

Entgelt LSt SV. Beiträge des Arbeitgebers zu einer Rückdeckungsversicherung frei frei TK Lexikon Steuern Rückdeckung (bav) Rückdeckung (bav) HI1205727 Zusammenfassung LI1882331 Begriff Eine Rückdeckungsversicherung ist eine Lebensversicherung, die der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer

Mehr

Betriebliche Altersversorgung mit der Württembergischen.

Betriebliche Altersversorgung mit der Württembergischen. Betriebliche Altersversorgung mit der Württembergischen. Erfahren. Stark. Serviceorientiert. Kunden und Rating-Agenturen bewerten die Württembergische Lebensversicherung AG. Die betriebliche Altersversorgung

Mehr

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz. L-FK-FVB Juni 2017

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz. L-FK-FVB Juni 2017 Das Betriebsrentenstärkungsgesetz L-FK-FVB Juni 2017 Eckpunkte des Betriebsrentenstärkungsgesetzes Inkrafttreten am 01.01.2018 Verbesserung der Rahmenbedingungen EStG, VAG und SGB XII Sozialpartnermodell

Mehr

Günter Carduck. Betriebliche Altersversorgung. Typische Fragestellungen

Günter Carduck. Betriebliche Altersversorgung. Typische Fragestellungen Günter Carduck Betriebliche Altersversorgung im Vertrieb Typische Fragestellungen Inhaltsverzeichnis Vorwort VII 1 Grundlagen 1 1.1 Die betriebliche Altersversorgung im deutschen System der Alterssicherung.

Mehr

Soziale Verantwortung für Ihre Mitarbeiter und Vorteile für Ihr Unternehmen.

Soziale Verantwortung für Ihre Mitarbeiter und Vorteile für Ihr Unternehmen. Betriebliche Altersversorgung Soziale Verantwortung für Ihre Mitarbeiter und Vorteile für Ihr Unternehmen. Ein Unternehmen der Generali Deutschland Ihre Mitarbeiter sind Ihr wichtigstes Kapital verzinsen

Mehr

Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung. 1 Geltungsbereich

Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung. 1 Geltungsbereich Zwischen dem Industrieverband Technische Gebäudeausrüstung Baden-Württemberg e.v. Burgenlandstr. 44/D, 70469 Stuttgart und der IG Metall Bezirk Baden-Württemberg Bezirksleitung Baden-Württemberg wird folgender

Mehr

Arbeitgeberverband Stahl e.v. IG Metall, Bezirksleitung Nordrhein-Westfalen,

Arbeitgeberverband Stahl e.v. IG Metall, Bezirksleitung Nordrhein-Westfalen, Stahl Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung vom 14. November 2001 Zwischen dem und der Arbeitgeberverband Stahl e.v. IG Metall, Bezirksleitung Nordrhein-Westfalen, wird folgender Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung

Mehr

Flexibilität, Sicherheit, Wachstum. Hier ist alles für Sie drin. Direktversicherung Informationen für den Arbeitgeber

Flexibilität, Sicherheit, Wachstum. Hier ist alles für Sie drin. Direktversicherung Informationen für den Arbeitgeber Flexibilität, Sicherheit, Wachstum. Hier ist alles für Sie drin. Direktversicherung Informationen für den Arbeitgeber Staatliche Unterstützung nutzen Mitarbeiter motivieren Der Staat fördert die Direktversicherung

Mehr

Gruppen-Unterstützungskasse Chemie (UKC) Wächst ohne Grenzen

Gruppen-Unterstützungskasse Chemie (UKC) Wächst ohne Grenzen Gruppen-Unterstützungskasse Chemie (UKC) Wächst ohne Grenzen Die Versorgungslücke wächst weiter. Die Attraktivität der betrieblichen Altersversorgung auch! Eine betriebliche Altersversorgung (bav) bringt

Mehr

b) eine Verzinsung enthält, die auch dem ausgeschiedenen Arbeitnehmer zugutekommt, oder

b) eine Verzinsung enthält, die auch dem ausgeschiedenen Arbeitnehmer zugutekommt, oder 24.04.2017 Mobilitätsrichtlinie: Präparieren Sie sich für 2018 Welche NEUREGELUNGEN gibt es? Neue Dynamisierungsregeln: Ein vorzeitig ausgeschiedener Arbeitnehmer darf im Hinblick auf den Wert seiner unverfallbaren

Mehr

Unterstützungskasse Information für Arbeitgeber

Unterstützungskasse Information für Arbeitgeber pressmaster, Fotolia #26508455 Unterstützungskasse Information für Arbeitgeber Fairsicherungsladen Frankfurt Versicherungsmakler GmbH Beratung durch: Fairsicherungsladen Frankfurt Versicherungsmakler GmbH

Mehr

Fragen und Antworten zur ALTE LEIPZIGER Pensionskasse

Fragen und Antworten zur ALTE LEIPZIGER Pensionskasse Arbeitnehmer Betriebliche Altersversorgung Januar 2017 Fragen und Antworten zur ALTE LEIPZIGER Pensionskasse Die gesetzliche Rente reicht künftig nur noch als Grundversorgung. Eine zusätzliche Absicherung

Mehr

Tarifvertrag. zur Entgeltumwandlung

Tarifvertrag. zur Entgeltumwandlung Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung Zwischen dem Fachverband Glas Fenster Fassade Baden-Württemberg Landesinnungsverband des Glaserhandwerks Wunnensteinstr. 47-49, 70186 Stuttgart einerseits und der IG

Mehr

1. Wie ist die Rente aus der Zusatzversorgung zu versteuern?

1. Wie ist die Rente aus der Zusatzversorgung zu versteuern? // Wechselwirkung zwischen dem Steuerfreibetrag für Umlagezahlungen des Arbeitgebers in die Zusatzversorgung nach 3 Nr. 56 EStG und der Entgeltumwandlung nach 3 Nr. 63 EStG Stand: Januar 2017 Seit dem

Mehr

Betriebliche Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge drubig-photo, Fotolia #23100239 Betriebliche Altersvorsorge Informationen für Arbeitnehmer zur Direktversicherung Monika Borchert Beratung durch: AssCurat Versicherungsmakler GmbH Lübecker Str. 7 22941

Mehr

Betriebliche Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge drubig-photo, Fotolia #23100239 Betriebliche Altersvorsorge Informationen für Arbeitnehmer zur Direktversicherung AKK Assekuranzkontor Köln GmbH Beratung durch: akk Assekuranzkontor Köln GmbH Otto-Hahn-Str.

Mehr

Betriebliche Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge drubig-photo, Fotolia #23100239 Betriebliche Altersvorsorge Informationen für Arbeitnehmer zur Direktversicherung Beratung durch: FINANZ.HAUSSE GMBH & CO. KG Keplerstr. 5 86529 Schrobenhausen Tel.: 08252

Mehr

Betriebsrentenstärkungsgesetz

Betriebsrentenstärkungsgesetz Dok.-Nr.: 1000710 DATEV-Serviceinformation Hintergrund Letzte Aktualisierung: 11.01.2018 Relevant für: LODAS classic LODAS comfort LODAS compact Lohn und Gehalt classic Lohn und Gehalt comfort Lohn und

Mehr

UNTERSTÜTZUNGSKASSE INFORMATIONEN FÜR ARBEITGEBER. Fairsicherungsladen Frankfurt Versicherungsmakler GmbH Kaiserstraße Frankfurt

UNTERSTÜTZUNGSKASSE INFORMATIONEN FÜR ARBEITGEBER. Fairsicherungsladen Frankfurt Versicherungsmakler GmbH Kaiserstraße Frankfurt INFORMATIONEN FÜR ARBEITGEBER Fairsicherungsladen Frankfurt Versicherungsmakler GmbH Kaiserstraße 53 60329 Frankfurt Tel.: (069) 43 08 90-30 Fax: (069) 43 08 90-40 kontakt@fairsicherungs-laden.de http://https://www.fairsicherungs-laden.de

Mehr

IG Metall Bezirk Baden-Württemberg Bezirksleitung Baden-Württemberg. Tarifvertrag Entgeltumwandlung. Edelmetallindustrie Baden-Württemberg

IG Metall Bezirk Baden-Württemberg Bezirksleitung Baden-Württemberg. Tarifvertrag Entgeltumwandlung. Edelmetallindustrie Baden-Württemberg IG Metall Bezirk Baden-Württemberg Bezirksleitung Baden-Württemberg Tarifvertrag Entgeltumwandlung Edelmetallindustrie Baden-Württemberg Abschluss: 29.06.2006 Gültig ab: 01.01.2007 Kündbar zum: 31.12.2012

Mehr

BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE

BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE INFORMATIONEN FÜR ARBEITNEHMER ZUR DIREKTVERSICHERUNG Frank Schumburg Versicherungsmakler Martinistr. 79 49080 Osnabrück Informationen für Schumburg e.k. Versicherungsmakler Tel.: 0541/349787-0 Fax: 0541/349787-20

Mehr

Praxisleitfaden betriebliche Altersvorsorge

Praxisleitfaden betriebliche Altersvorsorge Praxisleitfaden betriebliche Altersvorsorge Alles Wichtige für den täglichen Einsatz Bearbeitet von Robert Schwarz 1. Auflage 2013. Buch. XIII, 139 S. Kartoniert ISBN 978 3 658 02845 9 Format (B x L):

Mehr

Betriebliche Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge drubig-photo, Fotolia #23100239 Betriebliche Altersvorsorge Informationen für Arbeitnehmer zur Direktversicherung Beratung durch: Erich Sohst Versicherungsmakler GmbH Lauterbachstr. 3 1.OG 21073 Hamburg

Mehr