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1 Inhaltsprotokoll Recht 15 / Wahlperiode Plenar- und Ausschussdienst Inhaltsprotokoll Ausschuss für Verfassungsund Rechtsangelegenheiten, Immunität und Geschäftsordnung 48. Sitzung 2. Dezember 2004 Beginn: Ende: Vorsitz: Uhr Uhr Abg. Gram (CDU) Punkt 1 der Tagesordnung Aktuelle Viertelstunde Abg. Braun (CDU) erinnert an die Fragestellung der letzten Sitzung im Zusammenhang mit der Tempodromaffäre und den dort erhobenen Anklagen und fragt, ob Prozesskostenzuschüsse oder Anwaltsvorschüsse, die gefordert worden seien, seitens des Landes Berlin gewährt worden seien. Frau Bm Schubert (Just) erklärt, ihr lägen keine entsprechenden Kenntnisse vor, dass es Erstattungen von Seiten der Justizverwaltung gegeben habe. Abg. Braun (CDU) interessiert, ob diese Erklärung für den gesamten Senat gelte. Frau Bm Schubert (Just) erwidert, für den gesamten Senat keine Antwort erteilen zu können. Sie könne auch nicht sagen, ob ein Senator entsprechend involviert sei. Abg. Braun (CDU) bittet um einen Bericht zur nächsten Sitzung. Frau Bm Schubert (Just) sagt Nachfrage im Senat zu. Sie wisse jedoch nicht, ob Auskunft erteilt werde. Sie rege an, sich an die Senatskanzlei zu wenden, die federführend für solche Verfahren sei. Vors. Gram wirft ein, dass die Justizsenatorin stellvertretend für den gesamten Senat in der Sitzung anwesend sei. Insofern appelliere er, dem Informationswunsch des Abgeordneten nachzukommen. Abg. Ratzmann (Grüne) möchte wissen, ob es üblich sei, dass Regierungsmitglieder oder Angehörige des öffentlichen Dienstes, die mit Strafverfahren überzogen würden, Unterstützung erhielten. Frau Bm Schubert (Just) erklärt, dass es sich bei solchen Verfahren um individuelle Verfahren handle, die sich auf Einzelpersonen bezögen; es gebe keine Regelung. Es sei in der Justizverwaltung nicht üblich. Da es sich um Einzelverfahren handle, werde darüber im Senat auch nicht gesprochen; deswegen lägen ihr auch Redakteurin: Carola Reitis, Tel bzw. quer (99407) 1464

2 Abgeordnetenhaus von Berlin Seite 2 Inhaltsprotokoll Recht 15 / 48 keine Erkenntnisse vor. Sie sei aber bereit, den Senat mit der Fragestellung zu konfrontieren und die Antwort mitzuteilen. Abg. Ratzmann (Grüne) bittet um schriftliche Mitteilung angesichts der bevorstehenden Feiertage. Abg. Doering (PDS) verweist auf gestrige Meldungen bezüglich eines Bombenalarms in der Nähe der JVA Plötzensee. Teile der JVA hätten geräumt werden müssen. Wie sei dies verlaufen? Habe es Komplikationen gegeben? Frau Bm Schubert (Just) bestätigt den Bombenalarm im Westhafen. Es habe Verlagerungen von Inhaftierten der Haftanstalt Charlottenburg gegeben. Insgesamt 60 Gefangene seien in andere Häuser gebracht worden. Es habe keine Vorfälle gegeben. Inzwischen seien diese wieder zurückgekehrt. An dieser Stelle danke sie noch einmal den Bediensteten in der JVA für den reibungslosen Ablauf. Punkt 2 der Tagesordnung a) Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion der PDS und der Fraktion der FDP Änderungen der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin Drs 15/2567 b) Antrag der Fraktion der Grünen Änderung der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin Drs 15/2592 c) Antrag der Fraktion der FDP Plenarsitzungen im Lichte der Öffentlichkeit Drs 15/1171 d) Antrag der Fraktion der CDU Änderung der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin (II) Früherer Sitzungsbeginn, definiertes Sitzungsende, Redezeitkontingent Drs 15/2677 e) Antrag der Fraktion der CDU Änderung der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin (III) Zusätzliche Redezeit nach Zeitüberziehung durch ein Senatsmitglied Drs 15/2678 f) Antrag der Fraktion der CDU Änderung der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin (I) Vorsitz im Haupt- und Petitionsausschuss für die Opposition Drs 15/2676 Siehe Wortprotokoll. Punkt 3 der Tagesordnung (alt 4) Vorlage zur Beschlussfassung Gesetz über die Änderung von Gesetzen im Zusammenhang mit der Neukonzeption des Liegenschaftsfonds Berlin Drs 15/2052 Vors. Gram verweist auf einen Änderungsantrag.

3 Abgeordnetenhaus von Berlin Seite 3 Inhaltsprotokoll Recht 15 / 48 Abg. Dr. Felgentreu (SPD) erklärt zum Änderungsantrag, dass es lediglich um die Frage der Wertermittlung über das Bieterverfahren gehe. Es bestehe ein Interesse daran, wenigstens als Orientierungswert im Rahmen eines gestrafften Wertermittlungsverfahrens gegenlesen zu können, ob sich das Ergebnis des Bieterverfahrens annähernd in der Höhe bewege, die durch ein herkömmliches Wertermittlungsverfahren erzielt worden wäre. Der Ausschuss beschließt Zustimmung zum Änderungsantrag. Es wird empfohlen der Drucksache 15/2052 mit der Änderung zuzustimmen. Punkt 4 der Tagesordnung (alt 5) Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion der PDS, der Fraktion der Grünen und der Fraktion der FDP Drittes Gesetz zur Änderung des Fraktionsgesetzes Drs 15/3346 Der Ausschuss beschließt ohne Aussprache, die Annahme des Antrags zu empfehlen. Punkt 5 der Tagesordnung (alt 3) Besprechung gemäß 21 Abs. 5 GO Abghs Justizministerkonferenz: Vorschläge einzelner Länder für eine große Justizreform Bewertung durch den Berliner Senat (auf Antrag der Fraktion der Grünen) Frau Bm Schubert (Just) führt aus, die Justizreform, die von den 16 Ländern beschlossen worden sei, habe nichts mit der Organisationsstrukturreform in Berlin zu tun. Es handle sich bei diesem Vorhaben um eine große Justizreform. Wenn diese zur Umsetzung gelangten, sei dies mehr als in den letzten 100 Jahren umgesetzt worden sei. Ziel sei Deregulierung, Aufgabenverlagerung, Konzentration von Verfahren und Qualitätssicherung. Bei der Deregulierung gehe es unter anderem um die Vereinheitlichung der Gerichtsverfassungen, der Prozessordnungen. Es sei die Einführung einer funktionalen Zweigliedrigkeit und eines flexiblen Richtereinsatzes geplant. Grund für die Zielsetzung sei, dass sich Vieles in den verschiedenen Prozessordnungen immer weiter voneinander entfernt habe, es aber ähnliche Problemstellungen in den Verfahrensordnungen gebe. Eine Vereinheitlichung aller fünf Verfahrensordnungen werde als nicht zweckmäßig erachtet. Geprüft werde eine Zusammenlegung der öffentlichen Gerichtsbarkeit, ob die Arbeitsgerichtsordnung der ZPO zugeschlagen werde und die Vorschriften der freiwilligen Gerichtsbarkeit hinzugenommen würden. Der erste zu erarbeitende Gesetzentwurf werde nicht bis zur nächsten Justizministerkonferenz nicht fertiggestellt werden können. Daneben gehe es um die funktionale Zweigliedrigkeit. Zunächst sei überlegt worden, lediglich eine Tatsacheninstanz vorzusehen und dies nicht auf die Strafprozessordnung zu beschränken, sondern auch in der Zivilprozessordnung und in den anderen Spezialgerichtsordnungen vorzusehen. Es hätte dann nur noch die Möglichkeit der Überprüfung von Rechtsfehlern im erstinstanzlichen Verfahren gegeben. Dies sei jedoch nicht mehrheitsfähig gewesen. Als Alternative würde nun die erste Instanz als reine Tatsacheninstanz beibehalten. In der zweiten Instanz werde ein Wahlrechtsmittel eingelegt. Einheitlichkeit habe aber dahin gehend bestanden, dass es bei insgesamt zwei Instanzen mit der Möglichkeit der Rechtsfortbildung und Rechtsvereinheitlichung bei den Bundesgerichten verbleiben solle, aber innerhalb der Länderzuständigkeit eine Zweigliedrigkeit eintreten solle. Diskutiert worden sei, ob die Eingangsinstanzen von Landgerichten und Amtsgerichten komplett zusammengelegt werden sollten. Dies sei auch nicht mehrheitsfähig gewesen. Die Vereinheitlichung der Gerichtsverfassungen sei mit 15 zu 1 Stimmen beschlossen worden. Bei der funktionalen Zweigliedrigkeit seien es 13 zu 3 Stimmen gewesen.

4 Abgeordnetenhaus von Berlin Seite 4 Inhaltsprotokoll Recht 15 / 48 Hinsichtlich des flexiblen Richtereinsatzes solle überprüft werden, ob die Richter nicht mehr den jeweiligen Gerichten zugehörig sein sollten. Berlin würde sich einer solchen Regelung nicht verschließen. Für Berlin würde bedeuten, dass jeder Richter nur noch eine Zuständigkeit innerhalb des Landgerichtsbezirkes haben sollte. Von der Verwaltungsebene aus gesehen sei es sinnvoll, bei bestimmten Belastungslagen, Richter auch ohne Zustimmung versetzen zu können. Bei der Aufgabenübertragung, Auslagerung von Aufgaben auf Dritte, die derzeit noch von den Gerichten bearbeitet würden, sei zum einen eine Übertragung von Aufgaben auf Notare vorgesehen. Im Registerrecht seien Übertragungen auf die Industrie- und Handelskammern sowie andere Dritte denkbar. Hier spreche sich Berlin jedoch dagegen aus, weil es bereits ein elektronisch geführtes Register gebe. Im Vollstreckungsrecht werde geprüft, ob die Gerichtsvollzieher Dritten übertragen werden könnten oder möglicherweise eine vollständige Privatisierung machbar wäre. Sie habe Bedenken, weil hoheitlich gehandelt würde und in Freiheits- und andere Rechte der Bürger eingegriffen werde. Die Forderung der konsensualen Streitbeilegung war eine Entscheidung, die mit 16 zu Null gefällt worden sei. Sie beinhalte eine Mediation im Gericht. Sie werde in vielen Ländern bereits erfolgreich durchgeführt. In Berlin gebe es sie in der Verwaltungsgerichtsbarkeit und ab 2005 auch in der Zivilgerichtsbarkeit. Die Schiedsgerichtsbarkeit solle unterstützt werden. Die umfänglichen und finanziell lukrativen Schiedsverfahren vor Schiedsleuten sollten auch in den Gerichten angeboten werden. Hier werde eine Umsetzung geprüft. Die Reform der Verbraucherentschuldung solle ebenfalls erneut geprüft werden. Bei der Qualitätssicherung gehe es zum einen um die Übertragung von Führungsverantwortung auf Richter und Staatsanwälte. Die Konzentration des Strafrechtsverfahrens sei streitig gewesen. Auch Berlin habe sich gegen zwei Punkte gewandt: die Erweiterung der Rechtsfolgekompetenz im beschleunigten Verfahren auf Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren, die Einführung der Einheitsstrafe im Erwachsenenstrafrecht. Berlin habe sich jedoch für die Verfahrenseinstellung bei zumutbaren Befriedigungsmöglichkeiten im zivilrechtlichen Weg. Bei der Erweiterung der Annahmeberufung sei sie noch offen. Die aus Staatssekretären zusammengesetzte Arbeitsgruppe solle zunächst verschiedene Möglichkeiten aufzeigen. Im Ordnungswidrigkeitsverfahren sei mit 16 zu Null Stimmen entschieden worden zu prüfen, ob Ordnungswidrigkeitsverfahren in Verkehrsangelegenheiten bis 500 von Rechtsmitteln ausgeschlossen werden könnten. Es werde eine Fortbildungsverpflichtung für Richter vorgesehen werden. Die Einführung von Statistiken, Benchmarking, Qualitätszirkeln und Vergleichsringen werde geprüft. Bremen arbeite damit bereits. Teile davon seien in die Berliner Organisationsstrukturreform eingebaut. Bei den Gerichten werde mit Zielvereinbarungen erarbeitet. Dies sei erfolgreich. Abg. Ratzmann (Grüne) begrüßt, dass von Seiten der Länder und den Verantwortlichen noch einmal der Gedanke einer Reform der Justiz auf die Tagesordnung gesetzt worden sei. Gerade weil die Justiz eine so wichtige Funktion in der Gesellschaft inne habe, könne sie sich Reformen nicht verschließen. Auf Grund von Finanzknappheit werde die Funktion der Justiz immer mehr eingeschränkt. Es sei aber sinnvoll und richtig, dieses Vorhaben umfänglich und breit zu diskutieren. Insofern könne er nicht nachvollziehen, warum der Prozess bislang so geheim geführt worden sei. Die Vorhaben deckten sich jedoch nicht in dem gewünschten Maße mit dem, was nun diskutiert werde. Es gehe auch darum, den Rechtsuchenden in dieser Gesellschaft die Garantie der Rechtsgewährung auch zu vermitteln und diese in die Überlegungen einzubeziehen. Er finde es fraglich, wie sich Berlin scheinbar dem Ansinnen gerade in der Strafgerichtsbarkeit nicht widersetzt habe. Die Frage der richterlichen Unabhängigkeit versus mehr Flexibilität sei ein Punkt, dem insbesondere aus Sicht der Rechtsuchenden und der Anwaltschaft näher gekommen werden müsse. Die Leistung-, Personalund Führungsverantwortung von Richtern sei völlig richtig. Das müsse ausgebaut werde. Er begrüße die Widersetzung des Privatisierungsgedankens in der Rechtspflege und dem Gerichtsvollzieherwesen. Er finde es schade, dass sich hinsichtlich der Qualitätssicherung wieder nur die Richterschaft und die Staatsanwälte zusammensetzten, um Qualitätsmanagement der Justiz zu betreiben. Dieser Ansatz sei verfehlt. Die Anwaltschaft müsse genauso einbezogen werden. Abg. Dr. Felgentreu (SPD) ist positiv überrascht über die breite Übereinstimmung in den verschiedenen beteiligten Ministerien. Er könne dem Optimismus, bereits in einem Jahr Ergebnisse vorweisen zu können, jedoch nicht beipflichten. Er spreche sich für eine Aufteilung der Angelegenheiten aus, die in die Substanz der Rechtsordnung eingriffen und in diejenigen, die im Sinne einer effektiveren Gestaltung verändern wollten. Bei der funktionalen Zweistufigkeit sei er gespannt auf die Vorschläge. Er ermutige die Senatorin, die Gespräche weiterhin im Interesse der Rechtsordnung in Deutschland positiv zu führen.

5 Abgeordnetenhaus von Berlin Seite 5 Inhaltsprotokoll Recht 15 / 48 Frau Abg. Dott (PDS) schließt sich den Vorrednern in Bezug auf eine positive Bewertung des Vorhabens an. Wie sehe der zeitliche Rahmen aus? Wie realistisch sei die Planung, in einem Jahr Ergebnisse vorlegen zu können? Worin liege der Vorteil der Zweistufigkeit für den Rechtsuchenden? Die Vorteile für die Gerichtsbarkeit seien deutlich. Vors. Gram interessiert neben der Frage des Zeitablaufs auch eine Beschreibung des weiteren Procedere. Welche Parlamente seien in welcher Form beteiligt? Die von Abg. Ratzmann vorgetragenen Bedenken würden geteilt. Es gebe keine Einwände für eine Effizienzsteigerung und mehr Bürgerfreundlichkeit. Eine Verkürzung der Rechtsmittelinstanzen sei jedoch problematisch. Seien die Vorhaben tatsächlich alle verfahrenskürzend und kostensparend? Frau Bm Schubert (Just) kommt auf die Frage des Abg. Ratzmann zu sprechen, warum nicht Kenntnis gegeben worden sei, von der Entscheidungsfindungsphase bis zum ersten Ausspruch, dass es wenig sinnvoll sei, bereits Überlegungen zu veröffentlichen, solange nicht einmal im Groben klar sei, was und in welchem Umfang eine Änderung vorgenommen werden solle. Zudem seien bei diesen ersten Überlegungen noch 15 weitere Minister eingebunden, deren Überlegungen zu koordinieren seien. Nun liege ein Eckpunktepapier vor. In der nächsten Stufe träfen sich die Staatssekretäre dazu. Im April 2005 würden diese Eckpunkte in Gesetzentwürfe gewandelt und allen zur Verfügung gestellt würden, auch der Anwaltschaft. Die Fraktionen müssten bereits zum jetzigen Zeitpunkt eingebunden werden. Sie sei auch skeptisch, ob es einen komplexen Gesetzentwurf bis April 2005 geben werde. Dazu seien die vorzunehmenden Veränderungen zu vielfältig. Sie habe im Übrigen das sogenannte Wahlrechtsmittel in die Debatte eingebracht, weil es auch für die Richter in der ersten Tatsacheninstanz wichtig sei zu wissen, dass die Parteien und die Anwälte eine weitere Instanz begehren könnten. Abg. Ratzmann (Grüne) bemerkt, es sei das einzige Mal, dass aus den Ländern heraus eine Justizreform angestoßen werde. Bislang habe es Reformbestrebungen aus dem BMJ gegeben. Insofern sei frühzeitige Einbindung der Rechtsausschüsse der Länder wichtig. Frau Bm Schubert (Just) verweist darauf, dass die Informationen bislang unverlangt übermittelt worden seien. Dies zeige die Bereitschaft, die Vorhaben rechtzeitig zur Diskussion zu stellen. Der Ausschuss schließt die Besprechung für die heutige Sitzung ab und vertagt eine weitere Behandlung. Punkt 6 der Tagesordnung Verschiedenes Siehe Beschlussprotokoll. Ausschuss-Kennung : Rechtgcxzqsq

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