Bericht über die. Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Quickborn. [Schlussbericht gem. 95n Gemeindeordnung (GO)]

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1 Anlage 1 zur DS-Nr. IX / 598 Stadt Quickborn - Rechnungsprüfungsamt - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2011 der Stadt Quickborn [Schlussbericht gem. 95n Gemeindeordnung (GO)] Grundlage für diesen Bericht ist der vorläufige Jahresabschluss 2011 in der Fassung vom Nachträglich sich ergebende Änderungen sowohl in der Darstellung als auch inhaltlich aufgrund neuer Erkenntnisse werden durch den Fachbereich 8 Finanzen in enger Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt (RPA) vorgenommen. Die Dokumentation der Beteiligung des RPA erfolgt durch Mitzeichnung der Änderungen bzw. der darüber zu erstellenden Vermerke oder Vorlagen für den Finanzausschuss und die Ratsversammlung und stellt somit einen Teil der Jahresabschlussprüfung dar. Es wird gebeten, die Anregungen unter Pkt. 2 Allgemeines und Organisatorisches aufzugreifen.

2 Inhalt 1. Anmerkungen zur Prüfung (Auftrag, Verfahren und Umfang) 2. Allgemeines und Organisatorisches 3. Finanzplanung und Haushaltsplanung Jahresabschluss Einhaltung des Haushaltsplans 2. Buchungsbelege und Anordnungsverfahren 3. Ergebnis- und Finanzrechnung sowie Bilanz 4. Anhang zum Jahresabschluss 5. Lagebericht zum Jahresabschluss 5. Bestätigung des Jahresabschlusses Beschlussempfehlung für die Ratsversammlung 1. Anmerkungen zur Prüfung (Auftrag, Verfahren und Umfang) Nach 95m Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) ist bei einer Haushaltswirtschaft der Kommune mit doppelter Buchführung innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres der Jahresabschluss aufzustellen. In diesem ist das Ergebnis der Haushaltswirtschaft nachzuweisen. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanzund Ertragslage der Stadt vermitteln und ist zu erläutern. Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen. Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Quickborn (RPA) hat gemäß 95n GO den Jahresabschluss und den Lagebericht mit allen Unterlagen dahingehend zu prüfen, ob 1. der Haushaltsplan eingehalten ist, 2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind, 3. bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie bei der Vermögens- und Schuldenverwaltung nach den geltenden Vorschriften verfahren worden ist, 4. das Vermögen und die Schulden richtig nachgewiesen worden sind, Schlussbericht2011gezSdtAnlage1DSNrIX598gezSdtAnlage1DSNrIX598 2

3 5. der Anhang zum Jahresabschluss vollständig und richtig ist, 6. der Lagebericht zum Jahresabschluss vollständig und richtig ist. Der Jahresabschluss kann auch noch Gegenstand einer überörtlichen Prüfung nach dem Kommunalprüfungsgesetz (KPG) durch den Landesrechnungshof des Landes Schleswig- Holstein (LRH) werden. Das RPA hat sich bei seinen Prüfungen nach pflichtgemäßem Ermessen auf Stichproben beschränkt. So erfolgte im zu prüfenden Jahr eine ausführliche Kontrolle der Anordnungen für die Buchhaltung mit den damit in Zusammenhang stehenden Rechnungsbelegen im investiven Bereich, bei allen Transferleistungen und deren Abrechnungen und im Bereich der Personalaufwendungen bereits während des laufenden Haushaltsjahres. Gegenstand der Prüfung des Jahresabschlusses war vor allem die Durchsicht des gesamten Rechnungswerkes mit Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen und der sich daraus ergebenden Bilanz. Die Angaben im Anhang und im Lagebericht wurden auf Plausibilität und Übereinstimmung mit dem Zahlenwerk beurteilt. Die Bewirtschaftung der Budgets einschließlich der Genehmigungen von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen wurden gesondert geprüft. Dem Einsatz der bei der Stadt verwendeten Finanzsoftware prodoppik der Fa. H+H Datenverarbeitungs- und Beratungsgesellschaft mbh, Berlin, (H+H) galt ein besonderes Augenmerk. 2. Allgemeines und Organisatorisches Die Arbeit des RPA während eines Haushaltsjahres basiert auf der Geschäftsanweisung für das Rechnungsprüfungsamt (GA-RPA) sowie das Verwaltungsrundschreiben über die Zusammenarbeit der Fachbereiche mit dem RPA. Beide Grundlagen sind für die tägliche Anwendung überarbeitet und an die Verwaltungsstruktur und die Doppik angepasst worden. Dem gewachsenen Aufwand bei der Prüfung des Jahresabschlusses und der seit der Einführung der Doppik umfangreicheren Kontrolle der laufenden Buchführung musste Rechnung getragen werden. Die kontrollierende Begleitung des Verwaltungshandelns und die gutachterliche Beratung einerseits, aber natürlich andererseits auch die nachträgliche Prüfung haben sich bewährt. Selbstverständlich bleibt das RPA unabhängig und ist vorwiegend überwachend tätig. Neben schriftlichen Stellungnahmen zu einzelnen Vorgängen und dem Mitzeichnen als Dokumentation für eine begleitende Prüfung werden etliche Angelegenheiten direkt mündlich mit den Kolleginnen und Kollegen der Fachbereiche besprochen. Nach der Umstellung des Finanzwesens von der bisherigen Kameralistik auf die Doppik im Jahr 2008 waren im Haushaltsjahr 2011 die Startschwierigkeiten weitestgehend überwunden. Die anfangs sehr umfangreiche Arbeit des RPA bei der Hilfestellung im Rahmen der Vorkontierung durch die Fachbereiche und bei der Kommunikation mit der Buchhaltung konnte wie- Schlussbericht2011gezSdtAnlage1DSNrIX598gezSdtAnlage1DSNrIX598 3

4 der auf das normale, kontrollierende Maß zurückgeführt werden. Die Zusammenarbeit zwischen der Buchhaltung und den Fachbereichen von der Mittelanmeldung zur Haushaltsaufstellung bis zu Informationen zu Abgrenzungsbuchungen beim Jahresabschluss kann aber auch weiterhin verbessert werden. Die im letzten Schlussbericht angeregte Erstellung von Vordrucken für eine bessere Dokumentation von komplexen Buchungsvorgängen ist von der Verwaltung für die Zeit ab der Bildung der Verwaltungsgemeinschaft mit den Gemeinden Hasloh und Bönningstedt zugesagt (siehe DS-Nr. IX/481). Ergänzend hierzu sollten alle bereits vorhandenen Bewertungs-, Inventarisierungs- und Buchungsrichtlinien möglichst für die Stadt und die Gemeinden gleichlautend aktualisiert und als zusammengefasstes Regelwerk vorgehalten werden, um nicht nur für die neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Buchhaltung, sondern für alle in den Fachbereichen Tätigen einheitlich anzuwendende Vorschriften nachlesbar zur Verfügung zu haben. Zur Abwicklung der Finanzwirtschaft bedient sich die Stadt der Finanzsoftware prodoppik der Firma H+H. Diese Software wird nun bereits seit dem Jahr 2007 (zunächst noch für die kamerale Buchführung, seit 2008 im Rahmen der Doppik) ohne größere Probleme bzw. Fehler eingesetzt. Zwar gestaltete sich der Start der Anwendung dieser neuen Software etwas holperig; dies lag aber mehr an der Umstellung auf die Doppik und die entsprechende Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als an dem Programm selbst. Nach 33 Abs. 7 Nr. 1 GemHVO-Doppik sind fachlich geprüfte Programme und freigegebene Verfahren einzusetzen. Die weiteren im 33 Abs. 7 GemHVO-Doppik genannten Anforderungen waren seinerzeit vor dem Kauf des Programms prodoppik Bestandteil des Pflichtenheftes; deren Einhaltung war Voraussetzung für die Umstellung auf diese Finanzsoftware. Anders als zum Beispiel im Land Sachsen, wo bei Kommunen nur von der Sächsischen Anstalt für kommunale Datenverarbeitung (SAKD) geprüfte Finanzprogramme eingesetzt werden dürfen ( 87 SächsGO), gibt es wie in anderen Bundesländern auch in Schleswig-Holstein keine vergleichbar konkrete Regelung. Um auch in diesen Ländern die Vorgaben der jeweiligen Haushaltsvorschriften bei der Anwendung von automatisierten Finanzverfahren einzuhalten, sind u.a. vom bundesweit tätigen Verein Offener Katalog Kommunaler Software Anforderungen (OKKSA e.v.) Kriterienkataloge erarbeitet worden. In unterschiedlichen Arbeitsgruppen wurden von dort auch für die Ausführung der Schleswig-Holsteinischen GemHVO- Doppik Anforderungsprofile für Softwarelösungen erstellt. Die Firma H+H hat ihr Programm prodoppik durch einen unabhängigen Prüfer auf die Einhaltung des OKKSA- Kriterienkatalogs hin prüfen lassen und ein Zertifikat über die Ordnungsmäßigkeit der Prüfung und des Programms durch die TÜV Informationstechnik GmbH (TÜViT) für prodoppik erhalten. Zudem wurde von der Firma H+H eine Softwarebescheinigung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft VHL Revisionsgesellschaft mbh vorgelegt. Deren Prüfung hat ergeben, dass mit dieser Programmversion und den im Benutzerhandbuch dokumentierten Funktionen und Prozeduren die Anforderungen der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung an eine computergestützte Buchführung erfüllt werden können. Somit lag bei der Entscheidung zum Einsatz dieses Programms die Voraussetzung fachlich geprüftes Programm vor. Schlussbericht2011gezSdtAnlage1DSNrIX598gezSdtAnlage1DSNrIX598 4

5 Ein weiterer Aspekt ist dann die tatsächliche Anwendung des Programms hier vor Ort bei der Stadt. Das Programm prodoppik ist vor seiner Inbetriebnahme in einer Testversion vom Fachbereich 8 Finanzen in allen Anwendungsgebieten getestet worden; zudem wurden die unterschiedlichen Zugriffsmöglichkeiten und -berechtigungen, abhängig von der Nutzung bestimmter Teile des Programms, festgelegt. Im Anschluss erfolgte die Freigabe für den Echtbetrieb durch die zuständige Verfahrensverantwortliche. Auch alle nachfolgenden Ergänzungen und Aktualisierungen werden zunächst in der Testumgebung geprüft und dann gemäß den Regelungen in der Dienstanweisung Datenschutz und Informationstechnologie freigegeben. Die entsprechende Dokumentation in der Verfahrensakte ist vollständig. An diesem Vorgehen hat sich auch durch die Übergabe der EDV an kommun.it IT-Zweckverband Schleswig-Holstein zunächst nichts geändert. Der Aufgabenumfang des RPA im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses beschränkt sich wie eingangs bereits ausgeführt auf die in 95n GO aufgeführten Tätigkeiten. Ein formelles Testat der Jahresabschlüsse bzw. der Programme, die zur Erstellung dieser Abschlüsse benutzt werden, kennt die GemHVO-Doppik nicht. Nach der Beteiligung an dem seinerzeitigen Vergabeverfahren bei der Anschaffung von prodoppik, der Beurteilung des Programms durch unabhängige Prüfer nach allgemein anerkannten Kriterien, der überprüften Einhaltung städtischer Datenschutzbestimmungen, der laufenden Dokumentation von Änderungen in der Verfahrensakte und einer insgesamt fehlerfreien Programmanwendung seit nunmehr fünf Jahren gibt es aus Sicht des RPA keine Anhaltspunkte, die auf eine nicht ordnungsgemäße Funktion dieses Programms hindeuten. Durch die Bildung der Verwaltungsgemeinschaft mit den Gemeinden Hasloh und Bönningstedt kommt eine erhebliche Mehrarbeit auf den Fachbereich 8 Finanzen zu. Insbesondere auch für die Buchhaltung ist der Einsatz von zusätzlichem Personal vorgesehen. Diese Erhöhung der Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollte genutzt werden, um die notwendige Trennung der Zuständigkeiten für Administration (Verfahrensverantwortung), Anlagenund Geschäftsbuchhaltung sowie Finanzbuchhaltung innerhalb der Programmanwendung von prodoppik noch konsequenter als bisher zu gestalten. 3. Finanzplanung und Haushaltsplanung 2011 Eine Investitionsliste als Teil der Fortschreibung der mittel- und langfristigen Finanzplanung 2010 bis 2019 war der Ursprungsvorlage zum Haushalt 2011 (DS-Nr. IX/324) beigefügt. Eine gesonderte Beratung der Finanzplanung wurde allerdings nicht zusammen mit den Haushaltsberatungen durchgeführt. Vielmehr beschloss der Finanzausschuss am , die mittelund langfristige Finanzplanung zukünftig wieder als eigenständiges Thema vor der Haushaltsaufstellung zu beraten. Erst nach der Beschlussfassung über den Haushalt 2011 wurde über das zukünftige Verfahren abschließend entschieden. Eine 10jährige Finanzplanung lag somit zusammen mit dem Haushalt 2011 nicht vor. Da aber sowohl der Ergebnis- als auch der Finanzplan lt. GemHVO-Doppik zwei vergangene und das laufende Haushaltsjahr sowie die drei folgenden Jahre beinhalten, war die finanzielle Entwicklung für die Jahre 2012 bis 2014 Teil des Haushaltsbeschlusses. Schlussbericht2011gezSdtAnlage1DSNrIX598gezSdtAnlage1DSNrIX598 5

6 Die Haushaltsplanung und das Aufstellungsverfahren für 2011 sind anhand der Vorlagen für die Gremien und deren Beschlüssen nachvollzogen worden. Sämtliche Daten flossen ein in die DS-Nr. IX/324 bis IX/324c zur Beratung in den Fachausschüssen und im Finanzausschuss am und Die Ratsversammlung beschloss den Ergebnisplan, den Finanzplan sowie die Haushaltssatzung 2011 abschließend am Jahresabschluss 2011 Der Jahresabschluss 2011 wurde fristgerecht aufgestellt. Die vorläufigen Zahlen des Abschlusses waren den Fachausschüssen mit den Finanz- und Entwicklungsberichten zum Jahresende 2011 mit der DS-Nr. IX/522 vom zugestellt worden. Die Bilanz wurde nach kompletter Ausformulierung des Anhangs und des Lageberichts mit Datum vom der Kommunalaufsichtsbehörde und den Prüfungsbehörden vorgelegt. Das Rechnungswerk ist vollständig und übersichtlich. Die Vorschriften der GemHVO-Doppik wurden eingehalten. Der Jahresabschluss umfasst die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung, die Teilrechnungen, die Bilanz und den Anhang mit vorgeschriebenen Angaben und Erläuterungen sowie Beifügungen. Daneben liegt ein Lagebericht vor Einhaltung des Haushaltsplans Eine im Vergleich zur reinen kaufmännischen Buchführung in der kommunalen Welt sehr große Bedeutung hat auch in der Doppik immer noch die Einhaltung des Haushaltsplans. Jede einzugehende Verpflichtung und jede Buchung muss nicht nur unter dem Aspekt der richtigen Zuordnung zu einem Konto, sondern auch im Vergleich zur haushaltsmäßigen Veranschlagung betrachtet werden. Hierbei bildet der von der Ratsversammlung beschlossene Haushaltsplan mit den darin enthaltenen Deckungsmöglichkeiten die Basis für das Verwaltungshandeln. Sollten darüber hinaus zusätzliche Aufwendungen bzw. Auszahlungen nötig werden, ist das formelle Verfahren von außer- bzw. überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen nach 95d GO (Entscheidung durch den Bürgermeister bzw. die Gremien) anzuwenden. Die sich aus der Produktbildung und Budgetdeckung gemäß Anhang zum Vorbericht des Haushalts 2011 ergebenden Mittelverschiebungen wurden in Stichproben kontrolliert; es fanden sich keine Unregelmäßigkeiten. Daneben gab es im Jahr 2011 formelle über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, deren Gründe, Bewilligungen und Buchungen in einer Sachakte des Fachbereichs 8 Finanzen zentral abgelegt sind. An diesen Bewilligungsverfahren wird das RPA laufend beteiligt; nicht um selbst Entscheidungen zu treffen, sondern im Rahmen vorgezogener Prüfungshandlungen. Schlussbericht2011gezSdtAnlage1DSNrIX598gezSdtAnlage1DSNrIX598 6

7 Zudem kam es zu Mittelverschiebungen beim Straßenbau (Produkt 54100), wenn sich dort geplante Auszahlungen teilweise auf die Niederschlagwasserentsorgung (Produkt 53800) bezogen. Die Ermächtigung für dieses Vorgehen ergibt sich aus dem Anhang zum Vorbericht des Haushalts Zudem gab es auch Mittelverschiebungen zwischen Auszahlungskonten für Investitionen. So mussten Mittel bei der Anschaffung von beweglichen Sachen des Anlagevermögens von den Konten (über 1000 ) zu den Konten (über 150 bis 1000 ) verschoben werden. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die haushaltsrechtlichen Bestimmungen in Bezug auf die Teilhaushalte, die Budgetdeckungen und die Haushaltsüberschreitungen beachtet und eingehalten wurden Buchungsbelege und Anordnungsverfahren Die zum Jahresabschluss gehörenden Buchungsunterlagen standen uneingeschränkt zur Verfügung. Die Belege waren ordnungsgemäß nach fortlaufenden Anordnungsnummern abgelegt. Die Suche nach einzelnen Anordnungen und Belegen ist über die Einsichtnahme der Produkt- oder Personenkonten im Verfahren prodoppik der Firma H+H möglich, aus denen sich die Anordnungsnummer des gesuchten Belegs ergibt. Im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses wurden zahlreiche ausgewählte Buchungsanordnungen mit beigefügten Rechnungsbelegen durchgesehen. Die Anordnungen für Finanzkonten aus Investitionstätigkeit waren nahezu vollständig bereits im Rahmen der laufenden Prüfung erfasst worden. Hierbei wurden auch Zweifelsfälle bei der Frage der Zuordnung einzelner Investitionen zu Bilanzkonten zwischen der Buchhaltung, den Fachbereichen und dem RPA geklärt. Einer näheren Prüfung wurden insbesondere Buchungsunterlagen zur baulichen Unterhaltung (Konten 5211 und 5221) unterzogen; insbesondere zu der Frage der richtigen Abgrenzung von Aufwendungen zu Investitionen wurden keine bemerkenswerten Fehlbuchungen festgestellt Ergebnis- und Finanzrechnung sowie Bilanz Die Basis für das Rechnungswesen des Haushaltsjahres 2011 bildeten der von der Ratsversammlung am endgültig festgestellte Jahresabschluss 2010 und die Haushaltssatzung Ergebnisrechnung, Finanzrechnung und Bilanz entsprechen den formalen Vorschriften der GemHVO-Doppik. In der Ergebnisrechnung entstand ein Fehlbetrag in Höhe von ,91. Gegenüber dem geplanten Fehlbetrag gemäß des beschlossenen Haushaltsplans 2011 und dessen Fortschreibung durch Mittelübertragungen bzw. über- oder außerplanmäßige Aufwendungen fällt dieser um ,03 niedriger aus. Neben Mindererträgen und Minderaufwendungen sind vor allem Mehrerträge bei der Gewerbesteuer als Ursache zu nennen. Der Fehlbetrag wird über die Ergebnisrücklage ausgeglichen. Schlussbericht2011gezSdtAnlage1DSNrIX598gezSdtAnlage1DSNrIX598 7

8 In der Finanzrechnung entstand durch die laufende Verwaltungs- und die Investitionstätigkeit ein Fehlbetrag in Höhe von rd. 11,37 Mio., der aber durch die Aufnahme von insgesamt 14 Mio. an Investitionskrediten zu einer Erhöhung der liquiden Mittel führt. Die Kreditaufnahmen bewegten sich innerhalb der Ermächtigungen aus Vorjahren bzw. der Haushaltssatzung Die liquiden Mittel zum Jahresende 2011 betragen ,00. Der Bestand der allgemeinen Rücklage beträgt unverändert rd. 61,72 Mio. ; nach Berücksichtigung des Jahresfehlbetrages hat die Ergebnisrücklage einen Stand von rd. 6,59 Mio.. Somit hat sie eine Höhe von rd. 10,68 % der allgemeinen Rücklage und liegt damit über dem durch die GemHVO-Doppik festgesetzten Mindestsatz von 10 %. Unter Berücksichtigung geleisteter Tilgungen erhöhte sich der Schuldenstand um rd. 13,19 Mio. auf rd. 41,98 Mio.. Die Werte der Abschlussbilanz zum wurden richtig übernommen. Der Abschluss zum ist in Aktiva und Passiva ausgeglichen. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus dem Jahresabschluss nebst Anhang und Lagebericht Anhang zum Jahresabschluss Der zum Jahresabschluss gehörende Anhang entspricht den Vorgaben des 51 GemHVO- Doppik. Er enthält die zu den Posten der Bilanz und den Posten der Ergebnisrechnung verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Abs. 1). Des Weiteren beinhaltet dieser die nach Abs. 2 gesondert anzugebenden und zu erläuternden Punkte. Weiterhin beigefügt sind die in Abs. 3 geforderten Anlagen-, Forderungs- und Verbindlichkeitenspiegel, eine Aufstellung der übertragenen Haushaltsermächtigungen sowie eine Übersicht über Sondervermögen, Zweckverbände und Gesellschaften nach amtlichem Muster. Die in den Erläuterungen niedergelegte Vorgehensweise bei der Wertberichtigung offener Forderungen kann bestätigt werden. Die noch offenen Forderungen betragen ,22. Diese sich in laufender Bearbeitung befindlichen Außenstände resultieren überwiegend aus noch nicht gezahlten Gewerbesteuerforderungen einschließlich deren Verzinsung Lagebericht zum Jahresabschluss Der nach 52 GemHVO-Doppik zu erstellende Lagebericht ist dem Jahresabschluss beigefügt. Hierin wird in Kürze dargelegt, wie sich die Haushaltswirtschaft im abgelaufenen Jahr entwickelt hat. Zudem wird ein Ausblick auf die künftigen Investitionen und die Ertragslage der Stadt in den Folgejahren vorgenommen. Die ausführlichen Erläuterungen der Kennzahlen zur Ergebnisrechnung und zur Bilanz werden ausdrücklich begrüßt. Schlussbericht2011gezSdtAnlage1DSNrIX598gezSdtAnlage1DSNrIX598 8

9 5. Bestätigung des Jahresabschlusses 2011 Nach Prüfung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2011 kann festgestellt werden, dass 1. der Haushaltsplan 2011 eingehalten worden ist, 2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind, 3. bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie bei der Vermögens- und Schuldenverwaltung nach den geltenden Vorschriften verfahren worden ist, 4. das Vermögen und die Schulden richtig nachgewiesen worden sind, 5. der Anhang zum Jahresabschluss vollständig und richtig ist, 6. der Lagebericht zum Jahresabschluss vollständig und richtig ist. Die Prüfung hat zu keinen nennenswerten Beanstandungen geführt. Der Jahresabschluss 2011 und der Lagebericht vermitteln ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt. 6. Beschlussempfehlung für die Ratsversammlung Der Jahresabschluss 2011 kann zusammen mit diesem Schlussbericht der Ratsversammlung zur Beratung vorgelegt werden. Der Ratsversammlung wird empfohlen, den Jahresabschluss 2011 und den Lagebericht der Stadt Quickborn in den endgültigen Fassungen zu beschließen. gez. Schmidt Quickborn, den Schlussbericht2011gezSdtAnlage1DSNrIX598gezSdtAnlage1DSNrIX598 9

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