Forschungsförderungsfonds der Medizinischen Fakultät (FFM)
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- Arthur Brandt
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1 Medizinische Fakultät Dekanat Forschungsförderungsfonds der Medizinischen Fakultät (FFM) Ausschreibung für das Programm: Übergangsstellen nach der Doktorarbeit (Postdoc-Stellen) für Nicht-Medizinerinnen und Nicht-Mediziner Für (Post-)Doktorandeninnen und Doktoranden aus nicht-medizinischen Fächern (z.b. aus dem PhD- Programm für Nicht-Medizinerinnen und Nicht-Mediziner, Biologie, Chemie, Psychologie, etc.) am UKE schreibt das Dekanat Personalstellen (Wertigkeit E13) mit einer Laufzeit von maximal einem Jahr aus. I. Ziel der Förderung Die Übergangsstellen nach der Doktorarbeit (Postdoc-Stellen) richten sich an besonders qualifizierte Promovierende, die sich im letzten Drittel des Promotionsvorhabens befinden bzw. die Dissertation bereits eingereicht haben. Im Falle einer bereits erfolgten Promotion, darf diese nicht länger als 6 Monate zurückliegen (Datum der Disputation). Ziel der Übergangsstelle ist es, Nachwuchsforschern bei der Vorbereitung eines anschlussfähigen Drittmittelantrags sowie bei der Publikation weiterer Projektergebnisse zu unterstützen. Die Dauer der Übergangsstelle ist auf ein Jahr begrenzt. II. Voraussetzungen und Antragsverfahren Die Antragstellerinnen und Antragsteller sollten folgende Voraussetzungen erfüllen: Promotion am UKE (dies ist sowohl bei einer Immatrikulation an anderen Fakultäten der Universität Hamburg, als auch bei einer Teilnahme am PhD-Programm für Nicht-Mediziner der Medizinischen Fakultät möglich) Eingereichte Dissertation/letztes Drittel der Dissertation (Bestätigung durch Betreuerin bzw. Betreuer)
2 Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf Seite 2/5 Der Antrag der Bewerberinnen und Bewerber sollte folgende Unterlagen beinhalten: (Bitte beachten Sie den Leitfaden zur Antragstellung) Beschreibung des Forschungsvorhabens (Projektskizze) inklusive Zeitplan und Zielsetzungen, wie Informationen zu geplanten Drittmittelanträgen und Veröffentlichungen Formloses Schreiben mit der Darstellung der Motivation der Bewerberin bzw. des Bewerbers und der Einordnung des Forschungsvorhabens in die Forschungsschwerpunkte bzw. Profilbereiche der Medizinischen Fakultät Lebenslauf Publikationsverzeichnis aus dem FIS Stellungnahme der Betreuerin bzw. des Betreuers und Stellungnahme eines Externen (z.b. aus einem anderen UKE-Institut) zu dem Forschungsvorhaben; Stellungnahme der Betreuerin bzw. des Betreuers über den Stand der Dissertation III. Ablauf der Begutachtung / Bewerbungsfristen Die Anträge können bis zum 30. Juni 2019 im Prodekanat für Forschung eingereicht werden (z.h. Frau Dr. Klempahn). Die Anträge werden in einem zweistufigen Verfahren beurteilt. Die Bewertung der Anträge erfolgt zunächst anhand folgender Kriterien: Vorleistungen der Antragstellerin bzw. des Antragstellers (Veröffentlichungen in (inter-)national hochrangigen Journalen, Note der Dissertation sowie einschlägige Forschungserfahrungen) Einbettung in die vorhandenen Forschungsschwerpunkte bzw. Profilbereiche der Medizinischen Fakultät Qualität und wissenschaftliche Originalität des Forschungsvorhabens Angemessener Zeitrahmen und Zielsetzung In einem zweiten Auswahlschritt (voraussichtlich 21. und 22. August) werden durch die Gutachterinnen bzw. Gutachter am besten bewerteten Antragstellerinnen und Antragsteller gebeten, ihre Forschungsprojekte im Rahmen eines 15-minütigen Vortrags dem Gutachter-Gremium vorzustellen. Das Gremium wählt aus den vorgestellten Anträgen Projekte zur weiteren Förderung aus. Die Teilnahme an dem Auswahlkolloquium ist somit für die Antragssteller/innen Voraussetzung für eine Förderauswahl! Anträge für das Kalenderjahr 2020 können bis zum 30. Juni 2019 mit den geforderten Unterlagen an das Prodekanat für Forschung z.hd. Frau Dr. Katrin Klempahn Martinistraße Hamburg oder per Mail an k.klempahn@uke.de gerichtet werden. Weitere Auskünfte erteilt Frau Dr. Katrin Klempahn (k.klempahn@uke.de)
3 Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf Seite 3/5 Leitfaden für die Antragstellung I. Allgemeine Hinweise, die Sie bei der Antragstellung beachten sollten: 1. Im Interesse der Gutachter sollten Sie sich bitte kurz fassen. Der Antrag sollte auf nicht mehr als 10 Seiten (ohne Anlagen) ein klares Forschungskonzept darstellen und aus sich heraus, auch ohne Lektüre der zitierten oder beigefügten Literatur, verständlich sein. 2. Ihr Antrag sollte folgende Unterlagen beinhalten: Formloses Schreiben mit der Darstellung Ihrer Motivation und der Einordnung des Forschungsvorhabens in die Profilbereiche der Medizinischen Fakultät Beschreibung des Forschungsvorhabens (Projektskizze) inklusive Zeitplan und Zielsetzungen, sowie Informationen zu geplanten Drittmittelanträgen und Veröffentlichungen (siehe II. Projektskizze) Wissenschaftlicher Lebenslauf Publikationsverzeichnis mit Informationen zu Veröffentlichungen. Bitte verwenden Sie für die Publikationsliste das Template auf der Homepage. Stellungnahme der Betreuerin bzw. des Betreuers und Bestätigung der Betreuerin bzw. des Betreuers über den Stand der Dissertation Stellungnahme eines Externen (z.b. aus einem anderen UKE-Institut) zu dem Forschungsvorhaben; 3. Bitte schicken Sie Ihre Bewerbungsunterlagen bis zum vollständig in einem gegliederten PDF-Dokument an II. Projektskizze: Bitte beachten Sie: Orientieren Sie sich beim Verfassen der Projektskizze an den unten aufgeführten Vorgaben; Sie können die Skizze auf Deutsch oder auf Englisch verfassen. Der Umfang sollte maximal 10 Seiten betragen. 1. Allgemeine Angabe 1.1. Antragsteller Bitte geben Sie folgende Angaben an: Vorname, Name, akademischer Grad, Geburtsdatum, Nationalität, Zentrum, Klinik / Institut Dienstanschrift Telefon und Adresse 1.2. Thema Bitte geben Sie hier eine möglichst präzise Kurzbezeichnung des Vorhabens, die nicht länger als zwei Druckzeilen sein darf. Bitte wählen Sie die Bezeichnung sehr sorgfältig gemeinsam mit Fachgebiet und Arbeitsrichtung (siehe 1.3) sowie der Zusammenfassung (siehe 1.4) erfolgt anhand dieser Angaben die Auswahl der Gutachter.
4 Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf Seite 4/ Fachgebiet und Arbeitsrichtung Bitte nennen Sie hier die Fachgebiete und die speziellen wissenschaftlichen Arbeitsrichtungen, denen das Vorhaben nach seiner Hauptintention zuzuordnen ist Antragszeitraum Der Zeitraum, für den die Stelle beantragt werden können, beträgt regelhaft 12 Monate. Der Antritt der Stelle sollte zum erfolgen, kann aber um wenige Monate verschoben werden. Voraussetzung zum Antritt der Stelle ist die Einreichung der Dissertationsschrift Zusammenfassung Stellen Sie bitte das Konzept Ihres Vorhabens allgemeinverständlich und in nicht mehr als 15 Zeilen zusammen. Die Zusammenfassung dient vor allem zwei wichtigen Zwecken: a) Sie orientiert das interdisziplinär zusammengesetzte Vergabegremium, das ein Votum zu Ihrem Antrag abgeben muss, über die Ziele Ihres Vorhabens. b) Bitte achten Sie daher bei der Formulierung auf Kürze und auf Verständlichkeit für Nicht-Fachleute. Vermeiden Sie nach Möglichkeit Abkürzungen und verwenden Sie themenrelevante Schlüsselbegriffe. 2. Stand der Forschung und eigene Vorarbeiten 2.1. Stand der Forschung Legen Sie bitte knapp und präzise (maximal 1 Seite) den Stand der internationalen Forschung in seiner unmittelbaren Beziehung zum konkreten Vorhaben und als Begründung für Ihre eigene Arbeit dar, mit Angabe der wichtigsten einschlägigen Arbeiten anderer Wissenschaftler (Zitate mit Titel). In dieser Darstellung sollte deutlich werden, wo Sie Ihre eigenen Arbeiten eingeordnet sehen und zu welchen der anstehenden Fragen Sie einen eigenen, neuen und weiterführenden Beitrag leisten wollen Eigene Vorarbeiten Stellen Sie bitte die Vorarbeiten konkret und vollständig dar und zitieren Sie eigene und fremde Literatur mit Titel. Kennzeichnen Sie noch nicht erschienene Publikationen als "im Druck in...", "angenommen bei..." oder "eingereicht bei..." Fügen Sie bitte ein Verzeichnis Ihrer für diesen Antrag relevanten wissenschaftlichen Veröffentlichungen bei, auf das in der Darstellung verwiesen werden kann. 3. Ziele und Arbeitsprogramm 3.1. Ziele Gestraffte Darstellung der wissenschaftlichen Zielsetzung (max. 20 Zeilen). Dies entspricht nicht der Zusammenfassung.
5 Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf Seite 5/ Arbeitsprogramm Detaillierte Angaben über das wissenschaftliche Programm und das geplante Vorgehen während des Antragszeitraums (Arbeitshypothese und Forschungskonzept, bei experimentellen Vorhaben: Versuchsplan). Die Qualität des Arbeitsprogramms ist für die Förderungswürdigkeit des Vorhabens von entscheidender Bedeutung. Seiner Darstellung sollten Sie besondere Aufmerksamkeit widmen. Als Anhaltspunkt kann dienen, dass es in der Regel etwa die Hälfte des gesamten Antrages ausmachen sollte. Präzise Darstellung der Methoden, die bei der Durchführung des Vorhabens angewandt werden sollen: Welche Methoden stehen bereits zur Verfügung, welche sind zu entwickeln, welche Hilfe muss außerhalb Ihrer eigenen Arbeitsgruppe in Anspruch genommen werden? 3.3. Untersuchungen am Menschen Bei Untersuchungen am Menschen, an vom Menschen gewonnenen Proben und bei Forschungen mit personenbezogenen Daten von Patienten müssen neben den gesetzlichen Bestimmungen die Empfehlungen des Weltärztebundes (Deklaration von Helsinki - Ethische Grundsätze für die medizinische Forschung am Menschen) in der jeweils geltenden Fassung beachtet werden. Bitte stellen Sie die ethischen und rechtlichen Aspekte des Versuchsplanes in begutachtungsfähiger Form dar: Heilversuch oder Experiment, Kriterien der Probandenauswahl, Darstellung möglicher Risiken und der entsprechenden Vorsorgemaßnahmen, Art der Probandenaufklärung und der Einholung des Einverständnisses. Darüber hinaus ist bei diesen Untersuchungen die Genehmigung/Stellungnahme der Ethik- Kommission der Ärztekammer Hamburg (Kontakt: erforderlich und muss den Antrag beigefügt werden Tierversuche Geplante Tierversuche müssen im Arbeitsprogramm in begutachtungsfähiger Form beschrieben werden. Das UKE setzt voraus, dass die Vorschriften des Tierschutzgesetzes eingehalten werden. Das UKE empfiehlt, bei genehmigungspflichtigen Tierversuchen die behördliche Genehmigung (über den Tierschutzbeauftragten des UKE) spätestens parallel zu dem Antrag an das UKE einzuholen und vor Beginn der Arbeiten beim Prodekanat für Forschung vorzulegen. Die Forschungsarbeiten dürfen erst begonnen werden, wenn die behördliche Genehmigung vorliegt Gentechnologische Experimente Sind gentechnologische Experimente geplant, so sind die Vorschriften des Gesetzes zur Regelung von Fragen der Gentechnik in der jeweils geltenden Fassung zu beachten. Die Arbeiten dürfen erst begonnen werden, wenn die nach diesem Gesetz und den dazu erlassenen Verordnungen erforderlichen Genehmigungen vorliegen. 4. Anlagen Bitte listen Sie hier die dem Antrag beigefügten Anlagen auf, wie z.b. Lebenslauf oder Publikationsliste.
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