Titannitridbeschichtetes. Zirkondioxid. Titan. Titan. 30 Jahre 30 Jahre 5 Jahre

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1 ATLANTIS Garantie

2 Atlantis Als wir Atlantis gründeten, war es unser Ziel, für jedes gängige Implantatsystem Implantatversorgungen anzubieten, die so individuell wie jeder Patient sind einzigartige Originale für einzigartige Menschen. Ihre patientenspezifischen Abutments können ganz nach Wunsch aus Titan, titannitridbeschichtetem Titan oder Zirkondioxid in unterschiedlichen Farbtönen hergestellt werden. Sie können auch weiterhin mit Ihren verfügbaren Implantatsystemen arbeiten. Natürlich wird die Abutmentlösung, die die grosse Flexibilität bietet, auch durch eine umfassende Garantie abgedeckt. Wenn ein Implantatanbieter seine Garantie aufgrund des Einsatzes eines Atlantis Abutments nicht erfüllt, deckt Astra Tech sowohl das Abutment als auch das Implantat ab. Titan Titannitridbeschichtetes Titan Zirkondioxid 30 Jahre 30 Jahre 5 Jahre

3 ORIGINAL Erfahren Sie mehr darüber, wie Sie und Ihre Patienten von patientenindividuellen Atlantis Abutments profitieren können.

4 Atlantis Garantiebedingungen Diese Garantiebedingungen ( GB ) gelten für Atlantis Abutments, einschliesslich der mitgelieferten Abutmentschraube ( Produkte ), hergestellt und vertrieben von Astra Tech AB oder irgendeinem Tochterunternehmen innerhalb der Astra Tech-Gruppe ( Astra Tech ). Die in diesen Bedingungen dargelegte Garantie erfolgt ausschliesslich zugunsten von Ärzten ( Arzt ), die Produkte bezogen haben und nicht zugunsten jeglicher sonstiger natürlicher oder juristischer Personen, einschliesslich Patienten, Laboren und anderer Zwischenlieferanten. 1. Laufzeit Die in diesen Garantiebedingungen beschriebene Garantie wird für die folgenden Zeiträume gewährt: dreißig (30) Jahre ab Datum der Lieferung von Astra Tech für Produkte aus Titan, einschließlich titannitridbeschichtetem Titan, ausschließlich jeglichem Produkt aus Zirkondioxid, fünf (5) Jahre ab Datum der Lieferung von Astra Tech für Produkte aus Zirkondioxid. 2. Garantieumfang Die von Astra Tech dem Arzt gewährte Garantie erfolgt nach Maßgabe folgender Bedingungen: Qualitative Leistungen Wenn das Produkt Material- oder Verarbeitungsfehler aufweist, das Produkt die Qualitätsstandards von Astra Tech nicht erfüllt oder das Produkt nicht den besonderen Fertigungsanweisungen entspricht, die vor Anfertigung des Produkts per Atlantis WebOrder oder Atlantis Auftragsformular übermittelt wurden, stellt Astra Tech das Produkt ohne Zusatzkosten erneut her. Chirurgische Leistungen Astra Tech ist bekannt, dass Implantate zuweilen versagen, nachdem der Zahnarzt den Abdruck auf Implantatniveau vorgenommen hat. Astra Tech übernimmt keinerlei Haftung für das Versagen von Implantaten, bietet jedoch die folgenden Leistungen: Wenn das Implantat versagt, nachdem das Produkt zusammen mit einer Prothese auf dem Implantat angebracht wurde, hat der Arzt zunächst seine Ansprüche in Bezug auf das Implantat gegenüber demjenigen Unternehmen schriftlich geltend zu machen, das das fehlerhafte Implantat geliefert hat. Wenn das Unternehmen, das das Implantat geliefert hat, den Ersatz für das fehlerhafte Implantat ausschließlich deshalb ablehnt, weil der Arzt das Produkt verwendet hat, und der Arzt sowohl die Kriterien unter Inanspruchnahme erfüllt als auch das unten genannte Reklamationsverfahren befolgt, erstattet Astra Tech dem Zahnarzt die tatsächlichen und nachweisbaren Kosten für ein Ersatzimplantat, oder liefert ein Ersatzimplantat von Astra Tech und fertigt das Produkt ohne zusätzliche Kosten neu an. Wenn das Implantat versagt, bevor das Produkt auf dem Implantat platziert wurde (sofern nicht anderweitig ausdrücklich durch die separate Astra Tech Implantat System Garantie abgedeckt), ist Astra Tech in keinem Fall verpflichtet, Ersatz für das Implantat zu leisten. Die oben genannten Garantieleistungen stellen die einzige Verpflichtung von Astra Tech und die einzigen Schadenersatzansprüche des Zahnarztes im Hinblick auf die Produkte und den Gegenstand dieser Garantie dar. 3. Inanspruchnahme und Reklamationsverfahren Für den Erhalt von Leistungen gemäß diesen Garantiebedingungen muss der Arzt alle folgenden Punkte erfüllen: um Garantieansprüche erheben zu können, müssen diese innerhalb von neunzig (90) Tagen nach Feststellung des reklamierten Defekts an Astra Tech schriftlich gemeldet werden. Die Meldung muss unbedingt dem in dieser Garantie beschriebenen Verfahren entsprechen. Der Zahnarzt wendet sich an den Astra Tech Vertriebsmitarbeiter oder den Astra Tech Kundendienst, um ein Reklamationsformular anzufordern und Anleitungen für die Rücksendung des Produkts zu erhalten. Das ausgefüllte Reklamationsformular, in dem die Ursache des reklamierten Fehlers dokumentiert wird, muss zusammen mit dem fraglichen Produkt und ggf. dem defekten Implantat innerhalb des oben genannten Zeitraums an Astra Tech zurückgesandt werden. Das Produkt und das Implantat müssen vor Rücksendung an Astra Tech sterilisiert werden. Zahnärzte, die ein Reklamationsformular für chirurgische Leistungen einreichen, müssen folgende Unterlagen beibringen:

5 Fallbeschreibung, aus der hervorgeht, dass die Implantate gemäß Indikation verwendet wurden und dass bei dem betreffenden Patienten keine Kontraindikationen vorlagen. Die Unterlagen, die belegen, dass der Hersteller des Implantats die Garantieleistung nur deshalb endgültig verweigert hat, weil der Arzt im konkreten Behandlungsfall ein Produkt verwendet hat, sowie Quittung bzw. Rechnung für die zu erstattenden Implantate. Der Arzt hat nur Anspruch auf die Garantieleistung, soweit der Arzt zum Zeitpunkt der Erfüllung der Garantieleistung sämtliche Lieferrechnungen gegenüber Astra Tech vollständig bezahlt hat. Alle Abläufe unter Verwendung der Produkte (und Implantate) vor, während und nach der Implantation müssen im Einklang mit den Protokollen, Richtlinien und Anleitungen von Astra Tech und (gegebenenfalls) dem anderen Implantatunternehmen sowie mit allgemein anerkannten zahnmedizinischen Richtlinien durchgeführt werden. Die Transportkosten und das Transportrisiko gehen zu Lasten des Zahnarztes. Die Kosten der Rücksendung werden in Fällen, die unter diesen Garantiebedingungen abgedeckt sind, von Astra Tech getragen. 4. Allgemeiner Garantieausschluss Mit Ausnahme der in diesen GB erläuterten Garantie geben weder Astra Tech noch irgendwelche Vertreter oder andere Drittparteien, die die Produkte herstellen oder vertreiben, eine ausdrückliche oder implizite Darstellung, Garantie, Zusage oder andere Zusicherung, sei es in schriftlicher oder mündlicher Form, im Hinblick auf die Produkte, einschließlich (ohne Einschränkung) jeglicher impliziter Garantien für Marktgängigkeit, Haltbarkeit oder Eignung für eine bestimmte Verwendung oder einen bestimmten Zweck ab. Darüber hinaus und bis zum maximal zulässigen Ausmaß der geltenden Rechtssprechung lehnt Astra Tech (für sich selbst und alle seine Vertreter oder Drittparteien, die die Produkte herstellen oder vertreiben) jedwede Haftung ab, für verlorenes Einkommen, Einnahmen oder Gewinne (Schadenersatz), für ein Versäumnis des behandelnden Zahnarztes, sich gemäß den anerkannten Standards der zahnärztlichen Praxis zu verhalten, sowie für alle direkten oder indirekten, zufälligen oder Folgeschäden, die durch das Design, die Zusammensetzung, den Zustand, den Gebrauch oder die Leistung der Produkte entstehen oder sich hieraus ergeben. das Versagen des Produkts oder Implantats durch bei Patienten mit anerkannten Kontraindikationen im Hinblick auf eine erfolgreiche Implantatintegration eingesetzte Implantate verursacht wurde, insbesondere Krankheiten im Zusammenhang mit Alkoholismus, unbehandeltem Diabetes und Drogenabhängigkeit, oder das Versagen auf üblichen Verschleiß zurückzuführen ist. Zur Klarstellung sind diese Garantiebedingungen und die hierin dargelegten Leistungen und Abhilfen im Hinblick auf die Produkte und das Thema dieser Bedingungen erschöpfend und schließen jegliche anderen Rechte, Leistungen und/oder Abhilfen, wie etwa Kosten und Honorare im Zusammenhang mit Laborarbeiten und klinischer Behandlung, aus. das Versagen des Implantats auf einen nachweislichen Produktfehler des Implantats zurückzuführen ist. Zur Klarstellung sind diese Garantiebedingungen und die hierin dargelegten Leistungen und Abhilfen im Hinblick auf die Produkte und das Thema dieser Bedingungen erschöpfend und schließen jegliche anderen Rechte, Leistungen und/oder Abhilfen, wie etwa Kosten und Honorare im Zusammenhang mit Laborarbeiten und klinischer Behandlung, aus. 6. Änderung oder Aufhebung der Garantie Astra Tech behält sich das Recht vor, diese Bedingungen jederzeit ohne Vorankündigung zu ändern oder aufzuheben. Jegliche derartige Änderung oder Aufhebung betrifft keine vor dem entsprechenden Datum bereits beim Patienten eingesetzten und vollständig vom Arzt an Astra Tech bezahlten Produkte. 7. Allgemeine Verkaufsbedingungen Die unter diesen Garantiebedingungen gewährte Garantie gilt in Verbindung mit und ergänzend zu den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Astra Tech genannten Garantien und Bedingungen. Diese Garantiebedingungen GELTEN für Produkte, die von Astra Tech ab dem 1. Juni 2010 geliefert werden. 5. Garantieausschlüsse Astra Tech erbringt keine Leistungen gemäß diesen Garantiebedingungen, wenn: das Versagen des Produkts oder Implantats durch ein Trauma, einen Unfall oder einen sonstigen durch den Patienten oder einen Dritten verursachten Schaden verursacht wurde oder

6 Astra Tech GmbH An der kleinen Seite 8 DE Elz

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