Rechtsanwalt Volker Pfeiffer Fachtagung Potsdamer Dialog, April 2013
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- Alexander Tiedeman
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1 Rechtsanwalt Volker Pfeiffer Fachtagung Potsdamer Dialog, April 2013
2 1. Bei ununterbrochener oder wiederholter Arbeitsunfähigkeit von mehr als 6 Wochen innerhalb eines Jahres. 2. Klärung der Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen neuer Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann. 3. Zuvor Hinweise auf Ziele sowie Art und Umfang der erhobenen und verwendeten Daten. 4. Mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Personen.
3 5. Zu beteiligen eventuell: Personalrat bzw. Betriebsrat Schwerbehindertenvertretung bei schwerbehinderten Menschen Werks- oder Betriebsarzt externe Hilfen (gemeinsame Servicestellen, Integrationsamt)
4 1. Geltung für alle Beschäftigten! 2. Arbeitsunfähigkeit von mehr als 6 Wochen rein objektiv 3. zusammenhängend oder wiederholt 4. innerhalb eines Jahres (die letzten 12 Monate) 5. keine konkreten Vorgaben des Gesetzes, ergebnisoffener Suchprozess 6. wenn geboten, Einschaltung der genannten Stellen 7. Verpflichtung des Arbeitgebers, BEM anzubieten
5 BEM basiert auf absoluter Freiwilligkeit! keine direkten negativen Konsequenzen bei Ablehnung freie Entscheidung darüber, welche Daten zur Verfügung gestellt werden (Hinweispflicht auf Datennutzung!) freie Entscheidung darüber, wer beteiligt wird (ab Beginn des Suchprozesses) Ablehnung eines BEM ist kündigungsneutral! jederzeit Beendigung oder Widerruf
6 Information der Arbeitnehmer über BEM und Datenschutz Unterrichtung der Interessenvertretungen vom Anschreiben an die Betroffenen (nicht anonym!) falls notwendig, Einbeziehung der nach 84 II SGB IX vorgesehenen Ämter, Stellen und Personen, ggf. abhängig von der Zustimmung des Arbeitnehmers Einbeziehung aller vernünftigerweise in Betracht zu ziehenden Ergebnisse bei entsprechender Einreichung von Vorschlägen der Beteiligten ernsthafter Versuch der erfolgreichen Umsetzung der Vorschläge
7 keine Verpflichtung, eine Verfahrensordnung aufzustellen keine Vorgabe bestimmter Mittel oder Ergebnisse Arbeitnehmer soll eigene Vorschläge ins Spiel bringen!
8 1. BEM-Akte (sensible Falldaten) Gesprächsinhalte Einschränkungen Ursachen Verlauf des BEM mögliche Maßnahmen ärztliche Aussagen (Gutachten) 2. Personalakte (Grunddaten) Voraussetzungen Info an Arbeitnehmer Reaktion des Arbeitnehmers umgesetzte Maßnahmen Abschluss des BEM Wichtig: Rein zweckbezogene Verwendung! Empfehlung: Bildung eines geschlossenen BEM-Teams!
9 getrennt von übriger Personalakte aufbewahren Rechtsprechung des BAG beachten zum besonderen Schutz von sensiblen Daten Aufbewahrung an geeigneter Stelle Aufbewahrungsfristen? Wenn möglich Dienstvereinbarungen!
10 1. nichtanonyme Weitergaben der Namen der Betroffenen (BVerwG, P 5/11) 2. hierbei Begrenzung auf ein ausgesuchtes Mitglied des Personalrats (BVerwG s. o.) 3. Einsicht in die Anschreiben an die einzelnen betroffenen Arbeitnehmer (BVerwG s. o.) Alle weiteren Daten unterliegen dem strikten Zustimmungsvorbehalt des betroffenen Arbeitnehmers. Dem Wunsch nach Nichtbeteiligung der Personalvertretung ist zu entsprechen.
11 Mitbestimmung bei der Erstellung von allgemeinen Grundsätzen bzw. Ablaufregelung (Dienstvereinbarung) Mitbestimmung im Einzelfall (?) Initiativrecht auf Einführung einer Dienstvereinbarung? kein Initiativrecht einer Durchführung im Einzelfall
12 1. keine direkten Sanktionen gegen den Arbeitgeber 2. eventuell Schadenersatzansprüche? 3. eventuell Ablehnung des Integrationsamtes bei Antrag auf Zustimmung zur Kündigung? 4. arbeitsrechtliche Auswirkungen auf krankheitsbedingte Kündigungen: keine formelle Wirksamkeitsvoraussetzung! erhebliche Erhöhung der Anforderung an die Darlegungs-und Beweislast des kündigenden Arbeitgebers Arbeitgeber muss beweisen, dass absolut kein milderes Mittel zur Verfügung gestanden hätte, also Unvermeidbarkeit der Kündigung
13 Arbeitsunfähigkeit von mehr als 6 Wochen feststellen Erstkontakt zur Info und Interessensklärung Erstgespräch weitere Fallbesprechungen Durchführung der Maßnahme Überprüfung der Maßnahme
14 1. betriebsinterne Maßnahmen: Gestaltung Aufgabenmodifizierung Schulungen Umsetzungen Teilzeit 2. betriebliche Unterstützungen: Therapievermittlung Reha-Einleitung Beurlaubung 3. außerbetriebliche Unterstützungen: stufenweise Wiedereingliederung Zuschüsse medizinische Leistungen Leistungen zur Teilnahme am Arbeitsleben Minderleistungszuschuss Zuschuss zu arbeitsplatztechnischen Ausstattungen
15 1. keine Schaffung eines neuen Arbeitsplatzes 2. kein Ringtausch, wenn Interessenvertretung ablehnt, außer Ablehnung offensichtlich unbegründet 3. kein Ringtausch, wenn betroffener Dritter strikt ablehnt 4. offensichtliche Zwecklosigkeit der Maßnahmen 5. unverhältnismäßiger technischer oder finanzieller Aufwand 6. arbeitsrechtliche Grenzen (Direktionsrecht?)
16 1. Datenschutz Art und Umfang Umgang mit Daten Diagnosen Qualifizierung und Beratung 2. Selbstbestimmung dokumentieren Freiwilligkeit Nachteilsverbot 3. Dokumentation Personal- und Sachakte Zugriffsrechte Aufbewahrungsfristen
17 4. betriebliche Strukturen Eingliederungsteam und sonstige Akteure Aufgaben und Kompetenzen allgemeine betriebliche Informationen Verfahren und Abläufe 5. Fallbearbeitung Eingliederungspläne und Einzelschritte Verantwortliche benennen weitere Regelungen 6. Beendigung des BEM 7. Konfliktregelung
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