Beratungsvertrag. Zwischen (Auftraggeber) und Qualimentor, Inh. Matthias Sauer, Birkenweg 58, Prien am Chiemsee (Auftragnehmer)

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1 Beratungsvertrag Zwischen (Auftraggeber) und Qualimentor, Inh. Matthias Sauer, Birkenweg 58, Prien am Chiemsee (Auftragnehmer) wird folgender Beratungsvertrag geschlossen: 1 Vertragsgegenstand Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer den Auftrag, ihn bei Aufbau und /oder Erhalt eines Qualitätsmanagementsystems nach ISO 9000 ff mit dem Ziel einer Zertifizierung zu betreuen. Die Beratung umfasst insbesondere folgende Gegenstände: (zutreffendes ankreuzen) o Kostenloses Erstgespräch zur Erstellung einer Kosten-Nutzen-Analyse o Unternehmensberatung und Betreuung im Fachgebiet Qualitätsmanagement o Externes Qualitätsmanagement als Qualitätsmanagementbeauftragter (QMB) o Vermittlung eines Zertifizierers o Begleitung des Zertifizierungsprozesses o Unterstützung der ständigen Verbesserung und des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses

2 2 Leistungen des Auftragnehmers 1. Zur Erfüllung der in 1 genannten Aufgaben wird der Auftragnehmer insbesondere folgende Leistungen erbringen: (zutreffendes ankreuzen) o Qualitätsaudits (intern und extern) o Erstellen von Flussdiagrammen zur Visionalisierung der Geschäftsprozesse o Erstellen eines Management-Handbuchs o Begleitung bei der Managementbewertung o Festlegung der Qualitätsziele o Coaching (bezüglich Aufbau- und Ablauforganisation, im Bereich QM und eventuell auch Gründungscoaching) o Mitarbeiterschulungen 2. Der Auftragnehmer leistet keine Rechts- und keine Steuerberatung. 3 Vergütung 1. Der Auftragnehmer erhält für seine Leistung pro Arbeitstag ein Pauschalhonorar in Höhe von... zzgl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Damit sind alle Spesen und Nebenkosten des Auftragnehmers (wie Material-, Fahrt- Verpflegungs- und Übernachtungskosten etc.) abgegolten. 2. Das Honorar ist nach Zugang einer Rechnung, in der die einzelnen Leistungen angegeben sind, zur Zahlung fällig. Die Rechnungslegung erfolgt in der Regel wöchentlich/ monatlich/ vierteljährlich. 4 Zeit und Ort der Leistungserbringung 1. Der Auftragnehmer bestimmt seinen Arbeitsort und seine Arbeitszeit eigenverantwortlich. 2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich jedoch, dem Auftraggeber... mal im Monat ganztägig in dessen Hause zur Verfügung zu stehen. Der Auftraggeber stellt einen Arbeitsplatz innerhalb seiner Räumlichkeiten bereit. Dieser weist folgende Ausstattungsmerkmale auf:......

3 5 Kündigung 1. Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. 2. Kündigt der Auftraggeber, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, so steht dem Auftragnehmer eine angemessene Entschädigung für den entgangenen Gewinn zu. Diese richtet sich nach der vereinbarten Vergütung, die für die vollständige Erbringung der gem. 1 und 2 vereinbarten Leistungen regelmäßig entstanden wäre. Hierauf muss sich der Auftragnehmer dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der vorzeitigen Vertragsbeendigung an Aufwendungen erspart und durch anderweitigen Einsatz seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. 6 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers 1. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Auftragnehmer alle für die Ausführung seiner Tätigkeit notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden, ihm alle Informationen erteilt werden und er von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeiten des Auftragnehmers bekannt werden. 2. Auf Verlangen des Auftragnehmers hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen. 7 Schweigepflicht, Datenschutz 1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über alle Informationen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel ob es dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet. 2. Der Auftragnehmer ist / ist nicht / ist nur mit vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung befugt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen seiner Tätigkeit zu verarbeiten oder verarbeiten zu lassen. Bei Einschaltung Dritter hat der Auftragnehmer deren Verpflichtung zur Verschwiegenheit sicherzustellen. 3. Die näheren Datenschutzbestimmungen sind unter abrufbar.

4 8 Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm zur Verfügung gestellten Geschäftsund Betriebsunterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren, insbesondere dafür zu sorgen, dass Dritte nicht Einsicht nehmen können. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind während der Dauer des Vertrages auf Anforderung, nach Beendigung des Vertrages unaufgefordert dem Vertragspartner zurückzugeben. 9 Sonstige Ansprüche/Rentenversicherung 1. Mit der Zahlung der in diesem Vertrag vereinbarten Vergütung sind alle Ansprüche des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber aus diesem Vertrag erfüllt. 2. Für die Versteuerung der Vergütung hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen. 3. Der Auftragnehmer wird darauf hingewiesen, dass er nach 2 Nr. 9 SGB VI rentenversicherungspflichtig sein kann, wenn er auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig ist und keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt, deren Arbeitsentgelt aus diesem Beschäftigungsverhältnis regelmäßig 400,-- im Monat übersteigt. 10 Schlussbestimmungen 1. Auf den Vertag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. 2. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. 3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, vor Aufnahme seiner Tätigkeit Auskünfte über den Auftraggeber von der SCHUFA oder anderen anerkannten Wirtschaftsauskunfteien einzuholen. Im Falle einer negativen Bonitätsauskunft ist der Auftragnehmer berechtigt, den Auftrag abzulehnen oder die Aufnahme seiner Tätigkeit von der Zahlung eines angemessenen Vorschusses abhängig zu machen.

5 4. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt. 5. Soweit der Auftraggeber Kaufmann ist, wird der Sitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand vereinbart. Ferner wird der Sitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand vereinbart, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Auftragserteilung seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist...., den... (Ort) (Datum) (Auftraggeber) (Auftragnehmer)

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