Warenverkehr in der Schweiz

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Warenverkehr in der Schweiz"

Transkript

1 Seite 1/8 Warenverkehr in der Schweiz Die Schweizer Wirtschaft ist stark international vernetzt jeder zweite Franken wird im Ausland erwirtschaftet. Dabei spielt der Warenverkehr mit dem Ausland natürlich eine wichtige Rolle, seien es die zahlreichen Verträge, welche die Schweiz zu Ihrem Vorteil mit internationalen Partnern abgeschlossen hat, das einfache Zollwesen oder die tiefen Gebühren und Abgaben. Wir haben Ihnen auf den folgenden Seiten die wichtigsten Punkte rund um den Warenverkehr zusammengefasst, damit Sie wissen, wovon Sie als Unternehmer in der Schweiz profitieren. Themenverzeichnis Der schnelle und freie Austausch von Waren mit dem Ausland Zollwesen in der Schweiz Schweizer Zollverfahren Steuern und Abgaben im Warenverkehr Ursprungsregelung Logistik und Spedition Umsiedlungsgut Der schnelle und freie Austausch von Waren mit dem Ausland Die Schweiz verfügt über ein Netz von 28 Freihandelsabkommen und ist Mitglied der WTO. Da die geltenden Bestimmungen auf Bundesgesetz beruhen, gibt es keine kantonalen Unterschiede. Einheimische Produkte werden von wenigen Ausnahmen in der Landwirtschaft abgesehen nicht gegen die internationale Konkurrenz geschützt. Die Einfuhr verarbeiteter Produkte ist demnach quantitativ nicht beschränkt. Import und Export von Industriegütern geniessen auf den europäischen Märkten dank der Freihandelsabkommen mit der EU und der EFTA volle Zoll- und Kontingentsfreiheit. Diese Zoll- und Kontingentsfreiheit bedeutet aber nicht, dass keine Verzollung zu erfolgen hat, sondern dass diese kein Hindernis ist. Dank PC und Internet erfolgt die Verzollung weitestgehend automatisiert über IT- Anwendungen. Für Sie bedeutet dies weniger Aufwand und mehr Zeit.

2 Seite 2/8 Zollwesen in der Schweiz Die Schweiz ist seit Ende 2008 Mitglied des Schengen-Raums, aber nicht Teil der europäischen Zollunion. Aus diesem Grund bleibt die Zollkontrolle bestehen und der Zoll muss weiterhin die grenzüberschreitenden Waren kontrollieren. Wichtigstes Dokument bei der Verzollung ist die Zolldeklaration, der die Rechnung samt Gewichtsangabe und Ursprungsbestätigung des Exporteurs beizulegen sind. Ein Ursprungszeugnis ist nur erforderlich, wenn man in den Genuss von Präferenzzöllen gelangen will oder wenn die Ware wieder exportiert werden soll. Zolltarif Tares Sämtliche Handelswaren sowie Privatwaren, die nicht im persönlichen Reisegepäck oder im privaten Motorfahrzeug mitgeführt werden, sind bei der Ein- und Ausfuhr nach dem Zolltarif anzumelden. Der Zolltarif gibt auch Auskunft über Tarifnummern, mögliche Zollansätze, Zusatzabgaben (Gebühren, Steuern), Bewilligungspflichten, Hinweise auf Freihandelsabkommen, Zollkontingente, Handelsstatistik, Zollbegünstigungen, Steuern sowie spezielle Vorschriften. Verzollungssystem In der Schweiz gilt ein Verzollungssystem nach Gewicht, welches Produkte aus Ländern, die nicht der EU oder der EFTA angehören, auf Gewichtsbasis belastet. Deshalb sind die Zölle in der Schweiz in der Regel geringer als im Ausland. Die Einfuhr von technisch hochwertigen Bestandteilen, die ein geringes Gewicht, aber einen hohen Wert aufweisen, wird durch dieses Verzollungssystem begünstigt. s Der Zolltarif (Tares) im Internet: Weiterführende Informationen auf der Website der Eidgenössischen Zollverwaltung im Bereich «Zollinformationen Firmen»:

3 Seite 3/8 Schweizer Zollverfahren Security Amendment / 24-Stunden-Regel Die 24-Stunden-Regel sieht aus Sicherheitsgründen für den Warenverkehr aus Nicht- EU-Staaten eine Anmeldung der Importe und Exporte im Voraus vor. Es handelt sich hierbei um eine EU-Vorschrift. Im Gegenzug dazu ist der reibungslose Warenaustausch zwischen der Schweiz und den EU-Mitgliedstaaten (wichtigste Handelspartner der Schweiz) durch das Abkommen Schweiz-EU weiterhin gewährleistet. Das Abkommen sieht vor, dass es im Warenverkehr zwischen der Schweiz und der EU keine Pflicht zur Vorausmeldung gibt. Die Gleichwertigkeit der jeweiligen Sicherheitsstandards wird gegenseitig anerkannt. Authorised Economic Operator (AEO) Im Zusammenhang mit «Security Amendment» führte die EU auch den Status eines zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten ein (so genannter AEO-Status; AEO = Authorised Economic Operator). Unternehmen, die diesen Status erlangen, können von Vereinfachungen bei sicherheitsrelevanten Zollkontrollen profitieren. Gemäss dem Abkommen über Zollerleichterungen und Zollsicherheit zwischen der Schweiz und der EU wird die Schweiz in den Sicherheitsraum der EU integriert. Basierend auf dem Abkommen wird auch die Schweiz ihre rechtlichen Grundlagen anpassen und unter anderem einen AEO-Status einführen. Unternehmen, welche den AEO-Status erlangen, gelten als besonders zuverlässig und vertrauenswürdig und profitieren in beiden Zollgebieten von Vereinfachungen bei sicherheitsrelevanten Zollkontrollen. Carnet ATA Das «Carnet ATA» ist ein internationales Dokument für die vorübergehende abgabenfreie Einfuhr von Gebrauchsgütern, nicht aber von Verbrauchsgütern. Die wichtigsten Anwendungsbereiche für die Ausstellung eines «Carnet ATA» sind: Messe- und Ausstellungsgüter, Berufsausrüstungsgegenstände, Warenmuster zur Vorführung (Uhren, Schmuck, Kleider, etc.) oder auch Sportausrüstungen. In der Schweiz ist die Verwendung eines «Carnet ATA» bei Mietgeschäften nicht gestattet.

4 Seite 4/8 Mit einem «Carnet ATA» werden die schweizerischen und ausländischen Zollformalitäten mit einem Formular erledigt. Der Bezug des «Carnet ATA» erfolgt bei den Industrieund Handelskammern und entbindet den Inhaber bei einem Grenzübertritt von allen Sicherheitsleistungen. Es kann für mehrere Grenzübertritte verwendet werden und ist ein Jahr gültig. Bei der Eröffnung des «Carnet ATA» muss die zweifelsfreie Warenbezeichnung (Deckblatt-Rückseite) vorhanden sein. Das Formular «Carnet ATA» kann bei der Industrie- und Handelskammer Thurgau bezogen werden: Handwerkzeug Gebrauchtes Handwerkzeug, das vorübergehend ins Zollgebiet verbracht wird, kann abgabenfrei und formlos in die Schweiz eingeführt werden (einschliesslich kleine, gebrauchte Maschinen). Neues Handwerkzeug hingegen, das vorübergehend in der Schweiz verwendet wird, ist grundsätzlich bei der Einfuhr in die Schweiz anzumelden. Dabei ist eine Zollanmeldung für die vorübergehende Verwendung (ZAVV) zu erstellen (auch bei kleinen, neuen Maschinen). Anstelle des ZAVV kann das Handwerkzeug auch mit einem «Carnet ATA» angemeldet werden. Andere und grössere Gegenstände wie Berufsausrüstung und Unternehmermaterial sind grundsätzlich mit ZAVV zu veranlagen. Teils sind besondere Regelungen zu beachten, welche bei den Zollstellen erfragt werden können. Zu beachten ist, dass ein allfälliges Entgelt für die Miete in der Schweiz nach Beendigung des Verfahrens der vorübergehenden Verwendung mit der Mehrwertsteuer versteuert werden muss. Zolllager Waren, die nur vorübergehend in der Schweiz zwischengelagert werden, können in Zolllagern unverzollt und unversteuert aufbewahrt werden. Es darf jedoch keine Bearbeitung der Waren erfolgen, ansonsten wird eine Verzollung fällig. Es gibt in der Schweiz zwei Arten von Zolllagern. Zollfreilager Waren, deren endgültige Bestimmung ungewiss ist, hochbelastbare Güter oder Waren, die Kontingenten unterstellt sind, können vorübergehend unverzollt und unversteuert in einem Zollfreilager gelagert werden. Zollfreilager haben öffentlichen Charakter, werden durch private Lagerhausgesellschaften betrieben und stehen allen Interes-

5 Seite 5/8 senten offen. Die Zollfreilager in der Ostschweiz sind in St. Margarethen, Embrach und Zürich. Zolllager An bestimmten zugelassenen Orten im Zollgebiet (beispielsweise am Domizil einer Firma) können im Zolllagerverfahren Waren gelagert werden. Zolllager können offene Zolllager oder Lager für Massengüter sein. Offene Zolllager (OZL) bieten für bestimmte, in der Regel zeitlich nicht begrenzte Zeiträume, die Möglichkeit Transitware unverzollt im Zollgebiet zu lagern (Lagerfunktion) für Waren, die zum Absatz im Zollgebiet bestimmt sind, die Einfuhrabgaben erst nach Beendigung einer Vorratshaltung zu entrichten (Kreditfunktion) die eingelagerten Waren in ein anderes Zollverfahren zu überführen Ausserdem können Waren des zollrechtlich freien Verkehrs aus logistischen Gründen in das OZL überführt werden, wenn sie zur Ausfuhr bestimmt sind und innert sechs Monaten definitiv ins Zollausland verbracht werden. Der Betrieb eines OZL bedarf einer Bewilligung der Zollverwaltung. Die Bewilligung ermächtigt den Lagerhalter, Waren in das Zolllagerverfahren zu überführen, zu lagern und das Verfahren für diese Waren zu beenden. Er ist verpflichtet, Aufzeichnungen zu führen und Lagerbestandesaufnahmen (Inventuren) durchzuführen. Im Lager für Massengüter werden die Einfuhrzollabgaben mit bedingter Zahlungspflicht veranlagt und sowohl handelspolitische Massnahmen als auch nichtzollrechtliche Erlasse des Bundes angewendet. Im Gegensatz zum OZL sind hier der Lagerhalter und Einlagerer ein und dieselbe Person. Als Massengüter gelten Waren in Mengen von mindestens 10'000 kg Eigenmasse, die sich aufgrund ihres gleichmässigen physikalischen Charakters für Massengutumschlag und Transport anbieten. Dabei handelt es sich um flüssige Massengutladungen (wie Öle und Fette) oder gleichmässige Massengutladungen in granulöser oder ähnlicher Form (zum Beispiel Getreide, Kaffee, Kies, Kohle, Natur- und Werkstein, Sand, Zucker, etc.). Nicht als Massengüter gelten Ladungen gleichartiger Waren in stückiger Form (beispielsweise Baumstämme, Windeln, Stahl, etc.). Detaillierte Informationen auf der Website der Eidgenössischen Zollverwaltung im Bereich «Zollinformationen Firmen».

6 Seite 6/8 Steuern und Abgaben im Warenverkehr Die Mehrwertsteuer, die bei der Einfuhr von Gegenständen erhoben wird, heisst Einfuhrsteuer. Sie wird grundsätzlich bei jeder Einfuhr von Gegenständen erhoben, also auch bei kostenlosen Sendungen. Der Normalsteuersatz beträgt 8 Prozent, ist also gleich hoch wie bei Käufen im Inland. Gewisse Gegenstände des täglichen Bedarfs (beispielsweise Esswaren) unterliegen dem reduzierten Satz von 2,5 Prozent. Ziel der Mehrwertsteuer ist die Besteuerung des inländischen Konsums. Deshalb gilt das Bestimmungslandprinzip. Dabei werden die Gegenstände wegen der Ausfuhr aus dem Herkunftsland von der dortigen Steuer befreit. Dafür unterliegen sie im Gegenzug bei der Einfuhr der Steuer des Bestimmungslandes. Die Mehrwertsteuer ist nicht die einzige Steuer oder Abgabe, die beim Warenverkehr anfallen kann. Weitere Abgaben sind: LSVA, PSVA, Monopolgebühren, Biersteuer, Tabaksteuer, Automobilsteuer, Mineralölsteuer, VOC, CO2-Abgabe. Informationen über diese Steuern und Abgaben sowie über die Mehrwertsteuer erhalten Sie über die Website der Eidgenössischen Zollverwaltung: Eidgenössischen Zollverwaltung: Ursprungsregelung Rohwaren und Einzelteile, die aus Drittländern importiert werden, können Schweizer Ursprung erlangen und frei in Europa zirkulieren. Voraussetzung dafür ist aber, dass der zusätzlich in der Schweiz geschaffene Mehrwert, gemessen am Verkaufspreis des Fertigproduktes, je nach Produkt zwischen 60 und 80 Prozent beträgt. Diese Reglementierung ist für Unternehmer interessant, weil technisch hochwertige Gü-

7 Seite 7/8 ter oftmals ein niedriges Gewicht aber einen hohen Warenwert haben. Sie können somit günstig in die Schweiz importiert, hier weiterverarbeitet und dann zollfrei nach Europa exportiert werden. Logistik und Spedition Bei regelmässigem und komplexem Warenverkehr lohnt es sich, mit international erfahrenen Logistik- und Speditionsfirmen zusammenzuarbeiten. Diese kennen sich mit den geltenden Vorschriften und Verfahren bestens aus und können Sie somit in der administrativen Abwicklung der Verzollung entlasten. Die Schweizer Zollverwaltung versteht sich als Dienstleistungsbetrieb. Sie informiert Kunden über vereinfachte Verfahrensabläufe und Regelungen, berät in Praxisfragen wie beispielsweise Ursprungsnachweis, Veredelungsverkehr oder Mehrwertsteuer bei der Einfuhr. Schweizer Zollverwaltung:

8 Seite 8/8 Umsiedlungsgut Im Rahmen Ihrer Ansiedlung oder Umsiedlung in die Schweiz haben Sie sicherlich Waren aus dem bisherigen Gebrauch, die Sie in die Schweiz einführen wollen. Die Verlegung des Wohnsitzes in die Schweiz ist die wichtigste Bedingung, damit Ihre Hausratsgegenstände, ebenso wie Ihre allfälligen Sammlungen, Tiere oder Ihr Auto, abgabenfrei in die Schweiz eingeführt werden können. Einzige Voraussetzung: Die eingeführten Gegenstände müssen während mindestens sechs Monaten von Ihnen persönlich gebraucht worden sein und sie müssen von Ihnen nach der Einfuhr weiterhin benützt werden. Anlässlich der Einfuhr ist das ausgefüllte Antragsformular (18.44 Übersiedlungsgut) dem Einreisezollamt vorzulegen. Zuziehende aus den 15 ersten EU-Staaten (+ Zypern und Malta) sowie aus den EFTA- Staaten müssen keine Zusicherung einer Aufenthaltsbewilligung mehr vorlegen. Die Wohnsitzverlegung ist mit anderen Mitteln nachzuweisen (beispielsweise mittels Arbeitsvertrag, Mietvertrag oder Abmeldebestätigung im Abgangsland). Die Einfuhr des Übersiedlungsgutes muss während der Öffnungszeiten der Zollämter für Handelswaren erfolgen. Weiterführende Informationen zum Thema Umzugsgut sowie das Formular finden Sie auf der Website der Schweizer Zollverwaltung unter «Zollinformationen für Private» beziehungsweise unter «Dienstleistungen»: Stand: Juli 2015

Warenverkehr in der Schweiz

Warenverkehr in der Schweiz Seite 1/8 Warenverkehr in der Schweiz Die Schweizer Wirtschaft ist stark international vernetzt jeder zweite Franken wird im Ausland erwirtschaftet. Dabei spielt der Warenverkehr mit dem Ausland natürlich

Mehr

Merkblatt - Eigener Gebrauch von ausländischen Firmenfahrzeugen durch im

Merkblatt - Eigener Gebrauch von ausländischen Firmenfahrzeugen durch im Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Zollverwaltung EZV Oberzolldirektion Form. 15.48 / Ausgabe 2013 Merkblatt - Eigener Gebrauch von ausländischen Firmenfahrzeugen durch im Zollgebiet

Mehr

Arbeiten über die Grenze - Export-Dialog zu Deutschland und Österreich

Arbeiten über die Grenze - Export-Dialog zu Deutschland und Österreich Arbeiten über die Grenze - Export-Dialog zu Deutschland und Österreich Horn, 05. September 2011 Inhaltsverzeichnis Verfahren der vorübergehenden Verwendung: - Voraussetzung - Fälle - Vollständige Befreiung

Mehr

Erklärung zur Präferenzberechtigung auf der Handelsrechnung

Erklärung zur Präferenzberechtigung auf der Handelsrechnung Erklärung zur Präferenzberechtigung auf der Handelsrechnung Die meisten Freihandelsabkommen der Europäischen Gemeinschaft sehen als formale Vereinfachung vor, dass bis zu bestimmten Wertgrenzen vom Exporteur

Mehr

von unserem Zolli präsentiert

von unserem Zolli präsentiert Komplett-Service rund ums Thema Zoll und Außenwirtschaft Analyse Organisation Beratung Schulung und Training Bearbeitung Outsourcing Intrahandelsstatistik... von unserem Zolli präsentiert Kernkompetenzen

Mehr

Veranstaltungsreihe Aus Freihafen wird Seezollhafen Sie Fragen wir unterstützen. Was macht für wen Sinn

Veranstaltungsreihe Aus Freihafen wird Seezollhafen Sie Fragen wir unterstützen. Was macht für wen Sinn Veranstaltungsreihe Aus Freihafen wird Seezollhafen Sie Fragen wir unterstützen Vereinfachte Zollverfahren Was macht für wen Sinn Hauptzollamt Hamburg-Hafen Stand: November 2011 Normalverfahren Einzelzollanmeldung

Mehr

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Handelsfachwirt (IHK)/zur Geprüften Handelsfachwirtin (IHK) ist eine öffentlich-rechtliche

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Zypern. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG)

Zypern. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) Zypern Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) I. GEGENSEITIGKEITSABKOMMEN Artikel 2 Absatz 2 1. Hat Ihr Land Gegenseitigkeitsabkommen abgeschlossen? Ja, Zypern hat zwei Gegenseitigkeitsabkommen

Mehr

LU - Mehrwertsteuer. Service zur Regelung der MwSt.-Prozedur:

LU - Mehrwertsteuer. Service zur Regelung der MwSt.-Prozedur: LU - Mehrwertsteuer Auf luxemburgischen Messen und Märkten teilnehmende Aussteller müssen auf dem Verkauf ihrer Waren die in Luxemburg geltenden Mehrwertsteuersätze anwenden. Die bei den Verkäufen eingenommene

Mehr

Elternzeit Was ist das?

Elternzeit Was ist das? Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das

Mehr

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.

Mehr

Avenue Oldtimer Liebhaber- und Sammlerfahrzeuge. Ihre Leidenschaft, gut versichert

Avenue Oldtimer Liebhaber- und Sammlerfahrzeuge. Ihre Leidenschaft, gut versichert Avenue Oldtimer Liebhaber- und Sammlerfahrzeuge Ihre Leidenschaft, gut versichert Die Versicherung für aussergewöhnliche Fahrzeuge Sicherheit für das Objekt Ihrer Leidenschaft Die Versicherung von Sammlerfahrzeugen

Mehr

Gründung Personengesellschaft

Gründung Personengesellschaft 1 Gründung Personengesellschaft Personengesellschaften lassen sich in zwei große Gruppen einteilen: a) Die Personenhandelsgesellschaften: Offene Handelsgesellschaft (OHG) und Kommanditgesellschaft (KG)

Mehr

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. (Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr. 150/2003 DES RATES vom 21.

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. (Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr. 150/2003 DES RATES vom 21. 30.1.2003 L 25/1 I (Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr. 150/2003 S RATES vom 21. Januar 2003 zur Aussetzung der Einfuhrabgaben für bestimmte Waffen und militärische Ausrüstungsgüter

Mehr

MANUAL EXTRANET 11. Mai 2016 ERSTELLUNG EINES FIRMENPROFILS UND BEARBEITUNG DER MITGLIEDERDATEN UNTER WWW.SOHK.CH

MANUAL EXTRANET 11. Mai 2016 ERSTELLUNG EINES FIRMENPROFILS UND BEARBEITUNG DER MITGLIEDERDATEN UNTER WWW.SOHK.CH MANUAL EXTRANET 11. Mai 2016 ERSTELLUNG EINES FIRMENPROFILS UND BEARBEITUNG DER MITGLIEDERDATEN UNTER WWW.SOHK.CH Solothurner Handelskammer Grabackerstrasse 6 I Postfach 1554 I 4502 Solothurn I T 032 626

Mehr

Anleitung über den Umgang mit Schildern

Anleitung über den Umgang mit Schildern Anleitung über den Umgang mit Schildern -Vorwort -Wo bekommt man Schilder? -Wo und wie speichert man die Schilder? -Wie füge ich die Schilder in meinen Track ein? -Welche Bauteile kann man noch für Schilder

Mehr

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität

Mehr

Betrachtung der zollrechtlichen Bestimmungen

Betrachtung der zollrechtlichen Bestimmungen Informationsveranstaltung der Handwerkskammer Reutlingen Grundlagen handwerklicher Tätigkeiten in der Schweiz Betrachtung der zollrechtlichen Bestimmungen Dipl. Finanzwirt (FH) Daniel Stührk Zollamt Albstadt

Mehr

Factsheet. Aufenthaltskategorien in der CH

Factsheet. Aufenthaltskategorien in der CH Factsheet Aufenthaltskategorien in der CH Aufenthaltskategorien in der Schweiz Ausweis F. Ausweis N. Ausweis G. Ausweis C. Ausweis B. Ausweis C EU/EFTA. Ausweis B EU/EFTA. Wer kriegt welchen Ausweis? Ein

Mehr

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office Der Name BEREICH.VERSCHIEBEN() ist etwas unglücklich gewählt. Man kann mit der Funktion Bereiche zwar verschieben, man kann Bereiche aber auch verkleinern oder vergrößern. Besser wäre es, die Funktion

Mehr

Fiskalvertretung. Die Vorteile für Sie als Schweizer Exporteur:

Fiskalvertretung. Die Vorteile für Sie als Schweizer Exporteur: Seite 1 von 7 Fiskalvertretung Grundsätzliches: Warenlieferungen innerhalb der EU unterliegen auch der Umsatzsteuer, durch die Angabe der sog. Steueridentnummer (ID) laufen die Lieferungen innerhalb der

Mehr

Nr. 12-1/Dezember 2005-Januar 2006. A 12041

Nr. 12-1/Dezember 2005-Januar 2006. A 12041 Nr. 12-1/Dezember 2005-Januar 2006. A 12041 Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg. Postfach 1820. 53008 Bonn Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg Sparkassen-Finanzgruppe Wenn man sich zur

Mehr

Inhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht

Inhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht Inhalt Einführung in das Gesellschaftsrecht Lektion 1: Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 7 A. Begriff und Entstehungsvoraussetzungen 7 I. Gesellschaftsvertrag 7 II. Gemeinsamer Zweck 7 III. Förderung

Mehr

FÖDERALE PARLAMENTSWAHLEN VOM... WAHLVOLLMACHT (*)

FÖDERALE PARLAMENTSWAHLEN VOM... WAHLVOLLMACHT (*) SCTA/Malmedy/N:/Elections/Formules/2010/AB-Chambre&Sénat/10-0739/FS-AH FORMULAR AB/19 FÖDERALE PARLAMENTSWAHLEN VOM... WAHLVOLLMACHT (*) Anlage: eine Bescheinigung Unterzeichnete(r),... (Name und Vornamen),

Mehr

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November

Mehr

Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter Teil 2: Vorteile und Ausblick. Langfristiges Ziel des AEO. AEO bringt zwei Gruppen von Vorteilen

Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter Teil 2: Vorteile und Ausblick. Langfristiges Ziel des AEO. AEO bringt zwei Gruppen von Vorteilen Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter Teil 2: Vorteile und Ausblick Der vorliegende Artikel ist der zweite Teil einer Reihe von sechs aufeinander aufbauenden Beiträgen, die Ihnen einen Überblick über die

Mehr

LIEFERANTENERKLÄRUNG. Praktische Tipps. Gerhard Stöger. April 2015 ALLES UNTERNEHMEN.

LIEFERANTENERKLÄRUNG. Praktische Tipps. Gerhard Stöger. April 2015 ALLES UNTERNEHMEN. LIEFERANTENERKLÄRUNG Praktische Tipps Gerhard Stöger April 2015 ALLES UNTERNEHMEN. LIEFERANTENERKLÄRUNG Praktische Tipps Gerhard Stöger April 2015 Dieses Dokument ist im WKO-Shop der WKO Oberösterreich

Mehr

Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg

Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg Am 27. März 2011 haben die Menschen in Baden-Württemberg gewählt. Sie wollten eine andere Politik als vorher. Die Menschen haben die GRÜNEN und die SPD in

Mehr

EU-Verzollungen am Beispiel der Muster AG

EU-Verzollungen am Beispiel der Muster AG EU-Verzollungen am Beispiel der Muster AG Um was geht es bei der EU-Verzollung? Über Deutschland Die MusterAG ist in Deutschland umsatzsteuertechnisch selbst registriert und verfügt dadurch über den Status

Mehr

1. Vorbemerkungen. Kreisschreiben Nr. 14 vom 6. Juli 2001

1. Vorbemerkungen. Kreisschreiben Nr. 14 vom 6. Juli 2001 Schweizerische Steuerkonferenz Kreisschreiben Nr.14 Interkantonaler Wohnsitzwechsel von quellensteuerpflichtigen Personen, die nachträglich ordentlich veranlagt werden (Art. 90 Abs. 2 DBG, Art. 34 Abs.

Mehr

Informationen zur Prüfung Geprüfter Fachwirt für Versicherung und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherung und Finanzen (IHK)

Informationen zur Prüfung Geprüfter Fachwirt für Versicherung und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherung und Finanzen (IHK) Informationen zur Prüfung Geprüfter Fachwirt für Versicherung und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherung und Finanzen (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Fachwirt für Versicherung und Finanzen/zur

Mehr

Lehrer: Einschreibemethoden

Lehrer: Einschreibemethoden Lehrer: Einschreibemethoden Einschreibemethoden Für die Einschreibung in Ihren Kurs gibt es unterschiedliche Methoden. Sie können die Schüler über die Liste eingeschriebene Nutzer Ihrem Kurs zuweisen oder

Mehr

Lehrgang zur Kaufmann/-frau für Büromanagement

Lehrgang zur Kaufmann/-frau für Büromanagement Lehrgang zur Kaufmann/-frau für Büromanagement Der Kaufmann / Die Kauffrau im Büromanagement ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz und vereint die drei Berufe Bürokauffrau/-mann,

Mehr

Bundesgesetz über die Arbeit (ArG) Auswirkungen des Arbeitsgesetzes für die Assistenzärztinnen/-ärzte ab 1. Januar 2005

Bundesgesetz über die Arbeit (ArG) Auswirkungen des Arbeitsgesetzes für die Assistenzärztinnen/-ärzte ab 1. Januar 2005 Bundesgesetz über die Arbeit (ArG) Auswirkungen des Arbeitsgesetzes für die Assistenzärztinnen/-ärzte 1. Unterstellung der Assistenzärztinnen und -ärzte unter das ArG Ab dem 1. Januar 2005 unterstehen

Mehr

Whitepaper. Produkt: combit factura manager. Mehrwertsteuererhöhung durchführen. combit GmbH Untere Laube 30 78462 Konstanz

Whitepaper. Produkt: combit factura manager. Mehrwertsteuererhöhung durchführen. combit GmbH Untere Laube 30 78462 Konstanz combit GmbH Untere Laube 30 78462 Konstanz Whitepaper Produkt: combit factura manager Mehrwertsteuererhöhung durchführen Mehrwertsteuererhöhung durchführen - 2 - Inhalt Aufgabenstellung 3 Allgemeine Hinweise

Mehr

Version 1.0.00. White Paper ZS-TimeCalculation und die Zusammenarbeit mit dem iphone, ipad bzw. ipod Touch

Version 1.0.00. White Paper ZS-TimeCalculation und die Zusammenarbeit mit dem iphone, ipad bzw. ipod Touch White Paper ZS-TimeCalculation und die Zusammenarbeit mit dem iphone, ipad bzw. ipod Touch Seite 1/8 Z-Systems 2004-2011 Einführung Das iphone bzw. der ipod Touch wird von ZS-TimeCalculation mit Hilfe

Mehr

Unterrichtsreihe: Auf dem Amt

Unterrichtsreihe: Auf dem Amt 04 Führerschein Viele Menschen fahren mit dem Auto zur Arbeit, bringen ihre Kinder zum Sportverein oder machen Einkäufe. Oft setzen Arbeitgeber wie zum Beispiel Handwerksbetriebe den Führerschein für die

Mehr

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?

Mehr

Gezielt über Folien hinweg springen

Gezielt über Folien hinweg springen Gezielt über Folien hinweg springen Nehmen wir an, Sie haben eine relativ große Präsentation. Manchmal möchten Sie über Folien hinweg zu anderen Folien springen. Das kann vorkommen, weil Sie den gesamten

Mehr

Import und Export von Übergängern

Import und Export von Übergängern Import und Export von Übergängern SibankPLUS bietet Ihnen eine komfortable Schnittstelle, um den Wechsel der Schüler nach der Stufe 4 von der Grundschule auf eine weiterführende Schule zu verarbeiten.

Mehr

Ausfuhrnachweis für Umsatzsteuerzwecke in besonderen Fällen. Fälle gemäß BMF-Schreiben vom 23.01.2015 IV D 3 -S 7134/07/10003-02 DOK 2015/0056853

Ausfuhrnachweis für Umsatzsteuerzwecke in besonderen Fällen. Fälle gemäß BMF-Schreiben vom 23.01.2015 IV D 3 -S 7134/07/10003-02 DOK 2015/0056853 Ausfuhrnachweis für Umsatzsteuerzwecke in besonderen Fällen Fälle gemäß BMF-Schreiben vom 23.01.2015 IV D 3 -S 7134/07/10003-02 DOK 2015/0056853 Ausgangsvermerk aufgrund einer monatlichen Sammelanmeldung

Mehr

Zwischenablage (Bilder, Texte,...)

Zwischenablage (Bilder, Texte,...) Zwischenablage was ist das? Informationen über. die Bedeutung der Windows-Zwischenablage Kopieren und Einfügen mit der Zwischenablage Vermeiden von Fehlern beim Arbeiten mit der Zwischenablage Bei diesen

Mehr

Umzug der abfallwirtschaftlichen Nummern /Kündigung

Umzug der abfallwirtschaftlichen Nummern /Kündigung Umzug der abfallwirtschaftlichen Nummern /Kündigung Um sich bei ebegleitschein abzumelden/ zu kündigen sind folgende Schritte notwendig: Schritt 1: Sie erteilen bifa Umweltinstitut GmbH den Auftrag, Ihre

Mehr

E-Rechnung: Einfach, bequem und sicher zahlen

E-Rechnung: Einfach, bequem und sicher zahlen Mit der Funktion E-Rechnung (elektronische Rechnungen) im E-Banking der Zuger Kantonalbank empfangen und bezahlen Sie Ihre Rechnungen bequem, sicher und papierlos. Dabei können Sie die E-Rechnung im E-Banking

Mehr

Bernadette Büsgen HR-Consulting www.buesgen-consult.de

Bernadette Büsgen HR-Consulting www.buesgen-consult.de Reiss Profile Es ist besser mit dem Wind zu segeln, als gegen ihn! Möchten Sie anhand Ihres Reiss Rofiles erkennen, woher Ihr Wind weht? Sie haben verschiedene Möglichkeiten, Ihr Leben aktiv zu gestalten.

Mehr

1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen?

1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen? Fragen und Antworten 1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen? Zur Rückerstattung muss der auf der Internetseite abrufbare Antrag ausgefüllt und unterschrieben an die

Mehr

Bankgeheimnis hat sich erledigt

Bankgeheimnis hat sich erledigt https://klardenker.kpmg.de/bankgeheimnis-hat-sich-erledigt/ Bankgeheimnis hat sich erledigt KEYFACTS - 52 Staaten schließen Abkommen gegen Steuerhinterziehung - Bankkunden müssen angeben, in welchem Land

Mehr

Wien = Menschlich. freigeist.photography

Wien = Menschlich. freigeist.photography Wien = Menschlich freigeist.photography Idee zu diesem Projekt Wovon lebt eine Stadt wie WIEN? Von seiner Geschichte, seiner Architektur, seinen Sehenswürdigkeiten und kulinarischen heimischen Köstlichkeiten.

Mehr

ARCO Software - Anleitung zur Umstellung der MWSt

ARCO Software - Anleitung zur Umstellung der MWSt ARCO Software - Anleitung zur Umstellung der MWSt Wieder einmal beschert uns die Bundesverwaltung auf Ende Jahr mit zusätzlicher Arbeit, statt mit den immer wieder versprochenen Erleichterungen für KMU.

Mehr

AutoCAD 2007 - Dienstprogramm zur Lizenzübertragung

AutoCAD 2007 - Dienstprogramm zur Lizenzübertragung AutoCAD 2007 - Dienstprogramm zur Lizenzübertragung Problem: Um AutoCAD abwechselnd auf mehreren Rechnern einsetzen zu können konnte man bis AutoCAD 2000 einfach den Dongle umstecken. Seit AutoCAD 2000i

Mehr

Teilnahme-Vertrag. Der Teilnahme-Vertrag gilt zwischen. dem Berufs-Bildungs-Werk. und Ihnen. Ihr Geburtsdatum: Ihre Telefon-Nummer:

Teilnahme-Vertrag. Der Teilnahme-Vertrag gilt zwischen. dem Berufs-Bildungs-Werk. und Ihnen. Ihr Geburtsdatum: Ihre Telefon-Nummer: Teilnahme-Vertrag Der Teilnahme-Vertrag ist ein Vertrag zwischen Ihnen und dem Berufs-Bildungs-Werk. In dem Vertrag stehen Regeln und Leistungen. Die Regeln gelten für Sie und für das Berufs-Bildungs-Werk.

Mehr

Verlagerung der Buchführung ins Ausland. 146 Abs. 2a AO

Verlagerung der Buchführung ins Ausland. 146 Abs. 2a AO Verlagerung der Buchführung ins Ausland 146 Abs. 2a AO Neufassung i.r. des JStG 2010 vereinfachende, entschlackende Regelungen praktikabel bei Nachweispflichten und Überprüfungsmöglichkeiten Stand der

Mehr

Verordnung zum Stipendiengesetz vom 24. April 1988

Verordnung zum Stipendiengesetz vom 24. April 1988 45. Verordnung zum Stipendiengesetz vom 4. April 988 vom 4. Oktober 988 (Stand. Oktober 009) Der Kantonsrat des Kantons Appenzell A.Rh., gestützt auf Art. 4 Abs. des Stipendiengesetzes vom 4. April 988

Mehr

1. Weniger Steuern zahlen

1. Weniger Steuern zahlen 1. Weniger Steuern zahlen Wenn man arbeitet, zahlt man Geld an den Staat. Dieses Geld heißt Steuern. Viele Menschen zahlen zu viel Steuern. Sie haben daher wenig Geld für Wohnung, Gewand oder Essen. Wenn

Mehr

Was ist Sozial-Raum-Orientierung?

Was ist Sozial-Raum-Orientierung? Was ist Sozial-Raum-Orientierung? Dr. Wolfgang Hinte Universität Duisburg-Essen Institut für Stadt-Entwicklung und Sozial-Raum-Orientierte Arbeit Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Sozialräume

Mehr

Geld Verdienen im Internet leicht gemacht

Geld Verdienen im Internet leicht gemacht Geld Verdienen im Internet leicht gemacht Hallo, Sie haben sich dieses E-book wahrscheinlich herunter geladen, weil Sie gerne lernen würden wie sie im Internet Geld verdienen können, oder? Denn genau das

Mehr

4. Das neue Recht der GmbH ein Überblick

4. Das neue Recht der GmbH ein Überblick 4. Das neue Recht der GmbH ein Überblick Wie sieht die GmbH-Reform eigentlich aus und was sind ihre Auswirkungen? Hier bekommen Sie einen kompakten Überblick. Einer der wesentlichen Anstöße, das Recht

Mehr

Unser Konzept zur rechtssicheren Buchung selbständiger Pflegekräfte

Unser Konzept zur rechtssicheren Buchung selbständiger Pflegekräfte Unser Konzept zur rechtssicheren Buchung selbständiger Pflegekräfte 1. Buchen Sie eine selbständige Pflegekraft rechtssicher! Selbständige Pflegekräfte unterliegen keinen Arbeitszeitregelungen und arbeiten

Mehr

Zollanmeldung für die Überführung von Übersiedlungsgut in den zollrechtlich freien Verkehr zur besonderen Verwendung

Zollanmeldung für die Überführung von Übersiedlungsgut in den zollrechtlich freien Verkehr zur besonderen Verwendung Zutreffendes ankreuzen X oder ausfüllen (VSF Z 08 03 Abs. 1) Zollanmeldung für die Überführung von Übersiedlungsgut in den zollrechtlich freien Verkehr zur besonderen Verwendung Blatt 1 - Für die Zollstelle

Mehr

Fachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis

Fachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis Friederike Ley Fachanwältin für Familienrecht Ihr Recht im Mietverhältnis Auch wenn der Anteil derer, die Eigentum erwerben und selbst nutzen, wächst, sind doch immer noch die meisten Bürger in unserem

Mehr

Was ist das Budget für Arbeit?

Was ist das Budget für Arbeit? 1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Sichere E-Mail Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere E-Mail. der

Sichere E-Mail Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere E-Mail. der Sichere E-Mail der Nutzung von Zertifikaten / Schlüsseln zur sicheren Kommunikation per E-Mail mit der Sparkasse Germersheim-Kandel Inhalt: 1. Voraussetzungen... 2 2. Registrierungsprozess... 2 3. Empfang

Mehr

Prozentrechnung. Wir können nun eine Formel für die Berechnung des Prozentwertes aufstellen:

Prozentrechnung. Wir können nun eine Formel für die Berechnung des Prozentwertes aufstellen: Prozentrechnung Wir beginnen mit einem Beisiel: Nehmen wir mal an, ein Handy kostet 200 und es gibt 5% Rabatt (Preisnachlass), wie groß ist dann der Rabatt in Euro und wie viel kostet dann das Handy? Wenn

Mehr

Fragen und Antworten: zusätzlicher Beitragssatz

Fragen und Antworten: zusätzlicher Beitragssatz Fragen und Antworten: zusätzlicher Beitragssatz 1. Warum wurde der zusätzliche Beitragssatz eingeführt? Mit der Einführung des zusätzlichen Beitragssatzes wurde ein Beitrag zur Senkung der Lohnnebenkosten

Mehr

MORE Profile. Pass- und Lizenzverwaltungssystem. Stand: 19.02.2014 MORE Projects GmbH

MORE Profile. Pass- und Lizenzverwaltungssystem. Stand: 19.02.2014 MORE Projects GmbH MORE Profile Pass- und Lizenzverwaltungssystem erstellt von: Thorsten Schumann erreichbar unter: thorsten.schumann@more-projects.de Stand: MORE Projects GmbH Einführung Die in More Profile integrierte

Mehr

Neues Namens- und Bürgerrecht

Neues Namens- und Bürgerrecht Neues Namens- und Bürgerrecht RA lic. iur. Simon Bachmann Ab 1. Januar 2013: Neues Namens- und Bürgerrecht Überblick Das Namensrecht ab 2013 Übergangsbestimmungen Partnerschaftsgesetz Bürgerrecht Namensänderung

Mehr

Nützliche Tipps für Einsteiger

Nützliche Tipps für Einsteiger Nützliche Tipps für Einsteiger Zusätzliche Browsertabs - effizienter Arbeiten Ein nützlicher Tipp für das Arbeiten mit easysys ist das Öffnen mehrerer Browsertabs. Dies kann Ihnen einige Mausklicks ersparen.

Mehr

Wirtschaftskreislauf. Inhaltsverzeichnis. Einfacher Wirtschaftskreislauf. aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Wirtschaftskreislauf. Inhaltsverzeichnis. Einfacher Wirtschaftskreislauf. aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie Wirtschaftskreislauf aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie Der Wirtschaftskreislauf ist ein vereinfachtes Modell einer Volkswirtschaft, in dem die wesentlichen Tauschvorgänge zwischen den Wirtschaftssubjekten

Mehr

Die Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor

Die Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor Die Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor Die Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor Deutschland ist ein demokratisches Land. Das heißt: Die Menschen in Deutschland können

Mehr

Anleitung Migration Dr. Tax 2.0 -> Dr. Tax Office 3.0. Office 3.0

Anleitung Migration Dr. Tax 2.0 -> Dr. Tax Office 3.0. Office 3.0 Anleitung Migration Dr. Tax 2.0 -> Dr. Tax Office 3.0 Office 3.0 Anleitung Migration Dr. Tax 2.0 -> Dr. Tax Office 3.0 INHALT 1 DAS SOLLTEN SIE VOR DER MIGRATION BEACHTEN... 3 2 STARTEN MIGRATION AUS DR.

Mehr

Wie Sie mit Mastern arbeiten

Wie Sie mit Mastern arbeiten Wie Sie mit Mastern arbeiten Was ist ein Master? Einer der großen Vorteile von EDV besteht darin, dass Ihnen der Rechner Arbeit abnimmt. Diesen Vorteil sollten sie nutzen, wo immer es geht. In PowerPoint

Mehr

Ihr Zeitwertkonto. Ihre Absicherung und Zukunftsvorsorge Wir arbeiten für Ihre Sicherheit

Ihr Zeitwertkonto. Ihre Absicherung und Zukunftsvorsorge Wir arbeiten für Ihre Sicherheit Ihr Zeitwertkonto Ihre Absicherung und Zukunftsvorsorge Wir arbeiten für Ihre Sicherheit Liebe Mitarbeiterin, lieber Mitarbeiter, die Entscheidung, aus dem aktiven Berufsleben auszu steigen, kann verschiedene

Mehr

Info zum Zusammenhang von Auflösung und Genauigkeit

Info zum Zusammenhang von Auflösung und Genauigkeit Da es oft Nachfragen und Verständnisprobleme mit den oben genannten Begriffen gibt, möchten wir hier versuchen etwas Licht ins Dunkel zu bringen. Nehmen wir mal an, Sie haben ein Stück Wasserrohr mit der

Mehr

Vermögensbildung: Sparen und Wertsteigerung bei Immobilien liegen vorn

Vermögensbildung: Sparen und Wertsteigerung bei Immobilien liegen vorn An die Redaktionen von Presse, Funk und Fernsehen 32 02. 09. 2002 Vermögensbildung: Sparen und Wertsteigerung bei Immobilien liegen vorn Das aktive Sparen ist nach wie vor die wichtigste Einflussgröße

Mehr

Mind Mapping am PC. für Präsentationen, Vorträge, Selbstmanagement. von Isolde Kommer, Helmut Reinke. 1. Auflage. Hanser München 1999

Mind Mapping am PC. für Präsentationen, Vorträge, Selbstmanagement. von Isolde Kommer, Helmut Reinke. 1. Auflage. Hanser München 1999 Mind Mapping am PC für Präsentationen, Vorträge, Selbstmanagement von Isolde Kommer, Helmut Reinke 1. Auflage Hanser München 1999 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 446 21222 0 schnell

Mehr

Kurzanleitung für Verkäufer

Kurzanleitung für Verkäufer Kurzanleitung für Verkäufer Registrieren auf www.easybasar.de Einloggen Am Basar anmelden Artikel erfassen Artikel abgeben Artikel abholen Registrieren bei www.easybasar.de Sie sollten sich bereits vor

Mehr

DAVID: und David vom Deutschlandlabor. Wir beantworten Fragen zu Deutschland und den Deutschen.

DAVID: und David vom Deutschlandlabor. Wir beantworten Fragen zu Deutschland und den Deutschen. Manuskript Die Deutschen sind bekannt dafür, dass sie ihre Autos lieben. Doch wie sehr lieben sie ihre Autos wirklich, und hat wirklich jeder in Deutschland ein eigenes Auto? David und Nina fragen nach.

Mehr

Leichte-Sprache-Bilder

Leichte-Sprache-Bilder Leichte-Sprache-Bilder Reinhild Kassing Information - So geht es 1. Bilder gucken 2. anmelden für Probe-Bilder 3. Bilder bestellen 4. Rechnung bezahlen 5. Bilder runterladen 6. neue Bilder vorschlagen

Mehr

Ager. Die Best- Durchstarten mit der neuen Zielgruppe 5o+ Das Wirtschaftsmagazin der Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg

Ager. Die Best- Durchstarten mit der neuen Zielgruppe 5o+ Das Wirtschaftsmagazin der Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg Nr. 4/April 2006. A 12041 Das Wirtschaftsmagazin der Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg. Postfach 1820. 53008 Bonn Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg

Mehr

Mit Sicherheit mehr Lebensqualität

Mit Sicherheit mehr Lebensqualität Mit Sicherheit mehr Lebensqualität Service mit Sicherheit Suchen Sie eine haushaltsnahe Dienstleistung, wie zum Beispiel einen mobilen Mittagstisch, einen Einkaufsdienst, einen Fahrdienst? Oder möchten

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. der

Allgemeine Geschäftsbedingungen. der Seite: Seite 1 von 5 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Seite: Seite 2 von 5 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 3 2. Abschluss eines Vertrages... 3 3. Art und Umfang der Leistungen... 3 3.1 Industrielle

Mehr

L10N-Manager 3. Netzwerktreffen der Hochschulübersetzer/i nnen Mannheim 10. Mai 2016

L10N-Manager 3. Netzwerktreffen der Hochschulübersetzer/i nnen Mannheim 10. Mai 2016 L10N-Manager 3. Netzwerktreffen der Hochschulübersetzer/i nnen Mannheim 10. Mai 2016 Referentin: Dr. Kelly Neudorfer Universität Hohenheim Was wir jetzt besprechen werden ist eine Frage, mit denen viele

Mehr

Anmelden und Vorträge einreichen auf der JBFOne-Website Inhalt

Anmelden und Vorträge einreichen auf der JBFOne-Website Inhalt Inhalt 1. Schritt: Anmelden 2 Anmelden mit Daten von 2014... 3 Neu anmelden... 3 Maske 1: Persönliche Angaben... 3 Maske 2: Angaben über Ihr Unternehmen... 3 Maske 3: Teilnahme und Rechnungsangaben...

Mehr

Obergericht des Kantons Zürich

Obergericht des Kantons Zürich Obergericht des Kantons Zürich NI Nr. 476 KREISSCHREIBEN DER VERWALTUNGSKOMMISSION DES OBERGERICHTES DES KANTONS ZUERICH an die Notariate über die Mehrwertsteuer vom 20. Dezember 1994 Am 1. Januar 1995

Mehr

Bedienungsanleitung: Onlineverifizierung von qualifiziert signierten PDF-Dateien

Bedienungsanleitung: Onlineverifizierung von qualifiziert signierten PDF-Dateien Sie haben von der VR DISKONTBANK GmbH ein signiertes PDF-Dokument (i.d.r. eine Zentralregulierungsliste mit dem Status einer offiziellen Rechnung) erhalten und möchten nun die Signatur verifizieren, um

Mehr

Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen

Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen Page 1 of 5 Investieren - noch im Jahr 2010 Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen 16. Oktober 2010 - Bis zum Jahresende hat jeder Zahnarzt noch Zeit. Bis dahin muss er sich entschieden haben, ob

Mehr

IT-SICHERHEIT IM UNTERNEHMEN Mehr Sicherheit für Ihre Entscheidung

IT-SICHERHEIT IM UNTERNEHMEN Mehr Sicherheit für Ihre Entscheidung IT-SICHERHEIT IM UNTERNEHMEN Mehr Sicherheit für Ihre Entscheidung IT-SICHERHEIT IM UNTERNEHMEN Mehr Sicherheit für ihre Entscheidung Entdecken Sie was IT Sicherheit im Unternehmen bedeutet IT Sicherheit

Mehr

Versetzungsregeln in Bayern

Versetzungsregeln in Bayern Grundschule Schüler der Jahrgangsstufen 1 und 2 rücken ohne besondere Entscheidung vor. Das Vorrücken in den Jahrgangsstufen 3 und 4 soll nur dann versagt werden, wenn der Schüler in seiner Entwicklung

Mehr

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden

Mehr

Statuten in leichter Sprache

Statuten in leichter Sprache Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch

Mehr

Fragen und Antworten zur Prüfmöglichkeit für ausländische Investitionen (Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung)

Fragen und Antworten zur Prüfmöglichkeit für ausländische Investitionen (Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung) Fragen und Antworten zur Prüfmöglichkeit für ausländische Investitionen (Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung) 1. Welche Investitionen können geprüft werden? Einer Prüfung

Mehr

2. Besteuerung der Renten, Pensionen und einmaligen Kapitalauszahlungen

2. Besteuerung der Renten, Pensionen und einmaligen Kapitalauszahlungen 136 III. Vermeidung von Doppelbesteuerung 2. Besteuerung der Renten, Pensionen und einmaligen Kapitalauszahlungen 2.1 Grundsätzliches Wo muss ich meine Rente bzw. Pensionen aus Grenzgängertätigkeit versteuern?

Mehr

Der zivile Zoll und das Grenzwachtkorps GWK

Der zivile Zoll und das Grenzwachtkorps GWK 02/ Zoll und Grenzwachtkorps Lehrerinformation 1/6 Arbeitsauftrag Referat: Was macht eigentlich der Die Sch lernen mit Hilfe eines Referats und eines Arbeitsblatt-Sets die vielfältige Arbeit des Schweizer

Mehr

Deutliche Mehrheit der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe

Deutliche Mehrheit der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe Allensbacher Kurzbericht 6. Oktober 2014 Deutliche Mehrheit der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe Zwei Drittel sind für die Erlaubnis aktiver Sterbehilfe, 60 Prozent für die Zulassung privater Sterbehilfe-Organsationen.

Mehr

Welche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung?

Welche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung? Welche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung? BAF ist die Abkürzung von Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung. Auf der Internetseite gibt es 4 Haupt-Bereiche:

Mehr

Primzahlen und RSA-Verschlüsselung

Primzahlen und RSA-Verschlüsselung Primzahlen und RSA-Verschlüsselung Michael Fütterer und Jonathan Zachhuber 1 Einiges zu Primzahlen Ein paar Definitionen: Wir bezeichnen mit Z die Menge der positiven und negativen ganzen Zahlen, also

Mehr

Kurzanleitung fu r Clubbeauftragte zur Pflege der Mitgliederdaten im Mitgliederbereich

Kurzanleitung fu r Clubbeauftragte zur Pflege der Mitgliederdaten im Mitgliederbereich Kurzanleitung fu r Clubbeauftragte zur Pflege der Mitgliederdaten im Mitgliederbereich Mitgliederbereich (Version 1.0) Bitte loggen Sie sich in den Mitgliederbereich mit den Ihnen bekannten Zugangsdaten

Mehr