A(lter) R(ente) G(rundsicherung) ARG. -Erweiterung 2012-

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1 der Albert -Ludwigs- Universität Freiburg 1 A(lter) R(ente) G(rundsicherung) ARG -Erweiterung Bernd Raffelhüschen Christoph Metzger Januar 2013 Studie im Auftrag des

2 2 Inhalt 1. Einleitung Bevölkerungsentwicklung Pflege Status Quo Szenario Kompressionsszenario Heimsogszenario Entwicklung des Bedarfs an stationären Pflegeheimplätzen Hilfe zur Pflege Status Quo Szenario Heimsogszenario Szenario: Heimsog und Altersarmut Auswirkung einer Stärkung ambulanter Pflege Zusammenfassung Grundsicherung im Alter Status Quo Szenario Altersarmutsszenario Schwerbehinderte Personen Entwicklung der Anzahl Schwerbehinderter Entwicklung der Anzahl Schwerbehinderter nach Altersgruppen Entwicklung der Anzahl Schwerbehinderter nach Grad der Behinderung Entwicklung der Anzahl Schwerbehinderter nach Geschlecht Entwicklung des Anteils Schwerbehinderter an der Bevölkerung Exkurs: Entwicklung der Anzahl behinderter Personen in betreuten Wohnformen und vollstationärer Pflege Fazit Literaturverzeichnis Anhang... 44

3 3 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Altenquotient im Jahr 2060 S.10 Abbildung 2: Prozentuale Veränderung Anzahl Pflegefälle zwischen den Jahren 2050 und 2060 Status Quo Szenario S.13 Abbildung 3: Prozentuale Veränderung Anzahl Pflegefälle zwischen den Jahren 2050 und 2060 Kompressionsszenario - S.14 Abbildung 4: Pflegefälle im Freistaat Sachsen S.15 Abbildung 5: Anteile der Pflegearten im Freistaat Sachsen - Heimsogszenario S.16 Abbildung 6: Prozentuale Veränderung des Bedarfs an stationären Pflegeheimplätzen zwischen den Jahren 2050 und 2060 Status Quo Szenario - S.17 Abbildung 7: Anteil der Personen mit einer Schwerbehinderung nach Altersgruppen und Geschlecht im Jahr 2011 S.28 Abbildung 8: Anteil der Personen mit einer Schwerbehinderung im Freistaat Sachsen nach Altersgruppen S.29 Abbildung 9: Prozentuale Veränderung der Anzahl schwerbehinderter Personen bis zum Jahr 2030 gegenüber dem Jahr 2011 S.31 Abbildung 10: Prozentuale Veränderung der Anzahl schwerbehinderter Personen zwischen den Jahren 2030 und 2050 S.32 Abbildung 11: Schwerbehinderte Personen im Freistaat Sachsen nach Altersgruppen S.33 Abbildung 12: Schwerbehinderte Personen im Freistaat Sachsen nach Grad der Behinderung S.34 Abbildung 13: Schwerbehinderte Personen im Jahr 2011 je 1000 Einwohner S.36 Abbildung 14: Schwerbehinderte Personen im Jahr 2030 je 1000 Einwohner S.37 Abbildung 15: Schwerbehinderte Personen im Jahr 2050 je 1000 Einwohner S.38 Abbildung 16: Prognose der behinderten Personen in ambulant oder stationär betreuten Wohnformen S.39

4 4 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Gesamtbevölkerung S.8 Tabelle 2: Bevölkerung im Alter von mind. 65 Jahren S.9 Tabelle 3: Altenquotient S.9 Tabelle 4: Anteil der mindestens 80-Jährigen an der Bevölkerung S.11 Tabelle 5: Bevölkerung im Alter von mindestens 80 Jahren S.11 Tabelle 6: Empfänger von Hilfe zur Pflege - Status Quo Szenario S.20 Tabelle 7: Empfänger von Hilfe zur Pflege - Heimsogszenario S.21 Tabelle 8: Empfänger von Hilfe zur Pflege Szenario: Heimsog und Altersarmut S.22 Tabelle 9: Empfänger von Hilfe zur Pflege Szenario: Stärkung ambulante Pflege S.23 Tabelle 10: Empfänger von Grundsicherung im Alter Status Quo Szenario S.26 Tabelle 11: Empfänger von Grundsicherung im Alter Altersarmutsszenario S.27 Tabelle 12: Anzahl Schwerbehinderte nach Kreisen S.30 Tabelle 12: Anzahl Schwerbehinderte nach Geschlecht S.35 Tabelle A.1: Pflegefälle in den Jahren 2050 und 2060 Status Quo Szenario S.45 Tabelle A.2: Pflegefälle in den Jahren 2050 und 2060 Heimsogszenario S.46 Tabelle A.3: Pflegefälle in den Jahren 2050 und 2060 Kompressionsszenario S.47 Tabelle A.4: Bedarf an stationären Pflegeheimplätzen S.48 Tabelle A.5: Anzahl der Empfänger von Hilfe zur Pflege Status Quo Szenario S.49 Tabelle A.6: Anzahl der Empfänger von Hilfe zur Pflege Heimsogszenario S.50 Tabelle A.7: Anzahl der Empfänger von Hilfe zur Pflege Szenario: Heimsog und Altersarmut S.51 Tabelle A.8: Anzahl der Empfänger von Hilfe zur Pflege Szenario: Stärkung ambulante Pflege S.52 Tabelle A.9: Anzahl der Empfänger von Grundsicherung im Alter nach Geschlecht Status Quo Szenario S.53 Tabelle A.10: Anzahl der Empfänger von Grundsicherung im Alter nach Geschlecht Altersarmutsszenario S.55 Tabelle A.11: Anzahl Schwerbehinderte nach Grad der Behinderung S.57 Tabelle A.12: Schwerbehinderte im Jahr 2011 nach Alter und Geschlecht S.58 Tabelle A.13: Schwerbehinderte im Jahr 2030 nach Alter und Geschlecht S.59 Tabelle A.14: Schwerbehinderte im Jahr 2050 nach Alter und Geschlecht S.60

5 Tabelle A.15: Schwerbehinderte Personen je 1000 Einwohner S.61 5

6 6 Abkürzungsverzeichnis bav GRV HzP SPV ZöD Betriebliche Altersversorgung Gesetzliche Rentenversicherung Hilfe zur Pflege Soziale Pflegeversicherung Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst

7 7 1. Einleitung Im Rahmen der Studie Alter Rente Grundsicherung (ARG) wurde im Jahr 2011 ein Blick in die Zukunft Sachsens geworfen. Das Augenmerk galt vorrangig den Entwicklungen der Sozialhilfeleistungen Grundsicherung im Alter und Hilfe zur Pflege sowie der Entwicklung der Anzahl pflegebedürftiger Personen. Die Ergebnisse der Studie lassen einen deutlichen Anstieg der Anzahl pflegebedürftiger Personen sowie der Empfänger von Leistungen der Hilfe zur Pflege und Grundsicherung im Alter bis zum Jahr 2050 erwarten, der die Kommunen vor große Herausforderungen stellen wird. Durch die regionale Analyse konnten jedoch auch deutliche Unterschiede zwischen der Entwicklung der einzelnen Landkreise und der kreisfreien Städte skizziert werden. Während in einigen Landkreisen der Alterungsprozess der Bevölkerung zum Großteil bereits bis zum Jahr 2030 abgeschlossen sein wird, kommt dieser in den kreisfreien Städten Dresden und Leipzig erst über das Jahr 2030 hinaus voll zum Tragen. Die vorliegende Studie schließt an diesen Befund an und geht der Frage nach, wie sich der demographische Alterungsprozess über das Jahr 2050 hinaus bis zum Jahr 2060 entwickelt. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund einer steigenden Anzahl an stationär gepflegten Pflegebedürftigen von Interesse, da entsprechende stationäre Versorgungseinrichtungen gegebenenfalls bereits heute bedeutende Investitionen voraussetzen. In der vorliegenden Ergänzungsstudie wird in einem ersten Schritt eine Bevölkerungsprojektion auf Landkreisebene bis zum Jahr 2060 durchgeführt, deren Ergebnisse in Kapitel 2 dargestellt werden. Anschließend wird anhand verschiedener Projektionen die mögliche Entwicklung der Anzahl an Pflegebedürftigen abgeschätzt (Kapitel 3). In Kapitel 4 werden die Entwicklungen der Hilfe zur Pflege bis zum Jahr 2060 untersucht. Die Ergebnisse bezüglich der Grundsicherung im Alter schließen sich in Kapitel 5 an. Zusätzlich zu diesen bereits bekannten Aspekten wird in Kapitel 6 eine Projektion der Anzahl schwerbehinderter Personen auf Kreisebene bis zum Jahr 2050 durchgeführt.

8 8 2. Bevölkerungsentwicklung Die Fortschreibung der Bevölkerung der einzelnen Landkreise bis zum Jahr 2060 erfolgt analog zur Studie Alter Rente Grundsicherung (ARG). Diese orientiert sich in ihren Annahmen an der Variante V1-W1 ( mittlere Bevölkerung, Untergrenze) der 12. Koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamtes. Für eine detaillierte Übersicht über die getroffenen Annahmen sei deshalb auf die Studie Alter Rente Grundsicherung (ARG) 1 oder auf die entsprechende Veröffentlichung des Statistischen Bundesamtes 2 verwiesen. Tabelle 1: Gesamtbevölkerung Veränderung Bautzen % Chemnitz % Dresden % Erzgebirgskreis % Görlitz % Leipzig % Leipzig Stadt % Meißen % Mittelsachsen % Nordsachsen % Sächsische Schweiz-Osterzgebirge % Vogtlandkreis % Zwickau % Sachsen % Quelle: Statistisches Landesamt, eigene Berechnungen. Die projizierte Abnahme der Gesamtbevölkerung bis zum Jahr 2050 setzt sich in allen Landkreisen bis zum Jahr 2060 weiter fort (vgl. Tabelle 1). Mit Ausnahme der kreisfreien Städte geht die Bevölkerung in dieser Dekade um rund 10 Prozent zurück. Lediglich Dresden, Leipzig und Chemnitz verzeichnen einen geringeren Bevölkerungsrückgang. Für die in den nachfolgenden Kapiteln betrachteten Themen ist jedoch nicht nur die Bevölkerungsentwicklung, sondern die Entwicklung des Anteils älterer Bevölkerungsgruppen von besonderer Bedeutung. 1 Vgl. Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz (2011), S Vgl. Statistisches Bundesamt (2009).

9 9 Tabelle 2: Bevölkerung im Alter von mind. 65 Jahren Veränderung Bautzen % Chemnitz % Dresden % Erzgebirgskreis % Görlitz % Leipzig % Leipzig Stadt % Meißen % Mittelsachsen % Nordsachsen % Sächsische Schweiz-Osterzgebirge % Vogtlandkreis % Zwickau % Sachsen % Quelle: Statistisches Landesamt, eigene Berechnungen. So zeigt sich bei der Betrachtung der Entwicklung der Bevölkerung im Alter von mindestens 65 Jahren für den Zeitraum 2050 bis 2060, dass einzig in den kreisfreien Städte Dresden und Leipzig trotz des Rückgangs der Gesamtbevölkerung die Anzahl der mindestens 65-jährigen Personen weiter ansteigt (vgl. Tabelle 2). Demgegenüber nimmt in allen Landkreisen die Zahl der mindestens 65-Jährigen im zweistelligen Prozentbereich ab. Lediglich in Chemnitz fällt der Rückgang mit 8 Prozent etwas geringer aus. Diese Entwicklung hat daher auch direkte Auswirkungen auf den Altenquotienten. 3 Tabelle 3: Altenquotient Bautzen 41,3 53,9 76,3 88,6 80,8 Chemnitz 38,9 51,2 71,4 69,9 68,2 Dresden 35,5 38,8 43,7 54,4 61,8 Erzgebirgskreis 41,3 60,0 80,4 87,7 78,4 Görlitz 45,5 59,3 82,8 90,1 78,0 Leipzig 38,9 51,2 71,4 87,0 81,0 Leipzig Stadt 35,8 38,8 45,3 59,6 67,6 Meißen 42,2 52,7 71,9 84,7 78,3 Mittelsachsen 42,6 55,8 75,1 85,0 76,7 Nordsachsen 37,8 50,7 74,3 89,0 81,4 Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 42,2 52,5 67,5 79,3 77,0 Vogtlandkreis 44,9 60,3 82,1 90,4 79,3 Zwickau 44,1 58,4 77,6 85,1 76,6 Sachsen 40,7 50,8 65,0 74,8 72,9 Quelle: Statistisches Landesamt,eigene Berechnungen. 3 Der Altenquotient beschreibt das Verhältnis der mindestens 65-Jährigen zu 100 Personen aus der Bevölkerungsgruppe der 20 bis 64-Jährigen. Ein Altenquotient von 100 bedeutet, dass es genauso viele Personen mit mindestens 65 Jahren gibt, wie Personen zwischen 20 und 64 Jahren. In Bezug auf die Rentenversicherung oder Pflegeversicherung kann der Altenquotient auch als das ungefähre Verhältnis von Beitragszahlern zu Transferempfängern interpretiert werden.

10 10 Tabelle 3 zeigt, dass der Altenquotient in der Dekade zwischen den Jahren 2050 und 2060 in fast allen Landkreisen abnimmt. Lediglich in den kreisfreien Städte Dresden und Leipzig steigt der Altenquotient ein zu erwartender Befund angesichts des Aufwuchses der mindestens 65-jährigen Bevölkerung. Mit einem Altenquotienten in Höhe von unter 70 weisen beide Städte im Vergleich zu den anderen Landkreisen aber immer noch die niedrigsten Werte auf. Lediglich Chemnitz weist mit einem Altenquotient von 68,2 im Jahr 2060 einen ähnlich niedrigen Wert auf (vgl. Abbildung 1). Abbildung 1: Altenquotient im Jahr 2060 Quelle: Eigene Berechnungen Mit Ausnahme der kreisfreien Städte Dresden und Leipzig scheint im Jahr 2050 der Höhepunkt des gesellschaftlichen Alterungsprozesses erreicht zu sein. Diese regionalen Unterschiede zeigen sich auch bei der Betrachtung des Anteils der mindestens 80-Jährigen in diesem Zeitraum (vgl. Tabelle 4). Im Landkreis Görlitz und im Vogtlandkreis, die bereits bis zum Jahr 2030 einen deutlichen Alterungsprozess erlebt haben, sinkt der Anteil der mindestens 80-Jährigen ab dem Jahr 2050 am deutlichsten. Aber auch in den anderen Landkreisen ist zwischen den Jahren 2050 und 2060 eine Abnahme des Anteils dieser Bevölkerungsgruppe zu verzeichnen. Lediglich in den kreisfreien Städten steigt der Anteil der mindestens 80-Jährigen auf 12 bis 13 Prozent. Verglichen mit den anderen Kreisen verfügen die kreisfreien Städte jedoch immer noch über eine relativ junge Bevölkerungsstruktur.

11 11 Tabelle 4: Anteil der mindestens 80-Jährigen an der Bevölkerung Bautzen 6% 10% 11% 19% 18% Chemnitz 7% 10% 12% 15% 14% Dresden 5% 8% 9% 11% 12% Erzgebirgskreis 7% 10% 12% 19% 18% Görlitz 7% 11% 12% 20% 18% Leipzig 6% 9% 11% 19% 18% Leipzig Stadt 5% 8% 9% 12% 13% Meißen 6% 10% 11% 18% 17% Mittelsachsen 7% 10% 11% 19% 17% Nordsachsen 5% 10% 11% 19% 18% Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 6% 10% 11% 17% 16% Vogtlandkreis 7% 11% 12% 20% 18% Zwickau 7% 11% 12% 19% 17% Sachsen 6% 10% 11% 16% 15% Quelle: Statistisches Landesamt, eigene Berechnungen. Damit scheint - mit Ausnahme von Dresden und Leipzig- im Jahr 2050 der Höhepunkt des gesellschaftlichen Alterungsprozesses erreicht zu sein. Dabei ist von zentraler Bedeutung, dass der Alterungsprozess zeitlich nicht synchron verläuft - einige Landkreise altern schneller und früher, andere später. In Dresden und Leipzig, zwei im Vergleich jungen Städten setzt der Alterungsprozess deutlich später ein. Tabelle 5: Bevölkerung im Alter von mindestens 80 Jahren Bautzen Chemnitz Dresden Erzgebirgskreis Görlitz Leipzig Leipzig Stadt Meißen Mittelsachsen Nordsachsen Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Vogtlandkreis Zwickau Sachsen Quelle: Statistisches Landesamt, eigene Berechnungen.

12 Für die im nachfolgenden Kapitel betrachtete Entwicklung der Anzahl der Pflegebedürftigen ist jedoch nicht die Bevölkerungsstruktur ausschlaggebend, sondern die absolute Anzahl der Personen im Alter von mindestens 80 Jahren. Auch hier zeigt sich das bereits bekannte Bild. In Dresden und Leipzig ist über das Jahr 2050 hinaus eine Zunahme der absoluten Anzahl der mindestens 80-Jährigen zu verzeichnen. Dieser Anstieg fällt mit unter 5 Prozent jedoch relativ gering aus. Demgegenüber ist insbesondere in den bereits relativ alten Landkreisen, Görlitz und dem Vogtlandkreis, eine sehr deutliche Abnahme der Anzahl der mindestens 80-Jährigen Personen zu beobachten. Sie sinkt im Landkreis Görlitz und dem Vogtlandkreis um über 20 Prozent von auf Personen bzw. von auf Personen (vgl. Tabelle 5). Aber auch in den anderen Landkreisen nimmt diese Anzahl um deutlich über 10 Prozent ab. 12

13 13 3. Pflege 3.1. Status Quo Szenario Im folgenden Abschnitt werden die Auswirkungen der in Abschnitt 2 dargestellten Bevölkerungsentwicklung auf die Anzahl pflegebedürftiger Personen untersucht. Bei diesen Berechnungen wird im Status Quo Szenario von konstanten Pflegeprävalenzen im Zeitablauf ausgegangen. 4 Insbesondere die Entwicklung der mindestens 80-Jährigen hat einen großen Einfluss auf die Anzahl an Pflegefällen, da in dieser Altersgruppe die Pflegeprävalenzen besonderes hoch sind. Entsprechend verzeichnen diejenigen Kreise den größten Rückgang der absoluten Anzahl an Pflegefällen, in denen auch ein deutlicher Rückgang der Anzahl mindestens 80-Jähriger zu erwarten ist (vgl. Tabelle 5). Abbildung 2: Prozentuale Veränderung Anzahl Pflegefälle zwischen den Jahren 2050 und 2060 Status Quo Szenario - Quelle: Eigene Berechnungen Hierzu zählen neben dem Erzgebirgskreis der Vogtlandkreis sowie die Landkreise Görlitz und Zwickau. Dort verringert sich die absolute Zahl pflegebedürftiger Personen zwischen den Jahren 2050 und 2060 um mindestens 12 Prozent. Aber auch in fast allen anderen Landkreisen ist das Maximum an Pflegebedürftigen bereits im Jahr 2050 erreicht. Von den starken Baby-Boomer -Jahrgängen, wel- 4 Für eine ausführliche Diskussion der einzelnen Szenarien im Rahmen der Berechnungen zu pflegebedürftigen Personen siehe Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz (2011), S.13.

14 14 che den deutlichen Anstieg an Pflegefällen bis zum Jahr 2050 wesentlich beeinflussen, leben nach 2050 nur noch sehr wenige Personen. Die Ausnahme bilden wiederum die kreisfreien Städte Leipzig und Dresden. Aufgrund ihrer verzögerten Bevölkerungsalterung ist dort auch über das Jahr 2050 hinaus mit einem Anstieg der Anzahl pflegebedürftiger Menschen um 7 bis 8 Prozent zu rechnen. Die absolute Anzahl an pflegebedürftigen Menschen im Freistaat Sachsen hingegen sinkt von Personen im Jahr 2050 auf Personen im Jahr 2060, was einem Rückgang von rund 6 Prozent entspricht. Bei den Anteilen der einzelnen Pflegearten an allen Pflegefällen ergibt sich zwischen den Jahren 2050 und 2060 nahezu keine Änderung. So wird mit einem Anteil von 38,5 Prozent der Großteil ambulant professionell gepflegt werden, gefolgt von informeller Pflege (32 Prozent) und stationärer Pflege (29,5 Prozent) Kompressionsszenario Im Rahmen einer Sensitivitätsanalyse werden im folgenden Abschnitt die Auswirkungen im Zeitablauf sinkender Pflegewahrscheinlichkeiten betrachtet. Die sogenannte Kompressionsthese geht davon aus, dass in Folge eines Zugewinns an Lebenserwartung sich die Pflegewahrscheinlichkeiten in ein höheres Alter verschieben und somit eine geringere Zunahme der Anzahl an Pflegefällen resultiert. Abbildung 3: Prozentuale Veränderung Anzahl Pflegefälle zwischen den Jahren 2050 und 2060 Kompressionsszenario - Quelle: Eigene Berechnungen

15 Pflegefälle 15 Entsprechend dieser Annahme nimmt die Anzahl der Pflegefälle in den einzelnen Landkreisen stärker ab. Die Anzahl an pflegebedürftigen Personen reduziert sich in fast allen Landkreisen zwischen 2050 und 2060 um mindestens 10 Prozent, eine Ausnahme bildet nur der Landkreis Sächsische Schweiz- Osterzgebirge. In den Landkreisen Bautzen, Görlitz, Zwickau sowie dem Erzgebirgskreis und dem Vogtlandkreis ist die Abnahme mit über 15 Prozent noch deutlicher. Lediglich die Städte Leipzig und Dresden sehen sich im Szenario Kompressionsthese mit einem Anstieg der Anzahl der Pflegefälle konfrontiert - dieser fällt jedoch mit 3 Prozent in Leipzig bzw. 5 Prozent in Dresden relativ gering aus. Im Durchschnitt geht die Zahl der Pflegefälle im Freistaat Sachsen bis zum Jahr 2060 um 10 Prozent gegenüber dem Jahr 2050 d.h. auf Personen zurück. Damit ist die Zahl der Pflegefälle im Kompressionsszenario im Jahr 2060 ungefähr auf das Niveau des Jahres 2030 gefallen (vgl. Abbildung 4). Abbildung 4: Pflegefälle im Freistaat Sachsen Status Quo Sinkende Pflegequoten Jahr Quelle: Statistisches Landesamt, eigene Berechnungen.

16 Heimsogszenario Dem hier betrachten Heimsogszenario liegt die Annahme zugrunde, dass auch in Zukunft konstante Pflegeprävalenzen zu beobachten sind. Die Gesamtanzahl an pflegebedürftigen Personen entspricht somit derjenigen des Status Quo Szenario. Im Gegensatz zu diesem Szenario wird jedoch davon ausgegangen, dass nicht mehr genügend informelle Pflegepersonen existieren, um den heutigen Anteil an informeller Pflege bzw. Pflegegeldempfängern aufrechtzuerhalten. 5 Falls es nicht gelingt, die familiären Pflegearrangements durch andere informelle Pflegearrangements zu ersetzen, führt dies zu einem steigenden Anteil an Pflegebedürftigen, welche entweder ambulant oder stationär durch professionelle Dienste gepflegt werden müssen. 100% 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% Abbildung 5: Anteile der Pflegearten im Freistaat Sachsen - Heimsogszenario 23% 22% 42% 43% Pflegegeld Stationär Ambulant 35% 35% Quelle: Eigene Berechnungen Wie in Abbildung 5 entnommen werden kann, steigt der Anteil der stationär gepflegten Personen bis zum Jahr 2060 um einen Prozentpunkt auf 43 Prozent. Gleichzeitig sinkt der Anteil der informell gepflegten Personen um einen Prozentpunkt auf 22 Prozent. Der Heimsogeffekt fällt somit zwischen den Jahren 2050 und 2060 äußerst gering aus. 6 Wie die Vorstudie jedoch gezeigt hat, ist die größte Dynamik des Heimsogeffektes bis zum Jahr 2050 zu beobachten, wenn die geburtenstarken Baby- Boomer -Jahrgänge in ein fortgeschrittenes Alter kommen und ihrerseits nicht genügend Kinder bzw. Schwiegerkinder haben, von welchen sie informell gepflegt werden können. 5 Für eine ausführliche Diskussion der Ursachen, die zu dieser Entwicklung beitragen siehe Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz (2011) Abschnitt Für die genaue Anzahl an Pflegefällen in den einzelnen Kreisen und deren Aufteilung auf die verschiedenen Pflegeformen siehe Tabelle A.2 im Anhang.

17 Entwicklung des Bedarfs an stationären Pflegeheimplätzen Aufbauend auf den verschiedenen vorangegangenen Szenarien soll nun untersucht werden, wie sich der Bedarf an stationären Pflegeheimplätzen zwischen den Jahren 2050 und 2060 entwickelt. Für eine Sensitivitätsanalyse wird im Folgenden neben dem Status Quo-Szenario auch das Heimsogszenario als voraussichtliche Obergrenze der benötigten stationären Pflegeheimplätze in die Betrachtung miteinbezogen. Der Mehrbedarf an Pflegeheimplätzen zwischen den Jahren 2050 und 2060 korrespondiert im Wesentlichen mit der Entwicklung der Gesamtanzahl an Pflegebedürftigen. In diesem Jahrzehnt verzeichnen im Status Quo Szenario alle Landkreise einen rückläufigen Bedarf an Pflegeheimplätzen. Der größte Rückgang mit über 10 Prozent ist für den Erzgebirgskreis, den Vogtlandkreis und den Landkreis Görlitz zu konstatieren. Gegenläufig ist die Entwicklung in Dresden und Leipzig, die in diesem Jahrzehnt einen Mehrbedarf an stationären Pflegeheimplätzen von knapp 10 Prozent verzeichnen. Die Sonderentwicklung dieser beiden Städte ist in ihrer von den Landkreisen divergierenden Bevölkerungsentwicklung begründet und schlägt sich daher auch im Bedarf an stationären Pflegeheimplätzen nieder. Im Durchschnitt verringert sich der Bedarf an Pflegeheimplätzen im Freistaat Sachsen um 4,4 Prozent in diesem Zeitraum eine Befund, der aber immer einer regionalen Betrachtung bedarf, da die regionalen Unterschiede bedeutend sind. Abbildung 6: Prozentuale Veränderung des Bedarfs an stationären Pflegeheimplätzen zwischen den Jahren 2050 und 2060 Status Quo Szenario - Quelle: Eigene Berechnungen

18 Auch bei Betrachtung des Heimsogszenarios ist eine Abnahme des Bedarfs an Pflegeheimplätzen im Freistaat Sachsen zu verzeichnen. Jedoch fällt dieser Rückgang mit 3,6 Prozent zwischen den Jahren 2050 und 2060 im Vergleich zu den anderen Szenarien etwas geringer aus. Die regionalen Unterschiede mit einer deutlichen Zunahme des Bedarfs in Dresden und Leipzig und einem Rückgang des Bedarfs in allen Landkreisen und in Chemnitz bleibt auch im Heimsogszenario bestehen (vgl. Tabelle A.4 im Anhang). 18

19 19 4. Hilfe zur Pflege Im folgenden Kapitel werden die Auswirkungen der in Kapitel 3 beschriebenen Entwicklung der Anzahl der Pflegefälle auf die Sozialhilfeleistung Hilfe zur Pflege untersucht. Da die Leistungen der Hilfe zur Pflege im Wesentlichen als Residuum aus den Pflegekosten abzüglich des anzurechnenden Alterseinkommens resultieren, hängt sowohl die zukünftige Empfängerzahl wie auch die zukünftigen durchschnittlichen Leistungen von der Entwicklung der Pflegekosten und der Alterseinkommen ab. Allerdings existieren kaum verlässliche Datenquellen über die zukünftigen Alterseinkommen der heutigen Erwerbstätigen und deren Verteilung. 7 Dies stellt insbesondere bei einer sehr langfristigen Projektion ein Problem dar, da die im Jahr 2060 pflegebedürftigen Personen noch den Großteil ihres Erwerbslebens vor sich haben, in dessen Verlauf erst noch die Ansprüche an ein zukünftiges Alterseinkommen erworben werden. Da die Leistungen der Hilfe zur Pflege bedürftigkeitsgeprüft sind, muss darüber hinaus auch das Alterseinkommen des Partners bzw. Ehegatten berücksichtigt werden. Über die Entwicklung der Pflegekosten kann letztlich ebenso keine sichere Aussage getroffen werden. Um die zukünftige Entwicklung der Empfänger von Hilfe zur Pflege zumindest grob abzuschätzen, werden mehrere Szenarien berechnet. In einem ersten Schritt wird im Status Quo Szenario von einem konstanten altersspezifischen Anteil an Hilfe zur Pflege - Empfängern an allen Pflegefällen ausgegangen. Im Anschluss werden im Heimsogszenario die Auswirkungen des Heimsogeffekts auf die Anzahl der Hilfe zur Pflege-Empfänger untersucht, da eine stationäre Versorgung Pflegebedürftiger mit höheren privat zu tragenden Pflegekosten einhergeht. Aufbauend auf dem Heimsogszenario wird zusätzlich untersucht, wie sich eine Veränderung zukünftiger Alterseinkommen auf die Empfängerzahlen auswirkt. Die Entwicklung zukünftiger Alterseinkommen beruht auf der Studie Alterssicherung in Deutschland (Kortmann und Halbherr (2008)). Für die im Detail getroffenen Annahmen sei an dieser Stelle auf die Studie Alter Rente Grundsicherung (ARG) (Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz (2011)) verwiesen. Abschließend werden aufbauend auf dem Szenario Heimsog und Altersarmut zusätzlich die Auswirkungen einer Stärkung der ambulanten Pflege untersucht. Diese beinhaltet eine ausschließlich ambulante, professionelle Versorgung der stationär gepflegten Pflegebedürftigen in der Pflegestufe I. Aufgrund der oben genannten Schwierigkeiten bei der Abschätzung zukünftiger Alterseinkommen wird im Rahmen dieser Studie auf die Ausweisung der Kosten der Hilfe zur Pflege und der Grundsicherung im Alter verzichtet. 7 Die Problematik einer Abschätzung zukünftiger Alterseinkommen findet sich analog auch bei der Projektion der Empfänger von Grundsicherung im Alter in Kapitel 5.

20 Status Quo Szenario Bei einer Annahme von konstanten Pflegeprävalenzen und eines konstanten Anteils der Empfänger von Hilfe zur Pflege an allen Pflegefällen ist im Freistaat Sachsen zwischen den Jahren 2050 und 2060 eine Abnahme der Anzahl an Empfängern von Hilfe zur Pflege um rund 8 Prozent auf Personen zu verzeichnen. Die Entwicklung im Status Quo Szenario ist entsprechend ausschließlich auf die Veränderungen in der Bevölkerungsstruktur zurückzuführen. Aufgrund des Rückgangs der Anzahl an pflegebedürftigen Personen ist auch die Anzahl der Empfänger von Hilfe zur Pflege rückläufig. Tabelle 6: Empfänger von Hilfe zur Pflege Status Quo Szenario Veränderung Bautzen % Chemnitz % Dresden % Erzgebirgskreis % Görlitz % Leipzig % Leipzig Stadt % Meißen % Mittelsachsen % Nordsachsen % Sächsische Schweiz-Osterzgebirge % Vogtlandkreis % Zwickau % Sachsen % Quelle: Statistisches Landesamt, eigene Berechnungen. Analog zur Entwicklung der Pflegefälle ist wiederum eine deutliche regionale Zweiteilung zu erkennen. Die Städte Dresden und Leipzig haben aufgrund des Zuwachses der Anzahl an Pflegefällen auch eine leichte Zunahme der Anzahl an Empfängern von Hilfe zur Pflege zu erwarten. Demgegenüber ist in allen Landkreisen mit über 10 Prozent ein deutlicher Rückgang der Empfängerzahlen zu beobachten. Dieser Rückgang fällt in den meisten Landkreisen größer aus als der entsprechende Rückgang an Pflegebedürftigen. Erklären lässt sich dies durch einen sehr hohen Anteil an Hilfe zur Pflege- Empfängern bei den Pflegebedürftigen im Alter zwischen 55 und 65 Jahren in Kombination mit geringeren Kohortengrößen in dieser Altersgruppe im Jahr Für eine ausführlichere Diskussion dieser Ursachen vgl. Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz (2011) Abschnitt 5.2.

21 Heimsogszenario Bei Berücksichtigung des Heimsogeffektes ergeben sich insgesamt höhere Empfängerzahlen der Hilfe zur Pflege. Dies liegt daran, dass nun ein größerer Anteil an Personen professionell gepflegt wird, was insbesondere im stationären Bereich zu deutlich höheren Pflegekosten führt und die Hilfe zur Pflege somit für einen größeren Anteil der Pflegebedürftigen zur Deckung der Pflegekosten notwendig wird. Tabelle 7: Empfänger von Hilfe zur Pflege Heimsogszenario Veränderung Bautzen % Chemnitz % Dresden % Erzgebirgskreis % Görlitz % Leipzig % Leipzig Stadt % Meißen % Mittelsachsen % Nordsachsen % Sächsische Schweiz-Osterzgebirge % Vogtlandkreis % Zwickau % Sachsen % Quelle: Statistisches Landesamt, eigene Berechnungen. Auch in diesem Szenario ist die Anzahl der Hilfe zur Pflege-Empfänger im Freistaat Sachsen aufgrund der Bevölkerungsentwicklung und des damit verbundenen Rückgangs an Pflegebedürftigen rückläufig. Die Anzahl der Empfänger von Hilfe zur Pflege verringert sich um 7 Prozent ausgehend von Personen im Jahr 2050 auf Personen im Jahr Die Abnahme der Empfängerzahl in diesem Szenario entspricht somit in etwa derjenigen des Status Quo Szenarios. Nur Dresden und Leipzig verzeichnen wiederum eine Zunahme der Empfängerzahlen, während in den Landkreisen eine Abnahme zu beobachten ist. Allerdings fällt dort die Abnahme der Anzahl an Hilfe zur Pflege- Empfängern im hier betrachteten Heimsogszenario etwas geringer aus.

22 Szenario: Heimsog und Altersarmut In diesem Szenario wurde neben dem Heimsogeffekt zusätzlich eine Veränderung der zukünftigen Alterseinkommen berücksichtigt. Allerdings existieren keine verlässlichen Daten über die Verteilung und Höhe zukünftiger Alterseinkommen, insbesondere für diesen langen Prognosezeitraum. Daher wird für das Jahr 2060 dieselbe Verteilung und Höhe der realen Alterseinkommen wie für das Jahr 2050 angenommen. 9 Tabelle 8: Empfänger von Hilfe zur Pflege Szenario: Heimsog und Altersarmut Veränderung Bautzen % Chemnitz % Dresden % Erzgebirgskreis % Görlitz % Leipzig % Leipzig Stadt % Meißen % Mittelsachsen % Nordsachsen % Sächsische Schweiz-Osterzgebirge % Vogtlandkreis % Zwickau % Sachsen % Quelle: Statistisches Landesamt, eigene Berechnungen. Auch in diesem Szenario ergibt sich im Freistaat Sachsen ein durchschnittlicher Rückgang der Empfängerzahlen um 7 Prozent. Allerdings liegt die Anzahl der Empfänger von Leistungen der Hilfe zur Pflege mit Personen im Jahr 2050 und Personen im Jahr 2060 mehr als 10 Prozent höher als im Heimsogszenario. Die bereits bekannte Zweiteilung zwischen Großstadt und ländlichem Raum ist auch in diesem Szenario zu beobachten. Auf der einen Seite nimmt die Anzahl der Empfänger von Hilfe zur Pflege in den Städten Dresden und Leipzig über das Jahr 2050 hinaus weiter zu. Auf der anderen Seite verzeichnen die Landkreise im selben Zeitraum einen Rückgang der Empfängerzahlen um mindestens 8 Prozent. Die genaue Entwicklung der Empfängerzahlen wird jedoch wesentlich von der zukünftigen Entwicklung der Alterseinkommen, der Pflegekosten sowie der Leistungen aus der Sozialen Pflegeversicherung bestimmt und kann somit auch deutlich größer oder auch geringer ausfallen. 9 Vgl. hierzu Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz (2011) Abschnitt 5.4.

23 Auswirkung einer Stärkung ambulanter Pflege Aufbauend auf dem vorangegangen Szenario wird in diesem Abschnitt untersucht, wie sich die Anzahl der Empfänger von Hilfe zur Pflege entwickelt, wenn es gelingt, alle stationär gepflegten Pflegebedürftigen der Pflegestufe I ambulant zu versorgen. Da die Pflegekosten, die in der Pflegestufe I privat getragen werden müssen, bei einer stationären Versorgung deutlich höher sind, resultiert hieraus eine geringere Anzahl an Empfängern von Hilfe zur Pflege. Eine entsprechende Zielsetzung verfolgt auch das am in Kraft getretene Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG). Darüber hinaus kann dieses auch durch die Erhöhung der Leistungen für demenzkranke Pflegebedürftige zu Entlastungen bei der Hilfe zur Pflege führen. Tabelle 9: Empfänger von Hilfe zur Pflege Szenario: Stärkung ambulante Pflege Veränderung Bautzen % Chemnitz % Dresden % Erzgebirgskreis % Görlitz % Leipzig % Leipzig Stadt % Meißen % Mittelsachsen % Nordsachsen % Sächsische Schweiz-Osterzgebirge % Vogtlandkreis % Zwickau % Sachsen % Quelle: Statistisches Landesamt, eigene Berechnungen. Die Entwicklung der Empfängerzahl zwischen den Jahren 2050 und 2060 entspricht insgesamt den vorangegangenen Szenarien. So verringert sich die Anzahl der Hilfe zur Pflege-Empfänger im Freistaat Sachsen um rund 7 Prozent von Personen im Jahr 2050 auf Personen im Jahr Die regionale Entwicklung der Empfängerzahlen ist weitestgehend identisch zu den vorangegangenen Szenarien Zusammenfassung Aus der ab dem Jahr 2050 abnehmenden Anzahl an Pflegebedürftigen in den Landkreisen resultiert in allen Szenarien auch eine abnehmende Anzahl an Empfängern von Hilfe zur Pflege. Die Städte Dresden und Leipzig verzeichnen hingegen in den hier betrachteten Szenarien einen weiteren Zuwachs an

24 Hilfe zur Pflege-Empfängern. Die genaue Entwicklung hängt jedoch von den zukünftigen Entwicklungen der Alterseinkommen, Pflegekosten sowie der Leistungen aus der Sozialen Pflegeversicherung ab. 24

25 25 5. Grundsicherung im Alter Auch im Rahmen der Grundsicherung im Alter wird auf die konkrete Ausweisung der Kosten verzichtet. Aufgrund des sehr langen Projektionszeitraums und der Unkenntnis der Verteilung der Alterseinkommen im Jahr 2060 wäre die Aussagekraft dieser Angaben auch sehr begrenzt. Für die Projektion der Empfängerzahlen werden zwei Szenarien berechnet. Dies ist zum einen das Status Quo Szenario, in dem angenommen wird, dass auch in Zukunft ein gleich großer Anteil der Personen im Rentenalter auf Grundsicherung im Alter angewiesen ist. Im Altersarmutsszenario hingegen wird angenommen, dass alle zukünftigen Generationen dieselbe Verteilung der Alterseinkommen aufweisen wie die 55- bis 65-Jährigen in der Studie Alterssicherung in Deutschland (Kortmann und Halbherr (2008)). Nicht unerwähnt bleiben soll jedoch, dass auch die Projektionen der Anzahl der Empfänger von Grundsicherung im Alter aufgrund der oben genannten Probleme mit Unsicherheit behaftet sind Status Quo Szenario Das Status Quo Szenario stellt sehr wahrscheinlich die Untergrenze der zu erwartenden Anzahl an Empfängern von Grundsicherung im Alter dar. Diese Annahme gründet sich auf zwei Tatsachen. Zum einen ist der heutige Anteil der Rentner, welcher auf Grundsicherung im Alter angewiesen ist, in Sachsen und den neuen Bundesländern sehr gering. 10 Dies ist unter anderem durch die durchgängigen Erwerbsbiographien während der DDR in Kombination mit der Hochrechnung der in der ehemaligen DDR erworbenen Erwerbseinkommen in der Gesetzlichen Rentenversicherung ( 256a SGB VI) begründet. Zum anderen wird das Ersatzniveau aus der GRV für die heute jüngeren Jahrgänge durch mehrere Rentenreformen der vergangenen Jahre abgesenkt. Wesentlich für die zukünftige Entwicklung des Anteils der Empfänger von Grundsicherung im Alter ist daher, ob die betroffenen Jahrgänge diese Absenkung des relativen Rentenniveaus durch private Vorsorge kompensieren. 10 Vgl. Statistisches Bundesamt (2012), S.26f.

26 26 Tabelle 10: Empfänger von Grundsicherung im Alter Status Quo Szenario Veränderung Bautzen % Chemnitz % Dresden % Erzgebirgskreis % Görlitz % Leipzig % Leipzig Stadt % Meißen % Mittelsachsen % Nordsachsen % Sächsische Schweiz-Osterzgebirge % Vogtlandkreis % Zwickau % Sachsen % Quelle: Statistisches Landesamt, eigene Berechnungen. Da im Status Quo Szenario von konstanten altersspezifischen Anteilen an Empfängern von Grundsicherung im Alter ausgegangen wird, stellt die in Tabelle 2 dargestellte Entwicklung der Anzahl der mindestens 65-Jährigen die Hauptdeterminante für die zukünftigen Empfängerzahlen dar. Daher ist in den kreisfreien Städten Dresden und Leipzig aufgrund der in dieser Altersgruppe auch über 2050 hinaus steigenden Bevölkerungszahlen eine Zunahme der Anzahl an Empfängern von Grundsicherung im Alter um rund 5 Prozent zu verzeichnen. In den Landkreisen ist hingegen ein Rückgang der Empfängerzahlen im zweistelligen Bereich zu beobachten; einzig die kreisfreie Stadt Chemnitz verzeichnet mit 5 Prozent im Vergleich dazu einen etwas geringeren Rückgang der Empfängerzahlen Altersarmutsszenario Die langfristige Entwicklung der Verteilung der Alterseinkommen ist aus heutiger Sicht schwierig zu beurteilen und hängt von mehreren Faktoren ab. Dies sind zum einen die Entwicklung des aktuellen Rentenwertes in der GRV, die Erwerbsbiographien zukünftiger Rentnergenerationen bzw. die zukünftige Arbeitsmarktsituation im Allgemeinen; zum anderen gewinnt aufgrund eines Bedeutungsrückgangs der GRV in der Altersvorsorge die Entwicklung der Vorsorge im Rahmen der zweiten Schicht (Riester-Rente, betriebliche Altersversorgung, Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst) oder der dritten Schicht (Geld- und Immobilienvermögen) zunehmend an Bedeutung. Eine erste Annäherung an die Entwicklung zukünftiger Alterseinkommen stellt das Altersarmutsszenario dar, welches auf die Studie Alterssicherung in Deutschland (Kortmann und Halbherr (2008)) aufbaut. Legt man die dort gezeigte Verteilung der Alterseinkommen der jüngeren Jahrgänge zugrunde, so resultiert für den Freistaat Sachsen zwischen den Jahren 2050 und 2060 eine Abnahme der Anzahl der Empfänger von Grundsicherung im Alter von rund 6 Prozent. Die absolute Anzahl der

27 27 Empfänger liegt mit Personen jedoch deutlich über der Empfängerzahl des Status Quo Szenarios. Die unterschiedliche Dynamik der Veränderung zeigt das bereits bekannte Bild mit den markanten Unterschieden zwischen den beiden Großstädten und den Landkreisen. Tabelle 11: Empfänger von Grundsicherung im Alter Altersarmutsszenario Veränderung Bautzen % Chemnitz % Dresden % Erzgebirgskreis % Görlitz % Leipzig % Leipzig Stadt % Meißen % Mittelsachsen % Nordsachsen % Sächsische Schweiz-Osterzgebirge % Vogtlandkreis % Zwickau % Sachsen % Quelle: Statistisches Landesamt, eigene Berechnungen. In Dresden und Leipzig ist mit 4 bzw. 3 Prozent eine Zunahme der Empfängerzahl zu beobachten. In fast allen Landkreisen aber nimmt die Anzahl der Empfänger von Grundsicherung im Alter um über 10 Prozent ab. Lediglich in Chemnitz ist der Rückgang der Empfängerzahl mit 4 Prozent von Personen auf Personen deutlich geringer ausgeprägt. Im Durchschnitt für den Freistaat Sachsen resultiert in diesem Szenario ein Anteil der Grundsicherungsempfänger an der mindestens 65-jährigen Bevölkerung von 2,6 Prozent im Jahr Dies entspricht bemerkenswerterweise ziemlich genau dem heutigen Anteil der Empfänger von Grundsicherung im Alter in den alten Bundesländern. 11 Das hier vorgestellte Altersarmutsszenario stellt betrachtet man nur den Durchschnittswert - somit lediglich eine Angleichung an die heutigen Verhältnisse in den alten Bundesländern dar. Eine noch stärkere Zunahme der Anzahl der Empfänger von Grundsicherung im Alter im Freistaat Sachsen ist aufgrund der unterbrochenen Erwerbsbiografien zukünftiger Rentnerjahrgänge nicht undenkbar, lässt sich jedoch aufgrund der heutigen Datenbasis nicht abschließend feststellen. 11 Vgl. Statistisches Bundesamt (2012), S.27.

28 28 6. Schwerbehinderte Personen Eine Schwerbehinderung im offiziellen Sinne liegt vor, wenn vonseiten des Versorgungsamtes ein Behinderungsgrad von mindestens 50 Prozent zuerkannt wird. 12 Diese Definition umfasst geistige und seelische wie auch körperliche Behinderungen. In diesem Kapitel soll nun untersucht werden, welche Auswirkungen der demografische Alterungsprozess auf die Anzahl der schwerbehinderten Personen in den einzelnen Landkreisen, kreisfreien Städten sowie im Freistaat Sachsen insgesamt aufweist. Die Frage nach den Auswirkungen ist deswegen relevant, da der Anteil der Personen mit einer Schwerbehinderung mit zunehmendem Alter ansteigt. So wiesen im Jahr 2011 lediglich rund 3 Prozent der Bevölkerung im Alter zwischen 25 und 34 Jahren eine Schwerbehinderung auf, während dieser Anteil bei den mindestens 75-Jährigen rund 25 Prozent betrug. 13 Darüber hinaus ist auch ein leichter Unterschied zwischen den Geschlechtern feststellbar. Bei den Männern ist über alle Altersgruppen hinweg ein größerer Anteil der Personen schwerbehindert (vgl. Abbildung 7). 14 Abbildung 7: Anteil der Personen mit einer Schwerbehinderung nach Altersgruppen und Geschlecht im Jahr 2011 Quelle: Statistisches Landesamt. Im Rahmen dieser Studie wird für die Projektion der Anzahl an Schwerbehinderten von konstanten alters- und geschlechtsspezifischen Anteilen an Schwerbehinderten ausgegangen (Status Quo Szenario). Inwiefern diese Annahme gerechtfertigt ist, lässt sich nicht abschließend beurteilen. Ebenso denkbar ist eine Veränderung der Wahrscheinlichkeiten einer Schwerbehinderung aufgrund der Zu- 12 Vgl. Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen (2012), S Vgl. Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen (2012), S Vgl. Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen (2012), S.10..

29 29 nahme der Lebenserwartung. Ob diese Zunahme mit einer größeren Wahrscheinlichkeit einer Behinderung im höheren Alter einhergeht (Medikalisierungsthese) oder ob die alterungsbedingten Behinderungen erst in späteren Jahren zum Tragen kommen (Kompressionsthese) kann an dieser Stelle nicht abschließend beurteilt werden. 15 Wie Abbildung 8 entnommen werden kann, ist seit dem Jahr 1999 keine einheitliche Entwicklung der altersspezifischen Anteile an Schwerbehinderten zu beobachten. So stieg zwar der prozentuale Anteil an Schwerbehinderten im Alter zwischen 50 und 70 Jahren sowie bei den über 80 Jährigen; der prozentuale Anteil Schwerbehinderter an den Personen im Alter zwischen 70 und 80 Jahren ging jedoch gleichzeitig zurück. Abbildung 8: Anteil der Personen mit einer Schwerbehinderung im Freistaat Sachsen nach Altersgruppen Quelle: Statistisches Landesamt. Vor diesem Hintergrund stellt die Annahme konstanter alters- und geschlechtsspezifischer Wahrscheinlichkeiten einer Schwerbehinderung einen Mittelweg zwischen Kompressions- und Medikalisierungsthese dar. Die Grundlage der Projektion der Anzahl schwerbehinderter Personen bildet die regionalisierte Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Landesamtes bis zum Jahr 2030 sowie die regionalisierte Bevölkerungsprojektion bis zum Jahr 2050 der Studie Alter Rente Grundsicherung (ARG). Um regionale Unterschiede abbilden zu können, wurden die kreisspezifischen Wahrschein- 15 Für eine ausführlichere Diskussion zwischen Medikalisierungs- und Kompressionsthese, sowie einer empirischen Tendenz im Rahmen der Pflegebedürftigkeit siehe Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz (2011) Abschnitt 3.

30 30 lichkeiten einer Schwerbehinderung, unterschieden nach Alter, Geschlecht und Grad der Behinderung, verwendet Entwicklung der Anzahl Schwerbehinderter Bei Annahme konstanter Wahrscheinlichkeiten einer Schwerbehinderung resultiert im Freistaat Sachsen ein Anstieg der Anzahl schwerbehinderter Personen von Personen im Jahr 2011 auf Personen im Jahr Dies entspricht einer Zunahme um rund 5 Prozent. Die regionalen Unterschiede sind jedoch sehr stark ausgeprägt. So verringert sich in den Landkreisen Görlitz, Mittelsachsen, Zwickau, dem Erzgebirgs- und dem Vogtlandkreis die absolute Anzahl schwerbehinderter Personen in diesem Zeitraum leicht (vgl. Tabelle 12). Im Landkreis Bautzen und in der kreisfreien Stadt Chemnitz bleibt die absolute Anzahl an Schwerbehinderten mit rund Personen bzw. rund Personen weitgehend stabil. Demgegenüber ist den anderen Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Zunahme der absoluten Anzahl Schwerbehinderter zu rechnen. 16 Dieser Zuwachs fällt mit rund 20 Prozent von jeweils knapp Personen im Jahr 2011 auf etwas über Personen im Jahr 2030 in Leipzig und Dresden am größten aus. Tabelle 12: Anzahl Schwerbehinderte nach Kreisen Bautzen Chemnitz Dresden Erzgebirgskreis Görlitz Leipzig Leipzig Stadt Meißen Mittelsachsen Nordsachsen Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Vogtlandkreis Zwickau Sachsen Quelle: Statistisches Landesamt, eigene Berechnungen. Aber auch in anderen Landkreisen ist eine Zunahme der absoluten Anzahl schwerbehinderter Personen zu beobachten. So stiegt diese im Landkreis Leipzig von Personen auf Personen im Jahr 2030, im Landkreis Nordsachsen von auf Personen und im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge von auf Personen. Dies entspricht jeweils einer relativen Zunahme um rund 10 Prozent (vgl. Abbildung 9). 16 Für die absoluten Anzahl an Schwerbehinderten in den einzelnen Jahren vgl. Tabelle A.12 bis Tabelle A.14 im Anhang.

31 31 Abbildung 9: Prozentuale Veränderung der Anzahl schwerbehinderter Personen bis zum Jahr 2030 gegenüber dem Jahr 2011 Quelle: Statistisches Landesamt, eigene Berechnungen. Die deutlich ausgeprägten regionalen Unterschiede beruhen im Wesentlichen auf der unterschiedlichen Entwicklung der Anzahl der mindestens 65-Jährigen sowie der Gesamtbevölkerung. So verzeichnen die Kreise Görlitz, Zwickau, Mittelsachsen und der Vogtlandkreis in diesem Zeitraum den geringsten Anstieg der mindestens 65-Jährigen Bevölkerung bei einem gleichzeitig deutlichen Rückgang der Gesamtbevölkerung. Die Zunahme der absoluten Anzahl an älteren Schwerbehinderten wird in diesen Kreisen durch einen noch stärkeren Rückgang der absoluten Anzahl an Schwerbehinderten unter 65 Jahren überkompensiert. 17 Zwischen den Jahren 2030 und 2050 ist hingegen in fast allen Landkreisen ein deutlicher Rückgang der absoluten Anzahl Schwerbehinderter zu beobachten. Im Erzgebirgskreis und im Vogtlandkreis ist ab dem Jahr 2030 die größte Abnahme der absoluten Anzahl an Schwerbehinderten zu verzeichnen. Diese sinkt im Erzgebirgskreis um rund 15 Prozent von Personen im Jahr 2030 auf Personen im Jahr 2050 und im Vogtlandkreis um rund 16 Prozent von Personen auf Personen. Auch in den Landkreisen Görlitz und Zwickau ist mit 14 Prozent ein deutlicher Rückgang der absoluten Anzahl an Schwerbehinderten von auf Personen in Görlitz bzw. von auf Personen in Zwickau zu beobachten. In den restlichen Landkreisen und in Chemnitz nimmt die absolute Anzahl an Schwerbehinderten in diesem Zeitraum ebenfalls um mehr als 6 Prozent ab. In den kreisfreien Städte Dresden und Leipzig hingegen ist auch über das Jahr 2030 hinaus 17 Vgl. hierzu die Tabellen A.12 bis A.14 im Anhang.

32 32 mit einem weiteren Anstieg der Anzahl schwerbehinderter Personen um 9 Prozent von auf Personen in Dresden bzw auf Personen in Leipzig zu rechnen, da hier die Bevölkerungsgruppe der mindestens 65-Jährigen auch über das Jahr 2030 hinaus weiter wächst und gleichzeitig der Rückgang der Gesamtbevölkerung wesentlich geringer ausgeprägt ist. Abbildung 10: Prozentuale Veränderung der Anzahl schwerbehinderter Personen zwischen den Jahren 2030 und 2050 Quelle: Eigene Berechnungen Die Gesamtanzahl schwerbehinderter Personen im Freistaat Sachsen verringert sich zwischen den Jahren 2030 und 2050 auf Personen und liegt damit sogar geringfügig unter dem Wert des Jahres Entwicklung der Anzahl Schwerbehinderter nach Altersgruppen Auch wenn die Gesamtzahl der Schwerbehinderten im Freistaat Sachsen bis zum Jahr 2030 nur um rund 5 Prozent ansteigt und sich anschließend bis zum Jahr 2050 wieder auf das heutige Niveau verringert, finden doch sehr deutliche Veränderung hinsichtlich der Altersstruktur der Schwerbehinderten statt. Während die Anzahl der unter 60-Jährigen mit einer Schwerbehinderung zurückgeht, nimmt die Anzahl der über 60-Jährigen Schwerbehinderten bis zum Jahr 2030 deutlich zu (vgl. Abbildung 11). Insbesondere die Anzahl der mindestens 80-Jährigen mit einer Schwerbehinderung steigt

33 33 im Freistaat Sachsen in Folge des demographischen Wandels von Personen im Jahr 2011 auf Personen im Jahr 2030 und Personen im Jahr Dieser Anstieg wird sehr wahrscheinlich auch eine Zunahme der Anzahl der Schwerbehinderten mit einer mehrfachen Behinderung nach sich ziehen, da ältere Schwerbehinderte wesentlich häufiger mehrere Behinderungen aufweisen. 18 Abbildung 11: Schwerbehinderte Personen im Freistaat Sachsen nach Altersgruppen Quelle: Statistisches Landesamt, eigene Berechnungen Da gleichzeitig die Anzahl der Schwerbehinderten unter 60 Jahren in fast allen Landkreisen rückläufig ist, ergibt sich eine deutliche Verschiebung der Altersstruktur der schwerbehinderten Personen hin zu den älteren Altersgruppen. Der Anteil der mindestens 80-Jährigen steigt bis zum Jahr 2030 von 20 auf rund 30 Prozent und anschließend bis zum Jahr 2050 auf knapp über 40 Prozent. Der Anteil der 60- bis 79-Jährigen steigt von 45 Prozent geringfügig bis zum Jahr 2030 auf 46 Prozent und geht im Anschluss bis zum Jahr 2050 auf knapp 39 Prozent zurück. Den stärksten Rückgang verzeichnet der Anteil der 40- bis 59-Jährigen. Dieser sinkt von 25 Prozent im Jahr 2011 auf knapp unter 13 Prozent im Jahr Der deutliche Rückgang des Anteils dieser Altersgruppe ist im Wesentlichen auf die sehr starken Jahrgänge innerhalb dieser Altersgruppe zurückzuführen, welche im Zeitverlauf in ein höheres Alter vorrücken. 18 Vgl. Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen (2012), S.44.

34 Entwicklung der Anzahl Schwerbehinderter nach Grad der Behinderung Durch den stark steigenden Anteil an mindestens 80-jährigen Schwerbehinderten ist auch eine zukünftige Verschiebung hin zu einem höheren Grad der Behinderung bedingt. Diese Entwicklung beruht auf der Tatsache, dass insbesondere die sehr jungen und sehr alten Schwerbehinderten im Durchschnitt einen höheren Grad der Behinderung aufweisen. 19 So ist zwar ein leichter Rückgang des Anteils der jüngeren Altersgruppen an allen Schwerbehinderten zu erwarten, dieser Rückgang wird jedoch durch die sehr starke Zunahme des Anteils der mindestens 80-Jährigen überkompensiert. Abbildung 12: Schwerbehinderte Personen im Freistaat Sachsen nach Grad der Behinderung Quelle: Statistisches Landesamt, eigene Berechnungen In der Summe resultiert ein Anstieg des Anteils der Behinderten mit einem Grad der Behinderung von 100 Prozent von 27,4 Prozent im Jahr 2011 auf 28,8 Prozent im Jahr 2030 und 30,6 Prozent im Jahr Entsprechend sinkt der Anteil der Behinderten mit einem Grad der Behinderung von 50 Prozent von 29,3 Prozent im Jahr 2011 auf 27,1 Prozent im Jahr 2030 und 24,9 Prozent im Jahr Die Anteile der Schwerbehinderten mit einem Grad der Behinderung zwischen 60 und 90 bleiben weitestgehend stabil, mit einer geringfügigen Abnahme der Anteile der geringeren Behinderungsgrade und einem leichten Anstieg der höheren Behinderungsgrade. 19 Vgl. Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen (2012), S.8.

35 Entwicklung der Anzahl Schwerbehinderter nach Geschlecht Die Entwicklung der Anzahl Schwerbehinderter ist zwischen den Geschlechtern deutlich unterschiedlich. Dies ist im Wesentlichen auf die der Bevölkerungsprojektion zugrunde liegenden Annahme eines stärkeren Anstiegs der Lebenserwartung der Männer zurückzuführen. Aus diesem Grund steigt die Anzahl der älteren Männer deutlich stärker als die der Frauen. 20 Spiegelbildlich zeigen sich diese Unterschiede auch an der geschlechtsspezifischen Veränderung der Anzahl schwerbehinderter Personen. Tabelle 13: Anzahl Schwerbehinderte nach Geschlecht Männlich Weiblich Quelle: Statistisches Landesamt, eigene Berechnungen. Während die Anzahl der Männer mit einer Schwerbehinderung bis zum Jahr 2030 um 11 Prozent von Personen auf Personen steigt, beträgt die Zunahme der Anzahl schwerbehinderter Frauen im selben Zeitraum nicht einmal 1 Prozent. Ab dem Jahr 2030 ist bei beiden Geschlechtern ein Rückgang der Anzahl an Schwerbehinderten zu beobachten, wobei dieser Rückgang bei den Frauen ausgeprägter ist Entwicklung des Anteils Schwerbehinderter an der Bevölkerung Obwohl für die absolute Anzahl an Schwerbehinderten im Freistaat Sachsen bis zum Jahr 2030 lediglich eine geringe Zunahme zu erwarten ist und die Gesamtzahl im Jahr 2050 annähernd wieder auf dem Ausgangsniveau des Jahres 2011 liegt, ergibt sich im selben Zeitraum durch die abnehmende Gesamtbevölkerung ein steigender prozentualer Anteil an Schwerbehinderten an der Gesamtbevölkerung. Die Darstellung des Anteils der Schwerbehinderten erfolgt in Anlehnung an das Statistische Landesamt mit schwerbehinderten Personen je 1000 Einwohner. Im Jahr 2011 waren die Unterschiede zwischen den einzelnen Landkreisen recht gering. So kamen mit Ausnahme der Landkreise Bautzen und Görlitz sowie der Stadt Chemnitz zwischen 80 und 90 Schwerbehinderte auf 1000 Einwohner. In den Städten Dresden und Leipzig waren mit 81,2 bzw. 80,4 die geringsten Werte zu beobachten. Den höchsten Anteil Schwerbehinderter verzeichnete der Landkreis Görlitz mit 96,9 Schwerbehinderten je 1000 Einwohner, gefolgt von Chemnitz (93,3) und dem Landkreis Bautzen (90,1). 20 Vgl. Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz (2011) Tabelle A.2 und Tabelle A.3.

36 36 Abbildung 13: Schwerbehinderte Personen im Jahr 2011 je 1000 Einwohner Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaats Sachsen (2012), S.48. Bis zum Jahr 2030 ist ein deutlicher Anstieg des Anteils schwerbehinderter Personen zu beobachten. Ausgehend von einem Wert von 86 im Jahr 2011 ist im Freistaat Sachsen insgesamt ein Anstieg des Wertes auf 103,3 im Jahr 2030 zu erwarten. Dieser Anstieg ist durch eine zunehmende Anzahl Schwerbehinderter einerseits und eine abnehmenden Gesamtbevölkerungszahl andererseits bedingt. Obwohl in den kreisfreien Städten Dresden und Leipzig die Gesamtanzahl an Schwerbehinderten bis zum Jahr 2030 den deutlichsten Zuwachs aufweist, liegt der Anteil schwerbehinderter Personen an der Gesamtbevölkerung hier mit 93,9 bzw. 94,1 auch im Jahr 2030 noch deutlich unter dem Durchschnitt. 21 Grund hierfür ist, dass die Bevölkerungsentwicklung in Dresden und Leipzig bis zum Jahr 2030 noch positiv verläuft, d.h. insgesamt mit einem Bevölkerungswachstum zu rechnen ist. Die höchsten Anteile schwerbehinderter Personen weisen auch im Jahr 2030 die Kreise Bautzen mit 111,3 und Görlitz mit einem Wert von 118,5 auf (vgl. Abbildung 14). Obwohl die Gesamtanzahl schwerbehinderter Personen in Görlitz bis zum Jahr 2030 zurückgeht, steigt der prozentuale Anteil schwerbehinderter Personen aufgrund des starken Bevölkerungsschwundes weiterhin deutlich an. In den restlichen Kreisen liegt der Anteil im Jahr 2030 zwischen 100 und 110 Schwerbehinderten je 1000 Einwohner. 21 Für die genauen Werte der einzelnen Jahre vgl. Tabelle A.14 im Anhang.

37 37 Abbildung 14: Schwerbehinderte Personen im Jahr 2030 je 1000 Einwohner Quelle: Eigene Berechnungen. Auch über das Jahr 2030 hinaus ist daher ein Anstieg des prozentualen Anteils schwerbehinderter Personen zu erwarten. So kommen im Jahr 2050 im Freistaat Sachsen 113,8 Schwerbehinderte auf 1000 Einwohner. Dies bedeutet, dass mehr als 11 Prozent der Einwohner einen Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent aufweist. Der Anteil schwerbehinderter Personen an der Bevölkerung nimmt auch über das Jahr 2030 hinaus in allen Landkreisen weiter zu - trotz einer abnehmenden absoluten Gesamtanzahl der Schwerbehinderten in fast allen Landkreisen. Auch die kreisfreien Städte Dresden und Leipzig weisen im Jahr 2050 mit 106,9 bzw. 109,1 einen Anteil der Schwerbehinderten von über 10 Prozent auf (vgl. Abbildung 15). Allerdings sind dies im regionalen Vergleich immer noch die geringsten Werte. Die höchsten Anteile an Schwerbehinderten weisen die Kreise Görlitz, Bautzen und Nordsachsen mit jeweils mehr als 120 Schwerbehinderten je 1000 Einwohner auf. In den restlichen Kreisen kommen auf 1000 Einwohner zwischen 110 und 120 schwerbehinderte Personen.

38 38 Abbildung 15: Schwerbehinderte Personen im Jahr 2050 je 1000 Einwohner Quelle: Eigene Berechnungen Exkurs: Entwicklung der Anzahl behinderter Personen in betreuten Wohnformen und vollstationärer Pflege Im folgenden Abschnitt soll untersucht werden, wie sich die Anzahl der behinderten Personen in betreuten Wohnformen durch die in den vorangegangen Abschnitten skizzierte Entwicklung der absoluten Anzahl an schwerbehinderten Personen verändert. Da von den Statistischen Ämtern lediglich die Anzahl der schwerbehinderten Personen unabhängig von ihrer Betreuung erfasst wird, wurde als Datengrundlage das Sächsische Gesamtkonzept zur Versorgung älterer Menschen mit Behinderung (Landespflegeausschuss des Freistaat Sachsen (2011)) herangezogen. Allerdings ist mit dieser Datengrundlage nur eine sehr grobe Abschätzung der Entwicklung der Anzahl an Behinderten in betreuten Wohnformen möglich. Ein Grund hierfür stellt die fehlende Aufteilung in kleinere Altersgruppen der Personen im Alter von mindestens 65 Jahren dar. Hier ist anzunehmen, dass in höherem Alter ein größerer Anteil in betreuten Wohnformen untergebracht sein dürfte. Zum anderen sind die Fallzahlen insgesamt recht gering, so dass Jahreseffekte eine große Rolle spielen können. Für die Berechnung wird in einem ersten Schritt der Anteil der Behinderten, die in betreuten

39 39 Wohnformen untergebracht werden, an der Bevölkerung berechnet. Darüber hinaus wird angenommen, dass diese altersgruppenspezifischen Anteile auch in Zukunft konstant bleiben. Diese Annahme schließt zwei weitere Abbildung 16: Prognose der behinderten Personen in ambulant oder stationär betreuten Wohnformen Quelle: Landespflegeausschuss des Freistaats Sachsen (2011) S.13f, eigene Berechnungen. Annahmen mit ein. Zum einen bedeutet dies, dass auch die altersspezifischen Wahrscheinlichkeiten einer Behinderung in Zukunft konstant bleiben, zum anderen wird hiermit gleichzeitig unterstellt, dass der Anteil der Behinderten, welche außerhalb der Familie entweder in ambulant oder stationär betreuten Wohnformen untergebracht sind, im Zeitverlauf konstant bleibt. Inwiefern diese Annahmen tatsächlich der zukünftigen Entwicklung entsprechen ist an dieser Stelle nicht absehbar. Ebenso denkbar ist eine verstärkte Selbstständigkeit jüngerer Behinderter, welche sich früher aus dem Elternhaus lösen. 22 Legt man diese Annahmen zugrunde, so ergibt sich durch die Bevölkerungsentwicklung das in Abbildung 16 dargestellte Bild. Die Anzahl der behinderten Personen im Alter zwischen 20 und 60 Jahren, die in betreuten Wohnformen untergebracht sind, verringert sich bis zum Jahr 2030 deutlich. Dies ist hauptsächlich auf die stark abnehmenden Bevölkerungszahlen in dieser Altersgruppe zurückzuführen. Die Anzahl der 18- bis 19-Jährigen erhöht sich leicht aufgrund der Annahme eines leichten Anstiegs der Fertilitätsrate im Rahmen der Bevölkerungsprojektion. Die Anzahl der mindestens Zu möglichen anderen Entwicklungen vgl. Landespflegeausschuss des Freistaats Sachsen (2011), S.15.

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