Sozialbericht der Stadt Herten zum Thema Armut
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- Marie Seidel
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1 Sozialbericht der Stadt Herten zum Thema Armut Beratungsfolge Sitzung am Gleichstellungsbeirat Ausschuss für Bürger-, Senioren- und Sozialangelegenheiten Integrationsrat Ausschuss für Schule und Jugend Vorlagen-Nr. 12/175 Zustelldatum Federführung Fachbereich 4 Berichtsvorlage öffentlich Bericht Der nachfolgende Sozialbericht der Stadt Herten zum Thema Armut wird zur Kenntnis genommen. Herten, Bürgermeister /Beigeordneter /FBL
2 - 2 - Sozialbericht 2011 der Stadt Herten zum Thema Armut 1. Ausgangslage Die jährliche Datenerhebung wird fortgeschrieben. Als Schwerpunktthema wird über die Grundsicherung im Alter berichtet. 2. Fortschreibung der Datenerhebung Stichtag Die örtliche Datenberichterstattung (s. Anlage) als Instrument der Stadtbeobachtung wird fortgeschrieben. Arbeitslosigkeit (s. Pkt. 3 der Anlage) Zurzeit zeigt sich in diesem Bereich eine positive Gesamtentwicklung. Den Emscher-Lippe-Raum erreichen Entwicklungen immer etwas zeitverzögert. Die gute wirtschaftliche Lage hat zu mehr Beschäftigung geführt, die sich positiv auswirkt. Sozialleistungen für Kinder und Jugendliche (s. Pkt 4.1 der Anlage) Die Zahlen der Beitragsbefreiungen für Kindertageseinrichtungen stiegen in den letzten Jahren aufgrund der schlechter werdenden finanziellen Situation von Familien kontinuierlich an. Zusätzlich führte das Gesetz zur Beitragsbefreiung des letzten Kindergartenjahres zu dem erheblichen Anstieg der Beitragsbefeiungen. 3. Grundsicherung im Alter a.) Entwicklung und Finanzierung der Kosten der Grundsicherung Am 01. Januar 2003 trat das Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Kraft. Dieses Sozialleistungsgesetz sieht für ältere Menschen und Personen mit einer dauerhaften Minderung der Erwerbsfähigkeit eine eigenständige soziale Leistung vor, die den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt sicherstellt. Die Leistungen der Grundsicherung sollen dazu beitragen, die so genannte verschämte Armut einzugrenzen. Lt. Statistik des Landesbetriebes Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) erhielten Menschen in NRW Ende 2011 Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Dies waren fünf Prozent mehr als im Jahr Mehr als die Hälfte der LeistungsbezieherInnen waren Frauen. 45 Prozent der EmpfängerInnen waren zwischen 18 und 64 Jahre alt, sie erhielten Leistungen der Grundsicherung aufgrund einer dauerhaften Erwerbsminderung. 55 Prozent der LeistungsempfängerInnen waren 65 Jahre und älter. Bei der Gruppe der Älteren sind Frauen überproportional vertreten: Zwei Drittel waren Frauen.
3 - 3 - Vor allem ältere Menschen machen bestehende Sozialhilfeansprüche oftmals nicht geltend, weil sie den Rückgriff auf ihre unterhaltspflichtigen Kinder fürchten. Eine Heranziehung erfolgt bei der Grundsicherung im Alter jedoch erst bei einem Jahreseinkommen von mindestens Euro. Das Sozialgesetz wurde zum 01. Januar 2005 als 4. Kapitel in das Sozialgesetzbuch XII eingeordnet. Die Kosten für die Grundsicherung - bisher durch die Kreise und kreisfreien Kommunen getragen - werden ab 2012 in 3 Stufen durch den Bund übernommen. Eine Entlastung erfolgt im Jahr 2012 zu 45 Prozent, im Jahr 2013 zu 75 Prozent, ab dem Jahr 2014 zu 100 Prozent. b.) Entwicklung vor Ort Die Einwohnerzahlen in Herten sind rückläufig. Prognosen gehen davon aus, dass im Jahr 2030 in Herten ca EinwohnerInnen leben, davon werden 50 Jahre und älter sein davon werden 80 Jahre und älter sein Im Jahre 2030 wäre damit die Hälfte der Hertener Bevölkerung älter als 50 Jahre. Altersstruktur am Stichtag ( ): EinwohnerInnen insgesamt: % 65 Jahre und älter= ,77 % Altersgruppe Geschlecht Anzahl % alleinstehend % verheiratet* % Jahre Männer ,1 Frauen , , , Jahre Männer ,2 Frauen , , , Jahre Männer ,7 Frauen , , , Jahre Männer ,1 Frauen , , , Jahre Männer ,3 Frauen , , , Jahre Männer ,3 Frauen , , , Jahre Männer ,5 Frauen , , , Jahre Männer ,9 Frauen , , ,1 90 und älter Männer 98 21,3 Frauen , , ,9 insgesamt Männer ,6 Frauen , , ,6 * verheiratet bzw. Lebenspartnerschaft Quelle: Melderegister der Stadt Herten Die Lebenslagen der älter gewordenen Menschen werden laufend in Altenhilfeplänen beschrieben, analysiert und Handlungsoptionen und Maßnahmen entwickelt.
4 - 4 - Ziele sind dabei unter anderem, die selbstbestimmte und selbständige Lebensführung älter werdender Menschen zu erhalten und hinsichtlich der Sozialstrukturen Versorgungssicherheit und Versorgungsqualität zu gewährleisten. Seit dem Jahr 2003 werden Bürger und Bürgerinnen in die Erstellung der Altenhilfepläne einbezogen, um mit ihnen vor Ort die Belange älterer Menschen zu diskutieren. Viele Anregungen und Wünsche konnten in die Planungen einbezogen und umgesetzt werden. Im Jahr 2008 wurden erstmals die Ergebnisse von Gesprächen mit älteren MigrantInnen und Multiplikatoren über deren Lebensbedingungen, Wünsche und Vorstellungen in den Altenhilfeplan mit einbezogen. c.) Finanzielle Entwicklungen im Kreisgebiet Mit Bezug auf örtliche Presseberichte wurde bereits im letzten Sozialbericht 2010 zu diesem Thema berichtet. Auch für das Jahr 2011 ergeben sich nunmehr zwei aktuelle Bezüge: Anstieg der EmfängerInnen von Grundsicherung im Kreis Recklinghausen Im Kreis Recklinghausen stieg die Zahl der EmpfängerInnen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung um 6,5 % auf Menschen. In Herten ist die Zahl um 2,8 % auf 763 Menschen angestiegen. Auf das Land Nordrhein-Westfalen bezogen sind 55 % der LeistungsempfängerInnen 65 Jahre und älter. Bei der Gruppe der Älteren sind Frauen überproportional (zwei Drittel) vertreten. In Herten spiegelt sich dieser Trend wider. In der Zeit vom bis zum haben sich die BezieherInnen von Grundsicherung von 264 auf 400 Personen bei einem Alter über 65 Jahre erhöht. Ausgegangen wird von einer unbekannten Dunkelziffer von Menschen, die unterhalb des Existenzminimums leben und die Hilfe nicht in Anspruch nehmen. Begünstigt wird diese Entwicklung von dem weiterhin sinkenden Rentenniveau. Soll die Rente eine Lohnersatzfunktion haben, dann interessiert das Verhältnis zwischen Rentenhöhe und dem Einkommen der ArbeiternehmerInnen. Zu diesem Zweck wird eine sog. Standardrente ermittelt und mit dem durchschnittlichen Arbeitnehmereinkommen verglichen. Im Ergebnis errechnet sich das Rentenniveau. Seit Mitte 2000 ist infolge der schwachen Lohnentwicklung und der Veränderung der Rentenformel, nach der die Rentenanpassung der Lohnentwicklung nur noch gebremst folgt, nahezu zu einer Stagnation gekommen. Ergebnis dieser Begrenzung der Rentenanpassung ist ein sinkendes Rentenniveau. Wer heute in Rente geht, erhält sieben Prozent weniger Rente als ein Rentner vor 10 Jahren. Das Absinken des Rentenniveaus hat zur Folge, dass mehr Versicherungsjahre benötigt werden, um eine Rente zu erhalten, die dem Bedarfsniveau der Grundsicherung im Alter entspricht. Für die Zukunft bedeutet dies, dass der Abstand zwischen gesetzlicher Rente und bedarfsgeprüfter Grundsicherung immer kleiner wird. Diese Entwicklung wird sich insbesondere bei der Einkommenssituation von Frauen bemerkbar machen. Deutliche Zunahme der Verschuldung bei älteren Menschen (SeniorInnen ab 70 Jahren) Der SchuldnerAtlas der Fa. Creditreform 2011 bestätigt hier den Trend zur Altersüberschuldung. Im Vergleich der Jahre 2004 zu 2011 ist ein Anstieg von 42 Prozent zu verzeichnen. Der Anstieg bei den über 70-jährigen SchuldnerInnen wird fast ausschließlich von männlichen Schuldnern verursacht. Hier spiegelt die Entwicklung einen verstärkten Trend zur Altersarmut wider. Das DIW schreibt in einer Studie vom September 2011 dies dem sinkenden Rentenniveau zu.
5 - 5 - d.) Handlungsempfehlungen Damit die immer größer werdende Gruppe von älteren Menschen in den unterschiedlichen Stadtteilen verbleiben kann, sind weitere Veränderungen vor Ort notwendig, d.h. Strukturen und Bedingungen müssen entsprechend angepasst werden. Weitere Gespräche vor Ort sind notwendig, damit Wünsche und Anregungen der Menschen in einen Planungsprozess einbezogen werden können. Die Infrastruktur muss dezentraler und mobiler werden, damit ein Leben in den Quartieren möglich ist. 4. Aktuelles AsylbewerberInnen erhalten höhere Leistungen Am hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die staatlichen Leistungen für AsylbewerberInnen und Flüchtlinge zu niedrig sind und diese ab sofort höhere monatliche Leistungen erhalten. Die bisherige Höhe der staatlichen Leistungen verstößt gegen das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum. Die Karlsruher Richter weisen darauf hin, dass die gegenwärtigen Leistungen von 225 für einen erwachsenen Asylbewerber seit 1993 nicht verändert wurden. Die Richter ordneten eine Übergangsregelung an, und forderten den Gesetzgeber auf, die Leistungen neu festzusetzen. Nach diesem Urteil erhalten erwachsene AsylbewerberInnen und Flüchtlinge ab sofort im Monat 336. Die Übergangsregelung gilt rückwirkend ab dem 01. Januar 2011 für alle noch nicht rechtskräftig ergangenen Bescheide. Von diesem Urteil sind in Herten 137 Menschen betroffen. Alter Über 18 Jahre Jahre 7-14 Jahre Unter 7 Jahren Personen Anlage: Datenerhebung Stichtag
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