ENERGETISCHE GRUNDLAGEN ZUM HAUSBAU
|
|
- Gisela Bayer
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 ENERGETISCHE GRUNDLAGEN ZUM HAUSBAU Energieeffiziente Wohngebäude Informationsveranstaltung am 14. November 2018
2 2 Inhalt Einführung Rechtsgrundlagen Planung und Umsetzung Ausblick
3 3 Einführung petra goschenhofer Dipl.-Ing. (FH) Gebäudetechnik /-klimatik Energieberaterin für Wohngebäude und Nichtwohngebäude Energie-Effizienzhaus-Expertin KFW Zertifizierte Passivhausplanerin
4 4 Einführung Behaglichkeit Wärme Schutz Wohlfühlen Geborgenheit Gemeinschaft
5 5 Einführung 17. und 18. Jh. Deutschland 1980 Dänemark 1973 Deutschland 2016
6 6 Einführung Zielszenarium zur 80%- und 95%-Reduzierung im Gebäudesektor Quelle: dena - Gebäudestudie_Szenarien_Klima-_und_Ressourcenschutzpolitik_2050
7 7 Rechtsgrundlagen Auszug aus dem Energieeinsparungsgesetz (EnEG) 1 Wer ein Gebäude errichtet, das seiner Zweckbestimmung nach beheizt oder gekühlt werden muss, hat, um Energie zu sparen, den Wärmeschutz nach Maßgabe der [Energieeinsparverordnung] so zu entwerfen und auszuführen, dass beim Heizen und Kühlen vermeidbare Energieverluste unterbleiben. 2 Wer Heizungs-, raumlufttechnische, Kühl-, Beleuchtungs- sowie Warmwasserversorgungsanlagen oder einrichtungen in Gebäuden einbaut oder einbauen lässt oder in Gebäuden aufstellt oder aufstellen lässt, hat bei Entwurf, Auswahl und Ausführung dieser Anlagen und Einrichtungen nach Maßgabe der [Energieeinsparverordnung] dafür Sorge zu tragen, dass nicht mehr Energie verbraucht wird, als zur bestimmungsgemäßen Nutzung erforderlich ist.
8 8 Rechtsgrundlagen Auszug aus dem Energieeinsparungsgesetz (EnEG) 1 Wer ein Gebäude errichtet, das seiner Zweckbestimmung nach beheizt oder gekühlt werden muss, hat, um Energie zu sparen, den Wärmeschutz nach Maßgabe der [Energieeinsparverordnung] so zu entwerfen und auszuführen, dass beim Heizen und Kühlen vermeidbare Energieverluste unterbleiben. 2 Wer Heizungs-, raumlufttechnische, Kühl-, Beleuchtungs- sowie Warmwasserversorgungsanlagen oder einrichtungen in Gebäuden einbaut oder einbauen lässt oder in Gebäuden aufstellt oder aufstellen lässt, hat bei Entwurf, Auswahl und Ausführung dieser Anlagen und Einrichtungen nach Maßgabe der [Energieeinsparverordnung] dafür Sorge zu tragen, dass nicht mehr Energie verbraucht wird, als zur bestimmungsgemäßen Nutzung erforderlich ist.
9 9 Rechtsgrundlagen Quelle: Energieagentur NRW
10 10 Rechtsgrundlagen Quelle: Energieagentur NRW
11 11 Rechtsgrundlagen Quelle: Energieagentur NRW
12 12 Rechtsgrundlagen Einhaltung der Energieeinsparverordnung 2014/16 Begrenzung des Primärenergiebedarfs und des Transmissionswärmeverlustes Prüfung zur Einhaltung des sommerlichen Wärmeschutzes DIN Einhaltung der Luftdichtheit Prüfung des Lüftungsnachweises nach DIN 1946 Teil 6 Anforderungswert an Heizung und Warmwasserbereitung
13 13 Planung und Umsetzung MERKMALE FÜR EIN ENERGIEEFFIZIENTES GEBÄUDE Südorientierung Verschattungsfreiheit / Solare Gewinne Kompaktheit Guter Wärmeschutz Sommerliche Wärmeschutz Wärmebrückenvermeidung Lüftungsanlage mit WRG
14 14 Planung und Umsetzung
15 15 Planung und Umsetzung
16 16 Planung und Umsetzung Südorientierung Quelle: Erdgas Schwaben Hülläcker Park Unterhausen
17 17 Planung und Umsetzung Grundriss Quelle: Energieplanungsbüro Petra Goschenhofer
18 18 Planung und Umsetzung Verschattungsfreiheit und Kompaktheit um h um h
19 19 Planung und Umsetzung Holzbau oder massiv?
20 20 Planung und Umsetzung Unterer Gebäudeabschluss Fußboden gegen Erdreich
21 21 Planung Oberer Gebäudeabschluss
22 22 Planung Fenster und Außentüren
23 23 Planung und Umsetzung Sommerliche Wärmeschutz
24 24 Planung und Umsetzung Wärmebrückenminimierung nach DIN 4108 Beiblatt 2 Thermische Trennung Balkon und Ringanker Detailberechnung
25 25 Planung und Umsetzung Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung Lüftungsnachweis nach DIN 1946 Teil6
26 26 Planung und Umsetzung Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
27 27 Planung und Umsetzung Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
28 28 Ausblick
29 29 Ausblick Quelle: EnEV und Energieausweise Prof. Dr. Werner Friedl Forum Verlag Herkert
30 30 Vielen Dank fürs Zuhören für Fragen stehe ich gerne bereit.
EnEV 2014/2016. Anforderungen 2016 zukünftige Entwicklung im Kontext mit der Energiewende Qualitätssicherung
EnEV 2014/2016 Anforderungen 2016 zukünftige Entwicklung im Kontext mit der Energiewende Qualitätssicherung Quelle: bmvbs (August 2011) Oldenburg, 16.11.2016 Dr.-Ing. Norbert Wilezich - Energieberatungszentrum
MehrGesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden (Energieeinsparungsgesetz EnEG)
Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden (Energieeinsparungsgesetz EnEG) Vom 22 Juli 1976 (BGBl I S 1873), geändert durch Erstes Gesetz zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes vom 20 Juni 1980
MehrHoher - energetischer - Standard durch gute technische Konzepte
Entwurfsziel: Thermischer Komfort und Behaglichkeit mit geringem Energiebedarf und niedrigen Heizkosten bzw. Wärmekosten Hoher - energetischer - Standard durch gute technische Konzepte Zentrum für Energie,
Mehr5 Anforderungen an zu errichtende Wohngebäude
18 Energieeinsparverordnung 27 5 Anforderungen an zu errichtende Wohngebäude 5.1 Allgemeines Die im nachfolgenden Kapitel beschriebenen Anforderungen gelten für zu errichtende Wohngebäude (Neubauten).
MehrEnEV 2014/2016. Anforderungen 2016 zukünftige Entwicklung im Kontext mit der Energiewende Qualitätssicherung
EnEV 2014/2016 Anforderungen 2016 zukünftige Entwicklung im Kontext mit der Energiewende Qualitätssicherung Quelle: bmvbs (August 2011) Celle, 12.04.2016 Dr.-Ing. Norbert Wilezich - Energieberatungszentrum
MehrErhöhung der Energieeffizienz bei Wohnimmobilien im Bestand - eine Wirtschaftlichkeitsanalyse
Erhöhung der Energieeffizienz bei Wohnimmobilien im Bestand - eine Wirtschaftlichkeitsanalyse Dipl.-Wirt.-Ing. Christina Vogt Hrsg.: Univ.- Prof. Dr.-Ing. Fritz Berner Band 4 Reihe Bau- und Immobilienwirtschaft
MehrGesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden (Energieeinsparungsgesetz EnEG)
Energie Bund; Übersicht Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden (Energieeinsparungsgesetz EnEG) Vom 22. Juli 1976, BGBl. I S. 1873, zuletzt geändert durch Art. 32 des Gesetzes vom 10. November 2001,
MehrEnergieeffiziente Nichtwohngebäude
Achim Hamann Energieeffiziente Nichtwohngebäude Grundlagen, Beispiele und Bilanzierungsansätze nach DIN V 18599 Fraunhofer IRB Verlag Inhaltsverzeichnis Vorwort...................... 11 Teil 1: Einführung
Mehr2 Energie Begriffe und Definitionen Gesetze, Verordnungen und Normen...23
Teil I Wohngebäude 0 Einleitung Wohngebäude...14 1 Energetische Sanierung von bestehenden Gebäuden... 15 1.1 Wohnkomfort...16 1.2 Wirtschaftlichkeit...16 1.3 Umwelt...16 2 Energie...17 2.1 Begriffe und
MehrBestimmung der Werte der Primärenergiefaktoren im Sinne der Energieeinsparverordnung
Bestimmung der Werte der Primärenergiefaktoren im Sinne der Energieeinsparverordnung 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Bestimmung der Werte der Primärenergiefaktoren im Sinne der Energieeinsparverordnung
MehrVortrag: Energieberatung für Wohngebäude. Aktionstag für energiesparendes Bauen und Wohnen Bad Kreuznach,
Vortrag: Energieberatung für Wohngebäude Aktionstag für energiesparendes Bauen und Wohnen Bad Kreuznach, 24.09.2011 Ing.-Büro faktor 4 für Energieberatung Dipl.-Ing. Rainer Winkels Bretzenheimer Str. 19
MehrNiedrigstenergiegebäude, EnEV, EEWärmeG Was bringt das Gebäudeenergiegesetz
Niedrigstenergiegebäude, EnEV, EEWärmeG Was bringt das Gebäudeenergiegesetz Dipl.-Ing. Architekt Jan Karwatzki, Öko-Zentrum NRW Kommunentagung 2017 05.05.2017 Niedrigstenergiegebäude ab 2020 Vorgaben der
MehrGesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden (Energieeinsparungsgesetz - EnEG)
Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden (Energieeinsparungsgesetz - EnEG) EnEG Ausfertigungsdatum: 22.07.1976 Vollzitat: "Energieeinsparungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. September
MehrEnergieberatung. Energie -und Bauberatung Dipl. Ing. Gerhard Tanner Fachingenieur für Energieeffizienz. Energieberater seit 2000
Energieberatung Energie -und Bauberatung Dipl. Ing. Gerhard Tanner Fachingenieur für Energieeffizienz Energieberater seit 2000 Felder der Energieberatung Energieberatung Wozu brauche ich einen Energieberater?
MehrNeue KfW-Förderung für kommunale Nichtwohngebäude
Neue KfW-Förderung für kommunale Nichtwohngebäude Hamm, 22.4.2016 Dipl.-Ing. Petra Bühner Prokuristin KfW Bankengruppe Bank aus Verantwortung Ausbau der Förderung für Nichtwohngebäude als wichtiger Baustein
MehrStellungnahme zum Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes Bearbeitungsstand:
FLiB e.v., Storkower Straße 158, 10407 Berlin BMWi, Referat IIC2 MR Andreas Jung BMUB, Referat IB4 MR Dr. Jürgen Stock per mail an: buero-iic2@bmwi.bund.de; buero-ib4@bmub.bund.de Montag, 30. Januar 2017
MehrPrüfungsfragen für die Qualifizierung zum Gebäude-Energieberater
Dieser Text ist entnommen aus dem Fachbuch: Öko-Zentrum NRW (Hrsg.) Prüfungsfragen für die Qualifizierung zum Gebäude-Energieberater Wohn- und Nichtwohngebäude 2., aktualis. Aufl. 2010, 222 S., Abb., Gebunden
MehrEnEV 2009 im Gebäudebestand
FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße 18 86504 Merching Telefon: 08233/381-123 E-Mail: service@forum-verlag.com www.forum-verlag.com EnEV 2009 im Gebäudebestand Liebe Besucherinnen und Besucher unserer
MehrDipl. Ing. (FH) Michael Priller
Herzlich Willkommen zu unseren Praxistagen 2013 Dipl. Ing. (FH) Michael Priller Seminarablauf: 09.00 Begrüßung und Empfang 09.15 Dipl.-Ing. (FH), Dipl.-Kfm. (FH) Thomas Bader Bemessung von Mauerwerk nach
MehrDie Entwürfe der Arbeitsgruppe werden dann in den Sitzungen der Fachkommission beraten.
Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz Auslegungsfragen zur Energieeinsparverordnung Teil 14 Dr. Justus Achelis, DIBt* Die Bundesregierung hat auf Grund des 1 Abs. 2, des 2 Abs. 2 und 3, des
MehrDer Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Haftungsausschluss: Bei den im Internetangebot Info-Portal Energieeinsparung des Bundesinstituts für Bau-, Stadt und Raumforschung enthaltenen Verordnungs- und Gesetzestexten handelt es sich um unverbindliche
MehrENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)
Gültig bis: 16.01.2024 Anlage-Nr: 100-901011800 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude 1960 Baujahr Anlagetechnik 1997 Anzahl Wohnungen 18 Mehrfamilienhaus Bahndamm 01-03, 02977 Hoyerswerda
MehrVerdämmt nochmal. Wie, wann und womit dämme ich mein Haus? Daniel Bearzatto Geschäftsführer
Verdämmt nochmal Wie, wann und womit dämme ich mein Haus? Daniel Bearzatto Geschäftsführer Warum energetisch Sanieren? Werterhalt Behaglichkeit Energiekosten Umweltschutz 2 Grundlagen der Bauphysik Energieverlust
MehrErgebnis Wärmeschutznachweis
Zur Sitzung des Gemeinderats am 24. November 2015 für Sanierung und Erweiterung SCHULZENTRUM RHEINSTETTEN 1 Inhalt Vorstellung Jahres-Primärenergiebedarf gem. EnEV KfW - Förderung 2 Jahres-Primärenergiebedarf
MehrVorwort... 1 Der Autor... 3 Inhalt... 5 Vorbereitung der Bestandsaufnahme Normierte und nicht normierte Beratungen Wohngebäude...
Inhalt Vorwort... 1 Der Autor... 3 Inhalt... 5 Vorbereitung der Bestandsaufnahme... 11 Normierte und nicht normierte Beratungen... 13 Wohngebäude... 14 Nichtwohngebäude... 26 Umfang einer Vor-Ort-Beratung...
MehrNeue energetische Standards - EnEV 2009 & EWärmeG
Neue energetische Standards - EnEV 2009 & EWärmeG Dipl.-Ing. Martin Kromer Folie 1 Entwicklung 01.09.05 Energieeinsparungsgesetz (EnEG) vom 22.07.76 WärmeschutzV HeizAnlV HeizkostenV Energieeinsparverordnung
MehrENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) gültig bis: 09 / 2020 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche A N Erneuerbare
MehrGebäudestandards Ein allgemeiner Überblick
Gebäudestandards Ein allgemeiner Überblick 0 Inhalt Die Notwendigkeit Die etablierten Gebäudestandards Die Defizite Die Fortentwicklung Die Zusammenfassung 1 1 Die Notwendigkeit 2 Endenergieverbrauch nach
Mehrfür Wohngebäude WiE Gültig bis Objektnummer ista Energieausweis-Nummer
18.1.0 WiE 5984 1193146 Gültig bis Objektnummer ista Energieausweis-Nummer Gebäude Ein-/Zweifamilienhaus ohne beheizten Keller Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil 1996 Baujahr Gebäude 1996 Baujahr Anlagentechnik
MehrDomagkweg 42, Wuppertal. Modernisierung (Änderung/Erweiterung) Hinweise zu den Angaben über die energetische Qualität des Gebäudes
ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude Gültig bis: 06.10.2019 1 Gebäude Gebäudetyp Altbau,KfW Effizienzhaus 70 Adresse Domagkweg 42, 42109 Wuppertal Gebäudeteil Haus Baujahr Gebäude 1961 Baujahr Anlagentechnik
MehrDie Energieeinsparverordnung und ihre Auswirkung auf die Wohnungslüftung
Die Energieeinsparverordnung und ihre Auswirkung auf die Wohnungslüftung Dipl.-Ing. Claus Händel. www.kwl-info.de Hd 20.04.01 EnEV_SHK2002-1 5 Dichtheit, Mindestluftwechsel (2) Zu errichtende Gebäude sind
MehrENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
Gültig bis: 24.04.2024 Gebäude Gebäudetyp Adresse Mehrfamilienhaus Gebäudeteil - Baujahr Gebäude 1965 Baujahr Anlagentechnik ¹) 2003 Anzahl Wohnungen 44 Gebäudenutzfläche (A ) N 2408 m² Erneuerbare Energien
Mehr1.1 Gesamtinhaltsverzeichnis
1.1 Gesamtinhaltsverzeichnis 1 Service und Verzeichnisse 1.1 Gesamtinhaltsverzeichnis 1.2 Herausgeber und Autoren 1.3 Stichwortverzeichnis 1.4 Vorschriften 2 Grundlegende Anforderungen an die moderne Haustechnik
MehrIngenieurkammer Sachsen-Anhalt Das Kompetenznetzwerk. Anforderungen an die energetische Sanierung öffentlicher Gebäude Aschersleben
Anforderungen an die energetische Sanierung öffentlicher Gebäude Aschersleben 17.02.2016 Referent Dipl.-Ing. (FH) Thomas Rochel Sachverständiger für Energetische Gebäudeoptimierung und Energieberatung
MehrNeues zum Thema Energie und Aktuelles zur Energieeinsparverordnung
Neues zum Thema Energie und Aktuelles zur Energieeinsparverordnung Praxisseminar Energie: Hochschulen können mehr als Energie sparen 2. bis 4. Juni 2008 in Clausthal-Zellerfeld Dipl.-Ing. Ralf-Dieter Person
MehrUnd sind sie nicht willig wie EnEV und KfW den Markt bewegen
Und sind sie nicht willig wie EnEV und KfW den Markt bewegen 22. September 2011 Kreishaus Herford Ernst Merkschien Ingenieurbüro für Energieberatung Bielefeld Das Integrierte Energie- und Klimaprogramm
Mehr1. Objektbeschreibung. Datum der Aufstellung: 16. Mai Bezeichnung des Gebäudes oder des Gebäudeteils Nutzungsart Straße und Hausnummer :
Energiebedarfsausweis nach 13 der Energieeinsparverordnung für den Neubau eines Gebäudes mit normalen Innentemperaturen Nachweis nach Anhang 1 Ziffer 2 der EnEV (Monatsbilanzverfahren) 1. Objektbeschreibung
MehrSanieren mit Passivhaus- Komponenten Vom Altbau zum Energieeffizienzhaus
Sanieren mit Passivhaus- Komponenten Vom Altbau zum Energieeffizienzhaus Nordhaus 2010 Oldenburg, 19.03.2011 Dipl. Ing. Arch. Raymund Widera, Verbraucherzentrale Niedersachsen e.v. 1 Inhalt Sanierung mit
MehrEnergetische Anforderungen an die Gebäudehülle
Energetische Anforderungen an die Technische Universität Kaiserslautern Fachgebiet Bauphysik, Technische Gebäudeausrüstung, Baulicher Brandschutz Prof. Dr. rer. nat. H. Heinrich Aktuelle Anlässe Inkrafttreten
MehrEnergiegespräche in Ingolstadt
Energiegespräche in Ingolstadt Die Energieeinsparverordnung Wolfgang Scheuer Berufsmäßiger Stadtrat für Soziales, Umwelt und Gesundheit Eine wichtige Säule der Energiewende ist das Energiesparen. Die umweltfreundlichste
MehrENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)
Gültig bis: 10.03.2024 Anlage-Nr: 100-901021800 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude 1963 Baujahr Anlagetechnik 1994 Anzahl Wohnungen 60 Mehrfamilienhaus Händel Str. 1-9, 02977 Hoyerswerda
MehrENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)
Gültig bis: 11.03.2024 Anlage-Nr: 100-901025700 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude 1965 Baujahr Anlagetechnik 1995 Anzahl Wohnungen 24 Mehrfamilienhaus Hutten Str. 10-14, 02977 Hoyerswerda
MehrENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)
Gültig bis: 11.03.2024 Anlage-Nr: 100-901025400 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude 1966 Baujahr Anlagetechnik 1996 Anzahl Wohnungen 72 Mehrfamilienhaus Jahn Str. 26-36, 02977 Hoyerswerda
MehrEnergiebedarfsausweis nach 13 Energieeinsparverordnung
Energiebedarfsausweis nach 13 Energieeinsparverordnung I. Objektbeschreibung Bezeichnung Reihenendhaus Nutzungsart Wohngebäude PLZ, Ort 21614 Buxtehude Straße, Haus-Nr. Beispielstraße 3a Baujahr 2003 Jahr
MehrENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)
Gültig bis: 11.03.2024 Anlage-Nr: 100-901017300 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude 1972 Baujahr Anlagetechnik 1997 Anzahl Wohnungen 86 Mehrfamilienhaus Ratzener Str. 51-52, 02977
MehrENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)
Gültig bis: 10.03.2024 Anlage-Nr: 100-900025500 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude 1975 Baujahr Anlagetechnik 1997 Anzahl Wohnungen 69 Mehrfamilienhaus Gneisenau Str. 57-63, 02977
MehrENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)
Gültig bis: 13.03.2024 Anlage-Nr: 100-901024500 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude 1965 Baujahr Anlagetechnik 1996 Anzahl Wohnungen 60 Mehrfamilienhaus Ziolkowskistr. 9-17, 02977
MehrENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)
Gültig bis: 06.03.2024 Anlage-Nr: 100-901014500 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude 1963 Baujahr Anlagetechnik 1993 Anzahl Wohnungen 26 Mehrfamilienhaus Curiestr. 27-31, 02977 Hoyerswerda
MehrEnergiebedarfsausweis nach 16 der Energieeinsparverordnung 2007
- 1 von 7 - - 2 von 7 - - 3 von 7 - Datum der Aufstellung: 16. Mai 2008 Energiebedarfsausweis nach 16 der Energieeinsparverordnung 2007 für den Neubau eines Wohngebäudes Nachweis nach Anlage 1 Ziffer 2
MehrENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)
Gültig bis: 06.03.2024 Anlage-Nr: 100-901242700 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude 1975 Baujahr Anlagetechnik 1996 Anzahl Wohnungen 70 Mehrfamilienhaus Collinsstr. 37-43, 02977 Hoyerswerda
MehrENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)
Gültig bis: 15.01.2024 Anlage-Nr: 100-900027800 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude 1964 Baujahr Anlagetechnik 1996 Anzahl Wohnungen 48 Mehrfamilienhaus Bautzener Allee 46-56, 02977
MehrENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)
Gültig bis: 13.03.2024 Anlage-Nr: 100-901010200 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude 1966 Baujahr Anlagetechnik 1998 Anzahl Wohnungen 17 Mehrfamilienhaus Teich Str. 10-12, 02991 Laubusch
MehrENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
Gültig bis: 22.04.2024 Gebäude Gebäudetyp Adresse Mehrfamilienhaus Gebäudeteil - Baujahr Gebäude 1958 Baujahr Anlagentechnik ¹) 1998 Anzahl Wohnungen 31 Gebäudenutzfläche (A ) N 1608 m² Erneuerbare Energien
MehrEnergieausweis für Wohngebäude
Energieausweis für Wohngebäude 25.03.2024 78 1201916 Gültig bis Objektnummer ista Energieausweis-Nummer Gebäude Mehrfamilienhaus ohne gewerbliche Nutzung Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil 1963 Baujahr Gebäude
MehrENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)
Gültig bis: 07.03.2024 Anlage-Nr: 100-901023400 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude 1965 Baujahr Anlagetechnik 1996 Anzahl Wohnungen 24 Mehrfamilienhaus Gagarin Str. 13-17, 02977 Hoyerswerda
MehrEnergieausweis für Wohngebäude
25.03.2024 2 1202222 Gültig bis Objektnummer ista Energieausweis-Nummer Gebäude Mehrfamilienhaus ohne gewerbliche Nutzung Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil 1955 Baujahr Gebäude 1994, 2004 Baujahr Anlagentechnik
MehrMehrfamilienhäuser 6-25 WE ohne WWB. Hinweise zu den Angaben über die energetische Qualität des Gebäudes
Gültig bis: 27.8.28 23-58--3 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudebezeichnung Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfl äche (A ) N Mehrfamilienhäuser 6-25 WE ohne WWB Weimarer
MehrSind Prüfsachverständige für energetische Gebäudeplanung auch Energieeffizienz-Experten?
. Fachtagung für Prüfsachverständige 14. November 2013 Sind Prüfsachverständige für energetische Gebäudeplanung auch Energieeffizienz-Experten? Präsentation: Dipl.-Ing. Verena Schirott Prüfsachverständige
MehrEnergieausweis für Wohngebäude
25.03.2024 73 1201904 Gültig bis Objektnummer ista Energieausweis-Nummer Gebäude Mehrfamilienhaus ohne gewerbliche Nutzung Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil 1963 Baujahr Gebäude 2001 Baujahr Anlagentechnik
MehrProf. Dr. Anton Maas
Deutscher Mauerwerkskongress 2016 Niedrigstenergiegebäude Status der Definition in einer neuen Energieeinsparverordnung Prof. Dr. Anton Maas Folie 1 Übersicht Status Niedrigstenergiegebäude EnEV-Niveau
MehrEnergieausweis für Wohngebäude
08.04.2024 1199801 Gültig bis Objektnummer ista Energieausweis-Nummer Gebäude Mehrfamilienhaus ohne gewerbliche Nutzung Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil 1966 Baujahr Gebäude 1996 Baujahr Anlagentechnik 1)
MehrEnergieausweis für Wohngebäude
14.04.2024 1202280 Gültig bis Objektnummer ista Energieausweis-Nummer Gebäude Mehrfamilienhaus ohne gewerbliche Nutzung Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil 1927 Baujahr Gebäude 1998 Baujahr Anlagentechnik 1)
MehrEnergieausweis für Wohngebäude gemäß den 16ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)
13.03.2019 201-06 1175393 Die energetische Qualität eines Gebäudes kann durch die Berechnung des Energiebedarfs unter standardisierten Randbedingungen oder durch die Auswertung des Energieverbrauchs ermittelt
MehrENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
Gültig bis: 30.09.2018 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Mehrfamilienhaus Heusteigstr.76, 70180 Stuttgart Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche (A N ) 1901 1990
MehrDOPPELHAUS JETZENDORF
Andreas Mayr DIPL. ING. UNIV. Architekt I ORT ORT ORT LAGE II ENTWURFSKONZEPT 2 x 2 Wohneinheiten umgebungsmodell 1:500 SCHNITT HANGGESCHOSS ERDGESCHOSS OBERGESCHOSS RAUMMODELL 1:50 III ENERGIEKONZEPT
MehrENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
Gültig bis: 25.06.2018 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Mehrfamilienhaus, freistehend Siegrunestr. 13-13c, 80639 München Gebäudeteil Baujahr Gebäude 1958 Baujahr Anlagentechnik 1998 Anzahl Wohnungen 40 Gebäudenutzfläche
MehrInformationsabend. Energiesparen / Energiepass
Informationsabend Energiesparen / Energiepass Dozenten: Karina Bloch Dipl. Ing. (fh) Architektin Energieberaterin Gebäude (Antragsberechtigt bei dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhkontrolle (BafA))
MehrLeseprobe zum Download
Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen
MehrKriterienkatalog für die ergänzende Weiterbildung (Nachschulung) zu Weiterbildungen, die der Richtlinie Vor-Ort-Beratung (BAFA) entsprechen
Kriterienkatalog für die ergänzende Weiterbildung (Nachschulung) zu Weiterbildungen, die der Richtlinie Vor-Ort-Beratung (BAFA) entsprechen für die Eintragung in die Energieeffizienz-Expertenliste für
MehrEnergieausweis für Wohngebäude
30.04.2024 WA 61 1212393 Gültig bis Objektnummer ista Energieausweis-Nummer Gebäude Mehrfamilienhaus mit teilweise gewerblicher Nutzung Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil 1994 Baujahr Gebäude 1994 Baujahr
MehrDer Energieausweis wurde auf der Grundlage von Auswertungen des Energieverbrauchs erstellt. Die Ergebnisse sind auf Seite 3 dargestellt.
Gültig bis: 25.08.2021 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik *) Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche (AN) Erneuerbare Energien Lüftung Anlass der Ausstellung des
MehrENERGIEAUSWEIS gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)
ENERGIEAUSWEIS Gültig bis: 05.08.2018 Gebäude für Wohngebäude 0> Gebäudetyp Freistehendes Mehrfamilienhaus ' Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik Anzähl Wohnungen Gebäudenutzfläche
MehrENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
Gültig bis: 20.02.2018 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Mehrfamilienhaus Hagener Str. 26, 58332 Schwelm Gebäudeteil Baujahr Gebäude 1956 Gebäudefoto (freiwillig) Baujahr Anlagentechnik 1994-2002 Anzahl Wohnungen
MehrENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
Gültig bis: 30.01.2018 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Mehrfamilienhaus Luisenstr. 26, 58332 Schwelm Gebäudeteil Baujahr Gebäude 1993 Gebäudefoto (freiwillig) Baujahr Anlagentechnik 1994 Anzahl Wohnungen
MehrMehrfamilienhaus Thüringer Str ; Mülheim
Gemäß den 16 ff Energieeinsparverordnung (EnEV) Gültig bis: 29052018 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche (AN) Anlass der Ausstellung
MehrENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
Gültig bis: 20.02.2018 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Mehrfamilienhaus Hagelsiepenweg 11, 58332 Schwelm Gebäudeteil Baujahr Gebäude 1957 Gebäudefoto (freiwillig) Baujahr Anlagentechnik 1978-2006 Anzahl Wohnungen
MehrENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
Gültig bis: 20.02.2018 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Mehrfamilienhaus Kollenbuscher Weg 21, 58332 Schwelm Gebäudeteil Baujahr Gebäude 1959 Gebäudefoto (freiwillig) Baujahr Anlagentechnik 1974-2000 Anzahl
MehrENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
Gültig bis: 20.02.2018 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Mehrfamilienhaus Kollenbuscher Weg 1, 582 Schwelm Gebäudeteil Baujahr Gebäude 1926 Gebäudefoto (freiwillig) Baujahr Anlagentechnik 2004 Anzahl Wohnungen
MehrEntwurf zur Novellierung der Energieeinsparverordnung (Entwurf zur EnEV 2013)
Zusammenfassung Entwurf zur Novellierung der Energieeinsparverordnung (Entwurf zur EnEV 2013) Stand:16.10.2012 Entwurfsfassung an die für das Energieeinsparungsrecht zuständigen Ministerien und Senatsverwaltungen
MehrENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
Gültig bis: 29.11.2017 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Mehrfamilienhaus Buchholzer Str. 21,22,22a Pappelallee 69 10437 Berlin Gebäudeteil Baujahr Gebäude 1904/05 Gebäudefoto (freiwillig) Baujahr Anlagentechnik
Mehr