Die Sitzung setzte sich aus öffentlichen und nichtöffentlichen Tagesordnungspunkten zusammen.

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1 Die Sitzung setzte sich aus öffentlichen und nichtöffentlichen Tagesordnungspunkten zusammen. Das Ergebnis der Beratung ergibt sich aus den Anlagen, die Bestandteil dieser Niederschrift sind.

2 Zuhörer:

3 Öffentlicher Teil 1. Ablegung des Diensteides durch den Bürgermeister gegenüber dem ältesten Gemeinderatsmitglied (Vorlagen-Nr /0001) Berichterstatter-. 2. Verpflichtung des Gemeinderates durch den Bürgermeister gern. 24 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung vom (Vorlagen-Nr /0002) Berichterstatter: 3. Bestätigung der Tagesordnung (Vorlagen-Nr /0003) Berichterstatter'. 4. Bestätigung der Sitzungsniederschrift vom 08.06,1999 (Vorlagen-Nr /0004) Berichterstatter: 5. Wahl des Beigeordneten der Gemeinde Bilzingsleben gern. 32 Abs. 4 Thüringer Kommunalordnung (Vorlagen-Nr /0005) Berichterstatter: 6. Berufung der Vertreter in die Gemeinschaftsversanunlung der Verwaltungsgemeinschaft Kindelbrück (Vorlagen-Nr /0006) Berichterstatter.' 7. Beratung zur Hauptsatzung der Gemeinde Bilzingsleben (Vorlagen-Nr /0007) Berichterstatter: 8. Beratung zur Geschäftsordnung der Gemeinde Bilzingsleben (Vorlagen-Nr /0008) Berichterstatter-, 9. Aktuelle Anfragen und Mitteilungen ('Vorlagen-Nr /0009) Berichterstatter-. Seite 1

4 Nichtöffentlicher Teil 10. Beschlußfassung zum Bauvorhaben - Anbau eines Bades, Dusche und Waschküche an das Einfamilienhaus sowie Überdachung der Freisitzfläche - Flur 8; Flurstück 100/9 Antragsteller: Doris Jung, Oberbösaer Str. 26, Bilzingsleben Aktz.: (Vorlagen-Nr /0010) Berichterstatter: 11. Beschlußfassung zum Bauvorhaben - Neubau einer Garage mit Abstellraum - Am Schulplatz 5, Bilzingsleben, Antragsteller: Mario Garthoff, Am Schulplatz 5, Bilzingsleben (Vorlagen-Nr /0011) Berichterstatter-. Seite 2

5 Sach- und Rechtslage: Entsprechend 28 Abs. 5 der Thüringer Kommunalordnung vorn hat der Bürgermeister in der ersten Gemeinderatssitzung nach der Kommunalwahl den Diensteid abzulegen, Dazu ist es erforderlich, die Eidesformel gern. 60 Abs. 1 ThürBG vorn 10.06,1994 vor den Mitgliedern des Gemeinderates zu sprechen und damit den Eid abzulegen. Die Eidesformel lautet: "Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung des Freistaates Thüringen sowie alle in Thüringen geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflicht gewissenhaft und unparteiisch zu erfüllen, (so wahr mit Gott helfe)." Aussprache: Herr Horst Schröder eröffnete die Versammlung und begrüßte die anwesenden Gemeinderatsmitglieder. Er verlas die Eidesformel und nahm den Diensteid des Bürgermeisters entgegen, Seite 3

6 Sach- und Rechtslage: Die Verpflichtung erfolgt durch Handschlag und unter den Worten: "Ich verpflichte Sie zur Ausübung Ihres Ehrenamtes als Gemeinderatsmitglied nach dem Gesetz und Ihrer freien, dem Gemeinwohl verpflichteten Überzeugung. Sie wahren die Grundsätze der kommunalen Selbstverwaltung und sind an Weisungen und Aufträge Dritter nicht gebunden, Ich wünsche Ihnen viel Erfolg für Ihr Ehrenamt." Die Verpflichtungsformel für die Gemeinderatsmitglieder ist per Handschlag gegenüber dem Bürgermeister abzulegen. Beschlußvorschlag: Die Verpflichtungsformel für die Mitglieder des Gemeinderates wurde durch Herrn Bürgermeister Güttel verlesen und die Gemeinderatsmitglieder per Handschlag verpflichtet. Seite 4

7

8 Sach- und Rechtslage: Im 35 Abs. 4 und 5 der Thüringer Kommunalordnung vom ist die Behandlung der Tagesordnung vorgeschrieben. Der Gemeinderat hat vor Beginn der einberufenen Sitzung über die in der Einladung zugegangenen Tagesordnung abzustimmen. Beschlußvorschlag: Der Gemeinderat beschließt, die Annahme der vorliegenden Tagesordnung. Aussprache: Zur vorliegenden Tagesordnung gab es keine Ergänzungen oder Änderungen. Beschlussnummer: Vollzug in Abt.: I Seite 5

9 Sach- und Rechtslage: Nach 42 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung vom sind die unterzeichneten Sitzungsniederschriften durch den Gemeinderat bestätigen zu lassen. Beschlußvorschlag: Der Gemeinderat möge beschließen, die Bestätigung der Sitzungsniederschrift vom Aussprache: Zur vorliegenden Sitzungsniederschrift gab es keine Anmerkungen. Beschlussnummer: Vollzug in Abt.: I Seite 6

10 Sach- und Rechtslage: Gemäß 32 der Thüringer Kommunalordnung (ThürK0) muss jede Gemeinde einen Beigeordneten zur Vertretung des Bürgermeisters in dessen Verhinderungsfall haben. Die Zahl der Beigeordneten richtet sich nach 32 Abs. 2. Dementsprechend haben Gemeinden mit bis zu Einwohnern nur 1 Beigeordneten zu wählen. Nach 32 Abs. 4 ThürK0 sowie 7 der Hauptsatzung der Gemeinde Bilzingsleben ist der ehrenamtliche Beigeordnete auf die Dauer der Amtszeit des Gemeinderates aus dessen Mitte zu wählen. Zur Wahl wurde vorgeschlagen durch 1) (X ) den Bürgermeister 2) (X ) die Fraktion/Bewerber des Wahlvorschlages 1. PDS das Gemeinderatsmitglied zu 1 Herr Rüdiger S t o 11 e zu 2.1 Herr Reinhard B a r t h o l m e s Beschlußvorschlag: Der Gemeinderat möge beschließen, die geheime Wahl des 1. Beigeordneten entsprechend den Vorschlägen zu Pkt. 1.) oder 2.1) dieser Vorlage. Seite 7

11 Die Wahl nach: 1.) erfolgt durch ausgefertigte Stimmzettel mit dem Vermerk Name, Vorname und dem Stimmabgabevermerk Ja oder Nein", Gewählt ist der Vorschlag, wenn er die Mehrheit der Stimmabgaben mit Ja beantwortet hat. 2.) erfolgt durch ausgefertigte Stimmzettel mit dem Vermerk der Namen, Vornamen zu 2. 1 bis 2. 3 und je einem Feld zum Stimmabgabevermerk. Jedes Stadtratsmitglied hat 1 Stimme. Gewählt ist der Vorschlag, welcher mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt. Ansonsten ist entsprechend dem ThürKWG 24 Abs. 6 zu verfahren. Eine erforderliche Stichwahl findet sofort im Nachgang zum ersten Wahldurchgang statt. Nach positiver Beschlußfassung sind die Stimmzettel für die Wahlgänge entsprechend auszugeben, und es ist zu wählen. Abstimmungsergebnis Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder. 9 Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder-. 9 Davon stiminberechtig1-. 9 Persönliche Beteiligung nach 38: 0 Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Stimmenenthaltungen: 0 Ungültige Stimmen: 0 Beschlussnummer: Vollzug in Abt: I Wahlergebnis: Gewählt ist Herr Rüdiger Stolle mit 7 gültigen Stimmabgaben. Herr Reinhard Bartholmes erhielt 2 Stimmabgaben. Als 1. Beigeordneter ist Herr Rüdiger Stolle nach Annahme der Wahl gem. 2 Abs. 2 Thüringer Gesetz über kommunale Wahlbeamte (TliürKWBG) durch Überreichung einer Urkunde zum Ehrenbeamten der Gemeinde Bilzingsleben vom Bürgermeister zu ernennen. Seite 8

12 Körperschaft: Gremium: Verwaltungsgemeinschaft Kindelbrück Gemeinderat Datum: Tagesordnungspunkt 6. Berufung der Vertreter in die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Kindelbrück (Vorlagen-Nr /0006) Berichterstatter: Sach- und Rechtslage: 1. Aufgrund von 48 Abs. 2 ThürK0 hat jede Mitgliedsgemeinde einer Verwaltungsgemeinschaft das Recht, neben dem Bürgermeister, welcher von Amts wegen Vertreter in der Gemeinschaftsversammlung ist, 1 Mitglied des Gemeinderates als weiteren Vertreter in die Gemeinschaftsversammlung zu entsenden. Für jede volle Tausend entsendet die Gemeinde 1 weiteren Vertreter. Die Vertreter der Gemeinde werden aufgrund eines Beschlusses durch den Gemeinderat zu ihrem Amt bestellt. 2. Es wird empfohlen wie folgt zu verfahren: In Anwendung von 27 Abs. 1 Satz 2-4 kann der Bürgermeister den 1. Beigeordneten mit seiner Vertretung im Ausschuß beauftragen, er hat dann Stimmrecht. Somit ist für den o.g. Fall der 1. Beigeordnete 1. Vertreter der Mitgliedsgemeinde und von Amts wegen bestellt. 2.2 Für die Gemeinde Bilzingsleben sind somit noch 1 weitere Vertreter und dessen Stellvertreter zu bestellen. Dabei findet 27 Abs. 1 Satz 3 ThürK0 entsprechend Anwendung, sofern Parteien und Wählergruppen zu berücksichtigen sind. Vertreter der Gemeinde Bilzingsleben in die Gemeinschaftsversammlung der VG. Ermächtigungsgrundlage: 48 Abs. 2 ThürK0 in Verbindung mit 9 der Hauptsatzung der Gemeinde Bilzingsleben - PDS = 2 x 2 : 9 = 0,44 = 0 Vertreter, - SPD und TSV 1990 Bilzingsleben 7 x 2 : 9 = 1,55 = 2 Vertreter. Beschlußvorschlag: Der Gemeinderat möge beschließen, die Bestellung der Vertreter in die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Kindelbrück nach 48 Abs. 2 ThürK0 und den Punkten 2.1 und 2.2 der Sachdarstellung. 1. Vertreter ist der Bürgermeister Herr Helmut Güttel Stellvertreter des 1. Vertreters ist der 1. Beigeordnete Herr Rüdiger S t o 11 e Seite 9

13 2. Vertreter ist Frau Susanne F i s c h e r Stellvertreter des 2. Vertreters ist Herr Reinhard B a r t h o 1 m e s. Beschlussnummer: Vollzug in Abt.: I Seite 10

14 Sach- und Rechtslage: Nach 20 Abs. 1 Satz 1 Thüringer Kommunalordnung hat jede Gemeinde eine Hauptsatzung zu erlassen. In ihr sind mindestens die Sachverhalte aus folgenden zu regeln: 13 Abs. 1; 15 Abs. 1; 17 Abs. 6; 21 Abs. 1; 23 Abs. 1, 26 Abs. 4, 27 Abs. 1, 28 Abs. 2; 29 Abs Abs. 1 und 2, 45 Abs. 1, 2 und 5 der Thüringer Kommunalordnung vom sowie 34 Abs. 2 Thüringer Kommunalwahlgesetz vom Diese Regelungen sind für die weitere Arbeit des Gemeinderates und dem Bürgermeister von wesentlicher Bedeutung (siehe Anlage, Hauptsatzung der Gemeinde Bilzingsleben). Aussprache: Die vorliegende Hauptsatzung wurde den Gemeinderatsmitgliedern in Schwerpunkten erläutert. Gemeinderat Bartholmes regte an, dass die Ablehnung oder die Annahme eines Bürgerbegehrens in der Hauptsatzung genauer geregelt werden sollte. Die Anregung wurde aufgegriffen. Eine konkrete Beantwortung der Frage soll in der nächsten Sitzung des Gemeinderates erfolgen, Vom Gemeinderat Schröder wurde die Aufnahme einer Vertretungsregelung für den Fall gefordert, dass der Bürgermeister und der Beigeordnete für längere Zeit ausfallen. Auch hier wurde die Anregung aufgegriffen und eine konkrete Beantwortung für die nächste Gemeinderatssitzung durch die Verwaltung vorbereitet. Weitere Anfragen gab es nicht. Seite 11

15 Sach- und Rechtslage: Laut 34 Abs. 1 Thüringer Kommunalordnung hat sich jeder Gemeinderat eine Geschäftsordnung zu geben. In der Anlage wird die Geschäftsordnung der Gemeinde Bilzingsleben beigefügt Aussprache: Die Geschäftsordnung wurde ebenfalls erläutert. Von Seiten des Gemeinderates gab es keine weiteren Anfragen. Öffentlicher Teil: Der als Gast anwesende Herr Lerche, erhielt das Rederecht, um den Mitgliedern des Gemeinderates eine wichtige Mitteilung zu machen: 1. Kaufangebot Feuerwehrgerätehaus: - kurze Erläuterung zu Rückführungsantrag, - Angebot vom jetzigen Eigentümer, Herrn Uschmann, liegt vor, um die Immobilie insgesamt für 15,- TDM zu veräußern, entsprechende Wertermittlung liegt vor, finanzielle Mittel sind im Haushaltsplan eingestellt, - Von der Verwaltung wird eine Entscheidung für den Gemeinderat vorbereitet. Seite 12

16 2. Kaufangebot der BVVG für Waldflächen - 3,4, ha Wald im Bereich der "Teichholzberge und Teichholzlinden" werden der Gemeinde zum Kauf zu einem Preis von 24,- TDM angeboten, - nach Ansicht des Gemeinderates muß diese Angelegenheit vor einer Entscheidung diskutiert werden. Zum Vollzug in Abt.: III Weitere Aktuelle Anfragen und Mitteilungen gab es im öffentlichen Teil der Veranstaltung nicht. Seite 13

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