Die Sitzung setzte sich aus öffentlichen und nichtöffentlichen Tagesordnungspunkten zusammen.
|
|
- Matthias Hermann
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Die Sitzung setzte sich aus öffentlichen und nichtöffentlichen Tagesordnungspunkten zusammen. Das Ergebnis der Beratung ergibt sich aus den Anlagen, die Bestandteil dieser Niederschrift sind.
2 Zuhörer:
3 Öffentlicher Teil 1. Ablegung des Diensteides durch den Bürgermeister gegenüber dem ältesten Gemeinderatsmitglied (Vorlagen-Nr /0001) Berichterstatter-. 2. Verpflichtung des Gemeinderates durch den Bürgermeister gern. 24 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung vom (Vorlagen-Nr /0002) Berichterstatter: 3. Bestätigung der Tagesordnung (Vorlagen-Nr /0003) Berichterstatter'. 4. Bestätigung der Sitzungsniederschrift vom 08.06,1999 (Vorlagen-Nr /0004) Berichterstatter: 5. Wahl des Beigeordneten der Gemeinde Bilzingsleben gern. 32 Abs. 4 Thüringer Kommunalordnung (Vorlagen-Nr /0005) Berichterstatter: 6. Berufung der Vertreter in die Gemeinschaftsversanunlung der Verwaltungsgemeinschaft Kindelbrück (Vorlagen-Nr /0006) Berichterstatter.' 7. Beratung zur Hauptsatzung der Gemeinde Bilzingsleben (Vorlagen-Nr /0007) Berichterstatter: 8. Beratung zur Geschäftsordnung der Gemeinde Bilzingsleben (Vorlagen-Nr /0008) Berichterstatter-, 9. Aktuelle Anfragen und Mitteilungen ('Vorlagen-Nr /0009) Berichterstatter-. Seite 1
4 Nichtöffentlicher Teil 10. Beschlußfassung zum Bauvorhaben - Anbau eines Bades, Dusche und Waschküche an das Einfamilienhaus sowie Überdachung der Freisitzfläche - Flur 8; Flurstück 100/9 Antragsteller: Doris Jung, Oberbösaer Str. 26, Bilzingsleben Aktz.: (Vorlagen-Nr /0010) Berichterstatter: 11. Beschlußfassung zum Bauvorhaben - Neubau einer Garage mit Abstellraum - Am Schulplatz 5, Bilzingsleben, Antragsteller: Mario Garthoff, Am Schulplatz 5, Bilzingsleben (Vorlagen-Nr /0011) Berichterstatter-. Seite 2
5 Sach- und Rechtslage: Entsprechend 28 Abs. 5 der Thüringer Kommunalordnung vorn hat der Bürgermeister in der ersten Gemeinderatssitzung nach der Kommunalwahl den Diensteid abzulegen, Dazu ist es erforderlich, die Eidesformel gern. 60 Abs. 1 ThürBG vorn 10.06,1994 vor den Mitgliedern des Gemeinderates zu sprechen und damit den Eid abzulegen. Die Eidesformel lautet: "Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung des Freistaates Thüringen sowie alle in Thüringen geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflicht gewissenhaft und unparteiisch zu erfüllen, (so wahr mit Gott helfe)." Aussprache: Herr Horst Schröder eröffnete die Versammlung und begrüßte die anwesenden Gemeinderatsmitglieder. Er verlas die Eidesformel und nahm den Diensteid des Bürgermeisters entgegen, Seite 3
6 Sach- und Rechtslage: Die Verpflichtung erfolgt durch Handschlag und unter den Worten: "Ich verpflichte Sie zur Ausübung Ihres Ehrenamtes als Gemeinderatsmitglied nach dem Gesetz und Ihrer freien, dem Gemeinwohl verpflichteten Überzeugung. Sie wahren die Grundsätze der kommunalen Selbstverwaltung und sind an Weisungen und Aufträge Dritter nicht gebunden, Ich wünsche Ihnen viel Erfolg für Ihr Ehrenamt." Die Verpflichtungsformel für die Gemeinderatsmitglieder ist per Handschlag gegenüber dem Bürgermeister abzulegen. Beschlußvorschlag: Die Verpflichtungsformel für die Mitglieder des Gemeinderates wurde durch Herrn Bürgermeister Güttel verlesen und die Gemeinderatsmitglieder per Handschlag verpflichtet. Seite 4
7
8 Sach- und Rechtslage: Im 35 Abs. 4 und 5 der Thüringer Kommunalordnung vom ist die Behandlung der Tagesordnung vorgeschrieben. Der Gemeinderat hat vor Beginn der einberufenen Sitzung über die in der Einladung zugegangenen Tagesordnung abzustimmen. Beschlußvorschlag: Der Gemeinderat beschließt, die Annahme der vorliegenden Tagesordnung. Aussprache: Zur vorliegenden Tagesordnung gab es keine Ergänzungen oder Änderungen. Beschlussnummer: Vollzug in Abt.: I Seite 5
9 Sach- und Rechtslage: Nach 42 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung vom sind die unterzeichneten Sitzungsniederschriften durch den Gemeinderat bestätigen zu lassen. Beschlußvorschlag: Der Gemeinderat möge beschließen, die Bestätigung der Sitzungsniederschrift vom Aussprache: Zur vorliegenden Sitzungsniederschrift gab es keine Anmerkungen. Beschlussnummer: Vollzug in Abt.: I Seite 6
10 Sach- und Rechtslage: Gemäß 32 der Thüringer Kommunalordnung (ThürK0) muss jede Gemeinde einen Beigeordneten zur Vertretung des Bürgermeisters in dessen Verhinderungsfall haben. Die Zahl der Beigeordneten richtet sich nach 32 Abs. 2. Dementsprechend haben Gemeinden mit bis zu Einwohnern nur 1 Beigeordneten zu wählen. Nach 32 Abs. 4 ThürK0 sowie 7 der Hauptsatzung der Gemeinde Bilzingsleben ist der ehrenamtliche Beigeordnete auf die Dauer der Amtszeit des Gemeinderates aus dessen Mitte zu wählen. Zur Wahl wurde vorgeschlagen durch 1) (X ) den Bürgermeister 2) (X ) die Fraktion/Bewerber des Wahlvorschlages 1. PDS das Gemeinderatsmitglied zu 1 Herr Rüdiger S t o 11 e zu 2.1 Herr Reinhard B a r t h o l m e s Beschlußvorschlag: Der Gemeinderat möge beschließen, die geheime Wahl des 1. Beigeordneten entsprechend den Vorschlägen zu Pkt. 1.) oder 2.1) dieser Vorlage. Seite 7
11 Die Wahl nach: 1.) erfolgt durch ausgefertigte Stimmzettel mit dem Vermerk Name, Vorname und dem Stimmabgabevermerk Ja oder Nein", Gewählt ist der Vorschlag, wenn er die Mehrheit der Stimmabgaben mit Ja beantwortet hat. 2.) erfolgt durch ausgefertigte Stimmzettel mit dem Vermerk der Namen, Vornamen zu 2. 1 bis 2. 3 und je einem Feld zum Stimmabgabevermerk. Jedes Stadtratsmitglied hat 1 Stimme. Gewählt ist der Vorschlag, welcher mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt. Ansonsten ist entsprechend dem ThürKWG 24 Abs. 6 zu verfahren. Eine erforderliche Stichwahl findet sofort im Nachgang zum ersten Wahldurchgang statt. Nach positiver Beschlußfassung sind die Stimmzettel für die Wahlgänge entsprechend auszugeben, und es ist zu wählen. Abstimmungsergebnis Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder. 9 Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder-. 9 Davon stiminberechtig1-. 9 Persönliche Beteiligung nach 38: 0 Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Stimmenenthaltungen: 0 Ungültige Stimmen: 0 Beschlussnummer: Vollzug in Abt: I Wahlergebnis: Gewählt ist Herr Rüdiger Stolle mit 7 gültigen Stimmabgaben. Herr Reinhard Bartholmes erhielt 2 Stimmabgaben. Als 1. Beigeordneter ist Herr Rüdiger Stolle nach Annahme der Wahl gem. 2 Abs. 2 Thüringer Gesetz über kommunale Wahlbeamte (TliürKWBG) durch Überreichung einer Urkunde zum Ehrenbeamten der Gemeinde Bilzingsleben vom Bürgermeister zu ernennen. Seite 8
12 Körperschaft: Gremium: Verwaltungsgemeinschaft Kindelbrück Gemeinderat Datum: Tagesordnungspunkt 6. Berufung der Vertreter in die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Kindelbrück (Vorlagen-Nr /0006) Berichterstatter: Sach- und Rechtslage: 1. Aufgrund von 48 Abs. 2 ThürK0 hat jede Mitgliedsgemeinde einer Verwaltungsgemeinschaft das Recht, neben dem Bürgermeister, welcher von Amts wegen Vertreter in der Gemeinschaftsversammlung ist, 1 Mitglied des Gemeinderates als weiteren Vertreter in die Gemeinschaftsversammlung zu entsenden. Für jede volle Tausend entsendet die Gemeinde 1 weiteren Vertreter. Die Vertreter der Gemeinde werden aufgrund eines Beschlusses durch den Gemeinderat zu ihrem Amt bestellt. 2. Es wird empfohlen wie folgt zu verfahren: In Anwendung von 27 Abs. 1 Satz 2-4 kann der Bürgermeister den 1. Beigeordneten mit seiner Vertretung im Ausschuß beauftragen, er hat dann Stimmrecht. Somit ist für den o.g. Fall der 1. Beigeordnete 1. Vertreter der Mitgliedsgemeinde und von Amts wegen bestellt. 2.2 Für die Gemeinde Bilzingsleben sind somit noch 1 weitere Vertreter und dessen Stellvertreter zu bestellen. Dabei findet 27 Abs. 1 Satz 3 ThürK0 entsprechend Anwendung, sofern Parteien und Wählergruppen zu berücksichtigen sind. Vertreter der Gemeinde Bilzingsleben in die Gemeinschaftsversammlung der VG. Ermächtigungsgrundlage: 48 Abs. 2 ThürK0 in Verbindung mit 9 der Hauptsatzung der Gemeinde Bilzingsleben - PDS = 2 x 2 : 9 = 0,44 = 0 Vertreter, - SPD und TSV 1990 Bilzingsleben 7 x 2 : 9 = 1,55 = 2 Vertreter. Beschlußvorschlag: Der Gemeinderat möge beschließen, die Bestellung der Vertreter in die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Kindelbrück nach 48 Abs. 2 ThürK0 und den Punkten 2.1 und 2.2 der Sachdarstellung. 1. Vertreter ist der Bürgermeister Herr Helmut Güttel Stellvertreter des 1. Vertreters ist der 1. Beigeordnete Herr Rüdiger S t o 11 e Seite 9
13 2. Vertreter ist Frau Susanne F i s c h e r Stellvertreter des 2. Vertreters ist Herr Reinhard B a r t h o 1 m e s. Beschlussnummer: Vollzug in Abt.: I Seite 10
14 Sach- und Rechtslage: Nach 20 Abs. 1 Satz 1 Thüringer Kommunalordnung hat jede Gemeinde eine Hauptsatzung zu erlassen. In ihr sind mindestens die Sachverhalte aus folgenden zu regeln: 13 Abs. 1; 15 Abs. 1; 17 Abs. 6; 21 Abs. 1; 23 Abs. 1, 26 Abs. 4, 27 Abs. 1, 28 Abs. 2; 29 Abs Abs. 1 und 2, 45 Abs. 1, 2 und 5 der Thüringer Kommunalordnung vom sowie 34 Abs. 2 Thüringer Kommunalwahlgesetz vom Diese Regelungen sind für die weitere Arbeit des Gemeinderates und dem Bürgermeister von wesentlicher Bedeutung (siehe Anlage, Hauptsatzung der Gemeinde Bilzingsleben). Aussprache: Die vorliegende Hauptsatzung wurde den Gemeinderatsmitgliedern in Schwerpunkten erläutert. Gemeinderat Bartholmes regte an, dass die Ablehnung oder die Annahme eines Bürgerbegehrens in der Hauptsatzung genauer geregelt werden sollte. Die Anregung wurde aufgegriffen. Eine konkrete Beantwortung der Frage soll in der nächsten Sitzung des Gemeinderates erfolgen, Vom Gemeinderat Schröder wurde die Aufnahme einer Vertretungsregelung für den Fall gefordert, dass der Bürgermeister und der Beigeordnete für längere Zeit ausfallen. Auch hier wurde die Anregung aufgegriffen und eine konkrete Beantwortung für die nächste Gemeinderatssitzung durch die Verwaltung vorbereitet. Weitere Anfragen gab es nicht. Seite 11
15 Sach- und Rechtslage: Laut 34 Abs. 1 Thüringer Kommunalordnung hat sich jeder Gemeinderat eine Geschäftsordnung zu geben. In der Anlage wird die Geschäftsordnung der Gemeinde Bilzingsleben beigefügt Aussprache: Die Geschäftsordnung wurde ebenfalls erläutert. Von Seiten des Gemeinderates gab es keine weiteren Anfragen. Öffentlicher Teil: Der als Gast anwesende Herr Lerche, erhielt das Rederecht, um den Mitgliedern des Gemeinderates eine wichtige Mitteilung zu machen: 1. Kaufangebot Feuerwehrgerätehaus: - kurze Erläuterung zu Rückführungsantrag, - Angebot vom jetzigen Eigentümer, Herrn Uschmann, liegt vor, um die Immobilie insgesamt für 15,- TDM zu veräußern, entsprechende Wertermittlung liegt vor, finanzielle Mittel sind im Haushaltsplan eingestellt, - Von der Verwaltung wird eine Entscheidung für den Gemeinderat vorbereitet. Seite 12
16 2. Kaufangebot der BVVG für Waldflächen - 3,4, ha Wald im Bereich der "Teichholzberge und Teichholzlinden" werden der Gemeinde zum Kauf zu einem Preis von 24,- TDM angeboten, - nach Ansicht des Gemeinderates muß diese Angelegenheit vor einer Entscheidung diskutiert werden. Zum Vollzug in Abt.: III Weitere Aktuelle Anfragen und Mitteilungen gab es im öffentlichen Teil der Veranstaltung nicht. Seite 13
Gemeinde Sulzemoos Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom Öffentlicher Teil
Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 12.05.2014 Öffentlicher Teil Ort, Kirchstraße 3 Vorsitzender Schriftführer Eröffnung der Sitzung Anwesend Hainzinger, Gerhard Ramsteiner, Michael Der
MehrGemeinde Niedere Börde Niedere Börde, den eingereicht durch: Bürgermeisterin
Gemeinde Niedere Börde Niedere Börde, den 02.09.2016 eingereicht durch: Beschlussvorlage-Nr.: 72 / 6 / 2016 für die Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Niedere Börde am 27.09.2016 Betreff: Bestätigung
MehrN I E D E R S C H R I F T
N I E D E R S C H R I F T Sitzung am: Montag, 29.03.2004 Sitzungsort: Herrnschwende/Im Dorfe 43 Sitzungsbeginn: 19:00 Sitzungsende: 19:45 Die Sitzung setzte sich aus öffentlichen Tagesordnungspunkten zusammen.
MehrSitzungsniederschrift
Sitzungsniederschrift Gremium Sitzungstag Sitzungsbeginn / -ende Sitzungsort und -raum Art der Sitzung Vorsitzende Schriftführer Gemeinderat Reichenbach 06. Mai 2014 19.30 Uhr 20.45 Uhr Reichenbach, Rathaus
MehrGemeinderates Paunzhausen am 08. Mai 2014
Niederschrift über die öffentliche Sitzung Nr. 4 des Gemeinderates Paunzhausen am 08. Mai 2014 Anwesend waren: Vorsitzender: 1. Bürgermeister Johann Daniel Gemeinderäte: Aschauer, Baier, Bauer Binder,
MehrN I E D E R S C H R I F T
N I E D E R S C H R I F T Sitzung am: Donnerstag, 27.07.2006 Sitzungsort: Riethgen/Dorfstraße 24a Sitzungsbeginn: 19:30 Sitzungsende: 20:30 Die Sitzung setzte sich aus öffentlichen und nichtöffentlichen
MehrNiederschrift über die Sitzung des Gemeinderates
am 06. Mai 2014 Nr. 1 / 2014 Mitglieder: 13 1. Bgm. Sebastian Winkler, 2. Bgm. Anna Elisabeth Schaber, Karl Bischof, Paul Brunner, Peter Danner, Johann Häglsperger jun., Markus Noppenberger, Ortrun Philippin,
MehrProtokoll der konstituierenden Sitzung des Gemeinderates Prebitz vom 07. Mai 2014 im Gemeindezentrum Bieberswöhr;
Protokoll der konstituierenden Sitzung des Gemeinderates Prebitz vom 07. Mai 2014 im Gemeindezentrum Bieberswöhr; Beginn: 19.00 Uhr, Ende: 20.50 Uhr; Anwesend: ab/bis TOP.: Abwesend: Grund: Bürgermeister:
MehrN I E D E R S C H R I F T
N I E D E R S C H R I F T Sitzung am: Donnerstag, 20.11.2003 Sitzungsort: Kindelbrück/Puschkinplatz 1 Sitzungsbeginn: 18:30 Sitzungsende: 20:00 Die Sitzung setzte sich aus öffentlichen Tagesordnungspunkten
MehrAMTLICHE MITTEILUNGEN
Am Sportpark Müngersdorf 6 50933 Köln AMTLICHE MITTEILUNGEN Nr.: 21/2015 Köln, den 30. November 2015 Geschäftsstelle Hochschulrat INHALT Geschäftsordnung des Hochschulrates der Deutschen Sporthochschule
MehrProtokoll. Vereidigung der neu gewählten Gemeinderatsmitglieder
Protokoll über die 1. Sitzung des Gemeinderates Seukendorf 2014/2020 am 12.05.2014 im Feuerwehrhaus Seukendorf. TOP 1 Vereidigung der neu gewählten 1. BGM Tiefel forderte die neu in den Gemeinderat gewählten
MehrStadtrat /2014 Konstituierende Sitzung
STADT SINZIG N I E D E R S C H R I F T Gremium Sitzungstag Sitzungs-Nr. Stadtrat 10.07.2014 01/2014 Konstituierende Sitzung Sitzungsort Sitzungssaal im Rathaus Sitzungsdauer 18.00 bis 19.55 Uhr (lfd.nr./
MehrGEMEINDE DERSUM P R O T O K O L L. über die Sitzung des Rates der Gemeinde Dersum am 24. November 2016 im Gemeindebüro im Jugendheim
GEMEINDE DERSUM Dersum, den 24.11.2016 P R O T O K O L L über die Sitzung des Rates der Gemeinde Dersum am 24. November 2016 im Gemeindebüro im Jugendheim Es sind anwesend: Bürgermeister Hermann Coßmann,
MehrP R O T O K O L L. Hermann-Josef Bicker, Wippingen. 1. Eröffnung der Sitzung durch den bisherigen Bürgermeister
GEMEINDE WIPPINGEN Wippingen, den 10.11.2011 P R O T O K O L L über die Sitzung des Rates der Gemeinde Wippingen am 10. November 2011 im Gemeindezentrum Wippingen Es sind anwesend: Hermann Gerdes, Wippingen
MehrÖffentlicher Teil. Die Rede des 1. Bürgermeisters ist der Sitzungsniederschrift als Anlage I beigefügt.
Nr. 01 v. 06.05.2014 Öffentlicher Teil Der Vorsitzende stellt eingangs fest, dass nach Beginn der Wahlzeit am 01.05.2014 der Gemeinderat unverzüglich gemäß Art. 46 Abs. 2 S. 2 der Gemeindeordnung für den
MehrGemeinde Frömmstedt N I E D E R S C H R I F T
N I E D E R S C H R I F T Frömmstedt Sitzung am: Mittwoch, 24.09.2003 Sitzungsort: Gaststätte/Frömmstedt/Schenksplatz Sitzungsbeginn: 19:00 Sitzungsende: 21:00 Die Sitzung setzte sich aus öffentlichen
MehrGemeinde Frömmstedt N I E D E R S C H R I F T
N I E D E R S C H R I F T Sitzung am: Mittwoch, 21.03.2007 Sitzungsort: Gaststätte/Frömmstedt/Schenksplatz Sitzungsbeginn: 19:45 Sitzungsende: 20:45 Die Sitzung setzte sich aus öffentlichen Tagesordnungspunkten
Mehr4.1. Satzung für das Jugendamt des Landkreises Regensburg
4. Sozialverwaltung 4.1. Satzung für das Jugendamt des Landkreises Regensburg Aufgrund des Art. 16 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) in Verbindung mit Art. 17 der Landkreisordnung für
MehrSatzung. der. Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten an Thüringer Hochschulen (LaKoG) 1 Definition und Aufgaben
Satzung der Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten an Thüringer Hochschulen (LaKoG) 1 Definition und Aufgaben (1) Die LaKoG ist der Zusammenschluss der Gleichstellungsbeauftragten der in 1 Abs.
Mehr6.1 Wahl und Amtszeit der Bundeskanzler
6.1 Wahl und Amtszeit der Bundeskanzler Stand: 14.3.2018 Zur Wahl und Ernennung des Bundeskanzlers heißt es in Art. 63 Grundgesetz: (1) Der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestage
MehrNiederschrift über die konstituierende Sitzung der Gemeindevertretung Ferdinandshof vom
Bekanntmachung durch Veröffentlichung im Internet unter www.amt-torgelowferdinandshof.de am 14.08.2014 (Navigationslink: Bekanntmachungen) Amt Torgelow-Ferdinandshof 07.07.2014 Niederschrift über die konstituierende
MehrN i e d e r s c h r i f t
N i e d e r s c h r i f t über die konstituierende Sitzung des Gemeinderates Linden in der Legislaturperiode 2004/2009 am 9. Juli 2004 in der Kulturfabrik Linden um 20.00 Uhr. Teilnehmer: Vorsitzender:
MehrWahl der ehrenamtlichen Stellvertreter/innen des Bürgermeisters der Gemeinde Grefrath
Der Bürgermeister X. Wahlperiode Sitzungsvorlage Nr. H 001 V Vorberatung keine Vorberatung keine Beschlussfassung Rat öffentlich Datum: 04.06.2014 Amt/Aktenzeichen 10/10 23 030 Auskunft erteilt: Frau Müller-Deilmann
MehrSatzung für das Kreisjugendamt Bayreuth
Satzung für das Kreisjugendamt Bayreuth Der Landkreis Bayreuth erlässt aufgrund des Art. 16 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) vom 8.12.2006 (GVBl. S. 942), zuletzt geändert durch
MehrGemeinderats-Sitzung Geroldshausen am
Gemeinderats-Sitzung Geroldshausen am 06.05.2008 TOP 1: Verabschiedung der ausgeschiedenen Gemeinderatsmitglieder Bürgermeister Schäfer bedankt sich beim Gemeinderat für die Ausübung des Ehrenamtes in
MehrBeschlussprotokoll über die Sitzung des Gemeinderates Hage am im Sitzungssaal des Rathauses, Hauptstr. 81, Hage
Gemeinde Hage GRFL/2016-006 Beschlussprotokoll über die Sitzung des Gemeinderates Hage am 15.12.2016 im Sitzungssaal des Rathauses, Hauptstr. 81, 26524 Hage Beginn: 17:30 Uhr Ende: 17:45 Uhr Anwesend:
MehrN I E D E R S C H R I F T
N I E D E R S C H R I F T Sitzung am: Donnerstag, 06.03.2008 Sitzungsort: Griefstedt/Bahnhofstraße 2 Sitzungsbeginn: 19:30 Sitzungsende: 21:30 Die Sitzung setzte sich aus öffentlichen Tagesordnungspunkten
MehrGeschäftsordnung des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Steinfurt vom
Geschäftsordnung des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Steinfurt vom 04.12.2014 Zur Durchführung der Aufgaben nach 11 des Landschaftsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom
MehrSatzung für das Jugendamt der Stadt Passau. - bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Passau Nr. 17 vom
Satzung für das Jugendamt der Stadt Passau - bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Passau Nr. 17 vom 02.07.2008 - Aufgrund von Art. 16 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) vom 08.12.2006
MehrGeschäftsordnung der Rechtsanwaltskammer Freiburg
Geschäftsordnung der Rechtsanwaltskammer Freiburg beschlossen auf der Jahres-Mitgliederversammlung vom 24. Juni 1995, zuletzt geändert auf der Jahres-Mitgliederversammlung vom 09.10.2015 1 (1) Der Vorstand
MehrNiederschrift über die öffentliche konstituierende Sitzung des Gemeinderates Meckenheim am
1 Niederschrift über die öffentliche konstituierende Sitzung des Gemeinderates Meckenheim am 23.06.2014 Anwesend: Vorsitzender Ortsbürgermeister Heiner Dopp 1. Beigeordneter Manfred Ohler die Ratsmitglieder:
MehrGeschäftsordnung. hat der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde. des Kreises Steinfurt
Geschäftsordnung des Beirates bei der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Steinfurt Zur Durchführung der Aufgaben nach 70 des Landesnaturschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.07.2000
Mehrmit Versicherungen an Eides statt
Ort, Datum Eingerahmte Felder bitte ausfüllen oder, (zu 60, 23 Abs. 4KWO) Stand: April 2015 ankreuzen. Sämtliche Angaben bitte Name der Partei oder Wählergruppe, Kurzbezeichnung Niederschrift über den
MehrUmlegungsausschuss 62.70
G e s c h ä f t s o r d n u n g 1 Grundsätze für die Tätigkeit des Umlegungsausschusses (1) Der Umlegungsausschuss (UA) entscheidet nach seiner freien, aus den gesamten Verhandlungen und Ermittlungen gewonnenen
MehrHauptsatzung der Verwaltungsgemeinschaft Rennsteig
1 Hauptsatzung der Verwaltungsgemeinschaft Rennsteig Aufgrund der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Nr. 2 S. 41), zuletzt geändert durch
MehrWahlordnung. Landesverband Hessen e. V. Deutsches Rotes Kreuz
Wahlordnung Landesverband Hessen e. V. Deutsches Rotes Kreuz Beschlossen von der außerordentlichen Landesversammlung in Gießen am 25.6.2016 1 Wahlausschuss 3 2 Bildung des Wahlausschusses 3 3 Wahlausschreiben
MehrGeschäftsordnung für Mitgliederversammlungen
Seite 1 Geschäftsordnung für Mitgliederversammlungen 1 Ermächtigungsgrundlage Grundlage für diese Geschäftsordnung ist die Satzung des Vereins in ihrer jeweils gültigen Fassung. 2 Geltungsbereich Diese
MehrSatzung der "Wählergruppe (Name; ggf. Angabe der Kurzbezeichnung 1) )"
Beispiel einer Satzung für eine Wählergruppe in einer Gemeinde im Sinne des Kommunalwahlgesetzes Satzung der "Wählergruppe (Name; ggf. Angabe der Kurzbezeichnung 1) )" 1 Name, Zweck und Sitz (1) Die Wählergruppe
MehrLANDKREIS TUTTLINGEN GESCHÄFTSORDNUNG DES KREISTAGS UND DER AUSSCHÜSSE
LANDKREIS TUTTLINGEN GESCHÄFTSORDNUNG DES KREISTAGS UND DER AUSSCHÜSSE - 2 - Stand: 1.1.1986 Der Kreistag hat für sich und die Ausschüsse aufgrund von 31 Abs. 2 LkrO für Baden-Württemberg vom 10. Oktober
MehrKurzinformation über die konstituierende Sitzung des Stadtrates am
DIE PRESSESTELLE der Stadt Unterschleißheim Kurzinformation über die konstituierende Sitzung des Stadtrates am 06.05.2008 Begrüßung und Glückwünsche zum Wahlerfolg Zur ersten und damit konstituierenden
MehrSatzung der Wählergruppe (Name; ggf. Angabe der Kurzbezeichnung oder des Kennworts 1) )
Beispiel einer Satzung für eine Wählergruppe im Sinne des Landes- und Kommunalwahlgesetzes (LKWG) in einer Gemeinde Satzung der Wählergruppe (Name; ggf. Angabe der Kurzbezeichnung oder des Kennworts 1)
MehrDas Protokoll wurde genehmigt am P r o t o k o l l. über die Sitzung des Rates der Gemeinde am im Sitzungssaal des Rathauses
Das Protokoll wurde genehmigt am 08.12.2014. P r o t o k o l l über die Sitzung des Rates der Gemeinde am 15.09.2014 im Sitzungssaal des Rathauses Beginn: 18:58 Uhr Ende: 20:36 Uhr Es haben sich folgende
MehrNiederschrift über die Versammlung zur Aufstellung der Bewerberinnen und der Bewerber
Anlage 7 ( Nr. 46 GLKrWBek) Datum Zutreffendes ankreuzen in Druckschrift ausfüllen Niederschrift über die Versammlung r Aufstellung der Bewerberinnen und der Bewerber für die Wahl des Gemeinderats *) ersten
MehrGEMEINDE ZORNEDING Zorneding, 12. Mai 2014 NIEDERSCHRIFT. über die. Öffentliche Konstituierende Sitzung des. Gemeinderates
GEMEINDE ZORNEDING Zorneding, 12. Mai 2014 NIEDERSCHRIFT über die Öffentliche Konstituierende Sitzung des Gemeinderates vom 08.05.2014 im Großen Sitzungssaal Alle Mitglieder waren ordnungsgemäß geladen;
Mehrabgegebene Stimmen: 19 ungültige Stimmen: 0 gültige Stimmen: 19
Tagesordnungspunkt 1 Gelöbnis gemäß 97 NÖ Gemeindeordnung Der Altersvorsitzende Herr Gemeinderat Josef Kraft stellt fest, dass die Einladung zu der konstituierenden Sitzung mittels Rückscheinbriefe erfolgt
MehrNiederschrift über die 1. Gemeinderatssitzung in der Wahlperiode 2014/2020 vom im Bürgerhaus Alling
Niederschrift über die 1. Gemeinderatssitzung in der Wahlperiode 2014/2020 vom 06.05.2014 im Bürgerhaus Alling Alle Mitglieder waren ordnungsgemäß geladen, erschienen sind nachstehende Mitglieder, also
MehrNiederschrift Nr. 13 /
Niederschrift Nr. 13 / 2003-2008 über die Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tangstedt am Montag, dem 12.03.2007 in Sellhorn's Gasthof, Dorfstraße 118, 25499 Tangstedt Beginn: 20:00 Uhr Ende:
MehrProtokoll der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Unterbreizbach öffentlicher Teil
Protokoll der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Unterbreizbach öffentlicher Teil Tag: Donnerstag, den 3. Juli 2014 Beginn: 19.00 Uhr Ende: 22.00 Uhr Ort: Besprechungsraum/Gemeindeverwaltung
MehrGeschäftsordnung Delegiertenversammlung des Deutschen Hausärzteverbandes e. V.
Geschäftsordnung Delegiertenversammlung des Deutschen Hausärzteverbandes e. V. (in der Fassung der Beschlüsse der Delegiertenversammlung vom 14./15. September 2017) 2 I. Einberufung der Delegiertenversammlung
MehrGeschäftsordnung. Schützengilde zu Jüterbog 1405 e.v. Inhaltsverzeichnis: in der gültigen Fassung vom Beschlussfähigkeit 11 Redezeit
Schützengilde zu Jüterbog 1405 e.v. Inhaltsverzeichnis: Geschäftsordnung in der gültigen Fassung vom 04.03.2006 1 Beschlussfähigkeit 11 Redezeit 2 Beschlüsse 12 Vertraulichkeit 3 Abstimmung 13 Fristenberechnung
MehrN i e d e r s c h r i f t
N i e d e r s c h r i f t über die konstituierende Sitzung der Gemeindevertretung Kuddewörde am Donnerstag, den 21.06.2018 um 19.30 Uhr in Kuddewörde, Gemeindezentrum, Möllner Straße 3a Beginn: Ende: 19.30
MehrBAYREUTHER STADTRECHT 460. Satzung: für das Stadtjugendamt Bayreuth
Satzung für das Stadtjugendamt Bayreuth Aufgrund des Art. 16 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) vom 08.12.2006 (GVBl. 26/2006, S. 942) in Verbindung mit Art. 23 der Gemeindeordnung
MehrVon den Mitgliedern (einschl. Vorsitzender) des Marktgemeinderates Neubeuern sind 17 anwesend. Anwesenheit abwesend Grund Schmid Martin
NIEDERSCHRIFT ÜBER DIE KONSTITUIERENDE SITZUNG öffentlich des Marktgemeinderates Neubeuern am 13. Mai 2014 in Neubeuern Vorsitzender: Erster Bürgermeister Hans Nowak Schriftführer: Geschäftsleiter Karl
MehrG E S C H Ä F T S O R D N U N G F Ü R D E N G E M E I N D E R A T
G E S C H Ä F T S O R D N U N G F Ü R D E N G E M E I N D E R A T Aufgrund von 36 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg - GemO - hat der Gemeinderat am 29. September 1988, zuletzt geändert durch
MehrSatzung. der Wählergruppe FÜR-WISMAR-Forum. (Kurzbezeichnung: FWF)
Satzung der Wählergruppe FÜR-WISMAR-Forum (Kurzbezeichnung: FWF) 1 Name, Zweck und Sitz (1) Die Wählergruppe führt den Namen "FÜR-WISMAR-Forum (im Folgenden bezeichnet mit Wählergruppe ); die Kurzbezeichnung
Mehr1 Geltungsbereich und Grundlagen
Ordnung für die Wahl der Landesleitung der Bereitschaften des DRK Landesverband Sachsen e. V. (Wahlordnung) 1 Geltungsbereich und Grundlagen Diese Wahlordnung gilt für die Wahl der Landesleitung der Bereitschaften
MehrG E S C H Ä F T S O R D N U N G
G E S C H Ä F T S O R D N U N G FÜR DEN GEMEINDERAT, DEN STADTRAT UND DIE GEMEINDERATSAUSSCHÜSSE 1. Abschnitt ALLGEMEINES 1 Grundlagen 1) Grundlage für die Geschäftsführung der Gemeindeorgane und der Gemeinderatsausschüsse
MehrGEMEINDE NEULEHE P R O T O K O L L. über die konstituierende Sitzung des Rates der Gemeinde Neulehe am 11. November 2016 im Jugendheim Neulehe
GEMEINDE NEULEHE Neulehe, den 11.11.2016 P R O T O K O L L über die konstituierende Sitzung des Rates der Gemeinde Neulehe am 11. November 2016 im Jugendheim Neulehe Es sind anwesend: Bürgermeister Reinhard
MehrGeschäftsordnung für die Ausschüsse und Arbeitskreise der Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf
Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf Postfachadresse: Postfach 10 10 17. 40001 Düsseldorf Hausadresse: Ernst-Schneider-Platz 1. 40212 Düsseldorf Telefon 0211 3557-0 Geschäftsordnung für die Ausschüsse
MehrAuszug aus öffentlicher Niederschrift (Beschlüsse) gem. 32 Abs. 6 GeschO
Gemeinde Dietramszell Auszug aus öffentlicher Niederschrift (Beschlüsse) gem. 32 Abs. 6 GeschO Sitzung des Gemeinderates Sitzungstermin: Dienstag, 13.05.2014 Ort, Raum: Feuerwehrhaus Humbach Anwesend Vorsitzende
MehrGeschäftsordnung des Magistrats der Stadt Bad Nauheim
Geschäftsordnung des Magistrats der Stadt Bad Nauheim Der Magistrat der Stadt Bad Nauheim hat sich durch Beschluss in seiner Sitzung am 27.08.2002 folgende Geschäftsordnung gegeben: I. Stadträte/innen
MehrVILLA e.v. - Förderverein für Jugend, Kultur und Soziales
S a t z u n g VILLA e.v. - Förderverein für Jugend, Kultur und Soziales Gliederung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr...Seite 2 2 Zweck und Aufgaben des Vereins...Seite 2 3 Gemeinnützigkeit...Seite 2 4 Mitgliedschaften...Seite
MehrGeschäftsordnung der SPD-Fraktion im Stadtrat der Stadt Speyer
Geschäftsordnung der SPD-Fraktion im Stadtrat der Stadt Speyer Die Fraktion 1 Zusammensetzung und Aufgabe der Fraktion (1) Die über die Liste der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) in den Stadtrat
MehrNiederschrift 1) über den Verlauf der Versammlung der Vertreterinnen und Vertreter. mit Versicherungen an Eides statt
(zu 28 Abs. 3 4 LWO) Stand: 15. November 2017 Ort, Datum Eingerahmte Felder bitte ausfüllen oder ankreuzen. Sämtliche Angaben bitte der für den Wahlkreis Niederschrift 1) über den Verlauf der Versammlung
MehrSatzung für das Jugendamt der Stadt Nürnberg (JugendamtS - JugAS)
Satzung für das Jugendamt der Stadt Nürnberg (JugendamtS - JugAS) Vom 10. Oktober 2008 (Amtsblatt S. 429), zuletzt geändert durch Satzung vom 07. Juli 2014 (Amtsblatt S. 247) Die Stadt Nürnberg erlässt
MehrGESCHÄFTSORDNUNG. des Gemeindevorstandes der Gemeinde Waldbrunn/Ww.
Gliederungsnummer 003.01 Blatt 1 GESCHÄFTSORDNUNG des Gemeindevorstandes der Gemeinde Waldbrunn/Ww. Der Gemeindevorstand der Gemeinde Waldbrunn/Ww. hat sich durch Beschluss in seiner Sitzung am 09.07.1997
MehrNiederschrift über die konstituierende Sitzung der Gemeindevertretung Dipperz am 14. April 2016 im Bürgerhaus Dipperz
Niederschrift über die konstituierende Sitzung der Gemeindevertretung Dipperz am 14. April 2016 im Bürgerhaus Dipperz Anwesend: Mans Daniel... Koch Gerhard... König Markus... Heitz Sebastian... Schwab
MehrSächsischer Fußball-Verband e.v. Geschäftsordnung
Sächsischer Fußball-Verband e.v. Geschäftsordnung Stand: 06.12.2010 Teil A: Geschäftsordnung zu Verbandstagen 1 Einberufung, Einladung, Stimmrecht, Anträge Die Einberufung des Verbandstages, Einladung,
MehrSATZUNG FÜR DAS JUGENDAMT DER STADT ROSENHEIM 421
SATZUNG FÜR DAS JUGENDAMT DER STADT ROSENHEIM 421 Vom 29. April 1996 (ABl. S. 158) geändert durch Satzung vom 24. Juni 2002 (ABl. S. 185) Aufgrund des Art. 4 Abs. 2 des Bayerischen Kinder- und Jugendhilfegesetzes
Mehr1.2 Abstimmungs-, Geschäfts- und Wahlordnung. Schleswig-Holstein - Körperschaft des öffentlichen Rechts -
1.2 Abstimmungs-, Geschäfts- und Wahlordnung (Satzung) der Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Die Kammerversammlung der Steuerberaterkammer Schleswig- Holstein
MehrSatzung. 1 Zusammensetzung
1 4. 31 02 Satzung über den Beirat für Naturschutz und den Kreisbeauftragten für Naturschutz beim Kreis Plön (Naturschutzbeiratssatzung Plön) vom 28. April 2011 Aufgrund des 44 Abs. 2 des Gesetzes zum
MehrNiederschrift. Herr Teller vom Amt Hohe Elbgeest als Protokollführer. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
1 Niederschrift über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hamwarde am Mittwoch, dem 22.05.2013, 19.30 Uhr, in Hamwarde (Gemeindezentrum) - Nr. 3/2013, wi Anwesend: Außerdem: Es fehlt:
MehrE I N L A D U N G. Bürgermeister Harald Lenßen, Vorsitzender. Für die CDU-Fraktion: Mike Wirtz. Für die SPD-Fraktion:
E I N L A D U N G zur 21. Sitzung / WP 2009-2014 des RATES am Mittwoch, den 16.10.2013, Beginn 17.00 Uhr, im großen Sitzungssaal des Rathauses Neukirchen-Vluyn Bürgermeister Harald Lenßen, Vorsitzender
Mehr3 Geschäftsordnung 3
3 Geschäftsordnung GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DEN BUNDESTAG UND DEN VORSTAND (GOBV) 1 1 Einberufung 1. Die Einberufung des Bundestages erfolgt nach 20, 29 der Satzung. 2. Vorschläge für die Wahl des Präsidenten
MehrVorstandswahl zur Dorferneuerung. Teilnehmerversammlung zur Vorstandswahl
Vorstandswahl zur Dorferneuerung Teilnehmerversammlung zur Vorstandswahl Tagesordnung Erläuterungen der Aufgaben der TG bzw. des Vorstandes Information zur Vorstandswahl Wahl des Vorstandes Allgemeine
MehrN I E D E R S C H R I F T
N I E D E R S C H R I F T Sitzung am: Montag, 26.03.2007 Sitzungsort: Kannawurf, Schenkenpl. 87 Sitzungsbeginn: 19:30 Sitzungsende: 21:20 Die Sitzung setzte sich aus öffentlichen Tagesordnungspunkten zusammen.
MehrSynopse der Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung der Gemeinde Espenau
Synopse der Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung der Gemeinde Espenau Derzeitige Fassung auf der Basis der Mustersatzung des HSGB Titel Geschäftsordnung der Gemeindevertretung Geschäftsordnung der
MehrOstseebad Wustrow am
Gemeindevertretung Ostseebad Wustrow Protokoll zur konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung Ostseebad Wustrow am 26.06.2014. Tagungsort: Freiwillige Feuerwehr, E.-Thälmann-Str. 39a Beginn der Sitzung:
MehrGESCHÄFTSORDNUNG DES GEMEINDEVORSTANDES der Marktgemeinde Hilders
GESCHÄFTSORDNUNG DES GEMEINDEVORSTANDES der Marktgemeinde Hilders I n h a l t s v e r z e i c h n i s: I. Beigeordnete 1 Pflicht zur Teilnahme an den Sitzungen 2 Anzeigepflicht 3 Treupflicht 4 Verschwiegenheitspflicht
MehrVERBAND DER RESERVISTEN DER DEUTSCHEN BUNDESWEHR E. V. MUSTER-Wahlprotokoll mit Hinweisen entsprechend der Wahl- und Delegiertenordnung (WaDO)
VERBAND DER RESERVISTEN DER DEUTSCHEN BUNDESWEHR E. V. MUSTER-Wahlprotokoll mit Hinweisen entsprechend der Wahl- und Delegiertenordnung (WaDO) Inhalt: Seite 2 8 Seite 9 Seite 10 Seite 11 Seite 12 Seite
MehrGESCHÄFTSORDNUNG DER VERTRETERVERSAMMLUNG DER ARCHITEKTENKAMMER NIEDERSACHSEN
GESCHÄFTSORDNUNG DER VERTRETERVERSAMMLUNG DER ARCHITEKTENKAMMER NIEDERSACHSEN vom 7. Mai 1992 (DAB 7/92, BN 132), zuletzt geändert am 23. November 2017 (DAB 2/2018, S. 29, Regionalteil Niedersachsen) 1
Mehr1 Rechtsform und Sitz. (1) Die Regionale Planungsgemeinschaft...thüringen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Empfehlung des Thüringer Ministeriums für Bau und Verkehr zur Erstellung einer Satzung nach 4 Abs. 5 Satz 1 Thüringer Landesplanungsgesetz (ThürLPlG) vom 15. Mai 2007 (GVBl. 45) 1 Rechtsform und Sitz (1)
MehrSatzung über Elternversammlung und Elternbeirat für die Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Mörlenbach
Satzung über Elternversammlung und Elternbeirat für die Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Mörlenbach Aufgrund der 5, 19, 20, 51 und 93 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung
MehrNiederschrift über den öffentlichen Teil der 1. Sitzung des Schulverbandes Karrharde am Dienstag, 13. August 2013
Niederschrift über den öffentlichen Teil der 1. Sitzung des Schulverbandes Karrharde am Dienstag, 13. August 2013 Sitzungsort: "Gemeinschaftsschule an der Lecker Au", Süderholz 13 Sitzungsdauer: 19:00
MehrALLGEMEINE GESCHÄFTS- ORDNUNG DES DOSB. Beschlossen von der Mitgliederversammlung des DOSB am in Frankfurt am Main
ALLGEMEINE GESCHÄFTS- ORDNUNG DES DOSB Beschlossen von der Mitgliederversammlung des DOSB am 20.05.2006 in Frankfurt am Main Geändert von der Mitgliederversammlung des DOSB am 03.12.2011 in Berlin Geändert
MehrGESCHÄFTSORDNUNG. der FDP-Landtagsfraktion Nordrhein-Westfalen für die 17. Legislaturperiode. Inhaltsverzeichnis:
GESCHÄFTSORDNUNG der FDP-Landtagsfraktion Nordrhein-Westfalen für die 17. Legislaturperiode Inhaltsverzeichnis: 1 Mitgliedschaft 2 Organe 3 Fraktionsversammlung 4 Aufgaben der Fraktionsversammlung 5 Vorsitzender
Mehr06. Sitzungsprotokoll der Gemeindevertretung Münchhausen - Wahlperiode 2016 bis
06. Sitzungsprotokoll der Gemeindevertretung Münchhausen - Wahlperiode 2016 bis 2021 - Öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Münchhausen am Donnerstag, den 08.12.2016 im DGH Münchhausen
MehrH A U P T S A T Z U N G
H A U P T S A T Z U N G Aufgrund der 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch
MehrSatzung der Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung. der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau.
Satzung der Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung in der EKHN 332 Satzung der Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Vom 14. Dezember 2006 (ABl.
Mehrfür einen kommunalen Beirat für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (Behindertenbeirat)
Empfehlung für eine Satzung für einen kommunalen Beirat für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (Behindertenbeirat) Präambel: Der Kreistag / Gemeinderat / Stadtrat hat auf Grund der 17 und 49 b
MehrN I E D E R S C H R I F T
N I E D E R S C H R I F T Sitzung am: Montag, 28.05.2001 Sitzungsort: Kindelbrück / Puschkinplatz 1 Sitzungsbeginn: 19:30 Sitzungsende: 21:30 Die Sitzung setzte sich aus öffentlichen und nichtöffentlichen
MehrMontag, , 20:00 Uhr. Altes Rathaus Boppard, Großer Sitzungssaal
N I E D E R S C H R I F T Ortsbeirat Boppard T E R M I N : O R T : Montag, 14.07.2014, 20:00 Uhr Altes Rathaus Boppard, Großer Sitzungssaal Anwesend: Ortsvorsteher Martin Strömann - Vorsitzender - - Mitglieder
MehrMuster einer Geschäftsordnung für Aufsichtsräte von Gesellschaften mit beschränkter Haftung
Anlage 3 Muster einer Geschäftsordnung für Aufsichtsräte von Gesellschaften mit beschränkter Haftung Der Aufsichtsrat der [...] GmbH (im Folgenden: Gesellschaft ) gibt sich auf der Grundlage des Gesellschaftsvertrages
Mehr1.2. Die Tagesordnung des Diözesantages wird durch den Diözesanvorstand in Verbindung mit dem DJK Sportamt aufgestellt und vorberaten.
DJK SPORTVERBAND DEUTSCHE JUGENDKRAFT DIÖZESANVERBAND MÜNSTER E.V. D I Ö Z E S A N V E R B A N D S G E S C H Ä F T S O R D N U N G I. DER DIÖZESANVERBANDSTAG (kurz: Diözesantag) 1 TERMIN, VORBEREITUNG,
Mehr17. Kommunalrecht Bayern
17. Kommunalrecht 17.1 Bayern Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung GO) Vom 22. August 1998 (GVBl S. 796), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.07.2012 (GVBl. S. 366) Erster Teil Wesen
MehrEinladung. am: um: Uhr im: Sitzungsraum des Amtes Gramzow, Poststraße 25 in Gramzow. TOP Betreff Vorlagen-Nr.
Amt Gramzow - Der Amtsdirektor - Amt Gramzow, Poststraße 25, 17291 Gramzow Gramzow, den 14.09.2016 Sehr geehrte Damen und Herren, Einladung hiermit laden wir Sie zur 7. Sitzung der Gemeindevertretung Gramzow
MehrGEMEINDE STRUVENHÜTTEN - Der Bürgermeister Kattendorf, den II 1/sc Seite 1. Nr. 1 - GEMEINDEVERTRETUNG STRUVENHÜTTEN vom
GEMEINDE STRUVENHÜTTEN - Der Bürgermeister - 24568 Kattendorf, den 18.06.2008 II 1/sc Seite 1 «Anrede» «Vorname» «Nachname» «Straße_Hnr» «Postleitzahl» «Wohnort» Nr. 1 - GEMEINDEVERTRETUNG STRUVENHÜTTEN
Mehr