18 Monate Anlagenverordnung AwSV Bestandsaufnahme und Hinweise für die Praxis
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1 18 Monate Anlagenverordnung AwSV Bestandsaufnahme und Hinweise für die Praxis Dr. Ronald Möhlenbrock TÜV SÜD Industrie Service GmbH Dudenstr. 28, Mannheim TÜV SÜD Industrie Service GmbH Fachtagung Gewässerschutz März 2019 Folie 1
2 Umsetzung der organisatorischen Anforderungen Anzeigepflicht Anlagendokumentation Betriebsanweisung Merkblatt Folie 2
3 Anlagendokumentation das zentrale Dokument Anlagendokumentation soll Anlage abbilden Beschreibung der Anlagen mit wesentlichen Informationen zu - Aufbau und Abgrenzung der Anlage, - eingesetzte wassergefährdende Stoffe, - Bauart, - Standsicherheit, - Werkstoffe der Anlagenteile, - vorhandene Sicherheitseinrichtungen und - Schutzvorkehrungen einschließlich Löschwasserrückhaltung Behörden, Sachverständigen und Fachbetrieben auf Anfrage vorzulegen Bei prüfpflichtigen Anlagen zusätzliche Unterlagen erforderlich Sinnvoll mit Prüfberichten abzugleichen! TÜV SÜD Industrie Service GmbH Fachtagung Gewässerschutz März 2019 Folie 3
4 Betriebsanweisung/Merkblatt Für Anlagen der Gefährdungsstufe B,C, D hat der Betreiber hat eine Betriebsanweisung vorzuhalten Das Betriebspersonal ist vor Aufnahme der Tätigkeit und dann mindestens jährlich darin zu unterweisen Die Unterweisung ist zu dokumentieren An Anlagen der Gefährdungsstufe A, Eigenverbrauchstankstellen, Heizölverbraucheranlagen,, ist anstelle der Betriebsanweisung ein Merkblatt zu Betriebs- und Verhaltensvorschriften anzubringen. TÜV SÜD Industrie Service GmbH Fachtagung Gewässerschutz März 2019 Folie 4
5 Anzeigepflicht Erforderlich bei Errichtung oder wesentlicher Änderung einer prüfpflichtigen Anlage nach AwSV Erforderliche schriftliche Anzeige (6 Wochen im Voraus) bei zuständiger Behörde Ausnahmen: Anlagen mit wasserrechtlicher Eignungsfeststellung Anlagen, die Gegenstand eines anderen Zulassungsverfahrens sind (z.b. BImSchG) Weitere Ausnahmen s. 63 WHG, 41 AwSV Nach Betreiberwechsel einer prüfpflichtigen Anlage hat der neue Betreiber diesen Wechsel der zuständigen Behörde unverzüglich schriftlich anzuzeigen (gilt nicht für Betreiber von Heizölverbraucheranlagen). Muster-Deckblatt: Baden-Württemberg Folie 5
6 Anlagen neu und im Bestand Neuanlagen Bei wesentlichen Änderungen AwSV Bestehende Anlagen Was gilt sofort? Was gibt es für Regelungen für bestehende Anlagen? Folie 6
7 Grundsatzanforderungen Das Zwei Barrieren Prinzip BESORGNISGRUNDSATZ!!! Anlagen zum Umgang mit wassergef. Stoffen Zwei-Barrieren- System Grundsatzanforderungen an Planung, Errichtung, Beschaffenheit, Betrieb der Anlage Folie 7
8 Grundsatzanforderungen im Detail Anforderungen an die Dichtheit der Anlage ( Primäre Sicherheit) Anforderungen an die Erkennbarkeit von Undichtheiten und Leckagen ( Erkennbarkeit) Anforderungen an die Rückhaltung austretender wassergefährdender Stoffe incl. Spritz- und Tropfverluste ( Sekundäre Sicherheit) Anforderungen an die Rückhaltung bei Brandereignissen ( Rückhaltung von Lösch-, Berieselungs- und Kühlwasser sowie der entstehenden Verbrennungsprodukte nach den a.a.r.d.t.) Folie 8
9 Berücksichtigung besonderer Aufstellungsorte Überschwemmungsgebiet Erdbebenzonen Quelle: LUBW Quelle: Deutsches Geoforschungszentrum Potsdam Wasserschutzgebiet Quelle: LUBW Auch zu beachten: Hochwasserrisikogebiete TÜV SÜD Industrie Service GmbH Fachtagung Gewässerschutz März 2019 Folie 9
10 Technische Regeln wassergefährdende Stoffe (1) Bezeichnung Titel Stand TRwS 779 Allgemeine technische Regelungen 04/2006 E: 12/2018 TRwS 780 Oberirdische Rohrleitungen Teil 1: Rohrleitungen aus metallischen Werkstoffen Teil 2: Rohrleitungen aus glasfaserverstärkten duroplastischen Werkstoffen 05/ /2018 TRwS 781 Tankstellen für Kraftfahrzeuge 12/2018 TRwS TRwS Betankung von Kraftfahrzeugen mit wässriger Harnstofflösung Betankung von Kraftfahrzeugen mit Mischungen aus Bioethanol und Ottokraftstoffen Übergegangen in TRwS 781 Übergegangen in TRwS 781 TRwS 782 Betankungsstellen für Schienenfahrzeuge 05/2006 TRwS 783 Betankungsstellen für Wasserfahrzeuge 12/2005 TRwS 784 Betankungsstellen für Luftfahrzeuge 04/2006 Folie 10
11 Technische Regeln wassergefährdende Stoffe (2) Bezeichnung Titel Stand TRwS 785 Bestimmung des Rückhaltevermögens bis zum Wirksamwerden 07/2009 geeigneter Sicherheitsvorkehrungen R 1 TRwS 786 Ausführung von Dichtflächen 10/2005 TRwS 787 Abwasseranlagen als Auffangvorrichtungen 07/2009 TRwS 788 Flachbodentanks aus metallischen Werkstoffen zur Lagerung wassergefährdender Flüssigkeiten 05/2007 TRwS 789 Bestehende unterirdische Rohrleitungen 12/2017 TRwS 790 Bestehende einwandige unterirdische Behälter 12/2010 TRwS 791 Heizölverbraucheranlagen Teil 1: Errichtung, betriebliche Anforderungen, Stilllegung Teil 2: Anforderungen an bestehende Anlagen 02/ /2017 TRwS 792 Jauche, Gülle, Silagesickersaftanlagen (JGS-Anlagen) 07/2018 TRwS 793 Biogasanlagen Teil 1: Errichtung und Betrieb mit Gärsubstraten landwirtschaftlicher Herkunft E 07/2017 Folie 11
12 Fachbetriebe nach WHG - Tätigkeiten Stilllegen Innen Reinigen Errichten Instand setzen Neu: Weiterbildungserfordernis für betrieblich-verantwortliche Person(en) und Fachpersonal!!! 1. unterirdische Anlagen, 2. oberirdische Anlagen zum Umgang mit flüssigen wassergefährdenden Stoffen der Gefährdungsstufen C und D, 3. oberirdische Anlagen zum Umgang mit flüssigen wassergefährdenden Stoffen der Gefährdungsstufe B innerhalb von Wasserschutzgebieten, 4. Heizölverbraucheranlagen der Gefährdungsstufen B, C und D, 5. Biogasanlagen, 6. Umschlaganlagen des intermodalen Verkehrs sowie 7. Anlagen zum Umgang mit aufschwimmenden flüssigen Stoffen nach (Bekanntmachung UBA). Folie 12
13 Fachbetriebe nach WHG - Weiterbildungskonzept Betrieblich verantwortliche Person im Fachbetrieb Fachpersonal Der Fachbetrieb hat sicherzustellen, dass die verantwortliche Person mindestens alle zwei Jahre sowie das eingesetzte Personal regelmäßig an Schulungen nach 61 Absatz 2 AwSV oder an anderen gleichwertigen Fortbildungsveranstaltungen teilnimmt. Folie 13
14 Baurecht Denken Sie auch an die Änderungen im Baurecht Wegfall der Bauregellisten des DIBt Neue Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen Neuregelungen der Eignungsnachweise für Bauprodukte Neuregelungen im Rahmen der wasserrechtlichen Eignungsfeststellung für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Folie 14
15 Eignungsnachweise/Eignungsfeststellung Eignungsnachweise für Anlagenteile LAU -> Bauaufsichtlicher Verwendbarkeitsnachweis HBV -> Weg des Nachweises frei wählbar; nachzuweisende Inhalte identisch Hinweise Musterverwaltungsvorschrift technische Baubestimmungen Eignungsfeststellung für die Anlage (Behördliche Vorkontrolle) LAU -> Wasserrechtliche Eignungsfeststellung ( 63 WHG) HBV -> keine behördliche Vorkontrolle Ausnahmen: 63 WHG 41 AwSV LAU: Lagern, Abfüllen, Umschlagen HBV: Herstellen, Behandeln, Verwenden Folie 15
16 Auszug aus MVV Technische Baubestimmungen Beispiel Folie 16
17 Auszug aus MVV Technische Baubestimmungen Beispiel TÜV SÜD Industrie Service GmbH Folie 17
18 Ordnungswidrigkeiten ( 65 AwSV) - Auszug Ordnungswidrig im Sinne des 103 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe a des Wasserhaushaltsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 14. entgegen 17 Absatz 1 eine Anlage nicht richtig errichtet oder nicht richtig betreibt, 21. entgegen 24 Absatz 2 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2 oder Satz 3, oder entgegen 40 Absatz 1 eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig erstattet, 22. entgegen 44 Absatz 1 Satz 1 eine Betriebsanweisung nicht vorhält, 23. entgegen 44 Absatz 2 Satz 1 Betriebspersonal nicht oder nicht rechtzeitig unterweist, 24. entgegen 44 Absatz 4 Satz 2 ein Merkblatt nicht, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht für die vorgeschriebene Dauer anbringt, 25. entgegen 45 Absatz 1 eine Anlage errichtet, reinigt, instand setzt oder stilllegt, 26. entgegen 46 Absatz 2, Absatz 3 oder Absatz 5 eine Anlage nicht oder nicht rechtzeitig prüfen lässt, 30. entgegen 48 Absatz 1 Satz 1 oder Satz 2 einen Mangel nicht, nicht richtig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig beseitigt, TÜV SÜD Industrie Service GmbH Fachtagung Gewässerschutz März 2019 Folie 18
19 Wollen Sie mehr wissen? Besuchen Sie unser 18. Netinforum am 22. und 23. Mai 2019 in Fürth mit Vorträgen zu: Umsetzung der AwSV Entwicklung der technischen Regeln AwSV und Löschwasser Dichtheit von Betonkonstruktionen Umgang im Grenzbereich Abwasser/AwSV Allgemein bauaufsichtlichen Zulassungen und wasserrechtliche Anforderungen Leistungserklärung/Zulassung und MV Technische Baubestimmung Flachbodentanks und AwSV Einer interaktiven Diskussionsrunde mit Experten zu verschiedenen Themenkomplexen im Bereich AwSV, Baurecht, Abwasser und Technische Regeln und einer begleitenden Fachausstellung, Kurzvorträgen und einer Abendveranstaltung. Folie 19
20 WHG Know-how 2 Software zum anlagenbezogenen Gewässerschutz Folie 20
21 Fazit AwSV verlangt i.d.r. keine gravierenden technischen Änderungen! Sicherheitskonzept muss stehen! Inventar von Stoffen und Gemischen muss aktuell erfasst und eingestuft sein! Fachplaner einschalten Anzeige / Genehmigung beachten und zeitlich einplanen! Anlagendokumentation soll Anlage und Betrieb abbilden! nutzen Sie das Wissen der Sachverständigen. dann gibt es keinen Grund zur Besorgnis! Folie 21
22 Kontaktdaten Kontakt Dr. Ronald Möhlenbrock Folie 22
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