SCORE Special Opportunities

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1 Geprüfter Jahresbericht zum 31. Dezember 2014 Ein Investmentfonds gemäß Teil II des Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen

2 Geprüfter Jahresbericht zum 31. Dezember 2014 Inhaltsverzeichnis Management und Verwaltung 2 Bericht über die Geschäftstätigkeit 3 Bericht des Réviseur d Entreprises agréé 4 Zusammensetzung des Fondsvermögens zum 31. Dezember Entwicklung des Fondsvermögens für den Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember Entwicklung der Anteile im Umlauf 6 Ertrags- und Aufwandsrechnung für den Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember Zusammensetzung des Wertpapierbestandes zum 31. Dezember Erläuterungen zum geprüften Jahresbericht für den Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember Entwicklung des Fondsvermögens 15 Allgemeine Informationen für den Anleger 15 Veröffentlichung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 InvStG 16 Zeichnungen können nur auf Basis des jeweils gültigen Verkaufsprospektes (nebst Anhängen) sowie mit dem zuletzt erschienenen Jahresbericht und, wenn der Stichtag des letzteren länger als acht Monate zurückliegt, zusätzlich mit dem jeweils aktuellen Halbjahresbericht erfolgen. Copyright: VPB Finance S.A. (2015). All Rights Reserved. No part of this publication may be reproduced, stored in a retrieval system, or transmitted, on any form or by any means, electronic, mechanical, photocopying, recording, or otherwise, without the prior written permission of VPB Finance S.A. Production: KNEIP ( 1

3 Management und Verwaltung Verwaltungsgesellschaft: VPB Finance S.A. 26, Avenue de la Liberté L-1930 Luxemburg Verwaltungsrat: seit dem 16. Juni 2014: Christoph Mauchle Präsident des Verwaltungsrates (seit dem 24. Juli 2014) Mitglied der Geschäftsleitung der VP Bank AG, Vaduz Romain Moebus Vizepräsident des Verwaltungsrates (seit dem 24. Juli 2014) Mitglied der Geschäftsleitung der VP Bank (Luxembourg) SA, Luxemburg bis zum 30. September 2014: Jos Wautraets Verwaltungsratsmitglied Mitglied der Geschäftsleitung der VPB Finance S.A., Luxemburg vom 1. Juli 2014 bis zum 6. Dezember 2014: Rolf Diderrich Verwaltungsratsmitglied Mitglied der Geschäftsleitung der VPB Finance S.A., Luxemburg seit dem 16. Juni 2014: Ralf Funk Verwaltungsratsmitglied Mitglied der Geschäftsleitung der VPB Finance S.A., Luxemburg bis zum 30. Juni 2014: Enrico Mela Verwaltungsratsmitglied Vorsitzender der Geschäftsleitung der VPB Finance S.A., Luxemburg bis zum 20. Mai 2014: Joachim Kuske Verwaltungsratsmitglied Mitglied der Geschäftsleitung der VPB Finance S.A., Luxemburg bis zum 17. März 2014: Yves de Vos Verwaltungsratsmitglied Vorsitzender der Geschäftsleitung der VP Bank (Luxembourg) SA, Luxemburg seit dem 1. Januar 2015: Eduard von Kymmel Verwaltungsratsmitglied Mitglied der Geschäftsleitung der VPB Finance S.A., Luxemburg Geschäftsleiter: Rolf Diderrich (vom 1. Juli 2014 bis zum 31. Dezember 2014) Ralf Funk Jos Wautraets (bis zum 30. September 2014) Enrico Mela (bis zum 30. Juni 2014) Joachim Kuske (bis zum 14. Juni 2014) Eduard von Kymmel (seit dem 1. Januar 2015) Depotbank und Zahlstelle: VP Bank (Luxembourg) SA 26, Avenue de la Liberté L-1930 Luxemburg Anlageberater: GPA Portfolio Management AG Weinplatz 10 CH-8001 Zürich Abschlussprüfer des Fonds: KPMG Luxembourg, Société coopérative 39, Avenue John F. Kennedy L-1855 Luxemburg 2

4 Bericht über die Geschäftstätigkeit Jahresrückblick 2014 Über das ganze Jahr erzielte der SCORE Special Opportunities Fund eine positive Rendite in der Anteilklasse B von knapp 1%. In der Anteilklasse A stagnierte die Wertentwicklung. Im Aktienbereich war der große Gewinner erneut die US-Börse. Der S&P500 erzielte eine Rendite von über 11%. Der DAX-Index und der Euro Stoxx 50-Index erzielten jedoch lediglich 2,6%, respektive 1,2% Performance über das Jahr. Bei den anderen Anlageklassen erzielte der Deutsche Anleihen-Index (REX) eine Performance von 5,7%, während Gold in US-Dollar leicht im Minus lag. Die Finanzmärkte wurden stark durch den anziehenden Preis des US-Dollars beeinflusst. Über die Jahresfrist verlor der Euro gegenüber dem US-Dollar rund 11% war ein turbulentes Jahr für die Rohstoffmärkte. Eine deutliche Erholung in der ersten Jahreshälfte wurde im weiteren Jahresverlauf durch ein übermäßiges Angebotswachstum an den Energiemärkten und die sich in Europa und Teilen Asiens abschwächende Konjunktur zunichte gemacht. Zwar zeigt sich die Anlageklasse, nachdem nun auch der Energiesektor eine scharfe Korrektur erfahren hat, bewertungstechnisch noch attraktiver als zu Beginn des Vorjahres. Doch damit sich aus dieser vorteilhaften Ausgangssituation in 2015 eine nachhaltige Erholung entwickelt, wird nicht zuletzt auch eine stärkere Belebung der Weltwirtschaft erforderlich sein. Ausblick Wir hatten es bereits letztes Jahr angedeutet, dass vieles dafür spricht, dass wir uns in der letzten Phase des seit 2009 anhaltenden Bullenmarktes befinden. Diese letzte Phase ist jedoch historisch geprägt von länger anhaltenden und hohen Kursgewinnen. Wir gehen von weiterhin volatilen Märkten zu Beginn des 1. Quartals 2015 aus, wobei die positive Grundtendenz überwiegen sollte. Die Aktienmärkte werden weiterhin die enttäuschenden Zahlen zur Europäischen und zur US-Wirtschaftslage zu verdauen haben. Wir erwarten, dass Gold und die Goldminenaktien im aktuellen Umfeld an Stärke gewinnen könnten. Aus diesem Grund werden wir unsere Allokation in diesen Sektor weiter graduell ausbauen. Da wir von positiven Aktienmärkten ausgehen, würden wir unsere Aktienpositionen weiter ausbauen. Den Blick richten wir dann tendenziell auf Titel mit tiefen KGVs und wenig konjunkturanfälligen Geschäftsmodellen. Auf der Zinsseite gehen wir davon aus, dass wir nun den Tiefpunkt der Zinsen sehen werden. Der Zinsanstieg dürfte allerdings im Umfeld der nur leicht wachsenden Weltwirtschaft sehr zögerlich eintreten. Eher kritisch sehen wir die tiefen Zinsen bei den High Yield -Bonds. Wir glauben, dass der Zusatzzins für solche Anleihen das Risiko gegenüber einer Bundesobligation nicht aufwiegt. Bei den Währungen erwarten wir, basierend auf den aktuellen Zinsdifferenzen, ein leichtes Abschwächen des Euro und des Yen gegenüber dem US-Dollar. Der Euroraum wird nun gegen Ende Januar 2015 durch die Wahlen in Griechenland geprägt werden. Das Gespenst eines möglichen Austritts Griechenland aus dem Euroraum ist erneut aufgetaucht. Eine klare Entscheidung dürfte die Finanzmärkte beruhigen und sich positiv auf diese auswirken. Dies stellt die subjektive Markteinschätzung der Verwaltungsgesellschaft dar, die sich bei ihren Anlageentscheidungen von der GPA Portfolio Management AG beraten lässt. Wir weisen darauf hin, dass die historische Wertentwicklung des Fonds keine Prognose für die Zukunft ermöglicht. Luxemburg, den 21. April

5 An die Anteilinhaber des SCORE Special Opportunities 26, Avenue de la Liberté L-1930 Luxemburg BERICHT DES RÉVIS D ENTREPRISES AGRÉÉ Entsprechend dem uns von dem Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft erteilten Auftrag haben wir den beigefügten Jahresabschluss des SCORE Special Opportunities geprüft, der aus der Zusammensetzung des Fondsvermögens, des Wertpapierbestands und der sonstigen Vermögenswerte zum 31. Dezember 2014, der Ertrags- und Aufwandsrechnung und der Entwicklung des Fondsvermögens für das an diesem Datum endende Geschäftsjahr sowie aus einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden und anderen erläuternden Informationen besteht. Verantwortung des Verwaltungsrats der Verwaltungsgesellschaft für den Jahresabschluss Der Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft ist verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit den in Luxemburg geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen zur Aufstellung des Jahresabschlusses und für die internen Kontrollen, die er als notwendig erachtet, um die Aufstellung des Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen unzutreffenden Angaben ist, unabhängig davon, ob diese aus Unrichtigkeiten oder Verstössen resultieren. Verantwortung des Réviseur d Entreprises agréé In unserer Verantwortung liegt es, auf der Grundlage unserer Abschlussprüfung über diesen Jahresabschluss ein Prüfungsurteil zu erteilen. Wir führten unsere Abschlussprüfung nach den für Luxemburg von der Commission de Surveillance du Secteur Financier angenommenen internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing) durch. Diese Standards verlangen, dass wir die beruflichen Verhaltensanforderungen einhalten und die Prüfung dahingehend planen und durchführen, dass mit hinreichender Sicherheit erkannt werden kann, ob der Jahresabschluss frei von wesentlichen unzutreffenden Angaben ist. Eine Abschlussprüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zum Erhalt von Prüfungsnachweisen für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und Informationen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen obliegt der Beurteilung des Réviseur d Entreprises agréé ebenso wie die Bewertung des Risikos, dass der Jahresabschluss wesentliche unzutreffende Angaben aufgrund von Unrichtigkeiten oder Verstössen enthält. Im Rahmen dieser Risikoeinschätzung berücksichtigt der Réviseur d Entreprises agréé das für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses eingerichtete interne Kontrollsystem, um die unter diesen Umständen angemessenen Prüfungshandlungen festzulegen, nicht jedoch, um eine Beurteilung der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems abzugeben. Eine Abschlussprüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze und -methoden und der Vertretbarkeit der vom Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Prüfungsurteil Nach unserer Beurteilung vermittelt der Jahresabschluss in Übereinstimmung mit den in Luxemburg geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen betreffend die Aufstellung des Jahresabschlusses ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des SCORE Special Opportunities zum 31. Dezember 2014 sowie der Ertragslage und der Entwicklung des Fondsvermögens für das an diesem Datum endende Geschäftsjahr. Sonstiges Die im Jahresbericht enthaltenen ergänzenden Angaben wurden von uns im Rahmen unseres Auftrages durchgesehen, waren aber nicht Gegenstand besonderer Prüfungshandlungen nach den oben beschriebenen Standards. Unser Prüfungsurteil bezieht sich daher nicht auf diese Angaben. Im Rahmen der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses haben uns diese Angaben keinen Anlass zu Anmerkungen gegeben. Luxemburg, 22. April 2015 KPMG Luxembourg, Société coopèrative Cabinet de révision agréé J. Roth 4

6 SCORE Special Opportunities Zusammensetzung des Fondsvermögens zum 31. Dezember 2014 Erläuterung AKTIVA Wertpapiervermögen Anschaffungskosten Bankguthaben bei Depotbank Zinsforderungen Dividendenforderungen Sonstige Forderungen Nicht realisierter Gewinn aus Devisentermingeschäften SUMME AKTIVA (10) (7) (12) PASSIVA Sonstige Passiva SUMME PASSIVA (5) Fondsvermögen , , , , , , , , , , ,31 Nettoinventarwert pro Anteil A-Class 93,21 B-Class 96,81 Anteile im Umlauf A-Class 2.943,00 B-Class ,00 Entwicklung des Fondsvermögens für den Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2014 Erläuterung Fondsvermögen zu Beginn des Geschäftsjahres ,13 Mittelzuflüsse aus der Ausgabe von Anteilen A-Class 0,00 B-Class ,00 Mittelrückflüsse aus der Rücknahme von Anteilen A-Class ,00 B-Class ,36 Ertragsausgleich (8) Ergebnis des Geschäftsjahres (einschl. Ertragsausgleich) , ,71 FONDSVERMÖGEN AM ENDE DES GESCHÄFTSJAHRES ,31 Die Erläuterungen sind integraler Bestandteil des geprüften Jahresberichtes. 5

7 SCORE Special Opportunities Entwicklung der Anteile im Umlauf A-Class Anzahl der Anteile zu Beginn des Geschäftsjahres Anzahl der ausgegebenen Anteile Anzahl der zurückgenommenen Anteile Anzahl der Anteile am Ende des Geschäftsjahres 3.843,00 0,00-900, ,00 B-Class Anzahl der Anteile zu Beginn des Geschäftsjahres Anzahl der ausgegebenen Anteile Anzahl der zurückgenommenen Anteile Anzahl der Anteile am Ende des Geschäftsjahres , , , ,00 Ertrags- und Aufwandsrechnung für den Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2014 Erläuterung ERTRÄGE Dividenden Zinsen aus Wertpapieren Erträge aus Investmentanteilen Zinsen auf Bankguthaben ERTRÄGE INSGESAMT AUFWENDUNGEN Zinsen auf Bankverbindlichkeiten Verwaltungsvergütung Anlageberatervergütung Depotbankvergütung Lagerstellengebühren Taxe d'abonnement Sonstige Aufwendungen AUFWENDUNGEN INSGESAMT (3) (3) (3) (3) (4) (6) Ordentliches Ergebnis Ertragsausgleich (8) Ordentliches Ergebnis (einschl. Ertragsausgleich) Realisierte Gewinne / Verluste Nettoergebnis (einschl. Ertragsausgleich) Veränderung der nicht realisierten Gewinne / Verluste Ergebnis des Geschäftsjahres (einschl. Ertragsausgleich) A-Class B-Class Total 4.121, ,85 104,99 20, , , , ,34 860, , , , ,33 881, ,45-159,37-605, ,65-545,31-3,17-167, , , , , , ,92-126, , , , , , , ,23-130, , , , , , ,29 571, , , , , , , , , , , , , , , , , ,71 Die Erläuterungen sind integraler Bestandteil des geprüften Jahresberichtes. 6

8 SCORE Special Opportunities Zusammensetzung des Wertpapierbestandes zum 31. Dezember 2014 Anzahl / Nominal Wertpapierbezeichnung Whg Einstandswert in Kurswert in %-Anteil am Fondsvermögen WERTPAPIERE Börsengehandelte Wertpapiere Aktien Dänemark Pandora A/S DKK Summe Dänemark Deutschland Allianz SE BASF SE Daimler AG Deutsche Börse AG Deutsche Lufthansa AG Deutsche Post AG Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft AG in München Summe Deutschland Frankreich Sanofi Summe Frankreich Großbritannien Avon Rubber PLC Carnival PLC GBP GBP Summe Großbritannien Schweiz Roche Holding AG Swiss Re AG CHF CHF Summe Schweiz Vereinigte Staaten von Amerika Activision Blizzard Inc Apple Inc AutoZone Inc Bed Bath & Beyond Inc CarMax Inc Citigroup Inc Intel Corp ManpowerGroup Inc Medtronic Inc Microsoft Corp NCR Corp Phillips 66 Raytheon Co The Goldman Sachs Group Inc The Priceline Group Inc The Walt Disney Co , ,90 2, , ,90 2, , , , , , , , , , , , , , ,00 2,1 1,2 1,6 1,9 1,1 1,2 1, , ,00 11, , ,00 1, , ,00 1, , , , ,80 1,2 1, , ,39 2, , , , ,34 0,5 1, , ,26 1, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,18 1,3 2,1 1,2 2,2 1,3 1,4 1,9 1,8 0,8 1,8 1,4 1,0 1,6 1,5 1,5 2,1

9 SCORE Special Opportunities Zusammensetzung des Wertpapierbestandes (Fortsetzung) zum 31. Dezember 2014 Anzahl / Nominal Wertpapierbezeichnung United Technologies Corp Whg Einstandswert in Kurswert in %-Anteil am Fondsvermögen , ,65 1, , ,45 26, , ,00 46, , ,00 1, , ,00 1, , ,47 1, , ,47 1, , ,47 3, , ,47 49, , ,00 1, , ,00 1, , ,00 3, , ,00 3, , , , , , ,40 1,9 4,7 3, , ,75 10, , ,75 15, , ,75 15, , ,00 3,1 Summe Spanien , ,00 3,1 Summe Edelmetalle , ,00 3, , ,00 3,1 Summe Vereinigte Staaten von Amerika Summe Aktien Verzinsliche Wertpapiere Großbritannien NBG Finance PLC 4,375% 30/04/2019 MTN Summe Großbritannien Kanada Lake Shore Gold Corp 6,25% 30/09/ CAD Summe Kanada Summe Verzinsliche Wertpapiere Summe Börsengehandelte Wertpapiere An organisierten Märkten zugelassene oder in diese einbezogene Wertpapiere Verzinsliche Wertpapiere Großherzogtum Luxemburg Telecom Italia Finance SA 6,125% 15/11/ Summe Großherzogtum Luxemburg Spanien Sacyr SA 6,50% 01/05/2016 MTN Summe Spanien Vereinigte Staaten von Amerika John Deere Capital Corp 1,95% 13/12/2018 United States Treasury Note/Bond 1,75% 31/10/2020 United States Treasury Note/Bond 2,375% 15/08/ Summe Vereinigte Staaten von Amerika Summe Verzinsliche Wertpapiere Summe An organisierten Märkten zugelassene oder in diese einbezogene Wertpapiere Neuemissionen Edelmetalle Spanien SA de Obras y Servicios COPASA 7,00% 19/12/ Summe Neuemissionen 8

10 SCORE Special Opportunities Zusammensetzung des Wertpapierbestandes (Fortsetzung) zum 31. Dezember 2014 Whg Einstandswert in Kurswert in %-Anteil am Fondsvermögen , ,00 8, , ,00 8, , ,00 8, , ,00 8, , ,50 1, , ,50 1, , ,18 2, , ,18 2, , , , ,00 5,7 3, , ,00 8, , ,60 2,3 Summe Vereinigte Staaten von Amerika , ,60 2,3 Summe Gruppenfremde Investmentanteile , ,28 15,0 Summe Investmentanteile , ,28 15,0 SUMME WERTPAPIERE , ,50 91, , ,00 0, , ,00 0, , ,56 0,0 Anzahl / Nominal Wertpapierbezeichnung Nichtnotierte Wertpapiere Aktien Estland Eastwest Timber Summe Estland Summe Aktien Summe Nichtnotierte Wertpapiere Investmentanteile Gruppenfremde Investmentanteile Deutschland ishares O STOXX Banks Summe Deutschland Großherzogtum Luxemburg db x-trackers Harvest CSI300 INDEX UCITS ETF DR Summe Großherzogtum Luxemburg Irland ishares MSCI Japan Hedged UCITS ETF Waverton Investment Funds PLC - Waverton European Fund Summe Irland Vereinigte Staaten von Amerika Market Vectors Retail ETF DERIVATE Derivate auf einzelne Wertpapiere Wertpapier-Optionsrechte Optionsrechte auf Aktien Deutschland CALL RENAULT 62 01/15 50 Summe Deutschland Vereinigte Staaten von Amerika PUT CELGENE /

11 SCORE Special Opportunities Zusammensetzung des Wertpapierbestandes (Fortsetzung) zum 31. Dezember 2014 Anzahl / Nominal Wertpapierbezeichnung PUT IBM /15-20 Whg Einstandswert in Kurswert in %-Anteil am Fondsvermögen , ,52-0,1 Summe Vereinigte Staaten von Amerika , ,08-0,1 Summe Optionsrechte auf Aktien , ,08-0, , ,08-0, , ,08-0,1 Summe Wertpapier-Optionsrechte Summe Derivate auf einzelne Wertpapiere Derivate auf Investmentanteile Optionsrechte auf Investmentanteile Vereinigte Staaten von Amerika PUT MARKET VECTORS JGM 23 01/ , ,22 0,0 Summe Vereinigte Staaten von Amerika , ,22 0,0 Summe Optionsrechte auf Investmentanteile , ,22 0, , ,22 0, , ,30-0, , ,20 90,9 Summe Derivate auf Investmentanteile SUMME DERIVATE SUMME WERTPAPIERBESTAND Durch Rundung der Prozentanteile können bei der Berechnung geringfügige Rundungsdifferenzen entstehen. Die Aufstellung der Veränderungen des Wertpapierbestandes für den Berichtszeitraum ist kostenlos am Sitz der Verwaltungsgesellschaft erhältlich. 10

12 Erläuterungen zum geprüften Jahresbericht für den Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember Allgemeines SCORE Special Opportunities ist ein Investmentfonds nach Luxemburger Recht in der Form eines fonds commun de placement. Der Fonds wurde auf unbestimmte Dauer aufgelegt und am 9. Dezember 2008 gegründet. Er unterliegt Teil II des Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über die Organismen für gemeinsame Anlagen in seiner geänderten Fassung ( Gesetz von 2010 ) und wird von der VPB Finance S.A. (die Verwaltungsgesellschaft ) verwaltet. Das Rechnungsjahr des Fonds beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember desselben Jahres. 2. Rechnungslegungsgrundsätze Der Wert des Nettofondsvermögens wird von der Verwaltungsgesellschaft wie folgt ermittelt: a) Der Wert des verfügbaren Bargelds oder von Einlagen, Wechseln und Schuldscheinen sowie Forderungen, transitorischen Aktiva, Bardividenden und Zinsen, die ausgewiesen oder aufgelaufen, aber noch nicht eingegangen sind, werden mit ihrem vollständigen Betrag berücksichtigt, außer wenn es unwahrscheinlich ist, dass dieser in vollem Umfang entrichtet oder entgegengenommen wird. In diesem Fall wird ihr Wert nach Anwendung eines Abzugs ermittelt, den die Verwaltungsgesellschaft in diesem Fall für angemessen hält, um den tatsächlichen Wert auszudrücken. b) Der Wert börsennotierter oder an einer beliebigen Börse gehandelter Aktiva basiert auf dem letzten verfügbaren Kurs der Börse, die normalerweise der Hauptmarkt für die betreffenden Aktiva ist. c) Der Wert von Aktiva, die an einem Markt gehandelt werden, der anerkannt ist, regelmäßig in Betrieb ist und der Öffentlichkeit offen steht, basiert auf dem letzten verfügbaren Kurs. d) Anteilzertifikate oder Anteile von OGA werden zu ihrem letzten offiziellen Nettoinventarwert veranschlagt, der von dem betreffenden OGA oder seinen Beauftragten vorgelegt oder bereitgestellt wird. e) Vom Fonds gehaltene Geldmarktinstrumente mit einer Restlaufzeit von bis zu neunzig Tagen werden anhand der Kostenabschreibungsmethode bewertet, die in etwa dem Marktwert entspricht. f) Alle anderen Wertpapiere und Aktiva werden zu ihrem marktgerechten Wert bewertet, der nach gutem Glauben gemäß den vom Vorstand festgelegten Verfahren ermittelt wird. g) Sollte für beliebige Aktiva der gemäß Unterabsatz b), c) oder d) ermittelte Preis nicht für den marktgerechten Wert der betreffenden Aktiva repräsentativ sein, wird der Wert der betreffenden Aktiva ausgehend vom angemessen vorhersehbaren Verkaufspreis bewertet, der vorsichtig und guten Glaubens ermittelt wird. Bei der Ermittlung des Wertes der Aktiva des Fonds kann sich die Verwaltungsgesellschaft, die mit den in puncto Sorgfalt und Prüfung geltenden Standards ausreichend vertraut ist, bei der Berechnung des NAV vollständig und ausschließlich auf die Bewertungen verlassen, die (i) von diversen auf dem Markt verfügbaren Kursfestsetzungsstellen wie Agenturen (z.b. Bloomberg, Reuters u.a.) oder Fondsverwaltern, (ii) von Maklern oder (iii) einem oder mehreren hierzu von der Verwaltungsgesellschaft entsprechend befugten Experten bereitgestellt werden, es sei denn, es liegt ein eindeutiger Fehler oder eine Fahrlässigkeit ihrerseits vor. Die Verwaltungsgesellschaft kann nach eigenem Ermessen andere Bewertungsmethoden zulassen, wenn sie dieses im Interesse einer angemesseneren Bewertung eines Vermögenswertes des Fonds für angebracht hält. In Fällen, in denen (i) eine oder mehrere Kursfestsetzungsstellen nicht in der Lage sind, der Verwaltungsstelle Bewertungen mitzuteilen, und dies eine erhebliche Auswirkung auf den NAV haben könnte, oder in denen (ii) der Wert beliebiger Aktiva nicht rasch und exakt genug festgelegt werden kann, ist die Verwaltungsgesellschaft berechtigt, die Berechnung des NAV zu verschieben und ist daher möglicherweise nicht in der Lage, die Zeichnungs- und Rücknahmepreise festzulegen. Die Verwaltungsgesellschaft kann beschließen, die Berechnung des Nettoinventarwertes gemäß den im Unterabschnitt 2) des Verkaufsprospektes Vorübergehende Aussetzung der Berechnung beschriebenen Verfahren auszusetzen. 11

13 2. Rechnungslegungsgrundsätze (Fortsetzung) Der Wert sämtlicher Aktiva und Passiva, der nicht in der Fondswährung ausgedrückt wird, wird zum am betreffenden Bewertungstag in Luxemburg geltenden Wechselkurs in die Fondswährung umgerechnet. Sollten die entsprechenden Kursangaben nicht vorliegen, wird der Wechselkurs guten Glaubens durch die Verwaltungsgesellschaft oder gemäß den von der Verwaltungsgesellschaft festgelegten Verfahren ermittelt. 3. Kosten Gebühren der Verwaltungsgesellschaft: Die Verwaltungsgesellschaft hat Anspruch auf eine monatlich im Nachhinein zahlbare Gebühr in Höhe von jährlich max. 0,17%, berechnet auf Basis des durchschnittlichen bewertungstäglich ermittelten Nettofondsvermögens, jedoch mindestens ,00 p.a. Gebühren der Depotbank und Zahlstelle: Die Depotbank hat in ihrer Eigenschaft als Depotbank und Hauptzahlstelle Anspruch auf eine monatlich im Nachhinein zahlbare Gebühr in Höhe von jährlich 0,15%, berechnet auf Basis des durchschnittlichen bewertungstäglich ermittelten Nettofondsvermögens, jedoch mindestens ,00 p.a. Diese Gebühr deckt ebenfalls sämtliche Spesen ab, die ein Drittverwahrer der Depotbank in Rechnung stellt. Darüber hinaus hat die Depotbank Anspruch auf die Erstattung ihrer angemessenen Nebenkosten und Ausgaben sowie der Aufwendungen ihrer Korrespondenten durch den Fonds. Für evtl. Ausschüttungen belastet die Depotbank dem Fonds eine Provision in Höhe von 0,75% auf den auszuzahlenden Betrag. Alle zusätzlichen Kosten, so z.b. für Druck von Mänteln und Bögen, Portogebühren usw., werden gesondert in Rechnung gestellt. Gebühren des Anlageberaters: Der Anlageberater ist berechtigt, vom Fonds folgende Vergütung zu erhalten, die monatlich nachträglich auf das durchschnittliche Nettofondsvermögen eines jeden Monats zu berechnen und auszuzahlen ist: SCORE Special Opportunities: A-Class: B-Class: max. 1,50% p.a. max. 1,00% p.a. Zusätzlich erhält der Anlageberater eine wertentwicklungsorientierte Zusatzvergütung ( Performance Fee ) in Höhe von 10,00% des Anstiegs des Nettofondsvermögens. Die Performance Fee geht zu Lasten des Fondsvermögens und wird am Ende des Geschäftsjahres ausgezahlt. Der Vermögenszuwachs wird auf Grundlage der Wertentwicklung der Anteilwerte, des Nettofondsvermögens, das dieser Anteilwertentwicklung zugrunde liegt und unter Berücksichtigung eines historischen Höchststandes während einem vorhergehenden Berechnungszeitraum ( High Watermark ) ermittelt. Eine etwaige Performance Fee wird bewertungstäglich ermittelt und abgegrenzt. Bei einer negativen Wertentwicklung wird ein Verlust bis zum Ausgleich für die nächsten Berechnungsperioden vorgetragen. Somit findet das High Watermark-Prinzip Anwendung. Sonstige Gebühren/Kosten: Ferner können dem Fondsvermögen die weiteren Kosten gem. Artikel 14 des Verwaltungsreglements angelastet werden. 12

14 3. Kosten (Fortsetzung) Alle Kosten und Entgelte werden zuerst dem laufenden Einkommen angerechnet, dann den Kapitalgewinnen und erst dann dem Fondsvermögen. Die mit dem Erwerb oder der Veräußerung von Vermögenswerten verbundenen Kosten (Spesen für Transaktionen in Wertpapieren sowie sonstigen Vermögenswerten und Rechten der Fonds) werden in den Einstandspreis eingerechnet bzw. beim Verkaufserlös abgezogen. 4. Steuern Laut derzeit geltendem Gesetz und Praxis unterliegt der Fonds keiner luxemburgischen Einkommensteuer. Auch die vom Fonds gegebenenfalls ausgeschütteten Dividenden unterliegen keiner luxemburgischen Quellensteuer. Der Fonds muss in Luxemburg lediglich eine Abonnementsteuer ( taxe d abonnement ) in Höhe von jährlich 0,05% seines Nettofondsvermögens entrichten, das auf die Anteile des Portfolios entfällt. Diese Steuer ist vierteljährlich zu entrichten und wird auf der Grundlage des Nettoinventarwertes des Fonds am Ende des betreffenden Quartals berechnet. Handelt es sich um Anteilklassen, die ausschließlich institutionellen Investoren vorbehalten sind, so beträgt die zu entrichtende Steuer 0,01%. Ist das Vermögen des Fonds in zugrunde liegende Fonds ( Zielfonds ) investiert, bei denen es sich um Organismen für gemeinsame Anlagen mit Sitz in Luxemburg handelt und diese der taxe d abonnement unterliegen, entfällt diese Steuer in Bezug auf solche Zielfonds. In Luxemburg ist für die Ausgabe von Anteilen des Unternehmens keinerlei Stempelgebühr oder sonstige Steuer zu entrichten. Taxe d abonnement: SCORE Special Opportunities: A-Class: B-Class: 0,05% p.a. 0,05% p.a. Dividenden und Zinsen auf in anderen Ländern ausgegebene Wertpapiere (einschließlich derjenigen, die von zugrunde liegenden Fonds ausgegeben wurden) unterliegen möglicherweise den von den betreffenden Ländern vorgeschriebenen Quellensteuern. Im Einklang mit den Bestimmungen der Richtlinie über die EU-Zinsbesteuerung (die EU-Zinsbesteuerungsrichtlinie ), die am 1. Juli 2005 in Kraft getreten ist, kann nicht ausgeschlossen werden, dass in gewissen Fällen bzw. bestimmten Ländern eine Quellensteuer erhoben wird, falls eine Zahlstelle Ausschüttungen und Rückkäufe von Anteilen in den Fonds tätigt und der Nutznießer dieser Gelder eine natürliche Person ist, die in einem anderen EU-Staat ansässig ist. Der Quellensteuersatz dieser Ausschüttungen und Rückkäufe beträgt 35,00%, außer die betroffene Einzelperson beantragt ausdrücklich, dem Informationsaustausch-System der Richtlinie zu unterliegen. 5. Sonstige Passiva Der Posten Sonstige Passiva enthält die noch nicht gezahlten Aufwendungen des laufenden Geschäftsjahres. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um die taxe d abonnement, die Verwaltungsvergütung, die Depotbankvergütung, die Prüfungskosten sowie die Anlageberatervergütung. 6. Sonstige Aufwendungen Die Sonstigen Aufwendungen beinhalten u.a. die Prüfungskosten, die Veröffentlichungskosten sowie die Gebühren der Aufsichtsbehörden. 7. Sonstige Forderungen Die Sonstigen Forderungen beinhalten die Forderungen aus schwebenden Geschäften. 8. Ertragsausgleich Auf die ordentlichen Nettoerträge wurde ein Ertragsausgleich berechnet. Unter dem Ertragsausgleich versteht man den während eines Geschäftsjahres kumulierten Wert der ordentlichen Nettoerträge, die der Anteilinhaber beim Kauf von Anteilen im Ausgabepreis mitbezahlt und beim Verkauf von Anteilen im Rücknahmepreis vergütet erhält. 13

15 9. Umrechnungskurse Für die Umrechnung sämtlicher in Währung lautender Vermögensgegenstände, die nicht auf Euro lauten, wurden die nachfolgenden Devisenmittelkurse zum Bilanzstichtag angewandt: Australische Dollar (AUD) 1 = 0,67387 Britische Pfund (GBP) 1 = 1,27918 Dänische Kronen (DKK) 1 = 0,13431 Kanadische Dollar (CAD) 1 = 0,70839 Norwegische Kronen (NOK) 1 = 0,11093 Schweizer Franken (CHF) 1 = 0,83156 US-Dollar () 1 = 0, Bankguthaben/-verbindlichkeiten Die Bankguthaben/-verbindlichkeiten bei der Depotbank teilten sich zum Bilanzstichtag wie folgt auf: Bankguthaben/-verbindlichkeiten in Währung Währung Gegenwert in Euro 49,05 AUD 33, ,27 CAD 2.959, ,53 CHF , ,07 DKK 453, , , ,13 GBP 1.454,60 735,31 NOK 81, , ,96 Summe , Terminkontrakte Zum 31. Dezember 2014 bestanden folgende offene Positionen aus Termingeschäften: Anzahl der Bezeichnung Währung Verpflichtungen %-Anteil Kontrakte am Fondsvermögen Verkauf -20 PUT IBM / ,75-2,03 Verkauf -10 PUT CELGENE / ,17-0,72 Verkauf -30 PUT MARKET VECTORS JGM 23 01/ ,57-0,46 Summe Verkäufe ,49-3, Devisentermingeschäfte Zur Absicherung spezifischer Devisenkursrisiken bestanden zum Bilanzstichtag nachfolgende Devisentermingeschäfte: Fälligkeit Kauf Devise Vertragsrate Verkauf Devise Betrag Betrag ,68 1, ,00 CAD ,55 1, ,00 CAD ,55 1, ,00 CAD ,00 0, ,31 Das nicht realisierte Ergebnis aus dem offenen Devisentermingeschäft beläuft sich auf ,55 und ist im Fondsvermögen ausgewiesen. 14

16 13. Ereignisse nach dem Stichtag Die VPB Finance S.A. (die Verwaltungsgesellschaft ) hat mit Beschluss vom 1. September 2014 beschlossen, den Fonds, welcher bisher den Vorschriften des Teils II des geänderten Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen (das Gesetz von 2010 ) unterfiel, zukünftig den Vorschriften des Teils I des Gesetzes von 2010 zu unterwerfen. Der Fonds unterliegt zukünftig den Anlagebeschränkungen des Teil I des Gesetzes von Aufgrund der Umwandlung des Fonds kann sich eine Änderung der steuerlichen Lage ergeben. Die oben genannten Änderungen treten am 2. Februar 2015 in Kraft und finden sich in der aktualisierten Fassung des Verkaufsprospektes, datiert auf Januar 2015, wieder. Entwicklung des Fondsvermögens Fondsvermögen Nettoinventarwert pro Anteil A-Class Nettoinventarwert pro Anteil B-Class 31. Dezember ,04 104,22 106, Dezember ,13 93,21 95, Dezember ,31 93,21 96,81 Allgemeine Informationen für den Anleger Weitere Informationen Dieser Bericht ist kein Angebot und keine Aufforderung zum Kauf von Anteilen des Fonds. Die Ausgabe von Fondsanteilen erfolgt auf der Basis des zur Zeit gültigen Verkaufsprospektes und Verwaltungsreglements, ergänzt durch den jeweiligen letzten Jahresbericht und zusätzlich durch den jeweiligen ungeprüften Halbjahresbericht, falls ein solcher jüngeren Datums als der letzte Jahresbericht vorliegt. Exemplare der nachstehenden Dokumente sind zu den üblichen Geschäftszeiten an jedem beliebigen Bankgeschäftstag in Luxemburg am eingetragenen Sitz der Verwaltungsgesellschaft erhältlich: - Verkaufsprospekt inklusive Verwaltungsreglement; - Jahres- und Halbjahresabschluss des Fonds; - Depotbank- und Zahlstellenvertrag; - Anlageberatungsvertrag. 15

17 Veröffentlichung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 InvStG vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2014 für den Investmentfonds: SCORE Special Opportunities A Privat- betriebl. betriebl. A0RCBA anleger Anleger Anleger LU (KStG) (EStG) a) Betrag der Ausschüttung 0,0000 0,0000 0,0000 aa) in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre 0,0000 0,0000 0,0000 bb) in der Ausschüttung enthaltene Substanzbeträge 0,0000 0,0000 0,0000 b) Betrag der ausgeschütteten Erträge 0,0000 0,0000 0, (1) Nr. 2 Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge 0,0343 0,0343 0, (1) Nr. 1 die in den ausgeschütteten bzw. ausschüttungsgleichen Erträgen enthaltenen c) aa) Erträge im Sinne des 2 Absatz 2 Satz 1 dieses Gesetzes in Verbindung mit 3 Nummer 40 des Einkommensteuergesetzes oder im Fall des 16 dieses Gesetzes in Verbindung mit 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes* --- 0,0000 0,0343 c) bb) Veräußerungsgewinne im Sinne des 2 Absatz 2 Satz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit 8b Absatz 2 des Körperschaftsteuergesetzes oder 3 Nummer 40 des Einkommensteuergesetzes* --- 0,0000 0,0000 c)cc) Erträge im Sinne des 2 Absatz 2a --- 0,5200 0,5200 c)dd) steuerfreie Veräußerungsgewinne im Sinne des 2 Absatz 3 Nummer 1 Satz 1 in der am 31. Dezember 2008 anzuwendenden Fassung 0, c)ee) Erträge im Sinne des 2 Absatz 3 Nummer 1 Satz 2 in der am 31. Dezember 2008 anzuwendenden Fassung, soweit die Erträge nicht Kapitalerträge im Sinne des 20 des Einkommensteuergesetzes sind 0, c) ff) steuerfreie Veräußerungsgewinne im Sinne des 2 Absatz 3 in der ab 1. Januar 2009 anzuwendenden Fassung 0, c) gg) Einkünfte im Sinne des 4 Absatz 1 0,0000 0,0000 0,0000 c) hh) in Doppelbuchstabe gg enthaltene Einkünfte, die nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen ,0000 c) ii) Einkünfte im Sinne des 4 Absatz 2, für die kein Abzug nach Absatz 4 vorgenommen wurde 0,0210 0,0210 0,0210 c) jj) in Doppelbuchstabe ii enthaltene Einkünfte, auf die 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit 8b Absatz 2 des Körperschaftsteuergesetzes oder 3 Nummer 40 des Einkommensteuergesetzes oder im Fall des 16 dieses Gesetzes in Verbindung mit 8b Ab --- 0,0000 0,0205 c) kk) in Doppelbuchstabe ii enthaltene Einkünfte im Sinne des 4 Absatz 2, die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zur Anrechnung einer als gezahlt geltenden Steuer auf die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer berechtigen 0,0000 0,0000 0,0000 c) ll) in Doppelbuchstabe kk enthaltene Einkünfte, auf die 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit 8b Absatz 2 des Körperschaftsteuergesetzes oder 3 Nummer 40 des Einkommensteuergesetzes oder im Fall des 16 dieses Gesetzes in Verbindung mit 8b Ab --- 0,0000 0,0000 c) mm) Erträge im Sinne des 21 Absatz 22 Satz 4 dieses Gesetzes in Verbindung mit 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes* --- 0, c) nn) in Doppelbuchstabe ii enthaltene Einkünfte im Sinne des 21 Absatz 22 Satz 4 dieses Gesetzes, auf die 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in der am 20. März 2013 geltenden Fassung in Verbindung mit 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes anzuwenden ist* --- 0, c) oo) in Doppelbuchstabe kk enthaltene Einkünfte im Sinne des 21 Absatz 22 Satz 4 dieses Gesetzes, auf die 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in der am 20. März 2013 geltenden Fassung in Verbindung mit 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes anzuwenden ist* --- 0, d) aa) den zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigenden Teil der Ausschüttung im Sinne von 7 Absatz 1 und 2 0,0000 0,0000 0,0000 d) bb) den zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigenden Teil der Ausschüttung im Sinne von 7 Absatz 3 0,0000 0,0000 0,0000 d) cc) den zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigenden Teil der Ausschüttung im Sinne des 7 Absatz 1 Satz 4, soweit in Doppelbuchstabe aa enthalten 0,0000 0,0000 0,0000 f) den Betrag der ausländischen Steuer, der auf die in den ausgeschütteten Erträgen enthaltenen Einkünfte im Sinne des 4 Absatz 2 entfällt und aa) bb) cc) nach 4 Absatz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit 32d Absatz 5 oder 34c Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes oder einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung anrechenbar ist, wenn kein Abzug nach 4 Absatz 4 vorgenommen wurde 0,0052 0,1257 0,1257 in Doppelbuchstabe aa enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit 8b Absatz 2 des Körperschaftsteuergesetzes oder 3 Nummer 40 des Einkommensteuergesetzes oder im Fall des 16 dieses Gesetzes in Ver --- 0,0000 0,1256 nach 4 Absatz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit 34c Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes abziehbar ist, wenn kein Abzug nach 4 Absatz 4 dieses Gesetzes vorgenommen wurde 0,0000 0,0000 0,

18 dd) in Doppelbuchstabe cc enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit 8b Absatz 2 des Körperschaftsteuergesetzes oder 3 Nummer 40 des Einkommensteuergesetzes oder im Fall des 16 dieses Gesetzes in Ver --- 0,0000 0,0000 ee) nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung als gezahlt gilt und nach 4 ff) Absatz 2 in Verbindung mit diesem Abkommen anrechenbar ist 0,0000 0,0000 0,0000 in Doppelbuchstabe ee enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit 8b Absatz 2 des Körperschaftsteuergesetzes oder 3 Nummer 40 des Einkommensteuergesetzes oder im Fall des 16 dieses Gesetzes in Ver --- 0,0000 0,0000 gg) in Doppelbuchstabe aa enthalten ist und auf Einkünfte im Sinne des 21 Absatz 22 Satz 4 dieses Gesetzes entfällt, auf die 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in der am 20. März 2013 geltenden Fassung in Verbindung mit 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetze --- 0, hh) in Doppelbuchstabe cc enthalten ist und auf Einkünfte im Sinne des 21 Absatz 22 Satz 4 dieses Gesetzes entfällt, auf die 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in der am 20. März 2013 geltenden Fassung in Verbindung mit 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetze --- 0, ii) in Doppelbuchstabe ee enthalten ist und auf Einkünfte im Sinne des 21 Absatz 22 Satz 4 dieses Gesetzes entfällt, auf die 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in der am 20. März 2013 geltenden Fassung in Verbindung mit 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetze --- 0, g) den Betrag der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung 0,0000 0,0000 0,0000 h) die im Geschäftsjahr gezahlte Quellensteuer, vermindert um die erstattete Quellensteuer des Geschäftsjahres oder frühere Geschäftsjahre 0,3138 0,3138 0,3138 nachrichtlich den Betrag der nach 3 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 nichtabziehbaren Werbungskosten 0,1471 0,1471 0,1471 * Die Einkünfte und Quellensteuern sind jeweils zu 100% ausgewiesen. Die auf Investmentanteile ausgeschütteten sowie die ausschüttungsgleichen Erträge gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen i.s. des 20 Abs. 1 EStG, wenn sie nicht Betriebseinnahmen des Anlegers sind. Die Veröffentlichung der o.a. Meldung im Bundesanzeiger erfolgt vorbehaltlich der Prüfung durch das Bundeszentralamt für Steuern. Die Summe der nach dem 31. Dezember 1993 einem Anleger als zugeflossen geltenden, noch nicht dem Steuerabzug unterworfenen Erträge (gem. 7 Abs.1 Nr.3 bzw. 5 Abs.1 Nr.4 InvStG) beträgt: 7,7108. Der Jahresbericht ist kostenlos und in deutscher Sprache bei: VPB Finance S.A. 26, Avenue de la Liberté L-1930 Luxemburg sowie bei der Depotbank erhältlich. VPB Finance S.A. 17

19 Veröffentlichung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 InvStG vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2014 für den Investmentfonds: SCORE Special Opportunities B Privat- betriebl. betriebl. A0RCBB anleger Anleger Anleger LU (KStG) (EStG) a) Betrag der Ausschüttung 0,0000 0,0000 0,0000 aa) in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre 0,0000 0,0000 0,0000 bb) in der Ausschüttung enthaltene Substanzbeträge 0,0000 0,0000 0,0000 b) Betrag der ausgeschütteten Erträge 0,0000 0,0000 0, (1) Nr. 2 Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge 0,8986 0,8986 0, (1) Nr. 1 die in den ausgeschütteten bzw. ausschüttungsgleichen Erträgen enthaltenen c) aa) Erträge im Sinne des 2 Absatz 2 Satz 1 dieses Gesetzes in Verbindung mit 3 Nummer 40 des Einkommensteuergesetzes oder im Fall des 16 dieses Gesetzes in Verbindung mit 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes* --- 0,0000 0,5253 c) bb) Veräußerungsgewinne im Sinne des 2 Absatz 2 Satz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit 8b Absatz 2 des Körperschaftsteuergesetzes oder 3 Nummer 40 des Einkommensteuergesetzes* --- 0,0000 0,0000 c) cc) Erträge im Sinne des 2 Absatz 2a --- 0,6056 0,6056 c) dd) steuerfreie Veräußerungsgewinne im Sinne des 2 Absatz 3 Nummer 1 Satz 1 in der am 31. Dezember 2008 anzuwendenden Fassung 0, c) ee) Erträge im Sinne des 2 Absatz 3 Nummer 1 Satz 2 in der am 31. Dezember 2008 anzuwendenden Fassung, soweit die Erträge nicht Kapitalerträge im Sinne des 20 des Einkommensteuergesetzes sind 0, c) ff) steuerfreie Veräußerungsgewinne im Sinne des 2 Absatz 3 in der ab 1. Januar 2009 anzuwendenden Fassung 0, c) gg) Einkünfte im Sinne des 4 Absatz 1 0,0000 0,0000 0,0000 c) hh) in Doppelbuchstabe gg enthaltene Einkünfte, die nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen ,0000 c) ii) Einkünfte im Sinne des 4 Absatz 2, für die kein Abzug nach Absatz 4 vorgenommen wurde 0,3192 0,3192 0,3192 c) jj) in Doppelbuchstabe ii enthaltene Einkünfte, auf die 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit 8b Absatz 2 des Körperschaftsteuergesetzes oder 3 Nummer 40 des Einkommensteuergesetzes oder im Fall des 16 dieses Gesetzes in Verbindung mit 8b Ab --- 0,0000 0,3187 c) kk) in Doppelbuchstabe ii enthaltene Einkünfte im Sinne des 4 Absatz 2, die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zur Anrechnung einer als gezahlt geltenden Steuer auf die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer berechtigen 0,0000 0,0000 0,0000 c) ll) in Doppelbuchstabe kk enthaltene Einkünfte, auf die 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit 8b Absatz 2 des Körperschaftsteuergesetzes oder 3 Nummer 40 des Einkommensteuergesetzes oder im Fall des 16 dieses Gesetzes in Verbindung mit 8b Ab --- 0,0000 0,0000 c) mm) Erträge im Sinne des 21 Absatz 22 Satz 4 dieses Gesetzes in Verbindung mit 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes* --- 0, c) nn) in Doppelbuchstabe ii enthaltene Einkünfte im Sinne des 21 Absatz 22 Satz 4 dieses Gesetzes, auf die 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in der am 20. März 2013 geltenden Fassung in Verbindung mit 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes anzuwenden ist* --- 0, c) oo) in Doppelbuchstabe kk enthaltene Einkünfte im Sinne des 21 Absatz 22 Satz 4 dieses Gesetzes, auf die 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in der am 20. März 2013 geltenden Fassung in Verbindung mit 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes anzuwenden ist* --- 0, d) aa) den zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigenden Teil der Ausschüttung im Sinne von 7 Absatz 1 und 2 0,0000 0,0000 0,0000 d) bb) den zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigenden Teil der Ausschüttung im Sinne von 7 Absatz 3 0,0000 0,0000 0,0000 d) cc) den zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigenden Teil der Ausschüttung im Sinne des 7 Absatz 1 Satz 4, soweit in Doppelbuchstabe aa enthalten 0,0000 0,0000 0,0000 f) den Betrag der ausländischen Steuer, der auf die in den ausgeschütteten Erträgen enthaltenen Einkünfte im Sinne des 4 Absatz 2 entfällt und aa) nach 4 Absatz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit 32d Absatz 5 oder 34c Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes oder einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung anrechenbar ist, wenn kein Abzug nach 4 Absatz 4 vorgenommen wurde 0,0797 0,1298 0,1298 bb) in Doppelbuchstabe aa enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit 8b Absatz 2 des Körperschaftsteuergesetzes oder 3 Nummer 40 des Einkommensteuergesetzes oder im Fall des 16 dieses Gesetzes in Ver --- 0,0000 0,1297 cc) nach 4 Absatz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit 34c Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes abziehbar ist, wenn kein Abzug nach 4 Absatz 4 dieses Gesetzes vorgenommen wurde 0,0000 0,0000 0,

20 dd) in Doppelbuchstabe cc enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit 8b Absatz 2 des Körperschaftsteuergesetzes oder 3 Nummer 40 des Einkommensteuergesetzes oder im Fall des 16 dieses Gesetzes in Ver --- 0,0000 0,0000 ee) nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung als gezahlt gilt und nach 4 ff) Absatz 2 in Verbindung mit diesem Abkommen anrechenbar ist 0,0000 0,0000 0,0000 in Doppelbuchstabe ee enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit 8b Absatz 2 des Körperschaftsteuergesetzes oder 3 Nummer 40 des Einkommensteuergesetzes oder im Fall des 16 dieses Gesetzes in Ver --- 0,0000 0,0000 gg) in Doppelbuchstabe aa enthalten ist und auf Einkünfte im Sinne des 21 Absatz 22 Satz 4 dieses Gesetzes entfällt, auf die 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in der am 20. März 2013 geltenden Fassung in Verbindung mit 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetze --- 0, hh) in Doppelbuchstabe cc enthalten ist und auf Einkünfte im Sinne des 21 Absatz 22 Satz 4 dieses Gesetzes entfällt, auf die 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in der am 20. März 2013 geltenden Fassung in Verbindung mit 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetze --- 0, ii) in Doppelbuchstabe ee enthalten ist und auf Einkünfte im Sinne des 21 Absatz 22 Satz 4 dieses Gesetzes entfällt, auf die 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in der am 20. März 2013 geltenden Fassung in Verbindung mit 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetze --- 0, g) den Betrag der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung 0,0000 0,0000 0,0000 h) die im Geschäftsjahr gezahlte Quellensteuer, vermindert um die erstattete Quellensteuer des Geschäftsjahres oder frühere Geschäftsjahre 0,3239 0,3239 0,3239 nachrichtlich den Betrag der nach 3 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 nichtabziehbaren Werbungskosten 0,1637 0,1637 0,1637 * Die Einkünfte und Quellensteuern sind jeweils zu 100% ausgewiesen. Die auf Investmentanteile ausgeschütteten sowie die ausschüttungsgleichen Erträge gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen i.s. des 20 Abs. 1 EStG, wenn sie nicht Betriebseinnahmen des Anlegers sind. Die Veröffentlichung der o.a. Meldung im Bundesanzeiger erfolgt vorbehaltlich der Prüfung durch das Bundeszentralamt für Steuern. Die Summe der nach dem 31. Dezember 1993 einem Anleger als zugeflossen geltenden, noch nicht dem Steuerabzug unterworfenen Erträge (gem. 7 Abs.1 Nr.3 bzw. 5 Abs.1 Nr.4 InvStG) beträgt: 5,8008. Der Jahresbericht ist kostenlos und in deutscher Sprache bei: VPB Finance S.A. 26, Avenue de la Liberté L-1930 Luxemburg sowie bei der Depotbank erhältlich. VPB Finance S.A. 19

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