Schallimmissionsprognose für den vorhabenbezogenen. Geräuschkontingentierung nach DIN 45691

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1 Schallimmissionsprognose für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 55 Werftstraße/Berkastraße in Rheinberg Geräuschkontingentierung nach DIN erarbeitet von: Dr. Torsten Lober Umweltsachverständiger Puchower Chaussee Penzlin Tel T.Lober@gmx.de im Auftrag von Solvay Chemicals GmbH Xantener Straße Rheinberg 10 Seiten 3 Seiten Anlagen Projekt Nr Penzlin, 17. Februar 2012

2 Schallimmissionsprognose B-Plan Nr. 55 in Rheinberg Seite 2 von 10 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung und Aufgabenstellung Vorgehensweise Untersuchungsansatz Immissionsorte Kontingentierung der Schallemissionen für den Bebauungsplan Vorbelastung und Planwerte Kontingente Vorschlag für textliche Festsetzungen im Bebauungsplan Zusammenfassung Quellen Anlagen... 10

3 Schallimmissionsprognose B-Plan Nr. 55 in Rheinberg Seite 3 von 10 1 Einleitung und Aufgabenstellung Die Solvay Chemicals GmbH hat am der Stadt Rheinberg ein Ersuchen zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VBB) als Voraussetzung für die Errichtung und den Betrieb einer Mühlenanlage verbunden mit Technik zur stofflichen Aufbereitung einzelner Stoffströme und einer Biogasanlage im Industriepark Solvay Rheinberg, Teil Ost, übergeben. Der Rat der Stadt Rheinberg hat am den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungs-Plan (B-Plan) Nr. 55 Werftstraße / Berkastraße - in Rheinberg gefasst. Im Rahmen des dazu erforderlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens ist eine Schallimmissionsprognose/Geräuschkontingentierung erforderlich. 2 Vorgehensweise Im Bebauungsplanverfahren ist als Bewertungsmaßstab die DIN 18005, die wiederum hinsichtlich Gewerbelärm auf die TA-Lärm verweist, anzuwenden. 2.1 Untersuchungsansatz Auf Grund der benachbarten Lage von schutzbedürftigen Nutzungen (Wohnen) und geräuschemittierenden Nutzungen - Vorbelastungen durch das Solvay Werk Ost sowie die im B-Plan Nr. 55 vorgesehenen Industriegebiete - ist eine entsprechende Bewältigung der Schallproblematik im Bebauungsplan notwendig. Aus diesem Grunde wird gemäß DIN eine Geräuschkontingentierung nach DIN entwickelt, die als Festsetzung zum Lärmschutz in den Bebauungsplan einfließen soll. Bei der Geräuschkontingentierung wird eine Gliederung des Bebauungsplanes in Flächen mit unterschiedlicher zulässiger maximaler Schallemission vorgenommen. Die Kontingentierung des Bebauungsplanes ist nach den Algorithmen der DIN vorzunehmen. Den einzelnen Teilflächen werden dabei sogenannte Emissionskontingente so zugewiesen, so dass die resultierende Gesamtimmission an festgelegten Immissionsorten in der Nachbarschaft das jeweils zulässige Maß den Gesamt- Immissionswert L GI - nicht überschreitet. Ausgangspunkt der Kontingentierung ist daher die Schutzbedürftigkeit der benachbarten Nutzungen (Bebauungspläne bzw. Realnutzung), die die zulässigen Gesamtimmissionen bestimmen. Für die praktische

4 Schallimmissionsprognose B-Plan Nr. 55 in Rheinberg Seite 4 von 10 Durchführung sind repräsentative Immissionsorte im Umfeld festzulegen. Die Kontingentierung wird somit durch den erforderlichen Schallschutz hinsichtlich der Nutzungen in der Nachbarschaft bestimmt (Immissionsorte). Die Festlegung der Gesamt-Immissionswerten L GI richtet sich in der Regel an den Immissionsrichtwerten der TA-Lärm aus. In der DIN werden die Emissionskontingente L EK unter 3.7 als Wert der flächenbezogenen Schallleistung definiert. Derartige Größen werden üblicherweise in db/m² oder db(a)/m² angegeben. In der DIN wird - von der sonstigen Praxis bei flächenbezogenen Schalleistungspegeln abweichend - durchgängig für die Emissionskontingente die Einheit db verwendet. Aufgrund der zentralen Rolle dieser DIN für die vorliegende Untersuchung wird dies im Folgenden genauso gehandhabt. 2.2 Immissionsorte Die Immissionsorte wurden in Fortschreibung der mit der zuständigen Umweltbehörde geschlossenen Lärmsanierungsvereinbarung und den dort festgelegten Immissionsrichtwerten ausgewählt. Die verwendeten Immissionsorte sind mit den zugehörigen Gesamt-Immissionswerten L GI in der folgenden Tabelle 1 zusammengestellt (s. auch Anlage 1): Tabelle 1 Immissionsorte ID-Nr. Bezeichnung Gesamtimmissionswerte L GI (IRW) Tag Nacht db(a) db(a) IO-1 BERKASTRASSE IO-2 WINKELSTRASSE 60 45

5 Schallimmissionsprognose B-Plan Nr. 55 in Rheinberg Seite 5 von 10 3 Kontingentierung der Schallemissionen für den Bebauungsplan 3.1 Vorbelastung und Planwerte Bei der Kontingentierung ist zunächst die Vorbelastung plangebunden und real vorhanden zu ermitteln. Die Vorbelastung wird durch die bestehenden Anlagen im Industriepark Solvay - Ost bestimmt. Im Rahmen der genannten Lärm-Sanierungs- vereinbarung ist die Einhaltung der Immissionsrichtwerte von 60/45 db(a) Tag/Nacht in Ossenberg erreicht worden. Die hier verwendeten Planwerte wurden in leichter Abwandelung der DIN in Anlehnung an die Definition des Einwirkungsbereiches nach TA-Lärm - 10 db unter den in der Sanierungsvereinbarung festgelegten IRW festgelegt. Die Verwendung dieser Planwerte stellt sicher, dass es bei Ausschöpfung der Emissionskontingente durch das Vorhaben zu keiner Verschlechterung der im Ergebnis der Lärmsanierung erreichten Immissionssituation ausgehend vom Bebauungsplan Nr. 55 kommen kann 1. Die folgende Tabelle 2 gibt die Gesamtimmissionswerte L GI und die Planwerte L PL der Kontingentierung für die einzelnen Immissionsorte an: Tabelle 2 Planwerte der Kontingentierung Gesamtim- Nr. Gebäudename/ Bezeichnung missionswer- Planwerte L PL te L GI Tag Nacht Tag Nacht db(a) db(a) db(a) db(a) IO-1 BERKASTRASSE IO-2 WINKELSTRASSE Der Einwirkungsbereich nach TA-Lärm definiert die Irrelevanzschwelle, ab der keine relevanten Schallimmissionen mehr auftreten. Dies hat nach TA-Lärm zur Folge, dass ab Erreichen dieser Irrelevanzschwelle, d. h. es sind keine schutzbedürftigen Nutzungen mehr im Einwirkungsbereich der Anlage, die Genehmigung aus Schallimmissionsschutzgründen nicht verwehrt werden kann.

6 Schallimmissionsprognose B-Plan Nr. 55 in Rheinberg Seite 6 von Kontingente Es wurde sodann eine Unterteilung des Industriegebietes im Bebauungsplan in Teilflächen vorgenommen (vgl. Anlage 1). Die Emissionskontingente der Teilflächen sind in einer Optimierungsrechnung so ermittelt worden, dass an keinem der untersuchten Immissionsorte der zugehörige Planwert L Pl durch die Schallemissionen aller Teilflächen überschritten wird. (Berechnungsprotokoll als Anlage 2). Die Berechnungen erfolgten mit dem Programmsystem LIMA [LIMA 2011] auf der Grundlage von Kapitel 4.5 der DIN Die so ermittelten Emissionskontingente sind in der folgenden Tabelle 3 zusammengefasst: Tabelle 3 ermittelte Emissionskontingente L EK Teilfläche L EK Tag L EK Nacht Kennung db(a) db(a) GI_A GI_B GI_C GI_D GI_E GI_F Das Ergebnis dieser Berechnungen wird im folgenden Abschnitt als Vorschlag für textliche Festsetzung(en) im Bebauungsplan formuliert.

7 Schallimmissionsprognose B-Plan Nr. 55 in Rheinberg Seite 7 von Vorschlag für textliche Festsetzungen im Bebauungsplan Folgende Festsetzungen werden empfohlen (kursiver Text und Tabelle): Zulässig ist ein Vorhaben, dessen Geräusche die in der folgenden Tabelle angegebenen Emissionskontingente[JM4] L EK nach DIN weder tags (06.00 h bis h) noch nachts (22.00 h bis h) überschreiten. Emissionskontingente tags und nachts in db Nr. Teilfläche Emissionskontingente L EK in db TAG Nacht 1 GI_A GI_B GI_C GI_D GI_E GI_F Die Prüfung der Einhaltung erfolgt nach DIN 45691: , Abschnitt 5. Die Begrenzung der Teilflächen ist in der Planzeichnung darzustellen (vgl. dazu Lageplan Anlage 2). Es wird empfohlen, bei der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes eine Möglichkeit zur Einsichtnahme in die DIN vorzusehen.

8 Schallimmissionsprognose B-Plan Nr. 55 in Rheinberg Seite 8 von 10 4 Zusammenfassung Die Stadt Rheinberg hat am den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungs-Plan (B-Plan) Nr. 55 Werftstraße / Berkastraße - in Rheinberg gefasst. Dieser soll die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Mühlen- und Biogasanlage im Industriepark Solvay Ost schaffen. Im Rahmen des dazu erforderlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens ist eine Schallimmissionsprognose/Geräuschkontingentierung erforderlich. Auf Grund der benachbarten Lage von schutzbedürftigen Nutzungen (Wohnen) und geräuschemittierenden Nutzungen - Vorbelastungen durch das Solvay Werk Ost sowie die im B-Plan Nr. 55 vorgesehenen Industriegebiete - ist eine entsprechende Bewältigung der Schallproblematik im Bebauungsplan notwendig. Aus diesem Grunde wird gemäß DIN eine Geräuschkontingentierung nach DIN entwickelt, die als Festsetzung zum Lärmschutz in den Bebauungsplan einfließen soll. Unter Verwendung von Planwerten, die in Anlehnung an die Definition des Einwirkungsbereiches nach TA-Lärm 10 db unter den im Rahmen einer Lärmsanierungsvereinbarung festgelegten Immissionsrichtwerten liegen, wurde eine Geräuschkontingentierung nach DIN mit entsprechenden Festsetzungsvorschlägen für den Bebauungsplan ausgearbeitet. Die Verwendung dieser Planwerte stellt sicher, dass es bei Ausschöpfung der Emissionskontingente durch das Vorhaben zu keiner Verschlechterung der im Ergebnis der Lärmsanierung erreichten Immissionssituation ausgehend vom Bebauungsplan Nr. 55 kommen kann. Penzlin, 17. Februar 2012 Dr. T. Lober

9 Schallimmissionsprognose B-Plan Nr. 55 in Rheinberg Seite 9 von 10 5 Quellen [DIN ] DIN , Schallschutz im Städtebau Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung, Juli 2002 [DIN 45691] DIN 45691, Geräuschkontingentierung; Dezember 2006 [DIN ISO ] DIN ISO 9613 Teil 2 Dämpfung des Schalls bei Ausbreitung im Freien, Oktober 1999 [LIMA 2011] [TA-Lärm 1998] Programmsystem LIMA, Version 8.11; Stapelfeldt Ingenieurgesellschaft Dortmund 2011 Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA-Lärm); vom 26. August 1998 (GMBl. Nr. 26 vom S. 503)

10 Schallimmissionsprognose B-Plan Nr. 55 in Rheinberg Seite 10 von 10 6 Anlagen 1. Lageplan mit Teilflächen, Emissionskontingenten und Immissionsorten 2. Berechnungsprotokoll Emissionskontingente Anlagen: 3 Seiten

11 Projekt: Solvay Chemicals Rheinberg Biogasanlage 52/36 GI_F %L Berkastraße 60 %L Winkelstraße Auftraggeber: Auftragnehmer: Solvay Chemicals GmbH Xantener Straße Rheinberg Dr. Torsten Lober 54/36 GI_E Umweltsachverständiger Puchower Chaussee Penzlin GI_A 63/48 59/44GI_C 60/46 GI_B 58/47 GI_D Titel: Geräuschkontingentierung B-Plan Nr. 55 Rheinberg Lageplan der Emissionskontingente (in Anlehnung an TA-Lärm & DIN 45691) Legende %L Immissionsorte Emissionskontingente in db T/N 52/36 54/36 58/47 59/44 60/46 63/48 Anlage 1 ± Kartengrundlage: SOLVAY/Landesvermessung Nordrhein-Westfalen Projekt Nr Meter 1:5000 gezeichnet: 18. Oktober 2011 geprüft 16. Feb. 2012

12 Anlagen zur Schallimmissionsprognose B-PLan Nr. 55 Werftstraße/Berkastraße in Rheinberg Anlage 2 Seite 1 von 2 Berechnungsprotokoll Ermittlung der Emissionskontingente Anlage 2 LIMA_7 Version: 8.11 Lizenznehmer: Umweltsachverständiger Dr. Torsten Lober, Penzlin Projekt: Auftrag Datum Seite Kontingentierung Variante 3 Konti_03 16/02/ Berechnung nach ISO 9613, Mitwind Aufpunktbezeichnung : I003 EG FR. PKT. - GEB.: BERKASTRAßE 60 <ID>- Lage des Aufpunktes : Xi= km Yi= km Zi= m Tag Nacht Immission : 50.1 db(a) 35.0 db(a) Emittent Emission Korr. min. mittlere Werte für L AT Zeitzuschläge Lm Name Ident RQ Anz./L/Fl Lw,ges Formel ds Dc DI Cmet Drefl Adiv Agr Aatm Abar KEZ KR (L AT+KEZ+KR) Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Tag Nacht db(a) db(a) / m / qm db(a) db(a) db m db db db db db db db db db db(a) db(a) db db db db(a) db(a) /36 GI_F Lw" /36 GI_E Lw" /47 GI_D Lw" /44 GI_C Lw" /46 GI_B Lw" /48 GI_A Lw" LIMA_7 Version: 8.11 Lizenznehmer: Umweltsachverständiger Dr. Torsten Lober, Penzlin

13 Anlagen zur Schallimmissionsprognose B-PLan Nr. 55 Werftstraße/Berkastraße in Rheinberg Anlage 2 Seite 2 von 2 Projekt: Auftrag Datum Seite Kontingentierung Variante 3 Konti_03 16/02/ Berechnung nach ISO 9613, Mitwind Aufpunktbezeichnung : I004 EG WNW-FAS. - GEB.: WINKELSTRAßE Lage des Aufpunktes : Xi= km Yi= km Zi= m Tag Nacht Immission : 48.8 db(a) 34.3 db(a) <ID>- Emittent Emission Korr. min. mittlere Werte für L AT Zeitzuschläge Lm Name Ident RQ Anz./L/Fl Lw,ges Formel ds Dc DI Cmet Drefl Adiv Agr Aatm Abar KEZ KR (L AT+KEZ+KR) Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Tag Nacht db(a) db(a) / m / qm db(a) db(a) db m db db db db db db db db db db(a) db(a) db db db db(a) db(a) /36 GI_F Lw" /36 GI_E Lw" /47 GI_D Lw" /44 GI_C Lw" /46 GI_B Lw" /48 GI_A Lw" LIMA_7 Version: 8.11 Lizenznehmer: Umweltsachverständiger Dr. Torsten Lober, Penzlin

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