Pflichtangaben im Internet Impressumspflicht

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1 Pflichtangaben im Internet Impressumspflicht Anbieter einer geschäftsmäßigen Internetseite müssen auf Ihrer Homepage eine Vielzahl von Angaben vorhalten, das sogenannte»impressum«. Ziel dieser Pflicht ist es, Benutzern der Internetseite transparent zu machen, mit wem sie es zu tun haben und wie sie bei Bedarf Kontakt aufnehmen können. Werden Angaben überhaupt nicht oder nur fehlerhaft vorgehalten, drohen Abmahnungen und Bußgelder. Damit Sie mit Ihrem Webauftritt nicht in unnötige Fallen tappen, finden Sie hier unsere Hinweise zum Aufbau eines ordnungsgemäßen Impressums. Herausgeber: IHK Schleswig-Holstein Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern zu Flensburg, zu Kiel und zu Lübeck Bergstraße 2, Haus der Wirtschaft, Kiel Telefon: (0431) Telefax: (0431) Ansprechpartner: Industrie- und Handelskammer zu Flensburg Herbert Christiansen Tel.: (04 61) Fax: (04 61) Industrie- und Handelskammer zu Kiel Tina Möller Tel.: (04 31) Fax: (04 31) Industrie- und Handelskammer zu Lübeck Joseph Scharfenberger Tel.: (04 51) Fax: (04 51) Stand: Dezember

2 Inhaltsverzeichnis Ziel dieser Broschüre 3 Allgemeines zum Webimpressum 3 1. Wer muss Impressumsangaben machen? 3 2. Was muss grundsätzlich bei jedem Impressum beachtet werden? 4 Die Impressumsangaben im Einzelnen 5 1. Identität 5 2. Kontaktinformationen 5 3. Angaben bei zulassungspflichtiger Tätigkeit 6 4. Nur wenn vorhanden: Registereinträge wie der Eintrag in das Handelsregister Nur bei Bedarf: Angaben zu reglementierten Berufen (idr»freie Berufe«) 6 6. Nur, wenn Sie Ihnen vorliegt: Umsatzsteueridentifikationsnummer und Wirtschaftsidentifikationsnummer 7 7. Juristische Personen, in»auflösung«7 Besondere Anforderungen aus anderen Verordnungen/ Gesetzen 7 Beispiele 7 2

3 Ziel dieser Broschüre In dieser Darstellung berücksichtigen wir den aktuellen Rechtsstand und schlagen Ihnen - wenn immer möglich den (rechts-)sichersten Weg vor, denn unter Juristen ist der Umfang der vorzuhaltenden Angaben (leider) immer noch umstritten. Wenn letztlich auch ein Restrisiko nicht ausgeschlossen werden kann, können Sie Ihren Webauftritt durch Beachtung dieser Hinweise aber trotzdem deutlich sicherer machen. Dazu ist es in aller Regel nicht erforderlich, dass Sie sämtliche Details lesen. Vertiefende Informationen finden Sie bei Bedarf aber jeweils in den»hintergrundboxen«. Allgemeines zum Webimpressum Die Pflicht, bestimmte Angaben auf seiner Internetseite vorzuhalten, ist in erster Linie im Telemediengesetz (TMG) geregelt. 1. Wer muss Impressumsangaben machen? Wir empfehlen Ihnen, in jedem Fall auf Ihrer Internetseite Impressumsangaben zu machen. Die Impressumsangaben müssen auch gemacht werden, wenn Sie die Internetseite anderer Betreiber benutzen. Dies gilt zum Beispiel für die Nutzung von Angebotsplattformen im Internet (ebay.de, amazon.de, mobile.de etc.). Auch bei der Nutzung von Social Media, wie zum Beispiel Fanseiten auf Facebook, müssen eigene Impressumsangaben gemacht werden. Angaben zu Ihrer Identität müssen Sie praktisch ohnehin in jedem Fall machen, wenn Sie eine Internetseite betreiben, ohne dass es auf eine scharfe Abgrenzung von privaten zu geschäftlichen Internetinhalten ankäme. Die rein private Homepage, muss idr nach 55 Rundfunkstaatsvertrag (RStV) Angaben zur Identität enthalten. Somit besteht insoweit auch kein Unterschied zu geschäftsmäßigen Internetauftritten, für die die Pflicht, seine Identität preiszugeben in 5 TMG geregelt ist. Um aber feststellen zu können, ob weitere Pflichtangaben nach 5 TMG aus rechtlichen Gründen erforderlich sind, müsste eine eindeutige Zuordnung als geschäftsmäßiger Auftritt erfolgen. Als einen solchen»geschäftsmäßigen«auftritt wird man praktisch jede Website, die Sie im Zusammenhang mit Ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit betreiben, ansehen müssen. Echte Kriterien für eine Einordnung als»geschäftsmäßigen«auftritt gibt es kaum. Unter dem Gesichtspunkt.»Ärger vermeiden«empfehlen wir Ihnen deshalb, auf eine u. U. rechtlich riskante Abgrenzung zu verzichten und im Zweifel Angaben nach dem TMG zu machen. 3

4 2. Was muss grundsätzlich bei jedem Impressum beachtet werden? a) Das Impressum muss leicht als solches erkennbar sein. Leichte Erkennbarkeit heißt insbesondere, dass die Angaben nicht»versteckt«sein dürfen und eindeutig als»impressum«erkennbar sind. Als eindeutige Bezeichnung kann»impressum«, aber auch»anbieterkennzeichnung«und»kontakt«gewählt werden. Wir empfehlen Ihnen, sich auf eine dieser Bezeichnungen festzulegen, andere Bezeichnungen sind zwar grundsätzlich denkbar, aber letztlich auch ein Sicherheitsrisiko. Am sichersten ist es, wenn Sie die Impressumsangaben im HTML-Format (also einfach in Ihre Webseite integriert) vorhalten, andere Formate sind nicht ohne Risiko: - Unzulässig ist es, ein Impressum in Form einer Grafikdatei vorzuhalten, da solche Dateien in der Regel nicht von Spezialsoftware, die Blinde zur Nutzung des Internets verwenden, als Text erkannt wird. - Schwierig einzuschätzen ist, ob die Angabe in einer PDF-Datei zulässig ist. Zwar ist prinzipiell eine entsprechende Software zum Einsehen solcher Dateien erforderlich, diese Software ist andererseits aber sehr weit verbreitet und steht praktisch auf jedem PC zur Verfügung. Um auf Nummer sicher zu gehen, ist dieses Vorgehen aber vorerst noch nicht zu empfehlen. - Wenn die Impressumsangaben auf einer anderen Webseite vorgehalten werden, sollte im Impressum sicherheitshalber deutlich gemacht werden, auf welche Webseite es sich bezieht. b) Das Impressum muss unmittelbar erreichbar sein. Als ausreichend wird dabei die sogenannte 2-Klick-Regelung angesehen, das heißt, dass das Impressum von jeder Seite Ihres Internetauftritts mit maximal 2 Klicks erreichbar sein muss. Wir empfehlen, dass die Impressumsangabe über jede Ihrer Internetseiten direkt aufrufbar ist, um ganz sicher zu gehen. c) Das Impressum muss ständig verfügbar sein. Dieser Pflicht kommen Sie nach, wenn Sie das Impressum fest in Ihre Homepage einbinden. Sollten Sie Ihr Impressum auf einer anderen Webseite (z. B. zentral für mehrere Internetseiten) unterhalten, müssen Sie darauf achten, dass auch diese Internetseite jederzeit aufrufbar ist. 4

5 Die Impressumsangaben im Einzelnen 1. Identität Natürliche Personen müssen ihren ausgeschriebenen Vor- und Nachnahmen angeben. Juristische Personen die Firma samt Anschrift und die ausgeschriebenen Vor- und Nachnamen der Vertretungsberechtigten. - Natürliche Personen sollten ihren ausgeschriebenen Vor- und Nachnamen angeben und ihre ladungsfähige Anschrift (nicht ausreichend ist damit eine Postfachadresse!). - Webseiten für juristische Personen müssen Rechtsform, Firma und Anschrift der juristischen Person und zusätzlich die ausgeschriebenen Vor- und Nachnamen der Vertretungsberechtigten vorhalten. Ob die Angabe nur eines Vertretungsberechtigten genügt, oder ob alle anzugeben sind, ist derzeit ungeklärt. Vor dem Hintergrund, dass das Impressum die Kontaktaufnahme ermöglichen soll, sind wir der Auffassung, dass die Angabe des (zuständigen) Vertretungsberechtigten genügt, um sicher zu gehen, können aber alle Vertretungsberechtigten aufgeführt werden. - Denselben Anforderungen wie für juristische Personen müssen auch die BGB-Gesellschaft, die OHG und die KG genügen. - Kapitalgesellschaften, die Angaben über das Kapital der Gesellschaft machen, müssen das Stamm- bzw. Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, den Gesamtbetrag, der noch ausstehenden Einlagen, angeben (vgl. 5 I Nr. 1 TMG). Werden also keine Angaben über das Kapital gemacht, kann die Angabe des Stamm- bzw. Grundkapitals entfallen. 2. Kontaktinformationen Die Adresse und die Adresse müssen angegeben werden. Die Telefonnummer sollte angegeben werden. Die Angabe der -Adresse ist zwingend. Mit Urteil vom hat der EuGH entschieden, dass diese Pflicht nicht nur durch die Angabe der Telefonnummer erfüllt wird, sondern auch durch das Einrichten eines elektronischen Kontaktformulars, wenn sichergestellt ist, dass Anfragen innerhalb von Minuten beantwortet werden. In vielen Fällen wird es daher praktikabler sein, die Telefonnummer anzugeben. Wir sind der Auffassung, dass die Angabe einer Fax-Nummer nicht zwingend erforderlich ist. Sicherheitshalber können Sie die Fax-Nummer natürlich angeben. Die Angabe der Webadresse ist ebenfalls freiwillig. 5

6 3. Angaben bei zulassungspflichtiger Tätigkeit Wer im Rahmen eines zulassungspflichtigen Gewerbes einen Webauftritt unterhält, muss die zuständige Aufsichtsbehörde samt Anschrift vorhalten. Allein die Mitgliedschaft bei der IHK führt aber noch nicht dazu, dass hier Angaben gemacht werden müssen. Eine Übersicht über eine Reihe von zulassungspflichtigen Gewerben finden Sie auf unserer Internetseite unter der Dokumenten Nr.: Nur wenn vorhanden: Registereinträge wie der Eintrag in das Handelsregister. Eine Angabe des Registereintrags ist selbstverständlich nur erforderlich, wenn überhaupt ein Registereintrag besteht. Das ist zum Beispiel bei Vereinen (Vereinsregister), Kaufleuten (Handelsregister), Partnerschaften (Partnerschaftsregister), Genossenschaften (Genossenschaftsregister) der Fall. Die ordnungsgemäße Angabe muss das Registergericht und die Registernummer ausweisen. 5. Nur bei Bedarf: Angaben zu reglementierten Berufen (idr»freie Berufe«) Zum Beispiel Arzt, Steuerberater, Rechtsanwalt, Apotheker u. ä. Reglementierte Berufe sind im Ergebnis solche Berufe, die nicht ausgeübt werden dürfen, bevor nicht eine besondere Berufsqualifikation (Diplom, Examen) erbracht ist. Dazu zählen insbesondere die so genannten freien Berufe (z. B. Architekten, Ärzte, Apotheker, Psychotherapeuten, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer u. ä.). Angehörige solcher reglementierten Berufe müssen Angaben machen über: - die Kammer, der sie angehören, - gesetzliche Berufsbezeichnung und Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen wurde, - berufsrechtliche Regelungen und wie diese zugänglich sind, dabei reicht aber eine Verlinkung; die Berufsregelungen müssen nicht zwangsläufig selbst vorgehalten werden. 6

7 6. Nur, wenn Sie Ihnen vorliegt: Umsatzsteueridentifikationsnummer und Wirtschaftsidentifikationsnummer Ihre Steuernummer braucht nicht ins Impressum! - Die Umsatzsteueridentifikationsnummer nach 27 a Umsatzsteuergesetz (UStG) muss nur in den Fällen angegeben werden, in denen ein Anbieter tatsächlich über eine solche Nummer verfügt. Diese Nummer ist für Sie nur dann von Bedeutung, wenn Sie im grenzüberschreitenden EU-Handel tätig sind. Nähere Information zur Umsatzsteueridentifikationsnummer finden Sie auf unserer Internetseite unter der Dokumenten Nr.: Die Wirtschaftsidentifikationsnummer nach 139 c AO soll in Zukunft die Steuernummer ersetzen und wird Ihnen automatisch zugeteilt werden. Haben Sie eine solche Nummer noch nicht erhalten, brauchen Sie auch (noch) keine Angabe im Internet dazu zu machen, insbesondere brauchen Sie auch Ihre Steuernummer nicht im Impressum anzugeben. 7. Juristische Personen, in»auflösung«juristische Personen, die sich in»auflösung«befinden, müssen eine entsprechende Angabe machen. Nähere Informationen dazu finden Sie auf unserer Internetseite unter der Dokumenten Nr.: Besondere Anforderungen aus anderen Verordnungen/ Gesetzen Der Verordnungs- bzw. Gesetzgeber regelt noch in vielen weiteren Fällen Pflichtangaben, die unter bestimmten Voraussetzungen in das Impressum aufgenommen werden müssen. Weitergehende Angaben sind insbesondere im E-Commerce-Bereich zu beachten und können sich beispielsweise aus der DL-InfoV (Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung) oder der Preisangabenverordnung ergeben. Beispiele Beispiel 1: Einzelunternehmer ohne Besonderheiten Harald Mustermann Musterstr Musterstadt Telefon: Telefax: (nicht gesetzlich vorgeschrieben) harald.mustermann@[soundso].de Internet: (nicht gesetzlich vorgeschrieben) 7

8 Beispiel 2: juristische Person ohne Besonderheiten Mustermann GmbH Musterstr Musterstadt Telefon: Telefax: (nicht gesetzlich vorgeschrieben) mail@[soundso].de Internet: (nicht gesetzlich vorgeschrieben) Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Harald Mustermann Registergericht: Amtsgericht Musterstadt Registernummer: HR B 0000 Beispiel 3: (Einzelkaufmann, erlaubnispflichtiges Gewerbe, hier: Versicherungsvermittler) Harald Mustermann e.k. Musterstr Musterstadt Telefon: Telefax: (nicht gesetzlich vorgeschrieben) harald.mustermann@[soundso].de Internet: (nicht gesetzlich vorgeschrieben) Gewerbeerlaubnis nach 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung als Versicherungsvermittler erteilt, zuständige Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer, Musterstr. 2, Musterstadt Registergericht: Amtsgericht Musterstadt Registernummer: HR A 0000 Versicherungsvermittlerregister Nr. xxx (nicht gesetzlich vorgeschrieben) 8

9 Beispiel 4: (reglementierter Beruf): hier: Apotheker mit Umsatzsteueridentifikationsnummer Muster-Apotheke Harald Mustermann e.k. Musterstr Musterstadt Telefon: Telefax: (nicht gesetzlich vorgeschrieben) mail@[soundso].de Internet: (nicht gesetzlich vorgeschrieben) Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE Registergericht: Amtsgericht Musterstadt Registernummer: HR A 0000 zuständige Aufsichtsbehörde: Landesamt für Gesundheit und Arbeitssicherheit, Musterstr. 12, Musterstadt zuständige Kammer: Apothekerkammer Musterstadt, Musterstr. 13, Musterstadt Berufsbezeichnung: Apotheker (verliehen im Bundesland XY der Bundesrepublik Deutschland) Berufsrechtliche Regelungen: Berufsordnung für Apotheker im Land XY, die Regelungen sind veröffentlicht im Gesetzblatt des Landes XY, Seite z. 9

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