Integration von körperbehinderten Kindern und Jugendlichen an Regelschulen
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- Claus Lenz
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1 Integration von körperbehinderten Kindern und Jugendlichen an Regelschulen
2 1. Gesetzliche Grundlagen und Literatur Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist seit dem 29. März 2009 geltendes Recht in Deutschland. Sie garantiert in Artikel 24 jedem behinderten Menschen das Recht auf Bildung das Recht auf gleichberechtigten Zugang zu einem inklusiven und hochwertigen Unterricht in Grundschulen und weiterführenden Schulen das Recht auf notwendige Unterstützung innerhalb der allgemeinen Schulen, so dass jedes Kind seine individuellen Möglichkeiten voll ausschöpfen und erfolgreich lernen kann
3 1.1 Rechtliche Grundlagen Schulgesetz für den Freistaat Sachsen (SchulG) Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und Sport über die integrative Unterrichtung von Schülern in öffentlichen Schulen im Freistaat Sachsen (Schulintegrationsverordnung SchIVO) regelt die Bedingungen der Beschulung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf; Genehmigung der Integration erteilt die Sächsische Bildungsagentur SBA Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Gewährung einer Zuwendung für besondere Maßnahmen zur Integration von Behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen
4 1.2 Literatur Sonderpädagogische Förderung Handlungsleitfaden schulische Integration Zu bestellen unter: www. sachsen-machtschule.de/publikationen
5 Chronisch kranke Schüler im Schulalltag www. publikationen.sachsen.de Chronische Erkrankungen als Problem und Thema in Schule und Unterricht Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
6 Wegweiser für Eltern zum Gemeinsamen Unterricht Sachsen cms.glglsachsen.de/pages/publikationen. php
7 1.3 Ansprechpartner Beauftragte für Menschen mit Behinderung der Stadt Leipzig: Carola Hiersemann(Tel ) Sächsische Bildungsagentur Leipzig Integrationsangelegenheiten: Herr Andreas Rothe (Tel ) SBA Leipzig Referentin der Förderschulen: Frau Hoffmann (Schulportal) Beratungsstelle der Schule für Körperbehinderte: Frau A. Franz Stadt Leipzig Angebote für behinderte Menschen mit entsprechenden Ansprechpartnern und Telefonnummern
8 2. Formen der Integration Die für Schulen in öffentlicher Trägerschaft geltende Schulintegrationsverordnung sieht vier Formen von Integrationsmaßnahmen vor: 1. Die behinderten Schüler nehmen in vollem Umfang am Unterricht einer Klasse der öffentlichen Schule teil und gehören auch dieser Schule an. Die Lehrer der Klasse beraten sich regelmäßig mit einem Lehrer des jeweiligen Förderschultyps. 2. Die behinderten Schüler nehmen ebenfalls in vollem Umfang am Unterricht einer Klasse der öffentlichen Schule teil und gehören auch dieser Schule an. Aber ein zusätzlicher Lehrer fördert die Schüler in einem der Art und Schwere der Behinderung angemessenen Umfang im Klassenunterricht oder in gesondertem Förderunterricht. 3. Die öffentliche Schule ermöglicht behinderten Schülern einer benachbarten Förderschule in einzelnen Unterrichtsfächern den Besuch. Diese Schüler bleiben Schüler der Förderschule. 4. Eine öffentliche Schule kooperiert mit einer benachbarten Förderschule, indem eine oder mehrere Klassen der Förderschule im Schulgebäude dieser Schule unterrichtet werden. Die Schüler dieser Klassen bleiben Schüler der Förderschule.
9 3. Lehrer der Förderschule Klassenlehrer und Fachlehrer SBA Eltern Beratung Schulleiter Sozialamt oder Jugendamt Förderung mit Kind
10 3.1 Aufgaben des Integrationsberaters Aufklärung über Krankheitsbild und deren Folgeerscheinungen Empfehlungen geben über Maßnahmen zur Förderung im Rahmen des Förderplanes Hilfen geben bei der Erstellung des Förderplanes Festlegungen treffen von Maßnahmen im Rahmen des Nachteilausgleiches (Bildungsvereinbarung) Hilfen geben bei der Erstellung des Entwicklungsberichtes Beratung bei schulischen Lernproblemen oder Verhaltensproblemen im Rahmen der Schullaufbahn Hilfe geben bei der Beantragung eines Einzelfallhelfers Beratung bei Übergängen GS MS / Gym Ausbildung / Beruf Beratung bei gescheiterter Integration
11 Klassenlehrer und Fachlehrer SBA Beratung Eltern Schulleiter Sozialamt oder Jugendamt Förderung mit Kind
12 Förderung mit Schüler im Klassenverband Förderung mit Schüler außerhalb des Klassenverbandes als Einzelförderung Motorische Förderung Förderung der Wahrnehmung Nacharbeiten oder Vertiefen von Unterrichtsinhalten Begleitung bei Exkursionen Gespräche mit Schülern führen
13 3.2 Praxis des Integrationsberaters 1. Literaturrecherche, Anrechnungsstundentabelle 2. nach Erhalt der Akten: - Dienstreiseantrag stellen - Kontaktaufnahme mit Schulen (Übersicht erstellen, Anschreiben über ) -Erstbesuch an Schule mit Hospitationen (im Vorfeld mit der Akte vertraut machen, Vorstellung der Person mit Aufgabenfeldbeschreibung, Hospitation um Schüler kennenzulernen, Bedarf abfragen, Problembereiche eruieren, Hilfen bei der Förderplanerstellung, nach Förderstunden fragen, Sportbogen, neue Terminvereinbarung treffen) 3. weitere Unterrichtsbesuche je nach Bedarf (Unterrichtsbesuche in Sp, Ku, We; Austausch mit Fachkollegen, Kontaktaufnahme zu Eltern, Förderung mit Schüler) -Helfergespräche (Bildungsvereinbarung im Sinne des Nachteilausgleiches mit Schulleitung) - Beratung GS weiterführende Schule im Januar - Aktualisierung Förderplan im Februar/März - Entwicklungsberichte ab März/April 4. Integrationsbericht erstellen und letzte Fahrtkostenabrechnung abgeben Aktenabgabe mit vollständigem Entwicklungsbericht
14 3.3 Nachteilausgleich Allgemeine Anforderungen Hilfen zur Unterrichtsorganisation Technische Hilfsmittel Hilfen zur Leistungsermittlung und -bewertung Prüfungen, besondere Leistungsfeststellung Siehe Liste: Nachteilausgleich für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung
15 3.4 Einzelfallhilfe Antragstellung durch Eltern mit Unterstützung der Regelschule a) Sozialamt bei körperlich/geistiger Behinderung b) Jugendamt bei seelischer Behinderung Im Fall a) Zuarbeitdurch Förderschule mit Neuerstellung des Formblattes 16 und neudefiniertem Unterstützerbedarf
16 3.5 Gescheiterte Integration Stellt sich im Laufe des Schuljahres heraus, dass sich der Förderbedarf im körperlich-motorischem Bereich erhöht und das Kind bzw. die Schule trotz aller Maßnahmen scheitern, gilt das Folgende: - Regelschule stellt Sachstand im Entwicklungsbericht dar - Entwicklungsbericht, Förderplan und Prüfliste sind an den zuständigen Referenten der SBA zu schicken - weitere Maßnahmen zur Beschulung werden unter Einbeziehung aller Beteiligten von der SBA festgelegt. (Bis zur Entscheidung verbleibt der Schüler an der Regelschule)
17 4. Feedbackbogen Es fanden Beratungen zur Unterrichtsgestaltung statt, um optimale Bedingungen für den Schüler zu schaffen. Es gab Hinweise zur Einrichtung und Gestaltung des Arbeitsplatzes des Schülers. Es fanden Beratungen zur Adaption von Unterrichtsmaterialien und Medien statt. Es gab Unterstützung bei der Erstellung der Förderpläne und Entwicklungsberichte. Die Hinweise waren hilfreich und konnten durch Sie als Regelschullehrer umgesetzt werden. Die Hinweise waren nicht im Schulalltag der Regelschule umsetzbar. Der Integrationslehrer verdeutlicht auch dem Integrationsschüler den Förderplan und die Nachteilausgleichsmaßnahmen. Eine Zusammenarbeit mit den Eltern fand statt. Eine Zusammenarbeit mit den Fachlehrern fand statt. Die Mitschüler des Integrationskindes wurden durch den Integrationslehrer mit einbezogen. Die Arbeit der Integrationslehrer hatte keinen Einfluss auf unsere Schule. Die Besuche durch den Integrationslehrer waren ausreichend. Die Zusammenarbeit war gewinnbringend für unsere Schule. In welchem Bereich wünschen Sie sich noch mehr Zusammenarbeit und Einsatz durch den Integrationslehrer(bitte ankreuzen)?
18 5. Stundenabrechnung Welche Aufgaben rechne ich als Arbeitszeit an? Zeit in der Schule, - und Telefonverkehr, Vor- und Nachbereitungszeit Wie könnte ein Nachweis der geleisteten Arbeitszeit aussehen? Nachweisheft über Arbeitszeit und Aufgabenbeschreibung in eigener Sache,
19 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit
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