Förderpädagogik in Hessen Vielfalt, die den Bedürfnissen der Kinder entspricht

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1 Förderpädagogik in Hessen Vielfalt, die den Bedürfnissen der Kinder entspricht Das Hessische Schulsystem und die UN-Behindertenrechtskonvention passen gut zusammen. Viele der Grundsätze aus der UN-Behindertenrechtskonvention sind bereits jetzt gute und etablierte Praxis! Zur Förderung behinderter und von Behinderung bedrohter Schülerinnen und Schüler ist in Hessen ein differenziertes sonderpädagogisches Fördersystem entwickelt worden. Vor dem Schuleintritt oder auch während der Schulzeit beraten Fachleute wie Ärzte, Psychologinnen, Lehrkräfte oder Erzieherinnen betroffene Eltern. Die beste Lösung zum Wohle der betroffenen Kinder wird gesucht. Die Empfehlung basiert stets auf fundierten Fachgutachten. Neben den Förderschulen haben sich die ambulante sonderpädagogische Förderung und der Gemeinsame Unterricht an allgemeinen Schulen etabliert. Behinderte Kinder und Jugendliche ohne sonderpädagogischen Förderbedarf besuchen die allgemeine Schule. Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf besuchen die Schulform, die ihre speziellen Begabungen und Bedürfnisse am besten fördert. Auf der Grundlage des festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarfs ist im Einzelfall die Entscheidung zu treffen, ob die Förderung im gemeinsamen Unterricht oder in den Förderschulen erfolgt. Hinzu kommen zahlreiche Sonderpädagogische Unterstützungsmaßnahmen. Nur 4,31 % aller hessischen Schülerinnen und Schüler (Jahrgänge 1 10) besuchen eine Förderschule. Da im Bundesdurchschnitt von einer Förderschulbesuchsquote von über 4,92 % auszugehen ist, zeigt sich hier der Erfolg eines betont präventiven und integrativen Ansatzes der Sonderpädagogik in Hessen. Die vier Säulen sonderpädagogischer Förderung in Hessen I Förderschulen Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden entsprechend ihrem Leistungsvermögen und der Art ihrer Beeinträchtigung in neun verschiedenen Förderschulformen (insgesamt: Schüler inkl. Vorklassen) unterrichtet. Die 252 Förderschulen (Stand 2009/2010) verfügen über speziell ausgebildete Lehrkräfte, eine behinderungsspezifische Ausstattung und über ein differenziertes Angebot an spezifischen Lehr- und Lernmitteln. Im Jahr 2008 betrug die Gesamtzahl der Lehrerstellen an hessischen Förderschulen Grundsätzlich sind die Förderschulen Durchgangsschulen. Zielsetzung ist die Rückschulung in die allgemeine Schule und der Aufbau eines tragfähigen Lern-, Leistungs- und Sozialverhaltens. Daneben haben die Förderschulen als zweiten Schwerpunkt ihrer Arbeit die Aufgabe, durch sonderpädagogische Beratung und Förderung in allgemeinen Schulen vorbeugend und begleitend behinderte und von Behinderung bedrohte Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf zu unterstützen. (Differenzierte Beschreibung vgl. unten Arten der Förderschulen ) II Gemeinsamer Unterricht an allgemeinen Schulen (GU) Im Schuljahr 2009/2010 befinden sich Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Gemeinsamen Unterricht, davon Schülerinnen und Schüler in hessischen Grundschulen und Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in weiterführenden Schulen Schülerinnen und Schüler (39,5 %) mit Förderbedarf im Bereich Lernhilfe und im Bereich praktischer Bildbarkeit werden lernzieldifferent unterrichtet. Die Schülerinnen und Schüler bekommen Unterstützung Seite 1 von 1

2 durch Förderschullehrkräfte, die im Team mit den Klassen- bzw. Fachlehrkräften arbeiten. Diese Doppelbesetzung wird durch die Staatlichen Schulämter im Umfang von 5 bis 24 Wochenstunden genehmigt. Bei lernzielgleicher Förderung (es wird nach den Plänen der allgemeinen Schule unterrichtet) werden Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderung in der Regel gemeinsam unterrichtet. Sonderpädagogische Förderung ist hier oft nur begrenzt erforderlich. Die Gesamtzahl der Lehrerstellen im GU beläuft sich im aktuellen Schuljahr auf 572. (Differenzierte Beschreibung vgl. unten Gemeinsamer Unterricht an allgemeinen Schulen ) III Ambulante Förderung Ambulante Förderung findet vorwiegend im Bereich der Sprachheilpädagogik, der Erziehungshilfe und der begleitenden Hilfe für sinnesbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche statt. Rund Schülerinnen und Schüler erhielten - vorwiegend in Grundschulen - sprachheilpädagogische Förderung. In Kleinklassen für Erziehungshilfe wurden darüber hinaus erziehungshilfebedürftige Schülerinnen und Schüler sonderpädagogisch gefördert. Weitere ambulante Förderung (z. B. Beratung, Kleingruppenförderung, Einzelförderung) erhielten über überwiegend hörgeschädigte oder sehgeschädigte Schülerinnen und Schüler durch die überregionalen Beratungs- und Förderzentren sowie über Schülerinnen und Schüler durch die regionalen Beratungs- und Förderzentren. IV Sonderpädagogische Unterstützungsmaßnahmen Über die Angebote der Förderschulen und des gemeinsamen Unterrichts hinaus bietet die Sonderpädagogik in hessischen Schulen behinderten oder von Behinderung bedrohten Schülerinnen und Schülern sonderpädagogische Unterstützungsmaßnahmen. In Zusammenarbeit mit den allgemeinen Schulen werden präventive Maßnahmen angeboten, um den Förderort allgemeine Schule zu erhalten. Soziale Hilfen und weitere außerschulische Maßnahmen ergänzen die sonderpädagogischen Unterstützungsmaßnahmen, um die Bildungs- und Erziehungsziele zu erreichen. a) Sonderpädagogische Beratungs- und Förderzentren (BFZ) 122 Förderschulen sind in den letzten fünfzehn Jahren in Hessen als sonderpädagogische Beratungs- und Förderzentren eingerichtet worden. Ihre Anzahl wächst bedarforientiert mit jedem Schuljahr. Die BFZ gestalten in enger Zusammenarbeit mit den allgemeinen Schulen Möglichkeiten einer vorbeugenden und integrativen Förderung und führen über das eigene Unterrichtsangebot hinausgehend eine ambulante Förderung für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf an der allgemeinen Schule durch. Sie verzahnen die Förderarbeit von allgemeiner Schule und Förderschule mit den spezifischen Hilfsangeboten von Frühförderung, Jugendhilfe, Gesundheitsamt und anderen sozialen Diensten. Damit soll erreicht werden, dass zunehmend mehr Schülerinnen und Schüler mit erhöhtem Förderbedarf an der allgemeinen Schule verbleiben können. 104 Beratungs- und Förderzentren sind regional organisiert und arbeiten mit allen Förderschulen des Schulamtsbezirks zusammen. In ihrem Angebot richten sie sich an Schülerinnen und Schüler mit Lern-, Sprach- und Verhaltensschwierigkeiten. Einige Förderschulen nehmen als überregionale Beratungs- und Förderzentren die Aufgaben in spezifischen Förderbereichen wahr, die u. a. Beeinträchtigungen des Sehens, des Hörens, der körperlichen und motorischen Entwicklung oder gravierende Beeinträchtigungen der Gesundheit betreffen. Eine frühzeitige, qualifizierte Unterstützung durch Förderschullehrkräfte, eine Verzahnung der Förderarbeit von allgemeiner Schule und Förderschule führen dazu, dass Schülerinnen und Seite 2 von 2

3 Schüler mit erhöhtem Förderbedarf an der allgemeinen Schule verbleiben können und in ihrem Lebensumfeld stabilisiert werden. Dazu suchen die Förderschullehrkräfte die Schülerinnen und Schüler in den Regelschulen auf, beraten die Lehrkräfte der allgemeinen Schule und organisieren auf der Grundlage förderdiagnostischer Verfahren und Beobachtungen gemeinsam eine gezielte Förderung. Die Lehrkräfte der BFZ arbeiten auch mit den Eltern zusammen. Sie stellen Kontakte zu Beratungsstellen der Kinder- und Jugendhilfe her und arbeiten mit anderen außerschulischen Institutionen zusammen. Die Zusammenarbeit zwischen den sonderpädagogischen Beratungs- und Förderzentren und den Regelschulen hilft nicht nur betroffenen Schülerinnen und Schülern sondern führt auch dazu, dass die Lehrkräfte der allgemeinen Schulen Anregungen für ihren differenzierten und individualisierten Unterricht erhalten. Hinzu kommen 18 überregionale Beratungs- und Förderzentren. Zu ihnen gehören z. B. die Schulen für Hörgeschädigte, für Blinde und Sehbehinderte. b) Medizinisch-therapeutische Versorgung für Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf Mit Beginn des Kalenderjahres 2004 trat in Hessen eine Vereinbarung zwischen dem Hessischen Kultusministerium, dem Hessischen Sozialministerium und den Verbänden der Krankenkassen in Hessen in Kraft, die eine medizinisch-therapeutische Versorgung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf an Schulen langfristig und nachhaltig sichern kann. Damit wird der Förderort Schule zugleich als möglicher Behandlungsort unter Berücksichtigung festgelegter Voraussetzungen anerkannt. c) Dezentrale Erziehungshilfe Schülerinnen und Schüler mit Schwierigkeiten in der sozialen und emotionalen Entwicklung sind durch ihr Verhalten oft eine Herausforderung für Lehrkräfte und Mitschüler. Die Verantwortung für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Erziehungsbedarf tragen die Lehrkräfte allgemein bildender und beruflicher Schulen. Um sie in ihrem erzieherischen Auftrag zu unterstützen und die Zusammenarbeit mit Eltern und der Jugendhilfe zu stärken, wurden in Hessen seit dem Schuljahr 2006/07 insgesamt 155,5 neue Förderschullehrerstellen zur dezentralen Erziehungshilfe geschaffen. Ihre Aufgabe ist die Beratung von Lehrkräften, von Schülerinnen und Schülern sowie Eltern, die Mitarbeit bei der Entwicklung von Konzepten zur Stärkung der Erziehungskompetenz der allgemein bildenden und beruflichen Schulen und das Einbinden der regionalen schulischen und außerschulischen Unterstützungssysteme in die individuelle Förderplanung. Vereinbarungen zwischen allgemein bildender bzw. beruflicher Schule und dezentraler Erziehungshilfe werden getroffen, die die Einzelfallarbeit und die Erarbeitung von Erziehungskonzeptionen näher regeln. Regelmäßig finden schulbezogene und schulübergreifende fall- und fachbezogene Dienstbesprechungen statt. Die Lehrkräfte für die Ausstattung dezentraler Systeme der Erziehungshilfe verfügen in der Regel über das Lehramt an Förderschulen und die Fachrichtung Erziehungshilfe. Ergänzt werden die sonderpädagogischen Unterstützungsmaßnahmen durch Landesfachberater/innen für Unterricht und Erziehung von Schülerinnen und Schülern mit Autismus. Seite 3 von 3

4 Arten der Förderschulen Schule für Lernhilfe Schulen für Lernhilfe sind Förderschulen, die Schülerinnen und Schüler mit erheblichen und lang andauernden Lernbeeinträchtigungen sonderpädagogisch fördern. In kleinen Lerngruppen streben ausgebildete Förderschullehrkräfte die Rückführung der Schülerinnen und Schüler in die allgemeine Schule an oder führen sie zum Abschluss der Schule für Lernhilfe. Soweit Schülerinnen und Schüler die notwendigen Voraussetzungen entwickelt haben, können sie in Kooperation mit der Hauptschule auch den Hauptschulabschluss erwerben, wenn der Übergang in die allgemeine Schule nicht möglich ist. Unterricht und Erziehung in der Schule für Lernhilfe orientieren sich an der jeweiligen Lernausgangslage und am individuellen Förderbedarf der Schülerinnen und Schüler. Auf der Grundlage des individuellen Förderplans wird handlungsbezogen und schülerorientiert unterrichtet. Die Erfahrungen und Lebensperspektiven der Schülerschaft werden dabei einbezogen. Wesentlich für die erfolgreiche pädagogische Arbeit der Schule für Lernhilfe ist der Aufbau eines vertrauensvollen Verhältnisses zwischen Schülerinnen und Schülern und Lehrkräften. Motivierende Lernsituationen und differenzierte Lernangebote sowie die Anbahnung selbstständigen Lernens schaffen eine fruchtbare Lernatmosphäre und fördern das Selbstvertrauen der Schülerinnen und Schüler. Durch die unterrichtliche Begleitung regelmäßiger Betriebspraktika und/oder Praxistage in Betrieben werden in der Begegnung zwischen Schule und Wirtschaft Schlüsselqualifikationen vermittelt. Die Schülerinnen und Schüler werden intensiv auf die Berufs- und Arbeitswelt vorbereitet. Praxisklassen ergänzen das schulische Angebot in den letzten beiden Jahrgängen der Schule für Lernhilfe. Praxisklassen sind Klassen mit erhöhtem Praxisbezug, in denen die Beschäftigungs- und Ausbildungsfähigkeit erhöht wird. Dazu werden in einer strukturierten Berufsorientierung Praxiserfahrungen in Betrieben regelmäßig an zwei Tagen in der Woche angeboten und der Förderschulabschluss oder der allgemeine Hauptschulabschluss angestrebt. In Hessen sind die 56 Praxisklassen in der Regel mit sozialpädagogischer Unterstützung ausgestattet. Schule für Praktisch Bildbare Schulen für Praktisch Bildbare unterrichten und erziehen Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf im Bereich der geistigen Entwicklung. Sie bereiten auf eine selbstbestimmte Lebensgestaltung in sozialer Gemeinschaft vor. Die Schule berücksichtigt den jeweiligen Entwicklungsstand und das Lebensalter der Schülerinnen und Schüler. Unterricht und Erziehung zielen auf eine Erweiterung der Selbstständigkeit und streben die soziale Eingliederung in allen Lebensbereichen durch ausgewählte Bildungs- und Erziehungsangebote an. Die Interaktionen und kommunikativen Beziehungen im Schulleben ermöglichen es dem einzelnen Schüler, seine Persönlichkeit zu entfalten, soziale Erfahrungen zu sammeln, sein Selbstwertgefühl aufzubauen, Identität zu gewinnen, kognitive Kompetenzen und Strategien zu erwerben und soziale Verantwortung zu übernehmen. Schulen für Praktisch Bildbare öffnen sich in besonderer Weise ihrem Umfeld. In ihrer Entwicklung zu Ganztagsschulen werden sie auf der Grundlage des Hessischen Schulgesetzes bevorzugt behandelt, um der besonderen Bedarfslage der Schülerinnen und Schüler entgegen zu kommen. Neben Förderschullehrkräften sind auch Erziehungspersonal und Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen in den Lerngruppen eingesetzt, die mit unterschiedlichen, schülerbezogenen Schwerpunkten differenzierten und individualisierten Unterricht anbieten. Auch therapeutische Angebote können nach Möglichkeit in den Unterrichtsalltag eingebunden werden. Lebenspraktische Tätigkeiten, krea- Seite 4 von 4

5 tive Lernbereiche und differenzierte Kommunikationsangebote - bis hin zu Formen des Lesens und Schreibens - vermitteln lebensbedeutsame Kompetenzen. Für kaum oder nicht sprechende Schülerinnen und Schüler werden Methoden zur Verständigung erarbeitet. Schule für Erziehungshilfe Die Angebote reichen von präventiven und ambulanten Maßnahmen über kooperative Förderangebote bis hin zur Aufnahme in die Schule für Erziehungshilfe. Aufgabe von schulischer Erziehungshilfe ist es, Schülerinnen und Schüler zu fördern, die im Bereich des sozialen Handelns und emotionalen Erlebens sonderpädagogischer Unterstützung bedürfen. Ziel aller Maßnahmen schulischer Erziehungshilfe ist die Rückführung der Schülerinnen und Schüler in die allgemeine Schule. Lehrkräfte schulischer Erziehungshilfe bestimmen aktuelle Entwicklungsstufen der Schülerinnen und Schüler mit Blick auf die Affektsteuerung, die Bindungsfähigkeit, die Fähigkeit zur sozialen Eingliederung, die schulische Lern- und Arbeitsfähigkeit, den Umgang mit angemessener Sprache und die eigene Organisationsfähigkeit. Sie begleiten die Schülerinnen und Schüler schrittweise in höhere Kompetenzstufen und gestalten, dem jeweiligen Förderbedarf entsprechend, den Förderort. Erziehungsvereinbarungen mit Eltern werden angestrebt, um gemeinsam den Kindern und Jugendlichen verbindliche Strukturen und verlässliche Bindungen anzubieten.die Zusammenarbeit mit der Jugendhilfe und/oder mit familienunterstützenden Diensten stärkt die Haltekraft des Umfeldes der Kinder und Jugendlichen. Schulen für Erziehungshilfe arbeiten nach den rechtlichen Grundlagen der allgemeinen Schule. Schule für Körperbehinderte Schulen für Körperbehinderte können dezentral und zentral sein. Sie haben die Aufgabe, Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf im Bereich der körperlichen und motorischen Entwicklung zu fördern. Ein Kind mit Körperbehinderung kann im Einzelfall lernzielgleich in der allgemeinen Schule unterrichtet werden. Die Eltern können individuelle pädagogische bzw. begleitende Eingliederungshilfe beantragen. Die Schule für Körperbehinderte besuchen Kinder mit sehr unterschiedlichen Förderbedürfnissen. Lehrkräfte und sozialpädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten eng mit Therapeuten und Krankenschwestern zusammen. Unterricht, Erziehung sowie Therapie und Pflege sind eng miteinander verknüpft. Die notwendige ganzheitliche Sichtweise auf die Schülerschaft wird so berücksichtigt. Einen besonderen Schwerpunkt setzen Schulen für Körperbehinderte im Bereich motorischer Förderung. An Schulen für Körperbehinderte werden unterschiedliche Schulabschlüsse angestrebt. Sie vergeben die Abschlüsse der allgemeinen Schule und verschiedener Förderschulformen. Schwere und mehrfache Behinderungen Auch Schülerinnen und Schüler mit schweren und mehrfachen Behinderungen haben ein Recht auf Bildung. Sie werden in unterschiedliche Schulformen aufgenommen. Geeignete konzeptionelle, personelle sowie räumlich-sächliche Voraussetzungen bieten Schulen für Praktisch Bildbare, Schulen für Körperbehinderte und Schulen für Blinde und Sehbehinderte. Für Schülerinnen und Schüler mit erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen und daraus folgenden Schwierigkeiten bei der Schülerbeförderung kann eine Förderung im Rahmen des häuslichen Sonderunterrichts in Frage kommen. Auftrag und Ziel der jeweiligen Schulform ist es, die Schülerinnen und Schüler in ihren eigenständigen Handlungen zu unterstützen und ihre kommunikativen Fähigkeiten zu erweitern. Förderschullehrkräfte und sozialpädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bieten auf der Grundlage einer umfassenden Diagnostik und einer indivi- Seite 5 von 5

6 duellen Förderplanung basale Lern- und Entwicklungsangebote. Dabei sind sinnerfüllte Aktivitäten des alltäglichen Lebens Bestandteil des Unterrichts. Schülerinnen und Schüler mit schwerer und mehrfacher Behinderung nehmen weitgehend am Klassenunterricht teil. Differenzierungsangebote in Kleingruppen und Einzelförderung ergänzen das schulische Angebot. Die Schülerinnen und Schüler sind in besonderem Maße auf körperliche Nähe und verbale Zuwendung angewiesen. Medizinisch-therapeutische Angebote und die Förderpflege unterstützen das pädagogische Bemühen. Die Schule arbeitet mit an der Rehabilitation der Schülerinnen und Schüler. Die enge Zusammenarbeit zwischen Eltern und Personal der Schule hat das Ziel, die alltägliche Lebenssituation, die aktuelle Befindlichkeit und die Interessen des Kindes oder des Jugendlichen mit den schulischen Anforderungen und dem erzieherischen, therapeutischen sowie pflegerischen Bedarf abzustimmen. Sprachheilpädagogische Förderung in Sprachheilklassen und Sprachheilambulanzen, Sprachheilschulen und Abteilungen Sprachheilschule Sprachheilklassen, Sprachheilambulanzen der Sprachheilschulen und die Sprachheilschulen sowie die Abteilungen Sprachheilschule sind Teil eines mehrstufigen, differenzierten sprachheilpädagogischen Fördersystems in Hessen. a) Die Sprachheilschulen und die Abteilungen Sprachheilschule nehmen Schülerinnen und Schüler auf, die bei normal entwickelter Lernfähigkeit in verschiedenen Bereichen der Sprache so stark beeinträchtigt sind, dass ihnen ein erfolgreiches Durchlaufen der allgemeinen Schulen ohne zusätzliche Förderung nicht möglich sein wird. Ziel der Sprachheilschule ist, als Angebots- und Durchgangsschule die Schülerinnen und Schüler so zu fördern, dass sie sobald wie möglich an ihre zuständige allgemeine Schule wechseln können. Grundvoraussetzung, um dies zu erreichen, ist eine ganzheitliche Förderung, die neben der Sprache auch die Bereiche Wahrnehmung, Motorik sowie Sozial- und Lernverhalten umfasst. Im Grundstufenbereich liegen die Förderschwerpunkte auf dem Lauterwerb, der Lesekompetenz, dem Schriftspracherwerb und der Entwicklung mathematischer Kompetenzen; im Mittelstufenbereich auf der Stabilisierung des schriftsprachlichen Bereichs und der Anbahnung von Vortrags- und Präsentationskompetenz. Ab der 7. Klasse beginnen dann neben den Unterrichtsinhalten berufsvorbereitende Maßnahmen und die Vorbereitung auf die Abschlussprüfung. Die Förderung der Sprache ist durchgängiges Unterrichtsprinzip. Durch individuelle und differenzierte sonderpädagogische Maßnahmen in den kleinen Klassen (Vorklassen bis 8, sonstige Klassen bis 12 Schülerinnen und Schüler) kann die Sprachheilschule auf die Schwierigkeiten ihrer Schülerinnen und Schüler ganz besonders eingehen. In die Vorklassen der Sprachheilklassen können auch schon Kinder aufgenommen werden, die das 4. Lebensjahr vollendet haben. Übergänge aus der Sprachheilschule in die allgemeine Schule sind jederzeit möglich. Eine wichtige Rolle bei der schulischen Förderung sprachbeeinträchtigter Kinder und Jugendlicher spielt auch die enge Kooperation zwischen Schule, Eltern, schulpsychologischen und jugendärztlichen Beratungs- und Frühförderstellen, Logopäden, Therapeuten und anderen außerschulischen Einrichtungen. b) Die Sprachheilklassen und die Sprachheilambulanzen sind keine spezielle Form der Sprachheilschule, sondern eine sprachheilpädagogische Maßnahme an Grundschulen im Rahmen ihres präventiven Auftrags. Die ambulante Fördertätigkeit leistet eine Förderschullehrkraft mit der Fachrichtung Sprachheilpädagogik. Seite 6 von 6

7 Schule für Blinde / Schule für Sehbehinderte Blinde und sehbehinderte Schülerinnen und Schüler können ambulant in einer allgemeinen oder in einer Förderschule gefördert werden, stets aber nach den Zielen der allgemein bildenden Schulen. Um die technische Versorgung und behinderungsspezifische Förderung zu gewährleisten, erfassen die Frühberatungsstellen der Schulen für Blinde in ihren Beratungs- und Förderzentren blinde und sehbehinderte Kinder frühzeitig. Eine begleitende Diagnostik und die Kooperation mit außerschulischen Diensten unterstützt die Entwicklung des blinden Kindes. Blinde Schülerinnen und Schüler nehmen Informationen aus der Umwelt vor allem über das Gehör, den Tastsinn, die Sinne der Haut und den Geruchs- und Geschmackssinn auf. Ein Schwerpunkt des Unterrichts in Schulen für Blinde liegt deshalb darin, geeignete Lernangebote anzubieten, um die kompensatorischen Funktionen dieser Sinne zu fördern und zu stärken. Eigenaktives und handlungsbezogenes Lernen und die Förderung der sozialen Kompetenz unterstützen die Entfaltung der Persönlichkeit. Neben der Förderung der Wahrnehmungsbereiche wird bei Schülerinnen und Schülern mit Sehbehinderung das vorhandene Sehvermögen gezielt gefördert. Sehbehindertenspezifische Arbeitstechniken werden vermittelt. Die Schülerinnen und Schülern lernen mit ihrer Blindheit oder Sehbehinderung umzugehen und erweitern ihre individuellen Fähigkeiten. Die Schule für Blinde und die Schule für Sehbehinderte vergeben Abschlüsse der allgemeinen Schule. Entsprechend dem individuellen sonderpädagogischen Förderbedarf kann auch der Abschluss der Schule für Lernhilfe oder der Schule für Praktisch Bildbare erworben werden. In Hessen können blinde und sehbehinderte Schülerinnen und Schüler an der Carl-Strehl-Schule zur Hochschulreife (Abitur) geführt werden. Schule für Hörgeschädigte Schülerinnen und Schüler mit einer Hörschädigung können ambulant in einer allgemeinen oder in einer Förderschule gefördert werden, stets aber nach den Zielen der allgemein bildenden Schulen. Schulen für Hörgeschädigte unterrichten und erziehen Schülerinnen und Schüler deren Lernmöglichkeiten und sprachliche Entwicklung durch eine Herabsetzung der Hörfähigkeit beeinträchtigt sind. Um die technische Versorgung und behinderungsspezifische Förderung zu gewährleisten, erfassen die Frühberatungsstellen der Schulen für Hörgeschädigte in ihren Beratungs- und Förderzentren hörgeschädigte Kinder frühzeitig. Schulen für Hörgeschädigte überprüfen im Rahmen ihrer Beratungs- und Förderzentrumsarbeit auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen und bieten eine individuelle Schullaufbahnberatung an. Aufgabe der schulischen Bildung und Erziehung ist die Entfaltung der Persönlichkeit. Schülerinnen und Schüler lernen mit ihrer Hörschädigung umzugehen und erweitern ihre individuellen Fähigkeiten. Ein Schwerpunkt des Unterrichts in Schulen für Hörgeschädigte liegt in der Hör- und Spracherziehung. Die Vermittlung von Laut-, Schrift- und Gebärdensprache, entsprechend den individuellen Fähigkeiten und Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, fördert das kommunikative Verhalten, das sprachliche Handeln und die Integration. Kinder und Jugendliche können so an der kulturellen Welt von Hörgeschädigten und Hörenden teilnehmen. Die Schule für Hörgeschädigte vergibt Abschlüsse der allgemeinen Schule. Entsprechend dem individuellen sonderpädagogischen Förderbedarf kann auch der Abschluss der Schule für Lernhilfe oder der Schule für Praktisch Bildbare erworben werden. Schule für Kranke Schulen für Kranke fördern Schülerinnen und Schüler, die voraussichtlich länger als sechs Wochen in einem Krankenhaus oder einer vergleichbaren Einrichtung aufgenommen werden und daher nicht die ange- Seite 7 von 7

8 stammte Herkunftsschule besuchen können. Der Unterricht findet in kleinen Lerngruppen, aber auch in Einzelsituationen statt und orientiert sich an den Lehrplänen der entsprechenden Schulform. Angepasst an die Belastbarkeit und den Gesundheitszustand der Schülerin oder des Schülers wird der Unterricht von den Lehrkräften inhaltlich und methodisch flexibel gestaltet. Er bietet Lernsituationen, die das Selbstvertrauen unter Anerkennung individueller Leistungsmöglichkeiten stärken und versucht die Freude am Lernen zu vermitteln. Individualisierung und Differenzierung sind Prinzipien der Arbeit der Schule für Kranke. Ziel der Schule für Kranke ist es, erkrankte Schülerinnen und Schüler individuell so zu fördern, dass sie nach längerem krankheitsbedingtem Fehlen dem Unterricht in ihrer angestammten Schule nach Möglichkeit wieder folgen können und so den Anschluss finden. Dazu pflegt die Schule für Kranke eine enge Zusammenarbeit mit den Eltern, dem Pflegepersonal, den Ärztinnen und Ärzten und der Herkunftsschule. Der gemeinsamen Beratung über die weitere Schullaufbahn kommt ein hoher Stellenwert zu. Die Schule für Kranke begleitet den Übergang in die allgemein bildende Schule. Die Schule für Kranke ist dazu berechtigt, Schulabschlüsse zu erteilen. Gemeinsamer Unterricht Neben den Förderschulen und der präventiv-ambulanten Förderung stellt der Gemeinsame Unterricht (GU) eine wichtige Säule sonderpädagogischer Förderung in Hessen dar. Im gemeinsamen Unterricht werden Kinder und Jugendliche mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf an der allgemeinen Schule gefördert. Abhängig vom Grad des Förderbedarfs und der Zahl der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf erhöht sich die Zahl der Stunden, in denen eine Förderschullehrkraft die Schülerinnen und Schüler zusätzlich im Unterricht unterstützt. Dabei arbeiten Regelschullehrkraft und Förderschullehrkraft im Team zusammen. Wählen Eltern den gemeinsamen Unterricht für ihr Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf, müssen die personellen, sächlichen und räumlichen Voraussetzungen gegeben sein. Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf können in der Grundschule und in der Sekundarstufe lernzielgleich (nach dem Lehrplan der allgemeinen Schule) oder lernzieldifferent (nach dem Lehrplan der Schule für Lernhilfe oder den Richtlinien der Schule für Praktisch Bildbare) unterrichtet werden. Keine Form der Behinderung ist ausgeschlossen. Im gemeinsamen Unterricht wird auf eine Balance zwischen Einzel- oder Kleingruppenförderung und gemeinsamen Angeboten geachtet. Sich gegenseitig in seiner Unterschiedlichkeit kennen zu lernen, sich zu unterstützen und als dazugehörig zu akzeptieren, ist die soziale Komponente des gemeinsamen Unterrichts. Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die nach den Lehrplänen für Lernhilfe oder den Richtlinien für Praktisch Bildbare unterrichtet werden, können den Abschluss der jeweiligen Schulform erwerben. Bei lernzielgleicher Unterrichtung, das heißt nach der Unterrichtung nach den Lehrplänen der allgemeinen Schule, erwerben die Schülerinnen und Schüler den Abschluss der allgemeinen Schule. Ein Nachteilsausgleich kann bei Prüfungen die individuelle Beeinträchtigung der Schülerinnen und Schüler berücksichtigen. Seite 8 von 8

9 Umsetzung der Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung (VN-BRK) und sonderpädagogische Förderung Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen wurde durch die Bundesrepublik Deutschland ratifiziert. Auch Hessen hat sich im Bundesrat selbstverpflichtet, Maßnahmen umzusetzen, damit Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen einen Zugang zu einem integrativen, hochwertigen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen haben. Es bedeutet für die Hessische Landesregierung, die Weiterentwicklung der Sonderpädagogik auf hohem Niveau fortzusetzen. In den nächsten Jahren soll die Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die an Regelschulen unterrichtet werden, erhöht werden. Aber auch Förderschulen werden in Hessen weiterhin ein attraktives Bildungsangebot darstellen: Die Förderschule ist für viele Schülerinnen und Schüler der geeignete Förderort und wird von vielen Eltern als die für ihre Kinder geeignete Schule aktiv gewählt. Das Wohl des Kindes hat bei allen Entscheidungen Vorrang, so wie es in Artikel 7 des Übereinkommens festgeschrieben ist. Quellen: STATISTISCHE VERÖFFENTLICHUNGEN DER KULTUSMINISTERKONFERENZ, Dokumentation Nr. 189 März 2010, Sonderpädagogische Förderung in Schulen 1999 bis 2008 Presseinformation des HKM vom Seite 9 von 9

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