Wassersportfahrzeug versicherung Wir nehmen dem Schaden den Wind aus den Segeln!

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1 Wassersportfahrzeug versicherung Wir nehmen dem Schaden den Wind aus den Segeln! Ein Produkt für alle Fälle Haftpflicht Rechtsschutz Vollkasko Insassenunfall zu TOP Prämien Hotline: zum Ortstarif HDI Versicherung AG Edelsinnstraße 7 11 A-1120 Wien Fax: office@hdi.at

2 Wassersportfahrzeug versicherung Haftpflichtversicherung Haftung für Schadenersatz gegenüber Dritten; Abwehr unberechtigter und Befriedigung berechtigter Ansprüche. Schäden durch Umweltstörung können bis zu einer Versicherungssumme von , mitversichert werden. Nicht möglich für Eigenbauboote und Boote älter als 10 Jahre. Was kann nicht versichert werden? Renn- und Höchstgeschwindigkeitsboote (Höchstgeschwindigkeit über 70 km/h), Jet-Skis, Charterrisiko, Berufsschiffe, Renn- und Wettfahrten (ausgenommen vereinsinterne Wettfahrten). Regatten sind anfragepflichtig! Wie setzt sich meine Prämie zusammen? Österreich inkl. gesamter Boden- und Neusiedlersee Österreich, europäische Binnengewässer und Meere laut Fahrtgrenzen (Europäische Binnengewässer; Ostsee; Nordsee/60 Nord, 6 West; Mittelmeer einschließlich Gibraltar und ausschließlich Dardanellen; inklusive Atlantik/10 West, 35 Nord bis 10 West, 45 Nord) weltweit exkl. USA/Kanada/Australien auf Anfrage Hinweis Das Befahren von Gewässern im italienischen Raum erfordert verpflichtend eine Versicherungssumme für Sachschäden von , sowie für Personenschäden von , (obligatorisch ab 2012), gilt auch wenn nur ein Liegeplatz in Italien vorhanden ist. 3 Mio. 6 Mio. Geltungsbereich Segelyachten Motoryachten, Schlauchboote Zuschlag Bis 50m 2 Über 50m 2 Bis 100 Kw Über 100 Kw Schäden durch Umweltstörung Abschluss der Haftpflicht stand alone Österreich 40, 80, 65, 120, +10 % +25 % Europa 45, 90, 75, 135, +10 % +25 % Österreich 60, 100, 90, 180, +10 % +25 % Europa 70, 120, 100, 200, +10 % +25 % Die oben angeführten Prämien gelten nur bei gleichzeitigem Abschluss zumindest einer weiteren Sparte, anderenfalls ist der Prämienzuschlag von 25 % hinzuzurechnen. Der jeweiligen Prämie ist die gesetzliche Versicherungssteuer von derzeit 11 % hinzuzurechnen. Allgemeine und Ergänzende Allgemeine Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHVB/EHVB 2005) Kaskoversicherung Die Versicherung deckt Beschädigung oder Verlust an Ihrem Boot/Trailer/ Anhänger/Motor: während des Be- und Entladevorganges während sämtlicher Landtransporte während des Zuwasserlassens und Anlandholens während des Sommer- und Winterlagers durch Schiffsunfall, Erdbeben, vulkanische Ausbrüche oder sonstige Naturkatastrophen durch Diebstahl oder Einbruchdiebstahl und Raub durch Brand, Blitzschlag und Explosion durch Vandalismus, mut- und böswillige Beschädigung durch Dritte Zusätzlich zur Versicherungssumme Wrackbeseitigungs-/Bergekosten bis max. 50 % der Versicherungssumme Wie setzt sich meine Prämie zusammen? Versicherungssumme Prämienfaktoren Selbstbehalt je Schadenereignis Österreich inkl. gesamter Bodenund Neusiedlersee Segelyachten Motoryachten, Schlauchboote Rabatt Europäische Binnengewässer und Meere laut Fahrtgrenzen Österreich inkl. gesamter Boden- und Neusiedlersee Österreich, europäische Binnengewässer und Meere laut Fahrtgrenzen (analog Haftpflicht) weltweit exkl. USA/Kanada/Australien auf Anfrage Was kann nicht versichert werden? Renn- und Höchstgeschwindigkeitsboote (Höchstgeschwindigkeit über 70 km/h), Jet- Skis, Charterrisiko, Berufsschiffe, Renn- und Wettfahrten (ausgenommen vereinsinterne Wettfahrten), Boote älter als 25 Jahre. Regatten sind anfragepflichtig! Österreich inkl. gesamter Bodenund Neusiedlersee Europäische Binnengewässer und Meere laut Fahrtgrenzen bei Versicherungssumme über , 350, 1,10 % 1,50 % 1,50 % 1,70 % -20 % 700, 0,90 % 1,20 % 1,20 % 1,50 % -20 % 1.500, 0,70 % 1,00 % 1,00 % 1,20 % -20 % Mindestprämie 150, netto Der jeweiligen Prämie ist die gesetzliche Versicherungssteuer von derzeit 11 % hinzuzurechnen. Die Mindestprämie kann durch einen eventuellen Rabatt nicht unterschritten werden. Schadenfreiheitsrabatt 10 % nach dem ersten Versicherungsjahr für das Folgejahr 20 % nach dem zweiten Versicherungsjahr für das Folgejahr 30 % nach dem dritten Versicherungsjahr für das Folgejahr Allgemeine Kaskoversicherungsbedingungen von Wassersportfahrzeugen 2011 (AVBK Wassersport 04/2011) Hinweis: Vereinbart gilt eine fixe Taxe im Sinne des 57 VersVG, sofern das Boot nicht älter als 10 Jahre ist, diese sind anfragepflichtig und auf Basis Zeitwert versicherbar. Wassersportfahrzeuge mit einer Versicherungssumme über , sind anfragepflichtig. Dieser Folder dient ausschließlich Verkaufszwecken und bildet keine Vertragsgrundlage. (Als Vertragsgrundlage gelten die jeweils für die Sparte gültigen Anträge, Bedingungen und Klauseln)

3 Wassersportfahrzeug versicherung Rechtsschutzversicherung (kann nur in Verbindung mit der Haftpflicht und/oder Kasko beantragt werden) Der Versicherungsschutz umfasst Schadenersatzrechtsschutz Strafrechtsschutz Führerscheinrechtsschutz Fahrzeugvertragsrechtsschutz Analog des in der Sparte Haftpflicht/Kasko beantragten Geltungsbereiches. Versicherungssumme Prämiensatz netto , 80, Der jeweiligen Prämie ist die gesetzliche Versicherungssteuer von derzeit 11 % hinzuzurechnen. Diese Jahresprämie kann durch einen eventuellen Rabatt nicht unterschritten werden. Allgemeine Rechtsschutzversicherungsbedingungen von Wassersportfahrzeugen (AVBR Wassersport 04/2011) Insassenunfallversicherung (kann nur in Verbindung mit der Haftpflicht und/oder Kasko beantragt werden) Der Versicherungsumfang erstreckt sich auf Unfälle während der Benützung des jeweiligen versicherten Bootes gegen Tod Dauerinvalidität (Eine Leistung erfolgt sofern der festgestellte Invaliditätsgrad 25% übersteigt) Der jeweilige Bootseigentümer sowie alle Personen, die sich zum Zeitpunkt des Unfalles an Bord befinden. Jede Person, die sich zur Zeit des Unfalles an Bord befindet, ist mit dem auf sie ent fallenden Teilbetrag der Pauschalsumme versichert, unabhängig davon, wie viele Personen verletzt oder getötet wurden. Versicherungssumme: Pauschalsystem Tod , Dauerinvalidität , Der jeweiligen Prämie ist die gesetzliche Versicherungssteuer von derzeit 4 % hinzuzurechnen. Diese Jahresprämie kann durch einen eventuellen Rabatt nicht unterschritten werden. Analog des in der Sparte Haftpflicht/Kasko beantragten Geltungsbereiches Was kann nicht versichert werden? Arzt-, Spitals-, Heil- und Bergekosten Prämie netto Allgemeine Insassenunfallversicherungbedingungen von Wassersportfahrzeugen (AVBIU Wassersport 04/2011) 40, Dieser Folder dient ausschließlich Verkaufszwecken und bildet keine Vertragsgrundlage. (Als Vertragsgrundlage gelten die jeweils für die Sparte gültigen Anträge, Bedingungen und Klauseln)

4 Antrag auf Abschluss einer Wassersportfahrzeugversicherung (Tarif gültig ab ) Neuantrag Änderungsantrag Polizzennummer Versicherungsbeginn Hauptfälligkeit Ablauf (Laufzeit 1 Jahr) Versicherungsnehmer Versicherungsnehmer (Familienname, Vorname, Titel) Geburtsdatum Beruf (unbedingt anführen) Risikoadresse (Postleitzahl, Ort, Straße, Stiege, Tür) -Adresse Inkassoadresse (falls abweichend, Postleitzahl, Ort, Straße, Stiege, Tür) Telefonnummer (tagsüber) Prämienzahlung unterjährige Zahlung ab 150, Jahresprämie möglich / Mandatsreferenz wird separat mitgeteilt Zahlschein SEPA-Lastschriftverfahren (nachstehender Text muss vom Zahlungspflichtigen unbedingt separat unterschrieben werden) jährlich halbjährlich vierteljährlich (nur mit SEPA-Lastschriftverfahren) monatlich (nur mit SEPA-Lastschriftverfahren) Name und Anschrift des Zahlungspflichtigen: Name des Kreditunternehmens: IBAN: BIC: Hiermit ermächtige(n) ich/wir Sie widerruflich, die von mir/uns zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit zu Lasten meines/unseres Kontos mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Damit ist auch meine/ unsere kontoführende Bank ermächtigt, die SEPA-Lastschriften einzulösen, wobei für diese keine Verpflichtung zur Einlösung besteht, insbesondere dann, wenn mein/unser Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist. Ich/wir habe(n) das Recht, innerhalb von 56 Kalendertagen ab Abbuchungstag ohne Angabe von Gründen die Rückbuchung bei meiner/unserer kontoführenden Bank zu veranlassen. Unterschrift des Kontozeichnungsberechtigten Risikofragen Bestehen oder bestanden zu den versicherten Risiken bereits Versicherungen? Gesellschaft Polizzennummer Sparte Versicherungssumme Ablauf/Stornodatum nein ja, bei Wurde von einem Versicherungsunternehmen bereits die Versicherung der beantragten Sachen/Risken abgelehnt oder gekündigt? Gesellschaft Polizzennummer Datum der Kündigung/Ablehnung Grund der Kündigung/Ablehnung nein ja, bei Angabe zum Schadenverlauf beim Vorversicherer (Anzahl, Höhe) YACHT und MOTOR (zwingende Angaben * ) Angaben zum Boot bzw. Yacht Angaben zum Motor * Segelboot bzw. Segelyacht Motorboot bzw. Motoryacht Trailer/Anhänger Sonstiges: Bootstyp * : Bootsname/Kennzeichen * : Seriennummer * : Letzte Generalüberholung: Diesel Benzin Feuerlöschanlage Höchstgeschwindigkeit: km/h Fabrikat Anzahl der Motoren: Baujahr: Einbaumotor Leistung (gesamt): PS KW Motornummer: Baumaterial: Baujahr * : Gewicht: Länge über alles: m Tiefgang: m Breite über alles: m Segelfläche * m 2 Liegeplatz * : Trailer * /Anhänger/Kennzeichen * : Außenborder Fabrikat Anzahl der Motoren: Baujahr: Leistung (gesamt): PS KW Motornummer:

5 Antrag auf Abschluss einer Wassersportfahrzeugversicherung (Tarif gültig ab ) GELTUNGSBEREICH Österreich inklusive gesamter Bodensee und Neusiedlersee Europäische Binnengewässer und Meere laut Fahrtgrenzen Ostsee; Nordsee (60 Nord, 6 West); Mittelmeer ein schließlich Gibraltar und ausschließlich Dardanellen; inklusive Atlantik (10 West, 35 Nord bis 10 W est, 45 Nord) HAFTPFLICHTVERSICHERUNG Versicherungssumme 3 Mio. 6 Mio. Geltungsbereich Segelyachten Motoryachten, Schlauchboote Bis 50m 2 Über 50m 2 Bis 100 Kw Über 100 Kw Österreich 40, 80, 65, 120, Europa 45, 90, 75, 135, Österreich 60, 100, 90, 180, Europa 70, 120, 100, 200, Prämie gemäß Tabelle = nur Haftpflichtsparte beantragt +25 % = Schäden durch Umweltstörung +10 % = Der jeweiligen Prämie ist die gesetzliche Versicherungssteuer von derzeit 11 % hinzuzurechnen. Gesamtnettoprämie = Gesamtbruttoprämie = KASKOVERSICHERUNG Ausstattungsliste Ermittlung der Versicherungssumme: Gegenstand der Versicherung Baujahr neu (zutreffendes bitte ankreuzen) Bootskörper einschließlich Deckauf- und Kajüten einbauten, Ruder, Selbststeueranlagen, Ankereinrichtungen, Winschen, Masten und Spieren, stehendes und laufendes Gut, Segel Maschine oder Motor einschließlich Schraube, Welle, Getriebe, Batterie, Lichtmaschine und Anlasser festeingebaute nautische Instrumente, Leinen, Rettungsgeräte, Persenninge, Riemen, Paddel, Staken, Positionslaternen, Fender und übliches zum Boots betrieb gehörendes Werkzeug für nachstehende Positionen ist eine Einzelbewertung erforderlich: nicht festeingebaute, nautische Instrumente und Ausrüstungsgegenstände sowie Radioapparate Beiboote einschließlich Motor, Reservemotor, persönliche Effekten (Bekleidung, etc.) Trailer (Bootsanhänger) Versicherungssumme gebraucht (zutreffendes bitte ankreuzen) Versicherungssumme in Prämienfaktoren Selbstbehalt je Schadenereignis Österreich inkl. gesamter Bodenund Neusiedlersee Segelyachten Europäische Binnengewässer und Meere laut Fahrtgrenzen Motoryachten, Schlauchboote Österreich inkl. gesamter Bodenund Neusiedlersee Europäische Binnengewässer und Meere laut Fahrtgrenzen 350, 1,10 % 1,50 % 1,50 % 1,70 % 700, 0,90 % 1,20 % 1,20 % 1,50 % 1.500, 0,70 % 1,00 % 1,00 % 1,20 % Versicherungssumme x Prämiensatz % = Mindestprämie 150, Versicherungssumme über , -20 % = Der jeweiligen Prämie ist die gesetzliche Versicherungssteuer von derzeit 11 % hinzuzurechnen. Gesamtnettoprämie = Gesamtbruttoprämie = Mindestprämie 150,

6 Antrag auf Abschluss einer Wassersportfahrzeugversicherung (Tarif gültig ab ) Übertrag Jahresbruttoprämie Haftpflichtversicherung Jahresbruttoprämie Kaskoversicherung RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG (kann nur in Verbindung mit der Haftpflicht und/oder Kasko beantragt werden) Die Prämie beinhaltet die gesetzliche Versicherungssteuer von derzeit 11 %. Jahresbruttoprämie 88,80 INSASSENUNFALLVERSICHERUNG (kann nur in Verbindung mit der Haftpflicht und/oder Kasko beantragt werden) Jahresbruttoprämie 41,60 Die Prämie beinhaltet die gesetzliche Versicherungssteuer von derzeit 4 %. Gesamtbruttoprämie für die beantragten Sparten Allgemeine Vertragsgrundlagen 1. Prämienzahlung: Die Vereinbarung der unterjährigen Zahlungsweise (monatlich, viertel- und halbjährlich) beeinträchtigt nicht die Fälligkeit der Jahresprämie. Bei Nichteinhaltung der unterjährigen Zahlung ist die HDI Versicherung AG zur Einforderung der Jahresprämie berechtigt. Sie haben die Möglichkeit, die Prämienzahlung mittels SEPA-Lastschriftverfahren vorzunehmen. Dies erfolgt kostenfrei. Ich nehme zur Kenntnis, dass Bankkosten für zurückgeleitete SEPA-Lastschriften dem Versicherungsnehmer bzw. Prämienzahler angelastet werden. Sie können jedoch auch die Zahlung der Prämie mit Zahlschein vornehmen. Sie erhalten die Prämienaufforderung samt vorgedrucktem Zahlschein rechtzeitig vor Prämienfälligkeit zugesendet. 2. Ich bestätige, dass zu diesem Antrag keinerlei Nebenabreden getroffen wurden. Weiters stimme ich ausdrücklich zu, dass der Versicherer die im Zusammenhang mit der beantragten Versicherung stehenden Daten an andere Versicherungsunternehmen und Gemeinschaftseinrichtungen übermittelt, ebenso bin ich einverstanden, dass ein eventueller Vorversicherer die dazu notwendigen Auskünfte erteilt. Der Antragsteller ist allein für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben verantwortlich, auch wenn eine andere Person deren Niederschrift vornimmt. Versicherungsanträge sowie sämtliche Anzeigen und Erklärungen des Versicherungsnehmers und des Versicherten müssen schriftlich erfolgen. Abmachungen und Erklärungen sind für den Versicherer verbindlich, wenn sie schriftlich ausgefertigt und vom Versicherer firmenmäßig gezeichnet sind. 3. Dem Versicherungsvertrag liegen die Allgemeinen und Ergänzenden Allgemeinen Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHVB/EHVB 2005), die Allgemeinen Kaskoversicherungsbedingungen von Wassersportfahrzeugen 2011 (AVBK Wassersport 04/2011), die Allgemeinen Rechtsschutzversicherungsbedingungen von Wassersportfahrzeugen (AVBR Wassersport 04/2011), sowie die Allgemeinen Insassenunfallversicherungbedingungen von Wassersportfahrzeugen (AVBIU Wassersport 04/2011) zugrunde. 4. Der Versicherungsvertrag kommt erst mit Zugang des Versicherungsscheines (Polizze) oder einer gesonderten Annahmeerklärung zustande. Vor diesem Zeitpunkt besteht kein Versicherungsschutz sofern nicht vorläufige Deckung gewährt worden ist. ( 1 a Abs. 2 Vers.VG) 5. Vereinbarte Geschäftsgebühr gemäß 40 VersVG: Es gilt vereinbart, dass im Falle einer Vertragsauflösung durch 38 VersVG Nichteinzahlung der Erstprämie eine Konventionalstrafe (Geschäftsgebühr) in Höhe von 30 % der Jahresnettoprämie, mindestens EUR 36,-- an die HDI Versicherung AG zu entrichten ist. 6. 5c Versicherungsvertragsgesetz: Ist der Versicherungsnehmer Verbraucher ( 1 Abs. 1 Z 2 KSchG), so kann er vom Versicherungsvertrag oder seiner Vertragserklärung ohne Angabe von Gründen binnen 14 Tagen ab Erhalt dieser Polizze in geschriebener Form zurücktreten. Für die Dauer der gewährten vorläufigen Deckung gilt eine Prämienforderung als vereinbart, diese beträgt mindestens 25% der Jahresnettoprämie. 7. Beim Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs, 1030 Wien, Schwarzenbergplatz 7, ist ein Informationsverbundsystem unter der Bezeichnung ZIS eingerichtet. Über dieses Informationsverbundsystem werden Daten zum Versicherungsfall auch zum Zwecke der Leistungsbearbeitung an die am ZIS angeschlossenen Versicherer übermittelt. In der Kfz-Haftpflichtversicherung dient dies auch der Einstufung der Bonus/Malus-Stufe. 8. Die Versicherungssumme wird jährlich zur Hauptfälligkeit entsprechend den Veränderungen des Verbraucherpreisindex (VPI2000) angepasst, dadurch verändert sich auch die Prämie (Art. 14 der ARB). 9. Der Antragsteller bestätigt, dass keine sonstigen Abreden getroffen wurden. Weiters wird der Erhalt einer Antragskopie bestätigt. Der Antragsteller bestätigt den Erhalt des Informationsblattes gem. 24 DSG zur Datenanwendung des Versicherers und stimmt im Sinne des Datenschutzgesetzes ausdrücklich zu, dass die HDI Versicherung AG seine Daten, so wie im Informationsblatt mitgeteilt, verwendet. ja nein Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden. Ich wurde über die Vertragsbedingungen und die Rechtsfolgen vollständig und umfangreich informiert. Die Prämienhöhe, den Versicherungs- sowie den Produktumfang habe ich zur Kenntnis genommen: Vermittler Ort, Datum Unterschrift des Antragstellers Provisionskonto Nr.: Versicherungsmakler Mehrfachagent (An diesen Antrag hält sich der Antragsteller sechs Wochen gebunden) HDI Versicherung AG, 1120 Wien, Edelsinnstraße 7-11, Tel , Fax: CID/Creditor Identification: AT96ZZZ

7 HDI Kontaktdaten Zentrale Edelsinnstraße Wien Telefon: Telefax: Landesdirektionen Wien 1120: Edelsinnstraße Wien Mo-Do 7.30 bis Fr 7.30 bis Telefon: Telefax: Wien 1220: Erzherzog-Karl-Straße 19a 1220 Wien Mo-Do 7.30 bis Fr 7.30 bis Telefon: Telefax: NÖ/Bgld: Edelsinnstraße Wien Telefon: Telefax: Linz: Stahlstraße Linz Mo-Do 7.30 bis Fr 7.30 bis Telefon: Telefax: Salzburg: Alpenstraße Salzburg Mo-Do 7.30 bis Fr 7.30 bis Telefon: Telefax: Innsbruck: Eduard-Bodem-Gasse Innsbruck Fr 7.30 bis Telefon: Telefax: Dornbirn: Zollgasse Dornbirn Telefon: Telefax: Graz: Liebenauer Hauptstraße Graz Mo-Mi 7.30 bis Do 7.30 bis Fr 7.30 bis Telefon: Telefax: Internationale Niederlassungen Villach: Italiener Straße 10a 9500 Villach Mo-Mi 7.30 bis Do 7.30 bis Telefon: Telefax: Tschechien: HDI Versicherung AG organizacni slozka Jugoslávská 620/ Praha 2 Telefon: Telefax: Ungarn: HDI Versicherung AG magyarorszagi fioktelepe Batthyány u Budapest Telefon: Telefax: Slowakei: HDI Versicherung AG pobočka poisťovne z iného členského štátu Obchodná Bratislava Telefon: Telefax:

8 Diese Information gilt für folgende Versicherungsanträge: HDI Angelsportgeräteversicherung HDI Foto-, Video- und Filmapparateversicherung HDI Golfversicherung für Golfclubs HDI Inhaltsversicherung von Wohnwägen/Wohnmobilien HDI Messe-/Ausstellungsversicherung HDI Musikinstrumenteversicherung HDI Musterkollektionsversicherung HDI Wassersportfahrzeugversicherung HDI Werkverkehrsversicherung Information zur Datenanwendung gemäß 24 DSG Sehr geehrter Kunde, Zur Erstellung und Bearbeitung Ihres Versicherungsvertrages erfassen und verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten, die wir über den Versicherungsantrag oder über Auskünfte Dritter erhalten. Dies erfolgt zweckgebunden und nach den Bestimmungen des Datenschutzgesetz 2000 (DSG). Wir sind damit Auftraggeber einer Datenanwendung. Das DSG sieht in diesem Fall vor, Sie über die verwendeten Daten, den Zweck der Datenanwendung und die Übermittlungsempfänger zu informieren und Ihnen, soweit dies für eine Verarbeitung nach Treu und Glauben erforderlich ist, auch zusätzliche Informationen zu erteilen. Welche Arten von Daten erfassen wir? Unter personenbezogenen Daten werden Angaben über natürliche und juristische Personen verstanden, deren Identität bestimmt oder bestimmbar ist. Darunter fallen Vertragsdaten, wie Ihr Name, Firmenname, Kunden-Nummer, Polizzen-Nummer, Geburtsdatum, Adresse, Geschlecht, Gesundheitsdaten, Einkommen, Umsatz, Gewinn oder Beschäftigtenzahl, Bankverbindung, Inkassodaten und Angaben von Dritten, z.b. von Ärzten, Sachverständigen und Vermittlern. Gesundheitsdaten (sogenannte sensible Daten ) sind besonders geschützt und werden nur im Rahmen des 11a Versicherungsvertragsgesetz verarbeitet und verwendet. Im Versicherungsfall erfassen und verarbeiten wir zusätzlich Ihre Angaben zum Sachverhalt und die sons tigen Informationen zum Schaden bzw. Leistungsfall und, so erforderlich, auch Angaben von Dritten, die mit der Feststellung des Schadens- und Leistungsfalles beauftragt sind (Sachverständige), dazu Auskunft geben können (Behörden, Zeugen, etc.) oder im Zusammenhang mit der Schaden- und Leistungserbringung stehen (wie Reparaturwerkstätten, Handwerker, Ärzte, Krankenhäuser), sowie die Leistungsdaten (Datum, Höhe der Leistung). Wir erfassen nur die notwendigen Daten, das heißt, dass im Einzelfall auch mit weniger als den oben beschriebenen Daten das Auslagen gefunden werden kann.

9 Wofür werden die Daten erfasst und verarbeitet (Verwendungszweck)? Zweck der Datenanwendung ist die Bearbeitung von Anträgen, die Risikoprüfung, die Ausstellung des Versicherungsscheines sowie die Verwaltung und Bearbeitung von Verträgen und Leistungsfällen, die Betreuung und Beratung in Versicherungsangelegenheiten sowie statistischen Auswertungen. An wen übermitteln wir Ihre Daten? Wenn es zur Prüfung Ihres Antrages, der Verwaltung Ihres Versicherungsvertrages oder die Schaden-/ Leistungsfeststellung erforderlich ist, übermitteln wir Daten an die damit befassten Empfänger. Das sind Behörden, Ärzte, Krankenanstalten und Einrichtungen zur Krankenversorgung oder Gesundheitsvorsorge, Reparaturwerkstätten, Sachverständige, Sozialversicherungsträger, Vermittler und andere Versicherer. Auch unsere Mit- und Rückversicherer erhalten Ihre Daten, allerdings nur im erforderlichen Ausmaß zu versicherungstechnischen Angaben, das sind Polizzen-Nummer, Art des Risikos und des Versicherungs schutzes, Prämie, und in Einzelfällen auch Angaben zu Name und/oder Firma. Wenn die Mit-/oder Rückversicherer bei der Risikoprüfung und/oder Feststellung des Schaden/ der Leistung mitwirken, werden die dafür notwendigen Daten übermittelt. Soweit ein Datenaustausch mit anderen Versicherern notwendig ist, wie z.b. zur Einstufung im Bonus/- Malus-Stufen, Doppelversicherung, gesetzlicher Forderungsübergang oder zu Leistungsteilungsabkommen werden nur die jeweils im Einzelfall notwendigen Daten übermittelt, das sind vor allem Daten zu Angaben der versicherten Person, wie Name und Anschrift, Art des Versicherungsschutzes, Angaben zum Schaden, wie Schadentag, Sachverhalt und die Höhe des Schadens bzw. der Leistung. An Vermittler werden zur Betreuung und Beratung die erforderlichen Antrags- Vertrags- und Leistungsdaten, wie Polizzen-Nummer, Art des Risikos und des Versicherungsschutzes, Prämie, Zahl der Versicherungsfälle und Höhe der Versicherungsleistungen und im Schaden- /Leistungsfall auch Angaben zum Sachverhalt übermittelt. Sensible Daten (Gesundheitsdaten) werden nur im gesetzlichen Rahmen des 11a Versicherungsvertragsgesetz übermittelt und ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nur an untersuchende und behandelnde Ärzte und Krankenanstalten oder sonstige Einrichtungen der Krankenversorgung oder Gesundheitsvorsorge, Sozialversicherungsträger, Rückversicherer oder Mitversicherer oder andere Versicherer, die bei der Abwicklung von Ansprüchen aus einem Versicherungsfall mitwirken, heran gezogene befugte Sachverständige oder gewillkürte oder gesetzliche Vertreter des Betroffenen oder Gerichte, Verwaltungsbehörden, Schlichtungsstellen und sonstige Einrichtungen der Streitbeilegung und Ihrer Organe einschließlich der von ihnen bestellten Sachverständigen. Beim Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs, 1030 Wien, Schwarzenbergplatz 7, ist ein Informationsverbundsystem unter der Bezeichnung ZIS eingerichtet. Über dieses Informationsverbundsystem werden in der Unfall-Versicherung für die Antragsprüfung Daten zur Identifikation der Person und in den anderen Versicherungszweigen auch Daten zum Versicherungsfall auch zum Zwecke der Leistungsbearbeitung an die am ZIS angeschlossenen Versicherer übermittelt. In der Kfz-Haftpflichtversicherung dient dies auch der Einstufung der Bonus/Malus-Stufe.

10 Widerruf der Zustimmungserklärung und Widerruf gegen die Datenverarbeitung: Die Zustimmungserklärung findet sich in Ihrem Versicherungsantrag, die Sie bei Antragstellung gesondert unterfertigen bzw. unterfertigt haben. Sie haben jederzeit die Möglichkeit diese schriftlich zu widerrufen. Sie haben auch das Recht unter den in 28 DSG genannten Voraussetzungen gegen die Verwendung Ihrer Daten Widerspruch zu erheben. Stimmen Sie bei Antragstellung nicht oder nur teilweise der Verwendung Ihrer Daten zu oder widersprechen Sie der Datenverarbeitung, erfolgt die weitere Verwendung Ihrer Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Wir müssen uns in einem solchen Fall jedoch vorbehalten, Ihren Antrag abzulehnen oder den Vertrag aufzulösen, wenn die Prüfung des Risikos sowie die Verwaltung und Bearbeitung Ihres Vertrages ohne Datenverarbeitung nicht weiter möglich ist. Im Versicherungsfall sind bei Widerspruch die benötigten Unterlagen gegebenenfalls vom Antragsteller, Bezugsberechtigten oder der zu versichernden Person in vollem Umfang beizubringen und nehmen der Antragsteller und die zu versichernden Personen zur Kenntnis, dass es dadurch zu Verzögerungen in der Leistungsfallprüfung kommen kann. Ohne notwendiger Unterlagen und/oder das Fehlen von Daten können Leistungsansprüche nicht fällig werden bzw. kann dies zur Nichtzahlung der Versicherungsleistung führen. Die jeweils aktuelle Version dieser Information zur Datenanwendung finden Sie im Internet unter: Kontaktinformation: HDI Versicherung AG Edelsinnstraße Wien Österreich Telefon +43(0) Telefax +43(0)

11 HDI Kontaktdaten Zentrale Edelsinnstraße Wien Telefon: Telefax: Landesdirektionen Wien 1120: Edelsinnstraße Wien Mo-Do 7.30 bis Fr 7.30 bis Telefon: Telefax: Wien 1220: Erzherzog-Karl-Straße 19a 1220 Wien Mo-Do 7.30 bis Fr 7.30 bis Telefon: Telefax: NÖ/Bgld: Edelsinnstraße Wien Telefon: Telefax: Linz: Stahlstraße Linz Mo-Do 7.30 bis Fr 7.30 bis Telefon: Telefax: Salzburg: Alpenstraße Salzburg Mo-Do 7.30 bis Fr 7.30 bis Telefon: Telefax: Innsbruck: Eduard-Bodem-Gasse Innsbruck Fr 7.30 bis Telefon: Telefax: Dornbirn: Zollgasse Dornbirn Telefon: Telefax: Graz: Liebenauer Hauptstraße Graz Mo-Mi 7.30 bis Do 7.30 bis Fr 7.30 bis Telefon: Telefax: Internationale Niederlassungen Villach: Italiener Straße 10a 9500 Villach Mo-Mi 7.30 bis Do 7.30 bis Telefon: Telefax: Tschechien: HDI Versicherung AG organizacni slozka Jugoslávská 620/ Praha 2 Telefon: Telefax: Ungarn: HDI Versicherung AG magyarorszagi fioktelepe Batthyány u Budapest Telefon: Telefax: Slowakei: HDI Versicherung AG pobočka poisťovne z iného členského štátu Obchodná Bratislava Telefon: Telefax:

12 Wassersportfahrzeug versicherung Wir nehmen dem Schaden den Wind aus den Segeln! Ein Produkt für alle Fälle Haftpflicht Rechtsschutz Vollkasko Insassenunfall zu TOP Prämien Hotline: zum Ortstarif HDI Versicherung AG Edelsinnstraße 7 11 A-1120 Wien Fax: office@hdi.at

13 Wassersportfahrzeug versicherung Haftpflichtversicherung Haftung für Schadenersatz gegenüber Dritten; Abwehr unberechtigter und Befriedigung berechtigter Ansprüche. Schäden durch Umweltstörung können bis zu einer Versicherungssumme von , mitversichert werden. Nicht möglich für Eigenbauboote und Boote älter als 10 Jahre. Was kann nicht versichert werden? Renn- und Höchstgeschwindigkeitsboote (Höchstgeschwindigkeit über 70 km/h), Jet-Skis, Charterrisiko, Berufsschiffe, Renn- und Wettfahrten (ausgenommen vereinsinterne Wettfahrten). Regatten sind anfragepflichtig! Wie setzt sich meine Prämie zusammen? Österreich inkl. gesamter Boden- und Neusiedlersee Österreich, europäische Binnengewässer und Meere laut Fahrtgrenzen (Europäische Binnengewässer; Ostsee; Nordsee/60 Nord, 6 West; Mittelmeer einschließlich Gibraltar und ausschließlich Dardanellen; inklusive Atlantik/10 West, 35 Nord bis 10 West, 45 Nord) weltweit exkl. USA/Kanada/Australien auf Anfrage Hinweis Das Befahren von Gewässern im italienischen Raum erfordert verpflichtend eine Versicherungssumme für Sachschäden von , sowie für Personenschäden von , (obligatorisch ab 2012), gilt auch wenn nur ein Liegeplatz in Italien vorhanden ist. 3 Mio. 6 Mio. Geltungsbereich Segelyachten Motoryachten, Schlauchboote Zuschlag Bis 50m 2 Über 50m 2 Bis 100 Kw Über 100 Kw Schäden durch Umweltstörung Abschluss der Haftpflicht stand alone Österreich 40, 80, 65, 120, +10 % +25 % Europa 45, 90, 75, 135, +10 % +25 % Österreich 60, 100, 90, 180, +10 % +25 % Europa 70, 120, 100, 200, +10 % +25 % Die oben angeführten Prämien gelten nur bei gleichzeitigem Abschluss zumindest einer weiteren Sparte, anderenfalls ist der Prämienzuschlag von 25 % hinzuzurechnen. Der jeweiligen Prämie ist die gesetzliche Versicherungssteuer von derzeit 11 % hinzuzurechnen. Allgemeine und Ergänzende Allgemeine Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHVB/EHVB 2005) Kaskoversicherung Die Versicherung deckt Beschädigung oder Verlust an Ihrem Boot/Trailer/ Anhänger/Motor: während des Be- und Entladevorganges während sämtlicher Landtransporte während des Zuwasserlassens und Anlandholens während des Sommer- und Winterlagers durch Schiffsunfall, Erdbeben, vulkanische Ausbrüche oder sonstige Naturkatastrophen durch Diebstahl oder Einbruchdiebstahl und Raub durch Brand, Blitzschlag und Explosion durch Vandalismus, mut- und böswillige Beschädigung durch Dritte Zusätzlich zur Versicherungssumme Wrackbeseitigungs-/Bergekosten bis max. 50 % der Versicherungssumme Wie setzt sich meine Prämie zusammen? Versicherungssumme Prämienfaktoren Selbstbehalt je Schadenereignis Österreich inkl. gesamter Bodenund Neusiedlersee Segelyachten Motoryachten, Schlauchboote Rabatt Europäische Binnengewässer und Meere laut Fahrtgrenzen Österreich inkl. gesamter Boden- und Neusiedlersee Österreich, europäische Binnengewässer und Meere laut Fahrtgrenzen (analog Haftpflicht) weltweit exkl. USA/Kanada/Australien auf Anfrage Was kann nicht versichert werden? Renn- und Höchstgeschwindigkeitsboote (Höchstgeschwindigkeit über 70 km/h), Jet- Skis, Charterrisiko, Berufsschiffe, Renn- und Wettfahrten (ausgenommen vereinsinterne Wettfahrten), Boote älter als 25 Jahre. Regatten sind anfragepflichtig! Österreich inkl. gesamter Bodenund Neusiedlersee Europäische Binnengewässer und Meere laut Fahrtgrenzen bei Versicherungssumme über , 350, 1,10 % 1,50 % 1,50 % 1,70 % -20 % 700, 0,90 % 1,20 % 1,20 % 1,50 % -20 % 1.500, 0,70 % 1,00 % 1,00 % 1,20 % -20 % Mindestprämie 150, netto Der jeweiligen Prämie ist die gesetzliche Versicherungssteuer von derzeit 11 % hinzuzurechnen. Die Mindestprämie kann durch einen eventuellen Rabatt nicht unterschritten werden. Schadenfreiheitsrabatt 10 % nach dem ersten Versicherungsjahr für das Folgejahr 20 % nach dem zweiten Versicherungsjahr für das Folgejahr 30 % nach dem dritten Versicherungsjahr für das Folgejahr Allgemeine Kaskoversicherungsbedingungen von Wassersportfahrzeugen 2011 (AVBK Wassersport 04/2011) Hinweis: Vereinbart gilt eine fixe Taxe im Sinne des 57 VersVG, sofern das Boot nicht älter als 10 Jahre ist, diese sind anfragepflichtig und auf Basis Zeitwert versicherbar. Wassersportfahrzeuge mit einer Versicherungssumme über , sind anfragepflichtig. Dieser Folder dient ausschließlich Verkaufszwecken und bildet keine Vertragsgrundlage. (Als Vertragsgrundlage gelten die jeweils für die Sparte gültigen Anträge, Bedingungen und Klauseln)

14 Wassersportfahrzeug versicherung Rechtsschutzversicherung (kann nur in Verbindung mit der Haftpflicht und/oder Kasko beantragt werden) Der Versicherungsschutz umfasst Schadenersatzrechtsschutz Strafrechtsschutz Führerscheinrechtsschutz Fahrzeugvertragsrechtsschutz Analog des in der Sparte Haftpflicht/Kasko beantragten Geltungsbereiches. Versicherungssumme Prämiensatz netto , 80, Der jeweiligen Prämie ist die gesetzliche Versicherungssteuer von derzeit 11 % hinzuzurechnen. Diese Jahresprämie kann durch einen eventuellen Rabatt nicht unterschritten werden. Allgemeine Rechtsschutzversicherungsbedingungen von Wassersportfahrzeugen (AVBR Wassersport 04/2011) Insassenunfallversicherung (kann nur in Verbindung mit der Haftpflicht und/oder Kasko beantragt werden) Der Versicherungsumfang erstreckt sich auf Unfälle während der Benützung des jeweiligen versicherten Bootes gegen Tod Dauerinvalidität (Eine Leistung erfolgt sofern der festgestellte Invaliditätsgrad 25% übersteigt) Der jeweilige Bootseigentümer sowie alle Personen, die sich zum Zeitpunkt des Unfalles an Bord befinden. Jede Person, die sich zur Zeit des Unfalles an Bord befindet, ist mit dem auf sie ent fallenden Teilbetrag der Pauschalsumme versichert, unabhängig davon, wie viele Personen verletzt oder getötet wurden. Versicherungssumme: Pauschalsystem Tod , Dauerinvalidität , Der jeweiligen Prämie ist die gesetzliche Versicherungssteuer von derzeit 4 % hinzuzurechnen. Diese Jahresprämie kann durch einen eventuellen Rabatt nicht unterschritten werden. Allgemeine Insassenunfallversicherung von Wassersportfahrzeugen (AVBIU Wassersport 04/2011) Analog des in der Sparte Haftpflicht/Kasko beantragten Geltungsbereiches Was kann nicht versichert werden? Arzt-, Spitals-, Heil- und Bergekosten Prämie netto 40, Dieser Folder dient ausschließlich Verkaufszwecken und bildet keine Vertragsgrundlage. (Als Vertragsgrundlage gelten die jeweils für die Sparte gültigen Anträge, Bedingungen und Klauseln)

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