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1 Entschließung zum Weissbuch der Kommission "Vorbereitung der assoziierten Staaten Mittel- und Osteuropas auf die Integration in den Binnenmarkt der Union" 1, 17. April 1996 Das Europaeische Parlament, - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat "Die Europa-Abkommen und die Zeit danach: eine Strategie zur Vorbereitung des Beitritts der Laender Mittel- und Osteuropas" (KOM(94)0320 und KOM(94)0361), - in Kenntnis der Schlussdokumente der Tagungen des Europaeischen Rates von Kopenhagen (21./22. Juni 1993), Korfu (24./25. Juni 1994), Essen (9./10. Dezember 1994), Cannes (26./27. Juni 1995) und Madrid (15./16. Dezember 1995), - unter Hinweis auf seine Entschliessung vom 30. November 1994 zu der Strategie der EU zur Vorbereitung des Beitritts der Laender Mittel- und Osteuropas ((ABl. C 363 vom , S. 16.)), - in Kenntnis des von der Europaeischen Kommission veroeffentlichten Weissbuchs "Vorbereitung der assoziierten Staaten Mittel- und Osteuropas auf die Integration in den Binnenmarkt der Union" (KOM(95) C4-0166/95), - in Kenntnis der bereits vorgelegten Beitrittsantraege, - in Kenntnis des Berichts des Ausschusses fuer auswaertige Angelegenheiten, Sicherheit und Verteidigungspolitik sowie der Stellungnahmen des Ausschusses fuer Landwirtschaft und laendliche Entwicklung, des Ausschusses fuer Wirtschaft, Waehrung und Industriepolitik, des Ausschusses fuer Forschung, technologische Entwicklung und Energie, des Ausschusses fuer Aussenwirtschaftsbeziehungen, des Ausschusses fuer Recht und Buergerrechte, des Ausschusses fuer soziale Angelegenheiten und Beschaeftigung, des Ausschusses fuer Regionalpolitik, des Ausschusses fuer Verkehr und Fremdenverkehr, des Ausschusses fuer Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherschutz, des Ausschusses fuer Kultur, Jugend, Bildung und Medien, des Ausschusses fuer Grundfreiheiten und innere Angelegenheiten, des Ausschusses fuer Haushaltskontrolle, des Institutionellen Ausschusses, des Ausschusses fuer Fischerei und des Ausschusses fuer die Rechte der Frau (A4-0101/96), A. unter Hinweis auf die seit Ende 1989 von Grund auf veraenderte weltpolitische Lage, B. unter Hinweis auf den Wunsch mittel- und osteuropaeischer Staaten, der Union beizutreten, und darauf, dass die Union anlaesslich des Gipfeltreffens von Kopenhagen positiv darauf reagiert hat, was auf den Gipfeltreffen von Essen, Cannes und Madrid bekraeftigt wurde, C. unter Hinweis auf das urspruengliche Ziel der europaeischen Integration, naemlich eine moeglichst umfassende Gemeinschaft 1 AMTSBLATT NR. C 141 VOM 13/05/96 S. 0135

2 demokratischer Rechtsstaaten auf foederativer Grundlage und unter wirksamer demokratischer Kontrolle zu schaffen, was bereits in sich einen Friedensfaktor darstellt, D. in der Erwartung, dass auch mit Slowenien in naher Zukunft ein Europa-Abkommen geschlossen wird, E. unter Hinweis darauf, dass die mittel- und osteuropaeischen Staaten ihre Volkswirtschaften unter Anpassung an die Regeln des Binnenmarkts reformieren und umstrukturieren muessen mit dem Ziel einer nachhaltigen Entwicklung und der sozialen Marktwirtschaft, F. in der Erwaegung, dass die Europa-Abkommen und die damit verbundenen Entwicklungsprojekte im Rahmen des PHARE-Programms eine wichtige Basis fuer Konvergenz und Harmonisierung bieten, G. in der Erwaegung, dass die Organe der Union noch nicht auf die angestrebte Erweiterung zugeschnitten sind und dass die Voraussetzungen dafuer geschaffen werden muessen, dass die Union auch nach der Erweiterung sinnvoll funktioniert, H. in der Erwaegung, dass die Erweiterung, wie der bisherige Prozess der Integration speziell in den Bereichen freier Handel, Wirtschaftswachstum, Sicherheit und Umwelt zeigt, sowohl den alten als auch den neuen Mitgliedstaaten erhebliche Vorteile bietet, I. in der Erwaegung, dass die Erweiterung der Union erhebliche Haushaltsauswirkungen und finanzielle Auswirkungen haben wird, die noch nicht ausreichend bewertet worden sind, J. in der Erwaegung, dass die Erweiterung der Union auch erhebliche Auswirkungen im sozialen Bereich, auf politischer Ebene und auf der Ebene der Sicherheit haben kann, K. in der Erwaegung, dass bei den Buergern der Union und den Buergern der beitretenden Staaten in ausreichendem Umfang Zustimmung gegeben sein muss, L. in der Erwaegung, dass sich der gemeinschaftliche Besitzstand und die angestrebten gemeinschaftspolitischen Perspektiven staendig fortentwickeln, M. besorgt darueber, dass mit den mittel- und osteuropaeischen Staaten keine geeigneten Sicherheitsstrukturen geschaffen worden sind und dass bisher keine kohaerente und demokratisch legitimierte europaeische Sicherheitspolitik formuliert worden ist, N. in der Erwaegung, dass die Verbreitung demokratischer Auffassungen und die Ausdehnung einer demokratisch kontrollierten internationalen Rechtsordnung die beste Sicherheitsgarantie bieten, O. in dem Bewusstsein, dass bestimmte Staaten, die frueher zur Sowjetunion gehoerten und die nicht in Ziffer 1.15 des Weissbuchs aufgefuehrt sind, nicht als Kandidaten fuer die Mitgliedschaft in der Union in Betracht gezogen werden koennen, jedoch aufgrund anderer Formen der Zusammenarbeit unter Beruecksichtigung der grundlegenden Bedeutung dieser Laender fuer die Konsolidierung eines demokratischen Europa, der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung, der Stabilitaet und des Friedens Vorzugsbeziehungen zur Union unterhalten werden;

3 P. in dem Bewusstsein, dass der Beitritt mittel- und osteuropaeischer Staaten sich viel komplexer gestalten wird als fruehere Erweiterungen der Union wegen der relativ kurze Zeit zurueckliegenden Einfuehrung der freien Marktwirtschaft in diesen Staaten und wegen des zum Zeitpunkt ihres Beitritts hoeheren Integrationsniveaus der Union, Q. schliesslich in der UEberzeugung, dass die Erweiterung Gelegenheit gibt zur Entwicklung eines demokratischeren Europas, zur Foerderung eines echten wirtschaftlichen und sozialen Fortschritts, zur Verbesserung des Lebensstandards aller Buerger, zum Aufbau eines solidarischen und friedlichen Europas, das der Welt offener gegenuebersteht und zu einer neuen Weltordnung beitraegt,der Beitritt an sich: Verfahren und Kriterien 1. vertritt die Auffassung, dass die Erweiterung der Europaeischen Union um die Staaten Mittel- und Osteuropas eine bedeutende Chance fuer die Europaeische Union darstellt, zu Frieden, Sicherheit und Wohlstand in ganz Europa beizutragen; 2. begruesst daher die Annaeherung demokratischer Rechtsstaaten Mittel- und Osteuropas an Westeuropa durch verschiedene Kooperationsabkommen und befuerwortet den Beitritt dieser Staaten als Vollmitglieder der Union; 3. weist darauf hin, dass unter politischen Gesichtspunkten dem Beitritt der Laender Mittelund Osteuropas eine enorme historische Bedeutung zukommt, die insbesondere im Hinblick auf die friedliche und demokratische Entwicklung des gesamten Kontinents nicht vernachlaessigt werden darf, und dass daher der Zeitplan fuer den Beitritt sowohl mit politischen Kriterien als auch konkreten Harmonisierungsschritten verknuepft werden muss; 4. verweist auf den vom Europaeischen Rat auf seiner Tagung vom 15./16. Dezember 1995 gefassten Beschluss, dass die Verhandlungen mit den Staaten, die den Beitritt zur Union beantragt haben, ein halbes Jahr nach Abschluss der Regierungskonferenz beginnen, auf der die fuer ein Gelingen der Erweiterung erforderlichen institutionellen Reformen eingefuehrt werden; 5. betont, dass kein Beschluss ueber das Ergebnis dieser Verhandlungen gefasst werden kann, solange die finanziellen Auswirkungen eines kuenftigen Beitritts nicht vollstaendig bekannt sind; 6. fordert den Rat und die Mitgliedstaaten dringend auf, auf der Regierungskonferenz die Transparenz des Entscheidungsprozesses erheblich zu verbessern und die Organe der Union so zu reformieren, dass die EU nach der Erweiterung durch mittel- und osteuropaeische Staaten sinnvoll funktionieren kann; 7. vertritt die Auffassung, dass die Unterrichtung von Staaten, mit denen Europa- Abkommen geschlossen worden sind, und deren Anmerkungen dem Erfolg der Regierungskonferenz 1996 zugute kommen, wobei die ausschliessliche Entscheidungsbefugnis der jetzigen Mitgliedstaaten und Organe der Union beizubehalten ist; 8. vertritt die Auffassung, dass es zu verhindern gilt, dass der Abschluss eines Assoziierungsabkommens oder eines Beitrittsvertrags durch einen Staat allein blockiert werden kann und dass neue Mitgliedstaaten ein Veto gegen den Beitritt weiterer Staaten einlegen

4 koennen; 9. stellt fest, dass die Staaten Mittel- und Osteuropas bei ihrem Beitritt zur Union gefordert sind, den gemeinschaftlichen Besitzstand in vollem Umfang zu uebernehmen und an der Gestaltung der institutionellen Aspekte der Union mitzuwirken mit dem Ziel der Schaffung von mehr Demokratie sowie wirkungsvolleren und damit gemeinschaftlichen Entscheidungsmechanismen, wobei ein Teil der nationalen Souveraenitaet auf die europaeische Ebene zu uebertragen ist; 10. haelt es fuer wichtig, dass die Bewertungstaetigkeit in bezug auf alle Staaten Mittel- und Osteuropas, die die Mitgliedschaft in der Union beantragt haben, gleichzeitig beginnt, damit diese Staaten nicht in eine A- und eine B-Klasse aufgeteilt werden, auch wenn die Beitrittsverhandlungen an sich bei den einzelnen Staaten unterschiedlich lang dauern werden; 11. betrachtet die von der Kommission nach Abschluss der Regierungskonferenz zu veroeffentlichenden Stellungnahmen als ein nuetzliches Indiz fuer die Anstrengungen, die in den einzelnen beitrittswilligen Staaten gemacht werden, und als Ausgangspunkt fuer den Prozess der bilateralen Verhandlungen mit jedem dieser Staaten; 12. fordert die Kommission auf, in den von ihr auszuarbeitenden Stellungnahmen zu jedem einzelnen assoziierten Staat auch den Sachstand in bezug auf Rechtsstaat, Demokratie und Achtung der Rechte von Minderheiten zu beruecksichtigen; 13. fordert den Rat und die Kommission auf, in ihrer Politik gegenueber Mittel- und Osteuropa die Initiativen anderer internationaler Institutionen auf diesem Gebiet gebuehrend zu beruecksichtigen; 14. betont, dass die Annaeherung an die Europaeische Union und die Mitgliedschaft in ihr fuer diese Laender eine Reihe neuer Moeglichkeiten und Herausforderungen mit sich bringt; dennoch werden zur Verwirklichung der Erweiterung sowohl von diesen Staaten als auch von der Union erhebliche Anstrengungen zu fordern sein; 15. appelliert an alle Staaten Mittel- und Osteuropas, die eingeleiteten Umstrukturierungen und Reformen fuer den UEbergang zu einer sozialen Marktwirtschaft beharrlich fortzusetzen und auf allen gesellschaftlichen Ebenen ein vollwertiges demokratisches System zu schaffen und aufrechtzuerhalten, und fordert die Organe der Union auf, eine Haltung anzunehmen, die dem foerderlich ist; 16. ruft die zustaendigen Europaeischen Institutionen auf, den beitrittswilligen Staaten die notwendige Sicherheit in bezug auf ihre Aufnahme in die Union durch Festlegung von Kriterien zu schaffen, die unter allen Umstaenden erfuellt sein muessen, und davon auszugehen, dass das Tempo, in dem das verwirklicht wird, hauptsaechlich von ihnen selbst abhaengt sowie von der Reform der Organe und der Politik der Union; 17. weist jedoch darauf hin, dass ein rein politisch motivierter, moeglicherweise ueberhasteter Beitritt der mittel- und osteuropaeischen Staaten - der zwangslaeufig mit sich bringt, dass nicht alle Voraussetzungen bezueglich der UEbernahme des Gemeinschaftsrechts erfuellt sind - den Binnenmarkt an sich schwaechen wird und einer effizient funktionierenden Union nicht foerderlich ist;

5 18. weist darauf hin, dass der Europaeische Rat in seinen Sitzungen in Kopenhagen und Essen die Kriterien fuer den Beitritt der Laender Mittel- und Osteuropas festgelegt und auch die Strategie fuer die Vorbereitung dieser Laender auf den Beitritt formuliert hat; betont, dass die vollstaendige Durchfuehrung dieser Beitrittsstrategie den Binnenmarkt der Union staerken wird; 19. verlangt daher einen Stufenplan fuer die schrittweise Integration der mittel- und osteuropaeischen Laender in den Binnenmarkt, der auch die soziale Dimension beruecksichtigt; 20. erwartet, dass angesichts der hohen Arbeitslosigkeit in der Europaeischen Union und in den MOEL die schrittweise Integration der MOEL in den Binnenmarkt der EU auf einem Spektrum besonderer Varianten und Anwendungen des europaeischen Sozialmodells aufbauen wird; 21. betont, dass die wirksame Schaffung einer sozialen Dimension die optimale Loesung zur Vermeidung der genannten unerwuenschten Folgen darstellt, die die Integration in den Binnenmarkt mit sich bringt; fordert deshalb die Schaffung einer Sozialen Union als eines Kernstuecks der erweiterten Europaeischen Union; 22. betont die Bedeutung der Unterstuetzung im Bereich der Sozialpolitik und der Foerderung von NGO, die sich gezielt fuer die Staerkung des sozialen Zusammenhalts und die Linderung der Not der sozial Schwaechsten einsetzen; 23. betrachtet das Weissbuch, das die Integration in den Binnenmarkt betrifft, als wichtige Hilfestellung fuer die betroffenen Laender, verweist auf die Notwendigkeit eines Folgedokuments und verlangt, regelmaessig von der Kommission ueber die Durchfuehrung des Weissbuchs, insbesondere im Fall einer allgemeinen Stagnation in einem bestimmten Land, unterrichtet zu werden; 24. fordert die Kommission nachdruecklich auf, ihre Stellungnahmen zum Beitritt der Laender Mittel- und Osteuropas auszuarbeiten, um sie unmittelbar nach Abschluss der Regierungskonferenz vorlegen zu koennen; 25. begruesst die bereits angepassten Rechtsvorschriften in den mittel- und osteuropaeischen Staaten, weist aber darauf hin, dass sowohl die Durchfuehrung dieser Rechtsvorschriften als auch ein tragfaehiger administrativer und organisatorischer Unterbau mindestens ebensoviel Bedeutung haben; 26. haelt Massnahmen zur Unterstuetzung der sozialen Verwaltungs- und Organisationsinfrastruktur in den MOEL fuer eine Hauptaufgabe der Europaeischen Union im Hinblick auf: - die Entwicklung des sozialen Dialogs, - moderne Sozial- und Gesundheitssysteme, - Arbeitsvermittlungsstellen, - Arbeitnehmervertretungsgremien, - die Schaffung von Berufsbildungssystemen, - die Entwicklung und Durchfuehrung spezifischer Programme zur Gewaehrleistung einer tatsaechlichen Chancengleichheit von Maennern und Frauen, - die Erfassung genauer Statistiken und Daten, - Systeme zur Arbeitsplatzinspektion und Durchsetzung gesetzlicher Vorschriften, - die Bekaempfung der Diskriminierung am Arbeitsplatz,

6 - die Bekaempfung von Armut und sozialer Ausgrenzung; 27. ermutigt die mittel- und osteuropaeischen Staaten, untereinander verstaerkte Formen der Zusammenarbeit zu entwickeln; 28. fordert eine Politik der strukturierten und institutionalisierten gutnachbarschaftlichen Beziehungen mit allen Nachbarstaaten, die ausserhalb des derzeitigen Erweiterungshorizonts der EU bleiben; 29. betont die Bedeutung gemischter parlamentarischer Ausschuesse im Rahmen des strukturierten Dialogs zwischen der Europaeischen Union und den mittel- und osteuropaeischen Staaten und wuenscht den verstaerkten Ausbau der Zusammenarbeit der Parlamente der mittel- und osteuropaeischen Staaten durch den Austausch wichtiger Dokumente und Kommentare zwischen Fachausschuessen der Parlamente; Finanzielle und soziooekonomische Aspekte 30. fordert die Kommission auf, ihm eine umfassende Analyse der politischen und wirtschaftlichen Vorteile der Erweiterung sowie im Hinblick auf ein angemessenes Niveau an wirtschaftlichem und sozialem Zusammenhalt in der Union in regelmaessigen Abstaenden Angaben ueber die Haushaltsauswirkungen der Erweiterung und insbesondere die Folgen fuer die GAP und die Strukturfonds vorzulegen; 31. beauftragt seinen Haushaltsausschuss, in seinem Bericht zu den finanziellen Konsequenzen der Erweiterung eine genauere Einschaetzung aller finanziellen Herausforderungen einschliesslich der erforderlichen Veraenderungen der Gemeinschaftspolitiken und des kuenftigen Finanzrahmens der EU vorzulegen; 32. stellt fest, dass sich der Schutz der Maerkte der mittel- und osteuropaeischen Staaten mit Hilfe des in den Europa-Abkommen vereinbarten asymmetrischen Abbaus der Zollsaetze rechtfertigen laesst, um einen tragfaehigen Ausbau des Binnenhandels zu ermoeglichen, weist aber darauf hin, dass verkappter Protektionismus seitens der Union oder der mittel- und osteuropaeischen Staaten auf beiden Seiten nicht das Vertrauen in eine guenstige Fortentwicklung der Handelsbeziehungen foerdert; 33. stellt fest, dass das derzeitige gemeinschaftliche Versandverfahren erhebliche Maengel aufweist; lehnt daher die Ausdehnung des gemeinschaftlichen Versandverfahrens auf die PHARE-Laender ab, bis (i) das bestehende gemeinschaftliche Versandverfahren reformiert ist, (ii) allen Zollverwaltungen fuer den Versand angemessene Mittel zur Verfuegung stehen und (iii) die Rechtsbefugnisse der Zollbeamten im ganzen Zollbereich fuer die Ausuebung polizeilicher Aufgaben ausreichen; 34. fordert im Zuge der Vorbereitung und Durchfuehrung der WWU die Schaffung einer umfassenden Waehrungsstrategie zur Stabilisierung der MOEL-Waehrungen; 35. verlangt, dass die mittel- und osteuropaeischen Staaten, auch in Anbetracht der Beitraege des EU-Haushalts zu Entwicklungsprogrammen, in die Betrugsbekaempfungsmassnahmen der Union einbezogen werden, und betont die wichtige Rolle des Rechnungshofs als des

7 Kontrollorgans, das die sinnvolle Verwaltung der Gelder des europaeischen Buergers zu foerdern hat; 36. fordert die Staaten Mittel- und Osteuropas auf, in dem jeweiligen Staat ein Verfahren der Kontrolle und Beobachtung des Einsatzes von Mitteln aus den einzelnen EU-Foerderprogrammen einzufuehren; 37. fordert deshalb die Kommission und den Rat auf, aus dem aktuellen Bericht des Rechnungshofs und den Anmerkungen des Europaeischen Parlaments Lehren zu ziehen, was die unuebersichtliche Organisation der Unterstuetzung der mittel- und osteuropaeischen Staaten anbelangt, die nach den Feststellungen der Beguenstigten selbst Vergeudung und Ineffizienz bewirkt; 38. bekraeftigt seine Auffassung, dass ein hoechstmoegliches Niveau an operationeller Dezentralisierung fuer die Verwaltung von PHARE angestrebt werden sollte, nicht nur aus Effizienzgruenden, sondern auch als Modell fuer die kuenftige Verwaltung von Gemeinschaftsmitteln; fordert die Kommission auf, eine solche Dezentralisierung ausdruecklich in die Ziele des PHARE-Programms einzubeziehen; ist der Ansicht, dass eine erfolgreiche UEbernahme von Verantwortung fuer die Mittelverwendung durch lokale Verwaltungen, die allen ueblichen Kontrollverfahren der EU unterliegen, eines der Kriterien sein sollte, um die Eignung eines Landes fuer die Aufnahme in die EU zu bewerten; 39. betont, wie wichtig es ist, die fuer das PHARE-Programm geltenden Beschaffungsregeln vor dem Beitritt von PHARE-Teilnehmerlaendern schrittweise an die fuer entsprechende interne EU-Programme geltenden Regeln anzupassen; erkennt jedoch an, dass eine UEbergangszeit nach dem Beitritt notwendig ist, bevor die EU-Regeln in vollem Umfang angewendet werden koennen; 40. fordert die Kommission auf, gemeinsam mit den mittel- und osteuropaeischen Staaten zu pruefen, wie im Rahmen des PHARE-Programms die Aufnahmefaehigkeit der Empfaengerlaender erhoeht werden kann; 41. verlangt besondere Anstrengungen bezueglich der soziooekonomischen Situation der Frau in den mittel- und osteuropaeischen Staaten, speziell im Hinblick auf Chancengleichheit, Beschaeftigungschancen, Ausbildung und Fortbildung und soziale Dienste wie Einrichtungen zur gesundheitlichen Vorsorge und Nachsorge mit dem Ziel, ohne Diskriminierung die Moeglichkeit, Familie und Beruf in Einklang zu bringen, zu gewaehrleisten; 42. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, in enger Zusammenarbeit mit den assoziierten Staaten Mittel- und Osteuropas gezielte Massnahmen gegen die Ausbeutung von Frauen dieser Laender durch Prostitution und Frauenschmuggel aus diesen Laendern nach Westeuropa zu treffen, um die in Europa bestehenden diesbezueglichen politischen Massnahmen besser zu koordinieren; 43. stellt fest, dass gesellschaftliche Organisationen (nichtstaatliche Organisationen ohne Erwerbszweck) und Einrichtungen der Sozialwirtschaft (Genossenschaften, nach dem Gegenseitigkeitsprinzip taetige Vereinigungen usw.) in den mittel- und osteuropaeischen Staaten und der Union wichtige Aufgaben beim Wiederaufbau einer Buergergesellschaft in diesen Staaten zu erfuellen haben, und fordert die Kommission auf, sie im Rahmen des PHARE- Programms fuer die Demokratie aktiv zu unterstuetzen;

8 44. betont die Bedeutung von Investitionen in die Entwicklung besserer Sozialstrukturen in den Laendern Mittel- und Osteuropas und weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass eine Privatisierung in den Sektoren Kultur und Bildung sowie Sozialfuersorge und Gesundheitswesen gemaess der Vision der EU von der sozialen Marktwirtschaft eher auf gesellschaftliche Organisationen (NRO ohne Erwerbszweck) als auf den gewinnorientierten freien Markt ausgerichtet sein sollte; 45. betont die Bedeutung der industriepolitischen Zusammenarbeit zwischen den EU- Mitgliedstaaten und den mittel- und osteuropaeischen Staaten unter Achtung des sozialen Besitzstands und der umweltbezogenen Garantien; 46. begruesst die Betonung der Foerderung privater Investitionen und verlangt, dass die Union zu der Taetigkeit der damit beauftragten Institutionen beitraegt; 47. fordert die Kommission auf, im Hinblick auf die Verwirklichung des Binnenmarkts fuer Energie die Ergebnisse der technischen Hilfe, die bereits durch das PHARE-Programm geleistet wurde, zu optimieren und dessen Inhalt durchzufuehren, ihn dabei auf den Transfer von Informationen ueber die Entwicklung der Diversifizierung der Energiequellen auszuweiten - einschliesslich erneuerbare Energien und Energieeffizienz -, der technischen Hilfe im Bereich der nuklearen Sicherheit besondere Aufmerksamkeit zu widmen und Aktionen und Programme auszuarbeiten, die den Abriss unsicherer Kernkraftwerke erleichtern und helfen sollen, die Sicherheit der Produktion und Verteilung von Kernenergie zu gewaehrleisten; 48. ist sich im klaren ueber die erheblichen Umweltaltlasten, die die demokratisierten mittelund osteuropaeischen Staaten zu bewaeltigen haben, und verlangt in dieser Hinsicht die noetige finanzielle Unterstuetzung durch die Kommission sowie institutionelle Anpassungen in den mittelund osteuropaeischen Staaten selbst, um dem Staat und der OEffentlichkeit dieses Problem dauerhaft bewusst zu machen; 49. fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit den Wirtschaftstraegern der EU hierzu einen Verhaltenskodex fuer in der EU ansaessige Firmen, die in diesen Staaten investieren, aufzustellen, damit in den mittel- und osteuropaeischen Staaten die gleichen Umweltnormen und -vorschriften angewandt werden, die in der EU gelten; 50. betont die grosse Rolle des Sektors Verkehr fuer die Integration in den Binnenmarkt und in die nachhaltige und umweltgerechte Verkehrspolitik der EU gemaess dem Weissbuch ueber die kuenftige Europaeische Verkehrspolitik sowie fuer den freien Waren- und Personenverkehr; fordert deshalb Investitionen, die der Politik fuer die transeuropaeische Infrastruktur zugute kommen, insbesondere den weniger schaedlichen Verkehrsarten (wie etwa Schienen- und kombinierter Verkehr), und betont die Notwendigkeit einer baldigen Harmonisierung der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften der mittel- und osteuropaeischen Staaten mit dem Gemeinschaftsrecht im Verkehrssektor; 51. betont mit Nachdruck die Bedeutung von Entwicklungsprogrammen, die regional und grenzuebergreifend wirken und dadurch die Zusammenarbeit und das gegenseitige Verstaendnis zwischen den mittel- und osteuropaeischen Staaten sowie zwischen ihnen und ihren Nachbarlaendern foerdern koennen;

9 52. vertritt die Meinung, dass eine grosszuegige Anpassung der nationalen Bestimmungen in den assoziierten Staaten an die im Weissbuch genannten, die Landwirtschaft der Europaeischen Union betreffenden Grundsaetze eine wirksame Moeglichkeit bietet, das Ungleichgewicht im Agrarhandel zwischen der Europaeischen Union und den Beitrittslaendern abzubauen und auch die Handelsbeziehungen der assoziierten Laender untereinander schon jetzt zu intensivieren; haelt es gleichzeitig fuer wichtig, dass die assoziierten Staaten sich um die moeglichst weitgehende Wiederherstellung ihrer Handelsbeziehungen zu den GUS-Staaten bemuehen; 53. vertritt die Auffassung, dass zur erfolgreichen Integration der mittel- und osteuropaeischen Staaten in die GAP auf beiden Seiten die notwendigen grundlegenden Reformen verwirklicht werden muessen im Hinblick auf die allseitige Konvergenz der Agrarpolitik ueber einen angemessenen Zeitraum hinweg; betont desweiteren, dass eine starke gegenseitige Zusammenarbeit zwischen den beitrittswilligen Laendern auf allen Ebenen erforderlich ist, damit die wechselseitigen Beziehungen und Kontakte schon fruehzeitig zur besseren Vorbereitung auf die Mitgliedschaft vertieft werden koennen; 54. verlangt, dass die Union sich dazu verpflichtet, keine Exportsubventionen fuer Agrarerzeugnisse zu gewaehren, wenn die heimische Produktion der assoziierten Laender in Gefahr ist; Bildung, Information und Medien 55. verlangt, dass Ausbildung und Weitergabe von Kenntnissen im Interesse der Qualitaet der oeffentlichen Verwaltung und im Hinblick auf die notwendigen Anpassungen der Rechts- und Verwaltungsvorschriften Vorrang erhalten, hebt die Bedeutung der Verbesserung der Qualitaet der Rechtsvorschriften und ihre Durchfuehrung und Durchsetzung in den assoziierten Staaten hervor; empfiehlt daher, die Zahl der Jean-Monnet-Lehrstuehle stark zu erhoehen; 56. verlangt, dass die Kommission durch ihre Kommunikations- und Informationspolitik in Zusammenarbeit mit den vor Ort taetigen NRO und mit den Regierungen der betreffenden Laender Beitraege leistet zu einer realistischen und verantwortlichen Meinungsbildung unter den Buergern der Laender Mittel- und Osteuropas sowie zu einem klaren Bild der Bedeutung des Beitritts der mittel- und osteuropaeischen Staaten unter Beruecksichtigung der unterschiedlichen Standpunkte sowohl in bezug auf den zweiten und den dritten Pfeiler als auch die einzelnen Bereiche der Gemeinschaftspolitik; 57. verweist auf die ungeheuren Moeglichkeiten der modernen Telekommunikationstechnik im Rahmen einer globalen Strategie der Kommunikation mit den mittel- und osteuropaeischen Staaten und fordert die Kommission auf, mit diesen Staaten beim Ausbau dieser Moeglichkeiten zusammenzuarbeiten und dafuer Sorge zu tragen, dass sie im Dienst der Kultur und einer verantwortungsvollen Information wirken; 58. betont, dass die mittel- und osteuropaeischen Staaten nicht nur in ihrer Wirtschaftsentwicklung unterstuetzt werden sollten, sondern dass auch Massnahmen im Bereich Bildung und Ausbildung sowie oertliche Modellprojekte in den Bereichen Jugend, Kultur, Bildung und audiovisuelle Medien gefoerdert werden sollten;

10 59. betont die Bedeutung von Austauschprogrammen fuer ein besseres Verstaendnis der Lebensumstaende auf beiden Seiten, den Abbau von Vorurteilen und die Betonung des gemeinsamen kulturellen Erbes Europas in weltweitem Rahmen; 60. fordert die Kommission auf, beschleunigt daran zu gehen, Programm wie SOKRATES und LEONARDO sowie vor allem die Moeglichkeiten im Bereich des Sprachunterrichts den assoziierten Staaten Mittel- und Osteuropas zu oeffnen; 61. verlangt, dass die Kommission konkrete Massnahmen wie insbesondere finanzielle und technische Unterstuetzung fuer freie und unabhaengige Medien zur UEberwindung der materiellen Probleme der Medien in den mittel- und osteuropaeischen Laendern trifft, da diese Probleme auch eine dauerhafte Abhaengigkeit vom Staat bewirken und ein Hemmnis fuer den vollstaendigen Aufbau einer demokratischen Ordnung sein koennen; Rechtsstaat und innere Sicherheit 62. betont die entscheidende Bedeutung des Schutzes der Menschenrechte in der politischen und wirtschaftlichen Partnerschaft mit den mittel- und osteuropaeischen Staaten und weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es Loesungen fuer Probleme zu finden gilt, die bei der Wahrung der Minderheitenrechte und der wirkungsvollen Bekaempfung von Rassismus, Antisemitismus, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz auftreten; 63. ist der Ansicht, dass den sozialen Organisationen (NRO ohne Erwerbszweck) der mittelund osteuropaeischen Laender und der Union eine entscheidende Rolle beim Wiederaufbau der zivilen Gesellschaft in diesen Laendern zukommt, und fordert die Kommission auf, diesen im Rahmen des PHARE-Programms fuer die Demokratie Unterstuetzung zukommen zu lassen; 64. weist darauf hin, dass der Aufbau und die Erhaltung des Rechtsstaats unbedingte Voraussetzung fuer eine erfolgreiche Bekaempfung der grenzuebergreifenden Kriminalitaet im Rahmen der europaeischen Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und innere Angelegenheiten ist; 65. haelt einen strukturierten Dialog mit den Innen- und Justizministern fuer wesentlich und fordert als wichtiges Element die Ausdehnung dieses Dialogs durch Beteiligung von Vertretern der beitrittswilligen Staaten an Formen der europaeischen Zusammenarbeit, beispielsweise Europol, CIREFI und Drogenbeobachtungsstelle; 66. fordert die Kommission, den Rat und die beitrittswilligen Laender auf, die in der Erklaerung von Berlin zur engeren Zusammenarbeit bei der Bekaempfung der Drogenkriminalitaet und des organisierten Verbrechens vorgeschlagenen Massnahmen durchzufuehren und weiterzuentwickeln und durch grundlegende Ausruestungen fuer die Verbrechensbekaempfung und angemessene Ausbildung zu verstaerken; 67. fordert die Staaten Mittel- und Osteuropas auf, konkrete und strenge Massnahmen zur Bekaempfung der illegalen Einwanderung in die Laender der Europaeischen Union auszuarbeiten; 68. fordert alle assoziierten Laender Mittel- und Osteuropas auf, die Klauseln ueber die Achtung der Menschenrechte und der Minderheitenrechte, die in den Europa-Abkommen enthalten sind, in vollem Umfang zu respektieren und einzuhalten;

11 69. fordert die mittel- und osteuropaeischen Staaten und die Vertreter der auf ihrem Hoheitsgebiet lebenden Minderheiten auf, moegliche Konflikte im Geist des Stabilitaetspakts in einem staendigen, konstruktiven Dialog zu behandeln; 70. verlangt, dass auch das Problem der Roma und Sinti bei den anstehenden Gespraechsrunden im Rahmen des Stabilitaetspakts zur Sprache kommt, damit eine strukturelle Loesung dieses Problems gefunden wird; Internationale Beziehungen und Sicherheit 71. nimmt Kenntnis von dem Wunsch der mittel- und osteuropaeischen Staaten, sich eigenstaendig fuer die Integration in die Sicherheitsstrukturen zu entscheiden, denen die meisten EU-Mitgliedstaaten bereits angehoeren, und wuerde eine eventuelle Beteiligung der beitrittswilligen Laender an kuenftigen Sicherheitsvorkehrungen der Europaeischen Union, die im Rahmen der Regierungskonferenz diskutiert werden, begruessen; 72. vertritt die Auffassung, dass in einer weitergehenden Debatte ueber die Integration der westeuropaeischen Union und der Europaeischen Union der spaetere Beitritt der mittel- und osteuropaeischen Staaten beruecksichtigt werden sollte; 73. betont, dass die Sicherheit neben militaerischen gerade auch wirtschaftliche, oekologische und soziale Aspekte hat und dass die Kommission deshalb ueber Instrumente verfuegt, durch die sie vielfaeltige Beitraege zu Frieden und Sicherheit leisten kann und dass der Kommission ausserdem ein zentrales Planungs- und Analysegremium Unterstuetzung im Bereich der praeventiven Diplomatie leisten wuerde; 74. erwartet von den beitrittswilligen Staaten schon heute wesentliche Beitraege zur Aussenpolitik der Union im Wege des strukturierten Dialogs; 75. betont, dass ein Beitritt der mittel- und osteuropaeischen Staaten zur Gemeinsamen Aussenund Sicherheitspolitik eine bedeutende Staerkung dieser Politik umso dringlicher macht; 76. beauftragt seinen Praesidenten, diese Entschliessung dem Rat und der Kommission sowie den Parlamenten der Mitgliedstaaten und den Regierungen und Parlamenten der mittel- und osteuropaeischen Staaten zu uebermitteln.

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