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1 Zahl: /2010 Serfaus, K U N D M A C H U N G Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom im Gemeindehaus, Sitzungssaal. Anwesend:, Franz Erhart,, Fidelis Althaler, Mag. Georg Geiger, Lorenz Purtscher, Christian Mayr, Angela Venier-Geiger, Hugo Westreicher,, (Ersatz); Entschuldigt: Dr. Franz Tschiderer, Viz. Bgm. Helmut Dollnig; Nicht anwesend: Karl Luggen; ZU 1. Gemäß 24 der Tiroler Gemeindeordnung beschließt der Gemeinderat einstimmig die zu bildenden Ausschüsse und Arbeitsgruppen sowie die Anzahl derer Mitglieder/innen wie folgt festzusetzen: Bauausschuss Verkehrsausschuss Kulturausschuss Ausschuss für Soziales und Bildung Jugend- und Sportausschuss Landwirtschaftsausschuss Arbeitsgruppe Dorfzeitung Arbeitsgruppe Homepage 8 Mitglieder 11 Mitglieder 5 Mitglieder 6 Mitglieder 9 Mitglieder 5 Mitglieder 4 Mitglieder 2 Mitglieder ZU 2. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Bestellung der Mitglieder für die vom Gemeinderat festgelegten Ausschüsse wie folgt: Bauausschuss: Viz. Bgm. Helmut Dollnig Hugo Westreicher Richard Hochenegger Christian Auer Albin Oberacher Fidelis Althaler 1

2 Verkehrsausschuss: Franz Erhart Dr. Franz Tschiderer Mag. Georg Geiger Christian Mayr Christian Auer Hugo Westreicher Florian Geiger Kulturausschuss: Angela Geiger-Venier Ulrich Thurnes Daniela Kirschner Ausschuss für Soziales und Bildung: Dr. Franz Patscheider Ing. Heinrich Waldner Franz Erhart Jugend- und Sportausschuss: Viz.Bgm. Helmut Dollnig Karl Luggen Daniela Kirschner Mag. Georg Schalber Richard Hochenegger Franz Patscheider Landwirtschaftsausschuss: Lorenz Purtscher Fidelis Althaler Alfred Lechleitner Thomas Kirschner Arbeitsgruppe Dorfzeitung: Angela Venier-Geiger Arbeitsgruppe Homepage: Viz.Bgm. Helmut Dollnig 2

3 ZU 3. a) Gemäß 19 (5) Tiroler Waldordnung 2005 wird zur Vertretung des Bürgermeisters bei Verhinderung in die Forsttagsatzungskommission einstimmig Herr Lorenz Purtscher bestellt. b) Hauptschulverband Serfaus-Fiss-Ladis: Als Vertreter in den Hauptschulverband Serfaus-Fiss-Ladis werden einstimmig nachstehende Gemeindevertreter bestellt: als Mitglied statutengemäß Viz. Bgm. Helmut Dollnig als Mitglied Angela Geiger-Venier als Ersatzmitglied bzw. beratendes Mitglied c) Abwasserverband Serfaus-Pfunds-Tösens: Als Gemeindevertreter werden einstimmig nachstehende Gemeinderäte in den Ausschuss des Abwasserverbandes Serfaus-Pfunds-Tösens bestellt: als Mitglied statutengemäß als Mitglied Franz Erhart als Ersatzmitglied ZU 4. Der Gemeinderat genehmigt einstimmig die Vergabe der Einrichtungen für das neue Jugendlokal im Kulturzentrum lt. vorliegender Kostenaufstellung und eingeholter Angebote der Arbeitsgruppe Jugendbetreuung. Die Anschaffungen beziehen sich im wesentlichen auf eine EDV Ecke, TV-Raum, Sitzbänke (Tischlereibedarf), Getränkeautomat, Zubehör für Küche, Spielgeräte und Malerarbeiten. Die Gesamtkosten hiefür betragen ,78 Brutto, wobei ca. 1/3 dieser Kosten voraussichtlich als Jugendförderung seitens des Landes übernommen werden. GR Franz Erhart hat wegen Befangenheit an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen. Im Anschluss an diesen Tagesordnungspunkt hat sich der Jugendbetreuer Ingemar Kruschitz dem Gemeinderat vorgesellt und seine Zielsetzungen in der Jugendbetreuung erläutert. Das Jugendlokal soll am Freitag, den in Betrieb gehen. Eine genaue Information an die Jugendlichen und die Bevölkerung über diese neue Einrichtung wird vom Jugendausschuss und Jugendbetreuer vorbereitet und versandt. 3

4 ZU 5. Da im Kulturzentrum sowie in der Volksschule derzeit noch eine analoge Telefonanlage in Betrieb ist, muss diese Anlage ausgetauscht werden, weil dieses System seitens der Telekom voraussichtlich im Juni 2010 eingestellt wird (intern sind ab diesem Zeitpunkt keine Verbindungen mehr möglich. Es muss also eine neue Telefonanlage für das Schul- und Kulturzentrum, incl. Kindergarten angekauft werden. Im selben Zug soll auch die Telefonanlage im Gemeindeamt ausgetauscht werden. Auf Grund einer detaillierten Ausschreibung wurden drei Angebote und zwar von den Firmen Kommunikationstechnik Schmid, Fiss, Fa. Siemens und Kufgem eingeholt. Da ein Angebot erst kurzfristig eingebracht wurde, konnte dies in den Preisspiegelvergleich noch nicht aufgenommen und keine näheren Prüfung unterzogen werden. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dass eine neue Telefonanlage für das Kulturzentrum (Volksschule, Kindergarten, etc.) sowie für das Gemeindeamt angekauft werden soll. Die Kosten hiefür in Höhe von ca ,-- bis 7.000,-- werden genehmigt. Der Gemeindevorstand wird ermächtigt, nach durchgeführter Prüfung der vorliegenden Angebote (Modell-, Funktions-, Systemvergleich, etc.) den Auftrag an den Bestbieter zu vergeben. ZU 6. Bgm. Paul Greiter berichtet, dass in der Muirengarage Oberflächenwässer (geschmolzener Schnee) durch Haarrisse von der oberen Garagendecke in die untere Garage einsickern und durch die im Beton vorhandenen aggressiven Stoffe Schäden an geparkten Autos verursachen. Eine Abdichtung der Haarrisse brachte keinen bleibenden Erfolg, da immer wieder neue Risse auftreten. Eine diesbezügliche Generalsanierung, flächendeckende Isolierung der ersten Garagendecke ist schon aus versicherungstechnischen Gründen unumgänglich. Auch sind Sicherungsmaßnahmen im Bereich der freiliegenden Felswände in der Garage erforderlich, da immer wieder Steine und Geröll ausbrechen und parkende Autos beschädigen können, was in Einzelfällen bereits der Fall war. BM Ing. Gigele hat Angebote für Sanierungsmöglichkeiten eingeholt. Nach eingehender Diskussion beschließt der GR einstimmig folgende Sanierungsmassnahmen: a) Die Garagendecke (erstes Parkdeck) erhält eine Isolierung (Voranstrich + 1 Lage PL- 5K)sowie eine 3cm Asphaltdecke unter der Voraussetzung, dass diese Maßnahme den gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich des Brandschutzes entspricht. Die Aufträge werden, lt. vorliegenden und von BM Gigele geprüften Angebote wie folgt vergeben. 1. Fa. Pult: Isolierung zum Betrag von ,80 Netto 2. Fa. Fröschl: Asphalt zum Betrag von ,-- Netto b) Um die Beschädigung von Autos durch abbröckeln von Steinen von den freiliegenden Felswänden auszuschließen, ist eine Distanzabsperrung zu errichten. Da es hiezu mehrere Möglichkeiten gibt soll bei einem Lokalaugenschein (Bauausschuss) die zweckmäßigste und billigste Lösung ausgesucht werden. Die Kosten für diese Maßnahme werden ebenfalls einstimmig genehmigt. Der Auftrag kann vom Bürgermeister vergeben werden. 4

5 Da für die angeführten Sanierungsmaßnahmen im Budget 2010 keine Mittel vorgesehen sind, wird der Überprüfungsausschuss beauftragt einen Finanzierungsvorschlag auszuarbeiten (eventuell langfristige Vermietung der 5 Garagenplätze welche derzeit noch der Gemeinde zur Verfügung stehen). ZU 7. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Übernahme der im Baulandumlegungsgebiet Gänsäcker ausgewiesenen Verkehrsfläche in das Öffentliche Gut. ZU 8.a) Der Gemeinderat der Gemeinde Serfaus beschließt einstimmig die Auflegung des Entwurfes des allgemeinen Bebauungsplanes A18 Dorf 4 (Projekt Büro Proalp Consult SER\2010\10004) für die Dauer von 4 Wochen ab dem zur allgemeinen Einsicht im Gemeindeamt Serfaus. Betroffene Grundstücke: Gpn. 197/1 und 197/2 sowie Bp..123 Personen, die in der Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben, und Rechtsträgern, die in der Gemeinde eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, steht das Recht zu, bis spätestens eine Woche nach Ablauf der Auflegungsfrist eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf abzugeben. Gleichzeitig beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Serfaus einstimmig den allgemeinen Bebauungspan A18 Dorf 4 (Projekt Büro Proalp Consult SER\2010\10004) zu erlassen. Dieser Beschluss wird rechtswirksam, wenn bis spätestens eine Woche nach Ablauf der Auflegungsfrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hiezu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. ZU 8.b) Der Gemeinderat der Gemeinde Serfaus beschließt einstimmig die Auflegung des Entwurfes des ergänzenden Bebauungsplanes A18/E1 Dorf 4 Zegg (Projekt Büro Proalp Consult SER\2010\10004) für die Dauer von 4 Wochen ab dem zur allgemeinen Einsicht im Gemeindeamt Serfaus. Betroffenes Grundstück: Gp. 197/2 Personen, die in der Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben, und Rechtsträgern, die in der Gemeinde eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, steht das Recht zu, bis spätestens eine Woche nach Ablauf der Auflegungsfrist eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf abzugeben. Gleichzeitig beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Serfaus einstimmig den ergänzenden Bebauungspan A18/E1 Dorf 4 - Zegg (Projekt Büro Proalp Consult SER\2010\10004) zu erlassen. Dieser Beschluss wird rechtswirksam, wenn bis spätestens eine Woche nach Ablauf der Auflegungsfrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hiezu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. Der Bürgermeister: (Mag. Paul Greiter) 5

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