Hartkunststoffe aus PE, PP, PA, PS, TPU, TPE, PVC und vergleichbare Qualitäten handelsübliche Qualitäten; lose oder gepresst in Ballen

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1 Zertifikat Kunststoffverwertung Hirsch Bremer Reinigung und Recycling GmbH Ferdinand-Porsche-Str Bremen Das Kunststoffwerk der Hirsch Bremer Reinigung und Recycling GmbH, wurde am 31. Juli 2014 auditiert und hat den Nachweis erbracht, dass die Kriterien zum Nachweis der Anlageneignung zur Verwertung von Kunststoffverpackungen, die in der LAGA-Richtlinie "Anforderungen an die Hersteller und Vertreiber im Rahmen der Rücknahme von Verkaufsverpackungen, der Hinterlegung der Vollständigkeitserklärung sowie zur Prüfung der Mengenstromnachweise durch Sachverständige nach den 6, 10 und Anh. I der Verpackungsverordnung" gemäß Anhang 1 zu 6 Verpackungsverordnung konkretisiert wurden, erfüllt werden. Eingangsmaterialien: Qualitäten: Verwertungsstatus: Verarbeitung zu: Kapazität: Hartkunststoffe aus PE, PP, PA, PS, TPU, TPE, PVC und vergleichbare Qualitäten handelsübliche Qualitäten; lose oder gepresst in Ballen werkstofflich, Letztempfängeranlage Mahlgut in Produktqualität, Pellets, Regranulat ca t/a Mahlgut ca t/a Pellets ca t/a Regranulat Dieses Zertifikat ist gültig bis: 31. August 2015 Elsdorf, 09. September 2014 Seite 1 von 12

2 Prüfbericht: EC-2014-AZ-164 Auftraggeber: Hirsch Bremer Reinigung und Recycling GmbH Ferdinand-Porsche-Str Bremen Veranlasser: Auftragnehmer: Herr Michael Kriese ecocycle GmbH Veilchenweg Elsdorf Auftrag vom: Juni 2013 Datum der Prüfung: 31. Juli 2014 Gegenstand: Nachweis der technischen Anlageneignung zur Verwertung von Kunststoff-verpackungen und Ausstellung einer Bescheinigung gemäß LAGA-Mitteilung M37 Sachverständiger: Dirk Stolze fon +49 (0) fax +49 (0) mail: web: stolze@ecocycle.de Seite 2 von 12

3 Inhaltsverzeichnis 0 VORBEMERKUNG UND ERKLÄRUNG ZUM PRÜFUMFANG 4 1. ERGEBNISSE: Betriebliches Umfeld und betriebliche Organisation Lagerbuchführung Schichtprotokolle / Betriebstagebücher Kapazitätsfeststellung Anlagenbilanz Betriebsgenehmigung Abfallentsorgung 8 2. LAGERHALTUNG 9 3. AUSGANGSQUALITÄT 9 4. BETRIEBLICHE ORGANISATION IM BEREICH TECHNIK 9 5. ABWEICHUNGEN AUFLAGEN EMPFEHLUNGEN UND HINWEISE 10 ANLAGE 1: FLIEßSCHEMA DER ANLAGE 11 ANLAGE 2: MUSTERWIEGESCHEIN 12 Seite 3 von 12

4 0. Vorbemerkung und Erklärung zum Prüfumfang Zum Nachweis der Fähigkeit zu einer zukünftigen wie auch der abgeschlossenen Verwertung von mengenstromnachweispflichtigen Verpackungsabfällen wurde überprüft, inwieweit der geprüfte Betrieb organisatorische und technische Merkmale besitzt, die formal und inhaltlich den Anforderungen der Verpackungsverordnung in Verbindung mit der LAGA M37 für die Anlageneignungsfeststellung durch Sachverständige entspricht. Aus folgenden Grundlagen, a) gesetzlichen Grundlagen aus der Verpackungsverordnung und b) Richtlinien über die,,anforderungen an Mengenstromnachweise und deren Prüfung durch Sachverständige" gemäß Anhang I zu 6 Verpackungsverordnung wurde von der ecocycle GmbH ein Prüfschema entwickelt, welches dem folgenden Bericht zu Grunde liegt. Vorliegender Bericht umfasst hierbei die Ergebnisdarstellung und Erläuterungen zu den aus a) - b) abgeleiteten Prüfpunkten. Zusätzliche Prüfpositionen sind in den zugehörigen Arbeitslisten des Auditors dokumentiert. Mit der Beantragung und Erlangung des ecocycle-zertifikates bekennt sich der Betrieb dazu, den Anforderungen der ecocycle-checkliste und der Verpackungsverordnung in Verbindung mit der LAGA M37 für die Anlageneignungsfeststellung durch Sachverständige zu entsprechen. Bei der Überprüfung handelte es sich um eine Wiederholungsprüfung durch die ecocycle GmbH nach der Verpackungsverordnung. In meinen Arbeitspapieren habe ich Art, Umfang und das Ergebnis der von mir im Einzelnen durchgeführten Prüfungshandlungen (Checklisten Verpflichteter zur VE) dokumentiert und Erläuterungen gemacht. Die Prüfung erfolgte unter Teilnahme folgender Personen: Name Herr Frank Spierling Herr Stolze Funktion Betriebsleiter Sachverständiger (ecocycle GmbH) Dieser Auditbericht basiert auf dem Ortstermin am Bei wesentlichen technischen Änderungen mit Einfluss auf Betriebs- und Verfahrensweisen ist eine außerordentliche Prüfung erforderlich. Seite 4 von 12

5 1. Ergebnisse: Das Kunststoffwerk nutzt derzeit die vorhandenen Kapazitäten nur zu einem Teil aus. So stehen weitere Extruderlinien zur Ausweitung der Kapazität zur Verfügung. Im Bereich der Pelletierung und Vermahlung können durch Einführung weiterer Schichten die Kapazitäten ebenfalls erhöht werden Betriebliches Umfeld und betriebliche Organisation Im Kunststoffwerk stehen verschiedene Verarbeitungsmöglichkeiten zur Verfügung. Neben sortenreinen Mahlgütern, können Pellets oder Regranulate hergestellt werden. Zum Verarbeiten der Kunststoffe stehen in den Produktionshallen folgende Anlageneinheiten zur Verfügung: Mahlbetrieb: Sortierung è FE-Detektor è Mühlen (3) è Absackung/Silo Pelletierung: Schneidmühle è Silo è Dosierschnecke è Pelletierung è Absackung Regranulierung: Silo è Extruder è Absackung/Silo Die betriebliche Organisation war zum Zeitpunkt des Audits grundsätzlich festgelegt. Eingangslager, Produktionsbereiche und der Bereich für Abfälle sind eindeutig getrennt. Eine Anlagenbeschreibung und ein vereinfachtes Fließbild liegen aktuell vor. Die Anlagentechnik ist im Anhang als Fließschema dargestellt. Seite 5 von 12

6 1.2. Lagerbuchführung Der Betrieb führt ein EDV-gestütztes Betriebstagebuch. Eingangsmengen des Kunststoffwerkes werden erfasst und im Betriebstagebuch dokumentiert. Im Rahmen der Begutachtung vor Ort wurden die Eingangsmengen ohne Beanstandungen auf Plausibilität geprüft. Die Anlagen sowie die Lagerstätten für das Eingangsmaterial wurden vor Ort in Augenschein genommen. Die Daten aus der Lagerbuchführung sollten monatsweise verdichtet und statistisch dargestellt werden Schichtprotokolle / Betriebstagebücher Es werden die Produktionsmengen und Produktionszeiten dokumentiert. Die Überprüfung der Aufstellung ergab keine Beanstandung Kapazitätsfeststellung Die Kapazität der Verwertungsanlage wurde auf Basis der Produktionsdaten des ersten Halbjahres 2013 ermittelt. Genehmigte Betriebsstunden: (Mo So) 0 24 Uhr Durchsatzleistung Mühle 1: 0,5 t/h Durchsatzleistung Mühle 2: 0,5 t/h Durchsatzleistung Mühle 3: 0,5 t/h Durchsatzleistung Summe: 1,5 t/h Arbeitstage pro Jahr: 200 d/a Stunden pro Tag (durchschnittlich): 8 h/d Anlagenverfügbarkeit: 85 % Kapazität Mahlgut 1 : 1,5 t/h x 200 d/a x 8 h/t x 0,85 = t/a 1 Die Kapazität hängt von der Art des zu verarbeitenden Materials ab. Sie kann durch weitere Schichten kurzfristig deutlich erhöht werden. Seite 6 von 12

7 Durchsatzleistung Pelletierung 1: 2,0 t/h Durchsatzleistung Pelletierung 2: 0,5 t/h Durchsatzleistung Summe: 2,5 t/h Arbeitstage pro Jahr: 200 d/a Stunden pro Tag: 8 h/d Anlagenverfügbarkeit: 90 % Kapazität Pelletierung 2 : 2,5 t/h x 200 d/a x 8 h/t x 0,90 = t/a Durchsatzleistung Extrusion 1: 0,35 t/h Durchsatzleistung Extrusion 2: 0,55 t/h Durchsatzleistung Summe: 0,9 t/h Arbeitstage pro Jahr: 200 d/a Stunden pro Tag: 8 h/d Anlagenverfügbarkeit: 80 % Kapazität Pelletierung 3 : 0,9 t/h x 200 d/a x 8 h/t x 0,80 = t/a Die Kapazität wurde mit der Produktionsstatistik für das erste Halbjahr 2013 plausibilisiert Anlagenbilanz Im Zeitraum Januar bis Juni 2013 wurden in der Pelettierung insgesamt t Pellets, in der Extrusion 408 t Regranulate und im Mahlbetrieb insgesamt 969 t Mahlgüter produziert. Insgesamt wurden etwa 300 t Störstoffe in diesem Zeitraum aussortiert und entsorgt. Die Verwertungsquote lag auf dieser Basis bei ca. 90 %. 2 Die Kapazität hängt von der Art des zu verarbeitenden Materials ab. Sie kann durch weitere Schichten kurzfristig deutlich erhöht werden. 3 Die Kapazität hängt von der Art des zu verarbeitenden Materials ab. Sie kann durch weitere Schichten kurzfristig deutlich erhöht werden. Seite 7 von 12

8 1.6. Betriebsgenehmigung Die erforderlichen Genehmigungen zum Betrieb der Anlage liegen vor. Vom Betreiber wurden die unten aufgeführten Bescheide / Unterlagen vorgelegt. Art der Genehmigung und Datum, Behörde, Umfang Aktenzeichen Genehmigung 30. Mai 2012 Senators für Umwelt, Bau und Verkehr Bremen Aktenzeichen 23/5 Befristung, Anmerkungen 1.7. Abfallentsorgung Nachweise zur Abfallentsorgung liegen vor. Die Entsorgung über andere Standorte der Hirsch Bremer Reinigung und Recycling GmbH oder lokale Entsorger. Folgende Abfälle fallen in der Regel an: Bezeichnung Anfallstelle im Betrieb Entsorgungsweg der Abfälle AVV Papier, Pappe (Manuelle Sortierung) Verwertung über lokale Entsorger (zertifizierte EfbV) AVV Eisenmetalle Verwertung über lokale Entsorger (zertifizierte EfbV) AVV Kunststoff und Gummi (Manuelle Sortierung) Verwertung über lokale Entsorger (zertifizierte EfbV) Seite 8 von 12

9 2. Lagerhaltung Es sind ausreichende Lagermöglichkeiten für die Eingangs- und Ausgangsmaterialen vorhanden. Anforderungen an die Lagerbuchführung (A) Die Eingangslagermenge überschreitet nicht 1/6 der zertifizierten bzw. erstbewerteten Jahreskapazität. (B) Getrenntlagerung von Material (C) Zugänglichkeit für Brandschutz / Bestandsaufnahmen. (D) Lagerschema mit festen Lagerplätzen / -zuordnung Erfüllt Ja nein entfällt X X X X Die fertigen Produkte werden an zugewiesenen Flächen gelagert. Die Lagerflächen wurden während der Prüfung begangen. 3. Ausgangsqualität Die produzierten Ausgangsmaterialen (Produkte) werden an die verschiedensten Abnehmer verkauft. Die Eingangsmaterialien und die Ausgangsprodukte werden im eigenen Labor regelmäßig durch den Betriebsleiter qualitätsüberwacht. 4. Betriebliche Organisation im Bereich Technik Im Rahmen des Audits zeigte sich dass der Betrieb die notwendigen Prozesse eingeführt hat, um eine anforderungskonforme Kontrolle und Organisation zu gewährleisten. Die Qualitätsfähigkeit zur Herstellung des Produktes wurde hinreichend dargelegt. Seite 9 von 12

10 5. Abweichungen Keine Abweichungen 6. Auflagen Für die nächste Zertifizierung sind die verarbeiteten Mengen je Verarbeitungslinie darzustellen und systematisch auszuwerten. 7. Empfehlungen und Hinweise Die Entsorgung der Störstoffe in der Kunststoffproduktion sollte separat erfasst und bilanziert werden. Da der Standort auch als Zwischenlager für weitere Materialien genutzt wird ist eine quantitative Bewertung der Störstoffe nur näherungsweise möglich. Dritte sind nicht in den Schutzbereich des Prüfungsauftrages einbezogen. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wurde, übernimmt die ecocycle GmbH keine vertragliche Haftung, Verantwortung oder anderweitige Pflichten gegenüber Dritten. Elsdorf, 09. September 2014 Seite 10 von 12

11 Anlage 1: vereinfachtes Fließschema der Anlage Aufgabe Aufgabe Aufgabe Metallabscheidung Siebung Extrusion Zerkleinerung Portionierung Absackung/Silo Entstaubung Pelletierung Absackung/Silo Siebung Absackung Seite 11 von 12

12 Anlage 2: Musterwiegeschein Seite 12 von 12

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