Mittwoch, Regulierungsmanagement in der Praxis am Beispiel der infra fürth. Marcus Steurer 1

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1 Marcus Steurer 1

2 Regulierungsmanagement in der Praxis am Beispiel der infra fürthf Marcus Steurer 2

3 Die infra fürth f unternehmensgruppe Eckdaten aus dem Geschäftsjahr 2004 Mitarbeiteranzahl 377 Auszubildende 18 Umsatzerlöse 114,1 Mio Konzernjahresüberschuss 5,9 Mio Investitionen 30,3 Mio Marcus Steurer 3

4 Die infra fürth f unternehmensgruppe Eckdaten aus dem Geschäftsjahr 2004 Einwohner Stadt Fürth Stromabsatz 525,5 Mio. kwh Stromzähler Erdgasabsatz 1.298,2 Mio. kwh Gaszähler Marcus Steurer 4

5 Die infra fürth f unternehmensgruppe Die wichtigsten Gesellschaften infra fürth gmbh Versorgung des Stadtgebietes Fürth und des Umlandes mit Strom, Erdgas, Wasser und Fernwärme sowie Betreiben der entsprechenden Netze; Ingenieur- und sonst. Energiedienstleistungen infra fürth verkehr gmbh Planung und Durchführung des öffentlichen Personennahverkehrs in der Stadt Fürth (Bus und U-Bahn); Vorhaltung von technischen Infrastruktur-Einrichtungen im ÖPNV infra fürth dienstleistung gmbh Erbringung von Dienstleistungen im Bereich kommunaler Aufgaben und des Facilitymanagements; IT-Dienstleistungen für die infra fürth unternehmensgruppe infra fürth holding gmbh & co. kg Halten, Verwalten und Kontrolle von Beteiligungen; Leistungen mit Querschnittsfunktionsaufgaben, wie z. B. Rechnungswesen, Personalmanagement, Abrechnung und Kundenservice Marcus Steurer 5

6 Organisation der infra Unternehmensgruppe Marcus Steurer 6

7 Das Regulierungsumfeld Wettbewerbliche Teilmärkte -> -> Keine Regulierung Erzeugung Handel Netze Vertrieb Natürliches Monopol -> -> Regulierung Ziel: Wirksamer Wettbewerb auf den Produktmärkten Marcus Steurer 7

8 Das Regulierungsumfeld Bundesnetzagentur (BNetzA), ehemals RegTP Sitz in Bonn (180 Mitarbeiter) Landesregulierungsbehörden (Bayerisches Wirtschaftsministerium, jeweils größter landesregulierter Strom- / bzw. Gasnetzbetreiber, Rest Bezirksregierungen Reg Mfr. (z.zt. 2 MA)) Länderausschuss Abstimmung der Vorgehensweise zwischen Bund und Ländern Regulierte Unternehmen: Ca. 900 Stromnetzbetreiber Ca. 700 Gasnetzbetreiber Marcus Steurer 8

9 EnWG Gesetzesstruktur Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) NetzzugangStrom (StromNZV) Netzentgelte Strom Strom (StromNEV) Grund-/Ersatzversorgung Strom Strom (StromGVV)* Netzanschluss Strom Strom (NAV)* (NAV)* Netzzugang Gas Gas (GasNZV) Netzentgelte Gas Gas (GasNEV) Grund-/Ersatzversorgung Gas Gas (GasGVV)* Netzanschluss Gas Gas (NDAV)* Ca. Ca weitere weitere Verordnungsermächtigungen * Treten in Kürze in Kraft Marcus Steurer 9

10 Ziele des neuen EnWG Umsetzung von zwei EU-Richtlinien Wechsel vom verhandelten zum regulierten Netzzugang Verbesserung der Markttransparenz Verstärkung des Wettbewerbs in der Energiebranche Verstärkte Kosteneffizienz Sinkende Strom- und Gaspreise für Endkunden Marcus Steurer 10

11 Neuerungen des EnWG im Überblick Genehmigungspflicht für sämtliche Netzentgelte (Strom und Gas) Wegfall der Preisgenehmigung (Frist: 2 Jahre) Schärfere Trennung von Netz und Vertrieb (Entflechtung) Umfangreiche Dokumentations- und Mitteilungspflichten Installation von Regulierungsinstitutionen Bundes- und Landesregulierungsbehörden Liberalisierung des Mess- und Zählwesens (schrittweise) Zunächst nur Einbau, Betrieb und Wartung Einführung der Anreizregulierung (2008) Messen mit den Besten Marcus Steurer 11

12 Die verschiedenen Formen der Entflechtung Informatorisches Unbundling vertrauliche Behandlung wirtschaftlich sensibler Daten durch den Netzbetreiber Buchhalterisches Unbundling getrennte Kontenführung für einzelne Sparten und Tätigkeiten (Strom, Gas, Verteilung, Vertrieb, usw.) Organisatorisches (operationelles) Unbundling Organisatorische Trennung des Netzbetriebes von den übrigen Bereichen (freie Entscheidungsgewalt) Rechtliches (Legal) Unbundling Abtrennung des Netzbetriebs in eine eigene Gesellschaft Marcus Steurer 12

13 Regulierungsmanagement Der Umgang mit den Regulierungsbehörden zählt zu den wichtigsten Faktoren für den wirtschaftlichen Erfolg eines Energieversorgungsunternehmens und macht ein professionelles Beziehungsmanagement erforderlich. Das Regulierungsmanagement stellt die organisatorische, juristische sowie strategische Schnittstelle des Unternehmens zum Regulierer dar. Marcus Steurer 13

14 Regulierungsmanagement - Ziele Sicherung eines einheitlichen Auftretens gegenüber den Regulierungsbehörden und der Öffentlichkeit Sicherung der Einhaltung der gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben Sicherung der Kenntnis von aktuellen regulatorischen Entwicklungen Beherrschung regulatorischer Risiken Marcus Steurer 14

15 Regulierungsmanagement - Aufbau Stellenbeschreibung des idealen Regulierungsmanagers: Ausgebildeter Jurist in Kombination mit Betriebswirt und Ingenieursstudium, ab 2008 zusätzlich vertiefte mathematische Kenntnisse Stabstelle in der infra fürth holding gmbh & co kg Jurist als koordinierende Stelle Operative Tätigkeiten v.a. im Controlling (Berechnung NNE) Buchhaltung (Anlagen) und allen Bereichen der Netze (Dokumentation, Technik, usw.) Marcus Steurer 15

16 Regulierungsmanagement - Stellung Kartell Kartell behörden BNetzA Landes Landes Regulierungs behörde Energieauf sichtsbehörde Regulierungsmanagement GF GF Controlling Rechnungswesewesen Vertrieb Netze Netze Technik Netze Netze Marcus Steurer 16

17 Strategisches Regulierungsmanagement Gesetzeskonformer Aufbau der Unternehmensstruktur Anpassung und Umsetzung kritischer Geschäftprozesse Entwicklung einer Kommunikationsstrategie gegenüber der BNetzA (inkl. interner Informationsflüsse) Entwicklung eines perspektivischen Regulierungskonzeptes unter Berücksichtigung des Unternehmensinteresses Erfahrungsaustausch mit anderen EVU, Verbänden, Beratern Marcus Steurer 17

18 Operatives Regulierungsmanagement Ansprechpartner für Mitarbeiter (Organisation von Schulungen) Beantwortung von Anfragen der BNetzA, Kartell- und Energieaufsichtsbehörden, Verbraucherverbände Koordinierung und Abwicklung aller sonstigen Kontakte mit diesen Einrichtung Durchführung, Delegation der Datenerhebungen Fristgerechte Bereitstellung regulierungsrelevanter Daten Archivierung sämtlicher Anfragen Marcus Steurer 18

19 Erledigte Aufgaben - Überblick Anpassung der Organisationsstruktur an ges. Vorgaben Anpassung der Prozesse an gesetzliche Vorgaben Durchführung interner Schulungen Umfangreiche Datenerhebung und Übermittlung an Regulierungsbehörden Erfüllung der Veröffentlichungspflichten (Fristen) Beantragung der Netzentgelte Strom und Gas Marcus Steurer 19

20 Erledigte Aufgaben - Datenübermittlungen Vergleichsverfahren Strom Vergleichsverfahren Gas Zusatzabfrage Gas Abfrage Monitoring Strom Lieferanten Netzbetreiber Abfrage Monitoring Gas Lieferanten Netzbetreiber 525 Einzeldaten 100 Einzeldaten 89 Einzeldaten 116 Einzeldaten 145 Einzeldaten 135 Einzeldaten 256 Einzeldaten Marcus Steurer 20

21 Erledigte Aufgaben - Datenübermittlungen Beispiele: (Abfragejahr 2004) Anzahl aller Entnahmestellen Mittelspannung zeitgleiche Jahreshöchstlast durch nachgelagerte Netz- bzw. Umspannebenen (HöS) Summe der zeitungleichen Jahreshöchstleistungen über alle Entnahmen (Letztverbraucher und Weiterverteiler) HöS <KP Entnahme (Jahresarbeit) durch eigene nachgelagerte Netz- oder Umspannebene (MS) Material der Gasleitungen: Grauguss, Duktiler Guss, PE-HD, PVC, usw. Entnahmemengen 2005, getrennt nach Haushaltskunden und Kleingewerbe, mittelgroße Industrie und Gewerbe, Großindustrie Marcus Steurer 21

22 Erledigte Aufgaben - Datenübermittlungen Beispiel: Anzahl aller Entnahmestellen Mittelspannung Definition BNetzA: Ort der Entnahme elektrischer Energie aus einer Netz- oder Umspannebene durch Letzverbraucher, Weiterverteiler der gleichen oder nachgelagerten Ebene oder Netz, bzw. Umspannebenen der gleichen oder nachgelagerten Ebenen Marcus Steurer 22

23 Erledigte Aufgaben - Datenübermittlungen Beispiel: Anzahl aller Entnahmestellen Mittelspannung Marcus Steurer 23

24 Zeitlicher Ablauf: Okt. 05 Dez.05 Mrz. 06 Apr. 06 Apr. 06 Mai 06 Mai 06 Jun. 06 Aktuelle Aufgaben Netzentgeltgenehmigung Strom Abgabe der Antragsunterlagen bei Reg Mfr Weitergabe der Unterlagen an Ministerium Positionspapier I als erste Reaktion seit Dez. Persönlicher Termin Positionspapier II (Abschöpfung von Mehrerlösen) Neuberechnung Neuabstimmung Länderausschuss Weiterer Persönlicher Termin??? 06 Genehmigung der Entgelte Marcus Steurer 24

25 Aktuelle Aufgaben Anpassung der EDV Vorgabe der BNetzA: Prozessidentität, d.h. Gleichbehandlung aller Marktteilnehmer Fremder Vertrieb Eigener Netzbetrieb Eigener Vertrieb Fremder Netzbetrieb Fremdversorgt im eigenen Netz Lieferung im fremden Netz Schnittstelle Schnittstelle Lieferung im eigenen Netz Schnittstelle Marcus Steurer 25

26 Aktuelle Aufgaben Überblick Abwicklung des Netzentgeltantragsverfahrens Umsetzung des Netzzugangsmodells Gas Anpassung sämtlicher Verträge (Netz und Lieferung) Vorbereitung weiterer Veröffentlichungen (Internet) Marcus Steurer 26

27 Die Regulierungsbehörden rden Bundesnetzagentur Stark behördlich geprägtes Vorgehen Kompetenz nimmt stark zu Wenig konkrete Vorgaben, die zur Klärung von Problemen beitragen könnten Regierung von Mittelfranken Unternehmensnahes Auftreten (Personen sind bekannt) Guter Informationsaustausch, teils vor Ort, teils im Haus dennoch starke fachlich fundierte eigene Meinung Bayerisches Wirtschaftsministerium Sehr freundliche Gesprächsatmosphäre Tendentiell in Richtung BNetzA, wohl daher da Vorbildwirkung für Bezirksregierungen in Bayern Marcus Steurer 27

28 Die Regulierungsbehörden rden Neues EnWG stellt uns alle vor neue Herausforderungen Unbürokratische Abwicklung Teilweise fehlt sachliches Verständnis Ergebnisorientierte Arbeit Unterschiedliches Verhalten von Bundes- und Landesbehörden trotz angeblicher Abstimmung bereits jetzt erkennbar! Marcus Steurer 28

29 Weitere Auswirkungen und Risiken Unbundling Vorgaben werden unterschätzt und daher nicht gelebt Folge: Erhebliche Sanktionen möglich Durch weit reichende Informationspflichten entsteht erheblicher Mehraufwand (Zeit, Kosten) zusätzliches Personal im Bereich Buchhaltung, Regulierungsmanagement notwendig. Veröffentlichungspflicht umfangreichen Datenmaterials (BNetzA, Internet). Erhöhung des internen Arbeitsaufwands Änderungen bewährter Prozesse und Software, Unterbindung bestehender Informationswege, Synergieverluste Ergebnisorientierte Gesetzesauslegung durch Behörden Verlust nicht mehr aufholbar, da Gerichtsverfahren keine aufschiebende Wirkung Netznutzungsgebühren geraten unter Druck (Anreizregulierung) Folge: Gefahr sinkender Investitionsmöglichkeiten durch Kostendruck Marcus Steurer 29

30 Vielen Dank für f r Ihre Aufmerksamkeit! Marcus Steurer 30

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