Das Energiewirtschaftsgesetz und der Wettbewerb in Deutschland
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- Kai Bauer
- vor 8 Jahren
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1 Das Energiewirtschaftsgesetz und der Wettbewerb in Deutschland Matthias Kurth Präsident der Bundesnetzagentur Konferenz: EU-Charta der Rechte der Energieverbraucher Juni 2009
2 Meilensteine im EnWG EnWG ja, Wettbewerb nein erste wirkliche Gesetzesnovelle. De jure: vollständige Marktliberalisierung im Bereich Strom, de facto? de jure: vollständige Marktliberalisierung nun auch im Bereich Gas. De facto? Die Einführung (1998) und gesetzliche Festschreibung (2003) der Verbändevereinbarungen (verhandelter Netzzugang) hatte sich nicht bewährt, Wettbewerb blieb im Großen und Ganzen aus zweite wirkliche Novelle: Regime des regulierten Netzzugangs, Geburtsstunde der Bundesnetzagentur im Energiebereich Liberalisierung des Messstellenbetriebs für Wettbewerb im Messwesen 2009ff Energieeffizienzgesetz, 3. Energiepaket der EU: Unbundling, Smart Metering, mehr Verbraucherschutz -2-
3 Wettbewerb in den Energiemärkten Doppelstrategie der BNetzA für mehr Wettbewerb institutionelles Wirken: Moderation zwischen verschiedenen Marktteilnehmern und Beschlüsse von allgemeiner Marktbedeutung Bsp.: GPKE, GeLi Gas, GABI Gas, Positionspapier Smart Metering individuelle Hilfe: z.b. durch Verbraucherservice Energie der BNetzA Consumer Checklist : wird bspw. im Wesentlichen durch die FAQ-Liste der BNetzA abgedeckt: ( Verbraucher Elektrizität/Gas Informationen zu häufig gestellten Fragen ) Ziel ist es, die Märkte zu entwickeln, die Möglichkeiten der Verbraucher in den liberalisierten Märkten zu erweitern und ihr Vertrauen zu stärken -3-
4 Wettbewerb in den Energiemärkten Arbeit erledigt? deutliche Absenkung der Netzentgelte durch BNetzA Gasmarktgebiete sinken derzeit deutlich -auf Druck der BNetzA dank GPKE/GeLi Gas: Lieferantenwechsel funktioniert durch Festlegungen der BNetzA bis auf Ausnahmen zufriedenstellend rasch steigende Anzahl neuer Energielieferanten v.a. in Strommärkten, aber auch im Gasbereich jeder Kunde hat etliche Anbieteralternativen (zumindest im Strom) Die Grundlagen für national funktionierenden Wettbewerb sind gelegt, Unternehmen und Verbraucher müssen ihre Chancen verstärkt nutzen -4-
5 Wettbewerb in den Energiemärkten es bleibt noch viel zu tun! Strom/Gaspreise weiterhin (zu?) hoch kaum nachvollziehbare Korrelation zwischen Großhandels- und Endkundenmärkten grenzüberschreitender Wettbewerb fehlt in Endkundenmarkt europäischer Lieferantenwechsel formal möglich, wird aber nicht praktiziert (hohe Transaktionskosten, fehlende einheitliche Standards, Kapazitätsprobleme Grenzkuppelstellen) regulierte Endkundenpreise in etlichen EU-Ländern behindern Wettbewerb europaweit aber auch national besteht dennoch weiterer Handlungsbedarf für Gesetzgeber, Regulierer und Verbraucherschützer -5-
6 Verbraucher müssen Freiheit erproben und ihre Rechte einfordern von Mai 2007 bis April 2009 verdoppelten sich die Anfragen und Beschwerden an den Verbraucherservice Energie der Bundesnetzagentur in diesem Zeitraum erreichten die BNetzA insgesamt Anfragen/Beschwerden im Bereich Energie davon Strom: 86% Gas 14% Schwerpunkt der Verbraucherbeschwerden war sowohl im Strom- als auch im Gasbereich die Verzögerung / Störung des Lieferantenwechsels Verbraucheranfragen und -beschwerden Elektrizität Gas Beschwerden Anfragen -6-
7 Zusammenarbeit mit Verbraucherschutzorganisationen Beiladung der Verbraucherverbände gem. 66, 65 EnWG grds. möglich. zuletzt abgeschlossen: Missbrauchsverfahren gegen TelDaFax wegen Gebühr bei Vertragsauflösung auf Antrag der VZ NRW aktuell: Austausch und Abstimmung z.b. mit VZ NRW zu generellen Verbraucherschutzfragestellungen aktive Beteiligung der Verbraucherschutzorganisationen erwünscht! -7-
8 3.Richtlinienpaket: Mehr Verbraucherschutz (Auswahl) der Lieferantenwechsel wird zukünftig schneller möglich sein (Frist: 3 Wochen). eine Schlussrechnung hat dem Verbraucher binnen 6 Wochen zuzugehen. Barrieren für grenzüberschreitende Versorgung müssen abgebaut werden. Dies wird ein dickes Brett (Engpasse an den Grenzen, EUweite Datenformate, regulierte Preise ). Definition von vulnerable Consumer auf Mitgliedsstaatenebene + Konzept zu ihrem Schutz (kann auch allg. Transfersystem sein!) Definition einer Strategie zur Einführung von Smart Metern Konzept für den Zugang der Verbraucher zu ihren Energieverbrauchsdaten Das 3. EU RL-Paket: die wirksamere Charta? -8-
9 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! -9-
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