Revision von Bildungsverordnungen / Zweisprachiger Unterricht

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1 Stabsabteilung, Fach- und Projektstellen Sektorleitung Ausstellungsstrasse 80 Telefon ; Fax An die Berufsverbände der Schweiz 3. Oktober 2003 Vv/nab/av Revision von Bildungsverordnungen / Zweisprachiger Unterricht Sehr geehrte Damen und Herren Mit dem neuen Berufsbildungsgesetz (BBG) werden auch die Bildungsverordnungen überarbeitet und angepasst. In diesem Zusammenhang wird gemäss Artikel 15, Abs. 4 BBG jeweils auch zu klären sein, ob und wie die Förderung einer zweiten Sprache in die betreffende Lehre einbezogen werden soll. Das Pilotprojekt «bi.li - Zweisprachiges Lernen an Berufsschulen» ( ) ist vom Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) beauftragt, dazu Vorschläge zu machen und sie den interessierten Kreisen zukommen zu lassen. Das Pilotprojekt «bi.li» wird vom Mittelschul- und Berufsbildungsamt des Kantons Zürich getragen und vom Lehrstellenbeschluss 2 unterstützt. Es wird dieses Jahr mit der Publikation eines «Handbuchs» abgeschlossen werden. Am Projekt beteiligt sind 20 Berufsschulen der gewerblich-industriellen und der kaufmännischen Richtung sowie Berufsmittelschulen in 5 deutschschweizer Kantonen (ZH, SG, ZG, SZ, GR). In rund 25 Berufsschulklassen wurde im berufskundlichen Unterricht oder in der Allgemeinbildung eine zweite Sprache einbezogen. Für den Fall, dass Sie sich in näherer Zeit mit der Revision einer Bildungsverordnung befassen oder sich dazu vernehmen lassen, erlauben wir uns, Ihnen den Einbezug von zweisprachigem Unterricht vorzuschlagen. Diese Unterrichtsmethode ist auf Stufe berufliche Grundbildung eine lernwirksame, praktikable und kostengünstige Option, sei es für Lehrberufe, die noch keine Fremdsprachen haben oder für solche, die bereits ein oder zwei Fremdsprachenfächer haben. Als Hilfestellung für Entscheidungen bieten wir Ihnen in der Beilage folgende zwei Dokumente an: 1) Argumente für die Förderung einer zweiten Sprache in der beruflichen Grundbildung, insbesondere für zweisprachigen Unterricht 2) Empfehlungen für die Regelung von zweisprachigem Unterricht in Bildungsverordnungen (mit Textbausteinen)

2 Seite 2 Die Dokumente sind auch im Internet unter (Stichwort «bi.li») abrufbar. Sollten sich in Bezug auf Ihren Verantwortungsbereich weitere Fragen stellen, laden wir Sie ein, mit uns Kontakt aufzunehmen. Im Rahmen unserer Möglichkeiten helfen wir gerne, eine Lösung zu finden. Wir hoffen, damit auf Ihr Interesse zu stossen. Freundliche Grüsse Vigeli Venzin Stv. Sektorleitung Willy Nabholz Projektleitung Beilagen: erwähnt

3 Stabsabteilung, Fach- und Projektstellen Fremdsprachen Empfehlungen für die Regelung von zweisprachigem Unterricht in Bildungsverordnungen (mit Textbausteinen) Die nachfolgenden Empfehlungen zur Einführung und Förderung von zweisprachigem Unterricht an Schweizer Berufsschulen beziehen sich auf Fragen, die sich bei der Revision von Bildungsverordnungen stellen. Sie basieren weitgehend auf den Erfahrungen des «bi.li»- Pilotprojekts und möchten für die notwendigen Einführungsmassnahmen eine Hilfe sein. Bei der Anpassung einer «Bildungsverordnung» an das neue Berufsbildungsgesetz (BBG) bzw. an die «Verordnung über die Berufsbildung» (BBV) werden zum Thema Zweite Sprache / Zweisprachiger Unterricht voraussichtlich folgende Fragen zu beantworten sein: 1 Soll eine zweite bzw. dritte Sprache ein obligatorischer Teil im Lehrplan des betreffenden Lehrberufs sein? Soll die Umsetzung eines solchen Obligatoriums auch mit zweisprachigem Unterricht erfolgen? 2 Soll eine bestimmte zweite Sprache festgelegt werden? 3 Soll zweisprachiger Unterricht auf bestimmte Fächer bezogen werden? 4 Sollen bestimmte Lernziele festgelegt werden? 5 Soll bei bilingual geführten Klassen auch in der berufstheoretischen LAP die Fremdsprache einbezogen werden? Empfohlen wird hier, für alle Lehrberufe bzw. Berufsschulklassen, welche die sprachlichen Voraussetzungen erfüllen (s. unten), eine zweite Sprache ins Pflichtcurriculum aufzunehmen, als Umsetzungsoption des Obligatoriums den Berufsschulen zweisprachigen Unterricht in unterschiedlicher Intensität zu empfehlen, und sich dabei gesamtschweizerisch auf 3 Referenzprofile zu stützen. Ein Vorschlag für solche Profile liegt vor: «bili basic», «bili standard», «bili advanced». (Siehe

4 Seite 2 Erläuterungen zu einzelnen Fragen: 1 Zweite Sprache obligatorisch? Die Frage wird den Bedürfnissen der Branche bzw. des Lehrberufs entsprechend zu entscheiden sein. Die organisatorischen und finanziellen Hürden für ein Obligatorium lassen sich mit zweisprachigem Unterricht wesentlich verringern, da keine zusätzlichen Lektionen erforderlich sind. Verringert werden sie auch durch die Möglichkeit, zwischen drei Intensitätsstufen von zweisprachigem Unterricht zu wählen. (So verlangt z.b. «bili basic» nur ein Minimum von 80 zweisprachigen Lektionen, also z.b. eine wöchentliche Doppellektion während eines Lehrjahres.) Alternativ zum Obligatorium kann zweisprachiger Unterricht den Berufsschulen im Sinne einer Option empfohlen werden. (z.b. «Ein oder mehrere Pflichtfächer können zweisprachig unterrichtet werden.») 2 Wieviele und welche Sprache(n)? Künftig bringen alle Lernenden aus der Volksschule Grundkenntnisse in zwei Fremdsprachen mit. (2. Landessprache und Englisch) In der beruflichen Grundbildung geht es in der Regel darum, die erworbenen Sprachkompetenzen in einer oder beider dieser in der Volksschule eingeführten Sprachen weiter zu lernen oder mindestens beizubehalten. Aus dieser Sicht ist die Frage, welche Sprache neben der Lokalsprache gefördert wird, von zweitrangiger Bedeutung. In Frage kommen in der Regel die zwei Fremdsprachen der Volksschule (Französisch bzw. Deutsch) und Englisch sowie Italienisch. Je nach Bedeutung für den Beruf bzw. die Branche, wird man dies einheitlich festlegen oder den Schulen bzw. Sprachregionen überlassen. 3 Welche Berufe/Klassen? Sowohl leistungsfähigere wie leistungsschwächere Lehrberufe/Klassen profitieren von zweisprachigem Unterricht; er setzt allerdings eine klare Motivation der Lernenden voraus, also einen persönlichen Entscheid. (Den Berufsschulen wird empfohlen, dies bei der Klasseneinteilung zu berücksichtigen.) Zweisprachiger Unterricht eignet sich als Ersatz für klassischen Sprachunterricht, aber auch als dessen Ergänzung bzw. Verstärkung. Er eignet sich für alle Lernenden, die davor während mindestens 1 Jahr bzw. mit ca. 120 Lektionen in die entsprechende Sprache eingeführt worden sind. Dank der Reformen des Sprachenunterrichts an der Volksschule werden sich die sprachlichen Voraussetzungen der Lernenden mittelfristig verbessern und harmonisieren. Vielerorts dürften die Jugendlichen auch bereits Erfahrungen mit immersivem Unterricht mitbringen. Der Besuch von zweisprachigem Unterricht wird in Semesterzeugnissen und im Abschlusszeugnis vermerkt.

5 Seite 3 4 Welches Fach, welche Fächer? Fast alle Fächer eignen sich für zweisprachigen Unterricht, ob Hauptfach oder Nebenfach, ob Berufskunde oder Allgemeinbildung. Entscheidend ist, welche Lehrpersonen dazu bereit und geeignet sind. Für das (Weiter-)Lernen der zweiten Sprache hat die Wahl des Fachs wenig Bedeutung. Im Hinblick auf die Organisation an den Schulen ist eine fachunabhängige Formulierung zu empfehlen; ev. kann ein Fachbereich oder ein Fach im Sinne einer Präferenz angegeben werden. Ergänzt werden kann: «...sofern nicht das Fach Allgemeinbildung zweisprachig geführt wird». 5 Welche Lernziele? Die fachlichen Inhalte und Ziele bleiben massgebend, die Zweitsprache ist «Arbeitssprache». Somit erübrigen sich sprachliche Lernziele. Allenfalls kann die Zweisprachigkeit des Unterrichts mit einer Präzisierung der beruflichen Anforderungen begründet werden. 6 Wieviel «bili-unterricht»? Je länger Jugendliche in eine andere Sprache «eintauchen» können, desto grösser die sprachlichen Lernfortschritte. Je nach Leistungsfähigkeit der Klasse ist von einem Minimum von insgesamt 80 Lektionen und einem Optimum von 360 Lektionen auszugehen. (Bei dreijährigen Lehren: 240 Lektionen) Deren Verteilung auf Fächer und Semester ist variabel, wobei 2 Wochenlektionen die Regel sein sollten. Für die Lernwirksamkeit ist Regelmässigkeit und Kontinuität zwischen Volksschule und Lehrabschluss wichtig. 7 Zweisprachige LAP? Es empfiehlt sich, die zweisprachig unterrichteten Fächer/Themen auch so zu prüfen. (Auch im Unterricht findet ein Teil der Prüfungen in der Fremdsprache statt.) 8 Was kommt auf die Berufsschulen zu? Die Berufsschulen erarbeiten ein bili-schulkonzept mit den wichtigsten Festlegungen betreffend Organisation der zweisprachigen Klassen/Lehrberufe und Fächer. Selbstverständlich benötigen sie Zeit, um die dafür geeigneten Lehrkräfte weiterzubilden bzw. anzustellen. Sie beginnen mit einzelnen bilingualen Klassen und bauen deren Zahl sukzessive aus. 9 Welche Kosten sind damit verbunden? Solcher Unterricht ist grundsätzlich kostengünstig, da er keine zusätzlichen Lektionen erfordert. Dennoch fallen Einführungskosten für die Schule und Kosten für die nötigen Weiterbildungsangebote an.

6 Seite 4 Zweisprachiger Unterricht: Textbausteine für Bildungsverordnungen Der genaue Wortlaut wird je nach Lehrberuf verschieden sein, d.h. mehr oder weniger verbindlich, detailliert etc. Zu empfehlen sind z.b. folgende «Bausteine» oder eine Kombination davon: A Während der ganzen Lehrdauer wird mindestens ein berufskundliches Fach [ev. Fachbereich nennen] zweisprachig unterrichtet. Massgebend bleiben die fachlichen Lernziele; die zweite Sprache ist «Arbeitssprache». Deren didaktisch gezielter und regelmässiger Einbezug baut auf den sprachlichen Vorkenntnissen der Lernenden auf und hat zum Ziel, die allgemeine und berufsspezifische Sprachkompetenz zu fördern durch mündliches und schriftliches Üben und themen- bzw. fachspezifisches Vertiefen. (Bilingualer Unterricht / Teil-Immersion) B Die Auszubildenden können (möglichst bei Lehrbeginn) ein zweisprachiges Profil wählen, soweit die Berufsschule es anbietet. Der Besuch eines bilingualen Profils wird in den Semesterzeugnissen vermerkt. Auf Wunsch der Betroffenen werden die so unterrichteten Fachbereiche auch an der Lehrabschlussprüfung zweisprachig geprüft; eine zweisprachige Abschlussprüfung wird speziell bescheinigt. C D E Der Unterricht kann in einem oder mehreren Fächern zweisprachig erfolgen. Zweisprachiger Unterricht gemäss dem Angebot der Berufsschule wird empfohlen. Mit zweisprachigem Unterricht werden [ev. als Ergänzung zum Fremdsprach-Fach] die fachsprachlichen Kompetenzen der Lernenden gefördert, insbesondere im Hinblick auf ihre Fähigkeiten, schriftliche Anweisungen wie Manuale, Zeitschriften, Fachbücher und elektronische Informationen zu verstehen, einfache mündliche und schriftliche Informations- und Kommunikationsaufgaben mit Zulieferbetrieben und Kunden zu erledigen und gängige Ausdrücke und Bezeichnungen im Berufsalltag zu verstehen und anzuwenden. [An betreffendes Arbeitsgebiet anpassen]

7 Stabsabteilung, Fach- und Projektstellen Fremdsprachen Argumente für die Förderung einer zweiten Sprache in der beruflichen Grundbildung Argumente für die Förderung einer zweiten Sprache in der beruflichen Grundbildung, insbesondere für zweisprachigen Unterricht Mehr junge Menschen sollten während längerer Zeit neben der eigenen auch mindestens eine weitere Sprachen lernen, indem sie sie anwenden; besonderer Handlungsbedarf besteht heute bei denjenigen Jugendlichen, die den berufsbildenden Weg gehen. Einsprachige Bildung einzig in der Berufsbildung ist keine Perspektive. Die Entwicklungen in Arbeitswelt, Weiterbildung und Privatleben verlangen von der Berufsbildung innovatorische Initiative. Die Förderung von Fremdsprachen ist auch ein Gebot der Chancengerechtigkeit. «Einsprachigkeit ist heilbar.» (H.J. Krumm) Eine zweite Sprache in der beruflichen Grundbildung ist dringend, nützlich und umsetzbar. Dringend, weil heute vier von fünf Jugendlichen, die eine gewerblich-industrielle Berufslehre machen, keine Fremdsprache lernen bzw. weiterlernen müssen. Auch unter Einbezug der kaufmännischen Lehrberufe sind es noch immer fast 50%. (Umfrage an den Berufsschulen des Kantons Zürich) Die Jugendlichen können diese Lücke später nur mit viel Aufwand und Kosten schliessen; und nur zu oft haben sie nach drei oder vier «fremdsprachlosen» Lehrjahren einen guten Teil der Kenntnisse aus der Volksschule verloren. Nützlich, weil heute in mehr und mehr Arbeitsbereichen Fremdsprachenkenntnisse unabdingbar für die Arbeit selbst und für die Berufsleute sind, denen sie abgesehen vom Nutzen auch für das Privatleben zur nötigen Flexibilität und Mobilität verhelfen. Umsetzbar, weil dies nicht primär mit (teuren) Sprachlektionen geschehen muss; zweisprachiger Unterricht erfordert keine zusätzlichen Lektionen. Zur Weiterbildung der Lehrkräfte ist im Zusammenhang mit dem Projekt «bi.li» ein spezieller berufsbegleitender Lehrgang entstanden. Wie lassen sich in der Berufsbildung Fremdsprachen fördern? Mit allgemeinem Sprachunterricht (Sprachlektionen, Sprachlehrer/innen)

8 Seite 2 Mit berufsbezogenem Sprachunterricht (Spezial-Sprachlektionen, spezielle Sprachlehrer/innen, Fachleute in Beruf und Sprache) Mit zweisprachigem Sachunterricht (berufskundliche oder allgemein bildende Sachfächer, Lehrpersonen mit Weiterbildung in zweisprachiger Didaktik) Mit Sprachaufenthalten, «Stages», Austausch (Schule, Betrieb, privat) Ev. mit weiteren Methoden. (z.b. E-Learning, Tandem-Lernen) Grundsätzlich geht es um das Öffnen einer Vielfalt von Lernwegen. Einige Optionen eignen sich für den Berufsschulunterricht, andere im Rahmen der betrieblichen Ausbildung. Die Bildungsverordnungen sollten ausdrücklich einige dieser Vermittlungsformen nennen, insbesondere auch den zweisprachigen Sachfachunterricht. (Oft auch «Teil-Immersion» oder «bilingualer Unterricht» genannt) Zweisprachiger Sachunterricht Eine Landessprache oder Englisch wird in der Berufsschule als Arbeitssprache im Sachfachunterricht eingesetzt und so (weiter-)gelernt, angewendet und geübt. Diese Unterrichtsmethode bietet didaktische Vorzüge, kommt sie doch dem natürlichen Spracherwerb und der Praxisorientierung der Berufsbildung entgegen («Sprache lernen heisst Sprache gebrauchen»). Sie ist flexibel und in den meisten Fächern einsetzbar und zwar in allen Klassen mit Lernenden, die in der Volksschule in die entsprechende Sprache eingeführt worden sind. Ihre Lernwirksamkeit hat sich in vielen Ländern und Bildungsstufen mit verschiedensten Zweitsprachen bewährt. Rechtliche Grundlagen für zweisprachigen Unterricht Den Kantonen bzw. den Berufsschulen ist es frei gestellt, zweisprachigen Unterricht einzuführen; denn grundsätzlich ist es an ihnen bzw. an den Lehrpersonen, zu prüfen, welche Methode sich für die fremdsprachliche Förderung der jeweiligen Klassen am ehesten eignet. Die Kantone können die Schulen darin unterstützen, besonders durch Weiterbildung der Lehrkräfte. Zweisprachiger Unterricht kann grundsätzlich weder der Allgemeinbildung noch der Berufskunde zugeordnet werden. Im Bereich des berufskundlichen Unterrichts würden die Schulen durch eine Regelung in den Bildungsverordnungen wesentlich unterstützt. Für die Allgemeinbildung sollte bei der geplanten Revision des eidgenössischen Rahmenlehrplans eine Regelung gefunden werden. Geregelt werden muss in beiden Bereichen insbesondere die Möglichkeit von zweisprachigen Lehrabschlussprüfungen. (Für die Berufsmaturität sind zweisprachiger Unterricht und entsprechende Abschlussprüfungen in der Verordnung 1998 geregelt.)

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