Aus dem Gemeinderat. Kurzbericht über die Sitzung des Gemeinderates vom 19. September 2013 TOP 1

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1 Aus dem Gemeinderat Kurzbericht über die Sitzung des Gemeinderates vom 19. September 2013 TOP 1 Bürgerfragestunde Bürgermeister Albrecht stellt fest, dass es keine Fragen oder Anmerkungen von Seiten der Bürgerschaft gibt. TOP 2a) Bauangelegenheiten a) Bauantrag im Baugenehmigungsverfahren über den Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf den Flst. Nrn. 157 und 143/2, Rottweiler Straße 8, Wellendingen Bürgermeister Albrecht verweist auf den vorliegenden Bauantrag im Baugenehmigungsverfahren bezüglich des Baugrundstückes Flst. Nr. 157 und Flst. Nr. 143/2, Rottweiler Straße 8 und dem Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage. Das Bauvorhaben wurde bereits in der Gemeinderatssitzung vom 04. Juli 2013 als nichtförmliche Bauvoranfrage beraten. Da es sich in die Eigenart der vorhandenen näheren Umgebung einfügt und der Abstand zur öffentlichen Verkehrsfläche bei seitlicher Einfahrt eingehalten wird, wird das gemeindliche Einvernehmen einstimmig erteilt. TOP 2b) Bauangelegenheiten b) Antrag auf Befreiung bezüglich der Erstellung eines Gewächshauses auf dem Flst. Nr. 2332/10, Germanenstraße 21, Wellendingen Es wird auf den vorliegenden Befreiungsantrag bezüglich der Erstellung eines Gewächshauses auf dem Grundstück Flst. Nr. 2332/10, Germanenstraße 21 verwiesen. Das genehmigungsfreie Bauvorhaben liegt innerhalb des Bebauungsplanes Kapellenäcker II, wonach im 4-Meter Schutzstreifen entlang der Flurstücke 2329/1 und 2329/12 keine Garagen oder Nebenanlagen, die wie Gebäude wirken, zulässig sind. Da

2 das geplante Gewächshaus in den Schutzstreifen hineinragt, ist eine Befreiung erforderlich. Bereits in der Vergangenheit wurden mehrere Nebenanlagen im Schutzstreifen nachträglich befreit. Da die Angrenzer bereits zugestimmt haben, wird die teilweise Bebauung des 4-Meter-Schutzstreifens durch das Gewächshaus ebenfalls einstimmig befreit. - Aufstellungsbeschluss TOP 3 Bebauungsplan Salzstein 1. Änderung Gemeinderat Schick erklärt sich für befangen und nimmt bei diesem Tagesordnungspunkt im Zuschauerbereich Platz. Bürgermeister Albrecht begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Leopold (RIP) und erläutert, dass der Bebauungsplan Salzstein I 1. Änderung derzeit im Normenkontrollverfahren vorübergehend außer Kraft gesetzt wurde. Vorgesehen ist nunmehr der Bau eines Wendehammers am Ende der Stichstraße, wofür Kosten in Höhe von rund ,-- entstehen und 500 m² mehr Fläche verbraucht werden. So kann die gleiche Einfahrtssituation zu einem bestehenden Grundstück geschaffen werden und ein Wenden der Fahrzeuge in der Stichstraße ist nunmehr möglich. Herr Leopold ergänzt, dass die Heilung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren wiederholt wird. Da der VGH Mannheim die Zufahrtssituation anders beurteilt hat, als die Gemeinde sowie das Büro Kölz, mussten neue Alternativen gesucht werden, welche auch die Belange des Anliegers ausreichend berücksichtigen. Dies ist mit dem Bau eines Wendehammers am Ende der Stichstraße gelungen. Mit einer Wiederholung des Verfahrens kann auch der formelle Bekanntmachungsfehler geheilt werden. Vorgesehen ist nach Ende der Auslegung ein Satzungsbeschluss im November. Der Ortschaftsrat hat den Bebauungsplan vorberaten und empfiehlt die Aufstellung wie vorgestellt. Kurz wird die Frage diskutiert, ob die Straße verengt werden kann, da mit der Schaffung eines Wendehammers eine Wendemöglichkeit geschaffen wird und daher die Straße nicht so breit sein muss. Da hier nachträglich eine Engstelle geschaffen wird, wird dieser Vorschlag nicht eingearbeitet. Nach kurzer Diskussion werden folgende Beschlüsse jeweils einstimmig gefasst: 1. Beschluss zur Änderung / Aufstellung des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften Salzstein I - 1. Änderung in Wilflingen im beschleunigten Verfahren nach 13a) BauGB. Auf eine frühzeitige Bürgerbeteiligung nach 3 Abs. 1 BauGB und auf eine Umweltprüfung wird gemäß 13a) BauGB verzichtet.

3 2. Beschluss zur Benachrichtigung der Behörden und TöB nach 4 Abs. 2 i.v.m. 13a) BauGB am Bebauungsplan und an den örtlichen Bauvorschriften Salzstein I - 1. Änderung 3. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften Salzstein I - 1. Änderung nach 3 Abs. 2 i.v.m. 13a) BauGB TOP 4 Förderung neuer Medien und Technologien im ländlichen Raum e.v. - Mitgliedschaft der Gemeinde Wellendingen Bürgermeister Albrecht informiert das Gremium darüber, dass sich derzeit Kommunen, welche am Breitbandausbau interessiert sind, zu einem interkommunalen Verbund zusammenschließen können. Die Mehrheit der kreisangehörigen Kommunen hat sich bereits für eine Mitgliedschaft entschieden, da dies eine Chance auch für kleinere Gemeinden darstellt, an den neuen Medien und Technologien teilzuhaben. Bei einem Beitritt der Gemeinde Wellendingen wird ein jährlicher Mitgliedsbeitrag in Höhe von 150,00 / Jahr fällig. Ohne weitere Wortbeiträge beschließt der Gemeinderat einstimmig, dass die Gemeinde Wellendingen, dem Verein Förderung neuer Medien und Technologien im ländlichen Raum e.v. beitritt. - Satzungsänderung TOP 5 Satzung über die Erhebung der Hundesteuer Bürgermeister Albrecht informiert das Gremium über die Vorsprache von Jäger Herrn Reiner Schwenke bezüglich der Befreiung von der Hundesteuer für seinen ausgebildeten Jagdhund. Das Ministerium für Ernährung und ländlichen Raum (MLR) vertritt ebenfalls die Auffassung, dass bei der Haltung von Jagdhunden nicht generell das private Interesse der Jagdausübung im Vordergrund stehe, sondern eine tierschutz- und jagdrechtskonforme Jagd ohne geeignete Hunde nicht gewährleitet sei. Daher unterstützt das MLR das Anliegen des Landesjagdverbandes, die Hundesteuer für anerkannte Nachsuchehunde zu erlassen. Um diesem Anliegen zu entsprechen, wird eine Satzungsänderung zum 01. Januar 2014 mit dem zusätzlichen Befreiungstatbestand vorgeschlagen. Hundesteuer und Hundehaltung allgemein werden kurz diskutiert, Gemeinderat Angst regt auf Bürgerwunsch hin die Aufstellung weiterer Hundetoiletten im Bereich Altberg und Gewerbegebiet an. Dann wird einstimmig die Satzungsänderung beschlossen.

4 TOP 6 Antrag des Turn- und Sportverein Wellendingen e.v. auf Investitionskostenzuschuss Gemeinderat Thomas Albrecht erklärt sich bei diesem Tagesordnungspunkt für befangen und nimmt im Zuschauerraum Platz. Bürgermeister Albrecht informiert, dass der Turn- und Sportverein Wellendingen e.v. (TSV) einen Antrag auf Investitionskostenzuschuss zum Anbau der bestehenden Skihütte stellt. Der geplante Anbau kann als Investition im Sinne der Richtlinie grundsätzlich anerkannt werden und verursacht laut erster Berechnung Kosten in Höhe von ,--. Der TSV hat innerhalb der letzten drei Jahre noch keinen Zuschussantrag gestellt. Die Förderhöhe beträgt 25 % der Kosten abzüglich sonstiger Zuschüsse, maximal jedoch 7.500,--. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dass der Turn- und Sportverein Wellendingen e.v. nach Vorlage der Rechnungen eine Investitionsförderung in Höhe von voraussichtlich 7.500,-- erhält. Der Zuschuss wird in den Haushaltsplan 2014 eingestellt. TOP 7 Städtebaulichen Entwicklung der Gemeinde Wellendingen - Antrag von Gemeinderat Angst Auf Antrag von Gemeinderat Angst wird der vorliegende Tagesordnungspunkt in den nichtöffentlichen Teil verschoben. - vorbereitende Beschlüsse TOP 8 Kommunalwahl 2014 Bürgermeister Albrecht erläutert, dass für die kommende Kommunalwahl 2014 schon jetzt einige vorbereitende Beschlüsse gefasst werden müssen. Der Gemeinderat hat am 24. Mai 2012 bereits beschlossen, die unechte Teilortswahl für die Legislaturperiode 2014 bis 2019 beizubehalten. Daher sind nunmehr nur noch die Anzahl der Gemeinderäte und die Sitzverteilung zu überprüfen. 25 GemO schreibt grundsätzlich die Zahl der Gemeinderäte für die Gemeinden gestaffelt nach Gemeindegrößengruppen vor. Die Zahl der Gemeinderäte in Gemeinden zwischen und Einwohnern beträgt 14. Bei Gemeinden mit unechter Teilortswahl sind weitere Differenzierungen möglich. Durch Hauptsatzung kann eine Sitzzahl nach der Zahl der Gemeinderäte der nächsthöheren (18 Sitze) oder nächstniedrigeren (12 Sitze) Gemeindegrößengruppe ausgerichtet werden. Durch die Hauptsatzung kann auch eine dazwischenliegende Zahl der Gemeinderäte festgelegt werden.

5 Des Weiteren ist eine Überprüfung der Sitzverteilung notwendig. Derzeit erfolgt die Verteilung der 14 Sitze auf den Wohnbezirk Wellendingen mit 9 Sitzen und auf den Wohnbezirk Wilflingen mit 5 Sitzen. Bei einer Verteilung der Sitze anhand der Bevölkerungsanteile würden sich für Wellendingen 9,99 Sitze und für Wilflingen 4,01 Sitze ergeben. Da bei einer Sitzverteilung aber auch die örtlichen Verhältnisse berücksichtigt werden müssen und um einen Ausgleich von Interessensgegensätzen zu erreichen, können Gemeindeteilen, die in der Gemeindereform die Selbstständigkeit verloren haben, eine Überrepräsentation im Gemeinderat zugestanden werden. Im Gemeinderat ist man sich einig, dass trotz der vergangenen Zeit seit der Verwaltungsreform die Gemeinde noch nicht soweit ist, dass die Unechte Teilortswahl abgeschafft werden kann. Auch aus diesem Grund wird von einer anderen Änderung der Sitzverteilung abgesehen. Man stellt den Antrag, dass in der nächsten Legislaturperiode das Thema offen angesprochen wird und erneut über eine Abschaffung diskutiert wird. Ortsvorsteher Meyer erklärt, dass eine garantierte Sitzzahl für den Ortsteil Wilflingen wichtig für die Repräsentation des Ortes sei und dass es bisher eine gute Zusammenarbeit zwischen Gemeinderat und Ortschaftsrat gebe. Da auch der Ortschaftsrat die Beibehaltung der Sitzzahl und deren Verteilung empfiehlt, beschließt der Gemeinderat einstimmig, die bisherige Zahl der Gemeinderäte mit 14 sowie die bisherige Sitzverteilung beizubehalten. TOP 9 Kreditaufnahme Bürgermeister Albrecht informiert das Gremium darüber, dass der Beschluss über die Kreditaufnahme, welcher am 15. August 2013 beschlossen wurde, wiederholt werden muss, da er den formellen Anforderungen nicht genügt. Aufgrund des zweckgebundenen Kreditangebotes der KfW-Förderbank nach dem Programm 199 IKK Kita-Ausbau und der Kostenberechnung der Krippe kann nur ein Kredit von ,-- aufgenommen werden. Die Kreditermächtigung der Gemeinde Wellendingen, welche als Gesamtdeckung für sämtliche Investitionen in den Jahren 2012 und 2013 zu sehen ist, liegt bei insgesamt ,--, da allerdings für den Krippenbau ein Zuschuss in Höhe von ,-- genehmigt ist, besteht lediglich ein Darlehensbedarf von ,--. Des Weiteren ist der Zinssatz der KfW-Förderbank tagesabhängig und kann erst bei endgültigem Abruf festgesetzt werden. Der Zinssatz betrug zum Beispiel am 09. September ,46%. Es besteht ein tilgungsfreies Jahr nach Abruf der Mittel. Als Tilgungsbeginn ist der 15. November 2014 vorgesehen. Die von der KfW-Bank geforderte Bestätigung der Rechtsaufsicht über die Einhaltung der Bestimmungen wird eingeholt.

6 Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung einstimmig, bei der KfW-Förderbank den zweckgebundenen Kredit nach dem Programm IKK Kita-Ausbau in Höhe von ,--, bei Auszahlung zu 100 % zu dem jeweiligen tagesabhängigen Zinssatz, über die Laufzeit von zehn Jahren, aufzunehmen. Als Tilgungsbeginn ist der 15. November 2014 vorgesehen. TOP 10 Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen - Bauantrag im Kenntnisgabeverfahren, Dachaufbau am bestehenden Wohnhaus, Flst. Nr. 782, Lupfenstraße 17, Wellendingen-Wilflingen Der Gemeinderat erhält den Bauantrag bezüglich des Baugrundstücks Flst. Nr. 782, Lupfenstraße 17, Wellendingen - Wilflingen zur Kenntnis. Dem Bauvorhaben Dachaufbau am bestehenden Wohnhaus wurde im Rahmen des Kenntnisgabeverfahrens die Zustimmung erteilt. - Amtseinsetzung Rektor Weniger Bürgermeister Albrecht lädt den Gemeinderat zur kommenden Amtseinsetzung von Herrn Rektor Weniger am 09. Oktober 2013 um Uhr ein. - Randsteine Keltenstraße Aus der Mitte des Gemeinderates bittet man darum, die Randsteine in der Keltenstraße zu überprüfen und gegebenenfalls Randsteine auszutauschen. - Vorfahrtsregelung Man bittet um Prüfung, ob die Vorfahrtsregelung im Bereich Bahnhofstraße- Ziegelhütte geändert werden könne. - Grüngutsammelstelle, Containerstandplatz Es wird angesprochen, dass die Grüngutsammelstelle und der Containerstandplatz immer wieder zur illegalen Müllablagerung genutzt werden. Um dieses Problem langfristig zu lösen, sollte eventuell ein neuer Standort gesucht werden oder abschließbare Container aufgestellt werden. Das Thema wird länger diskutiert. Bürgermeister Albrecht wird das Gespräch mit dem Musikverein suchen.

7 - Außenanlage Bauhof Gemeinderat Klaiber erinnert an den vor Jahren gefassten Beschluss, die Außenanlagen des Bauhofs zu richten und das Gelände zu überplanen. Damals war vorgesehen, dass die Grüngutsammelstelle auf das Bauhofsgelände verlegt und umzäunt wird. Er stellt den Antrag die Maßnahme im Haushalt 2014 aufzunehmen. - Verkehrsnutzung Weiherweg Man bittet darum, dass die Lieferunternehmen auf beschränkte Nutzung des Weiherwegs hingewiesen werden, welche die Straße zunehmend als Abkürzung nutzen. - Kindergartenbau Es wird darum gebeten, dass der Kindergartenrohbau nach den starken Regenfällen auf Schäden untersucht wird. TOP 11 Bekanntgabe der in der letzten nichtöffentlichen Sitzung gefassten Beschlüsse In der letzten nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 25. Juli 2013 hat dieser folgende Beschlüsse gefasst: - Es wurde beschlossen, das Paul-Hafner-Areal in der Lembergstraße zu erwerben. - Einem Vergleich in Sachen Gewerbegebiet Salzstein wurde zugestimmt.

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