12. Wahlperiode der Abg. Johannes Buchter u. a. Bündnis 90/Die Grünen. Stiftung Entwicklungs-Zusammenarbeit Baden-Württemberg
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- Caroline Krüger
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1 12. Wahlperiode Antrag der Abg. Johannes Buchter u. a. Bündnis 90/Die Grünen und Stellungnahme des Wirtschaftsministeriums Stiftung Entwicklungs-Zusammenarbeit Baden-Württemberg Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. ob sie beabsichtigt, ihrer bei Stiftungsgründung gegebenen Zusage zur Ausstattung der Stiftung mit Stiftungskapital noch in dieser Legislaturperiode nachzukommen und wenn ja, wie sie dies zu finanzieren gedenkt; 2. wie viele Mittel das Land als Stifter seit Gründung der Stiftung Entwicklungs-Zusammenarbeit in Form jährlicher Zuwendungen anstelle des Beitrags zum Stiftungskapital in Höhe von 8 Mio. DM aufgewendet hat; 3. ob sie diese stiftungsrechtlich vom Landesrechnungshof noch für vertretbar gehaltene Form der Zuwendung derzeit für wirtschaftlich hält, auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Finanzierung über Landeskredite erfolgt, die ihrerseits eine zusätzliche Zinsbelastung für das Land bedeuten; 4. welche Mittelansätze der Rechnungshofkritik von 1997 zu Grunde lagen und wie sich die tatsächlichen Ausgaben in diesen Bereichen seither entwickelt haben für a) Personal- und Geschäftskosten, b) nicht zweckgebundene Projekte, c) Maßnahmen der Spendeneinwerbung; 5. inwieweit sie die wichtigsten Kritikpunkte im Rechnungshofbericht ausgeräumt sieht, insbesondere bezüglich Eingegangen: / Ausgegeben:
2 a) des Verhältnisses Personalkosten zu verfügbaren Projektmitteln, b) der Aufgabenwahrnehmung in Bereichen, in denen auch andere Organisationen und Einrichtungen tätig sind, c) des geringen Spendenaufkommens, und dabei den derzeitigen Status quo der Punkte a) bis c) detailliert offenzulegen; 6. welches Feedback die Stiftung in der Öffentlichkeit, bei entwicklungspolitischen Institutionen, bei der Wirtschaft, bei Nichtregierungsorganisationen sowie beim ressortzuständigen Wirtschaftsministerium bekommt, welche Form der konkreten Zusammenarbeit mit diesen jeweils besteht und wie sie sich gegebenenfalls bewährt hat; 7. welche vergleichbaren Einrichtungen im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit mit welchem Aufgabenzuschnitt und welcher Struktur in anderen Bundesländern bestehen und welche Einrichtungen davon mit welchem Ergebnis von dem jeweils zuständigen Landesrechnungshof überprüft wurden; 8. inwieweit sie eine Interessenkollision darin erkennt, daß der mit Landesgeldern bezahlte Geschäftsführer der SEZ für einen privaten Verein Spenden im Bereich der Wirtschaft eintreibt und diese Gelder auch für die Trägerschaft einer anderen Stiftung Verwendung finden können, 9. wie viele Mittel der Verein Hilfe Direkt e. V. an die SEZ bisher bezahlt hat und welcher Zweckbindung diese Mittel unterliegen Buchter, Dr. Hildebrandt, Dr. Salomon, Kretschmann, Sabine Schlager Bündnis 90/Die Grünen Begründung Die Stiftung Entwicklungs-Zusammenarbeit ist seit ihrer Begründung 1991 in erster Linie mit ihrem Selbsterhalt finanziell wie strukturell beschäftigt und nicht in der Lage, ihren Stiftungszweck zu erfüllen. Die Landesregierung käme ihrer ursprünglichen Intention der Förderung entwicklungspolitischer Bildungs- und Informationsarbeit im Lande und der Spendeneintreibung für entwicklungspolitische Maßnahmen erheblich näher, wenn sie die für die SEZ im Doppelhaushalt 2000/2001 veranschlagten Fördermittel den erfolgreich im Lande arbeitenden Nichtregierungsorganisationen, z. B. EPIZ, STUBE e. V., DEAB u. a., zur Verfügung stellte. Eine grundlegend neue Konzeption der Entwicklungszusammenarbeit und ihrer Struktur wurde dem Landtag von Wirtschaftsminister Döring mehrfach zugesichert aber nie erbracht. Die Landesregierung ist gefordert, endlich aus ihrem 4-jährigen Schlaf aufzuwachen und Verantwortung zu übernehmen. Der mit Billigung des Stiftungsrats gegründete Förderverein Hilfe Direkt e.v. lässt in seiner Satzung offen, ob die angeworbenen Spenden der SEZ, zur Trägerschaft einer anderen Stiftung oder gar für Zwecke verwandt werden sollen, die der SEZ wesensfremd sind. Darüber hinaus betrachten die Antragsteller die Mitbestimmungsmöglichkeit der Mitglieder in diesem Verein als so stark eingeschränkt, daß fraglich ist, ob diese Bestimmungen mit dem Vereinsrecht vereinbar sind. 2
3 Stellungnahme Mit Schreiben vom 16. Mai 2000 Nr /224 nimmt das Wirtschaftsministerium im Einvernehmen mit dem Finanzministerium zu dem Antrag wie folgt Stellung: 1.ob sie beabsichtigt, ihrer bei Stiftungsgründung gegebenen Zusage zur Ausstattung der Stiftung mit Stiftungskapital noch in dieser Legislaturperiode nachzukommen und wenn ja, wie sie dies zu finanzieren gedenkt; 2. wie viele Mittel das Land als Stiftung seit Gründung der Stiftung Entwicklungs-Zusammenarbeit in Form jährlicher Zuwendungen anstelle des Beitrags zum Stiftungskapital in Höhe von 8 Mio. DM aufgewendet hat; 3. ob sie diese stiftungsrechtlich vom Landesrechnungshof noch für vertretbar gehaltene Form der Zuwendung derzeit für wirtschaftlich hält, auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Finanzierung über Landeskredite erfolgt, die ihrerseits eine zusätzliche Zinsbelastung für das Land bedeuten; Bislang gibt es keine Zusage des Landes, die Stiftung mit Stiftungskapital auszustatten. Das Land hat seit Gründung der Stiftung im Jahr 1991 bis einschließlich 1999 insgesamt 5,1 Mio. DM in Form jährlicher Zuwendungen aufgewendet. Ob und in welcher Höhe der Stiftung Entwicklungszusammenarbeit Stiftungskapital noch in dieser Legislaturperiode zur Verfügung gestellt werden kann, wird derzeit auf politischer Ebene geprüft. Mitentscheidend hierbei wird auch sein, welche Finanzierungsform auf Dauer für das Land am wirtschaftlichsten ist. Daneben muss die Stiftung Entwicklungs-Zusammenarbeit jedoch auch weiterhin ihre Aufgaben gemäß dem Stiftungszweck erfüllen können. 4. welche Mittelansätze der Rechnungshofkritik von 1997 zu Grunde lagen und wie sich die tatsächlichen Ausgaben in diesen Bereichen seither entwickelt haben für a) Personal und Geschäftskosten, b) nicht zweckgebundene Projekte, c) Maßnahmen der Spendeneinwerbung; Der Rechnungshof legte in seinen Mitteilungen vom Februar 1997 vergleichende Zahlen der Jahre 1991 bis 1995 zugrunde. In den Jahren 1991 und 1992 konnten die Betriebsausgaben voll, in den Jahren 1993 bis 1995 nur teilweise abgedeckt werden. Ein Vergleich mit den späteren Jahren würde kein objektives Bild ergeben, da dieses insbesondere seit 1998 infolge der Personalentwicklung durch den Tod des 2. Geschäftsführers und anderer Personalfluktuationen, ferner durch die Reduzierung der jährlichen Zuwendung von auf DM ab 1998 beeinflusst wurde. Das Aufkommen der nicht zweckgebundenen eingeworbenen Spenden (ohne Gerichtsgelder) ließ seit der Untersuchung keine nennenswerte Steigerung erkennen. Seit dem Jahr 1997 ist eine Zunahme des Spendenaufkommens, bedingt durch den Zufluss von Gerichtsgeldern auf DM im Jahre 1998 zu verzeichnen. Dem Wirtschaftsministerium ist nicht bekannt, welche Ausgaben für Maßnahmen der Spendeneinwerbung anfielen. 3
4 5. inwieweit sie die wichtigsten Kritikpunkte im Rechnungshofbericht ausgeräumt sieht, insbesondere bezüglich: a) des Verhältnisses Personalkosten zu verfügbaren Projektmitteln, b) der Aufgabenwahrnehmung in Bereichen, in denen auch andere Organisationen und Einrichtungen tätig sind, c) des geringen Spendenaufkommens, und dabei den derzeitigen Status quo der Punkte a) bis c) detailliert offen zu legen; Das Verhältnis der Personalkosten zu den verfügbaren Projektmitteln hat sich zugunsten der Projektmittel verändert. Dies hängt vor allem mit dem Tod des 2. Geschäftsführers und Personalveränderungen zusammen. Die Position des 2. Geschäftsführers wurde nicht mehr besetzt. Der Rechnungshof hat seinerzeit festgestellt, dass die Aufgaben der Stiftung auch von anderen Organisationen wahrgenommen werden. Nach Auffassung des Wirtschaftsministeriums sollte es im wichtigsten Tätigkeitsfeld der Stiftung, der entwicklungspolitischen Informations- und Bildungsarbeit verstärkte Aktivitäten sowohl seitens der Stiftung als auch anderer kirchlicher und nichtkirchlicher Einrichtungen geben. Zum Kritikpunkt des geringen Spendenaufkommens wird teilweise auf die Ausführungen zu 4. verwiesen. Zum einen gibt es neben der Spendeneinwerbung noch andere Aufgaben, welche die Stiftung zu erfüllen hat. Zum anderen ist zwar die Spendenbereitschaft der deutschen Bevölkerung ungebrochen, jedoch verteilen sich die Spendenmittel nach wie vor auf die großen karitativen Einrichtungen in Deutschland und vor allem in ländlichen Gebieten auf örtliche Vereine. Ein Status-quo-Bericht kann derzeit nicht abgegeben werden, da die Zahlen aus dem Jahr 1999 noch nicht vorliegen. Auch wären die Aussagen zu den Personalkosten wegen der Personalfluktuation irreführend. Zu 5. b) kann keine Aussage getroffen werden, da nicht bekannt ist, welche Aktionen und welche Veranstaltungen auf dem Gebiet der Informations- und Bildungsarbeit die zahlreichen anderen Organisationen und Vereine in Baden-Württemberg und zu welchen Kosten durchführen. 6.welches Feedback die Stiftung in der Öffentlichkeit, bei entwicklungspolitischen Institutionen, bei der Wirtschaft, bei Nichtregierungsorganisationen sowie beim ressortzuständigen Wirtschaftsministerium bekommt, welche Form der konkreten Zusammenarbeit mit diesen jeweils besteht und wie sie sich gegebenenfalls bewährt hat; Die Stiftung sieht sich als Beratungseinrichtung hauptsächlich für die Dritte- Welt-Läden, arbeitet nach eigenen Angaben mit einigen ausgewählten Gemeinden im Agenda-Prozess zusammen und tritt im Rahmen der entwicklungspolitischen Informations- und Bildungsarbeit mit anderen Organisationen auch der Wirtschaft als Mitorganisator von Veranstaltungen auf. Über die SEZ erhält das Wirtschaftsministerium von den angesprochenen Stellen nur ein zufälliges und punktuelles Feedback. Das Wirtschaftsministerium kann deshalb kein verlässliches Urteil über die Resonanz der Stiftung in der Fachöffentlichkeit abgeben. 7. Welche vergleichbaren Einrichtungen im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit mit welchem Aufgabenzuschnitt und welcher Struktur in anderen Bundesländern bestehen und welche Einrichtungen davon mit welchem 4
5 Ergebnis von dem jeweils zuständigen Landesrechnungshof überprüft wurden; Mit der SEZ, vergleichbare Einrichtungen im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit sind nach Informationen des Wirtschaftsministeriums in anderen Bundesländern nicht vorhanden. 8. inwieweit sie eine Interessenkollision darin erkennt, dass der mit Landesgeldern bezahlte Geschäftsführer der SEZ für einen privaten Verein Spenden im Bereich der Wirtschaft eintreibt und diese Gelder auch für die Trägerschaft einer anderen Stiftung Verwendung finden können; Über Tätigkeiten und Aktivitäten des Geschäftsführers der Stiftung außerhalb seines hauptamtlichen Tätigkeitsbereiches ist dem Wirtschaftsministerium nichts bekannt. Es bleibt diesem jedoch unbenommen, sich außerhalb seines hauptamtlichen Tätigkeitsbereiches bei anderen Organisationen und Vereinen ehrenamtlich zu engagieren. Wem dort eingehende Spendengelder zukommen sollen, bestimmen in der Regel die Spendengeber selber. Die Landesregierung hat keinen Einfluss darauf, welche Vereine für welchen Zweck nach dem Vereinsrecht gegründet werden. Über die Rechtmäßigkeit der Statuten entscheidet das zuständige Registergericht. Sobald diese rechtmäßig zustandegekommen sind und deren Ziele und die Tätigkeit des Vereins nicht anfechtbar sind, hat außerhalb des Vereins niemand Einfluss auf dessen Gebaren. 9. wie viele Mittel der Verein Hilfe Direkt e. V. an die SEZ bisher bezahlt hat und welcher Zweckbindung diese Mittel unterliegen. Dem Wirtschaftsministerium sind die der Stiftung vom Verein Hilfe direkt e. V. an die SEZ bisher bezahlten Mittel nicht bekannt. Der Verein wurde nach den dem WM vorliegenden Unterlagen am 9. November 1998 gegründet und letztmals mit seiner 2. Satzungsänderung am 10. Februar 2000 ins Vereinsregister eingetragen. Dr. Döring Wirtschaftsminister 5
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