B A N K M A N A G E M E N T I I W S /

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "B A N K M A N A G E M E N T I I W S 2 0 1 3 / 2 0 1 4"

Transkript

1 L Ö S U N G A U F G A B E 3 A. ERLÄUTERN SIE DIE GESAMTWIRTSCHAFTLICHEN AUFGABEN DER BANKEN. Im gesamtwirtschaftlichen Geschehen spielen Banken eine entscheidende Rolle. Sie versorgen Unternehmen und Haushalte mit Geld, bieten Möglichkeiten zur Kapitalanlage, vermitteln, beraten und übernehmen Risiken. Daraus lassen sich zwei Aufgabenkomplexe ableiten: Intermediation und Geldschöpfung. Literatur zu diesem Thema: Becker, Paul/Peppmeier, Arno (2006): Bankbetriebslehre, 6., aktualisierte Auflage, Ludwigshafen. (S ). 1 INTERMEDITATIONSFU NKTIONEN: Intermediär = Mittler zwischen zwei oder mehreren Parteien. Bei Kreditinstituten gibt es zwei Intermediationfunktionen: 1.1 BANKENINTERMEDIATION (KAPITALLENKUNG) Banken sind hierbei als bilanzierende Institutionen zwischen Kapitalgeber und Kapitalnehmer geschaltet und sorgen für einen Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Angebots- und Nachfragebedürfnissen. (Kapitalanleger: schnelle Liquidierbarkeit und geringes Risiko vs. Kapitalnachfrager: feste Kreditlaufzeiten und Beteiligung des Kapitalgebers am Kreditausfallrisiko). Traditionelle Transformationsfunktionen: Losgrößentransformation, Fristentransformation, Kreditrisikotransformation Losgrößentransformation: bedeutet eine quantitative Anpassung der Kapitalbeträge. Dies ist nötig, weil die Volumina von Angebot und Nachfrage i.d.r. nicht übereinstimmen. Für die meisten Banken und Sparkassen ist es charakteristisch, dass die durchschnittlichen Kreditbeträge höher sind als die durchschnittlichen Einlagen. Viele Kleinbeträge aus Sicht- und Spareinlagen werden gebündelt und in Form von größeren Krediten herausgelegt. Dass eine Großeinlage in zahlreiche Kleinkredite zerlegt wird, kommt zwar in allen Banken vor, ist aber eher typisch für Teilzahlungsbanken. 1

2 Fristentransformation: dient dem Ausgleich zwischen divergierenden Kapitalüberlassungs- und Zinsbindungsfristen. Insgesamt übersteigt der langfristige Kreditbedarf die zeitlich entsprechenden Einlagen deutlich und deshalb wandeln die Banken kurzfristige Einlagen in langfristige Kredite um. Kreditrisikotransformation: dient dem Interessenausgleich zwischen den unterschiedlichen Risikowünschen von Kapitalangebot und nachfrage. Durch Banken wird das Bonitätsrisiko (Ausfallrisiko) für die Kapitalanleger entscheidend gemindert. (Zusätzliches Haftungsvermögen der Bank und evtl. Einlagensicherung vorhanden und darüber hinaus mehr Erfahrung, fachliches und instrumentelles Potential seitens der Bank). 1.2 MARKTINTERMEDIATION Neben der zentralen Aufgabe der Kapitallenkung spielen zusätzliche Dienstleistungen insbesondere im Wertpapier- und Informationsmarkt eine bedeutende Rolle. Tätigkeitsschwerpunkte im Rahmen der Marktintermediation sind: Handel von Wertpapieren, Devisen und Derivaten für Kunden, aber auch als Eigengeschäft. Beratung und Vermittlung in Bezug auf einzelne Finanzprodukte und Portfoliomanagement bis hin zur umfassenden Unternehmensberatung. Informationsdienstleistungen, also Bereitstellung von Rechenzentren und Zahlungsverkehrssystemen für andere Banken und Nichtbanken, Nutzung multimedialer Informations- und Kommunikationssysteme für Nachrichtenangebote, Datenbanken, Kulturservice usw. Risikomanagement, also bewusste Übernahme nicht nur von Kreditausfallrisiken, sondern auch von Marktpreisrisiken (Zinsänderungs-, Aktienkurs-, Währungs-, Edelmetall- und Rohwarenrisiken). 2 GELDSCHÖPFUNG Geldmenge ist definiert als Bargeldumlauf und kurzfristige Verbindlichkeiten des Geldschöpfungssektors 1) in Händen des Geldhaltungssektors 2). 1) Monetären Finanzinstitute: Zentralbanken, Kreditinstitute und sonstige Finanzmarktinstitute (vor allem Geldmarktfonds). 2) Private Haushalte, nichtfinanzielle Unternehmen, Länder, Gemeinden, Sozialversicherungsträgern. 2

3 Die Geldmenge kann aktiv von den Zentralbanken erhöht werden: - Gewährung von Krediten - den Ankauf von Wertpapieren, Devisen und anderen Vermögenswerten. Die Geschäftsbanken, deren wesentlichen Instrumente die Kreditschöpfung und der Zahlungsverkehr sind, können die Geldmenge jedoch noch passiv erhöhen. 2.1 KREDITSCHÖPFUNG Ausgangspunkt: - Banken gewähren ihren Kunden Kredite - Und die Kunden lassen die ihnen eingeräumten Kredite auf Konten bei anderen Banken überweisen (Giralgeld). Damit entstehen zusätzliche Bankeinlagen, die ihrerseits die Basis für weitere Kreditgewährung bilden. Aufgrund der Kreditschöpfung sind die Geschäftsbanken in der Lage, den Zentralbankgeldbestand zu vervielfachen und als Buchgeld anzubieten. (Gesamte Kreditnachfragevolumen und die Schnelligkeit des Nachfrageverhaltens geben zunächst die Obergrenze). Der Kreditschöpfungsprozess wird jedoch durch weitere Faktoren limitiert. Es handelt sich um folgende Kreditschöpfungsmultiplikatoren: Bargeldabzugsquote, weil davon auszugehen ist, dass die Kreditnehmer nicht die gesamten Kreditbeträge auf andere Bankkonten überweisen, sondern einen Teil bar anziehen. Mindestreservesätze (geben an, wie viel Prozent der Nichtbankeneinlagen die Kreditinstitute als Sichtguthaben bei ihrer Zentralbank unterlegen müssen.) Je niedriger die Mindestreservesatz, desto höher sind die Einlagenüberschüsse, die die Banken als Kredite herausgeben können. Liquidität wird aufgebaut, wenn Banken freiwillig Einlagen auf ihr Zentralbankkonto überführen. 2.2 ZAHLUNGSVERKEHR Für die Kreditschöpfung ist der bargeldlose Zahlungsverkehr eine unabdingbare Voraussetzung. (Überweisungen, Schecks und Lastschriften als Großteil des Zahlungsverkehrs). Der Zahlungsverkehr ist für alle Sektoren einer Volkswirtschaft unverzichtbar. Beschaffung, Produktion und Absatz von Waren und Dienstleistungen setzen eine 3

4 schnelle und sichere Abwicklung der Zahlungsvorgänge voraus. Das Anbieten und Durchführen sowie die stetige Weiterentwicklung des Zahlungsverkehrs sind deswegen grundlegende gesamtwirtschaftliche Aufgaben der Banken. 4

5 B. BEGRÜNDEN SIE DIE NOTWENDIGKEIT EINER BANKENAUFSICHT UND GEBEN SIE EINEN ÜBERBLICK ÜBER REGULIERUNGSFORMEN DES BANKENMARKTES. 1 BEGRÜNDUNG EINER BANKENAUFSICHT Vertrauensempfindlichkeit des Bankgeschäfts Einleger muss der Bank i.d.r. einseitig vertrauen, denn: Bankkunden verfügen meist nicht über notwendige Kenntnisse/ Informationen, um die Bank zu beurteilen. Banken gehen gegenüber ihren Kunden oft sehr langfristige Verpflichtungen ein. Einlagebeträge der einzelnen Einleger sind relativ klein, Einleger einer Bank sind selten organisiert. Die Verhandlungsmacht der Einleger gegenüber ihrer Banken ist eher gering. Argumente für eine Bankenaufsicht 1) Funktionsschutz-Argument Aufrechterhaltung der zentralen Funktion der Finanzintermediäre für die restliche Wirtschaft. 2) Einlegerschutzargument Fürsorgepflicht des Staates. 3) Kontrollkostenargument staatliche Bankenaufsicht ist billiger und effizienter als Kontrolle durch die einzelnen Einleger. 4) Bankrun-Argument Konkurswahrscheinlichkeit für Banken wird minimiert, um einen allgemeinen Vertrauensverlust der Einleger und einen massiven Einlagenabzug zu verhindern. 2 FORMEN DER REGULIERUNG Folie Regulierungsformen I Selbstregulierung vs. staatliche Regulierung Selbstregulierung/Freebanking/Marktkontrolle: Grundgedanke: Anleger sind voll über Risiken informiert und bepreisen diese; Banken suchen sich eigene Risikoposition aus. Anhänger unterstellen geringere Transaktionskosten. heute gibt es jedoch keinen Staat mehr ohne Bankenaufsicht. 5

6 Freebanking + Bankenaufsicht ergänzen sich: Minimum aus Kontrollkosten und Versagenskosten bei effizienter Kombination aus staatlicher und marktlicher Kontrolle. Optimale Kombination ändert sich im Zeitverlauf. (Kontrollkosten derzeit ca % der nicht zinsabhängigen Aufwendungen von Banken) II Staatliche Regulierung: Präventive und protektive Maßnahmen sind notwendig, damit Banken nicht zu hohe Risiken eingehen und damit protektive Maßnahmen zu teuer machen. schaffen Vertrauen bei den Einlegern und wirken so auch präventiv. Präventive Maßnahmen: Sollen die Wahrscheinlichkeit einer Krise oder eines Bankenzusammenbruchs verringern. Zulassungsanforderungen, Eigenkapitalnormen, Liquiditätsgrundsätze, Diversifikationsgebote, Protektive Maßnahmen: Sollen im Krisenfall Bankkunden und andere Banken vor den Verlusten schützen. Einlagen-, Institutssicherungsfonds, Aufsicht, Staat. II.1 Protektive Maßnahmen: Regelbindung/Diskretionäre Spielräume Regelbindung: Wie gut passen die Regeln für (viele unterschiedliche) Banken? Wie viel Entwicklung lassen die Regeln zu? Wie lassen sich die Regeln begründen? Über ein geschlossenes theoretisches Modell oder Über empirische Untersuchungen? 6

7 Diskretionäre Handlungsspielräume: Wie wird die Chancen-/ Wettbewerbsgleichheit gewahrt? Was ist kurzfristig, was ist langfristig effizient? Folie Diskretionäre Maßnahmen II.2 Vertragliche Interventionen: Einlagensicherung, Institutssicherung Es entstehen Moral-Hazard-Risiken: Marktkontrolle ist deutlich schwächer, da auf Sicherungsmechanismen vertraut wird. Risikogemeinschaft: Bankmanager werden für risikofreudiges Verhalten belohnt, nie bestraft. Kontrollprobleme Ausgestaltung der Sicherungssysteme ist wichtig, z.b. Deckungsgrad, Prämiensatzstruktur, Raum für diskretionäre Entscheidungen, staatl./privat, III Präventive Maßnahmen: Quantitative und qualitative Normen Quantitative Normen: Dienen in erster Linie zur Begrenzung von Geschäftsrisiken. Setzen direkt an messbaren Risiken an, z.b. Solvabilitätsvorschriften. Setzten indirekt an Geschäftsstrukturen an, z.b. Vorgabe für Portfoliodiversifikation. ABER: Hinken tendenziell der Praxis hinterher. Qualitative Normen: Dienen in erster Linie zur Steuerung von Ziel- und Organisationsrisiken. Betreffen z.b. den Zielbildungsprozess in der Bank, ihre Aufbau- und Ablauforganisation, Revision/Publizität, Lassen sich nicht genau festlegen großer Ermessensspielraum für Banken und Bankenaufsicht Quantitative Normen: Selektive Normen vs. Umfassende Normen Selektive quantitative Normen: Risiken werden einzeln gemessen und jeweils durch das haftende Eigenkapital begrenzt. altes deutsches System : Messzahlen für Ausfall- und Preisrisiken werden durch haftendes Eigenkapital begrenzt. Liquiditätsrisiken werden durch Finanzierungsregeln eingeschränkt. Umfassende quantitative Normen: Die für die einzelnen Risiken ermittelten Risikomesszahlen werden zu einer Gesamtrisikomesszahl aggregiert und in Bezug zum Eigenkapital gesetzt. 7

8 Geht in Richtung Basel I. Probleme: Aggregation, Risikobewusstsein. 3 FAZIT Die Bankenregulierung ist durchtränkt mit Anreizproblemen: Einleger/Bank, Bank/Schuldner, Bank/Aufsicht, Einleger/Aufsicht. Anreizprobleme entstehen überall dort, wo Entscheidungsträger nicht voll für die Folgen ihres Handels haften. Im Bankgeschäft ist dies inhärent der Fall (Eigen- /Fremdkapital). Die Bankenregulierung soll diese Anreizprobleme identifizieren, analysieren und mindern. Dafür steht ihr ein umfangreicher Instrumentenkasten zur Verfügung. 8

9 C. ERLÄUTERN SIE DIE ORGANISATION DER BANKENAUFSICHT IN DEUTSCHLAND UND EUROPA. 1 BANKENAUFSICHT IN DEUTSCHLAND Organisationsformen der Bankenaufsicht in Deutschland Teil des Finanzministeriums Selbständige Behörde Teil der Zentralbank Durchsetzungsvermögen Hoch Niedriger Mittel Unabhängigkeit Gering Größer Gefahr von Zielkonflikten Informationsstand Schlecht Schlecht Gut Folie Entwicklung KWG Folie Aufsicht über die Finanzinstitutionen Folie Gläubigerschutz und Funktionenschutz Eingriffsebenen der Bankenaufsicht Bankensystem/ Marktstruktur: Verbot bestimmter Geschäften, Vorgaben von Mindest- und Höchstgrößen, Einzelne Bank/ Bankleitung: Rechtsform (z.b. Neuzulassung nur für Kapitalgesellschaften), quantitative Vorgaben für Geschäfts- und Risikostruktur, Bankorganisation/ -mitarbeiter: Anforderungen für bestimmte Geschäfte (MaH Mindestanforderungen an das Betreiben von Handelsgeschäften der Kreditinstitute, MaK Mindestanforderungen für die Kreditvergabe von Kreditinstituten,, MaRisk Mindestanforderungen an das RM), Qualifikation und Charakter der Mitarbeiter Bankkunden/ Markt: Informationspflichten, Anforderungen an Verträge, Festlegung vertraglicher Elemente, Preisvorgaben, Produktverbot Informationspflichten der Banken Bei Zulassung zum Bankgeschäft: Eigenmittel, haftendes Eigenkapital/ Geschäftsleiter, Antragsteller, Geschäftsplan/ Inhaber bedeutender Beteiligungen 9

10 Im laufenden Geschäft: Fallweise: Geschäftsvorfälle wie Großkredite, Änderungen bei Besitzverhältnissen, / Fortwährend die Grundsätze I, Ia, IIa, III Eingriffe bei Normverletzungen: Normenverletzung ohne weiteres Gefahrenmoment, 45/ Gefahr für die Sicherheit von Gläubigerforderungen, 46/ Konkursgefahr, 46a, 46b/ Gefahr eines allgemeinen Marktversagens, 47 10

11 2 BANKENAUFSICHT IN EUROPA Ziel: Wirtschaftliche Integration durch Schaffung eines gemeinsamen Binnenmarktes Vier Grundfreiheiten (EWG-Vertrag): Freizügigkeit der Arbeitnehmer Freiheit des Dienstleistungsverkehrs Freiheit des Warenverkehrs Freiheit des Kapitalverkehrs Schaffung eines integrierten Kapitalmarktes: Knappes Kapital soll in die Regionen und Sektoren mit der höchsten Produktivität fließen, und damit das Wirtschaftswachstum und die Wettbewerbsfähigkeit der Gemeinschaft insgesamt stärken Schaffung eines integrierten europäischen Marktes für finanzielle Dienstleistungen Folie Der Europäische Finanzraum Harmonisierung des Bankenaufsichtsrechtes Phase I: , der große Wurf 1969: Gründung der AG Bankrechtskoordinierung 1972: Richtlinienentwurf zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Aufnahme und Ausübung der selbständigen Tätigkeiten der Kreditinstitute In sich konsistenter Text, konzipiert als gesamteuropäisches KWG, das die nationalen Banksysteme aufsichtsrechtlich eng verbunden und weitgehend gleichgestellt hätte Globaler Entwurf lässt sich nicht durchsetzen, aber das Fernziel einer harmonisierten europäischen Bankenaufsicht bleibt es folgen viele kleine Schritte Phase II: : Stufenweise Harmonisierung Richtlinienentwurf wird in viele konkrete Einzelvorhaben aufgeschnürt, z.b. 1973: Niederlassungs-/Dienstleistungsrichtlinie 1977: 1. Bankrechtskoordinierungsrichtlinie 1983: Konsolidierungsrichtlinie 1986: Bankbilanzrichtlinie 11

12 Aber Umsetzung in kleinen Schritten war sehr zäh und langwierig Verzögerungstaktiken der einzelnen Mitgliedstaaten, um nationale strukturelle Gegebenheiten zu erhalten. Durchsetzungsprobleme aufgrund des Einstimmigkeitsgebotes Phase III: 1985 bis heute: Gegenseitige Anerkennung 1985, Weißbuch über Vollendung des Binnenmarktes -> EEA 86 Reduzierung des Einstimmigkeitserfordernisses Gegenseitige Anerkennung als genereller neuer Integrationsgrundsatz 300 Einzelmaßnahmen, prominent darunter auch der Banken- und Wertpapiermarkt Vier Prinzipien Mindestharmonisierung Gegenseitige Anerkennung der Gleichwertigkeit nationaler Aufsichtsvorschriften Erteilung einer einheitlichen europaweiten Lizenz für Kreditinstitute und Wertpapierfirmen durch Herkunftsland Sitz-/ Heimat-/ Herkunftslandkontrolle Enorme Dynamik, zahlreiche Richtlinien verabschiedet Financial Sector Action Plan, Lamfalussy-Verfahren Schwachpunkte der Bankenaufsicht in Europa Unterschiedliche Qualität der nationalen Aufsicht Regelwerke sind noch nicht genug harmonisiert Ungleiche Umsetzung der EU-Richtlinien Ineffizienz paralleler Berichtswesen Inkonsistente Konsolidierungsregeln Falsche Anreize für eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden Verbesserungsfähige Vertretung europäischer in internationalen Gremien 12

13 3 INTERNALISIERUNG DER BANKENAUFSICHT Folie Internalisierung der Bankenaufsicht in Europa Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht 1974 als informelle Zusammenkunft gegründet Erfahrungsaustausch der Bankaufsichtsbehörden Diskussion der Bankaufsichtsbehörden zur Überwachung international tätiger Banken Verlautbarungen sind Gentlemen s Agreements! Mitglieder B, CAN, D, F, GB, I, J, Lux, NL, S, CH, USA, EU-Kom Vertreter Deutschlands: Bundesbank, Bankenaufsicht Baseler Concordat (1975, 1983, 1990) Aufteilung der Aufgaben zwischen den Aufsichtsämtern unterschiedlicher Länder bei international tätigen Banken 1988: 1. Baseler Akkord Anforderung an international tätige Banken 8% der gewichteten Risikoaktiva mit Eigenkapital zu unterlegen Ziele: Angemessene Eigenkapitalausstattung der Banken, einheitliche Wettbewerbsbedingungen Standard findet mittlerweile in mehr als 100 Ländern Anwendung Umsetzung des Gentlemen s Agreement über nationale Gesetzgeber 1999, 2001, 2003, 2004, 2005: Konsultationspapiere bzw. finale Fassung für 2. Baseler Akkord Umfangreiche Überarbeitung des 1. Baseler Akkords stufenweises Inkrafttreten ab FAZIT Das deutsche Bankenaufsichtsrecht hat sich seit 1934 stark ausdifferenziert; in den letzten Jahren hat die Dynamik erheblich zugenommen. Inzwischen kommen die meisten Bankenaufsichtsrechtlichen Regelungen aus Brüssel, weil der europäische Bankenmarkt wesentlich für das Funktionieren des europäischen Binnenmarktes ist. 13

14 Um die Stabilität des globalen Finanzsystems und einheitliche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten, werden Bankenaufsichtsrechtliche Regelwerke heute international genau abgestimmt. Dabei gibt es einen Tradeoff zwischen Vielfalt und Konvergenz. Die Umsetzung erfolgt über nationales Recht. 14

Organisation der Bankenaufsicht

Organisation der Bankenaufsicht Organisation der Bankenaufsicht PD Dr. Rainer Durth TU Darmstadt/ J.-W.-Goethe-Universität Frankfurt/ KfW Organisation der Bankenaufsicht - Gliederung - 1. Bankenaufsicht in Deutschland 2. Bankenaufsicht

Mehr

Theoretische Grundüberlegungen zur Bankenregulierung

Theoretische Grundüberlegungen zur Bankenregulierung Theoretische Grundüberlegungen zur Bankenregulierung PD Dr. Rainer Durth, TU Darmstadt/ J.-W.-Goethe Universität Frankfurt/ KfW Theorie der Bankenregulierung - Gliederung - 1. Bankfunktionen 2. Begründung

Mehr

BASEL. Prof. Dr. Dr. F. J. Radermacher Datenbanken/Künstliche Intelligenz. franz-josef.radermacher@uni-ulm.de

BASEL. Prof. Dr. Dr. F. J. Radermacher Datenbanken/Künstliche Intelligenz. franz-josef.radermacher@uni-ulm.de Prof. Dr. Dr. F. J. Radermacher Datenbanken/Künstliche Intelligenz franz-josef.radermacher@uni-ulm.de Seite 2 Eigenkapitalunterlegung laut Basel I Aktiva Kredite, Anleihen etc. Risikogewichtete Aktiva

Mehr

Haftungsverbund hat sich bewährt

Haftungsverbund hat sich bewährt Haftungsverbund hat sich bewährt Die Sparkassen-Finanzgruppe ist ein wesentlicher Stabilitätsanker am Finanzplatz Deutschland. Als öffentlich-rechtliche Unternehmen sind Sparkassen nicht vorrangig darauf

Mehr

Wem aber gehört die deutsche Zentralbank mit dem Namen Bundesbank?

Wem aber gehört die deutsche Zentralbank mit dem Namen Bundesbank? Diese zwei Fragen sind eng miteinander verknüpft. Geld wird aus dem Nichts erschaffen, und zwar von zwei unterschiedlichen Parteien: den Notenbanken und den Geschäftsbanken. Geld entsteht ausschließlich

Mehr

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 15/2001 vom 28. Februar 2001. zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 15/2001 vom 28. Februar 2001. zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 15/2001 vom 28. Februar 2001 zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS - gestützt auf das Abkommen

Mehr

Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe Stabilitätsanker am deutschen Finanzplatz

Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe Stabilitätsanker am deutschen Finanzplatz S Finanzgruppe Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe Stabilitätsanker am deutschen Finanzplatz Information für Kunden der Sparkassen-Finanzgruppe Die Sparkassen in Deutschland werden durch einen

Mehr

Die Deutsche Bundesbank

Die Deutsche Bundesbank Die Deutsche Bundesbank Die Deutsche Bundesbank Seite 3 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, stabiles Geld und ein stabiles Finanzsystem sind wichtig für uns alle. Geldwertstabilität ist das Fundament

Mehr

Grundlagen der Volkswirtschaftslehre Übungsblatt 12

Grundlagen der Volkswirtschaftslehre Übungsblatt 12 Grundlagen der Volkswirtschaftslehre Übungsblatt 12 Robert Poppe robert.poppe@uni-mannheim.de Universität Mannheim 3. Dezember 2010 Überblick 1 Das monetäre System (Kapitel 29): Aufgabe 1 und Aufgabe 3

Mehr

Inhalt. Money makes the world go round 5. Die Banken 17. Was Geldmärkte ausmacht 31

Inhalt. Money makes the world go round 5. Die Banken 17. Was Geldmärkte ausmacht 31 2 Inhalt Money makes the world go round 5 Warum es ohne Geld nicht geht 6 Geld ist nicht gleich Geld 7 ede Menge Geld: die Geldmengen M1, M2 und M3 8 Gebundene und freie Währungen 10 Warum es deneuro gibt

Mehr

Finanzgruppe. Bei den Sparkassen ist das Geld der Kunden in guten Händen

Finanzgruppe. Bei den Sparkassen ist das Geld der Kunden in guten Händen Finanzgruppe Bei den Sparkassen ist das Geld der Kunden in guten Händen Information für Kunden der Sparkassen-Finanzgruppe Die Sparkassen haben ein sehr stabiles Geschäftsmodell mit überschaubaren Risiken.

Mehr

Bachelor-Seminar Investition und Finanzierung

Bachelor-Seminar Investition und Finanzierung Bachelor-Seminar Investition und Finanzierung Die Entwicklung von Indexfonds in Deutschland Die Entwicklung von Indexfonds soll in dieser Arbeit untersucht werden. Es soll ein Überblick über die aktuellen

Mehr

Dr. Andreas Dombret Mitglied des Vorstandes der Deutschen Bundesbank

Dr. Andreas Dombret Mitglied des Vorstandes der Deutschen Bundesbank Sendesperrfrist: 22. Mai 2015 12:20 Uhr Dr. Andreas Dombret Mitglied des Vorstandes der Deutschen Bundesbank Sechs Monate europäische Bankenaufsicht Was bedeutet das für die weniger signifikanten Banken?

Mehr

S Finanzgruppe. Bei den Sparkassen ist das Geld der Kunden in guten Händen

S Finanzgruppe. Bei den Sparkassen ist das Geld der Kunden in guten Händen S Finanzgruppe Bei den Sparkassen ist das Geld der Kunden in guten Händen Information für Kunden der Sparkassen-Finanzgruppe Die Sparkassen haben ein sehr stabiles Geschäftsmodell mit überschaubaren Risiken.

Mehr

Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe Stabilitätsanker am deutschen Finanzplatz

Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe Stabilitätsanker am deutschen Finanzplatz S Finanzgruppe Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe Stabilitätsanker am deutschen Finanzplatz Information für Kunden der Sparkassen-Finanzgruppe Die Sparkassen in Deutschland werden durch einen

Mehr

Wirtschaftsstrafrecht Besonderer Teil Juniorprofessor Dr. Isfen

Wirtschaftsstrafrecht Besonderer Teil Juniorprofessor Dr. Isfen Wirtschaftsstrafrecht Besonderer Themenbereich Bankenstrafrecht Leitlinien aus der BGH-Rechtsprechung (insbesondere BGHSt 46, 30 und BGHSt 47, 148) Jede Kreditbewilligung ist ihrer Natur nach ein mit einem

Mehr

Ziel- und Qualitätsorientierung. Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII

Ziel- und Qualitätsorientierung. Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII Ziel- und Qualitätsorientierung Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII Qualität? In der Alltagssprache ist Qualität oft ein Ausdruck für die Güte einer

Mehr

Leitlinien. über die bei Sanierungsplänen zugrunde zu legende Bandbreite an Szenarien EBA/GL/2014/06. 18. Juli 2014

Leitlinien. über die bei Sanierungsplänen zugrunde zu legende Bandbreite an Szenarien EBA/GL/2014/06. 18. Juli 2014 EBA/GL/2014/06 18. Juli 2014 Leitlinien über die bei Sanierungsplänen zugrunde zu legende Bandbreite an Szenarien 1 Leitlinien der EBA u ber die bei Sanierungspla nen zugrunde zu legende Bandbreite an

Mehr

Volksbank Haltern eg. Offenlegungsbericht im Sinne der Instituts-Vergütungsverordnung. per 31.12.2014

Volksbank Haltern eg. Offenlegungsbericht im Sinne der Instituts-Vergütungsverordnung. per 31.12.2014 Offenlegungsbericht im Sinne der Instituts-Vergütungsverordnung per 31.12.2014 Beschreibung des Geschäftsmodells Inhaltsverzeichnis 1. Beschreibung des Geschäftsmodells..Seite 3 2. Angaben zur Einhaltung

Mehr

Homebanking-Abkommen

Homebanking-Abkommen Homebanking-Abkommen Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.v., Bonn, Bundesverband deutscher Banken e.v., Köln, Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.v., Bonn Deutscher

Mehr

Businessplan-Aufbauseminar

Businessplan-Aufbauseminar Businessplan-Aufbauseminar A11: Wie tickt eine Bank und wie tickt Beteiligungskapital? UnternehmerTUM 12.01.2011 1 Situation der Banken Die Banken sind nach der weltweiten Existenzkrise noch nicht über

Mehr

Erfolgreich Traden, aber wie? Ihr Referent: Rene Berteit

Erfolgreich Traden, aber wie? Ihr Referent: Rene Berteit Ihr Referent: Rene Berteit Was macht Sie erfolgreich? Die Strategie / Methode / geheime Formel So denken 95% aller Börsianer und bekanntlich verlieren ebenso viele! Erkennen Sie sich wieder? Wird es dann

Mehr

www.meyer-technik.de Rating 20. April 2007 Seite 1

www.meyer-technik.de Rating 20. April 2007 Seite 1 Rating 20. April 2007 Seite 1 Was ist Rating? Bewertung der Bonität Ein Rating ist eine durch spezifische Symbole einer ordentlichen Skala ausgedrückte Meinung über - die wirtschaftliche Fähigkeit, - die

Mehr

Makroökonomik I Kapitel 4: Geld- und Finanzmärkte

Makroökonomik I Kapitel 4: Geld- und Finanzmärkte Makroökonomik I Kapitel 4: Geld- und Finanzmärkte Günter W. Beck 1 Überblick Die Geldnachfrage Die Bestimmung des Zinssatzes ohne Banken Die Bestimmung des Zinssatzes mit Banken Die Geldnachfrage (Kapitel

Mehr

Damit hat Ihr Klient nicht gerechnet.

Damit hat Ihr Klient nicht gerechnet. Er will den Betrieb vergrößern. Seine innovative Idee ist richtig gut durchgeplant. Aber es ist zu wenig Eigenkapital da und für den Kredit reichen der Bank die Sicherheiten nicht. Damit hat Ihr Klient

Mehr

1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die

1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die Die gesetzliche Definition der Anlageberatung 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte

Mehr

Banken und Börsen, Kurs 41520 (Inhaltlicher Bezug: KE 3)

Banken und Börsen, Kurs 41520 (Inhaltlicher Bezug: KE 3) Lösungshinweise zur Einsendearbeit 2 zum Kurs 41520, Banken und Börsen, SS 2011 1 Lösungshinweise zur Einsendearbeit 2: SS 2011 Banken und Börsen, Kurs 41520 (Inhaltlicher Bezug: KE 3) Wertpapierbörsen

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR) (2014/908/EU)

(Text von Bedeutung für den EWR) (2014/908/EU) 16.12.2014 L 359/155 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS R KOMMISSION vom 12. Dezember 2014 über die Gleichwertigkeit der aufsichtlichen und rechtlichen Anforderungen bestimmter Drittländer und Gebiete für die Zwecke

Mehr

WERDEN SIE KÜNFTIG AUSREICHEND REGULIERT UND ANGEMESSEN BEAUFSICHTIGT?

WERDEN SIE KÜNFTIG AUSREICHEND REGULIERT UND ANGEMESSEN BEAUFSICHTIGT? PRIVATE EQUITY GESELLSCHAFTEN, HEDGEFONDS, SCHATTENBANKEN & CO WERDEN SIE KÜNFTIG AUSREICHEND REGULIERT UND ANGEMESSEN BEAUFSICHTIGT? Prof. Dr. Mechthild Schrooten Hochschule Bremen, DIW Berlin Agenda

Mehr

Makroökonomie I/Grundlagen der Makroökonomie

Makroökonomie I/Grundlagen der Makroökonomie Makroökonomie I/Grundzüge der Makroökonomie Page 1 1 Makroökonomie I/Grundlagen der Makroökonomie Kapitel 4: Geld- und Finanzmärkte Günter W. Beck 1 Makroökonomie I/Grundzüge der Makroökonomie Page 2 2

Mehr

erfahren unabhängig weitsichtig

erfahren unabhängig weitsichtig erfahren unabhängig weitsichtig Wünschen Sie sich eine Aussicht mit Weitblick? Weitsicht Sie wünschen, dass Ihr Vermögen in kompetenten Händen liegt. Wir nehmen Ihre Anliegen ernst und bieten Ihnen verlässliche

Mehr

Änderungen beim Einlagensicherungsfonds

Änderungen beim Einlagensicherungsfonds fokus verbraucher Änderungen beim Einlagensicherungsfonds Muss Ihre Bank Insolvenz anmelden, sind Ihre Einlagen, also Guthaben auf Giro-, Tages- oder Festgeldkonten, dennoch sehr gut geschützt. Dafür gibt

Mehr

Internationale Sportverbände und ihre Rechtsform. Marco Villiger Direktor Recht FIFA

Internationale Sportverbände und ihre Rechtsform. Marco Villiger Direktor Recht FIFA Internationale Sportverbände und ihre Rechtsform Marco Villiger Direktor Recht FIFA Abgrenzungen Sportorganisationen Klubs National SFV, DFB usw. Verbände International FIFA, UEFA usw. IOC (Sonderfall)

Mehr

Analyse zum Thema: Laufzeit von Support-Leistungen für ausgewählte Server OS

Analyse zum Thema: Laufzeit von Support-Leistungen für ausgewählte Server OS Analyse zum Thema: Laufzeit von Support-Leistungen für Axel Oppermann Advisor phone: +49 561 506975-24 mobile: +49 151 223 223 00 axel.oppermann@experton-group.com Januar 2010 Inhalt Summary und Key Findings

Mehr

Selbstständig mit einer Werbeagentur interna

Selbstständig mit einer Werbeagentur interna Selbstständig mit einer Werbeagentur interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Vorwort... 7 Voraussetzungen... 7 Berufsbild... 9 Ausbildung... 11 Startkapital... 12 Finanzierung... 13 Der nebenberufliche

Mehr

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf

Mehr

Das Geldangebot. 2.1 Wichtige Begriffe. 2.2 Geldschöpfung und -vernichtung. 2.3 Das Multiplikatormodell. 2.4 Die endogen bestimmte Geldmenge

Das Geldangebot. 2.1 Wichtige Begriffe. 2.2 Geldschöpfung und -vernichtung. 2.3 Das Multiplikatormodell. 2.4 Die endogen bestimmte Geldmenge Universität Ulm 89069 Ulm Germany Dipl-WiWi Sabrina Böck Institut für Wirtschaftspolitik Fakultät für Mathematik und Wirtschaftswissenschaften Ludwig-Erhard-Stiftungsprofessur Wintersemester 2007/2008

Mehr

Auftakt-Konferenz Solvency II am 24. Mai 2011 in Schaan

Auftakt-Konferenz Solvency II am 24. Mai 2011 in Schaan Es gilt das gesprochene Wort Auftakt-Konferenz Solvency II am 24. Mai 2011 in Schaan Grussadresse von Regierungschef Dr. Klaus Tschütscher Sehr verehrte Damen und Herren, ich begrüsse Sie im Namen der

Mehr

ÜBERGABE DER OPERATIVEN GESCHÄFTSFÜHRUNG VON MARC BRUNNER AN DOMINIK NYFFENEGGER

ÜBERGABE DER OPERATIVEN GESCHÄFTSFÜHRUNG VON MARC BRUNNER AN DOMINIK NYFFENEGGER GOOD NEWS VON USP ÜBERGABE DER OPERATIVEN GESCHÄFTSFÜHRUNG VON MARC BRUNNER AN DOMINIK NYFFENEGGER In den vergangenen vierzehn Jahren haben wir mit USP Partner AG eine der bedeutendsten Marketingagenturen

Mehr

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom 19.9.2014

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom 19.9.2014 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 19.9.2014 C(2014) 6515 final DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr..../.. DER KOMMISSION vom 19.9.2014 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/17/EU des Europäischen Parlaments und

Mehr

Vom Inventar zur Bilanz

Vom Inventar zur Bilanz Vom Inventar zur Bilanz Quelle: http://www.iwk-svk-dresden.de/demo/bwlex/bwlex-ns.htm 1 Vom Inventar zur Bilanz Eine Bilanz ist im handels- und steuerrechtlichen Sinne eine stichtagsbezogene Gegenüberstellung

Mehr

Asymmetrische Informationen Musterlösung Aufgabe 7.3 und 7.5

Asymmetrische Informationen Musterlösung Aufgabe 7.3 und 7.5 1 A 7.3 Erläutern Sie mögliche Probleme asymmetrischer Informationsverteilung auf a) einem Kreditmarkt. b) einem Versicherungsmarkt. c) dem Arbeitsmarkt. Lösungsskizze (ACHTUNG: Mit Hilfe der Stichpunkte

Mehr

Günter Seefelder So gründen Sie eine GmbH & Co. KG interna

Günter Seefelder So gründen Sie eine GmbH & Co. KG interna Günter Seefelder So gründen Sie eine GmbH & Co. KG interna Ihr persönlicher Experte Inhalt 1. Einführung........................................ 5 Die Struktur der Kommanditgesellschaft..................

Mehr

Finanzierung für den Mittelstand. Leitbild. der Abbildung schankz www.fotosearch.de

Finanzierung für den Mittelstand. Leitbild. der Abbildung schankz www.fotosearch.de Finanzierung für den Mittelstand Leitbild der Abbildung schankz www.fotosearch.de Präambel Die Mitgliedsbanken des Bankenfachverbandes bekennen sich zur Finanzierung des Mittelstands mit vertrauenswürdigen,

Mehr

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?

Mehr

Anlage zur Konditionenübersicht für Endkreditnehmer

Anlage zur Konditionenübersicht für Endkreditnehmer Unternehmen stehen wirtschaftlich sehr unterschiedlich da; ebenso gibt es vielfältige Besicherungsmöglichkeiten für einen Kredit. Risikogerechte Zinsen berücksichtigen dies und erleichtern somit vielen

Mehr

Rechtliche Rahmenbedingungen zur Steuerung von Kreditinstituten auf Basis der Baseler Empfehlungen

Rechtliche Rahmenbedingungen zur Steuerung von Kreditinstituten auf Basis der Baseler Empfehlungen Rechtliche Rahmenbedingungen zur Steuerung von Kreditinstituten auf Basis der Baseler Empfehlungen Sophia Völkl 01.02.2010 1 / 19 Übersicht 1 Historische Entwicklung von Basel I zu Basel II 2 Ziele und

Mehr

Europaweit überweisen. Mit SEPA.

Europaweit überweisen. Mit SEPA. SEPA Europaweit überweisen. Mit SEPA. Gut vorbereitet. Seit Februar 2014 gelten im Euroraum neue Verfahren für Überweisungen und Lastschriften. Wir haben Ihnen alles Wissenswertes zu SEPA zusammengestellt.

Mehr

FINANZWISSEN UND VORSORGEPRAXIS

FINANZWISSEN UND VORSORGEPRAXIS FINANZWISSEN UND VORSORGEPRAXIS Burgenland Eine Studie von GfK-Austria im Auftrag von s Versicherung, Erste Bank und Sparkassen 13. Juli 2011 Daten zur Untersuchung Thema Befragungszeitraum Grundgesamtheit

Mehr

Stammdaten Auftragserfassung Produktionsbearbeitung Bestellwesen Cloud Computing

Stammdaten Auftragserfassung Produktionsbearbeitung Bestellwesen Cloud Computing Stammdaten Auftragserfassung Produktionsbearbeitung Bestellwesen Cloud Computing Finanzbuchhaltung Wenn Sie Fragen haben, dann rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter - mit Ihrem Wartungsvertrag

Mehr

Geldmengen und Geldpolitik

Geldmengen und Geldpolitik Geldmengen und Geldpolitik 1. Bilanz der Notenbank Die Schweizerische Nationalbank (SNB) ist für die Geldpolitik der Schweiz zuständig (Bundesverfassung Art. 99,2). Dies zeigt sich auch in der Bilanz der

Mehr

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Ihre private Gesamtrente setzt sich zusammen aus der garantierten Rente und der Rente, die sich aus den über die Garantieverzinsung

Mehr

geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen

geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Vollständigkeit halber aufgeführt. Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen 70% im Beispiel exakt berechnet sind. Was würde

Mehr

Mit uns kann er rechnen.

Mit uns kann er rechnen. Ich habe eine richtig innovative Idee für die Entwicklung meines Betriebes. Sie ist solide durchgeplant und sichert die Zukunft der Firma sowie die Arbeitsplätze. Aber für die Umsetzung ist zu wenig Eigenkapital

Mehr

Juni 2012 Richtlinien betreffend Mindestanforderungen bei Hypothekarfinanzierungen

Juni 2012 Richtlinien betreffend Mindestanforderungen bei Hypothekarfinanzierungen Juni 2012 Richtlinien betreffend Mindestanforderungen bei Hypothekarfinanzierungen Inhaltsverzeichnis Präambel... 2 1. Anwendungsbereich... 3 2. Mindestanforderungen... 3 2.1 Eigenmittel... 3 2.2 Amortisation...

Mehr

Inhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7

Inhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7 Inhalt Basiswissen Gesellschaftsrecht I. Grundlagen 7 II. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 12 1. Allgemeines / Gründung der GbR 12 2. Das Innenverhältnis bei der GbR 13 3. Die Außenbeziehungen

Mehr

Warum Sie dieses Buch lesen sollten

Warum Sie dieses Buch lesen sollten Warum Sie dieses Buch lesen sollten zont nicht schaden können. Sie haben die Krise ausgesessen und können sich seit 2006 auch wieder über ordentliche Renditen freuen. Ähnliches gilt für die Immobilienblase,

Mehr

Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit

Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit Frau Dr. Eva Douma ist Organisations-Beraterin in Frankfurt am Main Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Busines

Mehr

Die Online-Meetings bei den Anonymen Alkoholikern. zum Thema. Online - Meetings. Eine neue Form der Selbsthilfe?

Die Online-Meetings bei den Anonymen Alkoholikern. zum Thema. Online - Meetings. Eine neue Form der Selbsthilfe? Die Online-Meetings bei den Anonymen Alkoholikern zum Thema Online - Meetings Eine neue Form der Selbsthilfe? Informationsverhalten von jungen Menschen (Quelle: FAZ.NET vom 2.7.2010). Erfahrungen können

Mehr

Finanzieren Sie Ihre Warenkäufe aus Dänemark

Finanzieren Sie Ihre Warenkäufe aus Dänemark D Ä N E M A R K S E X P O R T K R E D I TAG E N T U R Finanzieren Sie Ihre Warenkäufe aus Dänemark Kaufen Sie dänische Waren und Dienst leistungen und profitieren Sie von einer stabilen mittel- oder langfristigen

Mehr

Nicht über uns ohne uns

Nicht über uns ohne uns Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien

Mehr

Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt?

Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt? DGSV-Kongress 2009 Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt? Sybille Andrée Betriebswirtin für und Sozialmanagement (FH-SRH) Prokuristin HSD Händschke Software

Mehr

Bankmanagement II Übung WS 2009/10

Bankmanagement II Übung WS 2009/10 Systematische Risiken sind im Bankgeschäft unvermeidbar (Gefahr eines Bank Run) Delegierter Schutz von Gläubiger Interessen ist effizienter Gefahr eines internationalen Wettbewerbes um laxe Regulierungsstandards

Mehr

GELDMENGE UND PREISE Arbeitsauftrag

GELDMENGE UND PREISE Arbeitsauftrag 1. Geldmenge und Preise Kreuzen Sie die korrekten Aussagen an. Begründen Sie Ihren Entscheid bei den falschen Aussagen mit einem oder zwei kurzen Sätzen. Die Schweizerische Nationalbank kann die gesamte

Mehr

Pensionskasse des Bundes Caisse fédérale de pensions Holzikofenweg 36 Cassa pensioni della Confederazione

Pensionskasse des Bundes Caisse fédérale de pensions Holzikofenweg 36 Cassa pensioni della Confederazione Compliance-Reglement 1. Grundsätze und Ziele Compliance ist die Summe aller Strukturen und Prozesse, die sicherstellen, dass und ihre Vertreter/Vertreterinnen alle relevanten Gesetze, Vorschriften, Codes

Mehr

Berufsunfähigkeit? Da bin ich finanziell im Trockenen.

Berufsunfähigkeit? Da bin ich finanziell im Trockenen. Berufsunfähigkeit? Da bin ich finanziell im Trockenen. Unsere EinkommensSicherung schützt während des gesamten Berufslebens und passt sich an neue Lebenssituationen an. Meine Arbeitskraft für ein finanziell

Mehr

12.03.2015 Zukunft des Handwerkes

12.03.2015 Zukunft des Handwerkes 12.03.2015 Zukunft des Handwerkes Tendenzielle Entwicklung der : 1. Technische Richtlinien 2. Kundenerwartungen 3. Handwerksbetriebe Technische Richtlinien -In den 50er und 60er Jahren relativ unproblematisch.

Mehr

Die Umsetzung der Richtlinie gegen unlautere Geschäftspraktiken in Deutschland. Dr. Birte Timm-Wagner, LL.M. Bundesministerium der Justiz

Die Umsetzung der Richtlinie gegen unlautere Geschäftspraktiken in Deutschland. Dr. Birte Timm-Wagner, LL.M. Bundesministerium der Justiz Die Umsetzung der Richtlinie gegen unlautere Geschäftspraktiken in Deutschland Dr. Birte Timm-Wagner, LL.M. Bundesministerium der Justiz Gesetzgebung in Deutschland Reform des UWG vor Erlass der Richtlinie:

Mehr

Research Note zum Thema: Laufzeit von Support-Leistungen für Server OS

Research Note zum Thema: Laufzeit von Support-Leistungen für Server OS Research Note zum Thema: Laufzeit von Support-Leistungen für Axel Oppermann Advisor phone: +49 561 506975-24 mobile: +49 151 223 223 00 axel.oppermann@experton-group.com November 2009 Inhalt 1 EINFÜHRUNG

Mehr

Neu als stellvertretendes Vorstandsmitglied/Verhinderungsvertreter

Neu als stellvertretendes Vorstandsmitglied/Verhinderungsvertreter 30.08.2016-2017 von Durchgang 10 / 09.00 Uhr bis 16.00 Uhr Bonn und Berlin Neu als stellvertretendes Vorstandsmitglied/Verhinderungsvertreter Zielgruppe Obere Führungskräfte Ziele Sie wurden oder werden

Mehr

CVW-Privatbank AG. Offenlegungsbericht zum 31.12.2015 zur Vergütungspolitik entsprechend Artikel 450 der Verordnung (EU) Nr.

CVW-Privatbank AG. Offenlegungsbericht zum 31.12.2015 zur Vergütungspolitik entsprechend Artikel 450 der Verordnung (EU) Nr. Offenlegungsbericht zum 31.12.2015 zur Vergütungspolitik entsprechend Artikel 450 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) 1. Vorbemerkungen zur Vergütungspolitik ( 16 InstitutsVergV i.v.m. Art. 450 Verordnung

Mehr

Risikomanagement Gesetzlicher Rahmen 2007. SAQ Sektion Zürich: Risikomanagement ein Erfolgsfaktor. Risikomanagement

Risikomanagement Gesetzlicher Rahmen 2007. SAQ Sektion Zürich: Risikomanagement ein Erfolgsfaktor. Risikomanagement SAQ Sektion Zürich: Risikomanagement ein Erfolgsfaktor Risikomanagement Gesetzlicher Rahmen IBR INSTITUT FÜR BETRIEBS- UND REGIONALÖKONOMIE Thomas Votruba, Leiter MAS Risk Management, Projektleiter, Dozent

Mehr

Fachveranstaltung IHK: Kennen Sie Ihr Rating? Katrin Hummel Deutsche Bundesbank Hauptverwaltung HMS

Fachveranstaltung IHK: Kennen Sie Ihr Rating? Katrin Hummel Deutsche Bundesbank Hauptverwaltung HMS Fachveranstaltung IHK: Kennen Sie Ihr Rating? Deutsche Bundesbank Hauptverwaltung HMS Rating = Einschätzung der Bonität eines Schuldners Ratingerstellung Rating- Kredit- Deutsche agenturen institute Bundesbank

Mehr

Konzentrieren Sie sich auf Ihre Kunden den Rest erledigen wir. Steuerabkommen Liechtenstein und Österreich: Unser Leistungsangebot

Konzentrieren Sie sich auf Ihre Kunden den Rest erledigen wir. Steuerabkommen Liechtenstein und Österreich: Unser Leistungsangebot Konzentrieren Sie sich auf Ihre Kunden den Rest erledigen wir Steuerabkommen Liechtenstein und Österreich: Unser Leistungsangebot für Treuhänder Steuerabkommen Liechtenstein und Österreich Liechtenstein

Mehr

Die Post hat eine Umfrage gemacht

Die Post hat eine Umfrage gemacht Die Post hat eine Umfrage gemacht Bei der Umfrage ging es um das Thema: Inklusion Die Post hat Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung gefragt: Wie zufrieden sie in dieser Gesellschaft sind.

Mehr

Islamic Finance - Modell der Zukunft? Dr. iur. Bettina Oertel

Islamic Finance - Modell der Zukunft? Dr. iur. Bettina Oertel Islamic Finance - Modell der Zukunft? Dr. iur. Bettina Oertel Übersicht Was ist Islamic Finance? Wesentliche Grundgedanken von Islamic Finance Bedeutung von Islamic Finance in Deutschland und Europa Probleme

Mehr

Maschinenrichtlinie 2006/42/EG 150 Fragen und Antworten zum Selbststudium

Maschinenrichtlinie 2006/42/EG 150 Fragen und Antworten zum Selbststudium QUALITY-APPS Applikationen für das Qualitätsmanagement Maschinenrichtlinie 2006/42/EG 150 Fragen und Antworten zum Selbststudium Autor: Prof. Dr. Jürgen P. Bläsing Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist

Mehr

Fragebogen der IG Metall-Jugend zur Qualität der Berufsausbildung

Fragebogen der IG Metall-Jugend zur Qualität der Berufsausbildung - 1 - Fragebogen der IG Metall-Jugend zur Qualität der Berufsausbildung 1. Ablauf der Ausbildung/Ausbildungsplan: 1.1 Der Ausbildungsablauf ist gut gegliedert und erfolgt nach Plan. mtrifft zu mtrifft

Mehr

Regulierung ohne Ende

Regulierung ohne Ende Regulierung ohne Ende Neue aufsichtsrechtliche Anforderungen Ein praxisnaher Workshop für Vermögensverwalter und Anlageberater Aktuelle und zukünftige aufsichtsrechtliche Anforderungen Anwendung und Umsetzung

Mehr

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf 25. August 2008 Die folgenden Änderungen beziehen sich auf das geltende Obligationenrecht unter der Annahme, dass die Änderungen gemäss Botschaft des Bundesrates vom

Mehr

Konzentration auf das. Wesentliche.

Konzentration auf das. Wesentliche. Konzentration auf das Wesentliche. Machen Sie Ihre Kanzleiarbeit effizienter. 2 Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, die Grundlagen Ihres Erfolges als Rechtsanwalt sind Ihre Expertise und Ihre Mandantenorientierung.

Mehr

Das Geld- und Kreditschöpfungspotential von Bankensystemen

Das Geld- und Kreditschöpfungspotential von Bankensystemen Das Geld- und Kreditschöpfungspotential von Bankensystemen Der Einfachheit halber betrachten wir zunächst ein Geschäftsbankensystem bei ausschließlich bargeldlosem Zahlungsverkehr. Die Nichtbanken zahlen

Mehr

Musterprüfung. Masterprüfungszentrale Xpert Business

Musterprüfung. Masterprüfungszentrale Xpert Business Musterprüfung Prüfung Xpert Business Finanzwirtschaft" Lösungsvorschlag Masterprüfungszentrale Xpert Business Volkshochschulverband Baden-Württemberg e. V. Raiffeisenstraße 14 70771 Leinfelden-Echterdingen

Mehr

Damit hat der Jungunternehmer nicht gerechnet.

Damit hat der Jungunternehmer nicht gerechnet. Er hat eine tolle Geschäftsidee. Die Marktchancen stehen gut. Das Konzept ist durchdacht. Es würden neue Arbeitsplätze entstehen. Es fehlt ihm nur das Geld, um die Idee umzusetzen. Aber für einen Kredit

Mehr

Letzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge

Letzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge Zusatzbeiträge - Gesundheitsfonds Foto: D. Claus Einige n verlangten 2010 Zusatzbeiträge von ihren Versicherten. Die positive wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2011 ermöglichte den n die Rücknahme der

Mehr

Wie Banken Wachstum ermöglichen und Krisen verursachen

Wie Banken Wachstum ermöglichen und Krisen verursachen Mathias Binswanger Geld aus dem Nichts Wie Banken Wachstum ermöglichen und Krisen verursachen WlLEY WILEY-VCH Verlag GmbH & Co. KGaA Inhaltsverzeichnis Vorwort Einleitung: Warum wir den Prozess der Geldschöpfung

Mehr

Die Genossenschaftsbank.

Die Genossenschaftsbank. Die Genossenschaftsbank. Zu regional für diese Welt? 23. April 2013 Ludwig Erhard Haus So sah es noch 2009 aus 2 Wirtschaftsfaktor Genossenschaften Ökonomische Funktionsauslagerung bei individueller Selbständigkeit

Mehr

Volksbank Hohenlimburg eg Offenlegung gemäß 7 Instituts- Vergütungsordnung. per 31.12.2011

Volksbank Hohenlimburg eg Offenlegung gemäß 7 Instituts- Vergütungsordnung. per 31.12.2011 Offenlegung gemäß 7 Instituts- Vergütungsordnung per 31.12.2011 Inhaltsverzeichnis 1 Beschreibung des Geschäftsmodells... 3 2 Einhaltung der Anforderungen der Instituts-Vergütungsordnung... 4 3 Daten zur

Mehr

OESTERREICHISCHE NATIONALBANK EUROSYSTEM. HANDBUCH DER OeNB ZU GELD UND GELDPOLITIK. Kapitel 1: Geld DIDAKTIK

OESTERREICHISCHE NATIONALBANK EUROSYSTEM. HANDBUCH DER OeNB ZU GELD UND GELDPOLITIK. Kapitel 1: Geld DIDAKTIK OESTERREICHISCHE NATIONALBANK EUROSYSTEM HANDBUCH DER OeNB ZU GELD UND GELDPOLITIK Kapitel 1: Geld DIDAKTIK Wiederholungsfragen: 1. Was ist die Funktion des Geldes als Wertaufbewahrungsmittel? 2. Welche

Mehr

Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen. Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung. Wir machen aus Zahlen Werte

Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen. Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung. Wir machen aus Zahlen Werte Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung Wir machen aus Zahlen Werte Ihre Fragen Ich schwimme irgendwie in meinen Finanzen, ich weiß nicht so genau wo ich stehe

Mehr

GEA FMA: Stand der Dinge und Vorschläge. Dr. Karl Staudinger politiktraining.at

GEA FMA: Stand der Dinge und Vorschläge. Dr. Karl Staudinger politiktraining.at GEA FMA: Stand der Dinge und Vorschläge Dr. Karl Staudinger politiktraining.at FMA Bescheide vom 30.11.2013 Straferkenntnis 2000 Euro Verwaltungsstrafe Anordnung:... binnen 6 Wochen nach Zustellung dieses

Mehr

Matthias Moll. K Das Prinzip einer Bad Bank

Matthias Moll. K Das Prinzip einer Bad Bank Matthias Moll K Das Prinzip einer Bad Bank Matthias Moll K Das Prinzip einer Bad Bank 1. Einleitung 2. Was ist eine Bad Bank 2.1 Hintergründe 2.2 Gründe für eine Einrichtung 2.3 Umsetzung 3. Beispiel:

Mehr

D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s

D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s M erkblatt D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s 1 Einleitung Öffentliche Organe integrieren oftmals im Internet angebotene Dienste und Anwendungen in ihre eigenen Websites. Beispiele: Eine

Mehr

Vorratsgesellschaften Der schnelle Weg zum eigenen Unternehmen interna

Vorratsgesellschaften Der schnelle Weg zum eigenen Unternehmen interna Vorratsgesellschaften Der schnelle Weg zum eigenen Unternehmen interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Einführung... 7 Vorratsgesellschaften sind Kapitalgesellschaften... 8 Die Grundlagen... 8 Was ist

Mehr

Forschungsprojekt. Frauen als Zielgruppe der Existenzgründungsförderung unter besonderer Berücksichtigung der Finanzierungsaspekte.

Forschungsprojekt. Frauen als Zielgruppe der Existenzgründungsförderung unter besonderer Berücksichtigung der Finanzierungsaspekte. Forschungsprojekt Frauen als Zielgruppe der Existenzgründungsförderung unter Kurzfassung I. Ausgangslage und Ziele der Untersuchung Existenzgründungen wird eine entscheidende Rolle bei der Schaffung neuer

Mehr

Rating: Bedeutung und Auswirkungen

Rating: Bedeutung und Auswirkungen Rating: Bedeutung und Auswirkungen Ohne Rating kein Kredit und ohne Kredit kein Wachstum Basel II/Basel III und MaRisk schreiben den Banken Rating als Instrument der Risikomessung verbindlich vor. Es handelt

Mehr

Projektmanagement in der Spieleentwicklung

Projektmanagement in der Spieleentwicklung Projektmanagement in der Spieleentwicklung Inhalt 1. Warum brauche ich ein Projekt-Management? 2. Die Charaktere des Projektmanagement - Mastermind - Producer - Projektleiter 3. Schnittstellen definieren

Mehr

M a r k t r i s i k o

M a r k t r i s i k o Produkte, die schnell zu verstehen und transparent sind. Es gibt dennoch einige Dinge, die im Rahmen einer Risikoaufklärung für Investoren von Bedeutung sind und im weiteren Verlauf dieses Abschnitts eingehend

Mehr

Fehler und Probleme bei Auswahl und Installation eines Dokumentenmanagement Systems

Fehler und Probleme bei Auswahl und Installation eines Dokumentenmanagement Systems Fehler und Probleme bei Auswahl und Installation eines Dokumentenmanagement Systems Name: Bruno Handler Funktion: Marketing/Vertrieb Organisation: AXAVIA Software GmbH Liebe Leserinnen und liebe Leser,

Mehr

Die richtige Rechtsform im Handwerk

Die richtige Rechtsform im Handwerk Die richtige Rechtsform im Handwerk Welche Rechtsform für Ihren Betrieb die richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab; beispielsweise von der geplanten Größe des Betriebes, von der Anzahl der am Unternehmen

Mehr